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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.2024 - C-646/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12622
EuGH, 11.06.2024 - C-646/21 (https://dejure.org/2024,12622)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2024 - C-646/21 (https://dejure.org/2024,12622)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2024 - C-646/21 (https://dejure.org/2024,12622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Femmes s'identifiant à la valeur de l'égalité entre les sexes)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gemeinsame Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Art. 2 Buchst. d und e - Verfolgungsgründe - Art. 10 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2 - ...

  • doev.de PDF

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid - Verwestlichung als Verfolgungsgrund

  • milo.bamf.de

    EUGrdRCh, Art 24 Abs 2; EURL 95/2011, Art 10
    Irak: Flüchtlingseigenschaft für Frauen, die sich mit dem Wert der Gleichheit von Frauen und Männern identifizieren

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gemeinsame Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Art. 2 Buchst. d und e - Verfolgungsgründe - Art. 10 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2 - ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gemeinsame Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Art. 2 Buchst. d und e - Verfolgungsgründe - Art. 10 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2 - ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Internationaler Schutz: Frauen, die sich mit dem Wert der Gleichheit von Frauen und Männern identifizieren, kann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Soziale Gruppe": Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau als Grund für Asyl

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fehlende Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau als Asylgrund?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Frauenrechte im Irak: "Verwestlichung" kann Asylgrund sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufwachsen mit westlichen Werten als Asylgrund - Frauen können nach vielen Jahren in Westen eine "soziale Gruppe" im Sinne des Asylrechts bilden

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 1243
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 16.01.2024 - C-621/21

    Gewalt gegen Frauen: Der Gerichtshof erläutert die Voraussetzungen für die …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
    Zu diesen Verträgen gehören u. a. das Übereinkommen von Istanbul und das CEDAW (Urteil vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 37 und 44 bis 47).

    Zweitens muss diese Gruppe im Herkunftsland eine "deutlich abgegrenzte Identität" haben, "da sie von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird" (Urteil vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 40).

    Diese Bestimmung ist im Licht des 30. Erwägungsgrundes der Richtlinie zu lesen, wonach die geschlechtliche Identität mit bestimmten Rechtstraditionen und Bräuchen im Zusammenhang stehen kann (Urteil vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 41).

    Rn. 42 Hinsichtlich der ersten Voraussetzung für die Identifizierung einer "bestimmten sozialen Gruppe" im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Abs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 2011/95, nämlich mindestens eines der drei in dieser Bestimmung genannten Identifizierungsmerkmale zu teilen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Tatsache, weiblichen Geschlechts zu sein, ein angeborenes Merkmal darstellt und daher ausreicht, um diese Voraussetzung zu erfüllen (Urteil vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 49).

    Rn. 43 Ferner können Frauen, die ein zusätzliches gemeinsames Merkmal, wie z. B. ein anderes angeborenes Merkmal, oder einen gemeinsamen Hintergrund, der nicht verändert werden kann, wie eine besondere familiäre Situation, oder aber Merkmale oder eine Glaubensüberzeugung teilen, die so bedeutsam für ihre Identität oder ihr Gewissen sind, dass sie nicht gezwungen werden sollten, auf sie zu verzichten, dadurch diese Voraussetzung erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 50).

    Rn. 48 Was die zweite Voraussetzung für die Identifizierung einer "bestimmten sozialen Gruppe" nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Abs. 1 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 2011/95 angeht, die sich auf die "deutlich abgegrenzte Identität" der Gruppe im Herkunftsland bezieht, ist festzustellen, dass Frauen von der sie umgebenden Gesellschaft anders wahrgenommen werden und in dieser Gesellschaft eine deutlich abgegrenzte Identität insbesondere aufgrund in ihrem Herkunftsland geltender sozialer, moralischer oder rechtlicher Normen zuerkannt bekommen können (Urteil vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 52).

    Rn. 49 Diese zweite Voraussetzung wird auch von Frauen, die ein zusätzliches gemeinsames Merkmal wie die tatsächliche Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern teilen, erfüllt, wenn die in ihrem Herkunftsland geltenden sozialen, moralischen oder rechtlichen Normen dazu führen, dass diese Frauen aufgrund dieses gemeinsamen Merkmals von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 53).

    Diese Gesellschaft kann mit dem gesamten Herkunftsdrittland der Person, die internationalen Schutz beantragt hat, zusammenfallen oder enger eingegrenzt sein, z. B. auf einen Teil des Hoheitsgebiets oder der Bevölkerung dieses Drittlands (Urteil vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 54).

    Rn. 53 Was als Drittes die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz einschließlich eines "Folgeantrags" betrifft, der auf den Verfolgungsgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe gestützt wird, obliegt es den zuständigen nationalen Behörden gemäß Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2011/95, zu prüfen, ob die Person, die sich auf diesen Verfolgungsgrund beruft, "begründete Furcht" hat, in ihrem Herkunftsland wegen dieser Zugehörigkeit Verfolgungshandlungen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 und 2 der Richtlinie ausgesetzt zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 59).

