Rechtsprechung
| EuGH, 20.05.2010 - C-210/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 14 Abs. 3 - Rückforderung der Beihilfe - Grundsatz der Effektivität - Mit einem Formfehler behaftete Rückforderungsbescheide - Aufhebung
- Europäischer Gerichtshof
Scott und Kimberly Clark
Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 14 Abs. 3 - Rückforderung der Beihilfe - Grundsatz der Effektivität - Mit einem Formfehler behaftete Rückforderungsbescheide - Aufhebung
- EU-Kommission
Scott und Kimberly Clark
Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 14 Abs. 3 - Rückforderung der Beihilfe - Grundsatz der Effektivität - Mit einem Formfehler behaftete Rückforderungsbescheide - Aufhebung
- EU-Kommission
Scott und Kimberly Clark
Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 14 Abs. 3 - Rückforderung der Beihilfe - Grundsatz der Effektivität - Mit einem Formfehler behaftete Rückforderungsbescheide - Aufhebung“
- Wolters Kluwer
Aufhebung von mit Formfehlern behafteter Rückforderungsbescheide im Bereich staatlicher Beihilfen; Hinderung an der Neugewährung der Beihilfen; Scott SA, Kimberly Clark SAS, ehemals Kimberly Clark SNC, gegen Stadt Orléans
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung von mit Formfehlern behafteter Rückforderungsbescheide im Bereich staatlicher Beihilfen; Hinderung an der Neugewährung der Beihilfen; Scott SA, Kimberly Clark SAS, ehemals Kimberly Clark SNC, gegen Stadt Orléans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Scott und Kimberly Clark
Staatliche Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 14 Abs. 3 - Rückforderung der Beihilfe - Grundsatz der Effektivität - Mit einem Formfehler behaftete Rückforderungsbescheide - Aufhebung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative d'appel de Nantes (Frankreich), eingereicht am 10. Juni 2009 - Scott SA und Kimberly Clark SNC, jetzt Kimberly Clark SAS/Stadt Orleans
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Cour administrative d'appel de Nantes - Auslegung von Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 83, S. 1) - Von den ...
Verfahrensgang
- EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
- EuGH, 29.03.2011 - C-210/09
Papierfundstellen
- EuZW 2010, 585
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …
Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
Rn. 20 Wie der Gerichtshof in Randnr. 49 seines Urteils Kommission/Frankreich festgestellt hat, spiegelt Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 die Erfordernisse des in der Rechtsprechung bereits früher aufgestellten Effektivitätsgrundsatzes wider (vgl. Urteile vom 2. Februar 1989, Kommission/Deutschland, 94/87, Slg. 1989, 175, Randnr. 12, vom 20. März 1997, Alcan Deutschland, C-24/95, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 24, und vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Randnrn.Rn. 21 Nach diesem Effektivitätsgrundsatz, wie er für den Bereich der staatlichen Beihilfen durch eine ständige Rechtsprechung konkretisiert worden ist, ist ein Mitgliedstaat, der nach einer Entscheidung der Kommission zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet ist, frei in der Wahl der Mittel, mit denen er dieser Verpflichtung nachkommt, vorausgesetzt, die gewählten Mittel beeinträchtigen nicht die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteile Alcan Deutschland, Randnr. 24, vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, Randnr. 34, und vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland, C-369/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 67).
- EuGH, 13.03.2007 - C-432/05
Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale …
Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
Rn. 25 Hierzu ist einleitend darauf hinzuweisen, dass die Kontrolle der formellen Rechtmäßigkeit eines zur Rückforderung einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe erlassenen Bescheids durch den nationalen Richter und die mögliche Aufhebung dieses Bescheids mit der Begründung, die Erfordernisse des Art. 4 des Gesetzes Nr. 2000-321 seien nicht beachtet worden, bloß Ausfluss des Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes sind, der nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (vgl. Urteil vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.12.1995 - C-312/93
Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
Rn. 24 Es ist daher zu prüfen, ob sich die Anwendung dieser nationalen Bestimmungen unter Berücksichtigung des allgemeinen Zusammenhangs des nationalen Rechts, in den sie sich einfügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14, sowie van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 19, und vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 33), als mit dem in Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 aufgestellten Erfordernis einer sofortigen und tatsächlichen Rückforderung der Beihilfe vereinbar erweist, wie es im Licht der Erkenntnisse aus der in den Randnrn.
