Rechtsprechung
| EuGH, 21.12.2021 - C-394/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Finanzamt V () und déduction des parts réservataires)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 und 65 AEUV - Nationale Regelung über die Erbschaftsteuer - Im Inland belegene Immobilien - Beschränkte Steuerpflicht - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden - Anspruch auf einen ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Freier Kapitalverkehr; Art. 63 und 65 AEUV; Nationale Regelung über die Erbschaftsteuer; Im Inland belegene Immobilien; Beschränkte Steuerpflicht; Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden; Anspruch auf einen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 und 65 AEUV - Nationale Regelung über die Erbschaftsteuer - Im Inland belegene Immobilien - Beschränkte Steuerpflicht - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden - Anspruch auf einen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- pwc.de (Kurzinformation)
Sonderregelungen bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht teilweise mit Unionsrecht vereinbar
Sonstiges (4)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AEUV Art 63 Abs 1 ; AEUV Art 65 ; ErbStG § 10 Abs 6 S 2 ; ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AEUV Art 63 Abs 1, AEUV Art 65, ErbStG § 10 Abs 6 S 2, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2
Erbschaftsteuer, Grundstücke, Wohnsitz, Freibetrag - Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Finanzamt V () und déduction des parts réservataires)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
XY
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 20.07.2020 - 4 K 1095/20
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
- EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 17.10.2013 - C-181/12
Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern - …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Rn. 32 Zu den Maßnahmen, die bei Erbschaften Beschränkungen des Kapitalverkehrs darstellen, gehören solche, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dessen Gebiet sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden (Urteil vom 17. Oktober 2013, Welte, C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).Daraus folgt, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 63 Abs. 1 AEUV darstellt (vgl. u. a. Urteil vom 17. Oktober 2013, Welte, C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 39 Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass der nationale Gesetzgeber dadurch, dass er für die Zwecke der Besteuerung von Grundstücken auf der einen Seite gebietsfremde Erben, die diese Immobilie von einem gebietsfremden Erblasser erworben haben, und auf der anderen Seite gebietsfremde oder gebietsansässige Erben, die eine solche Immobilie von einem gebietsansässigen Erblasser erworben haben, sowie gebietsansässige Erben, die diese Immobilie von einem gebietsfremden Erblasser erworben haben, auf die gleiche Stufe stellt, selbst davon ausgegangen ist, dass zwischen diesen beiden Kategorien von Erben im Hinblick auf die Modalitäten und die Voraussetzungen für die Bemessung der Erbschaftsteuer keine objektiv unterschiedliche Situation besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, Welte, C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 51).
Zum anderen wird im Ausgangsverfahren im Gegensatz zu den Bestimmungen, die Gegenstand u. a. des Urteils vom 17. Oktober 2013, Welte (C-181/12, EU:C:2013:662), waren, die Höhe des Freibetrags, der auf die beschränkt steuerpflichtigen Erben anwendbar ist, nicht mehr pauschal, sondern im Verhältnis des Wertes des Vermögens, über das diese Steuerhoheit ausgeübt wird, zum Wert des gesamten Nachlassvermögens bestimmt.
In Bezug auf die Besteuerung, die sich aus der Ausübung der Steuerhoheit durch die Bundesrepublik Deutschland ergibt, befindet sich ein beschränkt steuerpflichtiger Erbe aber in einer Situation, die mit der eines unbeschränkt steuerpflichtigen Erben vergleichbar ist, da, ebenso wie die Eigenschaft als Steuerpflichtiger nicht vom Wohnort abhängt, weil die fragliche Regelung unabhängig davon, ob Erblasser und Erbe in Deutschland wohnhaft sind oder nicht, jeden Erwerb dort belegener Immobilien der Erbschaftsteuer unterwirft, weder die Art des zwischen Erblasser und Erbe bestehenden Verwandtschaftsverhältnisses noch das Ziel der teilweisen Befreiung des Familienvermögens vom Wohnort abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, Welte, C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 53).
Rn. 43 Daraus folgt, dass die von der deutschen Regierung angeführten Umstände im Hinblick auf den Freibetrag nicht zu einem objektiven Unterschied zwischen der Situation des gebietsfremden Erben eines gebietsfremden Erblassers einerseits und der Situation eines gebietsfremden Erben eines gebietsansässigen Erblassers oder der eines gebietsansässigen Erben eines gebietsansässigen oder gebietsfremden Erblassers andererseits führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, Welte, C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 55).