    Rn. 59 Drittens müssen die zuständigen nationalen Behörden die Frage, ob die Furcht eines Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95 individuell und im Einzelfall mit Wachsamkeit und Vorsicht prüfen, wobei ausschließlich eine konkrete Prüfung der Tatsachen und Umstände zugrunde zu legen ist, um zu ermitteln, ob die festgestellten Tatsachen und Umstände eine solche Bedrohung darstellen, dass der Betroffene in Anbetracht seiner individuellen Lage begründete Furcht haben kann, tatsächlich Verfolgungshandlungen zu erleiden, sollte er in sein Herkunftsland zurückkehren müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2023, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie [Politische Überzeugung im Aufnahmemitgliedstaat], C-151/22, EU:C:2023:688, Rn. 42, und vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 60).

    Rn. 61 Zu diesem Zweck sollten, wie in Rn. 36 Ziff. x der die geschlechtsspezifische Verfolgung betreffenden Richtlinien des UNHCR zum internationalen Schutz Nr. 1 ausgeführt wird, Informationen über das Herkunftsland eingeholt werden, die für Anträge von Frauen auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus von Bedeutung sind, z. B. über die Rechtsstellung der Frau, ihre politischen Rechte, ihre bürgerlichen und wirtschaftlichen Rechte, die kulturellen und sozialen Sitten und Gebräuche des Landes und die Folgen, wenn sich eine Frau darüber hinwegsetzt, das Vorhandensein grausamer traditioneller Praktiken, Häufigkeit und Formen von Gewalt gegen Frauen und wie Frauen davor geschützt werden, die für solche Gewalttäter vorgesehenen Strafen und welche Risiken eine Frau möglicherweise erwarten, wenn sie in ihr Land zurückkehrt, nachdem sie einen solchen Antrag gestellt hat (Urteil vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 61).

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
    Rn. 57 Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang erläutert, dass die Aussagen einer um internationalen Schutz nachsuchenden Person im Verfahren zur Prüfung der Tatsachen und Umstände durch die zuständigen Behörden nur den Ausgangspunkt bilden und diese Behörden oft eher Zugang zu bestimmten Arten von Unterlagen haben als der Antragsteller (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 65 und 66, vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Militärdienst und Asyl], C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 52, …und vom 9. November 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Begriff "ernsthafter Schaden"], C-125/22, EU:C:2023:843, Rn. 47).

    Rn. 58 Es verstieße daher gegen Art. 4 der Richtlinie 2011/95, davon auszugehen, dass es zwingend allein Sache des Antragstellers ist, alle Anhaltspunkte darzulegen, die die Gründe für seinen Antrag auf internationalen Schutz belegen können, und zwar insbesondere den Umstand, dass er zum einen in seinem Herkunftsland als einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne von Art. 10 Abs. 1 dieser Richtlinie zugehörig wahrgenommen werden könnte und zum anderen in diesem Land aus diesem Grund verfolgt zu werden droht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Militärdienst und Asyl], C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 54 und 55).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
    Rn. 57 Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang erläutert, dass die Aussagen einer um internationalen Schutz nachsuchenden Person im Verfahren zur Prüfung der Tatsachen und Umstände durch die zuständigen Behörden nur den Ausgangspunkt bilden und diese Behörden oft eher Zugang zu bestimmten Arten von Unterlagen haben als der Antragsteller (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 65 und 66…, vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Militärdienst und Asyl], C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 52, …und vom 9. November 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Begriff "ernsthafter Schaden"], C-125/22, EU:C:2023:843, Rn. 47).

    Rn. 77 Die Beurteilung der Folgen, die aus dem Alter des Antragstellers zu ziehen sind, unter Berücksichtigung des Kindeswohls, wenn er minderjährig ist, fällt in die alleinige Verantwortung der zuständigen nationalen Behörde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 69 und 70).

  • EuGH, 21.09.2023 - C-151/22

    Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Opinions politiques dans l'État …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
    Zu diesen Voraussetzungen gehören die Kohärenz und Plausibilität der Aussagen des Antragstellers und seine generelle Glaubwürdigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2023, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie [Politische Überzeugung im Aufnahmemitgliedstaat], C-151/22, EU:C:2023:688, Rn. 44).

    Rn. 59 Drittens müssen die zuständigen nationalen Behörden die Frage, ob die Furcht eines Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95 individuell und im Einzelfall mit Wachsamkeit und Vorsicht prüfen, wobei ausschließlich eine konkrete Prüfung der Tatsachen und Umstände zugrunde zu legen ist, um zu ermitteln, ob die festgestellten Tatsachen und Umstände eine solche Bedrohung darstellen, dass der Betroffene in Anbetracht seiner individuellen Lage begründete Furcht haben kann, tatsächlich Verfolgungshandlungen zu erleiden, sollte er in sein Herkunftsland zurückkehren müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2023, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie [Politische Überzeugung im Aufnahmemitgliedstaat], C-151/22, EU:C:2023:688, Rn. 42, …und vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 60).

  • EuGH, 09.11.2023 - C-125/22

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Notion d'atteintes graves) - Vorlage …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
    Rn. 38 Die Bestimmungen der Richtlinie 2011/95 sind ferner, wie deren 16. Erwägungsgrund zu entnehmen ist, unter Achtung der in der Charta anerkannten Rechte auszulegen, deren Anwendung die Richtlinie fördern soll, wobei Art. 21 Abs. 1 der Charta Diskriminierungen wegen des Geschlechts verbietet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland [Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft], C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 39, und vom 9. November 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Begriff "ernsthafter Schaden"], C-125/22, EU:C:2023:843, Rn. 60).

