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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 22.12.2022 - C-332/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37469
EuGH, 22.12.2022 - C-332/21 (https://dejure.org/2022,37469)
EuGH, Entscheidung vom 22.12.2022 - C-332/21 (https://dejure.org/2022,37469)
EuGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - C-332/21 (https://dejure.org/2022,37469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Quadrant Amroq Beverages

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - Verbrauchsteuern - Ethylalkohol - Steuerbefreiungen - Art. 27 Abs. 1 Buchst. e - Herstellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke - Verbrauchsteuern - Ethylalkohol - Steuerbefreiungen - Art. 27 Abs. 1 Buchst. e - Herstellung ...

Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 83/92 Art 27 Abs 1 Buchst e ; EWGRL 83/92 Art 27 Abs 2 Buchst d ; AEUV Art 267

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 83/92 Art 27 Abs 1 Buchst e, EWGRL 83/92 Art 27 Abs 2 Buchst d, AEUV Art 267
    Verbrauchsteuerbefreiung, Ethylalkoholerzeugnisse, Herstellung von Aromen, Nichtalkoholische Getränke

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Quadrant Amroq Beverages

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 09.12.2010 - C-163/09

    Repertoire Culinaire - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der …

    Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-332/21
    Rn. 44 Nach der Rechtsprechung kommt es bei der in Art. 27 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 92/83 vorgesehenen Steuerbefreiung maßgeblich auf die endgültige Verwendung des Ethylalkohols an (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 49).

    Rn. 46 In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits zum einen entschieden hat, dass bei den von Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 92/83 erfassten Erzeugnissen die Steuerbefreiung die Regel und die Versagung einer solchen Befreiung die Ausnahme ist, und zum anderen, dass die den Mitgliedstaaten durch diese Bestimmung eingeräumte Befugnis, die Bedingungen "zur Sicherstellung einer korrekten und einfachen Anwendung solcher Steuerbefreiungen sowie zur Vermeidung von Steuerflucht, Steuerhinterziehung oder Missbrauch" festzulegen, nicht die Unbedingtheit der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiungsverpflichtung in Frage stellen kann (Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 47 Mit den in der Richtlinie 92/83 vorgesehenen Steuerbefreiungen wird u. a. das Ziel verfolgt, die Auswirkung der Verbrauchsteuern auf Alkohol als bei der Herstellung anderer Handels- oder Industrieerzeugnisse verwendetes Zwischenerzeugnis zu neutralisieren (Urteile vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 48, …und vom 15. Oktober 2015, Biovet, C-306/14, EU:C:2015:689, Rn. 21).

    Rn. 52 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass es die einheitliche Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie 92/83 mit sich bringt, dass der Umstand, dass ein Erzeugnis in einem Mitgliedstaat der Verbrauchsteuer unterliegt oder nicht oder von ihr befreit ist, grundsätzlich von den übrigen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist (Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 41).

    Rn. 53 Eine gegenteilige Auslegung liefe der Verwirklichung des mit der Richtlinie 92/83 verfolgten Ziels zuwider und wäre geeignet, den freien Warenverkehr zu behindern (Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 42).

    Rn. 54 Allerdings darf einem Mitgliedstaat nicht die durch den 22. Erwägungsgrund und Art. 27 der Richtlinie anerkannte Möglichkeit genommen werden, durch den Erlass von Maßnahmen Steuerflucht, Steuerhinterziehung oder Missbrauch im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen gegebenenfalls zu bekämpfen und deren korrekte und einfache Anwendung sicherzustellen (Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 43).

    Rn. 55 Der Erlass solcher Maßnahmen muss jedoch auf konkreten, objektiven und nachprüfbaren Anhaltspunkten beruhen (Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 44).

