Rechtsprechung
| EuGH, 16.12.2010 - C-480/09 P |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfe - Voraussetzung der vorherigen Rückzahlung durch den Empfänger einer früheren, für rechtswidrig erklärten Beihilfe - Begriff 'wirtschaftliche' Einheit - Gemeinsame Kontrolle ...
- Europäischer Gerichtshof
AceaElectrabel Produzione / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfe - Voraussetzung der vorherigen Rückzahlung durch den Empfänger einer früheren, für rechtswidrig erklärten Beihilfe - Begriff "wirtschaftliche" Einheit - Gemeinsame Kontrolle ...
- EU-Kommission
AceaElectrabel / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfe - Voraussetzung der vorherigen Rückzahlung durch den Empfänger einer früheren, für rechtswidrig erklärten Beihilfe - Begriff "wirtschaftliche" Einheit - Gemeinsame Kontrolle ...
- EU-Kommission
AceaElectrabel / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfe - Voraussetzung der vorherigen Rückzahlung durch den Empfänger einer früheren, für rechtswidrig erklärten Beihilfe - Begriff ‚wirtschaftliche‘ Einheit - Gemeinsame ...
- Wolters Kluwer
Staatliche Beihilfen; Begriff der wirtschaftlichen Einheit bei gemeinsamer Kontrolle eines Unternehmens durch zwei unterschiedlichen Muttergesellschaften; Rückzahlung rechtswidrig gewährter Beihilfen als Voraussetzung für den Erhalt einer neuen Beihilfe; AceaElectrabel ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 87 Abs. 1; EG Art. 88 Abs. 2
Staatliche Beihilfen; Begriff der wirtschaftlichen Einheit bei gemeinsamer Kontrolle eines Unternehmens durch zwei unterschiedlichen Muttergesellschaften; Rückzahlung rechtswidrig gewährter Beihilfen als Voraussetzung für den Erhalt einer neuen Beihilfe; AceaElectrabel ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
AceaElectrabel Produzione / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfe - Voraussetzung der vorherigen Rückzahlung durch den Empfänger einer früheren, für rechtswidrig erklärten Beihilfe - Begriff "wirtschaftliche" Einheit - Gemeinsame Kontrolle ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 26. November 2009 von der AceaElectrabel Produzione SpA gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 8. September 2009 in der Rechtssache T-303/05, AceaElectrabel Produzione SpA / Kommission der europäischen Gemeinschaften
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 8. September 2009, ACEAElectrabel Produzione SpA/Kommission (T"303/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/598/EG: der Kommission vom 16. März 2005 über das ...
Verfahrensgang
- EuG, 08.09.2009 - T-303/05
- EuGH, 16.12.2010 - C-480/09 P
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 10.01.2006 - C-222/04
Cassa di Risparmio di Firenze u.a. - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 …
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-480/09
Rn. 49 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass eine Einheit, die Kontrollbeteiligungen an einer Gesellschaft hält, wenn sie diese Kontrolle tatsächlich durch unmittelbare oder mittelbare Einflussnahme auf die Verwaltung der Gesellschaft ausübt, als an der wirtschaftlichen Tätigkeit des kontrollierten Unternehmens beteiligt anzusehen ist (Urteil vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, Slg. 2006, I-289, Randnrn.Dies würde dem zweiten Gebilde erlauben, Subventionen oder andere Vergünstigungen des Staates oder aus staatlichen Mitteln zu beziehen und sie ganz oder teilweise zugunsten des ersten Gebildes auch im Interesse der aus den beiden Gebilden bestehenden wirtschaftlichen Einheit zu verwenden (Urteil Cassa di Risparmio di Firenze u. a., Randnr. 114).
Rn. 51 Der Umstand, dass Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsgremiums des Gebildes in die entsprechenden Organe der kontrollierten Gesellschaft berufen werden, kann nämlich zum einen von der Möglichkeit zeugen, dass - über eine bloße Kapitalanlage eines Investors hinaus - Kontroll- und Impulsfunktionen sowie solche der finanziellen Unterstützung ausgeübt werden, und zum anderen zeigen, dass institutionelle und funktionelle Verbindungen zwischen einem Gebilde, das Kontrollbeteiligungen an einer Gesellschaft hält, und der kontrollierten Gesellschaft bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Cassa di Risparmio di Firenze u. a., Randnrn.
- EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
TWD / Kommission
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-480/09
Sie war der Ansicht, dass die fragliche Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei, dass jedoch die vom Gerichtshof im Urteil vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission (C-355/95 P, Slg. 1997, I-2549), mit dem das Urteil des Gerichts vom 13. September 1995, TWD/Kommission (T-244/93 und T-486/93, Slg. 1995, II-2265), bestätigt worden ist (im Folgenden: Rechtsprechung TWD/Kommission), aufgestellten Grundsätze anzuwenden seien.Rn. 97 Zum einen muss die Kommission nämlich gegebenenfalls die mögliche kumulierende Wirkung rechtswidriger nicht zurückgezahlter vorheriger Beihilfen und der neuen Beihilfen berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission, Randnrn.
- EuGH, 10.09.2009 - C-97/08
Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-480/09
Im Rahmen eines Rechtsmittels kann der Gerichtshof grundsätzlich nur überprüfen, wie das Gericht die vor ihm erörterten Angriffs- und Verteidigungsmittel gewürdigt hat (vgl. insbesondere Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 38, sowie Beschluss Iride und Iride Energia/Kommission, Randnr. 32).
- EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
DIE RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER VON ORANGE UND SFR FÜR UMTSLIZENZEN …
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-480/09
Die Begründung kann auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die getroffenen Maßnahmen zu erkennen, und dem zuständigen Gericht ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit es seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteil vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, Slg. 2009, I-2665, Randnr. 42, und Beschluss vom 21. Januar 2010, 1ride und Iride Energia/Kommission, C-150/09 P, Randnr. 42). - EuGH, 21.01.2010 - C-150/09
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-480/09
Die Begründung kann auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die getroffenen Maßnahmen zu erkennen, und dem zuständigen Gericht ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit es seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteil vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, Slg. 2009, I-2665, Randnr. 42, und Beschluss vom 21. Januar 2010, 1ride und Iride Energia/Kommission, C-150/09 P, Randnr. 42). - EuGH, 29.04.2004 - C-91/01
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-480/09
Rn. 40 Der Verweis des Gerichts auf das Urteil vom 29. April 2004, 1talien/Kommission (C-91/01, Slg. 2004, I-4355, Randnrn. - EuGH, 14.11.1984 - 323/82
Intermills / Kommission
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-480/09
Rn. 47 Hierzu geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass nach einer Umstrukturierung, zu der eine Übertragung von Produktionsanlagen von einer Gesellschaft auf neu gegründete Industriegesellschaften gehört, an denen die alte Gesellschaft beteiligt bleibt, alle diese Gesellschaften zusammen hinsichtlich einer Beihilfe trotz des Umstands, dass die neu gegründeten Industriegesellschaften jeweils eine von der alten Gesellschaft unabhängige juristische Person bilden, eine einheitliche Gruppe bilden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 1984, 1ntermills/Kommission, 323/82, Slg. 1984, 3809, Randnr. 11). - EuGH, 18.07.2006 - C-214/05
Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-480/09
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung muss das Gericht einen Antrag, der in einer bei ihm eingereichten Klageschrift enthalten ist, als unzulässig zurückweisen, wenn sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die er gestützt ist, nicht zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 37, und Beschluss vom 13. März 2007, Arizona Chemical u. a./Kommission, C-150/06 P, Randnr. 45). - EuG, 13.09.1995 - T-244/93
Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines …
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-480/09
