Rechtsprechung
| EuGH, 11.07.2018 - C-629/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
CX
Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - Art. 9 - Zusatzprotokoll - Art. 41 und 42 - Freier Dienstleistungsverkehr - Stillhalteklausel - ...
- Europäischer Gerichtshof
CX
Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - Art. 9 - Zusatzprotokoll - Art. 41 und 42 - Freier Dienstleistungsverkehr - Stillhalteklausel - ...
- Europäischer Gerichtshof
CX
Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - Art. 9 - Zusatzprotokoll - Art. 41 und 42 - Freier Dienstleistungsverkehr - Stillhalteklausel - ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - Art. 9 - Zusatzprotokoll - Art. 41 und 42 - Freier Dienstleistungsverkehr - Stillhalteklausel - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - Art. 9 - Zusatzprotokoll - Art. 41 und 42 - Freier Dienstleistungsverkehr - Stillhalteklausel - ...
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
CX
Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - Art. 9 - Zusatzprotokoll - Art. 41 und 42 - Freier Dienstleistungsverkehr - Stillhalteklausel - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
CX
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - Art. 9 - Zusatzprotokoll - Art. 41 und 42 - Freier Dienstleistungsverkehr - Stillhalteklausel - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
- EuGH, 11.07.2018 - C-629/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- EuGH, 21.10.2003 - C-317/01
WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-629/16
Das bedeutet, dass die auf diesem Gebiet zu erlassenden Vorschriften nicht notwendig denen entsprechen, die aufgrund des AEU-Vertrags gelten, und dass die Ausdehnung der den Verkehr betreffenden Bestimmungen dieses Vertrags auf die Republik Türkei nicht zwingend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 96 und 97).Rn. 48 Gleichwohl hat Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls unmittelbare Wirkung und kann daher vor nationalen Gerichten geltend gemacht werden, um damit die Anwendung entgegenstehender Normen des innerstaatlichen Rechts auszuschließen (Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 58 und 59 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 49 Diese Bestimmung enthält eine Stillhalteklausel, die die Mitgliedstaaten der Union verpflichtet, die Einführung neuer Maßnahmen zu unterlassen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs durch einen türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn galten, als das Zusatzprotokoll in Bezug auf den betreffenden Mitgliedstaat in Kraft trat (vgl. Urteile vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 58, 59 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 19. Februar 2009, Soysal und Savatli, C-228/06, EU:C:2009:101, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 24. September 2013, Demirkan, C-221/11, EU:C:2013:583, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 10. Juli 2014, Dogan, C-138/13, EU:C:2014:2066, Rn. 26), für die Republik Österreich also am 1. Januar 1995.
Rn. 50 Wie der Gerichtshof bereits klargestellt hat, gilt diese Pflicht auch im Bereich der Beförderungsdienstleistungen (Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 92 und 93).
Rn. 51 Um feststellen zu können, ob diese Stillhalteverpflichtung einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, ist zu prüfen, ob diese Regelung eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs beinhaltet und, falls das zu bejahen ist, ob es sich um eine neue Beschränkung handelt (Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 110).
Rn. 52 In Bezug auf die Frage, ob eine nationale Regelung eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs beinhaltet, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Regelung, die die Ausübung von Dienstleistungen im Inland durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen von der Erteilung einer Genehmigung abhängig macht, eine Beschränkung des in Art. 56 AEUV verankerten elementaren Grundsatzes darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 111 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 54 Was die Frage angeht, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung eine neue Beschränkung darstellt, was die österreichische Regierung bestreitet, ist es Sache der innerstaatlichen Gerichte, die allein für die Auslegung nationalen Rechts zuständig sind, festzustellen, ob diese Regelung in dem Sinne neu ist, dass sie die Situation türkischer Unternehmer gegenüber jener Situation erschwert, die sich aus den in Österreich für sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls für diesen Mitgliedstaat, also dem 1. Januar 1995, geltenden Vorschriften ergab (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 116).