    Rn. 57 Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang erläutert, dass die Aussagen einer um internationalen Schutz nachsuchenden Person im Verfahren zur Prüfung der Tatsachen und Umstände durch die zuständigen Behörden nur den Ausgangspunkt bilden und diese Behörden oft eher Zugang zu bestimmten Arten von Unterlagen haben als der Antragsteller (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 65 und 66…, vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Militärdienst und Asyl], C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 52, und vom 9. November 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Begriff "ernsthafter Schaden"], C-125/22, EU:C:2023:843, Rn. 47).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
    Dass sie die tatsächliche Gefahr einer Verfolgung wegen dieser Identifizierung dadurch vermeiden könnten, dass sie bei deren Ausdruck Zurückhaltung üben, ist insoweit unbeachtlich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2013, X u. a., C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 70, 71, 74 und 75).
  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
    Rn. 29 Nach dem Urteil vom 14. Januar 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Rückkehr eines unbegleiteten Minderjährigen) (C-441/19, EU:C:2021:9, Rn. 45), müsse gemäß Art. 24 Abs. 2 der Charta bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
  • EuGH, 13.01.2021 - C-507/19

    Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
    Rn. 38 Die Bestimmungen der Richtlinie 2011/95 sind ferner, wie deren 16. Erwägungsgrund zu entnehmen ist, unter Achtung der in der Charta anerkannten Rechte auszulegen, deren Anwendung die Richtlinie fördern soll, wobei Art. 21 Abs. 1 der Charta Diskriminierungen wegen des Geschlechts verbietet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland [Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft], C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 39, …und vom 9. November 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Begriff "ernsthafter Schaden"], C-125/22, EU:C:2023:843, Rn. 60).
  • EuGH, 29.02.2024 - C-222/22

    Ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
    Insoweit genügt die Feststellung, dass eine solche Identifizierung, wenn sie rechtlich hinreichend nachgewiesen ist, nicht mit einem missbräuchlichen und instrumentalisierenden Vorgehen gleichgestellt werden kann, das mit diesen Bestimmungen bekämpft werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Februar 2024, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [Späterer Religionswechsel], C-222/22, EU:C:2024:192, Rn. 32 und 34).
  • EuGH, 14.01.2021 - C-322/19

    The International Protection Appeals Tribunal u.a. - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
    Rn. 67 Zwar spricht eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen zum Unionsrecht, doch liegt die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 14. Januar 2021, The International Protection Appeals Tribunal u. a., C-322/19 und C-385/19, EU:C:2021:11, Rn. 53).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-921/19

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Éléments ou faits nouveaux) - …

  • EuGH, 03.03.2022 - C-349/20

    Secretary of State for the Home Department (Statut de réfugié d'un apatride …

  • EuGH, 14.01.2021 - C-385/19

    Minister for Justice and Equality

  • EuGH, 04.10.2024 - C-608/22

    Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen stellen …

    Zu diesen Verträgen gehören u. a. das Übereinkommen von Istanbul und das CEDAW (…Urteile vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 37 und 44 bis 47, sowie vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 36).

    Gleiches gilt für die Art. 3, 5, 7, 10 und 16 des CEDAW (Urteil vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 37).

    Rn. 35 Außerdem bestimmt Art. 60 Abs. 1 des Übereinkommens von Istanbul, dass Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts, die nach Art. 3 dieses Übereinkommens als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau zu verstehen ist, als eine Form der Verfolgung im Sinne von Art. 1 Abschnitt A Ziff. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention anzuerkennen ist (Urteil vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 55).

    Rn. 36 Die Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2011/95 muss zudem, wie deren 16. Erwägungsgrund zu entnehmen ist, die Achtung der in der Charta anerkannten Rechte gewährleisten, deren Anwendung die Richtlinie fördern soll, wobei Art. 21 Abs. 1 der Charta Diskriminierungen wegen des Geschlechts verbietet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland [Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft], C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 39;… vom 9. November 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Begriff "ernsthafter Schaden"], C-125/22, EU:C:2023:843, Rn. 60, und vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 38).

    Rn. 49 Gemäß Art. 4 Abs. 3 dieser Richtlinie muss die individuelle Prüfung der zuständigen nationalen Behörden, ob die von einem Antragsteller geäußerte Furcht vor Verfolgung begründet ist, im Einzelfall mit Wachsamkeit und Vorsicht vorgenommen werden, wobei ausschließlich eine konkrete Prüfung der Tatsachen und Umstände zugrunde zu legen ist, um zu ermitteln, ob die festgestellten Tatsachen und Umstände eine solche Bedrohung darstellen, dass die betroffene Person in Anbetracht ihrer individuellen Lage begründete Furcht haben kann, tatsächlich Verfolgungshandlungen zu erleiden, sollte sie in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 60, und vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 59).

    Zum anderen verlangt diese Bestimmung, dass diese Informationen den für die Prüfung und Entscheidung dieser Anträge zuständigen Bediensteten zur Verfügung stehen (Urteil vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 60).