Sie war der Ansicht, dass die fragliche Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei, dass jedoch die vom Gerichtshof im Urteil vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission (C-355/95 P, Slg. 1997, I-2549), mit dem das Urteil des Gerichts vom 13. September 1995, TWD/Kommission (T-244/93 und T-486/93, Slg. 1995, II-2265), bestätigt worden ist (im Folgenden: Rechtsprechung TWD/Kommission), aufgestellten Grundsätze anzuwenden seien. - EuG, 08.09.2009 - T-303/05
AceaElectrabel / Kommission
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-480/09
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt AceaElectrabel Produzione SpA (im Folgenden: AEP) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. September 2009, AceaElectrabel/Kommission (T-303/05, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung 2006/598/EG der Kommission vom 16. März 2005 über das Staatliche Beihilfevorhaben der italienischen Region Latium mit dem Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen (…ABl. 2006, L 244, S. 8, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat. - EuGH, 13.03.2007 - C-150/06
Rechtsmittel-Zurückweisung
- EuGH, 19.07.2012 - C-628/10
Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission und …
Die Begründung kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, auf denen das angefochtene Urteil beruht, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit er seine Kontrollaufgabe im Rahmen eines Rechtsmittels wahrnehmen kann (Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, Slg. 2010, I-13355, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 101 Zur Sache hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Ausübung einer gemeinsamen Kontrolle über ihre Tochtergesellschaft durch zwei voneinander unabhängige Muttergesellschaften die Kommission grundsätzlich nicht an der Feststellung hindert, dass zwischen einer dieser beiden Muttergesellschaften und der fraglichen Tochtergesellschaft eine wirtschaftliche Einheit besteht, und dies selbst dann gilt, wenn diese Muttergesellschaft weniger Kapital der Tochtergesellschaft hält als die andere Muttergesellschaft (vgl. in diesem Sinne Urteil AceaElectrabel Produzione/Kommission, Randnr. 64).
Im Rahmen eines Rechtsmittels kann der Gerichtshof grundsätzlich nur überprüfen, wie das Gericht die vor ihm erörterten Angriffs- und Verteidigungsmittel gewürdigt hat (Urteil AceaElectrabel Produzione/Kommission, Randnr. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 19.01.2022 - VII R 28/19
Keine Entlastung nach § 9b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten
Die Klägerin verweist hierzu auf das EuGH-Urteil vom 16.12.2010 - C-480/09 P (Slg. 2010, I-13355). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 A 1581/23
Primärrechtlicher Begriff des "Unternehmens" nach den Wettbewerbsvorschriften des …
Rn. 47 Vgl. EuGH, Urteile vom 10.1.2006 - C-222/04 -, Cassa di Risparmio di Firenze, ECLI:EU:C:2006:8, juris, Rn. 107, 112 ff., m. w. N, und vom 16.12.2010 - C-480/09 P -, AceaElectrabel, ECLI:EU:C:2010:787, juris, Rn. 49.
- EuG, 07.02.2024 - T-146/22
Staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie: Das Gericht …
Rn. 55 Zu den Faktoren, die von der Rechtsprechung bei der Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer wirtschaftlichen Einheit im Bereich staatlicher Beihilfen berücksichtigt werden, gehören insbesondere die Zugehörigkeit des betreffenden Unternehmens zu einer Unternehmensgruppe, die direkt oder indirekt von einem dieser Unternehmen kontrolliert wird, die Ausübung gleicher oder paralleler wirtschaftlicher Tätigkeiten und das Fehlen einer wirtschaftlichen Autonomie der betreffenden Unternehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2004, Pollmeier Malchow/Kommission, T-137/02, EU:T:2004:304, Rn. 68 bis 70), die Bildung einer einheitlichen Gruppe, die von einer Einheit kontrolliert wird, trotz der Gründung neuer Gesellschaften mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 1984, 1ntermills/Kommission, 323/82, EU:C:1984:345, Rn. 11), die Möglichkeit