Jedoch ist eine solche Rechtfertigung nur zulässig, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung dargetan ist, wobei die Unmittelbarkeit dieses Zusammenhangs anhand des Ziels der fraglichen Regelung beurteilt werden muss (Urteil vom 17. Oktober 2013, Welte, C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 54 Daraus folgt, dass im Unterschied zu den Rechtsvorschriften, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 17. Oktober 2013, Welte (C-181/12, EU:C:2013:662), ergangen ist, die für die Fälle der beschränkten Steuerpflicht einen pauschalen Freibetrag vorsahen, die Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 63 Abs. 1 AEUV, die sich aus einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen ergibt, soweit sie sich auf den Freibetrag auf die Besteuerungsgrundlage bezieht, durch die Notwendigkeit gerechtfertigt ist, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren.
- EuGH, 22.04.2010 - C-510/08
Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer - …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Rn. 72 Soweit dieser Mitgliedstaat geltend macht, dass eine solche Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei, um einen doppelten Abzug der Verbindlichkeiten aus Pflichtanteilen zu vermeiden, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Angehöriger eines Mitgliedstaats das Recht, sich auf die Bestimmungen des AEU-Vertrags zu berufen, nicht dadurch verliert, dass er steuerliche Vorteile nutzt, die ihm nach den in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnstaat geltenden Vorschriften legal offenstehen (Urteil vom 22. April 2010, Mattner, C-510/08, EU:C:2010:216, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).Unter diesen Umständen kann sich der Mitgliedstaat, in dem die zum Nachlass gehörenden Immobilien belegen sind, zur Rechtfertigung einer Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, die auf seiner Regelung beruht, nicht auf eine von seinem Willen unabhängige, dem Erben gewährte Möglichkeit eines ähnlichen Abzugs berufen, den ein anderer Mitgliedstaat gewährt und der ganz oder teilweise die Benachteiligung ausgleichen könnte, die der Erbe erleidet, weil in dem Mitgliedstaat, in dem diese Immobilien belegen sind, bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen nicht abzugsfähig sind (…vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 67 und 68…, vom 11. September 2008, Arens-Sikken, C-43/07, EU:C:2008:490, Rn. 64 und 65, sowie vom 22. April 2010, Mattner, C-510/08, EU:C:2010:216, Rn. 42).
Rn. 74 Ein Mitgliedstaat kann sich nämlich nicht auf das Bestehen eines von einem anderen Mitgliedstaat einseitig gewährten Vorteils berufen, um seinen Verpflichtungen aus dem AEU-Vertrag, insbesondere denen aus den Vorschriften über den freien Kapitalverkehr, zu entgehen (vgl. u. a. Urteil vom 22. April 2010, Mattner, C-510/08, EU:C:2010:216, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.09.2008 - C-11/07
Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Daraus folgt, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 63 Abs. 1 AEUV darstellt (vgl. entsprechend Urteil vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 45 und 46).Rn. 63 Diese Beurteilung kann nicht durch das Vorbringen der deutschen Regierung in Frage gestellt werden, dass im Unterschied zu der u. a. aus dem Urteil vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a. (C-11/07, EU:C:2008:489), hervorgegangenen Rechtsprechung, die sich auf die Abzugsfähigkeit von Belastungen einer Immobilie beziehe, die Gegenstand einer Nachlassbesteuerung sei, die Verbindlichkeiten aus den Pflichtteilen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den in Deutschland belegenen, der Erbschaftsteuer unterworfenen Immobilien stünden.
Unter diesen Umständen kann sich der Mitgliedstaat, in dem die zum Nachlass gehörenden Immobilien belegen sind, zur Rechtfertigung einer Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, die auf seiner Regelung beruht, nicht auf eine von seinem Willen unabhängige, dem Erben gewährte Möglichkeit eines ähnlichen Abzugs berufen, den ein anderer Mitgliedstaat gewährt und der ganz oder teilweise die Benachteiligung ausgleichen könnte, die der Erbe erleidet, weil in dem Mitgliedstaat, in dem diese Immobilien belegen sind, bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen nicht abzugsfähig sind (vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 67 und 68…, vom 11. September 2008, Arens-Sikken, C-43/07, EU:C:2008:490, Rn. 64 und 65, …sowie vom 22. April 2010, Mattner, C-510/08, EU:C:2010:216, Rn. 42).
