Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 | EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 26.04.2022 - C-368/20, C-369/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8883
EuGH, 26.04.2022 - C-368/20, C-369/20 (https://dejure.org/2022,8883)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.2022 - C-368/20, C-369/20 (https://dejure.org/2022,8883)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 2022 - C-368/20, C-369/20 (https://dejure.org/2022,8883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Landespolizeidirektion Steiermark (Durée maximale du contrôle aux frontières intérieures)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Freizügigkeit - Verordnung (EU) 2016/399 - Schengener Grenzkodex - Art. 25 Abs. 4 - Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen für eine Gesamthöchstdauer von sechs ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    NW - Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Freizügigkeit - Verordnung (EU) 2016/399 - Schengener Grenzkodex - Art. 25 Abs. 4 - Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen für eine Gesamthöchstdauer von sechs ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit kann ein Mitgliedstaat Kontrollen an seinen Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten vorsehen, aber ohne eine Gesamthöchstdauer von ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schengener Grenzkodex: Grenzkontrollen innerhalb der EU nicht länger als sechs Monate

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH - C-369/20 (anhängig)

    Bezirkshauptmannschaft Leibnitz

    Auszug aus EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
    In den verbundenen Rechtssachen C-368/20 und C-369/20.

    Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (C-369/20).

    Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen NW und der Landespolizeidirektion Steiermark (Österreich) (C-368/20) und der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (Österreich) (C-369/20) über Grenzkontrollen, bei denen der Betroffene in dem einen Fall aufgefordert wurde, einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen, und in dem anderen, einen Reisepass vorzuzeigen.

    Mit Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs vom 10. September 2020 sind die Rechtssachen C-368/20 und C-369/20 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass das vorlegende Gericht mit der ersten Frage in der Rechtssache C-368/20 und der ersten Frage in der Rechtssache C-369/20 wissen möchte, ob Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex dahin auszulegen ist, dass er einer vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen auf der Grundlage der Art. 25 und 27 dieses Kodex entgegensteht, wenn diese Wiedereinführung, die sich aus der aufeinanderfolgenden Anwendung der in Art. 25 des Schengener Grenzkodex vorgesehenen Zeiträume ergibt, die in Art. 25 Abs. 4 festgelegte Gesamthöchstdauer von sechs Monaten überschreitet.

    Nach alledem ist auf die erste Frage in der Rechtssache C-368/20 und die erste Frage in der Rechtssache C-369/20 zu antworten, dass Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex dahin auszulegen ist, dass er einer vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen durch einen Mitgliedstaat auf der Grundlage der Art. 25 und 27 des Schengener Grenzkodex entgegensteht, wenn deren Dauer die in Art. 25 Abs. 4 dieses Kodex festgelegte Gesamthöchstdauer von sechs Monaten überschreitet und keine neue Bedrohung vorliegt, die eine erneute Anwendung der in diesem Art. 25 vorgesehenen Zeiträume rechtfertigen würde.

    In Anbetracht der Antwort auf die erste Frage in den vorliegenden Rechtssachen sind weder die zweite Frage in der Rechtssache C-368/20 noch die zweite Frage in der Rechtssache C-369/20 zu beantworten.

    Mit der dritten Frage in der Rechtssache C-369/20 möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der ein Mitgliedstaat eine Person bei Androhung einer Sanktion dazu verpflichtet, bei der Einreise in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats über eine Binnengrenze einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen, wenn die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, in deren Rahmen diese Verpflichtung auferlegt wird, gegen diese Bestimmung verstößt.

    Folglich ist auf die dritte Frage in der Rechtssache C-369/20 zu antworten, dass Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der ein Mitgliedstaat eine Person bei Androhung einer Sanktion dazu verpflichtet, bei der Einreise in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats über eine Binnengrenze einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen, wenn die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, in deren Rahmen diese Verpflichtung auferlegt wird, gegen diese Bestimmung verstößt.

