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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 23.01.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 11.12.2019 - C-332/18 P   

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https://dejure.org/2019,42765
EuGH, 11.12.2019 - C-332/18 P (https://dejure.org/2019,42765)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.2019 - C-332/18 P (https://dejure.org/2019,42765)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - C-332/18 P (https://dejure.org/2019,42765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    DEI/ Mytilinaios

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Aluminiumherstellung - Durch einen Vertrag gewährter Vorzugstarif für die Lieferung von Strom - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Kündigung des Vertrags - Vorläufige Aussetzung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    DEI/ Mytilinaios

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Aluminiumherstellung - Durch einen Vertrag gewährter Vorzugstarif für die Lieferung von Strom - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Kündigung des Vertrags - Vorläufige Aussetzung der ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 20.09.2017 - C-300/16

    Kommission/ Frucona Košice - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-332/18
    Rn. 94 Diese Vorgehensweise stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere zum Urteil vom 20. September 2017, Kommission/Frucona Košice (C-300/16 P, EU:C:2017:706, Rn. 21, 23 und 66), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass diese Gesichtspunkte zum Nachweis dafür, dass ein Unternehmen von einem Vorteil profitiert habe, gleichzeitig und gemeinsam geprüft werden müssten.

    Rn. 98 Diese Erwägungen stünden im Widerspruch zu den Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil vom 20. September 2017, Kommission/Frucona Košice (C-300/16 P, EU:C:2017:706, Rn. 23 bis 26), und zur Pflicht der Kommission, eine sorgfältige und unvoreingenommene Untersuchung durchzuführen, wie sie sich aus Rn. 90 des Urteils vom 2. September 2010, Kommission/Scott (C-290/07 P, EU:C:2010:480), ergebe.

    Rn. 102 Die Rechtsmittelführerin, die sich auf das Urteil vom 20. September 2017, Kommission/Frucona Košice (C-300/16 P, EU:C:2017:706, Rn. 43 und 48), beruft, vertritt die Ansicht, dass das Gericht im vorliegenden Fall verpflichtet gewesen sei, dieses Kriterium zu berücksichtigen.

    Daher sei die Kommission, wie sich aus dem Beschluss vom 21. Januar 2016, Alcoa Trasformazioni/Kommission (…C-604/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:54, Rn. 38 und 39), sowie dem Urteil vom 20. September 2017, Kommission/Frucona Košice (C-300/16 P, EU:C:2017:706), ergebe, insoweit verpflichtet gewesen, eine Analyse auf der Grundlage des hypothetischen Marktpreises durchzuführen.

    Rn. 118 Was erstens das Vorbringen betrifft, dass das Gericht einen Rechtsfehler begangen habe, weil es die Frage, ob die Rechtsmittelführerin von den niedrigeren Produktionskosten, die sich aus der Gewährung des Vorzugstarifs ergäben, profitiert habe, die Frage der Rechtfertigung des aus wirtschaftlichen Gründen erlangten Vorteils und die Frage der Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers getrennt und nacheinander geprüft habe, genügt der Hinweis, dass dieses Vorbringen auf einem falschen Verständnis des Urteils vom 20. September 2017, Kommission/Frucona Košice (C-300/16 P, EU:C:2017:706), beruht.

  • EuG, 08.10.2014 - T-542/11

    Mytilinaios/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Aluminium - Vertraglich …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-332/18
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 13. März 2018, Alouminion/Kommission (T-542/11 RENV, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:132), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/339/EU der Kommission vom 13. Juli 2011 über die staatliche Beihilfe SA.26117 - C 2/2010 (ex NN 62/2009), die Griechenland zugunsten der Aluminium of Greece S.A. gewährt hat (…ABl. 2012, L 166, S. 83, im Folgenden: streitiger Beschluss), abgewiesen hat.

    Verfahren vor dem Gericht und Urteil vom 8. Oktober 2014, Alouminion/Kommission (T-542/11, EU:T:2014:859).

    Rn. 19 Mit Urteil vom 8. Oktober 2014, Alouminion/Kommission (T-542/11, EU:T:2014:859), gab das Gericht dem ersten Klagegrund statt und erklärte den streitigen Beschluss für nichtig, ohne über die anderen Klagegründe zu entscheiden.

    Rn. 21 Mit Urteil vom 26. Oktober 2016, DEI und Kommission/Alouminion tis Ellados (C-590/14 P, EU:C:2016:797), hob der Gerichtshof das Urteil vom 8. Oktober 2014, Alouminion/Kommission (T-542/11, EU:T:2014:859), auf, verwies die Rechtssache an das Gericht zurück und behielt die Kostenentscheidung vor.