    Rn. 53 Zu diesem Zweck sollten, wie in Rn. 36 Ziff. x der die geschlechtsspezifische Verfolgung im Zusammenhang mit Art. 1 Abschnitt A Ziff. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention betreffenden Richtlinien des UNHCR zum internationalen Schutz Nr. 1 ausgeführt wird, von den zuständigen nationalen Behörden Informationen über das Herkunftsland eingeholt werden, die für Anträge von Frauen von Bedeutung sind, z. B. über die Rechtsstellung der Frau, ihre politischen Rechte, ihre bürgerlichen und wirtschaftlichen Rechte, die kulturellen und sozialen Sitten und Gebräuche des Landes und die Folgen, wenn sich eine Frau darüber hinwegsetzt, das Vorhandensein grausamer traditioneller Praktiken, Häufigkeit und Formen von Gewalt gegen Frauen und wie Frauen davor geschützt werden, die für solche Gewalttäter vorgesehenen Strafen und welche Risiken eine Frau möglicherweise erwarten, wenn sie in ihr Land zurückkehrt, nachdem sie einen solchen Antrag gestellt hat (…Urteile vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 61, und vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 61).

  • EuGH, 17.10.2024 - C-156/23

    Ararat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    In diesem Zusammenhang verweist das vorlegende Gericht auf die Rechtssache, die dem Urteil vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren) (C-646/21, EU:C:2024:487), zugrunde lag, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorabentscheidungsersuchens in der vorliegenden Rechtssache beim Gerichtshof anhängig war.
  • VG Hannover, 16.09.2024 - 3 A 4365/24

    Glaubenssatz der Gleichberechtigung; Umgebende Gesellschaft; verwestlichte Frau; …

    Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann diese Überzeugung ein Merkmal bzw. eine Glaubensüberzeugung i.S.v. § 3b Abs. 1 Nr. 4 lit. a) AsylG darstellen, auf die nicht zumutbarer Weise verzichtet werden kann (EuGH, Urt. v. 11.06.2024 - C-646/21, juris Rn. 44).

    [...] In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass diese Staatsangehörige nicht meint, mit anderen Drittstaatsangehörigen oder allen sich mit diesem Grundwert identifizierenden Frauen eine Gruppe zu bilden" (EuGH, Urt. v. 11.06.2024 - C-646/21, juris Rn. 44).

    Laut dem Leitsatz dieses Urteils bezieht sich der EuGH allein auf die Situation von Frauen, die diesen Grundwert durch einen längeren Aufenthalt in einem Mitgliedstaat erworben haben (EuGH, Urt. v. 11.06.2024 - C-646/21, juris Leitsatz: "zu der es im Zuge ihres Aufenthalts in einem Mitgliedstaat gekommen ist").

    Da sich dies in den Urteilsgründen hinsichtlich des o.g. Merkmals bzw. der o.g. Glaubensüberzeugung nicht widerspiegelt (vgl. EuGH, Urt. v. 11.06.2024 - C-646/21, juris Rn. 44), ist nach Auffassung des Einzelrichters nicht Voraussetzung, dass sich dieses Merkmal bzw. diese Glaubensüberzeugung erst im Mitgliedstaat gebildet hat.

    Dies verlangt der EuGH vielmehr nur für minderjährige Frauen, da er insoweit nicht auf ein Merkmal bzw. eine Glaubensüberzeugung abstellt, sondern auf das Tatbestandsmerkmal eines gemeinsamen Hintergrundes, der nicht verändert werden kann, der darin besteht, dass diese minderjährigen Frauen "während einer identitätsbildenden Lebensphase in einem Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben und sich im Zuge dieses Aufenthalts tatsächlich mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern identifiziert haben" (EuGH, Urt. v. 11.06.2024 - C-646/21, juris Rn. 45).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH können Frauen von der sie umgebenden Gesellschaft anders wahrgenommen werden und in dieser Gesellschaft eine deutlich abgegrenzte Identität insbesondere aufgrund in ihrem Herkunftsland geltender sozialer, moralischer oder rechtlicher Normen zuerkannt bekommen (EuGH, Urt. v. 11.06.2024 - C-646/21, juris Rn. 48, unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 16.01.2024 - C-621/21, juris Rn. 53).

    Diese Voraussetzung "wird auch von Frauen, die ein zusätzliches gemeinsames Merkmal wie die tatsächliche Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern teilen, erfüllt, wenn die in ihrem Herkunftsland geltenden sozialen, moralischen oder rechtlichen Normen dazu führen, dass diese Frauen aufgrund dieses gemeinsamen Merkmals von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet werden" (EuGH, Urt. v. 11.06.2024 - C-646/21, juris Rn. 48).

    Diese Gesellschaft kann mit dem gesamten Herkunftsdrittland der Person, die internationalen Schutz beantragt hat, zusammenfallen oder enger eingegrenzt sein, z. B. auf einen Teil des Hoheitsgebiets oder der Bevölkerung dieses Drittlands" (EuGH, Urt. v. 11.06.2024 - C-646/21, juris Rn. 50).

    Heranzuziehen sind bei der Prüfung dessen insbesondere "genaue und aktuelle Informationen aus verschiedenen Quellen, wie etwa dem EASO und dem UNHCR sowie einschlägigen internationalen Menschenrechtsorganisationen [...], die Aufschluss geben über die allgemeine Lage" in dem jeweiligen Herkunftsland (EuGH, Urt. v. 11.06.2024 - C-646/21, juris Rn. 60).

