Rechtsprechung
| EuGH, 18.01.2024 - C-227/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Art. 7 Abs. 1 und 3 - Führerschein - Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung - Körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen von Fahrzeugen - Ärztliche Untersuchungen - Häufigkeit - Dokument, mit dem ...
- Europäischer Gerichtshof
Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Art. 7 Abs. 1 und 3 - Führerschein - Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung - Körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen von Fahrzeugen - Ärztliche Untersuchungen - Häufigkeit - Dokument, mit dem ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Verkehr; Richtlinie 2006/126/EG; Art. 7 Abs. 1 und 3; Führerschein; Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung; Körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen von Fahrzeugen; Ärztliche Untersuchungen; Häufigkeit; Dokument, mit dem die ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Art. 7 Abs. 1 und 3 - Führerschein - Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung - Körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen von Fahrzeugen - Ärztliche Untersuchungen - Häufigkeit - Dokument, mit dem ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
- EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 26.10.2017 - C-195/16
I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Diese Harmonisierung der Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins soll u. a. die Vorbedingungen schaffen, die für eine gegenseitige Anerkennung des Führerscheins erforderlich sind, und verfolgt auch das Ziel, zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit beizutragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2017, I, C-195/16, EU:C:2017:815, Rn. 43, 44 und 51).Rn. 38 Die Richtlinie 2006/126 schreibt zwar nur eine Mindestharmonisierung der nationalen Vorschriften über die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins vor, nimmt jedoch eine umfassende Harmonisierung in Bezug auf die Dokumente vor, die das Bestehen einer Fahrerlaubnis nachweisen und von den Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie anzuerkennen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Oktober 2017, I, C-195/16, EU:C:2017:815, Rn. 57, …und vom 29. April 2021, Stadt Pforzheim [Vermerke auf dem Führerschein], C-56/20, EU:C:2021:333, Rn. 42).
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Rn. 37 Unter diesem Umständen würde es nämlich eine unzulässige zusätzliche Belastung darstellen, von den Inhabern eines gültigen Führerscheins zu verlangen, zusätzlich im Besitz einer solchen gesonderten Bescheinigung über die psychologische Tauglichkeit zu sein, da der von einem Mitgliedstaat gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126 ausgestellte Führerschein als Beweis dafür anzusehen ist, dass ein Inhaber die von dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen für die Ausstellung am Tag ebendieser Ausstellung des Führerscheins erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2012, Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 46, …und vom 29. April 2021, Stadt Karlsruhe [Anerkennung eines erneuerten Führerscheins], C-47/20, EU:C:2021:332, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), und daher den erforderlichen Beweiswert besitzt, um die geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse zu bescheinigen. - EuGH, 29.04.2021 - C-56/20
Ein Mitgliedstaat kann die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat …
Auszug aus EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Rn. 38 Die Richtlinie 2006/126 schreibt zwar nur eine Mindestharmonisierung der nationalen Vorschriften über die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins vor, nimmt jedoch eine umfassende Harmonisierung in Bezug auf die Dokumente vor, die das Bestehen einer Fahrerlaubnis nachweisen und von den Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie anzuerkennen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Oktober 2017, I, C-195/16, EU:C:2017:815, Rn. 57, und vom 29. April 2021, Stadt Pforzheim [Vermerke auf dem Führerschein], C-56/20, EU:C:2021:333, Rn. 42).
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Auszug aus EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Rn. 30 In diesem Zusammenhang ist hinsichtlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit zum Führen von Fahrzeugen zum einen darauf hinzuweisen, dass ein Mitgliedstaat gemäß Anhang III Nr. 5 der Richtlinie 2006/126 für jede Ausstellung eines Führerscheins oder dessen Erneuerung eine strengere als die in diesem Anhang beschriebenen ärztlichen Untersuchungen verlangen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2012, Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 54). - EuGH, 12.11.1969 - 29/69
Stauder / Stadt Ulm
Auszug aus EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Rn. 43 Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nämlich aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten; sie gebietet vielmehr, die Vorschrift nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von ihm verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 2 und 3…, vom 12. Dezember 2013, X, C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19, …und vom 15. Mai 2014, Timmel, C-359/12, EU:C:2014:325, Rn. 63). - EuGH, 29.04.2021 - C-47/20
Ein Mitgliedstaat kann die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat …
Auszug aus EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Rn. 37 Unter diesem Umständen würde es nämlich eine unzulässige zusätzliche Belastung darstellen, von den Inhabern eines gültigen Führerscheins zu verlangen, zusätzlich im Besitz einer solchen gesonderten Bescheinigung über die psychologische Tauglichkeit zu sein, da der von einem Mitgliedstaat gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126 ausgestellte Führerschein als Beweis dafür anzusehen ist, dass ein Inhaber die von dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen für die Ausstellung am Tag ebendieser Ausstellung des Führerscheins erfüllte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2012, Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 46, und vom 29. April 2021, Stadt Karlsruhe [Anerkennung eines erneuerten Führerscheins], C-47/20, EU:C:2021:332, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), und daher den erforderlichen Beweiswert besitzt, um die geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse zu bescheinigen. - EuGH, 12.12.2013 - C-486/12
X - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - …
Auszug aus EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Rn. 43 Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nämlich aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten; sie gebietet vielmehr, die Vorschrift nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von ihm verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 2 und 3, vom 12. Dezember 2013, X, C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19, …und vom 15. Mai 2014, Timmel, C-359/12, EU:C:2014:325, Rn. 63). - EuGH, 15.05.2014 - C-359/12
Timmel - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2003/71/EG - …