  • EuGH, 13.12.2018 - C-412/17

    Der Schengener Grenzkodex hindert Deutschland daran, Beförderungsunternehmer im

    Auszug aus EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
    So habe der Gerichtshof im Urteil vom 13. Dezember 2018, Touring Tours und Travel und Sociedad de Transportes (C-412/17 und C-474/17, EU:C:2018:1005), entschieden, dass, wenn eine Sanktion die Einhaltung einer Kontrollpflicht sicherstellen solle, die nicht im Einklang mit dem Unionsrecht stehe, die Sanktion ihrerseits mit dem Unionsrecht unvereinbar sei.

    Insoweit genügt der Hinweis, dass, wie der Gerichtshof entschieden hat, eine Sanktionsregelung nicht mit den Bestimmungen des Schengener Grenzkodex vereinbar ist, wenn sie auferlegt wird, um die Einhaltung einer Pflicht zur Duldung einer Kontrolle sicherzustellen, die ihrerseits nicht im Einklang mit diesen Bestimmungen steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Touring Tours und Travel und Sociedad de Transportes, C-412/17 und C-474/17, EU:C:2018:1005, Rn. 72).

  • EuGH, 12.05.2021 - C-505/19

    Der Festnahme einer Person, die Gegenstand einer Ausschreibung von Interpol ist,

    Auszug aus EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. Mai 2021, Bundesrepublik Deutschland [Red Notice, Interpol], C-505/19, EU:C:2021:376, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-808/18

    Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der

    Auszug aus EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
    Daraus folgt, dass Art. 72 AEUV nicht dahin ausgelegt werden kann, dass er die Mitgliedstaaten ermächtigt, durch bloße Berufung auf ihre Zuständigkeiten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit von den Bestimmungen des Unionsrechts abzuweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 214 und 215 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
    Wie der Gerichtshof entschieden hat und wie im 27. Erwägungsgrund des Schengener Grenzkodex ausgeführt wird, sind Ausnahmen und Abweichungen von der Freizügigkeit eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, EU:C:1986:223, Rn. 13, und vom 10. Juli 2008, Jipa, C-33/07, EU:C:2008:396, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-742/19

    Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit

    Auszug aus EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es zwar allein Sache der Mitgliedstaaten, ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen festzulegen und die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um ihre innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, doch kann die bloße Tatsache, dass eine nationale Maßnahme, wie eine Entscheidung über Kontrollen an den Binnengrenzen, zum Schutz der nationalen Sicherheit getroffen wurde, nicht dazu führen, dass das Unionsrecht unanwendbar ist und die Mitgliedstaaten von der erforderlichen Beachtung dieses Rechts entbunden werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, Ministrstvo za obrambo, C-742/19, EU:C:2021:597, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-33/07

    NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE

    Auszug aus EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
    Wie der Gerichtshof entschieden hat und wie im 27. Erwägungsgrund des Schengener Grenzkodex ausgeführt wird, sind Ausnahmen und Abweichungen von der Freizügigkeit eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, EU:C:1986:223, Rn. 13, und vom 10. Juli 2008, Jipa, C-33/07, EU:C:2008:396, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.10.2021 - C-109/20

    Das Unionsrecht verbietet einem Mitgliedstaat, eine Schiedsvereinbarung

    Auszug aus EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. Oktober 2021, PL Holdings, C-109/20, EU:C:2021:875, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.02.2020 - C-341/18

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Enrôlement des marins dans le port

    Auszug aus EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
    Was schließlich das mit Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex und diesem Grenzkodex selbst verfolgte Ziel betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass sich dieser Kodex in den allgemeineren Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einfügt, in dem in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug insbesondere auf die Kontrollen an den Außengrenzen nach Art. 3 Abs. 2 EUV und Art. 67 Abs. 2 AEUV der freie Personenverkehr gewährleistet ist (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Februar 2020, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Anmustern von Seeleuten im Hafen von Rotterdam], C-341/18, EU:C:2020:76, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-276/01