  • EuGH, 27.03.2025 - C-217/23

    Laghman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Zweitens muss diese Gruppe im Herkunftsland eine deutlich abgegrenzte Identität haben, "da sie von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird" (Urteil vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Gesellschaft kann mit dem gesamten Herkunftsland der Person, die internationalen Schutz beantragt hat, zusammenfallen oder enger eingegrenzt sein, z. B. auf einen Teil des Hoheitsgebiets oder der Bevölkerung dieses Drittlands (…Urteile vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 54, und vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 50).

    Rn. 34 Ebenso können je nach den im Herkunftsland herrschenden Verhältnissen, insbesondere den sozialen, moralischen oder rechtlichen Normen, sowohl die Frauen dieses Landes insgesamt als auch enger eingegrenzte Gruppen von Frauen, die ein zusätzliches gemeinsames Merkmal teilen - etwa den Umstand, dass Frauen sich einer Zwangsehe entzogen haben oder verheiratete Frauen ihre Haushalte verlassen haben oder auch den Umstand, sich tatsächlich mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern zu identifizieren -, als "einer bestimmten sozialen Gruppe" im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Buchst. d zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 2011/95 zugehörig angesehen werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 52, 53 und 62, sowie vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 49 und 64).

    Dass die umgebende Gesellschaft eine Gruppe so wahrnimmt, kann insbesondere durch konkrete Anhaltspunkte wie Diskriminierungen, Ausschließungen oder Stigmatisierungen belegt werden, die die Mitglieder der fraglichen Gruppe allgemein betreffen und sie an den Rand der sie umgebenden Gesellschaft drängen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 53, und vom 11. Juni 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Frauen, die sich mit dem Wert der Geschlechtergleichheit identifizieren], C-646/21, EU:C:2024:487, Rn. 49).

  • VG Köln, 06.01.2026 - 17 K 5100/23
    Rn. 25 Vgl. EuGH, Urteile vom 16.01.2024 - C-621/21 -, juris, Rn. 37, vom 11.06.2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 36, und vom 04.10.2024 - C-608/22 und C-609/22 -, juris, Rn. 33.

    Rn. 27 Vgl. EuGH, Urteile vom 11.06.2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 37, und vom 04.10.2024 - C-608/22 und C-609/22 -, juris, Rn. 34.

    Rn. 29 Vgl. EuGH, Urteile vom 16.01.2024 - C-621/21 -, juris, Rn. 49, und vom 11.06.2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 42.

    Rn. 31 Vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 31.

    Rn. 33 Vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 44.

    Rn. 35 Vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 45.

    Rn. 37 Vgl. EuGH, Urteile vom 16.01.2024 - C-621/21 -, juris, Rn. 52 ff., und vom 11.06.2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 49 f.

  • VG Stuttgart, 24.09.2024 - A 17 K 3378/24

    Asyl Kamerun; Gruppenverfolgung von alleinstehenden und alleinerziehenden Frauen; …

    Frauen können insgesamt von der sie umgebenden Gesellschaft anders wahrgenommen werden und in dieser Gesellschaft eine deutlich abgegrenzte Identität insbesondere aufgrund in ihrem Herkunftsland geltender sozialer, moralischer oder rechtlicher Normen zuerkannt bekommen (EuGH…, Urteil vom 16.01.2024, Rs. C-621/21, Rn. 49, 52; EuGH, Urteil vom 11.06.2024, Rs. C-646/21, Rn. 42).

    Rn. 44 Dies kann weiter auch für Frauen gelten, die ein zusätzliches gemeinsames Merkmal (wie möglicherweise auch die Eigenschaft alleinstehend oder alleinerziehend zu sein) teilen, wenn die in ihrem Herkunftsland geltenden sozialen, moralischen oder rechtlichen Normen dazu führen, dass diese Frauen aufgrund ihres gemeinsamen Merkmals von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 16.01.2024, Rs. C-621/21, Rn. 53; EuGH, Urteil vom 11.06.2024, Rs. C-646/21, Rn. 43).

    Rn. 78 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann die tatsächliche Identifizierung einer Frau mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern insoweit, als sie mit dem Wunsch verbunden ist, im Alltagsleben gleichberechtigt zu sein und eigene Lebensentscheidungen (insbesondere in Bezug auf Bildungsweg und Berufswahl, Ausmaß und Art der Aktivitäten im öffentlichen Raum, die Möglichkeit, durch eine außerhäusliche Tätigkeit wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen, die Wahl, allein oder mit Familie zu leben, und die Partnerwahl, bei denen es sich um identitätsbildende Entscheidungen handelt) zu treffen, als Merkmal oder eine Glaubensüberzeugung angesehen werden, das so bedeutsam für die Identität oder das Gewissen ist, dass die Betreffende nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten" (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2024, Rs. C-646/21, Rn. 44; vgl. auch bereits VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 - juris, Rn. 68 f.).

    Auch kann der Umstand, dass sich junge drittstaatsangehörige Frauen während einer identitätsbildenden Lebensphase in einem Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben und sich im Zuge dieses Aufenthalts tatsächlich mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern identifiziert haben, "einen gemeinsamen Hintergrund, der nicht verändert werden kann", im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Buchst. 1 Buchst. d Abs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 2011/95 darstellen (siehe EuGH, Urteil vom 11.06.2024, Rs. C-646/21, Rn. 45).

