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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 26.03.2019 - C-377/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6496
EuGH, 26.03.2019 - C-377/16 (https://dejure.org/2019,6496)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.2019 - C-377/16 (https://dejure.org/2019,6496)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 2019 - C-377/16 (https://dejure.org/2019,6496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien/ Parlament

    Nichtigkeitsklage - Sprachenregelung - Verfahren zur Auswahl von Vertragsbediensteten - Aufforderung zur Interessenbekundung - Fahrer - Funktionsgruppe I - Sprachkenntnisse - Beschränkung der Wahl der Sprache 2 des Auswahlverfahrens auf die englische, die französische ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien/ Parlament

    Nichtigkeitsklage - Sprachenregelung - Verfahren zur Auswahl von Vertragsbediensteten - Aufforderung zur Interessenbekundung - Fahrer - Funktionsgruppe I - Sprachkenntnisse - Beschränkung der Wahl der Sprache 2 des Auswahlverfahrens auf die englische, die französische ...

  • doev.de PDF

    Spanien/Parlament - Strenge Grenzen für Sprachanforderungen bei EU-Einstellungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Sprachenregelung - Verfahren zur Auswahl von Vertragsbediensteten - Aufforderung zur Interessenbekundung - Fahrer - Funktionsgruppe I - Sprachkenntnisse - Beschränkung der Wahl der Sprache 2 des Auswahlverfahrens auf die englische, die französische ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Beamtenstatut - In den Verfahren zur Auswahl des Personals der Unionsorgane sind Ungleichbehandlungen aufgrund der Sprache grundsätzlich unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stellenausschreibungen der EU - und die geforderten Sprachkenntnisse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sprachanforderungen bei EU-Einstellungsverfahren

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.11.2012 - C-566/10

    Die Veröffentlichung der EU-Stellenausschreibungen in drei Sprachen und die …

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-377/16
    "Gemäß dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) [vom 27. November 2012, 1talienische Republik/Kommission, C-566/10 P, EU:C:2012:752] hat das Europäische Parlament im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Interessenbekundung die Einschränkung der als Sprache 2 zu wählenden Sprache auf bestimmte Amtssprachen der Union zu begründen.

    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann aus der Verpflichtung der Union zur Achtung der Sprachenvielfalt jedoch nicht abgeleitet werden, dass es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz gibt, wonach jede Person Anspruch darauf hätte, dass alles, was ihre Interessen berühren könnte, unter allen Umständen in ihrer Sprache abzufassen wäre, und wonach die Organe verpflichtet wären, ausnahmslos in jeder Situation sämtliche Amtssprachen zu verwenden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Kik/HABM, C-361/01 P, EU:C:2003:434, Rn. 82, vom 27. November 2012, 1talien/Kommission, C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 88, …sowie vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat, C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 203).

    Rn. 38 Speziell im Rahmen der Verfahren zur Auswahl des Personals der Union hat der Gerichtshof bereits in Rn. 88 des Urteils vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752), entschieden, dass das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Sprache in Anwendung von Art. 1d Abs. 6 des Beamtenstatuts eingeschränkt werden darf.

    Rn. 39 Aus Rn. 88 des Urteils vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752), ergibt sich somit, dass den Organen im Rahmen der Verfahren zur Auswahl des Personals der Union keine über die Anforderungen in Art. 1d des Beamtenstatuts hinausgehenden Verpflichtungen auferlegt werden dürfen.

    Die besondere Art der zu erfüllenden Aufgaben kann es daher rechtfertigen, dass eine Einstellung u. a. aufgrund gründlicher Kenntnisse einer speziellen Sprache erfolgt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 1975, Küster/Parlament, 79/74, EU:C:1975:85, Rn. 16 und 17…, vom 29. Oktober 1975, Küster/Parlament, 22/75, EU:C:1975:140, Rn. 13 und 14, sowie vom 27. November 2012, 1talien/Kommission, C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 88).

    Außerdem müssen alle Voraussetzungen, die spezielle Sprachkenntnisse betreffen, in angemessenem Verhältnis zu diesen Erfordernissen stehen und auf klaren, objektiven und vorhersehbaren Kriterien beruhen, damit die Bewerber die Gründe für diese Voraussetzung verstehen und die Unionsgerichte ihre Rechtmäßigkeit überprüfen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission, C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 90 und 92).