für ein Gebilde, das Kontrollbeteiligungen an einer anderen Gesellschaft hält, über eine bloße Kapitalanlage eines Investors hinaus Kontroll- und Impulsfunktionen sowie solche der finanziellen Unterstützung auszuüben, wie auch das Bestehen institutioneller, funktioneller und wirtschaftlicher Verbindungen zwischen ihnen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 51, und vom 19. Mai 2021, Ryanair/Kommission [KLM;… Covid-19], T-643/20, EU:T:2021:286, Rn. 47), sowie das Vorhandensein einschlägiger Vertragsklauseln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 57).Rn. 66 Obwohl dieser Umstand einen ersten Gesichtspunkt darstellt, der für die Prüfung des Vorliegens einer wirtschaftlichen Einheit zwischen diesen Gebilden relevant ist, verlangt die Rechtsprechung zu staatlichen Beihilfen außerdem die Prüfung, ob die Muttergesellschaft tatsächlich eine Kontrolle ausübt, indem sie unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften nimmt und somit an der wirtschaftlichen Tätigkeit des kontrollierten Unternehmens beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dies würde dem zweiten Gebilde erlauben, Subventionen oder andere Vergünstigungen des Staates oder aus staatlichen Mitteln zu beziehen und sie ganz oder teilweise zugunsten des ersten Gebildes auch im Interesse der aus den beiden Gebilden bestehenden wirtschaftlichen Einheit zu verwenden (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 20.12.2023 - T-494/21
Staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie: Das Gericht …
Rn. 61 Zu den Faktoren, die von der Rechtsprechung bei der Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer wirtschaftlichen Einheit im Bereich staatlicher Beihilfen berücksichtigt werden, gehören insbesondere die Zugehörigkeit des betreffenden Unternehmens zu einer Unternehmensgruppe, die direkt oder indirekt von einem dieser Unternehmen kontrolliert wird, die Ausübung gleicher oder paralleler wirtschaftlicher Tätigkeiten und das Fehlen einer wirtschaftlichen Autonomie der betreffenden Unternehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2004, Pollmeier Malchow/Kommission, T-137/02, EU:T:2004:304, Rn. 68 bis 70), die Bildung einer einheitlichen Gruppe, die von einer Einheit kontrolliert wird, trotz der Gründung neuer Gesellschaften mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 1984, 1ntermills/Kommission, 323/82, EU:C:1984:345, Rn. 11), die Möglichkeit für ein Gebilde, das Kontrollbeteiligungen an einer anderen Gesellschaft hält, über eine bloße Kapitalanlage eines Investors hinaus Kontroll- und Impulsfunktionen sowie solche der finanziellen Unterstützung auszuüben, wie auch das Bestehen institutioneller, funktioneller und wirtschaftlicher Verbindungen zwischen ihnen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 51, und vom 19. Mai 2021, Ryanair/Kommission [KLM;… Covid-19], T-643/20, EU:T:2021:286, Rn. 47), sowie das Vorhandensein einschlägiger Vertragsklauseln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 57).Rn. 73 Obwohl dieser Umstand einen ersten Gesichtspunkt darstellt, der für die Prüfung des Vorliegens einer wirtschaftlichen Einheit zwischen diesen Gebilden relevant ist, verlangt die Rechtsprechung zu staatlichen Beihilfen außerdem die Prüfung, ob die Muttergesellschaft tatsächlich eine Kontrolle ausübt, indem sie unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften nimmt und somit an der wirtschaftlichen Tätigkeit des kontrollierten Unternehmens beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dies würde dem zweiten Gebilde erlauben, Subventionen oder andere Vergünstigungen des Staates oder aus staatlichen Mitteln zu beziehen und sie ganz oder teilweise zugunsten des ersten Gebildes auch im Interesse der aus den beiden Gebilden bestehenden wirtschaftlichen Einheit zu verwenden (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 20.12.2023 - T-216/21
Staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie: Das Gericht …
