Rechtsprechung
| EuGH, 08.09.2022 - C-716/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
RTL Television
Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung - Richtlinie 93/83/EWG - Art. 1 Abs. 3 - Begriff ,Kabelweiterverbreitung" - Anbieter der Weiterverbreitung, der nicht die Eigenschaft eines ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung; Richtlinie 93/83/EWG; Art. 1 Abs. 3; Begriff Kabelweiterverbreitung; Anbieter der Weiterverbreitung, der nicht die Eigenschaft eines Kabelunternehmens hat; ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: RTL Television/Grupo Pestana u.a.
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
RTL Television
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
RTL Television
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20
- EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 1598
- MMR 2023, 270
- K&R 2023, 122
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner …
Auszug aus EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.02.2017 - C-641/15
Verwertungsgesellschaft Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges …
Auszug aus EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass die Voraussetzung der Zahlung eines Eintrittsgeldes nicht erfüllt ist, wenn diese Wiedergabe eine Zusatzleistung darstellt, die unterschiedslos im Preis einer Hauptleistung anderer Art, wie der Dienstleistung der Beherbergung in einem Hotel, enthalten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk, C-641/15, EU:C:2017:131, Rn. 23 und 26). - EuGH, 02.04.2020 - C-753/18
The hiring out of motor vehicles equipped with radio receivers does not …
Auszug aus EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Rn. 51 Dagegen sehen die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die Parteien vor, zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Stellung zu nehmen (Urteile vom 2. April 2020, Stim und SAMI, C-753/18, EU:C:2020:268, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 3. September 2020, Supreme Site Services u. a., C-186/19, EU:C:2020:638, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.02.2022 - C-262/20
Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Der Gerichtshof kann veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 24. Februar 2022, Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto", C-262/20, EU:C:2022:117, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Außenpolitisches Handeln der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Rn. 66 Jedoch ist festzustellen, dass Art. 3 Buchst. g und Art. 13 Buchst. a dieses Abkommens für die Auslegung des Begriffs "Kabelweiterverbreitung" nicht relevant sind, da dieses Abkommen ebenso wie das TRIPS-Übereinkommen ausschließlich den klassischen drahtlosen Rundfunk betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 3 und 91). - EuGH, 26.03.2015 - C-279/13
C More Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
Auszug aus EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Eine solche Möglichkeit bedeutet, dass die Mitgliedstaaten den Sendeunternehmen das ausschließliche Recht gewähren können, Handlungen der öffentlichen Wiedergabe ihrer Sendungen auch unter anderen Umständen als den in Art. 8 Abs. 3 dieser Richtlinie vorgesehenen zu erlauben oder zu verbieten, wobei ein solches Recht gemäß Art. 12 der Richtlinie 2006/115 den Schutz der Urheberrechte in keiner Weise beeinträchtigen darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2015, C More Entertainment, C-279/13, EU:C:2015:199, Rn. 35). - EuGH, 03.09.2020 - C-186/19
Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Rn. 51 Dagegen sehen die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die Parteien vor, zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Stellung zu nehmen (…Urteile vom 2. April 2020, Stim und SAMI, C-753/18, EU:C:2020:268, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. September 2020, Supreme Site Services u. a., C-186/19, EU:C:2020:638, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.03.2017 - C-275/15
ITV Broadcasting u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/29/EG - …
Auszug aus EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Rn. 62 Somit fallen zeitversetzte, veränderte oder unvollständige Weiterverbreitungen sowie Weiterverbreitungen, die in ein und demselben Mitgliedstaat erfolgen, d. h. im Mitgliedstaat des Ursprungs der Erstsendung, nicht unter diesen Begriff (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2017, 1TV Broadcasting u. a., C-275/15, EU:C:2017:144, Rn. 21). - EuGH, 12.05.2022 - C-556/20
Schneider Electric u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
Auszug aus EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Die Schlussanträge des Generalanwalts oder ihre Begründung binden den Gerichtshof nicht (Urteil vom 12. Mai 2022, Schneider Electric u. a., C-556/20, EU:C:2022:378, Rn. 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 03.02.2000 - C-293/98
Egeda - "Urheberrechte - Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung"
Auszug aus EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Die Mitgliedstaaten haben danach lediglich dafür zu sorgen, dass die Kabelweiterverbreitung von Rundfunksendungen aus anderen Mitgliedstaaten in ihrem Staatsgebiet unter Beachtung der anwendbaren Urheberrechte und verwandten Schutzrechte erfolgt (Urteil vom 3. Februar 2000, Egeda, C-293/98, EU:C:2000:66, Rn. 24). - EuGH - C-369/20 (anhängig)
Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
- BFH, 08.11.1993 - X B 92/93
- EuGH, 11.04.2024 - C-723/22
Citadines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …
Die Begriffe "Kabelnetzbetreiber" bzw. "Kabelunternehmen" bezeichnen aber die Betreiber traditioneller Kabelnetze (Urteil vom 8. September 2022, RTL Television, C-716/20, EU:C:2022:643, Rn. 76 und 77).Rn. 27 Ein Hotel kann folglich nicht als "Kabelunternehmen" im Sinne der Richtlinie 93/83 angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2022, RTL Television, C-716/20, EU:C:2022:643, Rn. 84 und 85).