    Rn. 81 Zum anderen liegt im Fall der erst im Jahr im Jahr 2021 im gefestigten Alter von 31 Jahren nach Europa (damals Griechenland) eingereisten Klägerin zu 1 kein langfristiger Aufenthalt während einer besonders die Identität prägenden Lebensphase entsprechend der durch den EUGH entschiedenen Fallgestaltung vor (EuGH, Urteil vom 11.06.2024, Rs. C-646/21; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 - juris, Rn. 68 m.w.N.; auf langfristige Aufenthalte im "westlichen" Ausland beschränkend VG Kassel…, Urteil vom 15.07.2024 - 7 K 1209/23.KS.A - juris, Rn. 30; VG Hamburg…, Urteil vom 23.07.2024 - 10 A 4960/22 - juris, Rn. 36 f.).

  • VG Köln, 11.06.2026 - 3 K 4975/24

    Syrien; Erfolgreiche Aufstockerklage; geschlechtsbezogene Verfolgung; Einzelfall …

    Rn. 37 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 - juris Rn. 36 m.w.N.

    Rn. 39 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 - juris Rn. 37.

    Rn. 41 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 - juris Rn. 42f. sowie Urteil vom 16. Januar 2024 - C-621/21 - juris Rn. 51.

    Rn. 43 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 - juris Rn. 44.

    Rn. 45 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 - juris Rn. 33 ff.

  • VG Minden, 29.10.2025 - 2 K 4298/24
    Rn. 155 Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 - die in der bisherigen Rechtsprechung nur allgemein formulierten Voraussetzungen für den Asylgrund der "Verwestlichung" von Asylsuchenden präzisiert.

    Rn. 158 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 33 ff., 51.

    Rn. 160 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 44.

    Rn. 162 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 63.

    Rn. 164 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris, Rn. 62.

  • VG Aachen, 08.04.2025 - 10 K 195/22

    Iran, Frau, alleinstehend, soziale Gruppe, Identitätsprägung, Grundüberzeugung, …

    Rn. 49 Vgl. hierzu etwa Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris Rn.40; BVerwG, Beschluss vom 28. März 2019 - 1 B 7.19 -, juris Rn. 9 (unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH).

    Rn. 54 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris Rn. 44 - 46.

    Rn. 58 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris Rn. 48, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 16. Januar 2024 - C-621/21 -, juris Rn. 53.

    Rn. 60 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris Rn. 48-50.

    Rn. 85 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris Rn. 63.

  • VG Aachen, 08.04.2025 - 10 K 259/23

    Iran, junge Frau (17 Jahre), alleinstehend, soziale Gruppe, Identitätsprägung, …

    Rn. 48 Vgl. hierzu etwa Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris Rn.40; BVerwG, Beschluss vom 28. März 2019 - 1 B 7.19 -, juris Rn. 9 (unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH).

    Rn. 53 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21, juris Rn. 44 - 46.

    Rn. 57 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris Rn. 48, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 16. Januar 2024 - C-621/21 -, juris Rn. 53.

    Rn. 59 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris Rn. 48-50.

    Rn. 86 Vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2024 - C-646/21 -, juris Rn. 63.

  • EuGH, 20.03.2025 - C-365/23

    Verbraucherschutz: Eine Vertragsklausel, die einen jungen Sportler verpflichtet, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-217/23

    Laghman - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • VG Aachen, 01.04.2025 - 10 K 2192/22

    Asyl; Iran; Frau; Verwestlichung; westlich orientiert; Gleichberechtigung; …

  • BVerwG, 17.06.2026 - 1 B 14.26
  • VG Minden, 05.03.2025 - 3 K 4453/24
  • VG Gelsenkirchen, 16.06.2026 - 19a K 5383/23
  • VG Minden, 18.03.2025 - 16 K 640/25
  • VG Hamburg, 23.07.2024 - 10 A 4960/22
  • VG Düsseldorf, 16.05.2025 - 17 K 432/23

    Syrien, Verbesserungsklage, Flüchtlingseigenschaft, Verpflichtungsklage, Frauen, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2025 - C-440/25

    Vorabentscheidungsersuchen - Asylpolitik - Internationaler Schutz - Gemeinsame …

  • VG Hannover, 20.02.2025 - 3 A 3963/19

    Glaubenssatz der Gleichberechtigung; Umgebende Gesellschaft; Verfolgungsgefahr; …

  • VG Hamburg, 07.07.2025 - 15 A 2683/24
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2026 - 4 LB 225/23

    Tschetschenien; Frauen; bestimmte soziale Gruppe; Begriff der umgebenden …

  • VG Berlin, 18.03.2025 - 3 K 350.23
  • VG Cottbus, 09.06.2026 - 3 K 284/24

    Asyl Kenia, fehlende Verfolgungsdichte, Homosexualität, Keine Gruppenverfolgung …

  • VG Schleswig, 15.10.2026 - 5 A 57/25

    Asyl Iran Zur bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Art. 10 Abs. 1 Satz 1 d) …

