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Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.1997 - C-242/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,813
EuGH, 17.07.1997 - C-242/95 (https://dejure.org/1997,813)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - C-242/95 (https://dejure.org/1997,813)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - C-242/95 (https://dejure.org/1997,813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    GT-Link / De Danske Statsbaner

    EWG-Vertrag, Artikel 95
    1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Einfuhrzuschlag, um den sich eine Hafenabgabe erhöht - Diskriminierende Unterscheidung zwischen inländischen Waren und aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Waren - Verbot - Umfang

  • EU-Kommission

    GT-Link / De Danske Statsbaner

  • Wolters Kluwer

    Hafenabgaben auf Schiffe und Waren (Einfuhrzuschlag) ; Mißbrauch einer beherrschenden Stellung durch Erhebung unangemessen hoher Abgaben durch De Danske Statsbaner (DSB) ; Genehmigung eines Verkehrshafens durch den Verkehrsminister Dänemarks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 95
    1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Einfuhrzuschlag, um den sich eine Hafenabgabe erhöht - Diskriminierende Unterscheidung zwischen inländischen Waren und aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Waren - Verbot - Umfang - [EWG-Vertrag, Artikel 95]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret - Auslegung der Artikel 9 bis 13, 74 bis 84 und 95 EG-Vertrag - Auslegung der Artikel 35 bis 37 der Beitrittsakte von 1972 - Auf einheimische und eingeführte Waren erhobene Abgabe für die Benutzung von öffentlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.01.1997 - C-192/95

    Comateb u.a. / Directeur général des douanes und droits indirects

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 14. Januar 1997 in den Rechtssachen C-192/95 bis C-218/95, Comateb u. a., Slg. 1997, I-165, Randnr. 20) das Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben hat, die Folge und Ergänzung der Rechte, die den einzelnen aus den Gemeinschaftsbestimmungen zustehen, die solche Abgaben verbieten.

    Der Mitgliedstaat ist somit grundsätzlich verpflichtet, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgaben zu erstatten, außer wenn feststeht, daß die zur Zahlung dieser Abgaben herangezogene Person sie tatsächlich auf andere abgewälzt hat (vgl. vorerwähntes Urteil Comateb u. a., Randnr. 21, und dort genannte Rechtsprechung).

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Abgabenpflichtigen nicht daran gehindert sind, bei den zuständigen Gerichten nach den einschlägigen Verfahren des nationalen Rechts und unter den im Urteil vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93 (Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029) genannten Voraussetzungen unabhängig von der Frage der Abwälzung dieser Abgabe Ersatz des Schadens zu verlangen, den sie wegen der Erhebung der nicht geschuldeten Abgaben erlitten haben (vorerwähntes Urteil Comateb u. a., Randnr. 34).

  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Ein Mitgliedstaat würde insbesondere gegen die in Artikel 90 Absatz 1 des Vertrages in Verbindung mit Artikel 86 enthaltenen Verbote verstoßen, wenn er durch den Erlaß einer Regelung über Hafenabgaben, die für die Benutzung von einem öffentlichen Unternehmen gehörenden Häfen zu zahlen sind, dieses Unternehmen dazu veranlassen würde, die beherrschende Stellung, die es auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben innehat, mißbräuchlich auszunutzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 43).

    In diesem Zusammenhang ist erstens daran zu erinnnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Unternehmen, das auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes mit einem gesetzlichen Monopol ausgestattet ist, als ein Unternehmen angesehen werden kann, das eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 des Vertrages besitzt (Urteil Corsica Ferries, a. a. O., Randnr. 40, und dort genannte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß Mißbräuche, die, wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, Unternehmen berühren, die Beförderungen im Seeverkehr zwischen Mitgliedstaaten vornehmen, geeignet sind, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteil Corsica Ferries, a. a. O., Randnr. 44).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Bei der Prüfung der Frage, ob das öffentliche Unternehmen auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben tatsächlich eine beherrschende Stellung einnimmt, ist jedoch - wie der Gerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat - der Bestimmung des betroffenen Marktes (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80, L'Oréal, Slg. 1980, 3775, Randnr. 25) und der Abgrenzung des wesentlichen Teils des Gemeinsamen Marktes, auf dem dieses Unternehmen gegebenenfalls mißbräuchliche Praktiken anwenden kann, die einen wirksamen Wettbewerb verhindern (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 44), wesentliche Bedeutung beizumessen.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist unter einem "unangemessenen Preis" im Sinne von Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrages ein überhöhter Preis zu verstehen, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung steht (vgl. in diesem Sinne Urteil United Brands/Kommission, a. a. O., Randnr. 250).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, daß die Maßnahme eines Mitgliedstaats, durch die eine Gesetzesbestimmung beibehalten würde, die eine Lage schafft, in der ein öffentliches Unternehmen zwangsläufig gegen Artikel 86 verstoßen muß, mit den Vertragsvorschriften unvereinbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 27).

