Rechtsprechung
| EuGH, 17.10.2024 - C-156/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ararat
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Einwanderungspolitik - Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 5 - Grundsatz der Nichtzurückweisung - ...
- doev.de
Ararat - Pflicht zur Inzidentprüfung des Refoulementverbots im ausländerrechtlichen Verfahren ohne Bindung an bestandskräftige Asylentscheidung oder Verfahrenskonzentration bei Asylbehörden
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Ararat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
- EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 1827
Wird zitiert von ... (65) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 22.11.2022 - C-69/21
Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht …
Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Rn. 30 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Hauptziel der Richtlinie 2008/115 - wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 4 hervorgeht - in der Einführung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Achtung der Grundrechte und der Würde der Betroffenen besteht (…Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48, und vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 88).Rn. 33 Im Übrigen ist ein Drittstaatsangehöriger, wenn er, wie die Kläger des Ausgangsverfahrens, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, grundsätzlich den darin vorgesehenen gemeinsamen Normen und Verfahren im Hinblick auf seine Rückführung zu unterwerfen, sofern sein Aufenthalt nicht gegebenenfalls legalisiert wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 2021, M u. a. [Überstellung in einen Mitgliedstaat], C-673/19, EU:C:2021:127, Rn. 31, sowie vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 52).
Rn. 34 In dieser Hinsicht geht aus Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 hervor, dass dann, wenn die Illegalität des Aufenthalts erwiesen ist, gegenüber jedem Drittstaatsangehörigen unbeschadet der Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 2 bis 5 unter strikter Einhaltung der in Art. 5 der Richtlinie festgelegten Anforderungen eine Rückkehrentscheidung ergehen muss, in der unter den in Art. 3 Nr. 3 der Richtlinie 2008/115 genannten Drittländern dasjenige anzugeben ist, in das dieser Drittstaatsangehörige abzuschieben ist (Urteile vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 53, …und vom 6. Juli 2023, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [Flüchtling, der eine schwere Straftat begangen hat], C-663/21, EU:C:2023:540, Rn. 46).
Rn. 35 Art. 5 der Richtlinie 2008/115, der eine für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie geltende allgemeine Regel darstellt, verpflichtet die zuständige nationale Behörde, in jedem Stadium des Rückkehrverfahrens den Grundsatz der Nichtzurückweisung einzuhalten, der als Grundrecht in Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention sowie in Art. 19 Abs. 2 der Charta gewährleistet ist (Urteile vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 55, …und vom 6. Juli 2023, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [Flüchtling, der eine schwere Straftat begangen hat], C-663/21, EU:C:2023:540, Rn. 49).
Rn. 39 Sollte die zuständige nationale Behörde nach Abschluss dieser Bewertung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Abschiebung des betreffenden Drittstaatsangehörigen diesen der ernsthaften Gefahr der Todesstrafe, der Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe aussetzen würde, muss diese Behörde die Abschiebung gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2008/115 aufschieben, solange eine solche Gefahr fortbesteht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2021, Westerwaldkreis, C-546/19, EU:C:2021:432, Rn. 59, und vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 58 und 59).
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …
Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Rn. 30 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Hauptziel der Richtlinie 2008/115 - wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 4 hervorgeht - in der Einführung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Achtung der Grundrechte und der Würde der Betroffenen besteht (Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48, …und vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 88).Darüber hinaus ergibt sich aus Art. 3 Nr. 2 in Verbindung mit Art. 1 der Richtlinie 2008/115, dass jeder Drittstaatsangehörige, der sich, ohne die Voraussetzungen für die Einreise in einen Mitgliedstaat oder den dortigen Aufenthalt zu erfüllen, im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats befindet, schon allein deswegen dort illegal aufhältig ist und in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 39…, vom 3. Juni 2021, Westerwaldkreis, C-546/19, EU:C:2021:432, Rn. 43 und 44, …sowie vom 9. November 2023, 0dbor azylové a migrační politiky [Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie], C-257/22, EU:C:2023:852, Rn. 36).
Rn. 37 Überdies müssen die Mitgliedstaaten es den Betroffenen ermöglichen, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die insbesondere in Anbetracht von insbesondere Art. 5 der Richtlinie 2008/115 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung der Situation des betreffenden Drittstaatsangehörigen haben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 64).
Rn. 48 Damit der durch Art. 47 der Charta gewährleistete und in Art. 13 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/115 konkretisierte Rechtsschutz wirksam ist, muss der Rechtsbehelf außerdem notwendigerweise aufschiebende Wirkung haben, wenn er gegen eine Rückkehrentscheidung eingelegt wird, durch deren Vollstreckung der betreffende Drittstaatsangehörige tatsächlich der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 56…, vom 30. September 2020, CPAS de Liège, C-233/19, EU:C:2020:757, Rn. 46, …und vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 109).
- EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Schließlich hat Art. 5 dieser Richtlinie unmittelbare Wirkung, so dass sich ein Einzelner auf ihn berufen kann und er von den Verwaltungsbehörden und Gerichten der Mitgliedstaaten angewandt werden kann (Urteil vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 97).Rn. 47 Hierzu ergibt sich aus Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2008/115, dass sowohl die nationalen Verwaltungsbehörden als auch die Justizbehörden, vor denen die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung in Bezug auf die Rückkehr angefochten wird, diese Entscheidung überprüfen und gegebenenfalls die Abschiebung aufschieben können müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 108).
Rn. 48 Damit der durch Art. 47 der Charta gewährleistete und in Art. 13 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/115 konkretisierte Rechtsschutz wirksam ist, muss der Rechtsbehelf außerdem notwendigerweise aufschiebende Wirkung haben, wenn er gegen eine Rückkehrentscheidung eingelegt wird, durch deren Vollstreckung der betreffende Drittstaatsangehörige tatsächlich der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 56…, vom 30. September 2020, CPAS de Liège, C-233/19, EU:C:2020:757, Rn. 46, und vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 109).