    Steffensen

    Auszug aus EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
    Insbesondere sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil vom 10. April 2003, Steffensen (C-276/01, EU:C:2003:228, Rn. 66 bis 71), darauf zu achten, dass die spezifische Anwendung einer nationalen Vorschrift mit den Grundrechten vereinbar sei.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-378/97

    Wijsenbeek

  • EuGH, 25.04.2024 - C-301/22

    Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.12.2023 - C-128/22

    Covid-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und

    In jedem Fall darf die Dauer einer solchen vorübergehenden Wiedereinführung nicht über das Maß hinausgehen, das zur Bewältigung dieser Bedrohung unbedingt erforderlich ist, und muss in einem angemessenen Verhältnis zu dieser Bedrohung stehen, wobei die Art der zu diesem Zweck vorzunehmenden Bewertung und das zu befolgende Verfahren insbesondere in den Art. 26 bis 28 des Schengener Grenzkodex detailliert geregelt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 54, 63, 67 und 68).

    Da die durch die letztgenannte Bestimmung eingeführte Ausnahme von Art. 22 des Schengener Grenzkodex eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 64 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), kann eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit als solche die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen nicht rechtfertigen.

  • EuGH, 13.10.2022 - C-616/20

    M2Beauté Cosmetics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel -

    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "beeinflussen" zwar entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch nichts über den positiven oder schädlichen Charakter der Wirkungen aussagt, dass jedoch nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 56).
  • EuGH, 17.11.2022 - C-253/20

    Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-716/20

    RTL Television

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der

    Vielmehr erlaubt die weite Definition des Begriffs der öffentlichen Ordnung durch den Europäischen Gerichtshof, der sie als eine "tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - C-30/77 -, juris, Rn 33 ff. und Urteil vom 26. April 2022 - C-368/20 -, Rn. 64; Erwägungsgrund 27 des SGK) definiert, einen Rückgriff auf die öffentliche Ordnung, wenn deren Begriffsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. Thym, in: Huster/Kingreen, Handbuch Infektionsschutzrecht, 2. Aufl. 2022, Kap. 2 Rn. 24; ebenso van Eijken/Rijpma, Stopping a Virus from Moving Freely: Border Controls and Travel Restrictions in Times of Corona, Utrecht LawReview, S. 35, 40).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-399/21

    IRnova

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.02.2023 - C-208/21

    Towarzystwo Ubezpieczen Ż (Contrats types d'assurance trompeurs)

    Was als Erstes die Auslegung von Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-407/21

    UFC - Que choisir und CLCV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Wie der Gerichtshof entschieden hat und wie im 27. Erwägungsgrund des Schengener Grenzkodex ausgeführt wird, sind Ausnahmen und Abweichungen von der Freizügigkeit eng auszulegen (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer der Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-112/22

    CU (Assistance sociale - Discrimination indirecte) - Vorlage zur

    17 Vgl. zur Unionsrechtswidrigkeit einer Sanktionsregelung, die verhängt wird, um die Einhaltung einer Verpflichtung zu gewährleisten, die selbst nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist, Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark (Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen) (C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-230/21

    Belgische Staat (Réfugiée mineure mariée) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20, C-369/20   

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https://dejure.org/2021,40226
Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20, C-369/20 (https://dejure.org/2021,40226)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.10.2021 - C-368/20, C-369/20 (https://dejure.org/2021,40226)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - C-368/20, C-369/20 (https://dejure.org/2021,40226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Landespolizeidirektion Steiermark (Durée maximale du contrôle aux frontières intérieures)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Schengener Grenzkodex - Verordnung (EU) 2016/399 - Art. 25 - Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - Nationale Regelung, die mehrere aufeinanderfolgende ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Schengener Grenzkodex - Verordnung (EU) 2016/399 - Art. 25 - Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - Nationale Regelung, die mehrere aufeinanderfolgende ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann ein Mitgliedstaat, der mit einer anhaltenden ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit konfrontiert ist, für einen längeren Zeitraum ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Zeitlimit für Grenzkontrollen im Schengen-Raum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.12.2020 - C-808/18

    Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
    Vgl. insoweit Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 212 bis 216 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie sich aus Nr. 66 der vorliegenden Schlussanträge ergibt, erfordert die (neue) Anwendung dieser Bestimmung eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit eines Mitgliedstaats, und es handelt sich daher um genau abgegrenzte Ausnahmefälle (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn [Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen], C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 214 und die dort angeführte Rechtsprechung in Bezug auf Art. 72 EUV).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
    32 Vgl.in diesem Sinne auch Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 134 bis 138), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass im Hinblick auf Art. 4 Abs. 2 EUV das Ziel des Schutzes der nationalen Sicherheit geeignet ist, Maßnahmen zu rechtfertigen, die schwerere Grundrechtseingriffe enthalten als solche, die mit Zielen in Bezug auf die Bekämpfung von Kriminalität und den Schutz der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt werden könnten.
  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
    37 Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.2018 - C-412/17

    Der Schengener Grenzkodex hindert Deutschland daran, Beförderungsunternehmer im

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
    52 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Touring Tours und Travel und Sociedad de transportes (C-412/17 und C-474/17, EU:C:2018:1005, Rn. 72).
  • EuGH, 17.12.2015 - C-157/14

    Der Natriumgehalt natürlicher Mineralwässer ist auf der Grundlage nicht nur des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
    36 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution (C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
    32 Vgl.in diesem Sinne auch Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 134 bis 138), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass im Hinblick auf Art. 4 Abs. 2 EUV das Ziel des Schutzes der nationalen Sicherheit geeignet ist, Maßnahmen zu rechtfertigen, die schwerere Grundrechtseingriffe enthalten als solche, die mit Zielen in Bezug auf die Bekämpfung von Kriminalität und den Schutz der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt werden könnten.
  • EuGH, 03.03.2020 - C-717/18

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Europäischer Haftbefehl gegen eine Person,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
    48 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, X (Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit) (C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 20).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-380/18

    E.P. (Menace pour l'ordre public) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
    35 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2019, E.P. (Gefahr für die öffentliche Ordnung) (C-380/18, EU:C:2019:1071, Rn. 44 und 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17

    Kommission/ Tschechische Republik (Mécanisme temporaire de relocalisation de

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
    31 Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in den Rechtssachen Kommission/Polen, Ungarn und Tschechische Republik (Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen) (C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2019:917, Nr. 202).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-718/17

    Kommission/ Ungarn (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
    31 Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in den Rechtssachen Kommission/Polen, Ungarn und Tschechische Republik (Vorübergehender Umsiedlungsmechanismus für internationalen Schutz beantragende Personen) (C-715/17, C-718/17 und C-719/17, EU:C:2019:917, Nr. 202).
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   EuGH - C-369/20   

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Wird zitiert von ... (12)

  • EuGH, 26.04.2022 - C-368/20

    Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner

    In den verbundenen Rechtssachen C-368/20 und C-369/20.

    Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (C-369/20).

    Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen NW und der Landespolizeidirektion Steiermark (Österreich) (C-368/20) und der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (Österreich) (C-369/20) über Grenzkontrollen, bei denen der Betroffene in dem einen Fall aufgefordert wurde, einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen, und in dem anderen, einen Reisepass vorzuzeigen.

    Mit Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs vom 10. September 2020 sind die Rechtssachen C-368/20 und C-369/20 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass das vorlegende Gericht mit der ersten Frage in der Rechtssache C-368/20 und der ersten Frage in der Rechtssache C-369/20 wissen möchte, ob Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex dahin auszulegen ist, dass er einer vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen auf der Grundlage der Art. 25 und 27 dieses Kodex entgegensteht, wenn diese Wiedereinführung, die sich aus der aufeinanderfolgenden Anwendung der in Art. 25 des Schengener Grenzkodex vorgesehenen Zeiträume ergibt, die in Art. 25 Abs. 4 festgelegte Gesamthöchstdauer von sechs Monaten überschreitet.