    Es genügt der Nachweis, daß dieses Verhalten geeignet ist, eine derartige Wirkung zu entfalten (vgl. in diesem Sinne Urteil Höfner und Elser, a. a. O., Randnr. 32).

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Abgabenpflichtigen nicht daran gehindert sind, bei den zuständigen Gerichten nach den einschlägigen Verfahren des nationalen Rechts und unter den im Urteil vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93 (Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029) genannten Voraussetzungen unabhängig von der Frage der Abwälzung dieser Abgabe Ersatz des Schadens zu verlangen, den sie wegen der Erhebung der nicht geschuldeten Abgaben erlitten haben (vorerwähntes Urteil Comateb u. a., Randnr. 34).
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    In diesem Zusammenhang ist zum einen daran zu erinnern, daß auch im Rahmen des Artikels 90 die Bestimmungen des Artikels 86 des Vertrages unmittelbare Wirkung haben und für den einzelnen Rechte begründen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (Urteile vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 18, und Merci convenzionali porto di Genova, a. a. O., Randnr. 23).
  • EuGH, 27.03.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Da es sich um eine Vorschrift handelt, die unter bestimmten Umständen eine vom Vertrag abweichende Regelung zuläßt, ist der Begriff der Unternehmen, die sich auf diese Vorschrift berufen können, eng auszulegen (Urteil vom 21. März 1974 in der Rechtssache 127/73, BRT II, Slg. 1974, 313, Randnr. 19).
  • EuGH, 14.07.1971 - 10/71

    Muller

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Im Urteil vom 14. Juli 1971 in der Rechtssache 10/71 (Muller u. a., Slg. 1971, 723, Randnr. 11) hat der Gerichtshof entschieden, daß unter den Begriff "Unternehmen, das mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist", ein Unternehmen fallen kann, das für die Ausübung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgabe bestimmte Vorrechte genießt und zu diesem Zweck enge Beziehungen mit den öffentlichen Stellen unterhält und über das daher der größte Teil des Flußverkehrs des fraglichen Staates abgewickelt wird.
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Bei der Prüfung der Frage, ob das öffentliche Unternehmen auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben tatsächlich eine beherrschende Stellung einnimmt, ist jedoch - wie der Gerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat - der Bestimmung des betroffenen Marktes (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80, L'Oréal, Slg. 1980, 3775, Randnr. 25) und der Abgrenzung des wesentlichen Teils des Gemeinsamen Marktes, auf dem dieses Unternehmen gegebenenfalls mißbräuchliche Praktiken anwenden kann, die einen wirksamen Wettbewerb verhindern (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 44), wesentliche Bedeutung beizumessen.
  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Wie sich aus dem Urteil vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90 (Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 15) ergibt, sind in diesem Zusammenhang insbesondere der Umfang des Verkehrs in dem betreffenden Hafen und die Bedeutung dieses Verkehrs für die gesamte Ein- und Ausfuhr auf dem Seeweg in dem fraglichen Mitgliedstaat zu berücksichtigen.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

  • EuGH, 10.11.1993 - C-60/92

    Otto / Postbank

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht …

    Rn. 155 Ein Missbrauch kann in Form einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 1997, GT-Link, C-242/95, EU:C:1997:376, Rn. 41…, vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, EU:C:2002:617, Rn. 114, …und vom 7. Oktober 1999, 1rish Sugar/Kommission, T-228/97, EU:T:1999:246, Rn. 140).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR …

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 EG-Vertrag einnimmt, ist, wie der Gerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat, der Bestimmung des betroffenen Marktes und der Abgrenzung des wesentlichen Teils des Gemeinsamen Marktes, auf dem dieses Unternehmen gegebenenfalls mißbräuchliche Praktiken anwenden kann, die einen wirksamen Wettbewerb verhindern, wesentliche Bedeutung beizumessen (vgl. Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-242/95, GT-Link, Slg. 1997, I-4449, Randnr. 36).
  • BGH, 04.04.2023 - KZR 20/21

    Vertriebskooperation im SPNV - Kartellschadensersatz: Glaubhaftmachung der …

    Auf ein "Konzernprivileg" kann sich die Beklagte bei Anwendung des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots nach Art. 102 Abs. 2 Buchst. c AEUV nicht berufen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - C-242/95, Slg 1997, I-4449 Rn. 41-43 - GT-Link; vgl. auch EuG…, Urteil vom 21. Oktober 1997 - T-229/94, WuW/E EU-R 1 Rn. 93 - Deutsche Bahn/Kommission).
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