- EuGH, 08.06.2016 - C-479/14
Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Rn. 20 Als Erstes weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass § 16 Abs. 2 ErbStG vom deutschen Gesetzgeber als Reaktion auf das Urteil vom 8. Juni 2016, Hünnebeck (C-479/14, EU:C:2016:412), eingeführt worden sei.Rn. 70 Die deutsche Regierung macht als Zweites geltend, dass eine Ungleichbehandlung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende durch das Territorialitätsprinzip und die Notwendigkeit der Gewährleistung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigt sein könne, wobei es sich durchaus um ein vom Gerichtshof anerkanntes legitimes Ziel handelt (Urteil vom 8. Juni 2016, Hünnebeck, C-479/14, EU:C:2016:412, Rn. 65).
Außerdem legt die deutsche Regierung nicht dar, weshalb die Berücksichtigung der Verpflichtungen aus Pflichtanteilen, wenn diese mit Immobilien in Zusammenhang stehen, über die die Bundesrepublik Deutschland ihre Steuerhoheit im Rahmen einer Teilbesteuerung ausübt, diesen Mitgliedstaat dazu bringen würde, auf einen Teil dieser Steuerhoheit zugunsten anderer Mitgliedstaaten zu verzichten, oder die Besteuerungsbefugnis dieses Mitgliedstaats beeinträchtigen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 2016, Hünnebeck, C-479/14, EU:C:2016:412, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 22. Juni 2017, Bechtel, C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 70).
- EuGH, 22.06.2017 - C-20/16
Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Außerdem legt die deutsche Regierung nicht dar, weshalb die Berücksichtigung der Verpflichtungen aus Pflichtanteilen, wenn diese mit Immobilien in Zusammenhang stehen, über die die Bundesrepublik Deutschland ihre Steuerhoheit im Rahmen einer Teilbesteuerung ausübt, diesen Mitgliedstaat dazu bringen würde, auf einen Teil dieser Steuerhoheit zugunsten anderer Mitgliedstaaten zu verzichten, oder die Besteuerungsbefugnis dieses Mitgliedstaats beeinträchtigen würde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 2016, Hünnebeck, C-479/14, EU:C:2016:412, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 22. Juni 2017, Bechtel, C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 70). - EuGH, 11.09.2008 - C-43/07
Arens-Sikken - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Unter diesen Umständen kann sich der Mitgliedstaat, in dem die zum Nachlass gehörenden Immobilien belegen sind, zur Rechtfertigung einer Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, die auf seiner Regelung beruht, nicht auf eine von seinem Willen unabhängige, dem Erben gewährte Möglichkeit eines ähnlichen Abzugs berufen, den ein anderer Mitgliedstaat gewährt und der ganz oder teilweise die Benachteiligung ausgleichen könnte, die der Erbe erleidet, weil in dem Mitgliedstaat, in dem diese Immobilien belegen sind, bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen nicht abzugsfähig sind (…vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 67 und 68, vom 11. September 2008, Arens-Sikken, C-43/07, EU:C:2008:490, Rn. 64 und 65, …sowie vom 22. April 2010, Mattner, C-510/08, EU:C:2010:216, Rn. 42). - EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs fällt die direkte Besteuerung zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese müssen diese Zuständigkeit jedoch unter Beachtung des Unionsrechts und insbesondere der durch den AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, EU:C:2006:131, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park, C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 29. April 2021, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö [Von OGAW ausgeschüttete Erträge], C-480/19, EU:C:2021:334, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.06.2016 - C-123/15
Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr - …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Insoweit kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Regelung nur dann als mit den Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr vereinbar angesehen werden, wenn die unterschiedliche Behandlung entweder Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, Feilen, C-123/15, EU:C:2016:496, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.04.2021 - C-480/19
