Rechtsprechung
| EuGH, 22.12.2022 - C-383/21, C-384/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Sambre & Biesme
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens - Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors - Art. 12 Abs. 3 - Öffentliche ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirksame Vertretung ist Voraussetzung gemeinsamer Kontrolle!
Besprechungen u.ä. (3)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Immer wieder Ärger mit Inhouse-Geschäften
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Inhouse-Geschäfte: Anforderungen an die gemeinsame Kontrolle? (VPR 2023, 1)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Inhouse-Geschäfte: Anforderungen an die gemeinsame Kontrolle? (IBR 2023, 200)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Commune de Farciennes
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21
- EuGH, 22.12.2022 - C-383/21, C-384/21
Papierfundstellen
- EuZW 2023, 193
- NZBau 2023, 177
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 03.10.2019 - C-285/18
Irgita - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Rn. 23 Da das Gesetz zur Umsetzung der genannten Richtlinie zum Zeitpunkt des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Sachverhalts noch nicht in Kraft getreten war, obwohl die in Art. 90 der Richtlinie 2014/24 vorgesehene Umsetzungsfrist bereits abgelaufen war, fragt sich das vorlegende Gericht zunächst, ob im Licht des Urteils vom 3. Oktober 2019, Irgita (C-285/18, EU:C:2019:829), die bei ihm anhängigen Rechtsstreitigkeiten auf der Grundlage von Art. 12 Abs. 3 und 4 dieser Richtlinie zu entscheiden sind, während sich die Parteien der Ausgangsverfahren insbesondere darüber streiten, ob diese Bestimmungen nur eine Befugnis für die Mitgliedstaaten vorsehen sollen, die Vergabe bestimmter öffentlicher Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen.Rn. 42 Was erstens die Unbedingtheit dieser Bestimmungen betrifft, ist nämlich vorab darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht, wie in Rn. 23 des vorliegenden Urteils dargelegt, im Licht des Urteils vom 3. Oktober 2019, Irgita (C-285/18, EU:C:2019:829), Zweifel hinsichtlich der Tragweite dieser Bestimmungen hat, während sich die Parteien des Ausgangsverfahrens insbesondere darüber streiten, ob diese Bestimmungen nur eine Befugnis für die Mitgliedstaaten vorsehen sollen, die Vergabe bestimmter öffentlicher Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen.
Eine solche Freiheit impliziert nämlich eine Wahl, die in einer Phase vor der Vergabe eines Auftrags getroffen wird und daher nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24 fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Irgita, C-285/18, EU:C:2019:829, Rn. 44;… Beschlüsse vom 6. Februar 2020, Pia Opera Croce Verde Padova, C-11/19, EU:C:2020:88, Rn. 41 und 47, …sowie vom 6. Februar 2020, Rieco, C-89/19 bis C-91/19, EU:C:2020:87, Rn. 33, 39 und 40).
Rn. 46 Zudem kommt in den Erwägungsgründen 5 und 31 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24 der Wille des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, die Freiheit der Mitgliedstaaten, die Art der Erbringung von Dienstleistungen, durch die die öffentlichen Auftraggeber für ihren eigenen Bedarf sorgen, zu wählen, anzuerkennen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Irgita, C-285/18, EU:C:2019:829, Rn. 45;… Beschlüsse vom 6. Februar 2020, Pia Opera Croce Verde Padova, C-11/19, EU:C:2020:88, Rn. 42 und 47, …sowie vom 6. Februar 2020, Rieco, C-89/19 bis C-91/19, EU:C:2020:87, Rn. 34, 39 und 40).
Rn. 48 Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass ebenso wenig wie die Richtlinie 2014/24 die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, von den öffentlichen Auftraggebern zu verlangen, auf ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags zurückzugreifen, die Richtlinie sie dazu zwingen kann, auf die in ihrem Art. 12 genannten Verfahren zurückzugreifen, wenn die Voraussetzungen dieses Artikels erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Irgita, C-285/18, EU:C:2019:829, Rn. 46;… Beschlüsse vom 6. Februar 2020, Pia Opera Croce Verde Padova, C-11/19, EU:C:2020:88, Rn. 43 und 47, …sowie vom 6. Februar 2020, Rieco, C-89/19 bis C-91/19, EU:C:2020:87, Rn. 35, 39 und 40).
