Rechtsprechung
| EuGH, 12.05.2021 - C-27/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
CAF
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Obergrenzen in Bezug auf die Mittel - Berücksichtigung der im vorletzten Jahr vor dem Zeitraum der Zahlung von Leistungen erzielten Mittel - Arbeitnehmer, der in ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Obergrenzen in Bezug auf die Mittel - Berücksichtigung der im vorletzten Jahr vor dem Zeitraum der Zahlung von Leistungen erzielten Mittel - Arbeitnehmer, der in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
CAF
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EGV 883/2004 Art 4, EUV 492/2011 Art 7, AEUV Art 20, AEUV Art 45, AEUV Art 267
Bezugskalenderjahr, Familienleistungen, Freizügigkeit, Kindergeld - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EGV 883/2004 Art 4 ; EUV 492/2011 Art 7 ; AEUV Art 20 ; AEUV Art 45 ; AEUV Art 267
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
CAF
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 06.10.2016 - C-466/15
Adrien u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - An …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
Rn. 19 Hinsichtlich der Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass ein Unionsangehöriger, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Herkunftsmitgliedstaat arbeitet und eine Stelle in einer internationalen Organisation angenommen hat, in den Anwendungsbereich von Art. 45 AEUV fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, EU:C:1989:130, Rn. 11, vom 6. Oktober 2016, Adrien u. a., C-466/15, EU:C:2016:749, Rn. 24, …und vom 31. Mai 2017, U, C-420/15, EU:C:2017:408, Rn. 13).Rn. 20 Daraus folgt, dass einem Unionsangehörigen, der für ein Organ oder eine Einrichtung der Union in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Herkunftsmitgliedstaat arbeitet, die ihm durch Art. 45 AEUV gewährten Rechte und sozialen Vergünstigungen nicht versagt werden dürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, EU:C:1989:130, Rn. 12, und vom 6. Oktober 2016, Adrien u. a., C-466/15, EU:C:2016:749, Rn. 25).
Rn. 30 Hinsichtlich der Frage, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung eine durch Art. 45 Abs. 1 AEUV verbotene Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union darstellt, ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmung jeder Maßnahme entgegensteht, die, auch wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes gilt, geeignet ist, die Ausübung der durch den AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 45, und vom 6. Oktober 2016, Adrien u. a., C-466/15, EU:C:2016:749, Rn. 26).
Der Umzug eines Arbeitnehmers in einen anderen Mitgliedstaat kann nämlich je nach Einzelfall aufgrund der Unterschiede, die zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für die betreffende Person Vorteile oder Nachteile im Bereich des sozialen Schutzes haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2016, Adrien u. a., C-466/15, EU:C:2016:749, Rn. 27, …und vom 18. Juli 2017, Erzberger, C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 34).
- EuGH, 01.04.2008 - C-212/06
BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
Rn. 30 Hinsichtlich der Frage, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung eine durch Art. 45 Abs. 1 AEUV verbotene Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union darstellt, ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmung jeder Maßnahme entgegensteht, die, auch wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes gilt, geeignet ist, die Ausübung der durch den AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 45, …und vom 6. Oktober 2016, Adrien u. a., C-466/15, EU:C:2016:749, Rn. 26).Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung soll Art. 45 AEUV den Unionsbürgern die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im gesamten Gebiet der Union erleichtern und steht nationalen Maßnahmen entgegen, die die Unionsbürger benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 44…, vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 39, …und vom 7. März 2018, DW, C-651/16, EU:C:2018:162, Rn. 21).
- EuGH, 16.12.2004 - C-293/03
My - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Anhang VIII Artikel 11 des …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
Er kann daher neben den besonderen Bestimmungen des Vertrags über die Rechte und Pflichten der Unionsbürger, wie insbesondere Art. 45 AEUV, keine selbständige Anwendung finden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2004, My, C-293/03, EU:C:2004:821, Rn. 32, …und vom 31. Mai 2017, U, C-420/15, EU:C:2017:408, Rn. 17).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs können die Beamten der Union nämlich nicht als "Arbeitnehmer" im Sinne der Verordnung Nr. 883/2004 angesehen werden, weil sie nicht nationalen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit unterliegen, wie es Art. 2 Abs. 1 dieser Verordnung verlangt, der deren persönlichen Geltungsbereich bestimmt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Ferlini, C-411/98, EU:C:2000:530, Rn. 41, und vom 16. Dezember 2004, My, C-293/03, EU:C:2004:821, Rn. 35).