    Damit der Grundsatz des berechtigten Vertrauens gewahrt werde, müsse die Datenbank im Einklang mit dem insbesondere im Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752), gewählten Ansatz bestehen bleiben.

    Rn. 84 Was insbesondere Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die für ein Auswahlverfahren geltende Sprachenregelung betrifft, ist das berechtigte Vertrauen der bereits ausgewählten Bewerber durch eine Abwägung zwischen den Auswirkungen einer etwaigen Infragestellung der auf der Grundlage dieses Auswahlverfahrens erstellten Bewerberlisten und dem Interesse der benachteiligten Bewerber zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission, C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 103).

  • EuGH, 03.04.2003 - C-277/01

    Parlament / Samper - Rechtsmittel - Beamte - Wiederherstellung der beruflichen …

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-377/16
    Rn. 68 Insoweit verfügen die Organe im Rahmen eines Auswahlverfahrens über ein weites Ermessen bei der Bewertung des dienstlichen Interesses sowie der zu berücksichtigenden Qualifikationen und Verdienste der Bewerber (…vgl. entsprechend Urteile vom 4. Februar 1987, Bouteiller/Kommission, 324/85, EU:C:1987:59, Rn. 6, vom 3. April 2003, Parlament/Samper, C-277/01 P, EU:C:2003:196, Rn. 35, …und vom 9. Oktober 2008, Chetcuti/Kommission, C-16/07 P, EU:C:2008:549, Rn. 77).

    Der Gerichtshof darf daher nicht seine Beurteilung u. a. der speziellen Sprachkenntnisse, die im dienstlichen Interesse von den Bewerbern eines Auswahlverfahrens zu verlangen sind, an die Stelle der Beurteilung der Verwaltung setzen (vgl. entsprechend Urteil vom 3. April 2003, Parlament/Samper, C-277/01 P, EU:C:2003:196, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.07.1993 - C-242/90

    Kommission / Albani u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-377/16
    Rn. 83 Wenn der Gerichtshof über die Konsequenzen entscheidet, die sich aus der Nichtigerklärung einer die Verfahren zur Auswahl von Mitarbeitern der Union betreffenden Maßnahme ergeben, muss er einen Ausgleich zwischen den Interessen der durch eine Unregelmäßigkeit im Rahmen des Auswahlverfahrens benachteiligten Bewerber und den Interessen der übrigen Bewerber anstreben, so dass er nicht nur die Notwendigkeit zu berücksichtigen hat, die Rechte der benachteiligten Bewerber wiederherzustellen, sondern auch dem schutzwürdigen Vertrauen der bereits ausgewählten Bewerber Rechnung tragen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 1993, Kommission/Albani u. a., C-242/90 P, EU:C:1993:284, Rn. 14).
  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige …

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-377/16
    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann aus der Verpflichtung der Union zur Achtung der Sprachenvielfalt jedoch nicht abgeleitet werden, dass es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz gibt, wonach jede Person Anspruch darauf hätte, dass alles, was ihre Interessen berühren könnte, unter allen Umständen in ihrer Sprache abzufassen wäre, und wonach die Organe verpflichtet wären, ausnahmslos in jeder Situation sämtliche Amtssprachen zu verwenden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Kik/HABM, C-361/01 P, EU:C:2003:434, Rn. 82…, vom 27. November 2012, 1talien/Kommission, C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 88, sowie vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat, C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 203).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-361/01

    Kik / HABM - "Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Artikel 115 - Sprachenregelung des …

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-377/16
    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann aus der Verpflichtung der Union zur Achtung der Sprachenvielfalt jedoch nicht abgeleitet werden, dass es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz gibt, wonach jede Person Anspruch darauf hätte, dass alles, was ihre Interessen berühren könnte, unter allen Umständen in ihrer Sprache abzufassen wäre, und wonach die Organe verpflichtet wären, ausnahmslos in jeder Situation sämtliche Amtssprachen zu verwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Kik/HABM, C-361/01 P, EU:C:2003:434, Rn. 82…, vom 27. November 2012, 1talien/Kommission, C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 88, …sowie vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat, C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 203).
  • EuGH, 09.10.2008 - C-16/07