- EuGH, 06.07.2023 - C-663/21
Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft: Der Gerichtshof erläutert …
Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Rn. 34 In dieser Hinsicht geht aus Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 hervor, dass dann, wenn die Illegalität des Aufenthalts erwiesen ist, gegenüber jedem Drittstaatsangehörigen unbeschadet der Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 2 bis 5 unter strikter Einhaltung der in Art. 5 der Richtlinie festgelegten Anforderungen eine Rückkehrentscheidung ergehen muss, in der unter den in Art. 3 Nr. 3 der Richtlinie 2008/115 genannten Drittländern dasjenige anzugeben ist, in das dieser Drittstaatsangehörige abzuschieben ist (…Urteile vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 53, und vom 6. Juli 2023, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [Flüchtling, der eine schwere Straftat begangen hat], C-663/21, EU:C:2023:540, Rn. 46).Rn. 35 Art. 5 der Richtlinie 2008/115, der eine für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie geltende allgemeine Regel darstellt, verpflichtet die zuständige nationale Behörde, in jedem Stadium des Rückkehrverfahrens den Grundsatz der Nichtzurückweisung einzuhalten, der als Grundrecht in Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention sowie in Art. 19 Abs. 2 der Charta gewährleistet ist (…Urteile vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 55, und vom 6. Juli 2023, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [Flüchtling, der eine schwere Straftat begangen hat], C-663/21, EU:C:2023:540, Rn. 49).
Daher können die Mitgliedstaaten einen Ausländer nicht abschieben, ausweisen oder ausliefern, wenn es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass für ihn die reale Gefahr besteht, im Bestimmungsland einer durch diese beiden Bestimmungen der Charta verbotenen Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2023, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Flüchtling, der eine schwere Straftat begangen hat), C-663/21, EU:C:2023:540, Rn. 36, …und vom 18. Juni 2024, Generalstaatsanwaltschaft Hamm [Ersuchen um Auslieferung eines Flüchtlings an die Türkei], C-352/22, EU:C:2024:521, Rn. 61) Dieses Verbot spiegelt einen der Grundwerte der Union und ihrer Mitgliedstaaten wider, wie sie in Art. 2 EUV verankert sind, und seine uneingeschränkte Geltung ist eng mit der Achtung der Würde des Menschen verbunden, auf die sich Art. 2 EUV und Art. 1 der Charta beziehen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 85 und 87).
- EuGH, 03.06.2021 - C-546/19
Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Darüber hinaus ergibt sich aus Art. 3 Nr. 2 in Verbindung mit Art. 1 der Richtlinie 2008/115, dass jeder Drittstaatsangehörige, der sich, ohne die Voraussetzungen für die Einreise in einen Mitgliedstaat oder den dortigen Aufenthalt zu erfüllen, im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats befindet, schon allein deswegen dort illegal aufhältig ist und in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 39, vom 3. Juni 2021, Westerwaldkreis, C-546/19, EU:C:2021:432, Rn. 43 und 44, …sowie vom 9. November 2023, 0dbor azylové a migrační politiky [Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie], C-257/22, EU:C:2023:852, Rn. 36).Rn. 32 Daraus folgt, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/115 allein unter Bezugnahme auf die Situation des illegalen Aufenthalts, in der sich der Drittstaatsangehörige befindet, definiert wird, unabhängig von den Gründen, die dieser Situation zugrunde liegen, oder den Maßnahmen, die gegen ihn getroffen werden können (Urteil vom 3. Juni 2021, Westerwaldkreis, C-546/19, EU:C:2021:432, Rn. 45).
Rn. 39 Sollte die zuständige nationale Behörde nach Abschluss dieser Bewertung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Abschiebung des betreffenden Drittstaatsangehörigen diesen der ernsthaften Gefahr der Todesstrafe, der Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe aussetzen würde, muss diese Behörde die Abschiebung gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2008/115 aufschieben, solange eine solche Gefahr fortbesteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2021, Westerwaldkreis, C-546/19, EU:C:2021:432, Rn. 59, …und vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 58 und 59).
- EuGH, 30.09.2020 - C-233/19
CPAS de Liège - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Rn. 46 Die Merkmale dieses Rechtsbehelfs sind im Einklang mit Art. 47 der Charta, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen, sowie im Einklang mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung, der insbesondere in Art. 19 Abs. 2 der Charta und Art. 5 der Richtlinie 2008/115 verankert ist, zu bestimmen (Urteil vom 30. September 2020, CPAS de Liège, C-233/19, EU:C:2020:757, Rn. 45).Rn. 48 Damit der durch Art. 47 der Charta gewährleistete und in Art. 13 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/115 konkretisierte Rechtsschutz wirksam ist, muss der Rechtsbehelf außerdem notwendigerweise aufschiebende Wirkung haben, wenn er gegen eine Rückkehrentscheidung eingelegt wird, durch deren Vollstreckung der betreffende Drittstaatsangehörige tatsächlich der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 56, vom 30. September 2020, CPAS de Liège, C-233/19, EU:C:2020:757, Rn. 46, …und vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 109).
- EuGH, 08.11.2022 - C-704/20
Das nationale Gericht hat von sich aus zu prüfen, ob eine gegen einen illegal …
Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Rn. 26 Das vorlegende Gericht fragt sich daher, ob die Gründe, aus denen der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858), entschieden hat, dass eine Justizbehörde im Rahmen ihrer Kontrolle, ob die sich aus dem Unionsrecht ergebenden Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme eines Drittstaatsangehörigen beachtet wurden, anhand der ihr zur Kenntnis gebrachten Umstände des Falles, wie sie im bei ihr anhängigen kontradiktorischen Verfahren ergänzt oder aufgeklärt wurden, von Amts wegen zu prüfen hat, ob eine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung missachtet wurde, auf die sich die betroffene Person nicht berufen hat, entsprechend für die Verpflichtung gelten, bei der Vollstreckung einer Rückkehrentscheidung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu beachten.Eine Beschränkung der Aufgaben des nationalen Gerichts könnte zur Folge haben, dass eine solche Entscheidung vollstreckt wird, selbst wenn solche Angaben darauf hindeuten, dass die betroffene Person Gefahr läuft, in diesem Drittstaat solcher nach Art. 4 der Charta uneingeschränkt verbotenen Behandlung unterworfen zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 94.).