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Revenus versés par des OPCVM) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs fällt die direkte Besteuerung zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese müssen diese Zuständigkeit jedoch unter Beachtung des Unionsrechts und insbesondere der durch den AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben (…vgl. insbesondere Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, EU:C:2006:131, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 3. März 2021, Promociones Oliva Park, C-220/19, EU:C:2021:163, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 29. April 2021, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö [Von OGAW ausgeschüttete Erträge], C-480/19, EU:C:2021:334, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.11.2018 - C-679/17
Huijbrechts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kapitalverkehrsfreiheit - …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Im letzteren Fall muss die unterschiedliche Behandlung geeignet sein, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2018, Huijbrechts, C-679/17, EU:C:2018:940, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.05.2016 - C-244/15
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen …
- EuGH, 03.03.2021 - C-220/19
Promociones Oliva Park - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/118/EG - …
- EuGH, 13.11.2025 - C-142/24
Familienstiftung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
Rn. 68 Insoweit kann die Berufung auf eine solche Rechtfertigung nur dann durchgreifen, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung dargetan ist, wobei die Unmittelbarkeit dieses Zusammenhangs im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel beurteilt werden muss (Urteile vom 21. Dezember 2021, Finanzamt V [Erbschaften - Teilfreibetrag und Abzug von Pflichtteilsansprüchen], C-394/20, EU:C:2021:1044, Rn. 46, …und vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 76 Was die Erforderlichkeit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Regelung betrifft, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats in Erbsachen, die einen Vorteil an den Umfang der Steuerhoheit dieses Staates knüpft, nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist, wie z. B. des Ziels, die steuerliche Belastung eines Nachlasses, der ein unter nahen Verwandten übertragenes Vermögen enthält, das bereits zu einer früheren Besteuerung geführt hat, in gewissem Umfang zu verringern oder bei engen Familienangehörigen sicherzustellen, dass jedem der betreffenden Steuerpflichtigen der auf ihn überkommene Nachlass teilweise oder, bei kleineren Erwerben innerhalb der Familie, völlig frei von der Erbschaftsteuer zugutekommt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 2016, Feilen, C-123/15, EU:C:2016:496, Rn. 40, und vom 21. Dezember 2021, Finanzamt V [Erbschaften - Teilfreibetrag und Abzug von Pflichtteilsansprüchen], C-394/20, EU:C:2021:1044, Rn. 47 und 53).
- EuGH, 12.10.2023 - C-670/21
BA (Successions - Politique sociale de logement dans l'Union) - Vorlage zur …
Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs fällt die direkte Besteuerung zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese müssen diese Zuständigkeit jedoch unter Beachtung des Unionsrechts und insbesondere der durch den AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben (Urteil vom 21. Dezember 2021, Finanzamt V [Erbschaften - Teilfreibetrag und Abzug von Pflichtteilsansprüchen], C-394/20, EU:C:2021:1044, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).Maßnahmen, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dessen Gebiet sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden, stellen ebenfalls eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar (Urteil vom 21. Dezember 2021, Finanzamt V [Erbschaften - Teilfreibetrag und Abzug von Pflichtteilsansprüchen], C-394/20, EU:C:2021:1044, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- FG Niedersachsen, 28.06.2023 - 3 K 169/21
Erbfallkostenpauschbetrag; Erbschaftsteuer; Vermächtnis; Inanspruchnahme des …
Eine ähnliche Problematik existiert auch bei der Berücksichtigung von Freibeträgen in Fällen der beschränkten Steuerpflicht gem. § 16 Abs. 2 ErbStG (vgl. hierzu Urteil des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 21. Dezember 2021 C-394/20, BStBl II 2023, 156; Niedersächsisches FG, Urteil vom 22. Juli 2020 3 K 163/19, EFG 2021, 134 und FG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 20. Juli 2020 4 K 1095/20 Erb, EFG 2020, 1522).Die Regelung vermeidet, dass die Steuerkraft eines Erben systematisch zu niedrig angesetzt wird (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Dezember 2021 C-394/20, BStBl II 2023, 156 Rz 52).