    Chetcuti / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren …

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-377/16
    Rn. 68 Insoweit verfügen die Organe im Rahmen eines Auswahlverfahrens über ein weites Ermessen bei der Bewertung des dienstlichen Interesses sowie der zu berücksichtigenden Qualifikationen und Verdienste der Bewerber (…vgl. entsprechend Urteile vom 4. Februar 1987, Bouteiller/Kommission, 324/85, EU:C:1987:59, Rn. 6…, vom 3. April 2003, Parlament/Samper, C-277/01 P, EU:C:2003:196, Rn. 35, und vom 9. Oktober 2008, Chetcuti/Kommission, C-16/07 P, EU:C:2008:549, Rn. 77).
  • EuGH, 04.02.1987 - 324/85

    Bouteiller / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-377/16
    Rn. 68 Insoweit verfügen die Organe im Rahmen eines Auswahlverfahrens über ein weites Ermessen bei der Bewertung des dienstlichen Interesses sowie der zu berücksichtigenden Qualifikationen und Verdienste der Bewerber (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Februar 1987, Bouteiller/Kommission, 324/85, EU:C:1987:59, Rn. 6…, vom 3. April 2003, Parlament/Samper, C-277/01 P, EU:C:2003:196, Rn. 35, …und vom 9. Oktober 2008, Chetcuti/Kommission, C-16/07 P, EU:C:2008:549, Rn. 77).
  • EuGH, 29.10.1975 - 22/75

    Küster / Parlament

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-377/16
    Die besondere Art der zu erfüllenden Aufgaben kann es daher rechtfertigen, dass eine Einstellung u. a. aufgrund gründlicher Kenntnisse einer speziellen Sprache erfolgt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 1975, Küster/Parlament, 79/74, EU:C:1975:85, Rn. 16 und 17, vom 29. Oktober 1975, Küster/Parlament, 22/75, EU:C:1975:140, Rn. 13 und 14, …sowie vom 27. November 2012, 1talien/Kommission, C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 88).
  • EuGH, 19.06.1975 - 79/74

    Küster / Parlament

    Auszug aus EuGH, 26.03.2019 - C-377/16
    Die besondere Art der zu erfüllenden Aufgaben kann es daher rechtfertigen, dass eine Einstellung u. a. aufgrund gründlicher Kenntnisse einer speziellen Sprache erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 1975, Küster/Parlament, 79/74, EU:C:1975:85, Rn. 16 und 17…, vom 29. Oktober 1975, Küster/Parlament, 22/75, EU:C:1975:140, Rn. 13 und 14, …sowie vom 27. November 2012, 1talien/Kommission, C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 88).
  • EuG, 09.09.2020 - T-437/16

    Italien/ Kommission - Sprachenregelung - Bekanntmachung des allgemeinen …

    Rn. 22 Am 26. März 2019 hat der Gerichtshof die Urteile Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2019:249) und Kommission/Italien (C-621/16 P, EU:C:2019:251) erlassen.

    Rn. 23 Am 3. April 2019 sind die Beteiligten aufgefordert worden, vor dem Gericht zu den Konsequenzen Stellung zu nehmen, die aus der Verkündung der Urteile vom 26. März 2019, Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2019:249) und Kommission/Italien (C-621/16 P, EU:C:2019:251), für die vorliegende Rechtssache zu ziehen sind.

    Rn. 55 Aus all diesen Erwägungen folgt, dass die Beschränkung der von den Bewerbern eines Auswahlverfahrens zu wählenden zweiten Sprache auf eine begrenzte Zahl von Sprachen unter Ausschluss der übrigen Amtssprachen eine Diskriminierung aufgrund der Sprache darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 66).

    Die besondere Art der zu erfüllenden Aufgaben kann es daher rechtfertigen, dass eine Einstellung u. a. aufgrund gründlicher Kenntnisse einer spezifischen Sprache erfolgt (vgl. Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 67 und 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Werden spezielle Sprachkenntnisse verlangt, muss dies im Übrigen diesem Interesse angemessen sein sowie auf klaren, objektiven und vorhersehbaren Kriterien beruhen, anhand deren die Bewerber nachvollziehen können, warum sie diese Voraussetzung erfüllen müssen, und die Unionsgerichte überprüfen können, ob diese Voraussetzung rechtmäßig ist (vgl. Urteile vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Italien, C-621/16 P, EU:C:2019:251, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 94 Hierzu ist festzustellen, dass in Anbetracht der oben in den Rn. 80 und 81 angeführten Rechtsprechung die vorstehend in Rn. 93 angestellten Erwägungen, auch wenn sie auf das Vorliegen eines dienstlichen Interesses daran hindeuten, dass neue Mitarbeiter ihre Aufgaben erfüllen und ab ihrem Dienstantritt effizient kommunizieren können, für sich genommen nicht für den Nachweis ausreichen, dass die in Rede stehenden Aufgaben, nämlich die eines AD-Beamten im Bereich Audit in den betroffenen Organen, konkret die Kenntnis des Deutschen, des Englischen oder des Französischen unter Ausschluss der anderen Amtssprachen der Union erfordern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 72).

