Rechtsprechung
| EuGH, 17.09.2009 - C-520/07 P |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Gesamtschuldnerische Haftung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / MTU Friedrichshafen
Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Gesamtschuldnerische Haftung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen MTU Friedrichshafen GmbH.
Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Gesamtschuldnerische Haftung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen MTU Friedrichshafen GmbH.
Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Gesamtschuldnerische Haftung.
- Wolters Kluwer
Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe; Gesamtschuldnerische Haftung; Schlüssigkeit der Darlegungen im Rahmen der Rückforderungsentscheidung; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen MTU Friedrichshafen GmbH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe; Gesamtschuldnerische Haftung; Schlüssigkeit der Darlegungen im Rahmen der Rückforderungsentscheidung; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen MTU Friedrichshafen GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / MTU Friedrichshafen
Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Gesamtschuldnerische Haftung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 12. September 2007 in der Rechtssache T-196/02, MTU Friedrichshafen GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 22. ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 12. September 2007 in der Rechtssache T-196/02, MTU Friedrichshafen / Kommission, mit dem das Gericht Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung 2002/898/EG der Kommission vom 9. April 2002 über die ...
Verfahrensgang
- EuG, 12.09.2007 - T-196/02
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
- EuGH, 17.09.2009 - C-520/07 P
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Rn. 50 Eine solche Würdigung unterliegt nämlich nicht der Kontrolle des Gerichtshofs, sofern die dem Gericht erster Instanz vorgelegten Tatsachen und Beweise nicht verfälscht worden sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 2. März 1994, Hilti/Kommission, C-53/92 P, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 49, sowie vom 23. März 2006, Mülhens/HABM, C-206/04 P, Slg. 2006, I-2717, Randnr. 28); eine derartige Verfälschung ist hier von der Kommission jedoch weder nachgewiesen noch auch nur behauptet worden. - EuGH, 23.03.2006 - C-206/04
Zirh International / Mülhens - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 …
Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Rn. 50 Eine solche Würdigung unterliegt nämlich nicht der Kontrolle des Gerichtshofs, sofern die dem Gericht erster Instanz vorgelegten Tatsachen und Beweise nicht verfälscht worden sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 2. März 1994, Hilti/Kommission, C-53/92 P, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 49, sowie vom 23. März 2006, Mülhens/HABM, C-206/04 P, Slg. 2006, I-2717, Randnr. 28); eine derartige Verfälschung ist hier von der Kommission jedoch weder nachgewiesen noch auch nur behauptet worden. - EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Rn. 54 Art. 13 Abs. 1 der Verordnung, der eine gefestigte Rechtsprechung kodifiziert (vgl. insbesondere Urteile vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, "Boussac Saint-Frères", C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 22, vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 18, und vom 13. April 1994, Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission, Randnr. 26), ermächtigt die Kommission, wenn sie feststellt, dass Beihilfen ohne vorherige Anmeldung eingeführt oder umgestaltet wurden, in der Tat dazu, eine Entscheidung über deren Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zu erlassen, sofern sie es mit einem Mitgliedstaat zu tun hat, der ihr unter Verletzung seiner Pflicht zur Zusammenarbeit die angeforderten Auskünfte nicht erteilt.
