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Rechtsprechung
   EuGH, 09.08.1994 - C-363/93, C-407/93, C-408/93, C-409/93, C-410/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1326
EuGH, 09.08.1994 - C-363/93, C-407/93, C-408/93, C-409/93, C-410/93 (https://dejure.org/1994,1326)
EuGH, Entscheidung vom 09.08.1994 - C-363/93, C-407/93, C-408/93, C-409/93, C-410/93 (https://dejure.org/1994,1326)
EuGH, Entscheidung vom 09. August 1994 - C-363/93, C-407/93, C-408/93, C-409/93, C-410/93 (https://dejure.org/1994,1326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Lancry u.a. / Direction générale des douanes u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 9, 12 und 13
    1. Freier Warenverkehr; Zölle; Abgaben gleicher Wirkung; Begriff; Wertsteuer, die ein Mitgliedstaat wegen der Verbringung von Waren in einen Teil seines Hoheitsgebiets erhebt; Einbeziehung auch unter dem Gesichtspunkt der Erhebung der Abgabe auf inländische Erzeugnisse

  • EU-Kommission

    Lancry u.a. / Direction générale des douanes u.a.

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Abgaben gleicher Wirkung; Auf die Verbringung von Waren in einen Teil des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaates erhobene Wertsteuer; Einheitlichkeit des Zollgebiets der Gemeinschaft; Behinderung des freien Warenverkehrs wie eine Abgabe; Errichtung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Begriff - Wertsteuer, die ein Mitgliedstaat wegen der Verbringung von Waren in einen Teil seines Hoheitsgebiets erhebt - Einbeziehung auch unter dem Gesichtspunkt der Erhebung der Abgabe auf inländische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Warenverkehr - Steuerregelung der französischen überseeischen Departements - Tragweite des Urteils Legros u. a. - Gültigkeit der Entscheidung 89/688/EWG.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1995, 256
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-363/93
    Da der zwischen dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entscheidung 89/688 und dem 31. Dezember 1992 erhobene "octroi de mer" genau die gleiche Rechtsnatur wie der vor diesem Zeitraum erhobene "octroi de mer" hatte, nämlich die einer aufgrund nationalen Rechts erhobenen Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll, gilt die vom Gerichtshof im Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a.) in bezug auf diese Abgabe angeordnete zeitliche Begrenzung auch für Anträge auf Erstattung von Beträgen, die als "octroi de mer" nach dem Inkrafttreten dieser Entscheidung bis zum 16. Juli 1992, dem Tag der Verkündung dieses Urteils, erhoben wurden.

    7 In der Rechtssache Legros u. a. (Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Slg. 1992, I-4625) waren dem Gerichtshof mehrere Fragen nach der Auslegung des EWG-Vertrags im Hinblick auf eine Steuer mit den Merkmalen des "octroi de mer" zur Vorabentscheidung vorgelegt worden.

  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-363/93
    25 Erstens liegt die Rechtfertigung für das Verbot von Zöllen und von Abgaben gleicher Wirkung nämlich nach ständiger Rechtsprechung darin, daß finanzielle Belastungen, die ihren Grund im Überschreiten einer Grenze haben, eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellen (siehe u. a. Urteil vom 1. Juli 1969 in den verbundenen Rechtssachen 2/69 und 3/69, Sociaal Fonds Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 14).
  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-363/93
    36 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787, …und Urteil Legros u. a., a. a. O., Randnr. 8) geht aus diesem Artikel hervor, daß die in seinem Absatz 2 Unterabsatz 1 ausdrücklich genannten Bestimmungen des Vertrages von dessen Inkrafttreten an in den DOM anwendbar waren, während es bei den übrigen Bestimmungen möglich ist, nachträglich auch noch nach Ablauf der in Unterabsatz 2 genannten Zweijahresfrist den Erfordernissen dieser Gebiete entsprechende Sondermaßnahmen zu treffen.
  • EuGH, 09.09.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani

    22 Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Rechtfertigung für das Verbot von Zöllen und von Abgaben gleicher Wirkung darin liegt, dass finanzielle Belastungen, die ihren Grund im Überschreiten einer Grenze haben, eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellen (vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69, Brachfeld und Chougol, Slg. 1969, 211, Randnr. 14, und vom 9. August 1993 in den Rechtssachen C-363/93, C-407/93 bis C-411/93, Lancry u. a., Slg. 1994, I-3957, Randnr. 25).
  • EuGH, 19.02.1998 - C-212/96

    Chevassus-Marche / Conseil régional de la Réunion - Octroi de mer - …

    In den Urteilen vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a., Slg. 1992, I-4625) und vom 9. August 1994 in den Rechtssachen C-363/93 und C-407/93 bis C-411/93 (Lancry u. a., Slg. 1994, I-3957) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Abgabe wie der frühere "octroi de mer", die nur Einfuhren in die DOM belastet, eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll darstellt.

    Im Urteil Lancry u. a. hat der Gerichtshof in Randnummer 37 klargestellt, daß Artikel 227 Absatz 2 dadurch, daß er den Rat ausdrücklich ermächtigt, die Bedingungen für die Anwendung nur derjenigen Bestimmungen des Vertrages zu beschließen, die in Unterabsatz 1 nicht aufgezählt sind, die Möglichkeit ausschließt, von der Anwendung der in diesem Unterabsatz genannten Bestimmungen einschließlich derjenigen über den freien Warenverkehr in den DOM abzuweichen.

  • EuGH, 08.11.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln …

    Selbst wenn man unterstelle, dass Jersey und das Vereinigte Königreich für die Anwendung der Artikel 23 EG, 25 EG, 28 EG und 29 EG als ein einziger Mitgliedstaat anzusehen seien, sei es im Übrigen angebracht, diese Bestimmungen auch auf den Handelsverkehr zwischen zwei Hoheitsgebieten desselben Mitgliedstaats anzuwenden (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, vom 9. August 1994 in den Rechtssachen C-363/93 und C-407/93 bis C-411/93, Lancry u. a., Slg. 1994, I-3957, und vom 14. September 1995 in den Rechtssachen C-485/93 und C-486/93, Simitzi, Slg. 1995, I-2655).
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