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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 27.04.2023 - C-677/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8651
EuGH, 27.04.2023 - C-677/21 (https://dejure.org/2023,8651)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.2023 - C-677/21 (https://dejure.org/2023,8651)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 2023 - C-677/21 (https://dejure.org/2023,8651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fluvius Antwerpen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerbare Umsätze - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a - Begriff ,Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt" - Art. 9 Abs. 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Steuerrecht; Mehrwertsteuer; Richtlinie 2006/112/EG; Steuerbare Umsätze; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; Begriff Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt; Art. 9 Abs. 1; Wirtschaftliche Tätigkeit; Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a; Lieferung von ...

  • Betriebs-Berater

    Unrechtmäßiger Verbrauch von Elektrizität - regionale Regelung eines Mitgliedstaats - von Gemeinden betraute Einrichtung sui generis - Begriff "unbedeutender Umfang der Tätigkeit"

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Grundsätzliche Besteuerung der Verteilung von Elektrizität und unrechtmäßiger Verbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Steuerbare Umsätze - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a - Begriff ,Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt" - Art. 9 Abs. 1 - Wirtschaftliche Tätigkeit - Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a - ...

Besprechungen u.ä.

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Grundsätzliche Besteuerung der Verteilung von Elektrizität und unrechtmäßiger Verbrauch

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Fluvius Antwerpen

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 14 Abs 1 ; EGRL 112/2006 Art 14 Abs 2 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1 ; EGRL 112/2006 Art 13 Abs 1 UAbs 1 ; EGRL 112/200... 6 Art 13 Abs 1 UAbs 3

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Fluvius Antwerpen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.02.2021 - C-604/19

    Gmina Wrocław (Conversion du droit d'usufruit) - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-677/21
    Rn. 35 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 nicht auf die Eigentumsübertragung in den im anwendbaren nationalen Recht vorgesehenen Formen bezieht, sondern jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei umfasst, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (Urteil vom 25. Februar 2021, Gmina Wrocław [Umwandlung des Nießbrauchsrechts], C-604/19, EU:C:2021:132, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Da sich aus dem Wortlaut und der Struktur von Art. 14 dieser Richtlinie ergibt, dass Abs. 2 dieses Artikels gegenüber der allgemeinen Definition in Abs. 1 dieses Artikels eine lex specialis darstellt, deren Anwendungsvoraussetzungen gegenüber denen von Abs. 1 autonomen Charakter haben (Urteil vom 25. Februar 2021, Gmina Wrocław [Umwandlung des Nießbrauchsrechts], C-604/19, EU:C:2021:132, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung), schließt die in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils getroffene Feststellung die Anwendung von Art. 14 Abs. 2 Buchst. a dieser Richtlinie auf das Ausgangsverfahren aus.

    Rn. 41 Hervorzuheben ist, dass die Prüfung des Wortlauts von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 zum einen den Umfang des Anwendungsbereichs des Begriffs "wirtschaftliche Tätigkeit" und zum anderen dessen objektiven Charakter deutlich zeigt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2021, Gmina Wrocław [Umwandlung des Nießbrauchsrechts], C-604/19, EU:C:2021:132, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist dieser Begriff eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2021, Gmina Wrocław [Umwandlung des Nießbrauchsrechts], C-604/19, EU:C:2021:132, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.04.2021 - C-846/19

    Die Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener stellt …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-677/21
    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang liegt vor, wenn zwischen dem Erbringer der Lieferung und dem Empfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Erbringer dieses Umsatzes empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Lieferung bildet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2021, Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA, C-846/19, EU:C:2021:277, Rn. 36).

    Rn. 42 Eine Tätigkeit wird im Allgemeinen also als wirtschaftlich angesehen, wenn sie nachhaltig ist und gegen ein Entgelt ausgeübt wird, das derjenige erhält, der die Leistung erbringt (Urteil vom 15. April 2021, Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA, C-846/19, EU:C:2021:277, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 44 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass für die Feststellung, ob ein Umsatz als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen ist, alle Umstände zu prüfen sind, unter denen er erfolgt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2021, Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA, C-846/19, EU:C:2021:277, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.05.2019 - C-235/18