- EuGH, 02.03.1994 - C-53/92
Hilti / Kommission
Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Rn. 50 Eine solche Würdigung unterliegt nämlich nicht der Kontrolle des Gerichtshofs, sofern die dem Gericht erster Instanz vorgelegten Tatsachen und Beweise nicht verfälscht worden sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 2. März 1994, Hilti/Kommission, C-53/92 P, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 49, sowie vom 23. März 2006, Mülhens/HABM, C-206/04 P, Slg. 2006, I-2717, Randnr. 28); eine derartige Verfälschung ist hier von der Kommission jedoch weder nachgewiesen noch auch nur behauptet worden. - EuGH, 14.02.1990 - 301/87
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Rn. 54 Art. 13 Abs. 1 der Verordnung, der eine gefestigte Rechtsprechung kodifiziert (vgl. insbesondere Urteile vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, "Boussac Saint-Frères", C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 22, vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 18, und vom 13. April 1994, Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission, Randnr. 26), ermächtigt die Kommission, wenn sie feststellt, dass Beihilfen ohne vorherige Anmeldung eingeführt oder umgestaltet wurden, in der Tat dazu, eine Entscheidung über deren Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zu erlassen, sofern sie es mit einem Mitgliedstaat zu tun hat, der ihr unter Verletzung seiner Pflicht zur Zusammenarbeit die angeforderten Auskünfte nicht erteilt. - EuGH, 29.04.2004 - C-277/00
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Rn. 57 Dies gilt erst recht, wenn die Kommission - wie in der vorliegenden Rechtssache - anordnet, dass die Beihilfe vom Nutznießer zurückgefordert wird, da eine solche Rückerstattung gerade die von einem bestimmten Wettbewerbsvorteil verursachte Wettbewerbsverzerrung beseitigen und auf diese Weise den Zustand vor der Gewährung der Beihilfe wiederherstellen soll (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 8. Mai 2003, 1talien und SIM 2 Multimedia/Kommission, C-328/99 und C-399/00, Slg. 2003, I-4035, Randnr. 66, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnrn. - EuGH, 08.05.2003 - C-328/99
Italien und SIM 2 Multimedia / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Entscheidung …
Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Rn. 57 Dies gilt erst recht, wenn die Kommission - wie in der vorliegenden Rechtssache - anordnet, dass die Beihilfe vom Nutznießer zurückgefordert wird, da eine solche Rückerstattung gerade die von einem bestimmten Wettbewerbsvorteil verursachte Wettbewerbsverzerrung beseitigen und auf diese Weise den Zustand vor der Gewährung der Beihilfe wiederherstellen soll (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 8. Mai 2003, 1talien und SIM 2 Multimedia/Kommission, C-328/99 und C-399/00, Slg. 2003, I-4035, Randnr. 66, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnrn. - EuGH, 13.04.1994 - C-324/90
Deutschland und Pleuger Worthington / Kommission
Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Dies ergebe sich im Übrigen im Umkehrschluss aus der Rechtsprechung, nach der sich die Kommission nicht auf den fragmentarischen oder unvollständigen Charakter der ihr zur Verfügung stehenden Informationen berufen könne, wenn sie kein Auskunftsersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat gerichtet habe; insoweit verweist die Kommission auf das Urteil vom 13. April 1994, Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission (C-324/90 und C-342/90, Slg. 1994, I-1173, Randnr. 29). - EuGH, 16.03.2000 - C-284/98
Parlament / Bieber - "Rechtsmittel - Beamte - Urlaub aus persönlichen Gründen - …
Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Rn. 46 Was erstens die Zulässigkeit des vorliegenden Rechtsmittelgrundes betrifft, so ergibt sich aus Art. 225 Abs. 1 EG und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsmittel auf Rechtsfragen beschränkt ist und auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf einen Verfahrensfehler, durch den die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden, oder auf eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch das Gericht gestützt werden muss (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 16. März 2000, Parlament/Bieber, C-284/98 P, Slg. 2000, I-1527, Randnr. 30, sowie Beschlüsse vom 14. Juli 2005, Gouvras/Kommission, C-420/04 P, Slg. 2005, I-7251, Randnr. 48, und vom 20. März 2007, Kallianos/Kommission, C-323/06 P, Slg. 2007, I-43, Randnr. 10). - EuG, 12.09.2007 - T-196/02
MTU Friedrichshafen / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. September 2007, MTU Friedrichshafen/Kommission (T-196/02, Slg. 2007, II-2889; im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung 2002/898/EG der Kommission vom 9. April 2002 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der SKL Motoren- und Systembautechnik GmbH (…ABl. L 314, S. 75; im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat, soweit darin angeordnet wird, dass ein Betrag in Höhe von 2, 71 Mio. Euro von der MTU Friedrichshafen GmbH (im Folgenden: MTU) als Gesamtschuldnerin zurückzufordern ist. - EuGH, 14.07.2005 - C-420/04
Gouvras / Kommission
- EuGH, 20.03.2007 - C-323/06
Rechtsmittel-Zurückweisung
- EuGH, 03.04.2014 - C-559/12
Der Gerichtshof bestätigt, dass die implizite unbeschränkte Bürgschaft des …
Rn. 51 Drittens habe das Gericht in Rn. 119 des angefochtenen Urteils die im Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen (C-520/07 P, Slg. 2009, I-8555), aufgestellten Grundsätze über die Beweislast und das Beweismaß falsch angewandt.Rn. 60 Drittens ist auch das Vorbringen zurückzuweisen, das Gericht habe in Rn. 119 des angefochtenen Urteils das Urteil Kommission/MTU Friedrichshafen falsch ausgelegt, weil dieses den Fall betreffe, in dem die Kommission eine endgültige Entscheidung über staatliche Beihilfen auf der Grundlage von unvollständigen oder fragmentarischen Informationen erlasse, der hier nicht gegeben sei.
