Rechtsprechung
| EuGH, 05.03.2015 - C-343/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Modelo Continente Hipermercados
Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung der Verschmelzung von Aktiengesellschaften - Richtlinie 78/855/EWG - Verschmelzung durch Aufnahme - Art. 19 - Wirkungen - Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende ...
- Europäischer Gerichtshof
Modelo Continente Hipermercados
Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung der Verschmelzung von Aktiengesellschaften - Richtlinie 78/855/EWG - Verschmelzung durch Aufnahme - Art. 19 - Wirkungen - Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende ...
- Deutsches Notarinstitut
EWGRL 855/78 Artt. 3 Abs. 1, 19 Abs. 1
Haftung der übernehmenden Gesellschaft für Ordnungswidrigkeiten der übertragenden Gesellschaft bei Verschmelzung
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Regelung der Verschmelzung von Aktiengesellschaften; Richtlinie 78/855/EWG; Verschmelzung durch Aufnahme; Art. 19; Wirkungen; Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft; ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Übergang der ordnungswidrigkeitsrechtlichen Haftung für noch nicht verhängte Geldbuße auf übernehmenden Rechtsträger bei Verschmelzung durch Aufnahme ("Modelo Continente Hipermercados")
- Betriebs-Berater
Verschmelzung durch Aufnahme - Übergang der ordnungswidrigkeitsrechtlichen Haftung der übertragenden Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verschmelzung durch Aufnahme - Übergang der ordnungswidrigkeitsrechtlichen Haftung der übertragenden Gesellschaft
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Haftung für Ordnungswidrigkeiten der übertragenden Gesellschaft bei Verschmelzung durch Aufnahme
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Modelo Continente Hipermercados
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal do Trabalho do Leiria - Auslegung von Art. 19 der Richtlinie 2011/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (ABl. L 110, S. 1) - Übergang des gesamten Aktiv- und ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
- EuGH, 05.03.2015 - C-343/13
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 776
- EuZW 2015, 348
- BB 2015, 1294
- BB 2015, 717
- NZG 2015, 436
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.09.2014 - C-201/13
Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …
Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-343/13
Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, sowie Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14). - EuGH, 26.09.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-343/13
In diesem Rahmen kann der Gerichtshof weder über die Auslegung nationaler Rechtsvorschriften befinden noch darüber entscheiden, ob diese vom nationalen Gericht zutreffend ausgelegt worden sind (vgl. Urteil Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - …
Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-343/13
Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, sowie Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14).
- EuGH, 29.07.2024 - C-713/22
LivaNova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaften - Spaltung von …
Rn. 66 Der namentlich in den Erwägungsgründen 5 und 11 der Sechsten Richtlinie 82/891 verwendete Begriff "Dritte" ist jedoch weiter gefasst als die im achten Erwägungsgrund dieser Sechsten Richtlinie verwendete Wendung "Gläubiger einschließlich der Inhaber von Schuldverschreibungen sowie [der] Inhaber anderer Rechte der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften", da diese Gläubiger und Inhaber anderer Rechte spezifischen, insbesondere in den Art. 12 und 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Schutzmaßnahmen unterliegen (vgl. entsprechend Urteil vom 5. März 2015, Modelo Continente Hipermercados, C-343/13, EU:C:2015:146, Rn. 31).Rn. 67 Es ist deshalb anzunehmen, dass zu den Dritten, deren Interessen die Sechste Richtlinie 82/891 schützen soll, auch Personen gehören, die zum Zeitpunkt der betreffenden Spaltung noch nicht als Gläubiger oder Inhaber anderer Rechte einzustufen waren, aber nach der Spaltung als solche aufgrund von Sachverhalten eingestuft werden können, die bereits vor der Spaltung entstanden sind, wie die Begehung von Verstößen gegen das Umweltrecht, die erst nach der Spaltung durch eine Entscheidung festgestellt worden sind (vgl. entsprechend Urteil vom 5. März 2015, Modelo Continente Hipermercados, C-343/13, EU:C:2015:146, Rn. 32).