    Vega International Car Transport and Logistic - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-677/21
    Rn. 36 Dieser Begriff hat einen objektiven Charakter und ist unabhängig von Zweck und Ergebnis der betroffenen Umsätze anwendbar (Urteil vom 15. Mai 2019, Vega International Car Transport and Logistic, C-235/18, EU:C:2019:412, Rn. 28).
  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-677/21
    Rn. 28 In Bezug auf die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Tätigkeit, nämlich die Lieferung von Elektrizität, sei sie auch unbeabsichtigt und das Ergebnis des rechtswidrigen Handelns eines Dritten, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Bereich der Mehrwertsteuererhebung eine allgemeine Differenzierung zwischen unerlaubten und erlaubten Geschäften verbietet (Urteil vom 10. November 2011, The Rank Group, C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), da durch das Mehrwertsteuersystem der Endverbraucher von Gegenständen oder Dienstleistungen belastet werden soll (…Urteil vom 1. Juli 2021, Tribunal Económico Administrativo Regional de Galicia, C-521/19, EU:C:2021:527, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), wenn diese Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen steuerbarer Umsätze gemäß der Richtlinie 2006/112 geliefert oder erbracht wurden.
  • EuGH, 01.07.2021 - C-521/19

    Bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage eines von …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-677/21
    Rn. 28 In Bezug auf die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Tätigkeit, nämlich die Lieferung von Elektrizität, sei sie auch unbeabsichtigt und das Ergebnis des rechtswidrigen Handelns eines Dritten, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Bereich der Mehrwertsteuererhebung eine allgemeine Differenzierung zwischen unerlaubten und erlaubten Geschäften verbietet (…Urteil vom 10. November 2011, The Rank Group, C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), da durch das Mehrwertsteuersystem der Endverbraucher von Gegenständen oder Dienstleistungen belastet werden soll (Urteil vom 1. Juli 2021, Tribunal Económico Administrativo Regional de Galicia, C-521/19, EU:C:2021:527, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), wenn diese Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen steuerbarer Umsätze gemäß der Richtlinie 2006/112 geliefert oder erbracht wurden.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-554/07

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-677/21
    Rn. 53 Der Gesetzgeber der Europäischen Union wollte bestimmte Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, indem er in dieser Bestimmung vorgesehen hat, dass die in Anhang I dieser Richtlinie aufgeführten Tätigkeiten, wie die Lieferung von Elektrizität, in jedem Fall mehrwertsteuerpflichtig sind, sofern ihr Umfang nicht unbedeutend ist, auch wenn sie von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts ausgeübt werden, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, C-554/07, EU:C:2009:464, Rn. 72 und 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.08.2010 - C-260/10

    Rank Group

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-677/21
    Rn. 28 In Bezug auf die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Tätigkeit, nämlich die Lieferung von Elektrizität, sei sie auch unbeabsichtigt und das Ergebnis des rechtswidrigen Handelns eines Dritten, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Bereich der Mehrwertsteuererhebung eine allgemeine Differenzierung zwischen unerlaubten und erlaubten Geschäften verbietet (Urteil vom 10. November 2011, The Rank Group, C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), da durch das Mehrwertsteuersystem der Endverbraucher von Gegenständen oder Dienstleistungen belastet werden soll (…Urteil vom 1. Juli 2021, Tribunal Económico Administrativo Regional de Galicia, C-521/19, EU:C:2021:527, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), wenn diese Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen steuerbarer Umsätze gemäß der Richtlinie 2006/112 geliefert oder erbracht wurden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2025 - C-744/23

    Zlakov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    {FN:16} Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 31).

    {FN:18} Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 31).

    {FN:19} Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 32 und 33).

    {FN:22} Urteile vom 4. Juli 2024, Credidam (…C-179/23, EU:C:2024:571, Rn. 40), und vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 32).

    {FN:23} In diesem Sinne auch Urteile vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark (…C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 37 ff.), und vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 30 ff.).

  • BFH, 25.09.2024 - XI R 19/22

    Lieferung von städtischen Wasserversorgungsanlagen als nicht umsatzsteuerbare …

    Rn. 44 a) Eine Lieferung von Gegenständen bezieht sich nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern erfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Fluvius Antwerpen vom 27.04.2023 - C-677/21, EU:C:2023:348, Rz 35 ff.; BFH-Beschluss vom 18.10.2023 - XI R 4/20, BFHE 282, 161, Rz 17, m.w.N.).