- EuGH, 17.11.2022 - C-253/20
Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier …
Der Gerichtshof kann auch veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 8. September 2022, RTL Television, C-716/20, EU:C:2022:643, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22
Seven.One Entertainment Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Zu einem Überblick über die verschiedenen verwandten Schutzrechte von Sendeunternehmen in der Europäischen Union vgl. Urteil vom 8. September 2022, RTL Television (C-716/20, EU:C:2022:643, Rn. 58).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
RTL Television
Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung - Begriff der Kabelweiterverbreitung - Zeitgleich und vollständig über Kabel erfolgende öffentliche Verbreitung einer zum öffentlichen Empfang ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20
- EuGH, 08.09.2022 - C-716/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- EuGH, 16.02.2017 - C-641/15
Verwertungsgesellschaft Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20
Rn. 76 Nach der von RTL vertretenen Auffassung ist das Urteil Verwertungsgesellschaft Rundfunk{FN-VERWEIS:24} in dem Sinne weit auszulegen, als danach die Mitgliedstaaten ermutigt würden, zusätzliche Rechte zu begründen, um damit in Situationen wie im vorliegenden Fall die Grundlage für eine Vergütung zu schaffen.Rn. 83 Wie nämlich aus dem Urteil Verwertungsgesellschaft Rundfunk{FN-VERWEIS:25} folgt, stellt die Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunksendungen über in Hotelzimmern aufgestellte Fernsehgeräte keine Wiedergabe an einem Ort dar, der der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich ist, da der Preis eines Hotelzimmers die Gegenleistung für eine Beherbergungsleistung darstellt, zu der, je nach Hotelkategorie, bestimmte Zusatzleistungen wie die Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunksendungen mit Hilfe von Empfangsgeräten, mit denen die Zimmer ausgestattet sind, hinzutreten, die normalerweise unterschiedslos im Übernachtungspreis enthalten sind{FN-VERWEIS:26}.
{FN:23} Vgl. Urteil vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk (C-641/15, EU:C:2017:131).
{FN:24} Urteil vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk (C-641/15, EU:C:2017:131).
{FN:25} Urteil vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk (C-641/15, EU:C:2017:131).
{FN:26} Vgl. Urteil vom 16. Februar 2017, Verwertungsgesellschaft Rundfunk (C-641/15, EU:C:2017:131, Rn. 24 und 27).
- EuGH, 01.03.2017 - C-275/15
ITV Broadcasting u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/29/EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20
Rn. 48 Auch wenn der Gerichtshof diese Frage bisher in seinen Urteilen noch nicht unmittelbar behandelt hat, scheinen mir die Ausführungen des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in den Schlussanträgen in der Rechtssache ITV 2 (ITV Broadcasting u. a., C-275/15, EU:C:2016:649) überzeugend zu sein und mit der hier vorgeschlagenen Auslegung übereinzustimmen.{FN:13} Vgl. Urteil vom 1. März 2017, 1TV Broadcasting u. a. (C-275/15, EU:C:2017:144, Rn. 21).