- EuGH - C-39/21 (anhängig)
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention)
Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Rn. 26 Das vorlegende Gericht fragt sich daher, ob die Gründe, aus denen der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858), entschieden hat, dass eine Justizbehörde im Rahmen ihrer Kontrolle, ob die sich aus dem Unionsrecht ergebenden Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme eines Drittstaatsangehörigen beachtet wurden, anhand der ihr zur Kenntnis gebrachten Umstände des Falles, wie sie im bei ihr anhängigen kontradiktorischen Verfahren ergänzt oder aufgeklärt wurden, von Amts wegen zu prüfen hat, ob eine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung missachtet wurde, auf die sich die betroffene Person nicht berufen hat, entsprechend für die Verpflichtung gelten, bei der Vollstreckung einer Rückkehrentscheidung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu beachten.Eine Beschränkung der Aufgaben des nationalen Gerichts könnte zur Folge haben, dass eine solche Entscheidung vollstreckt wird, selbst wenn solche Angaben darauf hindeuten, dass die betroffene Person Gefahr läuft, in diesem Drittstaat solcher nach Art. 4 der Charta uneingeschränkt verbotenen Behandlung unterworfen zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 94.).
- EuGH, 05.04.2016 - C-404/15
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …
Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Daher können die Mitgliedstaaten einen Ausländer nicht abschieben, ausweisen oder ausliefern, wenn es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass für ihn die reale Gefahr besteht, im Bestimmungsland einer durch diese beiden Bestimmungen der Charta verbotenen Behandlung ausgesetzt zu werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2023, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Flüchtling, der eine schwere Straftat begangen hat), C-663/21, EU:C:2023:540, Rn. 36, …und vom 18. Juni 2024, Generalstaatsanwaltschaft Hamm [Ersuchen um Auslieferung eines Flüchtlings an die Türkei], C-352/22, EU:C:2024:521, Rn. 61) Dieses Verbot spiegelt einen der Grundwerte der Union und ihrer Mitgliedstaaten wider, wie sie in Art. 2 EUV verankert sind, und seine uneingeschränkte Geltung ist eng mit der Achtung der Würde des Menschen verbunden, auf die sich Art. 2 EUV und Art. 1 der Charta beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 85 und 87). - EuGH, 11.03.2021 - C-112/20
Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Folglich kann Art. 5 der Richtlinie 2008/115 angesichts des mit ihm verfolgten Zwecks nicht eng ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2021, Belgischer Staat [Rückkehr des Elternteils eines Minderjährigen], C-112/20, EU:C:2021:197, Rn. 35). - EuGH, 18.06.2024 - C-352/22
Die Anerkennung als Flüchtling in einem Mitgliedstaat steht der Auslieferung des …
- EuGH, 16.12.1981 - 244/80
Foglia / Novello
- EuGH, 22.02.2022 - C-160/20
Filterzigaretten: Das von der ISO zur Bestimmung der Emissionshöchstwerte für …
- EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
"Soziale Gruppe": Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau als Grund für Asyl
- EuGH, 24.02.2021 - C-673/19
M u.a. (Transfert vers un État membre) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl und …
- EuGH, 09.11.2023 - C-257/22
Odbor azylové a migrační politiky MV (Champ d'application de la directive …
- OVG Bremen, 05.05.2026 - 2 LC 44/25
Pflicht der Ausländerbehörde zur Prüfung von zielstaatsbezogenen …
Zum anderen hätte die Beklagte gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17.10.2024 - C-156/23 - vor dem Erlass der Rückkehrentscheidung unabhängig von der Entscheidung, die das Bundesamt anlässlich des Widerrufs des subsidiären Schutzes getroffen hat, prüfen müssen, ob ihm in Afghanistan eine Situation oder Behandlung drohe, die mit Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Art. 4 der Charta der Grundrechte (EUGrCh) unvereinbar wäre.Nach Unionsrecht sei sie gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17.10.2024 - C-156/23 - lediglich zu einer Aktualisierung der Risikobewertung des Bundesamts im Hinblick auf seither eingetretene Veränderungen der Umstände verpflichtet.
Das vorlegende Gericht versteht das Urteil des Gerichtshofs vom 17.10.2024 - C- 156/23 - dahin, dass die nach deutschem Recht bestehende Bindung der Ausländerbehörden und der ihre Entscheidungen überprüfenden Gerichte an die Feststellung des Bundesamts, dass Art. 3 EMRK einer Abschiebung nicht entgegensteht (…s.o. Rn. 19), nicht mit Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG vereinbar ist.
Der Kern der Vorlage 26. Vor allem möchte das vorlegende Gericht wissen, welchen Umfang die nach seiner Lesart des Urteils vom 17.10.2024 - C-156/23 - gebotene erneute Prüfung von 10.
Der Generalanwalt betont in Rn. 55, 58 dieser Schlussanträge, dass es bei der nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 17.10.2024 - C-156/23 - gebotenen erneuten Prüfung des Refoulement-Verbots nicht darum gehe, die Rechtmäßigkeit der vorherigen, eventuell bereits bestandskräftigen Entscheidung über das Nichtvorliegen von Abschiebungsverboten aus Art. 3 EMRK, Art. 4, 19 Abs. 2 EUGrCh zu überprüfen und die dort getroffene Entscheidung durch eine neue zu ersetzen, sondern um eine "eine 12.