    Wie bereits ausgeführt (…siehe oben, Rn. 46), hat der Gerichtshof aber bereits entschieden, dass diese Befugnis der Mitgliedstaaten die Unbedingtheit der in Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 92/83 vorgesehenen Befreiungsverpflichtung nicht in Frage stellen kann (Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 62 Daraus ergibt sich, dass es im Rahmen der Ausübung dieser Befugnis dem betreffenden Mitgliedstaat obliegt, die konkreten, objektiven und nachprüfbaren Anhaltspunkte anzuführen, die für das Vorliegen einer ernst zu nehmenden Gefahr von Steuerflucht, Steuerhinterziehung oder Missbrauch sprechen, und dass die Bedingungen, die dieser Mitgliedstaat aufgrund der ihm so zuerkannten Befugnis festlegt, nicht über das zur Erreichung dieses Ziels Erforderliche hinausgehen dürfen (Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 63 Demnach dürfen die Mitgliedstaaten die Anwendung der in Art. 27 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 92/83 vorgesehenen Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung von Bedingungen abhängig machen, für die nicht aufgrund konkreter, objektiver und nachprüfbarer Anhaltspunkte erwiesen ist, dass sie zur Sicherstellung einer korrekten und einfachen Anwendung dieser Steuerbefreiung sowie zur Verhinderung von Steuerflucht, Steuerhinterziehung oder Missbrauch erforderlich sind (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 53).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-306/14

    Biovet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung …

    Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-332/21
    Rn. 47 Mit den in der Richtlinie 92/83 vorgesehenen Steuerbefreiungen wird u. a. das Ziel verfolgt, die Auswirkung der Verbrauchsteuern auf Alkohol als bei der Herstellung anderer Handels- oder Industrieerzeugnisse verwendetes Zwischenerzeugnis zu neutralisieren (…Urteile vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire, C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 48, und vom 15. Oktober 2015, Biovet, C-306/14, EU:C:2015:689, Rn. 21).
  • EuGH, 01.08.2022 - C-184/20

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-332/21
    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung ist das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (…Urteile vom 20. Juni 2013, 1mpacto Azul, C-186/12, EU:C:2013:412, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybinės etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.04.2022 - C-668/20

    Y GmbH (Oléorésine de vanille) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …

    Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-332/21
    Dagegen ist es unerheblich, ob die betreffenden Erzeugnisse Teil einer Ware sind, die als solche nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt (Urteil vom 7. April 2022, Y GmbH [Vanille-Oleoresin], C-668/20, EU:C:2022:270, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-186/12

    Impacto Azul - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen - Gesamtschuldnerische …

    Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-332/21
    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung ist das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteile vom 20. Juni 2013, 1mpacto Azul, C-186/12, EU:C:2013:412, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybinės etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-659/20

    Der Gerichtshof erläutert den Ausdruck "in Gefangenschaft gezüchtet" anhand von …

    Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-332/21
    Rn. 42 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift aber nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 8. September 2022, Ministerstvo životního prostředí [Papageienart Hyazinth-Ara], C-659/20, EU:C:2022:642, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.08.2022 - C-332/20

    Roma Multiservizi und Rekeep - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

    Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-332/21
    Außerdem muss die Vorlageentscheidung die genauen Gründe angeben, aus denen dem nationalen Gericht die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage an den Gerichtshof erforderlich erscheint (Urteil vom 1. August 2022, Roma Multiservizi und Rekeep, C-332/20, EU:C:2022:610, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-76/20

    BalevBio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - …

    Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-332/21
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof daher nur dann möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 3. Juni 2021, BalevBio, C-76/20, EU:C:2021:441, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.10.2025 - T-614/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - Richtlinie …

    Rn. 20 Im Urteil vom 22. Dezember 2022, Quadrant Amroq Beverages (C-332/21, EU:C:2022:1031), habe der Gerichtshof entschieden, dass es bei der Verbrauchsteuerbefreiung maßgeblich auf die Endverwendung des Ethylalkohols ankomme; in jenem Fall habe diese Verwendung zum einen in der Herstellung von Aromen, die ihrerseits Ethylalkohol enthalten hätten, und zum anderen in der Herstellung von nichtalkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1, 2 % vol.