Rn. 61 Zu den Faktoren, die von der Rechtsprechung bei der Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer wirtschaftlichen Einheit im Bereich staatlicher Beihilfen berücksichtigt werden, gehören insbesondere die Zugehörigkeit des betreffenden Unternehmens zu einer Unternehmensgruppe, die direkt oder indirekt von einem dieser Unternehmen kontrolliert wird, die Ausübung gleicher oder paralleler wirtschaftlicher Tätigkeiten und das Fehlen einer wirtschaftlichen Autonomie der betreffenden Unternehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2004, Pollmeier Malchow/Kommission, T-137/02, EU:T:2004:304, Rn. 68 bis 70), die Bildung einer einheitlichen Gruppe, die von einer Einheit kontrolliert wird, trotz der Gründung neuer Gesellschaften mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 1984, 1ntermills/Kommission, 323/82, EU:C:1984:345, Rn. 11), die Möglichkeit für ein Gebilde, das Kontrollbeteiligungen an einer anderen Gesellschaft hält, über eine bloße Kapitalanlage eines Investors hinaus Kontroll- und Impulsfunktionen sowie solche der finanziellen Unterstützung auszuüben, wie auch das Bestehen institutioneller, funktioneller und wirtschaftlicher Verbindungen zwischen ihnen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 51, und vom 19. Mai 2021, Ryanair/Kommission [KLM;… Covid-19], T-643/20, EU:T:2021:286, Rn. 47), sowie das Vorhandensein einschlägiger Vertragsklauseln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 57).Rn. 71 Obwohl dieser Umstand einen ersten Gesichtspunkt darstellt, der für die Prüfung des Vorliegens einer wirtschaftlichen Einheit zwischen diesen Gebilden relevant ist, verlangt die Rechtsprechung zu staatlichen Beihilfen außerdem die Prüfung, ob die Muttergesellschaft tatsächlich eine Kontrolle ausübt, indem sie unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften nimmt und somit an der wirtschaftlichen Tätigkeit des kontrollierten Unternehmens beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dies würde dem zweiten Gebilde erlauben, Subventionen oder andere Vergünstigungen des Staates oder aus staatlichen Mitteln zu beziehen und sie ganz oder teilweise zugunsten des ersten Gebildes auch im Interesse der aus den beiden Gebilden bestehenden wirtschaftlichen Einheit zu verwenden (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-757/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich Belgien durchgeführte …
{FN:78} Urteile vom 14. November 1984, 1ntermills/Kommission (…323/82, EU:C:1984:345, Rn. 11), und vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission (C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 64).{FN:80} Urteil vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission (C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 63 und 64).
- BGH, 28.04.2011 - V ZR 192/10
Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den Berechtigten nach dem …
Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Dezember 2010 (2. Kammer - C-480/09 P, ABl EU 2011, Nr. C 55, 15). - EuG, 20.09.2023 - T-131/16
Steuervorbescheide (Tax rulings): Die Gesellschaften multinationaler Konzerne in …
Rn. 168 Außerdem verfügt die Kommission nach gefestigter Rechtsprechung über ein weites Ermessen, wenn sie im Rahmen der Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen zu bestimmen hat, ob verschiedene Rechtseinheiten für die Zwecke der Anwendung dieser Vorschriften eine wirtschaftliche Einheit bilden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 63, …und vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, EU:T:1998:140, Rn. 314).Rn. 169 So ist entschieden worden, dass die Kommission bei der Beurteilung der Begünstigten einer staatlichen Beihilfe und der Folgen, die aus einem Beschluss, mit dem die Rückforderung dieser Beihilfe angeordnet wird, zu ziehen sind, davon ausgehen durfte, dass zwischen mehreren verschiedenen Rechtseinheiten eine wirtschaftliche Einheit besteht, insbesondere wenn diese durch ein Kontrollverhältnis verbunden sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1984, 1ntermills/Kommission, 323/82, EU:C:1984:345, Rn. 11, und vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 64).
