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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 22.09.2005 - C-221/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10650
EuGH, 22.09.2005 - C-221/03 (https://dejure.org/2005,10650)
EuGH, Entscheidung vom 22.09.2005 - C-221/03 (https://dejure.org/2005,10650)
EuGH, Entscheidung vom 22. September 2005 - C-221/03 (https://dejure.org/2005,10650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Unvollständige Umsetzung - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Unterbliebene Bestimmung von Gewässern, die von Verunreinigung betroffen sind oder ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinie 91/676/EWG Art. 5

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Unvollständige Umsetzung - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Unterbliebene Bestimmung von Gewässern, die von Verunreinigung betroffen sind oder ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Unvollständige Umsetzung - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Unterbliebene Bestimmung von Gewässern, die von Verunreinigung betroffen sind oder ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsklage wegen Verletzung der Pflichten eines Mitgliedsstaates aus der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-RL); Grundlagen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Unvollständige Umsetzung - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Unterbliebene Bestimmung von Gewässern, die von Verunreinigung betroffen sind oder ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 22. Mai 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375, S. 1) - Keine ordnungsgemäße Bestimmung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 10.05.2001 - C-152/98

    Kommission / Niederlande - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
    34 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Artikel 92 § 2 der Verfahrensordnung jederzeit von Amts wegen prüfen kann, ob unverzichtbare Prozessvoraussetzungen fehlen (Urteil vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 22).

    36 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben soll, zum einen seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und zum anderen seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 23).

    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4, und Kommission/Niederlande, Randnr. 23).

    - alle in ihrem Gebiet bekannten Flächen, die in Gewässer entwässern, die nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie als Gewässer bestimmt wurden, die von Verunreinigung betroffen sind oder betroffen werden könnten, als gefährdete Gebiete auszuweisen oder sich dafür zu entscheiden, die Aktionsprogramme nach Artikel 5 der Richtlinie in ihrem gesamten Gebiet aufzustellen und durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-322/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-11267, Randnr. 34).

    130 In Bezug auf Anhang III Nummer 1 Ziffer 3 der Richtlinie hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie in Verbindung mit deren Anhang III Maßnahmen der Aktionsprogramme Vorschriften zur Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln umfassen müssen, die auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung aus dem Boden und aus der Düngung ausgerichtet sind (Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, Randnr. 71).

  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

    Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
    Nur auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen vorprozessualen Verfahrens kann nämlich der Gerichtshof im kontradiktorischen Verfahren entscheiden, ob der Mitgliedstaat tatsächlich gegen die genau bezeichneten Verpflichtungen verstoßen hat, deren Verletzung von der Kommission geltend gemacht wird (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 35, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-392/99, Kommission/Portugal, Slg. 2003, I-3373, Randnr. 133).

    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4, und Kommission/Niederlande, Randnr. 23).

    Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1057, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 13, und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74).

  • EuGH, 17.11.1992 - C-105/91

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
    Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1057, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 13, und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74).

    Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 35).

  • EuGH, 29.04.1999 - C-293/97

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Standley u.a. - …

    Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
    84 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, wäre es mit der Richtlinie unvereinbar, wenn die Bestimmung der Gewässer, die von Verunreinigung betroffen sind, auf Fälle beschränkt würde, in denen die landwirtschaftlichen Quellen für sich genommen eine Nitratkonzentration von mehr als 50 mg/l verursachen, obwohl die Richtlinie ausdrücklich vorsieht, dass bei der Aufstellung der Aktionsprogramme des Artikels 5 die jeweiligen Stickstoffeinträge aus landwirtschaftlichen und anderen Quellen berücksichtigt werden (Urteil vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-293/97, Standley u. a., Slg. 1999, I-2603, Randnr. 31).
  • EuGH, 01.02.2005 - C-203/03

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
    Würde nämlich die Zulässigkeit der Klage in einem solchen Fall verneint, könnte man es damit einem Mitgliedstaat ermöglichen, ein Vertragsverletzungsverfahren dadurch zu behindern, dass er bei jeder Bekanntgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme seine Rechtsvorschriften geringfügig ändert, die beanstandete Regelung im Übrigen aber aufrechterhält (vgl. Urteil vom 1. Februar 2005 in der Rechtssache C-203/03, Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 10.09.1996 - C-11/95