    Rn. 22 Auf dieses Urteil des Gerichtshofs hin prüfte das Gericht die von der Rechtsmittelführerin in ihrer Klageschrift geltend gemachten Klagegründe 2 bis 10, über die es in seinem Urteil vom 8. Oktober 2014, Alouminion/Kommission (T-542/11, EU:T:2014:859), nicht entschieden hatte.

  • EuGH, 05.06.2012 - C-124/10

    Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-332/18
    Rn. 106 Die Rechtsmittelführerin führt unter Hinweis auf das Urteil vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF (C-124/10 P, EU:C:2012:318' Rn. 78), ergänzend aus, dass das Ergebnis des Verfahrens zur Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme einen Vorteil verschaffe, davon abhänge, ob dieser Vorteil unter Umständen, die den normalen Marktbedingungen entsprächen, bestehen könne.

    Rn. 116 In ihrer Erwiderung führt die Rechtsmittelführerin unter Hinweis auf die Urteile vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission (…C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 99), und vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF (C-124/10 P, EU:C:2012:318), ergänzend aus, dass es - selbst unter der Annahme, dass die fragliche Maßnahme nicht im Vorzugstarif, sondern in der ersten einstweiligen Anordnung bestehe - kein Hindernis für die Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers darstelle, wenn sich ein Gericht nicht auf kaufmännische Parameter stütze, da Art. 107 AEUV nicht nach den Gründen oder Zwecken der staatlichen Eingriffe unterscheide, sondern diese anhand ihrer Auswirkungen bestimme.

    Hierbei können die Natur und der Gegenstand dieser Maßnahme, der Kontext, in den sie eingebettet ist, sowie das verfolgte Ziel und die Regeln, denen diese Maßnahme unterworfen ist, von Bedeutung sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318' Rn. 79 bis 81 und 86).

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-332/18
    Rn. 74 Sie trägt vor, sie habe sich vor dem Gericht auf die mit dem Urteil vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission (730/79, EU:C:1980:209, Rn. 11), begründete Rechtsprechung des Gerichtshofs berufen, wonach die Kommission nachweisen müsse, dass die fragliche Maßnahme ihre Stellung gegenüber anderen Unternehmen des Aluminiumsektors im Handel zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt habe oder verstärkt haben könne.

    Rn. 83 Wenn aber eine Beihilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber anderen am Handel innerhalb der Union beteiligten Wettbewerbern stärkt, ist davon auszugehen, dass der Handel innerhalb der Union von der Beihilfe beeinflusst wird (Urteile vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission, 730/79, EU:C:1980:209, Rn. 11, …und vom 20. November 2003, GEMO, C-126/01, EU:C:2003:622, Rn. 41).

  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-332/18
    Rn. 98 Diese Erwägungen stünden im Widerspruch zu den Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil vom 20. September 2017, Kommission/Frucona Košice (…C-300/16 P, EU:C:2017:706, Rn. 23 bis 26), und zur Pflicht der Kommission, eine sorgfältige und unvoreingenommene Untersuchung durchzuführen, wie sie sich aus Rn. 90 des Urteils vom 2. September 2010, Kommission/Scott (C-290/07 P, EU:C:2010:480), ergebe.

    Rn. 123 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs hat die Kommission jedoch im Interesse einer ordnungsgemäßen Anwendung der grundlegenden Vorschriften des AEU-Vertrags auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen das Verfahren zur Prüfung der beanstandeten Maßnahmen sorgfältig und unvoreingenommen zu führen, damit sie bei Erlass der endgültigen Entscheidung über möglichst vollständige und verlässliche Informationen verfügt (Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.04.2014 - C-559/12

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die implizite unbeschränkte Bürgschaft des …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-332/18
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht wurden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission, C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 150 Insoweit ist allerdings zu bemerken, dass sich eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission, C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.06.2015 - C-15/14

    Der Gerichtshof bestätigt - wie schon zuvor das Gericht -, dass der zwischen dem …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-332/18
    Rn. 63 Die Rechtsmittelführerin weist darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juni 2015, Kommission/MOL (C-15/14 P, EU:C:2015:362, Rn. 60), klargestellt habe, dass die Selektivität einer bestimmten Maßnahme im Kontext des Verfahrensrahmens, in dem sie getroffen worden sei, beurteilt werden müsse.