- EuGH, 08.12.2011 - C-275/10
Residex Capital IV - Art. 88 Abs. 3 EG - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die …
Rn. 34 Das Hauptziel der Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten staatlichen Beihilfe besteht folglich darin, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die durch den mit einer solchen Beihilfe verbundenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde (Urteile vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 76, und vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, Slg. 2009, I-8555, Randnr. 57). - EuGH, 07.05.2020 - C-148/19
BTB Holding Investments und Duferco Participations Holding/ Kommission - …
Rn. 48 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Kommission nicht einfach von der Annahme, dass einem Unternehmen ein Vorteil zugeflossen ist, der eine staatliche Beihilfe darstellt, ausgehen darf, indem sie sich, weil sie nicht über Informationen für eine mögliche gegenteilige Schlussfolgerung verfügt, in Ermangelung anderer Anhaltspunkte für die positive Feststellung eines solchen Vorteils auf eine negative Vermutung stützt (Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 58).Rn. 49 Bei Anwendung des Grundsatzes des privaten Wirtschaftsteilnehmers muss sich die Kommission zumindest vergewissern, dass die Informationen, über die sie verfügt, auch wenn sie unvollständig und fragmentarisch sein mögen, eine hinreichende Grundlage für die Annahme bilden, dass einem Unternehmen ein Vorteil zugeflossen ist, der eine staatliche Beihilfe darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 56).
Rn. 50 Die Kommission muss ihre Entscheidungen nämlich auf einigermaßen tragfähige und schlüssige Anhaltspunkte stützen, die geeignet sind, die Schlussfolgerungen, zu denen sie gelangt, zu untermauern (Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 55).
- EuGH, 26.03.2020 - C-244/18
Larko/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Kapitalzufuhr und …
Rn. 69 Selbst wenn die Kommission es mit einem Mitgliedstaat zu tun hat, der der ihr unter Verletzung seiner Pflicht zur Zusammenarbeit die angeforderten Auskünfte nicht erteilt, muss sie dennoch ihre Entscheidungen auf einigermaßen tragfähige und schlüssige Anhaltspunkte stützen, die eine hinreichende Grundlage für die Annahme bilden, dass einem Unternehmen ein Vorteil zugeflossen ist, der eine staatliche Beihilfe darstellt, und die somit geeignet sind, die Schlussfolgerungen, zu denen sie gelangt ist, zu untermauern (Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 54 bis 56).Rn. 70 Da die Rückforderung der fraglichen Beihilfe vom Begünstigten gerade die durch einen bestimmten Wettbewerbsvorteil verursachte Wettbewerbsverzerrung beseitigen und auf diese Weise den Zustand vor der Gewährung der Beihilfe wiederherstellen soll, darf die Kommission nicht einfach von der Annahme, dass einem Unternehmen ein Vorteil zugeflossen ist, der eine staatliche Beihilfe darstellt, ausgehen, indem sie sich, weil sie nicht über Informationen für eine mögliche gegenteilige Schlussfolgerung verfügt, in Ermangelung anderer Anhaltspunkte für die positive Feststellung eines solchen Vorteils auf eine negative Vermutung stützt (Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 57 und 58).