Das Urteil des Gerichtshofs vom 17.10.2024 - C-156/23 - enthält einen Anhaltspunkt dafür, dass sich die Aktualisierung der Gefahrenprognose zu Art. 3 EMRK, Art. 4 EUGrCh durch die Behörde, die eine Rückkehrentscheidung erlässt, nicht allein auf Tatsachen beziehen darf, die sich seit der letzten Entscheidung einer anderen Behörde über diese Gefahren verändert haben, sondern jeden Gesichtspunkt 14.
In Rn. 38 seines Urteils vom 17.10.2024 - C-156/23 - führt der Gerichtshof aus, die erneute Prüfung von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4, 19 Abs. 2 EUGrCh müsse von der vorherigen Bewertung durch die Asylbehörde "getrennt und unabhängig" sein.
Die nationale Behörde muss nämlich den Grundsatz der Nichtzurückweisung in jedem Stadium des Verfahrens vom Zeitpunkt des Erlasses einer Rückkehrentscheidung bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Überprüfung der Vollstreckung dieser Entscheidung berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2024, Ararat, C-156/23, EU:C:2024:892, Rn. 46), und zwar, wie aus Rn. 61 des vorliegenden Urteils hervorgeht, unabhängig vom Verhalten des betreffenden Drittstaatsangehörigen und insbesondere davon, ob dieser die genannte Entscheidung angefochten hat.".
Denn in Rn. 65 des vorgenannten Urteils vom 04.09.2025 formuliert der Gerichtshof unter Hinweis auf sein Urteil vom 17.10.2024 - C-156/23 - der Drittstaatangehörige müsse sich "auf jede […] eingetretene Änderung der Umstände […] berufen" können.
Unter Berufung darauf hat das Gericht, das in der Rechtssache C-156/23 vorgelegt hat, dem Gerichtshof Fragen zur Pflicht bestimmter Behörden und Gerichte, in bestimmten Phasen des Rückführungsverfahrens die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung zu prüfen, unterbreitet, obwohl es noch nicht abschließend beurteilt hatte, ob eine Prüfung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, falls sie vorzunehmen wäre, im konkreten Ausgangsrechtsstreit zu einem anderen Urteil führen würde als ein Unterlassen der Prüfung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (vgl. den Vorlagebeschluss der Rechtbank Den Haag, zittingsplaats Roermond…, vom 13.03.2023, Rn. 33 f.).
- EuGH, 30.10.2025 - C-402/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …
Rn. 70 Somit ist offensichtlich, dass die vom vorlegenden Gericht erbetene Auslegung von Art. 3 der Richtlinie 98/59 hypothetisch ist und daher das vorlegende Gericht in Wirklichkeit den Gerichtshof auffordert, entgegen seiner Aufgabe im Rahmen der mit Art. 267 AEUV eingeführten Zusammenarbeit der Gerichte ein Gutachten zu einer hypothetischen Frage abzugeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2024, Ararat, C-156/23, EU:C:2024:892, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Interessenabwägung bei einer generalpräventiven Ausweisung trotz bestehenden …
Rn. 21 Zwar ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) gemäß Art. 19 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 4 GRC unabhängig vom Verhalten der betreffenden Person die Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung dieser Person in einen Staat, in dem für sie die ernsthafte Gefahr der Todesstrafe, der Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung besteht, uneingeschränkt verboten und können die Mitgliedstaaten diese Person daher nicht abschieben, ausweisen oder ausliefern, wenn für sie die reale Gefahr besteht, im Bestimmungsland einer durch diese beiden Bestimmungen der Charta verbotenen Behandlung ausgesetzt zu werden (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - C-156/23 [ECLI:EU:C:2024:892] - Rn. 36).
- EuGH, 04.09.2025 - C-313/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
Rn. 46 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Hauptziel der Richtlinie 2008/115 - wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 4 hervorgeht - in der Einführung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Achtung der Grundrechte und der Würde der Betroffenen besteht (…Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48…, vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 88, und vom 17. Oktober 2024, Ararat, C-156/23, EU:C:2024:892, Rn. 30).Rn. 60 Insbesondere verpflichtet Art. 5 der Richtlinie 2008/115 die zuständige nationale Behörde, in jedem Stadium des Rückkehrverfahrens den Grundsatz der Nichtzurückweisung einzuhalten, der als Grundrecht in Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der durch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge geänderten Fassung sowie in Art. 19 Abs. 2 der Charta gewährleistet ist (…Urteile vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Abschiebung - Medizinisches Cannabis], C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 55, sowie vom 17. Oktober 2024, Ararat, C-156/23, EU:C:2024:892, Rn. 35).
Daher dürfen die Mitgliedstaaten einen Ausländer nicht abschieben, ausweisen oder ausliefern, wenn es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass für ihn die reale Gefahr besteht, im Bestimmungsland einer durch diese beiden Bestimmungen der Charta verbotenen Behandlung ausgesetzt zu werden (Urteil vom 17. Oktober 2024, Ararat, C-156/23, EU:C:2024:892, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 64 Die nationale Behörde muss nämlich den Grundsatz der Nichtzurückweisung in jedem Stadium des Verfahrens vom Zeitpunkt des Erlasses einer Rückkehrentscheidung bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Überprüfung der Vollstreckung dieser Entscheidung berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2024, Ararat, C-156/23, EU:C:2024:892, Rn. 46), und zwar, wie aus Rn. 61 des vorliegenden Urteils hervorgeht, unabhängig vom Verhalten des betreffenden Drittstaatsangehörigen und insbesondere davon, ob dieser die genannte Entscheidung angefochten hat.
Rn. 65 Außerdem müssen die Mitgliedstaaten es einem solchen Staatsangehörigen ermöglichen, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die insbesondere in Anbetracht von Art. 5 der Richtlinie 2008/115 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2024, Ararat, C-156/23, EU:C:2024:892, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Richtlinie einschließlich ihres Art. 5 gilt nämlich für jeden illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen, unabhängig von den dieser Situation zugrunde liegenden Gründen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2021, Westerwaldkreis, C-546/19, EU:C:2021:432, Rn. 45, sowie vom 17. Oktober 2024, Ararat, C-156/23, EU:C:2024:892, Rn. 32 und 40).