- EuGH, 04.06.2020 - C-429/19
Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Eine solche scheinbar tautologische Formulierung ist dahin auszulegen, dass sie auf das Erfordernis der Effektivität der damit begründeten oder erfüllten Zusammenarbeit verweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2020, Remondis, C-429/19, EU:C:2020:436, Rn. 26 und 28).Der Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors hat nämlich eine ihrem Wesen nach kollaborative Dimension, die bei einem unter die Vorschriften der Richtlinie 2014/24 fallenden Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags fehlt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2020, Remondis, C-429/19, EU:C:2020:436, Rn. 32).
Rn. 85 Unter diesen Umständen hat der betreffende öffentliche Auftrag lediglich den Erwerb einer Leistung gegen Zahlung eines Entgelts zum Gegenstand, so dass er nicht unter den Ausschlusstatbestand des Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24 fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2020, Remondis, C-429/19, EU:C:2020:436, Rn. 36 bis 38).
- EuGH, 06.02.2020 - C-11/19
Azienda ULSS n. 6 Euganea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Eine solche Freiheit impliziert nämlich eine Wahl, die in einer Phase vor der Vergabe eines Auftrags getroffen wird und daher nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24 fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Irgita, C-285/18, EU:C:2019:829, Rn. 44; Beschlüsse vom 6. Februar 2020, Pia Opera Croce Verde Padova, C-11/19, EU:C:2020:88, Rn. 41 und 47, …sowie vom 6. Februar 2020, Rieco, C-89/19 bis C-91/19, EU:C:2020:87, Rn. 33, 39 und 40).Rn. 46 Zudem kommt in den Erwägungsgründen 5 und 31 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24 der Wille des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, die Freiheit der Mitgliedstaaten, die Art der Erbringung von Dienstleistungen, durch die die öffentlichen Auftraggeber für ihren eigenen Bedarf sorgen, zu wählen, anzuerkennen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Irgita, C-285/18, EU:C:2019:829, Rn. 45; Beschlüsse vom 6. Februar 2020, Pia Opera Croce Verde Padova, C-11/19, EU:C:2020:88, Rn. 42 und 47, …sowie vom 6. Februar 2020, Rieco, C-89/19 bis C-91/19, EU:C:2020:87, Rn. 34, 39 und 40).
Rn. 48 Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass ebenso wenig wie die Richtlinie 2014/24 die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, von den öffentlichen Auftraggebern zu verlangen, auf ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags zurückzugreifen, die Richtlinie sie dazu zwingen kann, auf die in ihrem Art. 12 genannten Verfahren zurückzugreifen, wenn die Voraussetzungen dieses Artikels erfüllt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Irgita, C-285/18, EU:C:2019:829, Rn. 46; Beschlüsse vom 6. Februar 2020, Pia Opera Croce Verde Padova, C-11/19, EU:C:2020:88, Rn. 43 und 47, …sowie vom 6. Februar 2020, Rieco, C-89/19 bis C-91/19, EU:C:2020:87, Rn. 35, 39 und 40).
- EuGH, 06.02.2020 - C-89/19
Rieco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Eine solche Freiheit impliziert nämlich eine Wahl, die in einer Phase vor der Vergabe eines Auftrags getroffen wird und daher nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24 fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Irgita, C-285/18, EU:C:2019:829, Rn. 44;… Beschlüsse vom 6. Februar 2020, Pia Opera Croce Verde Padova, C-11/19, EU:C:2020:88, Rn. 41 und 47, sowie vom 6. Februar 2020, Rieco, C-89/19 bis C-91/19, EU:C:2020:87, Rn. 33, 39 und 40).Rn. 46 Zudem kommt in den Erwägungsgründen 5 und 31 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24 der Wille des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, die Freiheit der Mitgliedstaaten, die Art der Erbringung von Dienstleistungen, durch die die öffentlichen Auftraggeber für ihren eigenen Bedarf sorgen, zu wählen, anzuerkennen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Irgita, C-285/18, EU:C:2019:829, Rn. 45;… Beschlüsse vom 6. Februar 2020, Pia Opera Croce Verde Padova, C-11/19, EU:C:2020:88, Rn. 42 und 47, sowie vom 6. Februar 2020, Rieco, C-89/19 bis C-91/19, EU:C:2020:87, Rn. 34, 39 und 40).
