Rechtsprechung
| EuGH, 04.03.2015 - C-547/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Oliver Medical
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 8543, 9018 und 9019 - Laser- und Ultraschallgeräte sowie deren Ersatzteile und Zubehör
- Europäischer Gerichtshof
Oliver Medical
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 8543, 9018 und 9019 - Laser- und Ultraschallgeräte sowie deren Ersatzteile und Zubehör
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Verordnung (EWG) Nr. 2658/87; Gemeinsamer Zolltarif; Tarifierung; Kombinierte Nomenklatur; Positionen 8543, 9018 und 9019; Laser- und Ultraschallgeräte sowie deren Ersatzteile und Zubehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 127 (Kurzinformation)
Zollrechtliche Abgrenzung von Medizinprodukten
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Oliver Medical
- IWW (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 9018, KN Pos 9019, EWGV 2658/87 Anh 1, KN Pos 8543
Kombinierte Nomenklatur, Einreihung, medizinische Geräte - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Administrativa rajona tiesa - Auslegung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) in der durch die ...
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 04.03.2004 - C-130/02
Krings
Auszug aus EuGH, 04.03.2015 - C-547/13
Um im Rahmen der Auslegung einer Tarifierungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen (Urteil Krings, C-130/02, EU:C:2004:122, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 57 Gleichwohl fördert die entsprechende Anwendung einer Tarifierungsverordnung wie der Verordnung Nr. 119/2008 auf Waren, die denjenigen entsprechen, die von dieser Verordnung erfasst werden, eine kohärente Auslegung der KN und die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil Krings, EU:C:2004:122, Rn. 35).
- EuGH, 18.05.2011 - C-423/10
Delphi Deutschland - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - …
Auszug aus EuGH, 04.03.2015 - C-547/13
Rn. 45 Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil Delphi Deutschland, C-423/10, EU:C:2011:315, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 46 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung sind die von der Kommission zur KN und von der WZO zum HS ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (Urteil Delphi Deutschland, EU:C:2011:315, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.05.2014 - C-297/13
Data I / O - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif - …
Auszug aus EuGH, 04.03.2015 - C-547/13
Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (vgl. Urteil Data I/O, C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.07.2007 - C-142/06
Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte …
Auszug aus EuGH, 04.03.2015 - C-547/13
Rn. 47 Schließlich kann für die Zwecke der Einreihung in die geeignete Position der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (vgl. Urteil Olicom, C-142/06, EU:C:2007:449, Rn. 18). - EuGH, 19.07.2012 - C-336/11
Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - …
Auszug aus EuGH, 04.03.2015 - C-547/13
Rn. 69 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den Positionen 8473, 8486 und 9018 der KN, dass der Begriff "Teil" voraussetzt, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion dieses Teil unabdingbar ist, während der Begriff "Zubehör" eine auswechselbare Vorrichtung umfasst, die ein Gerät für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht, seine Verwendungsmöglichkeiten erweitert oder es in die Lage versetzt, eine im Zusammenhang mit seiner Hauptfunktion stehende Sonderarbeit auszuführen (vgl. Urteil Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u. a., C-336/11, EU:C:2012:500, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.03.2020 - C-182/19
Pfizer Consumer Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …
Als solche relevanten Aspekte sind die Verwendung, die der Hersteller für die betreffende Ware vorgesehen hat, sowie die Art und Weise und der Ort der Verwendung dieser Ware zu prüfen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 51 und 52).Rn. 51 Im Übrigen stellt der Umstand, dass diese Waren gemäß der Richtlinie 93/42 als "aktive Medizinprodukte" eingestuft werden, insoweit ein zusätzliches Indiz dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 53).
Rn. 52 Hingegen deutet nichts darauf hin, dass diese Waren in erster Linie darauf abzielen würden, ästhetische Verbesserungen vorzunehmen, was ein Indiz wäre, mit dem widerlegt werden könnte, dass sie für medizinische Zwecke bestimmt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 52).
- EuGH, 15.12.2016 - C-700/15
LEK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung der …
Um die Kohärenz der Auslegung der KN und der Auslegung des HS - das durch ein internationales Übereinkommen mit der Europäischen Union als einer Vertragspartei festgelegt wurde - zu wahren, kann jedoch der Umstand, dass ein Erzeugnis mit einer Genehmigung für das Inverkehrbringen als Arzneimittel im Sinne der Richtlinie 2001/83 versehen ist, für die Beurteilung der Frage, ob dieses Erzeugnis in die Kategorie "Arzneimittel" im Sinne der Position 3004 fällt, nicht maßgeblich sein (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. März 1998, Laboratoires Sarget, C-270/96, EU:C:1998:103, Rn. 25, und vom 4. März 2015, Oliver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 53).Um im Rahmen der Auslegung einer Tarifierungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 51 Gleichwohl fördert die entsprechende Anwendung einer Tarifierungsverordnung wie der Verordnung Nr. 1264/98 und der Durchführungsverordnung Nr. 727/2012 auf Erzeugnisse, die denjenigen entsprechen, die von diesen Verordnungen erfasst werden, eine kohärente Auslegung der KN und die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.03.2017 - C-435/15
GROFA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - …
Insoweit ist auch die Begründung dieser Verordnung zu berücksichtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, EU:C:2006:465, Rn. 34, und vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 58).Rn. 40 Außerdem kann für die Zwecke der Einreihung in die geeignete Position der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (…Urteile vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 41, und vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 47).