    Außerdem betrifft dieser Anhang nicht nur Beamte, sondern auch Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete, die nicht der gleichen Beförderungsregelung des Statuts unterliegen (vgl. in diesem Sinne, was die Vertragsbediensteten angeht, Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 58).

    Das Recht dieser Personen darauf, unter den Amtssprachen der Union die Sprache zu wählen, die sie im Schriftverkehr mit den Organen verwenden wollen, hat als wesentlicher Bestandteil der Achtung der Sprachenvielfalt in der Union, deren Bedeutung in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV sowie in Art. 22 der Charta hervorgehoben wird, grundlegenden Charakter (vgl. Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 36).

    Rn. 212 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann aus der Verpflichtung der Union zur Achtung der Sprachenvielfalt jedoch nicht abgeleitet werden, dass es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz gibt, wonach jede Person Anspruch darauf hätte, dass alles, was ihre Interessen berühren könnte, unter allen Umständen in ihrer Sprache abzufassen wäre, und wonach die Organe verpflichtet wären, ausnahmslos in jeder Situation sämtliche Amtssprachen zu verwenden (vgl. Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 213 Speziell im Rahmen der Verfahren zur Auswahl des Personals der Union hat der Gerichtshof entschieden, dass den Organen keine über die Anforderungen in Art. 1d des Statuts hinausgehenden Verpflichtungen auferlegt werden dürfen (vgl. Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 218 Diese Beschränkung kann im Übrigen nicht dadurch ausgeglichen werden, dass die Bewerber, wie oben in Rn. 217 angeführt, die Möglichkeit hatten, wegen anderer Aspekte des in Rede stehenden Auswahlverfahrens in der Amtssprache ihrer Wahl Kontakt mit EPSO aufzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 48).

    Rn. 226 Die Kommission hält dem entgegen, anders als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2019:249), ergangen sei und in der das Königreich Spanien ausdrücklich beantragt habe, die mit diesem Urteil im Anschluss an die für nichtig erklärte Aufforderung zur Interessenbekundung erstellte Datenbank für nichtig zu erklären, sei die Italienische Republik in der vorliegenden Rechtssache nicht befugt, die Nichtigerklärung der im Anschluss an das fragliche Auswahlverfahren erstellten Reservelisten zu beantragen, da sie in ihrer Klageschrift keinen diesbezüglichen Antrag gestellt habe.

    Rn. 230 Aus Gründen, die den in den Rn. 83 bis 87 des Urteils vom 26. März 2019, Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 85), dargelegten Gründen entsprechen, kann sich die Nichtigerklärung der angefochtenen Bekanntmachung jedoch im Hinblick auf das berechtigte Vertrauen der Bewerber, denen auf der Grundlage ihrer Aufnahme in die im Anschluss an das fragliche Auswahlverfahren erstellten Reservelisten bereits eine Stelle angeboten wurde, nicht auf etwaige Einstellungen auswirken, die auf der Grundlage dieser Listen bereits vorgenommen wurden (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. September 2019, 1talien/Kommission, T-313/15 und T-317/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:582, Rn. 131).

  • EuG, 03.03.2021 - T-723/18

    Barata/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - …

    Das Recht dieser Personen darauf, unter den Amtssprachen der Union die Sprache zu wählen, die sie im Schriftverkehr mit Organen verwenden wollen, hat als wesentlicher Bestandteil der Achtung der Sprachenvielfalt in der Union, deren Bedeutung in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV sowie in Art. 22 der Charta hervorgehoben wird, grundlegenden Charakter (Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 36).