- EuG, 15.09.2016 - T-219/13
Ferracci / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kommunale Immobiliensteuer - …
Zweck der Vorschriften des Vertrags über staatliche Beihilfen ist die Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs, so dass grundsätzlich die Beschlüsse der Kommission dem betreffenden Mitgliedstaat die Verpflichtung auferlegen, die rechtswidrigen Beihilfen wieder wirksam und ohne Verzögerung einzuziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).Wenn dieses Vorbringen des Klägers dahin auszulegen sein sollte, dass er die Kommission auffordert, die Rückforderung der Beihilfe anzuordnen, wenn die begünstigte Einrichtung nicht in der Lage ist, nachzuweisen, dass sie in der Vergangenheit nicht wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt hat, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Kommission nicht einfach von der Annahme ausgehen darf, dass einem Unternehmen ein Vorteil zugeflossen ist, der eine staatliche Beihilfe darstellt, indem sie sich, weil sie nicht über Informationen für eine mögliche gegenteilige Schlussfolgerung verfügt, in Ermangelung anderer Anhaltspunkte für die positive Feststellung eines solchen Vorteils auf eine negative Vermutung stützt (Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 58).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-465/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella ist das Urteil des Gerichts über die …
{FN:50} Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen (C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 55 und 58).{FN:54} Vgl. Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 52.
- EuGH, 10.12.2020 - C-160/19
Comune di Milano/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Rn. 111 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission im Rahmen einer Entscheidung über den Abschluss des förmlichen Prüfverfahrens nach Art. 7 der Verordnung Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [108 AEUV] (…ABl. 1999, L 83, S. 1) nicht einfach von der Annahme, dass einem Unternehmen ein Vorteil zugeflossen ist, der eine staatliche Beihilfe darstellt, ausgehen darf, indem sie sich, weil sie nicht über Informationen für eine mögliche gegenteilige Schlussfolgerung verfügt, in Ermangelung anderer Anhaltspunkte für die positive Feststellung eines solchen Vorteils auf eine negative Vermutung stützt (Urteile vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 58, …sowie vom 26. März 2020, Larko/Kommission, C-244/18 P, EU:C:2020:238, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.03.2015 - C-672/13
OTP Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfe - Art. 107 Abs. 1 …
Rn. 71 Das Hauptziel der Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten staatlichen Beihilfe besteht somit darin, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die durch den mit einer solchen Beihilfe verbundenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutschland/Kommission, C-277/00, EU:C:2004:238, Rn. 76, und Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 57). - EuG, 07.03.2019 - T-837/16
Schweden/ Kommission - REACH - Beschluss der Kommission über die Zulassung der …
Rn. 81 Erstens darf die Kommission eine Zulassung nicht auf der Grundlage bloßer Vermutungen erteilen, die durch die ihr zur Verfügung stehenden Informationen weder bestätigt noch widerlegt werden (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 51 und 52). - EuGH, 25.02.2021 - C-389/19
Kommission/ Schweden - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - …
Rn. 34 Im Übrigen hat das Gericht in den Rn. 81 und 85 des angefochtenen Urteils, die zusammen zu lesen sind, darauf hingewiesen, dass die Zulassungsentscheidung der Kommission nicht allein auf Vermutungen gestützt werden dürfe, die durch die der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen weder bestätigt noch widerlegt würden (vgl. entsprechend Urteil vom 17. September 2009, Kommission/MTU Friedrichshafen, C-520/07 P, EU:C:2009:557, Rn. 52 und 53). - Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-211/20
Valencia Club de Fútbol/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 20.09.2012 - T-154/10
Frankreich / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form …
- EuG, 14.07.2010 - T-571/08
Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Anordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-164/15
Kommission / Aer Lingus - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Irische …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-559/12
Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - La Poste - Öffentliche Einrichtung mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-144/21