- EuGH, 10.07.2014 - C-138/13
Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-629/16
Rn. 49 Diese Bestimmung enthält eine Stillhalteklausel, die die Mitgliedstaaten der Union verpflichtet, die Einführung neuer Maßnahmen zu unterlassen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs durch einen türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn galten, als das Zusatzprotokoll in Bezug auf den betreffenden Mitgliedstaat in Kraft trat (…vgl. Urteile vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 58, 59 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 19. Februar 2009, Soysal und Savatli, C-228/06, EU:C:2009:101, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 24. September 2013, Demirkan, C-221/11, EU:C:2013:583, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Juli 2014, Dogan, C-138/13, EU:C:2014:2066, Rn. 26), für die Republik Österreich also am 1. Januar 1995. - EuGH, 23.01.2014 - C-164/12
DMC - Steuerwesen - Körperschaftsteuer - Einbringung von Anteilen an einer …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-629/16
Rn. 37 Zur Bestimmung, ob eine nationale Rechtsvorschrift unter die eine oder die andere dieser Freiheiten fällt, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf den Gegenstand der betreffenden Regelung abzustellen (Urteile vom 23. Januar 2014, DMC, C-164/12, EU:C:2014:20, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 7. September 2017, Eqiom und Enka, C-6/16, EU:C:2017:641, Rn. 40).
- EuGH, 07.09.2017 - C-6/16
Eqiom und Enka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-629/16
Rn. 37 Zur Bestimmung, ob eine nationale Rechtsvorschrift unter die eine oder die andere dieser Freiheiten fällt, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf den Gegenstand der betreffenden Regelung abzustellen (…Urteile vom 23. Januar 2014, DMC, C-164/12, EU:C:2014:20, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. September 2017, Eqiom und Enka, C-6/16, EU:C:2017:641, Rn. 40). - EuGH, 19.02.2009 - C-228/06
Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-629/16
Rn. 49 Diese Bestimmung enthält eine Stillhalteklausel, die die Mitgliedstaaten der Union verpflichtet, die Einführung neuer Maßnahmen zu unterlassen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs durch einen türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn galten, als das Zusatzprotokoll in Bezug auf den betreffenden Mitgliedstaat in Kraft trat (…vgl. Urteile vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 58, 59 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, vom 19. Februar 2009, Soysal und Savatli, C-228/06, EU:C:2009:101, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 24. September 2013, Demirkan, C-221/11, EU:C:2013:583, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 10. Juli 2014, Dogan, C-138/13, EU:C:2014:2066, Rn. 26), für die Republik Österreich also am 1. Januar 1995. - EuGH, 24.09.2013 - C-221/11
Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-629/16
Rn. 49 Diese Bestimmung enthält eine Stillhalteklausel, die die Mitgliedstaaten der Union verpflichtet, die Einführung neuer Maßnahmen zu unterlassen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs durch einen türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn galten, als das Zusatzprotokoll in Bezug auf den betreffenden Mitgliedstaat in Kraft trat (…vgl. Urteile vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 58, 59 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 19. Februar 2009, Soysal und Savatli, C-228/06, EU:C:2009:101, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, vom 24. September 2013, Demirkan, C-221/11, EU:C:2013:583, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 10. Juli 2014, Dogan, C-138/13, EU:C:2014:2066, Rn. 26), für die Republik Österreich also am 1. Januar 1995. - EuGH, 19.10.2017 - C-65/16
Die ungarische Kraftfahrzeugsteuer ist mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-629/16
Rn. 40 Dazu ist festzustellen, dass sich die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung von derjenigen unterscheidet, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 19. Oktober 2017, 1stanbul Lojistik (C-65/16, EU:C:2017:770), ergangen ist. - EuGH, 13.07.1989 - 4/88
Lambregts Transportbedrijf / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-629/16
Daraus folgt, dass die Beförderungsdienstleistungen in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren streitigen nur im Rahmen der in diesen bilateralen Abkommen oder nationalen Regelungen festgelegten Kontingente erbracht werden können (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Juli 1989, Lambregts Transportbedrijf, 4/88, EU:C:1989:320, Rn. 14).