    Rn. 111 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann aus der Verpflichtung der Union zur Achtung der Sprachenvielfalt jedoch nicht abgeleitet werden, dass es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz gibt, wonach jede Person Anspruch darauf hätte, dass alles, was ihre Interessen berühren könnte, unter allen Umständen in ihrer Sprache abzufassen wäre, und wonach die Organe verpflichtet wären, ausnahmslos in jeder Situation sämtliche Amtssprachen zu verwenden (vgl. Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 112 Insbesondere im speziellen Rahmen der Verfahren zur Auswahl des Personals der Union hat der Gerichtshof entschieden, dass den Organen keine über die Anforderungen in Art. 1d des Beamtenstatuts hinausgehenden Verpflichtungen auferlegt werden dürfen (vgl. Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-243/18

    Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha - Rechtsmittel - Öffentlicher …

    Rn. 46 Wie der Gerichtshof ausgeführt hat, muss ein Unionsgericht, wenn es über die Konsequenzen entscheidet, die sich aus der Nichtigerklärung einer die Verfahren zur Auswahl von Mitarbeitern der Union betreffenden Maßnahme ergeben, einen Ausgleich zwischen den Interessen der durch eine Unregelmäßigkeit im Rahmen des Auswahlverfahrens benachteiligten Bewerber und den Interessen der übrigen Bewerber anstreben, so dass es nicht nur die Notwendigkeit zu berücksichtigen hat, die Rechte der benachteiligten Bewerber wiederherzustellen, sondern auch dem schutzwürdigen Vertrauen der bereits ausgewählten Bewerber Rechnung tragen muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 1993, Kommission/Albani u. a., C-242/90 P, EU:C:1993:284, Rn. 14, und vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 83).

    Rn. 49 Dieses Ergebnis wird durch die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs gestützt, insbesondere durch die Rechtssache, in der das Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 86), ergangen ist, mit dem der Gerichtshof nicht nur eine Aufforderung zur Interessenbekundung für Chauffeurstellen wegen diskriminierender Voraussetzungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse der Bewerber, sondern auch die Datenbank mit den Namen der für eine Einstellung in Betracht kommenden Bewerber für nichtig erklärt hat, da davon ausgegangen werden konnte, dass diese von den gleichen diskriminierenden Voraussetzungen betroffen war.

  • EuG, 08.05.2024 - T-555/22

    Frankreich/ Kommission - Sprachenregelung - Bekanntmachung eines allgemeinen …

    Rn. 28 Nach alledem stellt die Beschränkung der Wahl der zweiten Sprache der Bewerber eines Auswahlverfahrens auf eine begrenzte Zahl von Sprachen unter Ausschluss der übrigen Amtssprachen eine Diskriminierung aufgrund der Sprache dar, die Art. 1d Abs. 1 des Statuts grundsätzlich verbietet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 66).

    Rn. 37 Der Gerichtshof hat daher das Bestehen eines Zusammenhangs zwischen der Sprachbeschränkung und den von den einzustellenden Personen zu erfüllenden Aufgaben bereits in den Urteilen vom 26. März 2019, Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 69), und vom 26. März 2019, Kommission/Italien (C-621/16 P, EU:C:2019:251), verlangt.

  • EuG, 09.10.2024 - T-7/23

    Frankreich / Kommission

    Rn. 30 Il ressort de l'ensemble de ces considérations que la limitation du choix de la deuxième langue des candidats à un concours à un nombre restreint de langues, à l'exclusion des autres langues officielles, constitue une discrimination fondée sur la langue, en principe interdite en vertu de l'article 1er quinquies, paragraphe 1, du statut (voir, en ce sens, arrêt du 26 mars 2019, Espagne/Parlement, C-377/16, EU:C:2019:249, point 66).

    Rn. 39 L'existence d'un lien entre la limitation linguistique et les fonctions que les personnes recrutées seront appelées à exercer avait ainsi déjà été exigée par la Cour dans les arrêts du 26 mars 2019, Espagne/Parlement (C-377/16, EU:C:2019:249, point 69), et du 26 mars 2019, Commission/Italie (C-621/16 P, EU:C:2019:251, point 93).