Rn. 75 Entgegen dem Vorbringen der niederländischen Regierung in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof kann von GB daher nicht verlangt werden, dass er einen Antrag auf internationalen Schutz stellt, damit ihm die vollständige Einhaltung des in Art. 5 der Richtlinie 2008/115 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 der Charta verankerten Grundsatzes der Nichtzurückweisung gewährleistet wird (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Oktober 2024, Ararat, C-156/23, EU:C:2024:892, Rn. 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-313/25
Generalanwalt Spielmann: Das Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme …
{FN:7} Das vorlegende Gericht bezieht sich insbesondere auf das Urteil vom 17. Oktober 2024, Ararat (C-156/23, im Folgenden: Urteil Ararat, EU:C:2024:892, Rn. 35).{FN:10} Vgl. Urteil Ararat (…Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil Ararat (…Rn. 38, 39 und 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil Ararat (…Rn. 38).
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Ararat (C-156/23, EU:C:2024:413, Nr. 45).
{FN:28} Vgl. Art. 3 Nr. 5 der Richtlinie 2008/115; vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Ararat (C-156/23, EU:C:2024:413, Nr. 36).
{FN:31} Vgl. entsprechend Urteil Mahdi (…Rn. 50); vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in den verbundenen Rechtssachen Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:489, Nrn. 73 bis 76) sowie in der Rechtssache Ararat (C-156/23, EU:C:2024:413, Nr. 52).
{FN:32} Vgl. in diesem Sinne Urteil Ararat (…Rn. 40 und 41).
- OVG Schleswig-Holstein, 02.07.2026 - 6 MB 26/26
Aufenthaltsrecht zur Bindung der Ausländerbehörden nach § 42 Satz 1 AsylG
Rn. 44 (ii) Der Antragsteller hingegen wirft die Frage auf, ob und inwieweit an der von § 42 Satz 1 AsylG vorgeschriebenen Bindungswirkung mit Blick auf Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. EU L 358 v. 24.12.2008, sog. Rückführungsrichtlinie) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urt. v. 17.10.2024, Rs. C-156/23, "Ararat", juris) noch festgehalten werden kann.Diese Prüfungspflicht hat der Gerichtshof auf Gerichte erstreckt, die über Klagen gegen die Behörde, die die Rückkehrentscheidung zu vollstrecken hat, entscheiden (EuGH, Urt. v. 17.10.2024, Rs. C-156/23, "Ararat", juris Rn. 35 f., 40, 42, 51).
Rn. 49 Auf welche nach nationalem Recht vorstellbaren rechtlichen Fallkonstellationen die Aussagen des Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 17.10.2024, Rs. C-156/23, "Ararat", juris) im Einzelnen tatsächlich übertragbar sind, ob sich daraus für die Ausländerbehörden neue Prüfungspflichten ergeben und bejahendenfalls, welchen Umfangs diese sind, und schließlich, was daraus für den zu gewährenden Rechtsschutz folgt, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung allerdings sehr unterschiedlich beurteilt (…vgl. nur VGH Mannheim, Urt. v. 10.12.2024 - 11 S 1306/23 -, juris Rn. 143 einerseits, Beschl. v. 02.03.2026 - 12 S 424/26 -, juris Rn. 15 andererseits;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.05.2025 - 13 ME 32/25 -, juris Rn. 46 ff.;… OVG Münster, Beschl. v. 08.10.2025 - 18 B 988/25 -, juris Rn. 16;… OVG Bremen, Beschl. v. 05.01.2026 - 2 B 1/26 -, juris Rn. 22;… VGH München, Beschl. v. 12.05.2026 - 19 CE 26.265 -, juris Rn. 13 f.;… der Senat hat diese Fragen bislang offengelassen, Beschl. v. 11.02.2026 - 6 MB 49/25 -, juris Rn. 24 ).
Aus der Rückführungsrichtlinie selbst folgt nach Art. 9 Abs. 1 lit. a (lediglich) die Verpflichtung, die Abschiebung aufzuschieben, wenn bzw. solange diese gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstößt (EuGH, Urt. v. 17.10.2024, Rs. C-156/23, "Ararat", juris Rn. 39).
- OVG Niedersachsen, 16.05.2025 - 13 ME 32/25
Ausländerbehörde; Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Grundsatz der …
Zur ausländerbehördlichen Pflicht, die Einhaltung des allgemeinen Grundsatzes der Nichtzurückweisung nach Art. 5 der Rückführungsrichtlinie bei Vollzug einer aufenthaltsrechtlichen Rückkehrentscheidung selbständig und aktualisiert zu überprüfen (unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 2024 (- C-156/23 -, juris (Ararat ./. Niederlande)).Der Senat teilt - entgegen der Beschwerde - die Auffassung des Verwaltungsgerichts (Beschl. v. 29.1.2025, S. 15), dass das in einem Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 2024 (- C-156/23 -, juris (Ararat ./. Niederlande)) eine gänzlich andere Sachverhaltskonstellation betrifft und der Entscheidungsausspruch deshalb auf den hier zu beurteilenden Einzelfall keine Anwendung findet (…vgl. zur Bedeutung der besonderen Fallkonstellation in der Entscheidung des EuGH auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.12.2024 - 11 S 1306/23 -, juris Rn. 143).
Ob dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 2024 (- C-156/23 -, juris (Ararat ./. Niederlande)) aufgrund der Entscheidungsgründe eine über die im Entscheidungsausspruch beschriebene Fallkonstellation hinausgehende Bedeutung beizumessen ist, kann der Senat in dem hier zu beurteilenden Einzelfall dahinstehen lassen.