    Nach Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie müsste ein solches Erzeugnis demnach - vorbehaltlich der Steuerbefreiungen gemäß Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie - grundsätzlich der harmonisierten Verbrauchsteuer gemäß der Richtlinie unterliegen (Urteil vom 22. Dezember 2022, Quadrant Amroq Beverages, C-332/21, EU:C:2022:1031, Rn. 40).

    hergestellt worden sein müssen, oder aber dahin, dass sie tatsächlich für eine solche Bereitung verwendet werden müssen, damit der darin enthaltene Ethylalkohol von der Steuer befreit ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2022, Quadrant Amroq Beverages, C-332/21, EU:C:2022:1031, Rn. 41).

    Rn. 29 Im Übrigen ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass es bei der in dieser Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiung maßgeblich auf die endgültige Verwendung des Ethylalkohols ankommt (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2022, Quadrant Amroq Beverages, C-332/21, EU:C:2022:1031, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zum einen bereits entschieden hat, dass bei den von Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 92/83 erfassten Erzeugnissen die Steuerbefreiung die Regel und die Versagung einer solchen Befreiung die Ausnahme ist, und zum anderen, dass die den Mitgliedstaaten durch diese Bestimmung eingeräumte Befugnis, die Bedingungen "zur Sicherstellung einer korrekten und einfachen Anwendung solcher Steuerbefreiungen sowie zur Vermeidung von Steuerflucht, Steuerhinterziehung oder Missbrauch" festzulegen, nicht die Unbedingtheit der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiungsverpflichtung in Frage stellen kann (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2022, Quadrant Amroq Beverages, C-332/21, EU:C:2022:1031, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Als Drittes wird mit den in der Richtlinie 92/83 vorgesehenen Steuerbefreiungen u. a. das Ziel verfolgt, die Auswirkung der Verbrauchsteuern auf Alkohol als bei der Herstellung anderer Handels- oder Industrieerzeugnisse verwendetes Zwischenerzeugnis zu neutralisieren (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2022, Quadrant Amroq Beverages, C-332/21, EU:C:2022:1031, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.04.2023 - C-628/21

    Castorama Polska und Knor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …

    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 22. Dezember 2022, Quadrant Amroq Beverages, C-332/21, EU:C:2022:1031, Rn. 42).
  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1143/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, keine vorher beantragte Abgabeerlaubnis, …

    Rn. 32 Allerdings kann diese Befugnis der Mitgliedstaaten die Unbedingtheit der in Art. 27 Abs. 1 RL 92/83/EWG vorgesehenen Befreiungsverpflichtung nicht in Frage stellen (EuGH-Urteil Quadrant Amroq Beverages vom 22. Dezember 2022 - C-332/21, ECLI:EU:C:2022:1031, Rn. 61, m.w.N.).

    Demnach können sie die vorgesehene Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung von Bedingungen abhängig machen, für die nicht aufgrund konkreter, objektiver und nachprüfbarer Anhaltspunkte erwiesen ist, dass sie zur Sicherstellung einer korrekten und einfachen Anwendung dieser Steuerbefreiung sowie zur Verhinderung von Steuerflucht, Steuerhinterziehung oder Missbrauch erforderlich sind (EuGH-Urteile Repertoire Culinaire vom 9. Dezember 2010 - C-163/09, ECLI:EU:C:2010:752, Rn. 53, und Quadrant Amroq Beverages vom 22. Dezember 2022 - C-332/21, ECLI:EU:C:2022:1031, Rn. 63).

  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1142/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, Abgabe an Dritte, Verhältnismäßigkeit.

    Rn. 34 Allerdings kann diese Befugnis der Mitgliedstaaten die Unbedingtheit der in Art. 27 Abs. 1 RL 92/83/EWG vorgesehenen Befreiungsverpflichtung nicht in Frage stellen (EuGH-Urteil Quadrant Amroq Beverages vom 22. Dezember 2022 - C-332/21, ECLI:EU:C:2022:1031, Rn. 61, m.w.N.).