  • EuG, 30.04.2025 - T-400/18

    Landesbank Baden-Württemberg/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und …

    Rn. 244 Zum anderen ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass es im Unionsrecht keinen allgemeinen Grundsatz gibt, wonach jede Person Anspruch darauf hätte, dass jeder Rechtsakt, der ihre Interessen berühren könnte, unter allen Umständen in ihrer Sprache abgefasst wird, und wonach die Einrichtungen der Union verpflichtet wären, ausnahmslos in jeder Situation sämtliche Amtssprachen zu verwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.12.2023 - T-389/21

    Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion …

    Rn. 257 Zum anderen ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass es im Unionsrecht keinen allgemeinen Grundsatz gibt, wonach jede Person Anspruch darauf hätte, dass jeder Rechtsakt, der ihre Interessen berühren könnte, unter allen Umständen in ihrer Sprache abgefasst wird, und wonach die Einrichtungen der Union verpflichtet wären, ausnahmslos in jeder Situation sämtliche Amtssprachen zu verwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-622/24

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren EPSO/AD/380/19 - …

    {FN:15} Vgl. z. B. Urteile vom 26. März 2019, Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 38), und Urteil SY (…Rn. 53 und 74).
  • EuG, 17.07.2024 - T-142/22

    Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion …

    Rn. 196 Zum anderen ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass es im Unionsrecht keinen allgemeinen Grundsatz gibt, wonach jede Person Anspruch darauf hätte, dass jeder Rechtsakt, der ihre Interessen berühren könnte, unter allen Umständen in ihrer Sprache abgefasst wird, und wonach die Einrichtungen der Union verpflichtet wären, ausnahmslos in jeder Situation sämtliche Amtssprachen zu verwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-623/24

    Pourvoi - Fonction publique - Concours EPSO/AD/380/19 - Non-inscription sur la …

    {FN:15} Voir, par exemple, arrêts du 26 mars 2019, Espagne/Parlement (C-377/16, EU:C:2019:249, point 38), et SY, points 53 et 74.
  • EuG, 20.03.2024 - T-392/21

    Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • EuG, 20.03.2024 - T-391/21

    Deutsche Kreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuG, 20.03.2024 - T-404/21

    DZ Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 10.06.2025 - T-480/19

    Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 20.03.2024 - T-390/21

    DZ Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 20.03.2024 - T-394/21

    Bayerische Landesbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

  • EuG, 20.03.2024 - T-395/21

    DZ Hyp/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …

  • EuG, 09.06.2021 - T-202/17

    Calhau Correia de Paiva/ Kommission - Sprachenregelung - Auswahlverfahren …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-511/21

    Kommission/ Calhau Correia de Paiva - Rechtsmittel - EPSO-Auswahlverfahren - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-635/20

    Kommission/ Italien und Spanien - Rechtsmittel - Sprachenregelung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-623/20

    Kommission/ Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung des …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-377/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21722
Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-377/16 (https://dejure.org/2018,21722)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.07.2018 - C-377/16 (https://dejure.org/2018,21722)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - C-377/16 (https://dejure.org/2018,21722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien/ Parlament

    Aufforderung zur Interessenbekundung - Vertragsbedienstete - Fahrer - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 21 und 22 - Verordnung Nr. 1 - Art. 1, 2 und 6 - Sprachenregelung der Unionsorgane - Beamtenstatut der Union - Art. 1d - Beschäftigungsbedingungen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien/ Parlament

    Aufforderung zur Interessenbekundung - Vertragsbedienstete - Fahrer - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 21 und 22 - Verordnung Nr. 1 - Art. 1, 2 und 6 - Sprachenregelung der Unionsorgane - Beamtenstatut der Union - Art. 1d - Beschäftigungsbedingungen ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge der Generalanwältin E. Sharpston vom 25. Juli 2018. Königreich Spanien gegen Europäisches Parlament. Nichtigkeitsklage - Sprachenregelung - Verfahren zur Auswahl von Vertragsbediensteten - Aufforderung zur Interessenbekundung - Fahrer - Funktionsgruppe I - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufforderung zur Interessenbekundung - Vertragsbedienstete - Fahrer - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 21 und 22 - Verordnung Nr. 1 - Art. 1, 2 und 6 - Sprachenregelung der Unionsorgane - Beamtenstatut der Union - Art. 1d - Beschäftigungsbedingungen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 27.11.2012 - C-566/10

    Die Veröffentlichung der EU-Stellenausschreibungen in drei Sprachen und die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-377/16
    {FN:15} Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 67).

    {FN:39} Urteil vom 27. November 2012 (C-566/10 P, EU:C:2012:752).

    {FN:48} Urteil vom 27. November 2012 (C-566/10 P, EU:C:2012:752).

    {FN:54} Im Blick behalten werden sollte vielmehr, dass der Gerichtshof die Bedeutung der Rechtssicherheit betont und entschieden hat, dass Regelungen über die Wahl der Sprachen in Auswahlverfahren "klare, objektive und vorhersehbare Kriterien vorsehen müssen, so dass die Bewerber rechtzeitig im Voraus wissen, welche Anforderungen an die Sprachkenntnisse gestellt werden, um sich optimal auf die Auswahlverfahren vorbereiten zu können" (vgl. Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission, C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 90).