Der Senat stellt nicht in Abrede, dass die Erwägungen in den Gründen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 2024 (- C-156/23 -, juris (Ararat ./. Niederlande)) deutlich weitergehen als der Entscheidungsausspruch, wenn unter anderem in den Rn. 35 ff. ausgeführt wird (Hervorhebungen durch den Senat):.
Ob eine solche allgemeine Schlussfolgerung im Hinblick auf die damit verbundene Verwerfung des Prüfungsmonopols des für die Gewährung internationalen Schutzes zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und auch die Aufgabe der Bindungs- und Tatbestandswirkung bestandskräftiger Verwaltungsakte des Bundesamts zu rechtfertigen ist, dürfte schon wegen der bei der Umsetzung des allgemeinen Grundsatzes der Nichtzurückweisung bestehenden Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten zweifelhaft sein (…vgl. OVG Bremen, Urt. v. 4.2.2025 - 1 LB 312/24 -, juris Rn. 29; Schlussanträge des Generalanwalts v. 16.5.2024 in der Rechtssache C-156/23, juris Rn. 52: "die Wahl der hierfür zuständigen nationalen Behörde in die Verfahrensautonomie der einzelnen Mitgliedstaaten fällt").
Diese Überprüfung dürfte sich auf eine eingetretene Änderung von Umständen sowie neue, vom betroffenen Ausländer vorgetragene Gesichtspunkte beschränken (vgl. EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-156/23 -, juris Rn. 38;… VG Bremen, Urt. v. 18.12.2024 - 2 K 2507/23 -, juris Ls. und Rn. 53 ff.: Keine de-novo-Prüfung).
- VG Gelsenkirchen, 18.12.2024 - 11 L 2066/24
Grundsatz der Nichtzurückweisung, Berücksichtigung durch die Ausländerbehörde …
Rn. 38 Vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - C-156/23 - juris.Rn. 40 Vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - C-156/23 - juris.
Rn. 44 Vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - C-156/23 - juris.
Rn. 48 Vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - C-156/23 - juris.
Rn. 51 Vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - C-156/23 - juris.
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 11 S 1306/23
Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus general- und …
Rn. 143 Diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17.10.2024 ( - C-156/23 - juris) überholt.Das Urteil des Gerichtshofs vom 17.10.2024 ist zu Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG - Rückführungsrichtlinie - in einer besonderen Konstellation des niederländischen Rechts ergangen, in der anlässlich der Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels eine etliche Jahre zurückliegende bestandkräftige Rückkehrentscheidung implizit bestätigt wird, ohne dass diese jedoch inhaltlich überprüft oder eventuell erneut erlassen werden darf (vgl. EuGH, Urteil vom 17.10.2024 - C-156/23 - juris Rn. 15, 24, 29).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-7/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Prüfung der …
Rn. 59 Zur Untermauerung ihres Vorbringens, dass ein nationales Gericht einen möglichen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung von Amts wegen prüfen müsse, stützten sich die Kläger des Ausgangsverfahrens und die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen auf das Urteil Ararat.Dieses Urteil betraf die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung, mit der ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wurde, wobei die Ablehnung dazu führte, dass eine zuvor im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes erlassene Rückkehrentscheidung vollstreckbar wurde.Rn. 64 Meines Erachtens liefert das Urteil Ararat keine Hinweise darauf, dass die angemessene Schwelle für die Einleitung einer von Amts wegen vorzunehmenden Prüfung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung darin besteht, dass die dem Gericht vorliegenden Umstände "eindeutig" auf eine mögliche Verletzung der durch Art. 4 der Charta geschützten Rechte bei einer Rückkehr in das Herkunftsland hindeuten.
{FN:6} Das vorlegende Gericht verweist auf die Urteile vom 25. Juli 2018, Alheto (…C-585/16, im Folgenden: Urteil Alheto, EU:C:2018:584, Rn. 105, 106, 109 bis 116 und 118), vom 4. Oktober 2018, Fathi (…C-56/17, EU:C:2018:803, Rn. 60), vom 4. Oktober 2024, Ministerstvo vnitra České republiky, Odbor azylové a migrační politiky (C-406/22, im Folgenden: Urteil Ministerstvo vnitra Č…eské republiky, Odbor azylové a migrační politiky, EU:C:2024:841, Rn. 87 bis 91, 93, 94, 97 und 98), und vom 17. Oktober 2024, Ararat (C-156/23, im Folgenden: Urteil Ararat, EU:C:2024:892, Rn. 45 und 46 sowie 49 bis 51).
{FN:20} Urteil Ararat, Rn. 50.
{FN:22} Vgl. Urteil Ararat, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung.