Rn. 48 Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass ebenso wenig wie die Richtlinie 2014/24 die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, von den öffentlichen Auftraggebern zu verlangen, auf ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags zurückzugreifen, die Richtlinie sie dazu zwingen kann, auf die in ihrem Art. 12 genannten Verfahren zurückzugreifen, wenn die Voraussetzungen dieses Artikels erfüllt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Irgita, C-285/18, EU:C:2019:829, Rn. 46;… Beschlüsse vom 6. Februar 2020, Pia Opera Croce Verde Padova, C-11/19, EU:C:2020:88, Rn. 43 und 47, sowie vom 6. Februar 2020, Rieco, C-89/19 bis C-91/19, EU:C:2020:87, Rn. 35, 39 und 40).
- EuGH, 10.09.2009 - C-573/07
Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Daher umfassen die zu berücksichtigenden Gesichtspunkte nicht nur tatsächliche Umstände, sondern auch die anwendbaren Rechtsvorschriften sowie insbesondere die in der Satzung dieser juristischen Person vorgesehenen Kontrollmechanismen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Sea, C-573/07, EU:C:2009:532, Rn. 65 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 69 Vor dem Erlass der Richtlinie 2014/24 war nämlich der Umstand, dass die beschlussfassenden Organe der betreffenden juristischen Person aus Vertretern der öffentlichen Auftraggeber bestanden, die eine gemeinsame Kontrolle über die betreffende juristische Person ausübten, einer der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, um festzustellen, ob der betreffende öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit hat, sowohl auf ihre strategischen Ziele als auch auf ihre wichtigen Entscheidungen ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (…vgl. u. a. Urteile vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, EU:C:2008:621, Rn. 28, 29, 33 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. September 2009, Sea, C-573/07, EU:C:2009:532, Rn. 65, 66 und 86 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.12.2013 - C-425/12
Portgás - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Richtlinie folglich nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen, so dass diesem gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche vor nationalen Gerichten nicht möglich ist (Urteil vom 12. Dezember 2013, Portgás, C-425/12, EU:C:2013:829, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).Daraus folgt, dass diese Bestimmungen dieser Richtlinie im Rahmen solcher Rechtsstreitigkeiten geltend gemacht werden können, unabhängig davon, ob es für diese Einrichtungen darum geht, die Einhaltung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen durchzusetzen oder die ihnen von ihnen eingeräumten Rechte geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2013, Portgás, C-425/12, EU:C:2013:829, Rn. 34, 35 und 38).
- EuGH, 14.01.2021 - C-387/19
RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Rn. 35 Aus ständiger Rechtsprechung ergibt sich, dass es in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, möglich ist, sich vor den nationalen Gerichten gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen zu berufen, wenn dieser Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 41 Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass eine Unionsvorschrift zum einen unbedingt ist, wenn sie eine Verpflichtung normiert, die an keine Bedingung geknüpft ist und zu ihrer Durchführung oder Wirksamkeit auch keiner weiteren Maßnahmen der Organe der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten bedarf, und sie zum anderen hinreichend genau ist, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt zu werden, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel, C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.05.2020 - C-796/18
Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Rn. 66 Wie sich aus dem 31. Erwägungsgrund dieser Richtlinie ergibt, hat der Unionsgesetzgeber zwar festgestellt, dass erhebliche Rechtsunsicherheit darüber bestehe, inwieweit Verträge, die zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors geschlossen würden, von den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge erfasst werden sollten, weshalb diesbezüglich Präzisierungen notwendig seien, war aber der Ansicht, dass sich diese Präzisierungen auf die in der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs dargelegten Grundsätze stützen sollten, so dass er diese Rechtsprechung nicht in Frage stellen wollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2020, 1nformatikgesellschaft für Software-Entwicklung, C-796/18, EU:C:2020:395, Rn. 66). - EuGH, 13.11.2008 - C-324/07
Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Rn. 69 Vor dem Erlass der Richtlinie 2014/24 war nämlich der Umstand, dass die beschlussfassenden Organe der betreffenden juristischen Person aus Vertretern der öffentlichen Auftraggeber bestanden, die eine gemeinsame Kontrolle über die betreffende juristische Person ausübten, einer der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, um festzustellen, ob der betreffende öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit hat, sowohl auf ihre strategischen Ziele als auch auf ihre wichtigen Entscheidungen ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, EU:C:2008:621, Rn. 28, 29, 33 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 10. September 2009, Sea, C-573/07, EU:C:2009:532, Rn. 65, 66 und 86 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.05.2019 - C-253/18
Rhenus Veniro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche …
Auszug aus EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Rn. 44 So wurde in der Richtlinie 2014/24 in ihrem Art. 12 die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Bereich von Direktvergaben kodifiziert und präzisiert, was verdeutlicht, dass der Unionsgesetzgeber beabsichtigt hat, dass mit dieser Regelung über die Direktvergabe an diese Richtlinie angeknüpft wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Rhenus Veniro, C-253/18, EU:C:2019:386, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
Die Weigerung, einen Fluggast zu befördern, weil dieser angeblich unzureichende …
- EuGH, 07.07.2016 - C-46/15
Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- EuGH, 09.06.2022 - C-55/21
Imperial Tobacco Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
- EuGH, 15.01.2026 - C-692/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EWG - …
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, sowie vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 48 In der Richtlinie 2014/24 wurde nämlich in ihrem Art. 12 die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Bereich von Direktvergaben kodifiziert und präzisiert (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 49 Wie sich aus dem 31. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/24 ergibt, hat der Unionsgesetzgeber zwar festgestellt, dass erhebliche Rechtsunsicherheit darüber bestehe, inwieweit Verträge, die zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors geschlossen würden, von den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge erfasst werden sollten, weshalb diesbezüglich Präzisierungen notwendig seien, war aber der Ansicht, dass sich diese Präzisierungen auf die in der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs dargelegten Grundsätze stützen sollten, so dass er diese Rechtsprechung nicht in Frage stellen wollte (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.06.2024 - C-626/22
Der Betrieb des Stahlwerks Ilva muss ausgesetzt werden, wenn er schwere und …
Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Richtlinie folglich nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche vor nationalen Gerichten nicht möglich ist (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es muss nämlich verhindert werden, dass der Mitgliedstaat aus der Nichtbeachtung des Unionsrechts Nutzen ziehen kann (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 60 Insoweit müssen nach der in der vorstehenden Randnummer angeführten Rechtsprechung Organisationen oder Einrichtungen - selbst privatrechtliche -, die einer staatlichen Stelle oder deren Aufsicht unterstehen oder von einem Mitgliedstaat mit der Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe betraut und hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet wurden, die über diejenigen hinausgehen, die sich aus den für die Beziehungen zwischen Privatpersonen geltenden Vorschriften ergeben, einem Mitgliedstaat und allen Trägern seiner Verwaltung gleichgestellt werden (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- VK Bund, 29.07.2024 - VK 2-61/24
Unabhängige "Geister" im Aufsichtsrat: Keine dienststellenähnliche Kontrolle!
Die Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - Rs. C-383/21, welche die Ag anführt, bestimmt lediglich, dass jeder Auftraggeber einen Vertreter entsenden muss, um an einer gemeinsamen Kontrolle durch alle teilnehmenden Auftraggeber zu partizipieren.
- VK Bund, 29.07.2024 - VK 2-59/24
Dienststellenähnliche Kontrolle = staatliche Alleinherrschaft!
Die Annahme der ASt, die Mitglieder der beschlussfassenden Organe müssten sich ausnahmslos aus Vertretern der an dem Unternehmen beteiligten öffentlichen Auftraggebern rekrutieren, sei mit dem Sinn und Zweck des § 108 Abs. 5 Nr. 1 GWB und der zu Art. 12 Abs. 3 UAbs. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2014/24/EU ergangenen Rechtsprechung des EuGH (zuletzt Urteil vom 22. Dezember 2022, Rs. C-383/21 und C-384/21) nicht vereinbar.Die Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - Rs. C-383/21, welche die Ag anführt, bestimmt lediglich, dass jeder Auftraggeber einen Vertreter entsenden muss, um an einer gemeinsamen Kontrolle durch alle teilnehmenden Auftraggeber zu partizipieren.
- EuGH, 15.01.2025 - C-692/23
EuGH verschärft Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen!