{FN:15} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache ITV Broadcasting u. a. (C-275/15, EU:C:2016:649, Nr. 70).
{FN:16} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache ITV Broadcasting u. a. (C-275/15, EU:C:2016:649, Nr. 72).
{FN:17} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache ITV Broadcasting u. a. (C-275/15, EU:C:2016:649, Nr. 73).
{FN:18} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache ITV Broadcasting u. a. (C-275/15, EU:C:2016:649, Nr. 74).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-275/15
ITV Broadcasting u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung bestimmter …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20
Rn. 48 Auch wenn der Gerichtshof diese Frage bisher in seinen Urteilen noch nicht unmittelbar behandelt hat, scheinen mir die Ausführungen des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in den Schlussanträgen in der Rechtssache ITV 2 (ITV Broadcasting u. a., C-275/15, EU:C:2016:649) überzeugend zu sein und mit der hier vorgeschlagenen Auslegung übereinzustimmen.{FN:15} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache ITV Broadcasting u. a. (C-275/15, EU:C:2016:649, Nr. 70).
{FN:16} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache ITV Broadcasting u. a. (C-275/15, EU:C:2016:649, Nr. 72).
{FN:17} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache ITV Broadcasting u. a. (C-275/15, EU:C:2016:649, Nr. 73).
{FN:18} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache ITV Broadcasting u. a. (C-275/15, EU:C:2016:649, Nr. 74).
- EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20
{FN:7} Vgl. Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 148).{FN:8} Vgl. Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 150).
- EuGH, 03.02.2000 - C-293/98
Egeda - "Urheberrechte - Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung"
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20
Rn. 64 Was die Rechtsprechung zur öffentlichen Wiedergabe durch Hotelbetriebe anbelangt, hat der Gerichtshof im Urteil Egeda{FN-VERWEIS:20} festgestellt, dass der Umstand, dass ein Hotel über Satellit oder über erdgebundene Systeme Fernsehsignale empfängt und diese über Kabel in die Hotelzimmer verbreitet, eine öffentliche Wiedergabe darstellt.{FN:20} Vgl. Urteil vom 3. Februar 2000, Egeda (C-293/98, EU:C:2000:66, Rn. 29).
- EuGH - 63/85 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Eisen- und Stahlindustrie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20
{FN:5} Decreto-Lei n.° 63/85, que aprova o Código do Direito de Autor e dos Direitos Conexos (Gesetzesdekret Nr. 63/85 über die Genehmigung des CDADC, Diário da República Nr. 61, Serie I, vom 14. März 1985, verfügbar über https://dre.pt/web/guest/legislacao-consolidada/-/lc/34475475/view). - RG, 04.02.1898 - 93/98
1. Droht im Sinne des § 288 St.G.B.'s die Zwangsvollstreckung, wenn die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-716/20
Rn. 51 Der Begriff "Kabel" ist nicht nur in der Richtlinie 2001/29 enthalten, sondern wird auch in einigen Richtlinien verwendet, die die Grundlage der Richtlinie 2001/29 darstellen, nämlich die Richtlinien 92/100, 93/83 und 93/98.
- AG Hamburg, 19.06.2026 - 49 C 312/25 Darüber hinaus ist die Abrechnung insoweit auch formell unwirksam, da unter den genannten Stromkosten auch andere Stromverbräuche erfasst werden können, die nicht Kosten der Beleuchtung sind, sodass nach der einhelligen bundesweiten Rechtsprechung eine formelle Teilunwirksamkeit solcher Kostenpositionen angenommen wird (vgl. AG Hamburg ZMR 2023, 646; AG Hamburg ZMR 2023, 550; AG Hamburg GG 2020, 1631; AG Hamburg ZMR 2022, 506; AG Hamburg BeckRS 2021, 61887; AG Hamburg BeckRS 2022, 4874; LG Hamburg, Urteil v. 28.05.2013 zum Az.: 316 S 90/12 bei juris; LG Hamburg BeckRS 2024, 45497; Meyer-Abich ZM 2025, 505, 510).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".