- BGH, 03.07.2025 - I ZR 226/24
Mehmet Efendi
Diese Stillhalteklausel verfestigt denjenigen Rechtszustand, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls am 1. Januar 1973 (BGBl. II 1973 S. 113) bestand, und ermächtigt die Berechtigten, sich darauf zu berufen, eine danach eingeführte Maßnahme führe zu einer solchen Beschränkung (EuGH, Urteil vom 11. Juli 2018 - C-629/16, juris Rn. 49 - CX;… zu der in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls enthaltenen Stillhalteklausel vgl. EuGH, NVwZ 2013, 1465 [juris Rn. 39 und 41] - Demirkan;… BVerwG, NVwZ 2015, 827 [juris Rn. 16] mwN).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
CX
Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - Art. 9 - Zusatzprotokoll - Art. 41 und 42 - Freier Dienstleistungsverkehr - ,Stillhalteklausel" - ...
- Europäischer Gerichtshof
CX
Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - Art. 9 - Zusatzprotokoll - Art. 41 und 42 - Freier Dienstleistungsverkehr - ,Stillhalteklausel" - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei - Art. 9 - Zusatzprotokoll - Art. 41 und 42 - Freier Dienstleistungsverkehr - ,Stillhalteklausel" - ...
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Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
- EuGH, 11.07.2018 - C-629/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (18)
- EuGH, 21.10.2003 - C-317/01
WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a. (C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 98).Vgl. Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a. (C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 97).
{FN:33} Vgl. Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a. (C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 96).
{FN:53} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a. (C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 92, 93, 102 und 105).
{FN:55} Vgl. Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a. (C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 110).
{FN:56} Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a. (C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 111).
{FN:57} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a. (C-317/01 und C-369/01, EU:C:2003:572, Rn. 116).
- EuGH, 19.10.2017 - C-65/16
Die ungarische Kraftfahrzeugsteuer ist mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
Vgl. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Nrn. 1 und 2 Buchst. a dieser Verordnung sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Istanbul Lojistik (C-65/16, EU:C:2017:282, Nr. 100).{FN:40} Urteil vom 19. Oktober 2017 (C-65/16, EU:C:2017:770).
Vgl. Urteil vom 19. Oktober 2017, 1stanbul Lojistik (C-65/16, EU:C:2017:770, Rn. 38 und 44).
Vgl. Urteil vom 19. Oktober 2017, 1stanbul Lojistik (C-65/16, EU:C:2017:770, Rn. 46).
Siehe auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Istanbul Lojistik (C-65/16, EU:C:2017:282, Nr. 59).
{FN:44} Das gilt auch für meine Schlussanträge in der Rechtssache Istanbul Lojistik (C-65/16, EU:C:2017:282).
Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2017, 1stanbul Lojistik (C-65/16, EU:C:2017:770, Rn. 42 und 44).
- EuGH, 21.12.2011 - C-28/09
Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, auf der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
{FN:45} Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Österreich (C-320/03, EU:C:2005:684), und vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854).{FN:49} Vgl. hierzu das Urteil vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854, Rn. 114), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass das Verbot, einen Abschnitt der Autobahn A 12 mit Lastkraftwagen über 7, 5 t zu befahren, "in diesem alpenquerenden Korridor der Benutzung eines Verkehrsträgers für die genannten Güter entgegen[steht]".
Vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854, Rn. 116).
{FN:51} Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.09.2013 - C-221/11
Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
Vgl. Urteil vom 24. September 2013, Demirkan (C-221/11, EU:C:2013:583, Rn. 13 und 46).Vgl. Urteil vom 24. September 2013, Demirkan (C-221/11, EU:C:2013:583, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:54} Vgl. Urteil vom 24. September 2013, Demirkan (C-221/11, EU:C:2013:583, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Vgl. Urteil vom 24. September 2013, Demirkan (C-221/11, EU:C:2013:583, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16
Istanbul Lojistik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
Vgl. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Nrn. 1 und 2 Buchst. a dieser Verordnung sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Istanbul Lojistik (C-65/16, EU:C:2017:282, Nr. 100).Siehe auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Istanbul Lojistik (C-65/16, EU:C:2017:282, Nr. 59).