- EuGH, 21.01.2016 - C-515/14
Die zyprischen Rechtsvorschriften über Ansprüche auf Altersruhegeld, die …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung soll Art. 45 AEUV den Unionsbürgern die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im gesamten Gebiet der Union erleichtern und steht nationalen Maßnahmen entgegen, die die Unionsbürger benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (…Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 44, vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 39, …und vom 7. März 2018, DW, C-651/16, EU:C:2018:162, Rn. 21).Rn. 32 Mit Art. 45 AEUV soll somit insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (…vgl. u. a. Urteile vom 7. März 1991, Masgio, C-10/90, EU:C:1991:107, Rn. 17, vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 42, …und vom 7. März 2018, DW, C-651/16, EU:C:2018:162, Rn. 23).
- EuGH, 15.03.1989 - 389/87
Echternach u.a. / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
Rn. 19 Hinsichtlich der Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass ein Unionsangehöriger, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Herkunftsmitgliedstaat arbeitet und eine Stelle in einer internationalen Organisation angenommen hat, in den Anwendungsbereich von Art. 45 AEUV fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, EU:C:1989:130, Rn. 11…, vom 6. Oktober 2016, Adrien u. a., C-466/15, EU:C:2016:749, Rn. 24, …und vom 31. Mai 2017, U, C-420/15, EU:C:2017:408, Rn. 13).Rn. 20 Daraus folgt, dass einem Unionsangehörigen, der für ein Organ oder eine Einrichtung der Union in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Herkunftsmitgliedstaat arbeitet, die ihm durch Art. 45 AEUV gewährten Rechte und sozialen Vergünstigungen nicht versagt werden dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, EU:C:1989:130, Rn. 12, …und vom 6. Oktober 2016, Adrien u. a., C-466/15, EU:C:2016:749, Rn. 25).
- EuGH, 07.03.2018 - C-651/16
DW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Mutterschaftsgeld - …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung soll Art. 45 AEUV den Unionsbürgern die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im gesamten Gebiet der Union erleichtern und steht nationalen Maßnahmen entgegen, die die Unionsbürger benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (…Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 44…, vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 39, und vom 7. März 2018, DW, C-651/16, EU:C:2018:162, Rn. 21).Rn. 32 Mit Art. 45 AEUV soll somit insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (…vgl. u. a. Urteile vom 7. März 1991, Masgio, C-10/90, EU:C:1991:107, Rn. 17…, vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 42, und vom 7. März 2018, DW, C-651/16, EU:C:2018:162, Rn. 23).
- EuGH, 31.05.2017 - C-420/15
U - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
Rn. 19 Hinsichtlich der Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass ein Unionsangehöriger, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Herkunftsmitgliedstaat arbeitet und eine Stelle in einer internationalen Organisation angenommen hat, in den Anwendungsbereich von Art. 45 AEUV fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, EU:C:1989:130, Rn. 11…, vom 6. Oktober 2016, Adrien u. a., C-466/15, EU:C:2016:749, Rn. 24, und vom 31. Mai 2017, U, C-420/15, EU:C:2017:408, Rn. 13).Er kann daher neben den besonderen Bestimmungen des Vertrags über die Rechte und Pflichten der Unionsbürger, wie insbesondere Art. 45 AEUV, keine selbständige Anwendung finden (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2004, My, C-293/03, EU:C:2004:821, Rn. 32, und vom 31. Mai 2017, U, C-420/15, EU:C:2017:408, Rn. 17).