- EuGH, 02.02.1989 - 94/87
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
Rn. 20 Wie der Gerichtshof in Randnr. 49 seines Urteils Kommission/Frankreich festgestellt hat, spiegelt Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 die Erfordernisse des in der Rechtsprechung bereits früher aufgestellten Effektivitätsgrundsatzes wider (vgl. Urteile vom 2. Februar 1989, Kommission/Deutschland, 94/87, Slg. 1989, 175, Randnr. 12, vom 20. März 1997, Alcan Deutschland, C-24/95, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 24, und vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Randnrn. - EuGH, 14.12.1995 - C-430/93
Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten
Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
Rn. 24 Es ist daher zu prüfen, ob sich die Anwendung dieser nationalen Bestimmungen unter Berücksichtigung des allgemeinen Zusammenhangs des nationalen Rechts, in den sie sich einfügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14, sowie van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 19, und vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 33), als mit dem in Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 aufgestellten Erfordernis einer sofortigen und tatsächlichen Rückforderung der Beihilfe vereinbar erweist, wie es im Licht der Erkenntnisse aus der in den Randnrn. - EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche …
Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
Rn. 24 Es ist daher zu prüfen, ob sich die Anwendung dieser nationalen Bestimmungen unter Berücksichtigung des allgemeinen Zusammenhangs des nationalen Rechts, in den sie sich einfügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14, sowie van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 19, und vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 33), als mit dem in Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 aufgestellten Erfordernis einer sofortigen und tatsächlichen Rückforderung der Beihilfe vereinbar erweist, wie es im Licht der Erkenntnisse aus der in den Randnrn. - EuGH, 12.12.2002 - C-209/00
Der Gerichtshof stellt fest, dass Deutschland die Entscheidung der Kommission, …
Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
Rn. 20 Wie der Gerichtshof in Randnr. 49 seines Urteils Kommission/Frankreich festgestellt hat, spiegelt Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 die Erfordernisse des in der Rechtsprechung bereits früher aufgestellten Effektivitätsgrundsatzes wider (vgl. Urteile vom 2. Februar 1989, Kommission/Deutschland, 94/87, Slg. 1989, 175, Randnr. 12, vom 20. März 1997, Alcan Deutschland, C-24/95, Slg. 1997, I-1591, Randnr. 24, und vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Randnrn. - EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
Rn. 12 In der Zwischenzeit wurde die Französische Republik mit Urteil des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich (C-232/05, Slg. 2006, I-10071), wegen Verstoßes gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 249 Abs. 4 EG sowie aus den Art. 2 und 3 der Entscheidung 2002/14 verurteilt. - EuGH, 07.07.2009 - C-369/07
DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND DOPPELT WEGEN UNTERBLIEBENER …
Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
Rn. 21 Nach diesem Effektivitätsgrundsatz, wie er für den Bereich der staatlichen Beihilfen durch eine ständige Rechtsprechung konkretisiert worden ist, ist ein Mitgliedstaat, der nach einer Entscheidung der Kommission zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet ist, frei in der Wahl der Mittel, mit denen er dieser Verpflichtung nachkommt, vorausgesetzt, die gewählten Mittel beeinträchtigen nicht die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteile Alcan Deutschland, Randnr. 24, vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, Randnr. 34, und vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland, C-369/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 67).
- EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …
Rn. 39 Obwohl der Wortlaut dieses Artikels die Erfordernisse des Effektivitätsgrundsatzes widerspiegelt (Urteil Scott und Kimberly Clark, C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 20), ergibt sich aus ihm auch, dass die Anwendung des Rechts des betroffenen Mitgliedstaats zum Zweck der Rückforderung mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie dieses Mitgliedstaats und unter Wahrung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf ein faires Verfahren, einschließlich der Verteidigungsrechte erfolgt.Rn. 40 Der betroffene Mitgliedstaat ist in der Wahl der Mittel frei, mit denen er seiner Pflicht zur Rückforderung einer für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärten Beihilfe nachkommt, sofern die gewählten Mittel nicht die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts beeinträchtigen (Urteil Scott und Kimberly Clark, EU:C:2010:294, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 42 Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen müssen zur Wiederherstellung der normalen Wettbewerbsbedingungen geeignet sein, die durch die Gewährung der rechtswidrigen Beihilfe, deren Rückforderung durch eine Kommissionsentscheidung angeordnet wird, verfälscht wurden (Urteil Scott und Kimberly Clark, EU:C:2010:294, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 45 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Kontrolle eines zur Rückforderung einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe erlassenen vollstreckbaren Titels durch ein nationales Gericht und die mögliche Aufhebung eines solchen Titels als bloßer Ausfluss des Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes anzusehen sind, der nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Scott und Kimberly Clark, EU:C:2010:294, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-545/24
Utiledulci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Portugal angewandte …
{FN:34} Vgl. Urteil vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark (C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 21).{FN:40} Vgl. Urteil vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark (C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 29).
{FN:49} Vgl. Urteil vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark (C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 29), und in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar (…C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 90 bis 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-89/14
A2A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Entscheidung über …
{FN:19} - Vgl. Urteil Scott und Kimberly Clark (C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:20} - Urteil Scott und Kimberly Clark (C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 21).