- EuGH, 25.06.2026 - C-182/26
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2025 - 12 S 479/25
Irak; Folgeantrag; Abschiebungsandrohung; Prüfungskompetenz der abschiebenden …
- VG Gelsenkirchen, 31.07.2026 - 8 L 1043/26
Rechtmäßige Ausweisung wegen Angriffs auf Polizeibeamte
- VG München, 30.01.2025 - M 24 K 23.4265
Straftäter, Ausweisung, Inlandsbezogene Ausweisung, Abschiebungsandrohung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2025 - 18 B 74/25
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren; Abschiebung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-769/22
Werte der Union: Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Ungarn gegen das …
- VG Düsseldorf, 21.11.2025 - 7 K 6317/25
Inlandsbezogene Ausweisung, Abschiebungsandrohung, Opt-out, …
- EuGH, 13.05.2026 - C-877/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2026 - C-182/26
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
- EuGH, 19.12.2024 - C-244/24
Vorübergehender Schutz für Vertriebene aus der Ukraine: Ein Mitgliedstaat, der …
- OVG Bremen, 04.02.2025 - 1 LB 312/24
Zur Unionsrechtskonformität von § 71 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 6 Satz 1 AsylG, 1 …
- OVG Bremen, 27.04.2026 - 2 LA 114/26
Keine aufschiebende Wirkung einer offensichtlich verfristeten Klage gegen den …
- OVG Bremen, 17.06.2026 - 2 LC 31/25
Neue Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde trotz bestandskräftiger …
- EuGH, 29.01.2026 - C-431/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - Gemeinsame …
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2026 - 12 S 1824/26
Aktenführung; persönliche Anhörung; Folgeantrag; faires Verwaltungsverfahren
- VGH Bayern, 12.05.2026 - 19 CE 26.265
Abschiebung, Materielles Asylgesuch, Ausschließliche Zuständigkeit des …
- OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2026 - 6 MB 49/25
Ausländerrecht; Anforderungen an die Darlegung einer Posttraumatischen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2025 - 12 N 23.24
Abschiebungsandrohung; Berücksichtigung familiärer Bindungen bei asylrechtlicher …
- OVG Bremen, 20.12.2024 - 2 S 344/24
Durchsuchung zum Zweck der Abschiebung; asylrechtliche Abschiebungsandrohung; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 1972/24
Inlandsbezogene Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung …
- VG Köln, 26.11.2024 - 12 K 6335/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2025 - 18 B 988/25
- OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2025 - 6 MB 41/25
Ausländerrecht Aussetzung der Abschiebung wegen psychischer Erkrankung; …
- VG Hannover, 10.02.2025 - 12 B 3422/24
Abschiebungsandrohung; atypische Umstände; Haftbefehl in der Türkei; …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2025 - C-196/24
EU-Recht steht Exhumierung des Leichnams zur Feststellung der Abstammung nicht …
- VG Düsseldorf, 09.07.2026 - 8 K 8622/25
- VG Düsseldorf, 11.06.2025 - 27 K 7349/23
Ausweisung des ehemaligen IS-Deutschland-Chefs rechtmäßig
- OVG Bremen, 06.03.2026 - 2 B 216/25
Ausweisung; Abschiebungsandrohung; Rückführungsrichtlinie; Opt Out; häusliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-414/25
und Asylverfahren vereinbar, sofern die Rechte der Migranten vollständig gewahrt …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2025 - 13 A 11083/25
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Abschiebungsverbot; Grundsatz der Nichtzurückweisung
- VGH Bayern, 12.06.2026 - 19 ZB 25.1182
Widerruf der Aufenthaltserlaubnis, Maßgeblicher Zeitpunkt, Ermessen, …
- VG Hannover, 10.09.2025 - 12 B 694/25
Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge; Bindungswirkung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-17/25
Vorabentscheidungsersuchen - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie …
- OVG Bremen, 08.07.2025 - 2 B 80/25
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; maßgeblicher Zeitpunkt; Asylantrag; …
- VGH Bayern, 27.05.2025 - 10 ZB 25.793
Einreise- und Aufenthaltsverbot, Abschiebungsandrohung ohne Zielstaatsbestimmung, …
- VG Stade, 21.08.2026 - 6 B 1567/26
Recht auf Verbleib; Aufenthaltsgestattung; Folgeantrag; Asylfolgeantrag; …
- VG Schleswig, 11.03.2025 - 1 B 5/25
Aufenthaltsrecht: Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen; Antrag auf Anordnung …
- VG Kassel, 09.04.2026 - 4 K 1071/24
Abschiebungsandrohung bei illegalem Aufenthalt vor Opt-out-Erklärung
- VG Gelsenkirchen, 19.02.2026 - 8 K 3379/24
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-480/24
Ciekuri-Shishki - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und …
- VGH Bayern, 02.04.2026 - 19 ZB 26.274
Zielstaatsbezogener Abschiebungsschutz, Bindungswirkung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2025 - 18 B 1035/24
Führen der Zuerkennung subsidiären Schutzes eines Asylbewerbers durch Italien zu …
- VG Göttingen, 13.04.2026 - 1 B 116/26
Asylfolgeantrag; Abgrenzung Passivlegitimation Ausländerbehörde Bundesamt; …
- VGH Bayern, 19.03.2026 - 19 ZB 25.2289
Regelerteilungsvoraussetzung der Erfüllung der Passpflicht, Atypischer …
- VG Köln, 02.05.2025 - 11 L 1032/25
- OVG Bremen, 04.02.2025 - 1 LB 373/24
Albanien: § 71 Abs. 5 und 6 AsylG mit Unionsrecht vereinbar
- VG Kassel, 09.03.2026 - 4 K 1270/24
- OVG Bremen, 05.01.2026 - 2 B 1/26
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen der Vollziehung der …
- VGH Bayern, 14.05.2025 - 19 CS 24.2174
Keine Anordnung der Fortgeltungswirkung zur Vermeidung einer unbilligen Härte bei …
- VG Cottbus, 10.04.2025 - 9 L 183/25
Abschiebungsandrohung, Asylfolgeantrag, Ausländerrecht, gesundheitliche Gründe, …
- VG Schleswig, 16.12.2025 - 11 B 202/25
- VG Bayreuth, 12.11.2025 - B 6 K 24.1162
Ausweisung, Minderjähriger Straftäter, Jugendstrafe, Ausweisung trotz …
- VG Würzburg, 09.09.2025 - W 7 E 25.1468
Einstellung und Unterlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, keine rechtliche …
- VG Köln, 12.09.2025 - 12 L 1849/25
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Ararat
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 5 - Grundsatz der Nichtzurückweisung - Maßnahme, mit der die zuständige nationale Behörde einen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
- EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- EuGH - C-39/21 (anhängig)
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention)
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
{FN:27} C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858.{FN:28} Vgl. Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 88).
{FN:29} Vgl. Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 92).
{FN:30} Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:489).
{FN:31} Vgl. Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.11.2022 - C-704/20
Das nationale Gericht hat von sich aus zu prüfen, ob eine gegen einen illegal …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
{FN:27} C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858.{FN:28} Vgl. Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 88).