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, sowie vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).In der Richtlinie 2014/24 wurde nämlich in ihrem Art. 12 die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Bereich von Direktvergaben kodifiziert und präzisiert (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wie sich aus dem 31. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/24 ergibt, hat der Unionsgesetzgeber zwar festgestellt, dass erhebliche Rechtsunsicherheit darüber bestehe, inwieweit Verträge, die zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors geschlossen würden, von den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge erfasst werden sollten, weshalb diesbezüglich Präzisierungen notwendig seien, war aber der Ansicht, dass sich diese Präzisierungen auf die in der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs dargelegten Grundsätze stützen sollten, so dass er diese Rechtsprechung nicht in Frage stellen wollte (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 26.03.2025 - I R 6/22
Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf …
Rn. 76 1. Nach ständiger Rechtsprechung kann sich der Einzelne in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (vgl. EuGH-Urteile Kolpinghuis Nijmegen vom 08.10.1987 - C-80/86, EU:C:1987:431, Rz 7; Impact vom 15.04.2008 - C-268/06, EU:C:2008:223, Rz 57; Cobelfret vom 12.02.2009 - C-138/07, EU:C:2009:82, Rz 58; Viamar vom 17.12.2015 - C-402/14, EU:C:2015:830, Rz 25; Sambre & Biesme und Commune de Farciennes vom 22.12.2022 - C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rz 35). - OLG Brandenburg, 12.11.2024 - 19 Verg 2/24
Handeln bei dem sog. Pachtvertrag zum Zwecke des Betriebs eines Reha-Zentrums um …
Die Vereinbarung muss Ergebnis einer Initiative zur Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern sein (EuGH, Urteil vom 22.12.2022 - C-383 u. 384/21 - Sambre & Biesme SCRL, NZBau 2023, 177, Rn. 82). - Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-234/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherrechte - Ausnahmen …
{FN:6} Urteile vom 17. November 1983, Merck (…292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12); vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes (C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 54); vom 15. Januar 2026, AVR-Afvalverwerking (…C-692/23, EU:C:2026:4, Rn. 37), sowie vom 15. Januar 2026, Ambito territoriale di caccia Ancona 2 (…C-615/24, EU:C:2026:10, Rn. 23). - EuGH, 11.04.2024 - C-316/22
Gabel Industria Tessile und Canavesi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Richtlinie folglich nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen, so dass diesem gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche vor nationalen Gerichten nicht möglich ist (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.01.2024 - C-303/22
CROSS Zlín - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der …
Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
AVR-Afvalverwerking - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-435/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 …
- EuGH, 08.05.2025 - C-212/24
L.T. (Allocations sociales pour travailleurs agricoles à durée déterminée) - …
- EuGH, 22.02.2024 - C-54/22
Beschluss, die geplante Europäische Bürgerinitiative (EBI) "Kohäsionspolitik für …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21, C-384/21 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Sambre & Biesme
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU - Öffentliche Aufträge - Dienstleistungen, Bauarbeiten und Baubetreuung - ,In-House"-Übertragung - ,In-House"-Einrichtung, die von mehreren öffentlichen Auftraggebern gemeinsam kontrolliert wird - Anwendbarkeit der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21, C-384/21
- EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 04.06.2020 - C-429/19
Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21
Rn. 61 So hat der Gerichtshof auch im Urteil Remondis II entschieden, in dem er auf die "ihrem Wesen nach kollaborative Dimension" der Zusammenarbeit im Sinne von Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24 verweist.Diese Verpflichtungen gehen über die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung einerseits und ihre Vergütung andererseits hinaus, wie im Urteil Remondis II{FN-VERWEIS:34} klargestellt wird.
{FN:25} Urteil vom 4. Juni 2020, Remondis (C-429/19, EU:C:2020:436, im Folgenden: Urteil Remondis II, Rn. 24).
{FN:33} Urteil Remondis II, Rn. 32 und 33.
{FN:36} Der Ausdruck findet sich im Vermerk des Generalsekretariats, Ratsdokument 9315/12 vom 27. April 2012, S. 38. Im Urteil Remondis II entspricht dies Rn. 29.
- EuGH, 09.06.2009 - C-480/06
Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21
{FN:28} Neben den in der vorstehenden Fußnote zitierten Urteilen vgl. Urteile vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland (C-480/06, EU:C:2009:357, Rn. 37), und vom 8. Mai 2014, Datenlotsen Informationssysteme (…C-15/13, EU:C:2014:303, Rn. 35).{FN:31} Als Beispiele für solche unterstützenden Leistungen sind die im Urteil vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland (C-480/06, EU:C:2009:357), genannte Abfallsammlung und -behandlung oder die von Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Datenlotsen Informationssysteme (C-15/13, EU:C:2014:23, Nr. 59) angeführten Lehr- und Forschungstätigkeiten öffentlicher Universitäten zu nennen.