    Nach alledem ist auf die erste Frage in der Rechtssache C-368/20 und die erste Frage in der Rechtssache C-369/20 zu antworten, dass Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex dahin auszulegen ist, dass er einer vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen durch einen Mitgliedstaat auf der Grundlage der Art. 25 und 27 des Schengener Grenzkodex entgegensteht, wenn deren Dauer die in Art. 25 Abs. 4 dieses Kodex festgelegte Gesamthöchstdauer von sechs Monaten überschreitet und keine neue Bedrohung vorliegt, die eine erneute Anwendung der in diesem Art. 25 vorgesehenen Zeiträume rechtfertigen würde.

    In Anbetracht der Antwort auf die erste Frage in den vorliegenden Rechtssachen sind weder die zweite Frage in der Rechtssache C-368/20 noch die zweite Frage in der Rechtssache C-369/20 zu beantworten.

    Mit der dritten Frage in der Rechtssache C-369/20 möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der ein Mitgliedstaat eine Person bei Androhung einer Sanktion dazu verpflichtet, bei der Einreise in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats über eine Binnengrenze einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen, wenn die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, in deren Rahmen diese Verpflichtung auferlegt wird, gegen diese Bestimmung verstößt.

    Folglich ist auf die dritte Frage in der Rechtssache C-369/20 zu antworten, dass Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der ein Mitgliedstaat eine Person bei Androhung einer Sanktion dazu verpflichtet, bei der Einreise in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats über eine Binnengrenze einen Reisepass oder einen Personalausweis vorzuzeigen, wenn die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, in deren Rahmen diese Verpflichtung auferlegt wird, gegen diese Bestimmung verstößt.

  • EuGH, 25.04.2024 - C-301/22

    Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2000/60/EG -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.12.2023 - C-128/22

    Covid-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und

    In jedem Fall darf die Dauer einer solchen vorübergehenden Wiedereinführung nicht über das Maß hinausgehen, das zur Bewältigung dieser Bedrohung unbedingt erforderlich ist, und muss in einem angemessenen Verhältnis zu dieser Bedrohung stehen, wobei die Art der zu diesem Zweck vorzunehmenden Bewertung und das zu befolgende Verfahren insbesondere in den Art. 26 bis 28 des Schengener Grenzkodex detailliert geregelt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 54, 63, 67 und 68).

    Da die durch die letztgenannte Bestimmung eingeführte Ausnahme von Art. 22 des Schengener Grenzkodex eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 64 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), kann eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit als solche die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen nicht rechtfertigen.

  • EuGH, 13.10.2022 - C-616/20

    M2Beauté Cosmetics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel -

    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "beeinflussen" zwar entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch nichts über den positiven oder schädlichen Charakter der Wirkungen aussagt, dass jedoch nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 56).
  • EuGH, 17.11.2022 - C-253/20

    Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-716/20

    RTL Television

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-399/21

    IRnova

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.02.2023 - C-208/21

    Towarzystwo Ubezpieczen Ż (Contrats types d'assurance trompeurs)

    Was als Erstes die Auslegung von Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer von Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20

    Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    37 Vgl. die derzeit beim Gerichtshof anhängigen verbundenen Rechtssachen Landespolizeidirektion Steiermark (Höchstdauer der Kontrolle an den Binnengrenzen) (C-368/20) und Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (Höchstdauer der Kontrolle an den Binnengrenzen) (C-369/20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-407/21

    UFC - Que choisir und CLCV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Wie der Gerichtshof entschieden hat und wie im 27. Erwägungsgrund des Schengener Grenzkodex ausgeführt wird, sind Ausnahmen und Abweichungen von der Freizügigkeit eng auszulegen (Urteil vom 26. April 2022, Landespolizeidirektion Steiermark [Höchstdauer der Kontrollen an den Binnengrenzen], C-368/20 und C-369/20, EU:C:2022:298, Rn. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-112/22

    CU (Assistance sociale - Discrimination indirecte) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-230/21

    Belgische Staat (Réfugiée mineure mariée) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

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