    Rn. 67 Nach dem Urteil vom 4. Juni 2015, Kommission/MOL (C-15/14 P, EU:C:2015:362, Rn. 60), unterscheidet sich das Erfordernis der Selektivität danach, ob die in Rede stehende Maßnahme als allgemeine Beihilferegelung oder als Einzelbeihilfe gewährt werden soll.

  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-332/18
    Rn. 111 Gemäß den Urteilen vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission (C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 71), und vom 21. März 2013, Magdeburger Mühlenwerke (…C-129/12, EU:C:2013:200, Rn. 40), sei der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob sich der betroffene Mitgliedstaat im vorliegenden Fall wie ein umsichtiger marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber verhalten habe und damit die Anwendung der im Vertrag von 1960 vorgesehenen Methode zur Tariffestsetzung einen Vorteil darstelle, nicht der Monat Februar 2004, in dem die Kündigung dieses Vertrags durch DEI zugestellt worden sei, sondern der Monat Januar 2007, in dem die erste einstweilige Anordnung ergangen sei, da nach dieser Rechtsprechung des Gerichtshofs der Zeitpunkt maßgeblich sei, in dem der Beihilfeempfänger nach dem einschlägigen nationalen Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwerbe.
  • EuGH, 15.12.2005 - C-66/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-332/18
    Rn. 82 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, die das Gericht in Rn. 157 des angefochtenen Urteils angeführt hat, ist die Kommission nicht verpflichtet, eine tatsächliche Auswirkung der Beihilfen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und eine tatsächliche Wettbewerbsverzerrung nachzuweisen, sondern hat nur zu prüfen, ob die Beihilfen geeignet sind, diesen Handel zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zu verfälschen (…Urteile vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, EU:C:2004:234, Rn. 44, und vom 15. Dezember 2005, 1talien/Kommission, C-66/02, EU:C:2005:768, Rn. 111).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-332/18
    Rn. 116 In ihrer Erwiderung führt die Rechtsmittelführerin unter Hinweis auf die Urteile vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission (C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 99), und vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF (C-124/10 P, EU:C:2012:318), ergänzend aus, dass es - selbst unter der Annahme, dass die fragliche Maßnahme nicht im Vorzugstarif, sondern in der ersten einstweiligen Anordnung bestehe - kein Hindernis für die Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers darstelle, wenn sich ein Gericht nicht auf kaufmännische Parameter stütze, da Art. 107 AEUV nicht nach den Gründen oder Zwecken der staatlichen Eingriffe unterscheide, sondern diese anhand ihrer Auswirkungen bestimme.
  • EuGH, 21.03.2013 - C-129/12

    Magdeburger Mühlenwerke - Beihilferegelung mit regionaler Zielsetzung - …

  • EuGH, 29.04.2004 - C-372/97

    Italien / Kommission

  • EuGH, 20.11.2003 - C-126/01

    GEMO SA - "Staatliche Beihilfen - System der Finanzierung eines öffentlichen …

  • EuGH, 02.04.2009 - C-431/07

    DIE RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER VON ORANGE UND SFR FÜR UMTSLIZENZEN …

  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - …

  • EuGH, 20.12.2017 - C-66/16

    Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung …

  • EuGH, 26.04.2018 - C-91/17

    Cellnex Telecom/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 21.01.2016 - C-604/14

    Alcoa Trasformazioni / Kommission

  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …

  • EuGH, 26.10.2016 - C-590/14

    Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer bestehenden staatlichen Beihilfe ist …

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

  • EuG, 13.03.2018 - T-542/11

    Mytilinaios/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Elektrizität - Beschluss, mit …

  • EuG, 22.09.2021 - T-639/14

    Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission für nichtig, mit denen diese …

    Rn. 160 Aus der Rechtsprechung geht zwar hervor, dass der Grundsatz des privaten Wirtschaftsteilnehmers nicht auf den Schiedsspruch als solchen angewandt werden kann, da das Schiedsgericht einem ordentlichen staatlichen Gericht gleichzustellen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon, C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 133 und 134) (…siehe oben, Rn. 150 bis 159).

    Die Kommission befand sich vielmehr aufgrund der zweiten Beschwerde der Klägerin in einer ähnlichen Situation wie ein ordentliches Zivilgericht, das die Bestimmungen eines hinsichtlich seiner Tragweite zwischen den Parteien umstrittenen zivilrechtlichen Vertrags auslegen und klären soll, wobei die Kommission in dieser Situation eine Kontrollbefugnis für sich in Anspruch nimmt, wie sich aus dem Sachverhalt in der parallel zum vorliegenden Rechtsstreit verhandelten Rechtssache ergibt, in der das Urteil vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon (C-332/18 P, EU:C:2019:1065), ergangen ist.