  • VG Aachen, 08.07.2025 - 10 K 1784/22

    Flüchtlingsschutz, Verfolgung, häusliche Gewalt, Ehebruch, soziale Gruppe, …

  • VG Hamburg, 30.09.2026 - 8 A 9345/25
  • VG Aachen, 09.12.2025 - 10 K 1201/23

    Asyl; Iran; Komala; Kurden; Befragung; Einreisekontrolle; Rückkehrgefahr; …

  • VG Bayreuth, 29.08.2025 - B 8 K 22.31086
  • VG Gelsenkirchen, 01.06.2026 - 19a K 4806/22

    Anerkennung; Griechenland; vulnerabel; schwerbehindert; Schattenwirtschaft; …

  • VG Hannover, 22.05.2026 - 3 A 739/24

    Asyl Irak; Verwestlichte Frau mit Kindern

  • EuGH, 04.06.2026 - C-440/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2025 - 10 A 1961/22

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines ägyptischen Staatsangehörigen; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-136/24

    Schadensersatzklage gegen Frontex: Generalanwalt Norkus analysiert die Verteilung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-365/23

    Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos kann eine Vertragsklausel, die einen jungen …

  • VG Gera, 18.02.2025 - 6 K 873/24

    Abschiebungsandrohung Elfenbeinküste bei drohender …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 12 S 1700/23

    Schutz von Minderjährigen im Rahmen der Aufnahmerichtlinie; Bestellung eines …

  • VG Düsseldorf, 12.02.2026 - 16 K 3425/23
  • VG Düsseldorf, 24.09.2025 - 16 K 3784/22
  • VG Düsseldorf, 01.10.2025 - 16 K 3961/22
  • VG Köln, 08.10.2024 - 27 K 6772/20

    Irak Ninive Verwestlichung Westliche Werte Grundwert der Gleichheit von Frauen …

  • VG Köln, 07.04.2025 - 27 K 4789/22
  • VG Cottbus, 27.05.2025 - 4 K 1078/21

    Asyl Kamerun, Homosexualität (glaubhaft), keine Gruppenverfolgung, Zuerkennung …

  • VG Gelsenkirchen, 13.02.2026 - 21a K 496/24

    Russische Föderation, Tschetschenien, Soziale Gruppe, Bestimmung des Begriffs …

  • VG Berlin, 09.10.2025 - 1 K 6.24
  • VG Gera, 08.01.2025 - 6 K 812/24

    Berufszugehörigkeit als soziale Gruppe; Reichweite der Mitwirkungspflicht des …

  • VGH Bayern, 27.02.2025 - 4 ZB 24.30683

    Erfolgloser Zulassungsantrag in einem asylgerichtlichen Verfahren, Rüge der …

  • VG Köln, 20.01.2025 - 27 K 3209/22

    Familienasyl Familienflüchtlingsschutz Geschwister

  • VG Kassel, 15.07.2024 - 7 K 1209/23

    Abschiebung einer alleinstehenden Frau nach Algerien

  • VG Düsseldorf, 17.10.2025 - 16 K 8825/25
  • VG Aachen, 27.10.2025 - 4 K 5/22

    Flüchtlingseigenschaft; soziale Gruppe; verwestlicht; selbst gewählte Ehe; …

  • VG Berlin, 23.05.2025 - 3 K 138.23
  • VG Hannover, 25.04.2025 - 6 A 4516/20
  • OVG Sachsen, 18.10.2024 - 2 A 377/24

    Asyl Iran; Rechtliches Gehör; Mangelnde Darlegung; Ernstliche Zweifel

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16508
Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21 (https://dejure.org/2023,16508)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.07.2023 - C-646/21 (https://dejure.org/2023,16508)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2023 - C-646/21 (https://dejure.org/2023,16508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Personnes s'identifiant aux valeurs de l'Union)

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Asylpolitik und subsidiärer Schutz - Folgeanträge auf internationalen Schutz - Richtlinie 2011/95/EU - Art. 10 Abs. 1 Buchst. d - Verfolgungsgründe - Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe - Drittstaatsangehörige, die ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Asylpolitik und subsidiärer Schutz - Folgeanträge auf internationalen Schutz - Richtlinie 2011/95/EU - Art. 10 Abs. 1 Buchst. d - Verfolgungsgründe - Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe - Drittstaatsangehörige, die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21
    {FN:25} Vgl. auch Urteil vom 7. November 2013, X u. a. (C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 46).

    {FN:36} Urteil vom 7. November 2013, X u. a. (C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 70 bis 75).

    {FN:37} Urteil vom 7. November 2013, X u. a. (C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 68).

    {FN:46} Vgl. Art. 4 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2011/95 und die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in den verbundenen Rechtssachen X (C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:474, Nr. 35) und in der Rechtssache Shepherd (C-472/13, EU:C:2014:2360, Nr. 56).

  • EuGH, 04.10.2018 - C-652/16

    Ahmedbekova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21
    Vgl. auch Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), und UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz: Geschlechtsspezifische Verfolgung im Rahmen von Art. 1 A Abs. 2 des Abkommens von 1951 und/oder des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967, 2002, Ziff. 7.

    Vgl. Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:44} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 85).

