Rechtsprechung
| EuGH, 12.02.2015 - C-567/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Baczó und Vizsnyiczai
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 - Immobiliendarlehensvertrag - Schiedsklausel - Missbräuchlicher Charakter - Verbraucherklage - Nationale Verfahrensvorschrift - Unzuständigkeit des Gerichts, bei dem eine Klage wegen der ...
- Europäischer Gerichtshof
Baczó und Vizsnyiczai
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 7 - Immobiliendarlehensvertrag - Schiedsklausel - Missbräuchlicher Charakter - Verbraucherklage - Nationale Verfahrensvorschrift - Unzuständigkeit des Gerichts, bei dem eine Klage wegen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Das Unionsrecht steht der ungarischen Regelung, wonach Rechtsstreitigkeiten über die Unwirksamkeit missbräuchlicher Klauseln an die überörtlichen Gerichte verwiesen werden müssen, nicht grundsätzlich entgegen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtsstreitigkeiten über die Unwirksamkeit missbräuchlicher Klauseln
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Baczó und Vizsnyiczai
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Fövárosi Törvényszék - Auslegung von Art. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) - Verbraucherklage gegen eine Schiedsklausel in einem ...
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1291
- EuZW 2015, 484
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 05.12.2013 - C-413/12
Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León - …
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-567/13
Rn. 42 Dabei dürfen allerdings nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit) und die Ausübung der durch die Rechtsordnung der Europäischen Union verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteile Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León, C-413/12, EU:C:2013:800, Rn. 30).Rn. 51 Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Verfahrensregeln über die Struktur der innerstaatlichen Rechtswege, die ein allgemeines Interesse der geordneten Rechtspflege und der Vorhersehbarkeit verfolgen, in dem Sinne Vorrang vor Einzelinteressen haben, dass sie nicht entsprechend der besonderen wirtschaftlichen Situation einer Partei geändert werden können (Urteil Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León, EU:C:2013:800, Rn. 38).
Rn. 52 Die Beachtung des Effektivitätsgrundsatzes setzt jedoch voraus, dass die Organisation der innerstaatlichen Rechtswege die Ausübung der Rechte, die dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsen, nicht übermäßig erschwert oder unmöglich macht (Urteil Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León, EU:C:2013:800, Rn. 39).
Rn. 55 Jedoch müssen die Mechanismen berücksichtigt werden, die die nationale Verfahrensordnung zum Ausgleich eventueller finanzieller Schwierigkeiten des Verbrauchers vorsieht (wie z. B. die Gewährung von Prozesskostenhilfe) und die es ermöglichen könnten, die Zusatzkosten auszugleichen, die der Umstand, dass dem örtlichen Gericht zugunsten des überörtlichen Gerichts die Zuständigkeit entzogen wird, mit sich bringt und die sowohl auf die höheren Gebühren als auch auf die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt zurückzuführen sind (vgl. Urteil Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León, EU:C:2013:800, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 57 Aus der dem Gerichtshof vorgelegten Akte ergibt sich - vorbehaltlich der vom vorlegenden Gericht zu treffenden Feststellungen - jedoch nicht, dass der ordnungsgemäße Ablauf des Prozesses das persönliche Erscheinen des klagenden Verbrauchers in allen Verfahrensstadien erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León, EU:C:2013:800, Rn. 41).
- EuGH, 30.05.2013 - C-397/11
Jőrös - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-567/13
Rn. 35 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass § 23 Abs. 1 Buchst. k der Zivilprozessordnung Anlass für das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache war, die zu dem Urteil Jőrös (C-397/11, EU:C:2013:340) geführt hat.Rn. 37 In Rn. 53 des Urteils Jőrös (EU:C:2013:340) hat der Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 93/13 dahin auszulegen ist, dass das nationale Gericht, das von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel festgestellt hat, das innerstaatliche Prozessrecht nach Möglichkeit so anzuwenden hat, dass alle Konsequenzen gezogen werden, die sich nach nationalem Recht aus der Feststellung der Missbräuchlichkeit der fraglichen Klausel ergeben, damit es sicher sein kann, dass diese Klausel für den Verbraucher unverbindlich ist.
Rn. 38 Allerdings unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache von der Rechtssache, die Anlass für das Urteil Jőrös (EU:C:2013:340) war, durch den Umstand, dass sich vorliegend die Frage stellt, ob es einem Verbraucher als Kläger möglich sein muss, selbst - neben der Unwirksamkeit eines in den Geltungsbereich der Richtlinie 93/13 fallenden Vertrags - auch die Missbräuchlichkeit von in diesem Vertrag enthaltenen Klauseln geltend zu machen, obgleich der betreffende Verbraucher wegen einer Zuständigkeitsvorschrift einen solchen Antrag bei einem anderen nationalen Gericht stellen müsste.
- EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
Agrokonsulting-04 - Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - …
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-567/13
Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es in Ermangelung einer einschlägigen Unionsregelung nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten jeweils Sache von deren innerstaatlichem Recht, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (Urteil Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 44 Es ist jedoch allein Sache des nationalen Richters, der unmittelbare Kenntnis von den anwendbaren Verfahrensmodalitäten hat, die Gleichartigkeit der betreffenden Rechtsbehelfe unter dem Gesichtspunkt ihres Gegenstands, ihres Rechtsgrundes und ihrer wesentlichen Merkmale zu prüfen (vgl. Urteile Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 50, und Agrokonsulting-04, EU:C:2013:432, Rn. 39).
- EuGH, 15.07.2010 - C-368/09
Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-567/13
Rn. 32 Insoweit ist daran zu erinnern, dass es zwar nicht Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens die Vereinbarkeit nationalen Rechts oder einer nationalen Praxis mit dem Unionsrecht zu beurteilen, dass der Gerichtshof jedoch wiederholt entschieden hat, dass er befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit zu befinden (vgl. Urteil Pannon Gép Centrum, C-368/09, EU:C:2010:441, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-567/13
Rn. 42 Dabei dürfen allerdings nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit) und die Ausübung der durch die Rechtsordnung der Europäischen Union verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteile Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León, C-413/12, EU:C:2013:800, Rn. 30). - EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - …
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-567/13
Rn. 44 Es ist jedoch allein Sache des nationalen Richters, der unmittelbare Kenntnis von den anwendbaren Verfahrensmodalitäten hat, die Gleichartigkeit der betreffenden Rechtsbehelfe unter dem Gesichtspunkt ihres Gegenstands, ihres Rechtsgrundes und ihrer wesentlichen Merkmale zu prüfen (vgl. Urteile Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 50, und Agrokonsulting-04, EU:C:2013:432, Rn. 39). - EuGH, 27.02.2014 - C-470/12
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherkreditvertrag - …
Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-567/13
Rn. 49 Was zweitens den Effektivitätsgrundsatz angeht, muss - nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs - jede Fallgestaltung, in der sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Instanzen geprüft werden (Urteil Pohotovosť, C-470/12, EU:C:2014:101, Rn. 51).
- EuGH, 05.06.2023 - C-204/21
Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen …
Ferner hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die Bestimmung überörtlicher Gerichte, von denen es weniger gibt als von den örtlichen Gerichten und die gegenüber diesen höherrangig sind und über mehr einschlägige Fachkompetenz verfügen, geeignet sein kann, eine homogenere Rechtsprechung mit einer Spezialisierung auf das betreffende Gebiet des materiellen Unionsrechts und einen wirksameren Schutz der mit diesem Rechtsgebiet verbundenen Rechte der Einzelnen zu begünstigen (Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai, C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 46 und 58). - BGH, 27.03.2025 - I ZB 68/24
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters bei Nichteinholung einer …
Rn. 16 aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union können die Verfahrensregeln über die Struktur der innerstaatlichen Rechtswege und die Zahl der Rechtszüge, die ein allgemeines Interesse der geordneten Rechtspflege und der Vorhersehbarkeit verfolgen, Vorrang vor Einzelinteressen haben (vgl. EuGH…, Urteil vom 5. Dezember 2013 - C-413/12, EuZW 2014, 74 [juris Rn. 38] - Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León; Urteil vom 12. Februar 2015 - C-567/13, NJW 2015, 1291 [juris Rn. 51] - Baczó und Vizsnyiczai;… Urteil vom 31. Mai 2018 - C-483/16, NJW 2018, 2181 [juris Rn. 51] - Sziber). - BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 9.19
Begründungsfrist für einen Normenkontrollantrag
Der sog. Äquivalenzgrundsatz (z.B. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - C-567/13 [ECLI:EU:C:2015:88] - NJW 2015, 1291 m.w.N.), nach dem die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als für die entsprechenden auf innerstaatliches Recht bezogenen Klagen, ist schon deswegen nicht verletzt, weil er keinesfalls die Einschränkung prozessualer Befugnisse verlangt.