Ein Beispiel für eine Zusammenarbeit bei der Erbringung (bzw. durch die Erbringung) von unterstützenden Leistungen für denselben Zweck ist der Vertrag, der im Urteil vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland (C-480/06, EU:C:2009:357), geprüft wurde: vgl. dort Rn. 37. Das gemeinsame Ziel war die Rationalisierung der Behandlung von Abfällen in einer möglichst nahe gelegenen Anlage.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-796/18
Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorabentscheidungsersuchen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21
Es handelt sich also streng genommen nicht um eine Ausnahme von dieser Regel (vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung, C-796/18, EU:C:2020:47, Nrn. 37 und 38).{FN:26} Schlussanträge in der Rechtssache Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung (C-796/18, EU:C:2020:47, Nrn. 26 bis 28).
In meinen Schlussanträgen in jener Rechtssache (C-796/18, EU:C:2020:47, Nrn. 84 und 85) stelle ich fest, dass unterstützende Tätigkeiten, "unmittelbar und untrennbar mit der öffentlichen Dienstleistung verbunden" sein sollten und ihr "Instrumentalcharakter derart nachhaltig [sein sollte], dass die eigentliche Dienstleistung ohne sie nicht als eine solche öffentliche Dienstleistung erbracht werden könnte".
- EuGH, 28.05.2020 - C-796/18
Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21
Zum Verbot der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern, wenn diese dazu führt, dass ein privates Unternehmen bessergestellt wird als seine Wettbewerber, vgl. Urteil vom 28. Mai 2020, 1nformatikgesellschaft für Software-Entwicklung (C-796/18, EU:C:2020:395, Rn. 63 ff. und Nr. 3 des Tenors).{FN:29} Urteil vom 28. Mai 2020, 1nformatikgesellschaft für Software-Entwicklung (C-796/18, EU:C:2020:395, Rn. 57 und 58 sowie Tenor).
- EuGH, 13.06.2013 - C-386/11
Piepenbrock - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21
{FN:27} Vor der Richtlinie 2014/24 hatte der Gerichtshof es abgelehnt, die direkte Vergabe von Aufträgen für Leistungen zur Unterstützung einer öffentlichen Aufgabe, wie z. B. Forschungsaufträge für Architekten oder Ingenieure und die Büroreinigung, als horizontale Zusammenarbeit anzuerkennen: vgl. Urteil vom 19. Dezember 2012, 0rdine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a. (C-159/11, EU:C:2012:817), für den ersten Fall und Urteil vom 13. Juni 2013, Piepenbrock (C-386/11, EU:C:2013:385), für den zweiten Fall. - EuGH, 19.12.2012 - C-159/11
Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21
{FN:27} Vor der Richtlinie 2014/24 hatte der Gerichtshof es abgelehnt, die direkte Vergabe von Aufträgen für Leistungen zur Unterstützung einer öffentlichen Aufgabe, wie z. B. Forschungsaufträge für Architekten oder Ingenieure und die Büroreinigung, als horizontale Zusammenarbeit anzuerkennen: vgl. Urteil vom 19. Dezember 2012, 0rdine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a. (C-159/11, EU:C:2012:817), für den ersten Fall und Urteil vom 13. Juni 2013, Piepenbrock (C-386/11, EU:C:2013:385), für den zweiten Fall. - EuGH, 08.05.2014 - C-15/13
Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21
{FN:28} Neben den in der vorstehenden Fußnote zitierten Urteilen vgl. Urteile vom 9. Juni 2009, Kommission/Deutschland (…C-480/06, EU:C:2009:357, Rn. 37), und vom 8. Mai 2014, Datenlotsen Informationssysteme (C-15/13, EU:C:2014:303, Rn. 35). - EuGH, 08.03.2022 - C-205/20
Entsendung von Arbeitnehmern: Das nationale Gericht muss sich versichern, dass …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21
{FN:11} Urteil Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Unmittelbare Wirkung) (C-205/20, EU:C:2022:168, Rn. 17). - EuGH, 03.10.2019 - C-285/18
Irgita - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- EuGH, 12.12.2013 - C-425/12
Portgás - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-383/21
{FN:18} Urteil vom 12. Dezember 2013, Portgás (C-425/12, EU:C:2013:829, Rn. 34). - EuGH, 06.02.2020 - C-11/19
Azienda ULSS n. 6 Euganea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-15/13
Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2013 - C-425/12
Portgás - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der …
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