    Auch Letzteres wäre, anders als das FG angedeutet und das FA in der mündlichen Verhandlung vertreten hat, keine bloße Maßnahme der Daseinsvorsorge, sondern nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 3 i.V.m. Anh. I Nr. 2 MwStSystRL eine wirtschaftliche Tätigkeit, die keinen unbedeutenden Umfang hat (vgl. zu Strom EuGH-Urteil Fluvius Antwerpen vom 27.04.2023 - C-677/21, EU:C:2023:348, Rz 43 ff.; zum Legen von Wasseranschlüssen EuGH-Urteil Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien vom 03.04.2008 - C-442/05, EU:C:2008:184, Tenor 1 und Rz 36; allgemein zur Wasserversorgung BFH-Urteile vom 08.10.2008 - V R 61/03, BFHE 222, 176, BStBl II 2009, 321, unter II.2.; vom 02.03.2011 - XI R 65/07, BFHE 233, 264, BStBl II 2017, 831, Rz 20 f.;… vom 14.03.2012 - XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 35; s.a. zur Nutzungsüberlassung des Netzes FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2020 - 2 K 2259/17, Entscheidungen der Finanzgerichte 2020, 1179, nach Rücknahme der Revision rechtskräftig, Rz 74, 84, 87).

  • BFH, 06.12.2023 - XI R 33/21

    Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

    Rn. 51 dd) Dass die Leistungen an die Tagesgäste von der Klägerin teilweise unbeabsichtigt erbracht werden, weil sie erst aufgrund von Ermittlungen der Kontrolleure festgestellt werden, ist für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit der Klägerin unerheblich (vgl. EuGH-Urteil Fluvius Antwerpen vom 27.04.2023 - C-677/21, EU:C:2023:348).
  • EuG, 11.02.2026 - T-643/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    So ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die bloße Inanspruchnahme einer regulierten Dienstleistung, wie z. B. das Abstellen seines Fahrzeugs auf einem kostenpflichtigen Parkplatz (Urteil vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark, C-90/20, EU:C:2022:37) oder der Verbrauch von Strom am Wohnsitz (Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen, C-677/21, EU:C:2023:348), ein Rechtsverhältnis zwischen dem Inhaber der Rechte, der die Bereitstellung dieser Dienstleistung ermöglicht, und der Person, die sie in Anspruch genommen hat, entstehen lassen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark, C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 28 und 29, und vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen, C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 30 bis 32).

    Rn. 34 Sodann ist zum Begriff "Vergütung" festzustellen, dass nach der oben in Rn. 33 angeführten Rechtsprechung das vollständige Ausbleiben einer Zahlung der geschuldeten Beträge kein Hindernis für die Feststellung der Gegenseitigkeit der sich aus dem in Rede stehenden wirtschaftlichen Vorgang ergebenden Rechte und Pflichten darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark, C-90/20, EU:C:2022:37, Rn. 39 bis 43, und vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen, C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 30 und 32).

    Rn. 37 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Bereich der Mehrwertsteuererhebung eine allgemeine Differenzierung zwischen unerlaubten und erlaubten Geschäften verbietet, da durch das Mehrwertsteuersystem der Endverbraucher von Gegenständen oder Dienstleistungen belastet werden soll, wenn diese Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen steuerbarer Umsätze gemäß der Richtlinie 2006/112 geliefert oder erbracht wurden (vgl. Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen, C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ebenso hat er entschieden, dass die Entschädigung, die dem von einem heimlichen Stromverbraucher rechtswidrig erlangten Vorteil entspricht, der Mehrwertsteuer unterliegt (Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen, C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 32).

  • EuG, 25.02.2026 - T-575/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Im Übrigen ist das Kriterium, das an das Bestehen eines Rechtsverhältnisses anknüpft, in dessen Rahmen die Lieferung von Gegenständen und ihre Gegenleistung erfolgen, unter Berücksichtigung aller Umstände jedes Einzelfalls so auszulegen, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht verletzt wird, also weit (Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen, C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 31).

    Rn. 43 Eine Tätigkeit wird im Allgemeinen also als wirtschaftlich angesehen, wenn sie nachhaltig ist und gegen ein Entgelt ausgeübt wird, das derjenige erhält, der die Leistung erbringt, was bedeutet, dass die Vergütung selbst einen nachhaltigen Charakter aufweisen muss (vgl. Urteile vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen, C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 21. Dezember 2023, Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA [Mehrwertsteuer - Mitglied eines Verwaltungsrats], C-288/22, EU:C:2023:1024, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 75 Im Übrigen ist bereits entschieden worden, dass eine Digipolis entsprechende beauftragte Vereinigung belgischen Rechts offenbar die Definition einer Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der MwSt.-Richtlinie erfüllt (Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen, C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 18 und 50).