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
    Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1057, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 13, und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-322/00

    Kommission / Niederlande - "Vertragsverletzung - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz …

    Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
    - alle in ihrem Gebiet bekannten Flächen, die in Gewässer entwässern, die nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie als Gewässer bestimmt wurden, die von Verunreinigung betroffen sind oder betroffen werden könnten, als gefährdete Gebiete auszuweisen oder sich dafür zu entscheiden, die Aktionsprogramme nach Artikel 5 der Richtlinie in ihrem gesamten Gebiet aufzustellen und durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-322/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-11267, Randnr. 34).
  • EuGH, 11.07.1984 - 51/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4, und Kommission/Niederlande, Randnr. 23).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-392/99

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
    Nur auf der Grundlage eines ordnungsgemäßen vorprozessualen Verfahrens kann nämlich der Gerichtshof im kontradiktorischen Verfahren entscheiden, ob der Mitgliedstaat tatsächlich gegen die genau bezeichneten Verpflichtungen verstoßen hat, deren Verletzung von der Kommission geltend gemacht wird (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 35, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-392/99, Kommission/Portugal, Slg. 2003, I-3373, Randnr. 133).
  • EuGH, 25.05.2000 - C-384/97

    Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 22.09.2005 - C-221/03
    Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 35).
  • EuGH, 05.07.1990 - C-42/89

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 01.12.1965 - 45/64

    Kommission EWG / Italien

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Ist zwischen diesen beiden Phasen des Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, dass die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (Urteil vom 22. September 2005 in der Rechtssache C-221/03, Kommission/Belgien, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 03.10.2019 - C-197/18

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass ein solcher Beitrag erheblich ist, wenn die Landwirtschaft beispielsweise für 17 % des Gesamtstickstoffs in einem bestimmten Becken verantwortlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2005, Kommission/Belgien, C-221/03, EU:C:2005:573, Rn. 86).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22

    Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …

    Alle in ihrem Gebiet bekannten Flächen, die in nach Art. 3 Abs. 1 RL 91/676/EWG bestimmte Gewässer entwässern und die zur Verunreinigung beitragen, haben die Mitgliedstaaten gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 RL 91/676/EWG in einem zweiten Schritt innerhalb von 2 Jahren nach Bekanntgabe der Richtlinie als gefährdete Gebiete auszuweisen (vgl. Art. 2 Buchst. k) RL 91/676/EWG), sofern sie sich nicht dazu entscheiden, die Aktionsprogramme nach Art. 5 RL 91/676/EWG entsprechend Art. 3 Abs. 5 RL 91/676/EWG in ihrem gesamten Gebiet aufzustellen und durchzuführen (vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 22.9.2005 - C-221/03 -, juris Rn. 64 f., 73 m. w. N.).

    Der in Anhang I Buchst. A. der RL 91/676/EWG genannte Grenzwert von 50 mg Nitrat/l gilt unabhängig davon, ob dieser ausschließlich durch landwirtschaftliche Tätigkeit verursacht wird (…EuGH, Urteile vom 14.3.2024 - C-576/22 -, juris Rn. 66, vom 22.9.2005 - C-221/03 -, juris Rn. 84, …und vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 30, 32).

    Für die Bestimmung der Erheblichkeit bietet das Gemeinschaftsrecht zwar kein eindeutiges Kriterium (EuGH…, Urteil vom 29.4.1999 - C-293/97 -, juris Rn. 38), nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs genügen für die Annahme eines erheblichen Beitrags aber jedenfalls 17 % (EuGH, Urteil vom 22.9.2005 - C-221/03 -, juris Rn. 86 bis 89; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 3.10.2019 - C-197/18 -, juris Rn. 51).

    Die hierfür notwendigen Daten müssen erhoben werden (EuGH, Urteil vom 22.9.2005 - C-221/03 -, juris Rn. 79).

    Allein eine Mitverursachung der Nitratbelastung durch nichtlandwirtschaftliche Quellen entbindet nicht von der Verpflichtung zur Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete (vgl. EuGH, Urteil vom 22.9.2005 - C-221/03 -, juris Rn. 84).

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    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

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    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/676/EWG - Unvollständige Umsetzung - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen - Unterbliebene Bestimmung von Gewässern, die von Verunreinigung betroffen sind oder ...

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