    Demnach können sie die vorgesehene Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung von Bedingungen abhängig machen, für die nicht aufgrund konkreter, objektiver und nachprüfbarer Anhaltspunkte erwiesen ist, dass sie zur Sicherstellung einer korrekten und einfachen Anwendung dieser Steuerbefreiung sowie zur Verhinderung von Steuerflucht, Steuerhinterziehung oder Missbrauch erforderlich sind (EuGH-Urteile Repertoire Culinaire vom 9. Dezember 2010 - C-163/09, ECLI:EU:C:2010:752, Rn. 53, und Quadrant Amroq Beverages vom 22. Dezember 2022 - C-332/21, ECLI:EU:C:2022:1031, Rn. 63).

  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1520/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, unerlaubte Verlagerung, Verhältnismäßigkeit

    Rn. 35 b) Allerdings kann diese Befugnis der Mitgliedstaaten die Unbedingtheit der in Art. 27 Abs. 1 RL 92/83/EWG vorgesehenen Befreiungsverpflichtung nicht in Frage stellen (EuGH-Urteil Quadrant Amroq Beverages vom 22. Dezember 2022 - C-332/21, ECLI:EU:C:2022:1031, Rn. 61, m.w.N.).

    Demnach können sie die vorgesehene Steuerbefreiung nicht von der Einhaltung von Bedingungen abhängig machen, für die nicht aufgrund konkreter, objektiver und nachprüfbarer Anhaltspunkte erwiesen ist, dass sie zur Sicherstellung einer korrekten und einfachen Anwendung dieser Steuerbefreiung sowie zur Verhinderung von Steuerflucht, Steuerhinterziehung oder Missbrauch erforderlich sind (EuGH-Urteile Repertoire Culinaire vom 9. Dezember 2010 - C-163/09, ECLI:EU:C:2010:752, Rn. 53, und Quadrant Amroq Beverages vom 22. Dezember 2022 - C-332/21, ECLI:EU:C:2022:1031, Rn. 63).

  • FG München, 15.07.2026 - 14 V 818/26

    Alkoholsteuer, Aromatisierung von Glühwein bzw. Weinschorle außerhalb des …

    Rn. 51 Auch Ethylalkohol, der bereits zur Herstellung solcher Aromen verwendet worden ist, fällt unter die in der Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - Quadrant Amroq Beverages vom 22. Dezember 2022 - C-332/21, ECLI:EU:C:2022:1031, Rn. 50).
  • EuGH, 12.10.2023 - C-326/22

    Z. (Droit d'obtenir un duplicata du contrat de crédit) - Vorlage zur …

    Rn. 23 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift aber nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…Urteile vom 11. September 2019, Lexitor, C-383/18, EU:C:2019:702, Rn. 26, und vom 22. Dezember 2022, Quadrant Amroq Beverages, C-332/21, EU:C:2022:1031, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.07.2026 - T-381/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Harmonisierung …

    Rn. 29 Drittens wird mit den in der Richtlinie 92/83 vorgesehenen Steuerbefreiungen u. a. das Ziel verfolgt, die Auswirkung der Verbrauchsteuern auf Alkohol als bei der Herstellung anderer Handels- oder Industrieerzeugnisse verwendetes Zwischenerzeugnis zu neutralisieren (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2022, Quadrant Amroq Beverages, C-332/21, EU:C:2022:1031, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21   

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https://dejure.org/2022,17514
Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21 (https://dejure.org/2022,17514)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.07.2022 - C-332/21 (https://dejure.org/2022,17514)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - C-332/21 (https://dejure.org/2022,17514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Quadrant Amroq Beverages

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuer - Richtlinie 92/83/EWG - Art. 27 Abs. 1 Buchst. e - Ethylalkohol - Steuerbefreiungen - Herstellung von Aromen für die Bereitung nichtalkoholischer Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 Volumenprozent - ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuer - Richtlinie 92/83/EWG - Art. 27 Abs. 1 Buchst. e - Ethylalkohol - Steuerbefreiungen - Herstellung von Aromen für die Bereitung nicht alkoholischer Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 Volumenprozent - ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 09.12.2010 - C-163/09

    Repertoire Culinaire - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21
    {FN:16} Vgl. entsprechend Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire (C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:19} Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire (C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 15. Oktober 2015, Biovet (…C-306/14, EU:C:2015:689, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:26} Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire (C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 41 und 42).