  • BFH, 30.04.2025 - XI B 33/24

    Zurechnung sexueller Dienstleistungen in einem Bordell ("Laufhaus")

    Dass die Insolvenzschuldnerin insoweit das wirtschaftliche Risiko der sexuellen Dienstleistungen übernommen hat, spricht dafür, dass auch in Bezug auf die sexuellen Dienstleistungen eine wirtschaftliche Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin vorliegt (vgl. EuGH-Urteile Fluvius Antwerpen vom 27.04.2023 - C-677/21, EU:C:2023:348, Rz 47, zum Diebstahlsrisiko; Administration de l'enregistrement, des domaines und de la TVA [Mehrwertsteuer - Mitglied eines Verwaltungsrats] vom 21.12.2023 - C-288/22, EU:C:2023:1024, Rz 57, zum wirtschaftlichen Risiko).
  • BFH, 25.09.2024 - XI R 6/23

    Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung …

    Andererseits hat der EuGH entschieden, dass die Einstufung eines Verhaltens als strafbar nicht ohne weiteres dazu führt, dass der fragliche Vorgang nicht steuerbar ist; vielmehr ist dies nur in spezifischen Situationen der Fall, in denen wegen der besonderen Eigenschaften bestimmter Waren oder bestimmter Dienstleistungen jeder Wettbewerb zwischen einem legalen und einem illegalen Wirtschaftssektor ausgeschlossen ist (vgl. z.B. EuGH-Urteile Salumets u.a. vom 29.06.2000 - C-455/98, EU:C:2000:352, Rz 19; Coffeeshop "Siberië" vom 29.06.1999 - C-158/98, EU:C:1999:334, Rz 14 und 21; Kittel und Recolta Recycling vom 06.07.2006 - C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rz 50; The Rank Group vom 10.11.2011 - C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, Rz 45; Fluvius Antwerpen vom 27.04.2023 - C-677/21, EU:C:2023:348, Rz 28; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Fluvius Antwerpen vom 12.01.2023 - C-677/21, EU:C:2023:24, Rz 33).
  • EuG, 03.12.2025 - T-643/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 2 Abs. 1 …

    Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet nämlich eine allgemeine Differenzierung zwischen unerlaubten und erlaubten Geschäften, was bedeutet, dass das Kriterium, das an das Bestehen eines Rechtsverhältnisses anknüpft, weit verstanden werden muss und auch gesetzlich geregelte Verhältnisse umfasst Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (, EU:C:2023:348, Rn. 28 bis 33).

    Um solche Grauzonen geht es in der bisher vom Gerichtshof entwickelten Rechtsprechung zum Begriff "Gegenleistung" Vgl. zur Qualifizierung als "Gegenleistung": (1) der Preis einer Dienstleistung, obwohl der Dienstleistungsempfänger durch vorzeitige Kündigung des Vertrags auf die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung verzichtet hat, Urteile vom 22. November 2018, MEO - Serviços de Comunicações e Multimédia (…, EU:C:2018:942, Rn. 50, 51, 61 und 62), vom 3. Juli 2019, UniCredit Leasing (…, EU:C:2019:558, Rn. 70 bis 76) und vom 11. Juni 2020, Vodafone Portugal (…, EU:C:2020:465, Rn. 33 bis 40); (2) der Preis eines nicht genutzten Flugtickets, Urteil vom 23. Dezember 2015, Air France-KLM und Hop! Brit-Air (… und , EU:C:2015:841, Rn. 28, 30 und 34); (3) Zahlungen im Fall von Stromdiebstahl, Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (, EU:C:2023:348, Rn. 28 bis 33); (4) Subventionen für die Pflege von Bewohnern einer Senioreneinrichtung, Urteil vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or (…, EU:C:2014:185, Rn. 32); sowie (5) Honorare, die ein Rechtsanwalt der unterlegenen Partei erhält, obwohl er seinen Mandanten unentgeltlich vertreten hat, Urteil vom 23. Oktober 2025, Financial Bulgaria (…, EU:C:2025:816, Rn. 33 und 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-60/23

    Digital Charging Solutions - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - …

    {FN:16} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 1990, Shipping and Forwarding Enterprise Safe (…C-320/88, EU:C:1990:61, Rn. 7) und vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:31} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juni 2018, Gmina Wrocław (…C-665/16, EU:C:2018:431, Rn. 36) und vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2025 - C-615/23

    Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (Services de transport public) - Vorlage …

    {FN:26} Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 31).

    {FN:27} Urteil vom 27. April 2023, Fluvius Antwerpen (C-677/21, EU:C:2023:348, Rn. 33).