- EuGH, 18.07.2017 - C-566/15
Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
Der Umzug eines Arbeitnehmers in einen anderen Mitgliedstaat kann nämlich je nach Einzelfall aufgrund der Unterschiede, die zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für die betreffende Person Vorteile oder Nachteile im Bereich des sozialen Schutzes haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2016, Adrien u. a., C-466/15, EU:C:2016:749, Rn. 27, und vom 18. Juli 2017, Erzberger, C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 34). - EuGH, 05.12.2013 - C-514/12
Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH - …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
Rn. 42 Was im Übrigen das Vorbringen der Kläger des Ausgangsverfahrens betrifft, die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung könne die Entscheidung eines die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzenden Arbeitnehmers, in einen anderen Mitgliedstaat zu ziehen, um dort zu arbeiten und höhere Einkünfte zu erzielen, beeinflussen, da er bei seiner Rückkehr in den Herkunftsmitgliedstaat durch die Zahlung von erheblich verringertem Kindergeld benachteiligt werde, ist darauf hinzuweisen, dass die Gründe, aus denen sich ein Wanderarbeitnehmer dafür entscheidet, von seinem Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Union Gebrauch zu machen, bei der Beurteilung des diskriminierenden Charakters einer nationalen Vorschrift nicht berücksichtigt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken, C-514/12, EU:C:2013:799, Rn. 33). - EuGH, 13.03.2019 - C-437/17
Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 12.05.2021 - C-27/20
Rn. 24 Zu Art. 7 der Verordnung Nr. 492/2011 ist darauf hinzuweisen, dass er nur die besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV verankerten Diskriminierungsverbots auf dem speziellen Gebiet der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen darstellt und daher ebenso auszulegen ist wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (…Urteile vom 23. Februar 2006, Kommission/Spanien, C-205/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:137, Rn. 15, und vom 13. März 2019, Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach, C-437/17, EU:C:2019:193, Rn. 16). - EuGH, 03.10.2000 - C-411/98
Ferlini - "Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Gleichbehandlung - …
- EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
Masgio / Bundesknappschaft
- EuGH, 18.12.2019 - C-447/18
Generálny riaditeľ Sociálnej poisťovne Bratislava - …
- EuGH, 23.02.2006 - C-205/04
Kommission / Spanien - Freizügigkeit der Arbeitnehmer
- LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20
Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für …
Mit Art. 45 AEUV solle insofern nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht habe, ohne objektiven Grund schlechter gestellt werde als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt habe (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. März 1991 - C-10/90 - Masgio, EU:C:1991:107, Rn. 17, EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2016 - C-515/14 - Kommission/Zypern, EU:C:2016:30, Rn. 42, EuGH…, Urteil vom 7. März 2018 - C-651/16 - DW, EU:C:2018:162, Rn. 23; EuGH, Urteil vom 12. Mai 2021 - C-27/20, juris, Rn. 32). - EuGH, 28.04.2022 - C-86/21
Gerencia Regional de Salud de la Junta de Castilla y León - Vorlage zur …
Rn. 24 Mit Art. 45 AEUV soll außerdem insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (Urteil vom 12. Mai 2021, CAF, C-27/20, EU:C:2021:383, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 124/22
Dienstzeit iSv. § 15 Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und …
Das gefundene Auslegungsergebnis stellt sicher, dass von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machende Musiker nicht ohne objektiven Grund schlechter gestellt werden als jene, die ihre gesamte berufliche Laufbahn ausschließlich in Deutschland zurückgelegt haben, und sie somit in ihrem Recht auf Freizügigkeit nicht behindert werden (…EuGH 28. April 2022 - C-86/21 - [Gerencia Regional de Salud de la Junta de Castilla y León] Rn. 24 ff.; 12. Mai 2021 - C-27/20 - [CAF] Rn. 32 mwN;… vgl. auch BAG 29. April 2021 - 6 AZR 232/17 - Rn. 21, BAGE 175, 14).
- EuGH, 24.11.2022 - C-638/20
MCM (Aides financières pour études à l'étranger) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Außerdem stellt Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 492/2011 nur eine besondere Ausprägung dieses Diskriminierungsverbots auf dem speziellen Gebiet der Beschäftigungsbedingungen und der Arbeit dar und ist daher ebenso auszulegen wie Art. 45 AEUV (…Urteile vom 5. Dezember 2013, Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken, C-514/12, EU:C:2013:799, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. Mai 2021, CAF, C-27/20, EU:C:2021:383, Rn. 24). - LSG Hessen, 01.10.2021 - L 6 AS 403/21
SGB II
Mit Art. 45 AEUV soll nach der Rechtsprechung des EuGH somit insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt war, ohne objektiven Grund schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. März 1991, Masgio, C-10/90, EU:C:1991:107, Rn. 17, EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2016, Kommission/Zypern, C-515/14, EU:C:2016:30, Rn. 42, EuGH…, Urteil vom 7. März 2018, DW, C-651/16, EU:C:2018:162, Rn. 23; EuGH, Urteil vom 12. Mai 2021 - C-27/20 -, Rn. 32, juris). - VG Düsseldorf, 31.10.2022 - 23 K 4081/21
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