- EuGH, 16.01.2025 - C-277/23
Erasmus +-Stipendium: Der einem Studierenden gezahlte Betrag darf bei der …
Rn. 56 Es zeigt sich somit, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Bestimmungen darauf abzielen, die tatsächliche Steuerkraft der einkommensteuerpflichtigen Eltern zu berücksichtigen, um zu verhindern, dass diese Steuerkraft unterbewertet wird, was als ein dem Allgemeininteresse dienendes Ziel anzusehen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2021, Finanzamt V [Erbschaften - Teilfreibetrag und Abzug von Pflichtteilsansprüchen], C-394/20, EU:C:2021:1044, Rn. 52). - EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
PrivatBank u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 und 63 AEUV - Freier …
Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verbietet Art. 63 Abs. 1 AEUV ganz allgemein Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Urteil vom 21. Dezember 2021, Finanzamt V [Erbschaften - Teilfreibetrag und Abzug von Pflichtteilsansprüchen], C-394/20, EU:C:2021:1044, Rn. 28). - EuGH, 30.10.2025 - C-321/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 Abs. 1 AEUV - …
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung fällt die steuerliche Behandlung von Erbschaften, mit denen das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere Personen übergeht, d. h. mit denen das Eigentum an verschiedenen Gegenständen, Rechten und sonstigen Vermögenswerten, aus denen dieses Vermögen besteht, auf die Erben übergeht, unter die Bestimmungen über den Kapitalverkehr des AEU-Vertrags, insbesondere unter dessen Art. 63; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, EU:C:2006:131, Rn. 41, vom 21. Dezember 2021, Finanzamt V [Erbschaften - Teilfreibetrag und Abzug von Pflichtteilsansprüchen], C-394/20, EU:C:2021:1044, Rn. 29, …sowie vom 12. Oktober 2023, BA [Erbschaft - Soziale Wohnungspolitik in der Union], C-670/21, EU:C:2023:763, Rn. 38). - Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-277/23
Ministarstvo financija (Bourse Erasmus+) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:50} Vgl. insoweit Urteil vom 21. Dezember 2021, Finanzamt V (Erbschaften - Teilfreibetrag und Abzug von Pflichtteilsansprüchen) (C-394/20, EU:C:2021:1044, Rn. 52). - Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-321/24
Attal und Associés - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 Abs. 1 AEUV - Freier …
{FN:2} Vgl. jüngst Urteile vom 12. Oktober 2023, BA (Erbschaft - Soziale Wohnungspolitik in der Union) (C-670/21, EU:C:2023:763), vom 21. Dezember 2021, Finanzamt V (Erbschaften - Teilfreibetrag und Abzug von Pflichtteilsansprüchen) (C-394/20, EU:C:2021:1044), und vom 22. November 2018, Huijbrechts (C-679/17, EU:C:2018:940).
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| Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Finanzamt V () und déduction des parts réservataires)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 und 65 AEUV - Erbschaftsteuer - Nationale Regelung über die Erbschaftsteuer - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden - Beschränkte Steuerpflicht - Inländisches Grundvermögen - ...
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Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 und 65 AEUV - Erbschaftsteuer
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 und 65 AEUV - Erbschaftsteuer - Nationale Regelung über die Erbschaftsteuer - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden - Beschränkte Steuerpflicht - Inländisches Grundvermögen - ...
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 20.07.2020 - 4 K 1095/20
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
- EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 22.04.2010 - C-510/08
Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
Rn. 48 Das zweite Urteil, auf das im Urteil Welte eingegangen wird, nämlich das Urteil Mattner, betraf einen Rechtsstreit über die deutsche Regelung, die vor der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Regelung galt.Rn. 53 Da die Regelung, um die es in den Urteilen Mattner und Welte ging, geändert wurde und sie im Fall der beschränkten Steuerpflicht vorsieht, dass die Höhe des Freibetrags vom Wert des der Erbschaftsteuer unterliegenden Inlandsvermögens abhängt, stellt sich die Frage, ob sich die vom Gerichtshof in diesen Entscheidungen vorgenommene Beurteilung übertragen lässt.
{FN:24} Vgl. Urteile vom 22. April 2010, Mattner (C-510/08, im Folgenden: Urteil Mattner, EU:C:2010:216), Welte und Hünnebeck.
Sowohl in der Rechtssache, in der das Urteil Mattner ergangen ist, als auch in den Rechtssachen, die Gegenstand der Urteile Welte und Hünnebeck waren, war der feste Freibetrag im Fall der beschränkten Steuerpflicht deutlich niedriger als der Freibetrag, der im Fall der unbeschränkten Steuerpflicht vorgesehen war (in der ersten Rechtssache: 1 100 Euro statt 205 000 Euro und in den beiden anderen Rechtssachen: 2 000 Euro anstatt 400 000 Euro bzw. 500 000 Euro).
In den Rn. 24 bis 26 dieses Urteils hat der Gerichtshof die Änderung dieser Regelung geprüft, die aufgrund der Urteile Mattner und vom 4. September 2014, Kommission/Deutschland (C-211/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2148), erfolgte.
{FN:36} Vgl. Urteil Mattner (…Rn. 27 und 28, in denen auf die Rn. 45 und 46 des Urteils Eckelkamp u. a. entsprechend Bezug genommen wird).
- EuGH, 04.09.2014 - C-211/13
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 63 AEUV …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
{FN:9} C-211/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2148, Rn. 49 ff.In den Rn. 24 bis 26 dieses Urteils hat der Gerichtshof die Änderung dieser Regelung geprüft, die aufgrund der Urteile Mattner und vom 4. September 2014, Kommission/Deutschland (C-211/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2148), erfolgte.