{FN:26} - Vgl. Urteil Scott und Kimberly Clark (C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.01.2025 - C-588/23
Scai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rückforderung einer rechtswidrigen und mit …
Zu diesem Zweck haben die betreffenden Mitgliedstaaten nach Art. 16 Abs. 3 letzter Satz dieser Verordnung unbeschadet des Unionsrechts "alle" in ihren jeweiligen Rechtsordnungen verfügbaren "erforderlichen Schritte" einschließlich vorläufiger Maßnahmen zu unternehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark, C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 28, …und vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 38).Rn. 52 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass die Kontrolle eines nationalen Rechtsakts, der auf die Rückforderung einer rechtswidrigen und mit dem Binnenmarkt unvereinbaren staatlichen Beihilfe gerichtet ist, durch das nationale Gericht bloß Ausfluss des in Art. 47 der Charta verankerten Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark, C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.05.2011 - C-305/09
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Rn. 46 In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass zwar die Kontrolle der formellen Rechtmäßigkeit eines nationalen Rechtsakts zur Rückforderung einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe durch den nationalen Richter bloß Ausfluss des allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes ist, dass aber die nationalen Gerichte nach Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 verpflichtet sind, die volle Wirksamkeit der Entscheidung zu gewährleisten, mit der die Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfe angeordnet wurde, und ein Ergebnis herbeizuführen, das mit dem Zweck, der mit dieser Entscheidung verfolgt wird, im Einklang steht (vgl. Urteil vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark, C-210/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.Rn. 47 Die Aufhebung eines nationalen Rechtsakts zur Durchführung einer Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfe angeordnet wird, ist mit den Erfordernissen des Art. 14 Abs. 3 der Verordnung Nr. 659/1999 nicht vereinbar, wenn sie der sofortigen und tatsächlichen Vollstreckung dieser Entscheidung entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Scott und Kimberly Clark, Randnr. 30).
- OVG Thüringen, 29.06.2010 - 3 KO 524/08
Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch Verwaltungsakt nach …
Rn. 58 Schließlich legt das von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung angeführte Urteil des EuGH vom 20.05.2010 - C-210/09 - (juris) keine andere Beurteilung des vorliegenden Falles nahe. - EuGH, 14.04.2011 - C-331/09
Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Rn. 57 Ein Mitgliedstaat, der nach einer Entscheidung der Kommission zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet ist, ist somit frei in der Wahl der Mittel, mit denen er dieser Verpflichtung nachkommt, vorausgesetzt, die gewählten Mittel beeinträchtigen nicht die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts (Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 34, vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark, C-210/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 21, und Kommission/Slowakei, Randnr. 51).Rn. 58 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass ein Mitgliedstaat dieser Verpflichtung zur Rückforderung nur dann genügt, wenn die von ihm ergriffenen Maßnahmen geeignet sind, die normalen Wettbewerbsbedingungen wiederherzustellen, die durch die Gewährung der rechtswidrigen Beihilfe, deren Rückforderung durch eine Entscheidung der Kommission angeordnet wird, verfälscht wurden (Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 35, sowie Scott und Kimberly Clark, Randnr. 22).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2019 - C-627/18
Nelson Antunes da Cunha - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rückforderung einer …
{FN:25} Vgl. insbesondere Urteil vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark (C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:26} Vgl. insbesondere Urteile vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien (…C-404/00, EU:C:2003:373, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark (C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.12.2010 - C-507/08
Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Rn. 51 So ist ein Mitgliedstaat, der nach einer solchen Entscheidung der Kommission zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen verpflichtet ist, frei in der Wahl der Mittel, mit denen er dieser Verpflichtung nachkommt, vorausgesetzt, die gewählten Mittel beeinträchtigen nicht die Geltung und die Wirksamkeit des Unionsrechts (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Randnr. 34, und vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark, C-210/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 21). - EuGH, 21.05.2026 - C-545/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Mit dem Binnenmarkt …
Rn. 35 Was drittens die Möglichkeit einer Ratenzahlung der geschuldeten Beträge betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass solche Zahlungsmodalitäten, wenn sie nach Ablauf der von der Kommission festgelegten Rückforderungsfrist genehmigt werden, nicht mit der Verpflichtung zur unverzüglichen Vollstreckung der Rückforderung vereinbar sind, die u. a. die volle Wirksamkeit des Rückforderungsbeschlusses der Kommission, im vorliegenden Fall des Beschlusses der Kommission vom 4. Dezember 2020, gewährleisten und es ermöglichen soll, ein Ergebnis herbeizuführen, das mit dem Zweck, der mit diesem Beschluss verfolgt wird, in Einklang steht, nämlich zu gewährleisten, dass dem Beihilfeempfänger nicht - auch nicht vorläufig - die Mittel zur Verfügung stehen, die der bereits zurückgezahlten Beihilfe entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2010, Scott und Kimberly Clark, C-210/09, EU:C:2010:294, Rn. 29). - Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-275/10
Residex Capital IV - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Rückabwicklung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-81/10
France Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen für France …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12
Kommission / Deutschland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen …
- EuGH, 22.12.2010 - C-304/09
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07
Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-413/12
Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León - Missbräuchliche …
- EuG, 27.01.2000 - T-256/97
BEUC / Kommission
- EuG, 01.02.1999 - T-256/97
BEUC / Kommission - "Antidumpingverfahren - Verbrauchervereinigung - Versagung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuGH, 29.03.2011 - C-210/09 P |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kartellverfahren der EU im Stahlbereich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geldbußen gegen ThyssenKrupp und NirostaArcelorMittal Luxembourg in Millionenhöhe wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens gerechtfertigt
Verfahrensgang
- EuGH, 20.05.2010 - C-210/09
- EuGH, 29.03.2011 - C-210/09 P
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".