{FN:44} Das gilt auch für meine Schlussanträge in der Rechtssache Istanbul Lojistik (C-65/16, EU:C:2017:282).
- EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
CX beruft sich zudem auf das Urteil vom 9. Dezember 1997, Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595), zuGewalttaten, die in Frankreich gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten begangen wurden, das Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333), in Bezug auf eine Vollsperrung der Brennerautobahn über nahezu 30 Stunden sowie auf das Urteil vom 23. Oktober 2003, Rioglass und Transremar (C-115/02, EU:C:2003:587), zu einer Maßnahme der zollamtlichen Zurückhaltung, die den Warenverkehr verzögerte und zur völligen Blockierung der Waren führen konnte.Die Urteile vom 9. Dezember 1997, Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595), vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333), und vom 23. Oktober 2003, Rioglass und Transremar (C-115/02, EU:C:2003:587), betrafen Situationen, in denen die Beförderung der betreffenden Waren vollständig unterbunden worden war.
- EuGH, 09.12.1997 - C-265/95
Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
CX beruft sich zudem auf das Urteil vom 9. Dezember 1997, Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595), zuGewalttaten, die in Frankreich gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten begangen wurden, das Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333), in Bezug auf eine Vollsperrung der Brennerautobahn über nahezu 30 Stunden sowie auf das Urteil vom 23. Oktober 2003, Rioglass und Transremar (C-115/02, EU:C:2003:587), zu einer Maßnahme der zollamtlichen Zurückhaltung, die den Warenverkehr verzögerte und zur völligen Blockierung der Waren führen konnte.Die Urteile vom 9. Dezember 1997, Kommission/Frankreich (C-265/95, EU:C:1997:595), vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333), und vom 23. Oktober 2003, Rioglass und Transremar (C-115/02, EU:C:2003:587), betrafen Situationen, in denen die Beförderung der betreffenden Waren vollständig unterbunden worden war.
- EuGH, 22.05.1985 - 13/83
Parlament / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
{FN:26} Urteil vom 22. Mai 1985 (13/83, EU:C:1985:220).{FN:31} Vgl. hierzu Urteil vom 22. Mai 1985, Parlament/Rat (13/83, EU:C:1985:220, Rn. 50).
- EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
{FN:45} Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Österreich (C-320/03, EU:C:2005:684), und vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854).{FN:50} Vgl. insbesondere Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Österreich (C-320/03, EU:C:2005:684, Rn. 66), aus dem sich ergibt, dass "die streitige Verordnung[, indem sie] für bestimmte Güter befördernde Lastkraftwagen über 7, 5 t ein Fahrverbot auf einem Straßenabschnitt von überragender Bedeutung, der einer der wichtigsten terrestrischen Verbindungswege zwischen Süddeutschland und Norditalien ist, verhängt, … ganz offensichtlich den freien Warenverkehr und insbesondere die freie Warendurchfuhr [behindert]".
- EuGH, 11.05.1999 - C-350/97
DIE GELTENDE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DEN SCHLACHTTIERTRANSPORT VERSTÖSST …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16
{FN:46} Urteil vom 11. Mai 1999, Monsees (C-350/97, EU:C:1999:242).Siehe auch Urteil vom 11. Mai 1999, Monsees (C-350/97, EU:C:1999:242, Rn. 23).
- EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
Rioglass und Transremar - "Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - …
- EuGH, 13.07.1989 - 4/88
Lambregts Transportbedrijf / Belgischer Staat
- EuGH, 19.10.2017 - C-531/15
Otero Ramos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 4 Abs. …
- EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
- EuGH, 07.09.2017 - C-6/16
Eqiom und Enka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
- BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 18.10
Güterkraftverkehr; LKW-Verkehr; Güterverkehr; Einzelfahrtgenehmigung; …
- EuGH, 11.06.1987 - 241/86
Strafverfahren gegen Bodin und Minguet & Thomas
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