    Gemäß den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte (…ABl. 2007, C 303, S. 17) beruht Art. 24 der Charta auf dieser Konvention, die von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, insbesondere auf deren Art. 3, 9, 12 und 13. Vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2018, Ahmedbekova (C-652/16, EU:C:2018:801, Rn. 64).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-621/21

    Ehrenverbrechen, Zwangsverheiratung und häusliche Gewalt: Generalanwalt Richard …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21
    {FN:23} Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Intervyuirasht organ na DAB pri MS (Frauen als Opfer häuslicher Gewalt), (C-621/21, EU:C:2023:314, Nr. 73).

    {FN:24} Vgl. UNHCR-Richtlinien zum Internationalen Schutz: Geschlechtsspezifische Verfolgung im Zusammenhang mit Art. 1 A (2) des Abkommens von 1951 und/oder des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Ziff. 30 und 31; Leitfaden des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) zur Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, 2020, S. 21; und Schlussanträge des Generalanwalts de la Tour in der Rechtssache Intervyuirasht organ na DAB pri MS (Frauen als Opfer häuslicher Gewalt) (C-621/21, EU:C:2023:314, Nr. 71).

    Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Intervyuirasht organ na DAB pri MS (Frauen als Opfer häuslicher Gewalt) (C-621/21, EU:C:2023:314, Nrn. 72 und 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:51} Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Intervyuirasht organ na DAB pri MS (Frauen als Opfer häuslicher Gewalt), C-621/21, EU:C:2023:314, Nrn. 74 bis 77 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21
    {FN:15} 16. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 und Urteil vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 47 und 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:69} Vgl. entsprechend Urteil vom 5. September 2012, Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 65 und 66), und, mit ähnlichem Ergebnis, UNHCR, Richtlinien zum Internationalen Schutz Nr. 8: Asylanträge von Kindern gemäß Art. 1 (A) 2 und 1 (F) des Abkommens von 1951 und/oder des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 2009, Ziff. 15 bis 17. Vgl. auch den Abschnitt dieser Richtlinien, der sich mit kinderspezifischen Formen der Verfolgung befasst.

  • EuGH, 09.09.2021 - C-768/19

    Bundesrepublik Deutschland (Membre de la famille) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21
    {FN:55} Vgl. entsprechend Urteile vom 9. September 2021, Bundesrepublik Deutschland (Familienangehöriger) (C-768/19, EU:C:2021:709, Rn. 38), und vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling) (…C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617, Rn. 36 bis 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:58} Urteil vom 9. September 2021, Bundesrepublik Deutschland (Familienmitglied ) (C-768/19, EU:C:2021:709, Rn. 38).

  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21
    {FN:61} Vgl. entsprechend Urteil vom 14. Januar 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Rückkehr eines unbegleiteten Minderjährigen) (C-441/19, EU:C:2021:9, Rn. 46).

    {FN:66} Vgl. entsprechend Urteil vom 14. Januar 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Rückkehr eines unbegleiteten Minderjährigen) (C-441/19, EU:C:2021:9, Rn. 47).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-542/13

    M'Bodj - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21
    {FN:68} Vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, M'Bodj (C-542/13 EU:C:2014:2452, Rn. 44).

    {FN:70} Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-542/13, EU:C:2014:2452).

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21
    {FN:42} Urteil vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Militärdienst und Asyl) (C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.11.2021 - C-91/20

    Das Gemeinsame Europäische Asylsystem hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21
    {FN:14} Urteil vom 9. November 2021, Bundesrepublik Deutschland (Wahrung des Familienverbands) (C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21
    {FN:32} Bereits 1976 hat der Gerichtshof festgestellt, dass der im Unionsrecht verankerte Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen unmittelbare Wirkung hat, so dass sich ein Einzelner gegenüber seinem Arbeitgeber auf ihn berufen kann (Urteil vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, EU:C:1976:56).
  • EuGH, 01.08.2022 - C-273/20

    Familienzusammenführung: Die Ablehnung der Erteilung eines nationalen Visums zum …

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 25.01.2018 - C-473/16

    Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen …

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - …

  • EuGH, 14.01.2021 - C-322/19

    The International Protection Appeals Tribunal u.a. - Vorlage zur …

  • EuGH, 10.06.2021 - C-921/19

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Éléments ou faits nouveaux) - …

  • EuGH, 03.03.2022 - C-349/20

    Secretary of State for the Home Department (Statut de réfugié d'un apatride …

  • EuGH, 17.11.2022 - C-230/21

    Belgische Staat (Réfugiée mineure mariée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-199/12

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston können Personen, die einen Antrag auf …

  • EuGH, 09.09.2020 - C-651/19

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Ablehnung eines Folgeantrags …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17

    Fathi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2014 - C-472/13

    Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston können nicht zur kämpfenden Truppe …

  • EuGH, 14.01.2021 - C-385/19

    Minister for Justice and Equality

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2023 - A 12 S 3509/20

    Keine Verfolgung in Pakistan allein wegen der Zugehörigkeit zur …

    Art. 8 Abs. 2 Richtlinie 2011/95 weist bei der Prüfung der Frage, ob ein Antragsteller begründete Furcht vor Verfolgung hat, ausdrücklich beispielhaft auf (einzuholende) Informationen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und des Europäischen Asylunterstützungsbüros für Asylfragen (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts vom 13.07.2023 - C-646/21 -, juris Rn. 49 i.V.m Rn. 47).
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