    {FN:29} Vgl. entsprechend Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire (C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 43 und 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:31} Vgl. Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire (C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 51).

  • EuGH, 07.11.2019 - C-68/18

    Petrotel-Lukoil - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21
    {FN:32} Vgl. entsprechend Urteile vom 13. Juli 2017, Vakarų Baltijos laivų statykla (…C-151/16, EU:C:2017:537, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 7. November 2019, Petrotel-Lukoil (C-68/18, EU:C:2019:933, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:36} Vgl. entsprechend Urteile vom 27. September 2007, Collée (…C-146/05, EU:C:2007:549, Rn. 31), vom 13. Juli 2017, Vakarų Baltijos laivų statykla (…C-151/16, EU:C:2017:537, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 7. November 2019, Petrotel-Lukoil (C-68/18, EU:C:2019:933, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.2017 - C-151/16

    Vakarų Baltijos laivų statykla - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21
    {FN:32} Vgl. entsprechend Urteile vom 13. Juli 2017, Vakarų Baltijos laivų statykla (C-151/16, EU:C:2017:537, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 7. November 2019, Petrotel-Lukoil (…C-68/18, EU:C:2019:933, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:36} Vgl. entsprechend Urteile vom 27. September 2007, Collée (…C-146/05, EU:C:2007:549, Rn. 31), vom 13. Juli 2017, Vakarų Baltijos laivų statykla (C-151/16, EU:C:2017:537, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 7. November 2019, Petrotel-Lukoil (…C-68/18, EU:C:2019:933, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21
    {FN:36} Vgl. entsprechend Urteile vom 27. September 2007, Collée (C-146/05, EU:C:2007:549, Rn. 31), vom 13. Juli 2017, Vakarų Baltijos laivų statykla (…C-151/16, EU:C:2017:537, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 7. November 2019, Petrotel-Lukoil (…C-68/18, EU:C:2019:933, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21
    {FN:33} Vgl. Urteil vom 9. März 2010, ERG u. a. (C-379/08 und C-380/08, EU:C:2010:127, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-603/10

    Pelati - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21
    {FN:34} Vgl. Urteil vom 18. Oktober 2012, Pelati (C-603/10, EU:C:2012:639, Rn. 23 und 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2017 - C-620/15

    A-Rosa Flussschiff - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21
    {FN:27} Vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache A-Rosa Flussschiff (C-620/15, EU:C:2017:12, Nr. 60).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-355/14

    Polihim-SS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Steuern - Verbrauchsteuern - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21
    Der Gerichtshof hat diese Bestimmung im Urteil vom 2. Juni 2016, Polihim-SS (C-355/14, EU:C:2016:403, Rn. 51 bis 55) ausgelegt.
  • EuGH, 05.07.2012 - C-509/10

    Geistbeck - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Gemeinschaftlicher Sortenschutz …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21
    {FN:10} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2012, Geistbeck (C-509/10, EU:C:2012:416, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 20. Juni 2013, 1mpacto Azul (…C-186/12, EU:C:2013:412, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-306/14

    Biovet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21
    {FN:19} Urteil vom 9. Dezember 2010, Repertoire Culinaire (…C-163/09, EU:C:2010:752, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 15. Oktober 2015, Biovet (C-306/14, EU:C:2015:689, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2008 - C-458/06

    Gourmet Classic - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Richtlinie 92/83/EWG - …

  • EuGH, 20.06.2013 - C-186/12

    Impacto Azul - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen - Gesamtschuldnerische …

  • EuGH, 03.09.2020 - C-530/19

    Niki Luftfahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) …

  • EuGH, 18.04.2013 - C-548/11

    Mulders - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 1 Buchst. r - …

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