- EuG, 20.09.2023 - T-263/16
Magnetrol International/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Belgien …
Rn. 150 Außerdem verfügt die Kommission nach gefestigter Rechtsprechung über ein weites Ermessen, wenn sie im Rahmen der Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen zu bestimmen hat, ob verschiedene Rechtseinheiten für die Zwecke der Anwendung dieser Vorschriften eine wirtschaftliche Einheit bilden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 63, …und vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, EU:T:1998:140, Rn. 314).Rn. 151 So ist entschieden worden, dass die Kommission bei der Beurteilung der Begünstigten einer staatlichen Beihilfe und der Folgen, die aus einem Beschluss, mit dem die Rückforderung dieser Beihilfe angeordnet wird, zu ziehen sind, davon ausgehen durfte, dass zwischen mehreren verschiedenen Rechtseinheiten eine wirtschaftliche Einheit besteht, insbesondere wenn diese durch ein Kontrollverhältnis verbunden sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1984, 1ntermills/Kommission, 323/82, EU:C:1984:345, Rn. 11, und vom 16. Dezember 2010, AceaElectrabel Produzione/Kommission, C-480/09 P, EU:C:2010:787, Rn. 64).
- EuG, 14.03.2013 - T-587/08
Fresh Del Monte Produce / Kommission - 'Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-752/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich Belgien durchgeführte …
- EuG, 19.05.2021 - T-643/20
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Finanzhilfe der …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-755/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich Belgien durchgeführte …
- BFH, 07.10.2024 - VII R 14/21
Begriff "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StromStG
- EuG, 09.09.2015 - T-104/13
Toshiba / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2024 - 4 A 2550/22
Befristeter Rahmen; Bundesregelung Kleinbeihilfen; NRW-Soforthilfe 2020; …
- VG Hamburg, 24.06.2026 - 16 K 587/24
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2025 - 4 A 1793/23
Anreizeffekt; Befristeter Rahmen; Beginn der Arbeiten; Bundesregelung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2025 - 4 A 274/23
Befristeter Rahmen; Bundesregelung; Kleinbeihilfen; NRW-Soforthilfe 2020; …
- VG Hamburg, 24.06.2026 - 16 K 589/24
Zur isolierten Bewilligung einer Überbrückungshilfe an Teile eines …
- EuG, 11.05.2022 - T-913/16
Das Gericht bestätigt den Beschluss, mit dem die EZB den Erwerb einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13
Fresh Del Monte Produce / Kommission und Commission / Fresh Del Monte Produce - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10
Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- VG Düsseldorf, 06.06.2024 - 9 K 8472/23
Corona, Überbrückungshilfe IV, verbundene Unternehmen, Mutterkonzern, Ausland, …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10
Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2025 - 4 A 2551/22
Verbundene Unternehmen müssen Corona-Soforthilfe zurückzahlen
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-266/24
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beihilfe der Niederlande zugunsten von KLM …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2012 - C-440/11
Kommission / Stichting Administratiekantoor Portielje - Rechtsmittel - Wettbewerb …
- VG Düsseldorf, 07.11.2024 - 9 K 6356/23
Corona, Überbrückungshilfe, Beihilfe, Förderrichtlinien, Verbund, Familie, …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-110/10
Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell (Art. 81 EG) - …
- EuG, 22.06.2022 - T-797/19
Das Gericht bestätigt den Entzug der Zulassung der AAB Bank als Kreditinstitut
- EuG, 18.06.2013 - T-406/08
ICF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für Aluminiumfluorid - …
- VG Gelsenkirchen, 21.11.2023 - 19 K 421/22
EU-Beihilferecht, Klagebefugnis bei Drittanfechtung, Durchführungsverbot, …
- EuGH, 26.01.2017 - C-636/13
Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher, …
- EuG, 26.11.2015 - T-465/13
Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 19. Juni 2013, mit dem die …
- VG Hamburg, 09.12.2025 - 16 K 2800/25
Zur Unionsrechtswidrigkeit der Zuwendung einer Förderung nach der Hamburger …
- VG Düsseldorf, 28.05.2025 - 16 K 2713/23
- VG Gelsenkirchen, 12.08.2025 - 19 K 2499/23
Überbrückungshilfe; Unternehmen; Unternehemensverbund; Anmeldepflicht; …
- VK Münster, 15.09.2009 - VK 15/09
Auschlusstatbestände sind in jedem Verfahrensstadium zu prüfen!
- VG Gelsenkirchen, 16.03.2026 - 19 K 2162/23
Überbrückungshilfe IV; verbundenes Unternehmen
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