  • EuG, 22.10.2025 - T-575/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22

    Belgian Association of Tax Lawyers u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 08.02.2024 - C-733/22

    Valentina Heights - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-603/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-288/22

    Administration de l'Enregistrement, des Domaines und de la TVA (TVA - Membre d'un …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-677/21   

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https://dejure.org/2023,71
Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-677/21 (https://dejure.org/2023,71)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.01.2023 - C-677/21 (https://dejure.org/2023,71)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - C-677/21 (https://dejure.org/2023,71)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fluvius Antwerpen

    Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EU - Steuerbare Umsätze - Steuerpflichtiger - Illegaler Verbrauch von Elektrizität - Abrechnung der illegal konsumierten Elektrizität durch den dafür zuständigen Verteilernetzbetreiber - Begriff der ...

  • Betriebs-Berater

    Mehrwertsteuer - Abrechnung der illegal konsumierten Elektrizität

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EU - Steuerbare Umsätze - Steuerpflichtiger - Illegaler Verbrauch von Elektrizität - Abrechnung der illegal konsumierten Elektrizität durch den dafür zuständigen Verteilernetzbetreiber - Begriff der ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 29.10.2015 - C-174/14

    Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-677/21
    (…C-182/17, EU:C:2018:91, Rn. 54), vom 29. Oktober 2015, Saudaçor (C-174/14, EU:C:2015:733, Rn. 49), und vom 16. September 2008, 1sle of Wight Council u. a. (…C-288/07, EU:C:2008:505, Rn. 60).

    {FN:18} Urteil vom 29. Oktober 2015, Saudaçor (C-174/14, EU:C:2015:733, Rn. 61 und 68).

    {FN:19} Urteil vom 29. Oktober 2015, Saudaçor (C-174/14, EU:C:2015:733, Rn. 56 ff.).

    (…C-182/17, EU:C:2018:91, Rn. 54), vom 29. Oktober 2015, Saudaçor (C-174/14, EU:C:2015:733, Rn. 49), und vom 16. September 2008, 1sle of Wight Council u. a. (…C-288/07, EU:C:2008:505, Rn. 60).

  • EuGH, 25.02.2021 - C-604/19

    Gmina Wrocław (Conversion du droit d'usufruit) - Vorlage zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-677/21
    {FN:15} Urteile vom 25. Februar 2021, Gmina Wrocław (Umwandlung des Nießbrauchrechts) (C-604/19, EU:C:2021:132, Rn. 56), und vom 13. Juni 2018, Gmina Wrocław (…C-665/16, EU:C:2018:431, Rn. 37).

    {FN:17} Urteile vom 25. Februar 2021, Gmina Wrocław (Umwandlung des Nießbrauchrechts) (C-604/19, EU:C:2021:132, Rn. 77), vom 22. Februar 2018, Nagyszénás Településszolgáltatási Nonprofit Kft.

    {FN:22} Urteile vom 25. Februar 2021, Gmina Wrocław (Umwandlung des Nießbrauchrechts) (C-604/19, EU:C:2021:132, Rn. 77), vom 22. Februar 2018, Nagyszénás Településszolgáltatási Nonprofit Kft.

  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-677/21
    (…C-182/17, EU:C:2018:91, Rn. 54), vom 29. Oktober 2015, Saudaçor (…C-174/14, EU:C:2015:733, Rn. 49), und vom 16. September 2008, 1sle of Wight Council u. a. (C-288/07, EU:C:2008:505, Rn. 60).

    (…C-182/17, EU:C:2018:91, Rn. 54), vom 29. Oktober 2015, Saudaçor (…C-174/14, EU:C:2015:733, Rn. 49), und vom 16. September 2008, 1sle of Wight Council u. a. (C-288/07, EU:C:2008:505, Rn. 60).

  • BFH, 25.09.2024 - XI R 6/23

    Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung …

    Andererseits hat der EuGH entschieden, dass die Einstufung eines Verhaltens als strafbar nicht ohne weiteres dazu führt, dass der fragliche Vorgang nicht steuerbar ist; vielmehr ist dies nur in spezifischen Situationen der Fall, in denen wegen der besonderen Eigenschaften bestimmter Waren oder bestimmter Dienstleistungen jeder Wettbewerb zwischen einem legalen und einem illegalen Wirtschaftssektor ausgeschlossen ist (vgl. z.B. EuGH-Urteile Salumets u.a. vom 29.06.2000 - C-455/98, EU:C:2000:352, Rz 19; Coffeeshop "Siberië" vom 29.06.1999 - C-158/98, EU:C:1999:334, Rz 14 und 21; Kittel und Recolta Recycling vom 06.07.2006 - C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rz 50; The Rank Group vom 10.11.2011 - C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, Rz 45; Fluvius Antwerpen vom 27.04.2023 - C-677/21, EU:C:2023:348, Rz 28; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Fluvius Antwerpen vom 12.01.2023 - C-677/21, EU:C:2023:24, Rz 33).
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