{FN:29} Vgl. Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 92).
{FN:31} Vgl. Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
{FN:11} C-601/15 PPU, EU:C:2016:84.{FN:12} Vgl. Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75 und 76 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:13} C-601/15 PPU, EU:C:2016:84.
{FN:37} Im Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75 und 76), hat der Gerichtshof entschieden, dass die Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz durch einen Drittstaatsangehörigen, gegen den bereits ein Rückkehrverfahren läuft, nicht dazu führen würde, dass eine frühere Rückkehrentscheidung von Rechts wegen kraftlos wird, sondern dazu, dass das Rückkehrverfahren ausgesetzt wird, bevor es möglicherweise in dem Stadium fortgesetzt wird, in dem es unterbrochen worden ist.
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
{FN:21} Vgl. Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi (C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 64).{FN:32} Vgl. Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida (…C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45 und 46), vom 19. Juni 2018, Gnandi (C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 52 und 53), und vom 30. September 2020, CPAS de Liège (…C-233/19, EU:C:2020:757, Rn. 45).
{FN:40} C-181/16, EU:C:2018:465.
- EuGH, 03.06.2021 - C-546/19
Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- EuGH, 30.09.2020 - C-233/19
CPAS de Liège - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
{FN:32} Vgl. Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida (…C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45 und 46), vom 19. Juni 2018, Gnandi (…C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 52 und 53), und vom 30. September 2020, CPAS de Liège (C-233/19, EU:C:2020:757, Rn. 45).{FN:33} Vgl. Urteil vom 30. September 2020, CPAS de Liège (C-233/19, EU:C:2020:757, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.04.2016 - C-404/15
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
{FN:18} Vgl. Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 85 und 87). - EuGH, 14.05.2020 - C-924/19
Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
Im Urteil vom 14. Mai 2020, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság Dél-alföldi Regionális Igazgatóság (C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367), hat der Gerichtshof nämlich entschieden, dass die zuständige nationale Behörde, wenn sie das in der vorausgegangenen Rückkehrentscheidung genannte Zielland ändert, eine wesentliche Änderung dieser Entscheidung vornimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie eine neue Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der Richtlinie 2008/115 erlassen hat, gegen die der betreffende Drittstaatsangehörige über einen wirksamen Rechtsbehelf im Sinne von Art. 13 Abs. 1 dieser Richtlinie verfügen muss (…Rn. 116, 120 und 123). - EuGH, 22.11.2022 - C-69/21
Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
{FN:19} Vgl. u. a. Urteil vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Abschiebung - Medizinisches Cannabis) (C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 55). - EuGH, 06.07.2023 - C-663/21
Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft: Der Gerichtshof erläutert …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
{FN:41} C-663/21, EU:C:2023:540. - EuGH, 11.03.2021 - C-112/20
Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 18.12.2014 - C-562/13
Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
- EuGH, 14.09.2023 - C-83/22
Rücktritt von Pauschalreisen bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände: Ein …
- EuGH, 29.02.2024 - C-392/22
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Confiance mutuelle en cas de …
- EuGH, 20.10.2022 - C-825/21
Centre public d'action sociale de Liège (Retrait ou suspension d'une décision de …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2022 - C-704/20
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention) - …
- EuGH, 22.02.2022 - C-160/20
Filterzigaretten: Das von der ISO zur Bestimmung der Emissionshöchstwerte für …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-313/25
Generalanwalt Spielmann: Das Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme …
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Ararat (C-156/23, EU:C:2024:413, Nr. 45).{FN:28} Vgl. Art. 3 Nr. 5 der Richtlinie 2008/115; vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Ararat (C-156/23, EU:C:2024:413, Nr. 36).
{FN:31} Vgl. entsprechend Urteil Mahdi (…Rn. 50); vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in den verbundenen Rechtssachen Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:489, Nrn. 73 bis 76) sowie in der Rechtssache Ararat (C-156/23, EU:C:2024:413, Nr. 52).
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2026 - 12 S 424/26
Beschwerdeausschluss; Durchsuchungsanordnung; Prüfungsumfang; Richtervorbehalt; …
Vielmehr endet das Rückkehrverfahren mit der tatsächlichen Abschiebung oder der freiwilligen Rückkehr der betroffenen Person in ihr Herkunftsland, ein Transitland oder in ein anderes Drittland, in das die Person freiwillig zurückkehren will und in dem sie aufgenommen wird(siehe GA de la Tour, Schlussanträge vom 16.05.2024 - C-156/23 -, juris Rn. 47 ).Es kommt durchaus in Betracht, dass aus dem Erfordernis der Berücksichtigung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung in jedem Stadium des Rückkehrverfahrens (vgl. EuGH, Urteil vom 17.10.2024 - C-156/23 -, juris Rn. 35 ), insbesondere auch im Stadium der Vollstreckung (vgl. EuGH, Urteil vom 17.10.2024 - C-156/23 -, juris Rn. 38 ) abzuleiten ist, dass jedenfalls dieser Umstand bei jeder behördlichen und gerichtlichen Entscheidung erneut zu überprüfen ist.
- OVG Bremen, 17.06.2026 - 2 LC 31/25
Neue Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde trotz bestandskräftiger …
Die Rückführungsrichtlinie hindert die nationalen Behörden in Fällen, in denen bereits eine wirksame und vollziehbare Rückkehrentscheidung vorliegt, nicht daran, im Einklang mit den Bestimmungen des nationalen Rechts eine neue Rückkehrentscheidung zu erlassen, sofern sie dabei die in der Richtlinie vorgesehenen materiellen und verfahrensrechtlichen Garantien beachten (vgl. Generalanwalt de la Tour, Schlussanträge vom 16.05.2024 - C- 156/23, InfAuslR 2024, 341 ; a.A. wohl VGH B-W, Beschl. v. 15.03.2024 - 12 S 12. - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-17/25
Vorabentscheidungsersuchen - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie …
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