    {FN:55} Urteil vom 27. November 2012 (C-566/10 P, EU:C:2012:752).

    {FN:60} Urteil vom 27. November 2012 (C-566/10 P, EU:C:2012:752).

    {FN:64} Urteil vom 27. November 2012 (C-566/10 P, EU:C:2012:752).

    {FN:71} Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 88).

    {FN:72} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 93 und 94).

    {FN:77} Vgl. entsprechend Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 92).

    {FN:81} Vgl. Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 83 und 85).

    {FN:82} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 87 und 88).

    {FN:91} Urteil vom 27. November 2012 (C-566/10 P, EU:C:2012:752).

    {FN:95} Urteil vom 27. November 2012 (C-566/10 P, EU:C:2012:752, Rn. 103).

    {FN:99} Urteil vom 27. November 2012 (C-566/10 P, EU:C:2012:752).

    {FN:102} Vgl. Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752 und die oben in Fn. 96 angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-377/16
    Vgl. jedoch Urteil vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat (C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 199 bis 205), wo der Gerichtshof die Anwendung von Art. 14 der Geschäftsordnung des Rates prüfte; siehe ferner unten, Nrn. 53 bis 57.

    {FN:30} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2015, Spanien/Rat (…C-147/13, EU:C:2015:299, Rn. 42), und vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat (C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 203).

    {FN:31} C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631.

  • EuG, 16.10.2013 - T-248/10

    Italienische Republik gegen Europäische Kommission.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-377/16
    {FN:96} Vgl. Urteile vom 12. September 2013, 1talien/Kommission (…T-142/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:422, Rn. 51), vom 12. September 2013, 1talien/Kommission (…T-164/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:417, Rn. 51), vom 12. September 2013, 1talien/Kommission (…T-126/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:415, Rn. 49), vom 12. September 2013, 1talien/Kommission (…T-218/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:416, Rn. 37), vom 16. Oktober 2013, 1talien/Kommission (T-248/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:534, Rn. 45 bis 51), vom 24. September 2015, 1talien und Spanien/Kommission (…T-124/13 und T-191/13, EU:T:2015:690, Rn. 151), vom 17. Dezember 2015, 1talien/Kommission (…T-275/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1000, Rn. 133), vom 17. Dezember 2015, 1talien/Kommission (…T-295/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:997, Rn. 191), vom 17. Dezember 2015, 1talien/Kommission (…T-510/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1001, Rn. 162), und vom 15. September 2016, 1talien/Kommission (…T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495, Rn. 213).

    {FN:97} Urteil vom 16. Oktober 2013, 1talien/Kommission (T-248/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:534, Rn. 45 bis 51).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - C-243/18

    Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha - Rechtsmittel - Öffentlicher …

    {FN:25} Vgl. jüngst Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2018:610, Nrn. 156 bis 164) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Italien (C-621/16 P, EU:C:2018:611, Nrn. 153 bis 157).
  • EuG, 08.05.2024 - T-555/22

    Frankreich/ Kommission - Sprachenregelung - Bekanntmachung eines allgemeinen …

    Die Französische Republik bringt auch vor, dass das Gericht niemals Bekanntmachungen von Auswahlverfahren, die diese Sprachenregelung oder ähnliche Sprachenregelungen vorsähen, für nichtig erklärt habe, und weist darauf hin, dass die Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2018:610) die Vorteile betont habe, die solche Regelungen mit sich brächten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-635/20

    Kommission/ Italien und Spanien - Rechtsmittel - Sprachenregelung - …

    {FN:23} Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Europäisches Parlament (C-377/16, EU:C:2018:610, Nr. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-623/20

    Kommission/ Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung des …

    {FN:23} Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2018:610, Nr. 46).
  • EuG, 09.10.2024 - T-7/23

    Frankreich / Kommission

    La République française fait également observer que le Tribunal n'a jamais annulé d'avis de concours prévoyant ces régimes linguistiques ou des régimes linguistiques analogues et relève que l'avocate générale Sharpston a souligné les avantages présentés par de tels régimes dans ses conclusions dans l'affaire Espagne/Parlement (C-377/16, EU:C:2018:610).
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