Vgl. auch Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Deutschland (C-211/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2148, Rn. 40 und 43).
- BFH, 10.05.2017 - II R 53/14
Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
Ich weise jedoch zum einen darauf hin, dass sowohl Billig, H., ebd., Ziff. 2, S. 54, als auch Bockhoff, B., und Flecke, L.-M., ebd., Ziff. 4.3, hervorgehoben haben, dass der Bundesfinanzhof in seinem Urteil II R 53/14 vom 10. Mai 2017, im Internet abrufbar unter: https://www.bundesfinanzhof.de/en/entscheidungen/entscheidungen-online/decision-detail/STRE201710186/, festgestellt habe, dass es Sache des nationalen Gesetzgebers sei, eine unterschiedliche Regelung des Freibetrags für Gebietsansässige und Gebietsfremde vorzusehen.{FN:61} Vgl. in diesem Sinne zur Anwendung des Freibetrags, wenn ein Teil des Erwerbs steuerfrei ist oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen nicht der Besteuerung unterliegt, Urteil des Bundesfinanzhofs II R 53/14 vom 10. Mai 2017 (…Rn. 29, 32 und 33).
- EuGH, 12.02.2009 - C-67/08
Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
Vgl. hierzu, was Art. 21 ErbStG anbelangt, abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__21.html, die Anmerkung von Weiss, M., ebd., insbesondere Ziff. 2.3, S. 446. Vgl. auch Urteil vom 12. Februar 2009, Block (C-67/08, EU:C:2009:92).{FN:73} Vgl. Urteil vom 12. Februar 2009, Block (C-67/08, EU:C:2009:92, Rn. 30 und 31).
- EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
Barbier - Auslegung der Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag (später Artikel 48 und 52 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
{FN:11} Das vorlegende Gericht führt die Urteile vom 11. Dezember 2003, Barbier (C-364/01, EU:C:2003:665, Rn. 76), vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a. (C-11/07, im Folgenden: Urteil Eckelkamp u.{FN:91} C-364/01, EU:C:2003:665.
- EuGH, 10.02.2011 - C-25/10
Missionswerk Werner Heukelbach
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
{FN:37} C-25/10, EU:C:2011:65.{FN:38} Vgl. Urteil vom 10. Februar 2011, Missionswerk Werner Heukelbach (C-25/10, EU:C:2011:65, Rn. 23).
- EuGH, 26.05.2016 - C-244/15
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
{FN:63} Für eine ausführliche Darstellung der anwendbaren Grundsätze vgl. insbesondere Urteil vom 26. Mai 2016, Kommission/Griechenland (C-244/15, EU:C:2016:359, Rn. 33 bis 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. auch Urteil vom 26. Mai 2016, Kommission/Griechenland (C-244/15, EU:C:2016:359, Rn. 36).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2013 - C-181/12
Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
{FN:8} C-181/12, im Folgenden: Urteil Welte, EU:C:2013:662, Rn. 61. Das vorlegende Gericht nimmt außerdem auf die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Welte (C-181/12, EU:C:2013:384, Nr. 84 f.) Bezug.{FN:55} C-181/12, EU:C:2013:384 (Nrn. 83 und 84).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-478/19
UBS Real Estate - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
{FN:44} Im selben Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Autoridade Tributária e Aduaneira (Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Immobilien) (C-388/19, EU:C:2020:940, Nrn. 31, 54 und 74), sowie in den verbundenen Rechtssachen UBS Real Estate (C-478/19 und C-479/19, EU:C:2021:148, Nr. 63) zu Hypotheken- und Katastersteuern.Vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in den verbundenen Rechtssachen UBS Real Estate (C-478/19 und C-479/19, EU:C:2021:148, Nrn. 57 und 62).
- EuGH, 08.06.2016 - C-479/14
Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV …
- EuGH, 12.06.2003 - C-234/01
Gerritse - "Einkommensteuer - Gebietsfremde - Artikel 59 EG-Vertrag (nach …
- EuGH, 17.10.2013 - C-181/12
Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern - …
- BFH, 22.07.2015 - II R 12/14
Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden …
- EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag …
- EuGH, 30.06.2016 - C-123/15
Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 11.09.2008 - C-11/07
Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
- EuGH, 11.09.2008 - C-43/07
Arens-Sikken - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 …
- FG Niedersachsen, 22.07.2020 - 3 K 163/19
Berücksichtigung der Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG in Fällen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-388/19
Autoridade Tributária e Aduaneira (Impôt sur les plus-values immobilières) …
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