- EuGH, 21.04.2016 - C-377/14
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, von …
Dabei dürfen die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai, C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.07.2020 - C-698/18
Eine nationale Rechtsvorschrift darf eine Verjährungsfrist für die auf eine …
Rn. 77 Insoweit ist es allein Sache des nationalen Gerichts, das unmittelbare Kenntnis von den anwendbaren Verfahrensmodalitäten hat, die Gleichartigkeit der betreffenden Rechtsbehelfe unter dem Gesichtspunkt ihres Gegenstands, ihres Rechtsgrundes und ihrer wesentlichen Merkmale zu prüfen (Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai, C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2017 - C-217/16
Dimos Zagoriou - Vollstreckung einer Entscheidung der Kommission, mit der eine …
{FN:15} Vgl. insoweit zur Bestimmung der zuständigen Gerichte Urteile vom 24. April 2008, Arcor (…C-55/06, EU:C:2008:244, Rn. 170), und vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai (C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 43 bis 47).{FN:19} Urteile vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04 (…C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 39), und vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai (C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 44).
{FN:22} Urteil vom 12. Februar 2015 Baczó und Vizsnyiczai (C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 45).
{FN:31} Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai (C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 46).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-378/17
Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána - …
{FN:33} Vgl. z. B. Urteile vom 29. Oktober 2009, Pontin (…C-63/08, EU:C:2009:666, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai (C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai (C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 46 und 47), bezüglich der Frage, ob einerseits die Bestimmung eines höherrangigen Gerichts als für gewisse Falltypen zuständig und andererseits die unterschiedlichen auf die verglichenen Verfahren anwendbaren Kostenregelungen als "ungünstig" betrachtet werden können.
{FN:44} Vgl. insoweit Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai (C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-385/20
Caixabank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …
{FN:27} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2013, Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León (…C-413/12, EU:C:2013:800, Rn. 41), vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai (C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 50, 52 und 53), sowie vom 3. April 2019, Aqua Med (…C-266/18, EU:C:2019:282, Rn. 54).{FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai (C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 54 und 55).
{FN:42} Vgl. insbesondere Urteile vom 5. Dezember 2013, Asociación de Consumidores Independientes de Castilla y León (…C-413/12, EU:C:2013:800, Rn. 42), und vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai (C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 55).
- EuGH, 31.05.2018 - C-483/16
Sziber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …
Rn. 41 In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es, um festzustellen, ob diese beiden Verfahren gleichartige Sachverhalte im Sinne der in Rn. 35 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung regeln, allein Sache des nationalen Richters ist, der unmittelbare Kenntnis von den anwendbaren Verfahrensmodalitäten hat, die Gleichartigkeit der betreffenden Rechtsbehelfe unter dem Gesichtspunkt ihres Gegenstands, ihres Rechtsgrundes und ihrer wesentlichen Merkmale zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai, C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Als solche können sie Einzelinteressen vorgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai, C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung), sofern sie nicht über das zur Erreichung ihres Ziels Erforderliche hinausgehen.
- EuGH, 26.09.2018 - C-180/17
Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Aufschiebende Wirkung des …
Rn. 38 Somit ist erstens zu ermitteln, welche Verfahren oder Rechtsbehelfe miteinander zu vergleichen sind, und zweitens festzustellen, ob die auf das nationale Recht gestützten Rechtsbehelfe günstiger behandelt werden als die Rechtsbehelfe, mit denen die den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte durchgesetzt werden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai, C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 45, …und vom 9. November 2017, Dimos Zagoriou, C-217/16, EU:C:2017:841, Rn. 19). - EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Movic u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 26.09.2018 - C-175/17
Belastingdienst/ Toeslagen (Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) - Vorlage …
- EuGH, 03.04.2019 - C-266/18
Aqua Med - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
- EuGH, 09.11.2017 - C-217/16
Dimos Zagoriou - Vorlage zur Vorabentscheidung - Entscheidung der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20
An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur …
- EuGH, 13.07.2023 - C-35/22
CAJASUR Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-556/17
Torubarov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-698/18
Raiffeisen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-582/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-61/14
Orizzonte Salute - Öffentlicher Auftrag - Richtlinie 89/665 EWG - Regelungen, die …
- EuGH, 16.07.2015 - C-539/14
Sánchez Morcillo und Abril García - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 99 …
- VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4178/14
Prüfung der Notwendigkeit von durch ein Zusammenschlussvorhaben veranlassten …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-32/14
ERSTE Bank Hungary - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verträgen …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-321/22
Provident Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
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