- BFH, 08.11.2016 - VII R 9/15
Einreihung langer "Dehnhülsen" in die Kombinierte Nomenklatur
Rn. 7 Die Klägerin schließt sich der Rechtsauffassung des FG an und weist ergänzend auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Urteil Oliver Medical vom 4. März 2015 C-547/13 (EU:C:2015:139) hin, wonach die Verwendungsbestimmung des Herstellers sowie die Art und Weise und der Ort der Verwendung bei der Tarifierung relevant seien.Der Verwendungszweck kann ein objektives Einreihungskriterium sein, sofern er sich aus der Natur des Erzeugnisses ergibt bzw. der Ware innewohnt; ob dies zutrifft, muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses beurteilen lassen (vgl. EuGH-Urteile Kawasaki Motors Europe vom 22. September 2016 C-91/15, EU:C:2016:716, ZfZ 2016, 265; Oliver Medical, EU:C:2015:139; HARK vom 12. Dezember 2013 C-450/12, EU:C:2013:824, ZfZ 2014, 105; TNT Freight Management vom 12. Juli 2012 C-291/11, EU:C:2012:459, m.w.N.; Roeckl Sporthandschuhe vom 29. April 2010 C-123/09, EU:C:2010:237, ZfZ 2010, 190).
8543 KN betreffende EuGH-Urteil Oliver Medical (EU:C:2015:139, Rz 51 ff.) gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
- BFH, 23.10.2018 - VII R 19/17
Zur Erkennbarkeit von Teilen und Zubehör
Rn. 13 Deshalb ist nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile G.E. Security vom 25. Februar 2016 C-143/15, EU:C:2016:115, Rz 60; Rohm Semiconductor vom 20. November 2014 C-666/13, EU:C:2014:2388, Rz 44; HARK vom 12. Dezember 2013 C-450/12, EU:C:2013:824, ZfZ 2014, 105) im Interesse einer kohärenten Auslegung der KN auf die im Zusammenhang mit den Kap. 84 und 85 sowie Kap. 90 KN entwickelte Rechtsprechung zurückzugreifen, wonach der Begriff "Teile" voraussetzt, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion oder Funktionieren diese Teile unabdingbar sind, während der Begriff "Zubehör" eine auswechselbare Vorrichtung umfasst, die ein Gerät für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht, seine Verwendungsmöglichkeiten erweitert oder es in die Lage versetzt, eine im Zusammenhang mit seiner Hauptfunktion stehende Sonderarbeit auszuführen (vgl. u.a. EuGH-Urteile Oliver Medical vom 4. März 2015 C-547/13, EU:C:2015:139; Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u.a. vom 19. Juli 2012 C-336/11, EU:C:2012:500; Turbon International vom 7. Februar 2002 C-276/00, EU:C:2002:88, Rz 30 und 32, Slg. 2002, I-1389; Peacock vom 19. Oktober 2000 C-339/98, EU:C:2000:573, Rz 21, Slg. 2000, I-8947; Unomedical vom 16. Juni 2011 C-152/10, EU:C:2011:402, Rz 29, Slg. 2011, I-5433; RUMA vom 15. Februar 2007 C-183/06, EU:C:2007:110, Rz 31, Slg. 2007, I-1559). - EuGH, 12.04.2018 - C-227/17
Medtronic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …
Rn. 60 Sollte das vorlegende Gericht zu dem Schluss gelangen, dass die Hauptfunktion der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Wirbelsäulenfixationssysteme angesichts ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften sowie unter Berücksichtigung ihrer vorgesehenen und ihrer konkreten Verwendung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 51 und 52, …sowie vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 55) nicht darin besteht, Knochenbrüche zu behandeln, wäre folglich die Durchführungsverordnung Nr. 1214/2014 bei ihrer Einreihung in die passende Unterposition der KN nicht zu berücksichtigen. - EuGH, 28.04.2016 - C-233/15
Oniors Bio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …
Rn. 33 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann der Verwendungszweck einer Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lässt (vgl. Urteile Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 41, und Oliver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 47).Es obliegt dem Einführer, bei der Einfuhr in der von ihm bei den zuständigen Zollbehörden eingereichten Anmeldung den Nachweis des darin für die fragliche Ware genannten Verwendungszwecks zu erbringen (vgl. entsprechend Urteil Oliver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 51).
Dennoch bildet die Stellungnahme der zuständigen Lebensmittelbehörde, wonach eine Pflanzenölmischung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende für den menschlichen Verzehr ungeeignet sei, einen von mehreren Gesichtspunkten, die von der Behörde oder dem zuständigen nationalen Gericht im Hinblick auf die Einreihung dieser Mischung in die geeignete Position der KN zu berücksichtigen sind (vgl. entsprechend Urteil Oliver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 53).