Parlament/ Kommission (Autorisation d'une substance extrêmement préoccupante) - …
- EuG, 04.05.2022 - T-423/14
Larko/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Griechenland gewährte Beihilfen - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / MTU Friedrichshafen
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung Nr. 659/1999 - Entscheidung auf Grundlage der verfügbaren Informationen - Vermutung - Schiffsmotoren
- EU-Kommission
Commission / MTU Friedrichshafen
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung Nr. 659/1999 - Entscheidung auf Grundlage der verfügbaren Informationen - Vermutung - Schiffsmotoren
- EU-Kommission
Commission / MTU Friedrichshafen
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung Nr. 659/1999 - Entscheidung auf Grundlage der verfügbaren Informationen - Vermutung - Schiffsmotoren“
Verfahrensgang
- EuG, 12.09.2007 - T-196/02
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07 P
- EuGH, 17.09.2009 - C-520/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- EuG, 12.09.2007 - T-196/02
MTU Friedrichshafen / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
Rn. 1 Das vorliegende Rechtsmittel der Kommission ist gegen das Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, MTU Friedrichshafen/Kommission (T-196/02, Slg. 2007, II-2889, im Folgenden: angefochtenes Urteil), gerichtet.- der Rechtsmittelgegnerin sowohl die Kosten des Rechtsmittelverfahrens als auch die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens in der Rechtssache T-196/02 aufzuerlegen.
- das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des Gerichts vom 12. September 2007 in der Rechtssache T-196/02 vollständig zurückzuweisen;.
- EuGH, 06.03.1997 - C-150/96
Galtieri / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
{FN:25} - In diesem Sinne auch der Beschluss des Gerichtshofs vom 6. März 1997, Galtieri/Parlament (C-150/96 P, Slg. 1997, I-1229, Randnrn. 15 f.). - EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
36 und 37), und vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission (C-382/99, Slg. 2002, I-5163, Randnr. 76); Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2005, Freistaat Thüringen/Kommission (T-318/00, Slg. 2005, II-4179, Randnr. 88).
- EuGH, 14.02.1990 - 301/87
Frankreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
{FN:13} - Siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission (C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 22), vom 21. März 1991, 1talien/Kommission (C-303/88, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 47), vom 13. April 1994, Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission (C-324/90 und C-342/90, Slg. 1994, I-1173, Randnr. 29). - EuGH, 21.03.1991 - 303/88
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
{FN:13} - Siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission (C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 22), vom 21. März 1991, 1talien/Kommission (C-303/88, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 47), vom 13. April 1994, Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission (C-324/90 und C-342/90, Slg. 1994, I-1173, Randnr. 29). - EuGH, 26.09.1996 - C-241/94
Frankreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
{FN:16} - Urteile des Gerichtshofs vom 26. September 1996, Frankreich/Kommission (C-241/94, Slg. 1996, I-4551, Randnrn. - EuGH, 01.06.1994 - C-136/92
Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
{FN:22} - Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a. (C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnr. 49). - EuGH, 27.01.2000 - C-164/98
DIR International Film u.a. / Kommission - MEDIA-Programm - Darlehensbedingungen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
{FN:23} - Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission (C-164/98 P, Slg. 2000, I-447, Randnrn. - EuGH, 12.07.2001 - C-302/99
Kommission und Frankreich / TF1 - "Rechtsmittel - Nicht stichhaltiger …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
{FN:24} - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2001, Kommission und Frankreich/TF1 (C-302/99 P und C-308/99 P, Slg. 2001, I-5603, Randnrn. - EuG, 19.10.2005 - T-318/00
Freistaat Thüringen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07
36 und 37), und vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission (C-382/99, Slg. 2002, I-5163, Randnr. 76); Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2005, Freistaat Thüringen/Kommission (T-318/00, Slg. 2005, II-4179, Randnr. 88). - EuGH, 13.04.1994 - C-324/90
Deutschland und Pleuger Worthington / Kommission
- EuGH, 21.11.1991 - C-145/90
Costacurta / Kommission
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