    Insoweit darf der Unionsrichter nämlich weder die wirtschaftliche Beurteilung seitens der Kommission durch seine eigene ersetzen noch eine eventuelle Lücke in der Begründung des streitigen Beschlusses mit darin nicht zu findenden Gründen schließen, da er sonst die Grenzen seiner Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV überschreiten würde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 75, 88 und 89…, vom 24. Oktober 2013, Land Burgenland u. a./Kommission, C-214/12 P, C-215/12 P und C-223/12 P, EU:C:2013:682, Rn. 77 und 78 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon, C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 128 bis 131).

  • EuG, 06.10.2021 - T-745/18

    Covestro Deutschland/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung …

    Rn. 52 Daher sind die Rollen des Staates als Anteilseigner eines Unternehmens auf der einen Seite und als Träger öffentlicher Gewalt auf der anderen Seite zu unterscheiden, und folglich hängt die Anwendbarkeit des Grundsatzes des privaten Wirtschaftsteilnehmers letztlich davon ab, ob der betroffene Mitgliedstaat einem ihm gehörenden Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil in seiner Eigenschaft als Anteilseigner und nicht in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Gewalt gewährt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 80 und 81, und vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon, C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 133).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-378/16

    Inclusion Alliance for Europe/ Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - …

    Rn. 88 Rechtsmittelgründe gegen nicht tragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts können aber nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (vgl. u. a. Urteil vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon, C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-57/19

    Kommission/ Tempus energy und Tempus Energy Technology - Rechtsmittel - …

    {FN:25} Urteile vom 2. September 2010, Kommission/Scott (…C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 90), vom 15. November 2011, Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich (…C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 148), vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission (…C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 63), vom 19. September 2018, Kommission/Frankreich und IFP Énergies nouvelles (…C-438/16 P, EU:C:2018:737, Rn. 110); vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon/Kommission (C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 123), und vom 26. März 2020, Larko/Kommission (…C-244/18 P, EU:C:2020:238, Rn. 67).
  • EuGH, 23.01.2020 - C-332/18

    DEI/ Mytilinaios

    Rn. 1 Le 11 décembre 2019, 1a Cour (huitième chambre) a rendu l'arrêt Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon (C-332/18 P, EU:C:2019:1065).

    1) À la suite de son point 173, 1'arrêt du 11 décembre 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon (C-332/18 P, EU:C:2019:1065), doit être complété comme suit :.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-572/23

    Generalanwalt Szpunar schlägt die Zurückweisung dreier Gründe des Rechtsmittels …

    {FN:31} Urteil vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon (C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 149 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-898/19

    Irland/ Kommission u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe des …

    {FN:90} Urteil vom 11. Dezember 2019 (C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 69), in dem der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden hat, dass die Selektivitätsvermutung galt, da die Wirkungen dieser Anordnung "auf die an dem betreffenden Rechtsstreit beteiligten Parteien … beschränkt [waren]".
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-160/19

    Comune di Milano/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe in …

    {FN:25} Urteile vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission (…C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon/Kommission (C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 150).
  • EuGH, 25.06.2020 - C-116/19

    EUIPO/ Schneider - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …

    Rn. 76 Überdies können Rügen, die gegen nicht tragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (vgl. u. a. Urteil vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon, C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.02.2024 - C-701/21

    Mytilinaios/ DEI und Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 …

    Der Gerichtshof habe nämlich im Urteil vom 11. Dezember 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon (C-332/18 P, EU:C:2019:1065, Rn. 68), entschieden, dass eine staatliche Beihilfe durch eine einstweilige Anordnung eines ordentlichen griechischen Gerichts gewährt werden könne, obwohl die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes ausgeübte gerichtliche Kontrolle begrenzt sei.
  • EuGH, 09.07.2020 - C-70/19

    Kommission/ HM - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - …

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  • EuGH, 11.12.2019 - C-332/18

    DEI/ Mytilinaios - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Aluminiumherstellung - …

    Auszug aus EuGH, 23.01.2020 - C-332/18
    Rn. 1 Le 11 décembre 2019, 1a Cour (huitième chambre) a rendu l'arrêt Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon (C-332/18 P, EU:C:2019:1065).

    1) À la suite de son point 173, 1'arrêt du 11 décembre 2019, Mytilinaios Anonymos Etairia - Omilos Epicheiriseon (C-332/18 P, EU:C:2019:1065), doit être complété comme suit :.

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