- FG Hamburg, 25.09.2023 - 4 K 22/20
Zolltarif: Einreihung als Teil eines medizinischen Instruments
9018 (…EZT-Online Rz. 01.0; vgl. auch EuGH, Urteil vom 4. März 2015, C-547/13, Oliver Medical, Rn. 49) gehört zu dieser Position eine besonders große Anzahl von Instrumenten, Apparaten und Geräten aus Stoffen aller Art. Nach ErlHS zu Kap. 90 KN sind diese aber im Allgemeinen vor allem durch ihre sorgfältige Fertigung und ihre große Präzision gekennzeichnet.9018 KN werden in den meisten Fällen von einem Angehörigen der Gesundheitsberufe verwendet, ohne dass in jedem Fall eine Handhabung durch eine solche Person erforderlich wäre, und sind zum anderen für medizinische Zwecke bestimmt (EuGH, Urteil vom 4. März 2015, C-547/13, Oliver Medical, Rn. 50).
Demgegenüber umfasst der Begriff "Zubehör" eine auswechselbare Vorrichtung, die ein Gerät für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht, seine Verwendungsmöglichkeiten erweitert oder es in die Lage versetzt, eine im Zusammenhang mit seiner Hauptfunktion stehende Sonderarbeit auszuführen (EuGH, Urteile vom 4. März 2015, C-547/13, Oliver Medical, Rn. 69;… vom 19. Juli 2012, C-336/11, Rohm & Haas u.a., Rn. 34 m.w.N.;… siehe auch zu Tastaturfolien das Urteil vom 15. Februar 2007, C-183/06, RUMA, Rn. 31 f.).
- EuGH, 10.09.2026 - C-406/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …
Rn. 67 Daraus folgt, dass die Unionsvorschriften über Lebensmittel und Lebensmittelhygiene für sich genommen nicht entscheidend für die Einreihung einer Ware in eine bestimmte Position der KN sein können, aber gleichwohl einen von mehreren Gesichtspunkten darstellen, die dabei zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 53…, vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 56, …und vom 15. Dezember 2016, LEK, C-700/15, EU:C:2016:959, Rn. 36). - BFH, 27.02.2019 - VII R 1/18
Zur Einreihung von Einlegesohlen
Rn. 8 Auf den Verwendungszweck einer Ware darf abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen hierauf Bezug genommen wird und er sich in den objektiven Eigenschaften und Merkmalen der Ware niedergeschlagen hat, er der Ware also innewohnt (…Senatsurteil in BFH/NV 2018, 249, ZfZ 2018, 139; EuGH-Urteile Kawasaki Motors Europe vom 22. September 2016 C-91/15, EU:C:2016:716, ZfZ 2016, 265; Oliver Medical vom 4. März 2015, C-547/13, EU:C:2015:139). - EuGH, 19.12.2019 - C-677/18
Amoena - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche …
- EuGH, 09.06.2016 - C-288/15
MIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer …
- BFH, 29.11.2022 - VII R 36/20
Steuerfreie Verwendung von Energieerzeugnissen für die Schifffahrt
- FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15
Zolltarifliche Einreihung von Elektrostimulationsgeräten - Multifunktionsgeräte …
- EuGH, 20.11.2025 - C-631/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …
- EuGH, 09.02.2017 - C-441/15
Madaus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - …
- EuGH, 12.05.2016 - C-532/14
Toorank Productions - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …
- FG Hessen, 29.01.2026 - 7 K 98/22
- EuGH, 02.05.2019 - C-268/18
Onlineshop - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung …
- FG Düsseldorf, 07.02.2024 - 4 K 1080/21
Zolltarifliche Einreihung von Röntgen-Flachbilddetektoren für die …
- EuGH, 10.03.2021 - C-941/19
Samohýl group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2017 - C-329/16
Snitem und Philips France - Richtlinie 93/42/EWG - Begriff Medizinprodukt - …
- EuGH, 26.05.2016 - C-262/15
GD European Land Systems - Steyr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …
- FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 130/15
Zollrecht - Tarifierung - Einreihung eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
Toorank Productions - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und …
- FG Hamburg, 11.06.2019 - 4 K 232/16
(Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines …
- FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 118/15
Zollrecht; Tarifierung: Zur Bestimmung des Stärkegehalts bei …
- FG Hamburg, 28.05.2019 - 4 K 82/18
Zollrecht; Tarifierung: Einreihung eines Multimediageräts für Kraftfahrzeuge
- FG Düsseldorf, 04.10.2023 - 4 K 1142/23
Verwendungszweck einer Ware als objektives Tarifierungskriterium hinsichtlich …
- FG Hamburg, 02.10.2020 - 4 K 42/18
Zollrecht: Einreihung einer Warnweste mit Hülle
- FG Hamburg, 06.12.2021 - 4 K 9/18
Tarifrecht: Voraussetzungen für die entsprechende Anwendung von …
- EuGH, 12.07.2021 - C-677/18
Amoena
- FG Düsseldorf, 17.02.2026 - 4 K 466/25
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