Auszug aus EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Rn. 43 Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nämlich aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten; sie gebietet vielmehr, die Vorschrift nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von ihm verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 2 und 3…, vom 12. Dezember 2013, X, C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19, und vom 15. Mai 2014, Timmel, C-359/12, EU:C:2014:325, Rn. 63). - EuGH, 07.07.2016 - C-447/15
Muladi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2003/59/EG - …
Auszug aus EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Hierzu hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen trotz ihrer beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein können, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und wenn sie geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was dazu erforderlich ist (Urteil vom 7. Juli 2016, Muladi, C-447/15, EU:C:2016:533, Rn. 43 und 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 01.08.2025 - C-375/24
Keesing Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
Rn. 44 Außerdem gebietet die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von ihm verfolgten Zweck namentlich im Licht aller ihrer Sprachfassungen auszulegen (…Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 2 und 3, sowie vom 18. Januar 2024, Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven, C-227/22, EU:C:2024:57, Rn. 43). - EuGH, 21.03.2024 - C-703/22
CBR (Hémianopsie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Straßenverkehr - …
Die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts schließt es nämlich aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen, namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 2 und 3…, vom 30. Juni 2022, Allianz Elementar Versicherung, C-652/20, EU:C:2022:514, Rn. 36, und vom 18. Januar 2024, Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven, C-227/22, EU:C:2024:57, Rn. 43).Rn. 39 Was den Zweck der Richtlinie 2006/126 angeht, nimmt diese, wie sich aus ihrem achten Erwägungsgrund ergibt, eine Harmonisierung der Mindestanforderungen an die Ausstellung des in ihrem Art. 1 vorgesehenen Führerscheins vor, wobei diese Harmonisierung u. a. die Vorbedingungen schaffen soll, die für eine gegenseitige Anerkennung des Führerscheins erforderlich sind, und verfolgt auch das Ziel, zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit beizutragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2024, Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven , C-227/22, EU:C:2024:57, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.02.2026 - C-524/23
Vertragsverletzungsverfahren - Art. 258 AEUV - Richtlinie (EU) 2016/1164 - …
Rn. 85 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich auch, dass die Mitgliedstaaten solche strengeren Maßnahmen in Bezug auf Fragen, die in einer solchen Richtlinie abschließend geregelt sind, naturgemäß nicht beibehalten oder erlassen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2024, Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven, C-227/22, EU:C:2024:57, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-524/23
Kommission/ Belgien (Directive 2016/1164 - Double imposition) - …
{FN:40} Urteile vom 18. Januar 2024, Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven (C-227/22, EU:C:2024:57, Rn. 35), und vom 7. Juli 2016, Muladi (…C-447/15, EU:C:2016:533, Rn. 44).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Führerschein - Körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen von Fahrzeugen - Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen zur Feststellung der psychischen und geistigen Tauglichkeit von Fahrzeugführern - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Führerschein - Körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen von Fahrzeugen - Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen zur Feststellung der psychischen und geistigen Tauglichkeit von Fahrzeugführern - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
- EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 18.06.2019 - C-591/17
Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
{FN:11} Vgl. Urteile vom 15. Juli 2010, Bâtiments et Ponts Construction und WISAG Produktionsservice (…C-74/09, EU:C:2010:431, Rn. 54), und vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 164), betreffend Beschränkungen der Grundfreiheiten im Zusammenhang mit der Erhebung einer Abgabe und der Auferlegung zusätzlicher/übermäßiger Verwaltungskosten. - EuGH, 29.04.2021 - C-56/20
Ein Mitgliedstaat kann die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
{FN:10} Vgl. Urteile vom 26. Oktober 2017, I (…C-195/16, EU:C:2017:815, Rn. 57), und vom 29. April 2021, Stadt Pforzheim (Vermerke auf dem Führerschein) (C-56/20, EU:C:2021:333, Rn. 42). - EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
{FN:3} Vgl. Urteil vom 29. April 2004, Kapper (C-476/01, EU:C:2004:261, Rn. 71).
- EuGH, 26.10.2017 - C-195/16
I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
{FN:10} Vgl. Urteile vom 26. Oktober 2017, I (C-195/16, EU:C:2017:815, Rn. 57), und vom 29. April 2021, Stadt Pforzheim (Vermerke auf dem Führerschein) (…C-56/20, EU:C:2021:333, Rn. 42). - EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
Oulane
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
{FN:4} Vgl. Urteil vom 17. Februar 2005, Oulane (C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 28 bis 35). - EuGH, 12.12.2013 - C-486/12
X - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
{FN:7} Vgl. Urteile vom 12. Dezember 2013, X (C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19), und vom 15. Mai 2014, Timmel (…C-359/12, EU:C:2014:325, Rn. 63). - EuGH, 15.05.2014 - C-359/12
Timmel - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2003/71/EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
{FN:7} Vgl. Urteile vom 12. Dezember 2013, X (…C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19), und vom 15. Mai 2014, Timmel (C-359/12, EU:C:2014:325, Rn. 63). - EuGH, 15.07.2010 - C-74/09
Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice - Öffentliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
{FN:11} Vgl. Urteile vom 15. Juli 2010, Bâtiments et Ponts Construction und WISAG Produktionsservice (C-74/09, EU:C:2010:431, Rn. 54), und vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland (…C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 164), betreffend Beschränkungen der Grundfreiheiten im Zusammenhang mit der Erhebung einer Abgabe und der Auferlegung zusätzlicher/übermäßiger Verwaltungskosten. - EuGH, 07.07.2016 - C-447/15
Muladi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2003/59/EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
Was den letztgenannten Punkt betrifft, hat der Gerichtshof festgestellt, dass solche Maßnahmen trotz ihrer beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein können, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und wenn sie geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was dazu erforderlich ist (vgl. Urteil vom 7. Juli 2016, Muladi, C-447/15, EU:C:2016:533, Rn. 43 und 44).
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