Rn. 69 Würde man einer solchen Auslegung der Wendung "Gegenstand des Passivvermögens" in Art. 3 Abs. 3 Buchst. b Satz 1 der Sechsten Richtlinie 82/891 nicht beipflichten, so könnte eine Spaltung ein Mittel für ein Unternehmen darstellen, den Folgen von ihm begangener Verstöße zum Nachteil des betreffenden Mitgliedstaats oder etwaiger anderer Beteiligter zu entgehen (vgl. entsprechend Urteil vom 5. März 2015, Modelo Continente Hipermercados, C-343/13, EU:C:2015:146, Rn. 33).
- EuGH, 15.10.2015 - C-494/14
Axa Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamte - Beamtenstatut - Art. 73, …
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (Urteile Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Modelo Continente Hipermercados, C-343/13, EU:C:2015:146, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Modelo Continente Hipermercados
Regelung zur Verschmelzung von Aktiengesellschaften - Richtlinie 2011/35/EU - Verschmelzung durch Aufnahme - Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft - Ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung - ...
- Wolters Kluwer
Ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung bei der Verschmelzung von Gesellschaften durch Aufnahme; Haftung für Handlungen der übertragenden Gesellschaft vor Eintragung ihrer Verschmelzung; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des portugiesischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung bei der Verschmelzung von Gesellschaften durch Aufnahme; Haftung für Handlungen der übertragenden Gesellschaft vor Eintragung ihrer Verschmelzung; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des portugiesischen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
- EuGH, 05.03.2015 - C-343/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 21.12.2011 - C-424/10
Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
{FN:8} - Vgl. insoweit Urteile Linster (…C-287/98, EU:C:2000:468, Rn. 43), Brüstle (…C-34/10, EU:C:2011:669, Rn. 25) sowie Ziolkowski und Szeja (C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32).{FN:9} - Vgl. in diesem Sinne Urteile easyCar (…C-336/03, EU:C:2005:150, Rn. 21), Wallentin-Hermann (…C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 17) sowie Ziolkowski und Szeja (EU:C:2011:866, Rn. 34).
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
{FN:9} - Vgl. in diesem Sinne Urteile easyCar (…C-336/03, EU:C:2005:150, Rn. 21), Wallentin-Hermann (C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 17) sowie Ziolkowski und Szeja (…EU:C:2011:866, Rn. 34). - EuGH, 18.10.2011 - C-34/10
Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
{FN:8} - Vgl. insoweit Urteile Linster (…C-287/98, EU:C:2000:468, Rn. 43), Brüstle (C-34/10, EU:C:2011:669, Rn. 25) sowie Ziolkowski und Szeja (…C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32).
- EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
{FN:9} - Vgl. in diesem Sinne Urteile easyCar (C-336/03, EU:C:2005:150, Rn. 21), Wallentin-Hermann (…C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 17) sowie Ziolkowski und Szeja (…EU:C:2011:866, Rn. 34). - EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
{FN:6} - Vgl. Urteile Auroux u. a. (C-220/05, EU:C:2007:31, Rn. 25), dos Santos Palhota u. a. (…C-515/08, EU:C:2010:589, Rn. 18), Idryma Typou (…C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 35) und Texdata Software (…C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 28). - EuGH, 26.09.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
{FN:6} - Vgl. Urteile Auroux u. a. (…C-220/05, EU:C:2007:31, Rn. 25), dos Santos Palhota u. a. (…C-515/08, EU:C:2010:589, Rn. 18), Idryma Typou (…C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 35) und Texdata Software (C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 28). - EuGH, 19.09.2000 - C-287/98
Linster
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
{FN:8} - Vgl. insoweit Urteile Linster (C-287/98, EU:C:2000:468, Rn. 43), Brüstle (…C-34/10, EU:C:2011:669, Rn. 25) sowie Ziolkowski und Szeja (…C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 32). - EuGH, 21.10.2010 - C-81/09
Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
{FN:6} - Vgl. Urteile Auroux u. a. (…C-220/05, EU:C:2007:31, Rn. 25), dos Santos Palhota u. a. (…C-515/08, EU:C:2010:589, Rn. 18), Idryma Typou (C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 35) und Texdata Software (…C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 28). - EuGH, 07.10.2010 - C-515/08
dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV und 57 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
{FN:6} - Vgl. Urteile Auroux u. a. (…C-220/05, EU:C:2007:31, Rn. 25), dos Santos Palhota u. a. (C-515/08, EU:C:2010:589, Rn. 18), Idryma Typou (…C-81/09, EU:C:2010:622, Rn. 35) und Texdata Software (…C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 28).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".