Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2006 - C-74/04 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3698
EuGH, 13.07.2006 - C-74/04 P (https://dejure.org/2006,3698)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2006 - C-74/04 P (https://dejure.org/2006,3698)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - C-74/04 P (https://dejure.org/2006,3698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Begriff der Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Nachweis für das Vorliegen einer Vereinbarung

  • Judicialis

    EG Art. 81 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Volkswagen

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Begriff der Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Nachweis für das Vorliegen einer Vereinbarung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Volkswagen

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Begriff der Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Nachweis für das Vorliegen einer Vereinbarung

  • EU-Kommission

    Kommission / Volkswagen

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

  • Wolters Kluwer

    Vertrieb von durch Volkswagen hergestellte Fahrzeuge in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen eines selektiven und exklusiven Vertriebssystems; Begriff der "Vereinbarung" im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag (EG); Voraussetzungen für die Aufnahme eines Händlers in ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Preisempfehlung eines Kfz-Herstellers an Vertragshändler: einseitiger Akt oder Vereinbarung i. S. des Art. 81 Abs. 1 EG auf Grundlage laufender Geschäftsbeziehung - VW

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG Art. 81 Abs. 1
    Zurückweisung eines Rechtsmittels der Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81 Abs. 1
    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Begriff der Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Nachweis für das Vorliegen einer Vereinbarung - Sachgebiete: Wettbewerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Volkswagen

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Begriff der Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Nachweis für das Vorliegen einer Vereinbarung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.7.2006)

    Volkswagen bleibt Millionen-Buße erspart // Brüsseler Kartell-Entscheidung zum Passat gekippt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. Dezember 2003 in der Rechtssache T-208/01 (Volkswagen AG/Kommission), mit der die Entscheidung 2001/711/EG der Kommission vom 29. Juni 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/F-2/36.693 - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 697
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (11)

  • EuG, 03.12.2003 - T-208/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 3. Dezember 2003 in der Rechtssache T-208/01 (Volkswagen/Kommission, Slg. 2003, II-5141, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung 2001/711/EG der Kommission vom 29. Juni 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG (Sache COMP/F-2/36.693 - Volkswagen) (…ABl. L 262, S. 14, im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat.

    20 In Randnummer 47 des angefochtenen Urteils erläuterte das Gericht, die Kommission habe die von ihr zur Stützung ihrer Ansicht angeführte Rechtsprechung missverstanden, wenn sie ausführe, dass nach den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen AEG und Ford sowie vom 24. Oktober 1995 in der Rechtssache C-70/93 (Bayerische Motorenwerke, Slg 1995, I-3439) und dem Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-62/98 (Volkswagen/Kommission, Slg. 2000, II-2707) jedenfalls im Fall selektiver Vertriebssysteme, wie im vorliegenden Fall, die Zustimmung des Händlers zu einer Aufforderung des Herstellers nicht in einem Verhalten gesucht zu werden brauche, das er im Zusammenhang mit der Aufforderung des Herstellers, z. B. im Anschluss an diese, an den Tag lege, und dass diese Zustimmung grundsätzlich schon in seinem Beitritt zu dem Vertriebsnetz des Herstellers zu sehen sei und also als im Voraus erteilt gelte.

    15 und 16, sowie vom 18. September 2003 in der Rechtssache C-338/00 P, Volkswagen/Kommission, Slg. 2003, I-9189, Randnr. 60).

    39 Der Wille der Parteien kann sich sowohl aus den Klauseln des fraglichen Händlervertrags als auch aus dem Verhalten der Parteien und insbesondere der gegebenenfalls stillschweigend erteilten Zustimmung der Händler zur Aufforderung des Herstellers ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2003, Volkswagen/Kommission, Randnrn. 61 bis 68).

  • EuGH, 17.09.1985 - 25/84

    Ford / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
    13 Das Gericht führte in Randnummer 33 des angefochtenen Urteils aus, dass nach der Rechtsprechung eine Entscheidung eines Herstellers, die ein einseitiges Verhalten des Unternehmens darstelle, nicht unter das Verbot in Artikel 81 Absatz 1 EG falle (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 38, und vom 17. September 1985 in den Rechtssachen 25/84 und 26/84, Ford/Kommission, Slg. 1985, 2725, Randnr. 21, sowie Urteil des Gerichts in der Rechtssache Bayer, Randnr. 66).

    29 Die Kommission trägt vor, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes die Aufnahme eines Händlers in ein selektives Vertriebssystem darauf gründe, dass er die Vertriebspolitik des Herstellers ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiere (Urteile AEG/Kommission, Randnr. 38, Ford/Kommission, Randnr. 21, und vom 6. Januar 2004 in den Rechtssachen C-2/01 P und C-3/01 P, BAI und Kommission/Bayer, Slg. 2004, I-23, Randnr. 144).

    30 Zudem stelle ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung eine Aufforderung eines Kraftfahrzeugherstellers an seine Vertragshändler keine einseitige Handlung dar, die sich dem Anwendungsbereich des Artikels 81 Absatz 1 EG entziehe, sondern eine Vereinbarung im Sinne dieser Bestimmung, wenn sie im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen erfolge, die einer im Voraus getroffenen allgemeinen Vereinbarung unterlägen (vgl. Urteile Ford/Kommission, Randnr. 21, Bayerische Motorenwerke, Randnrn.

  • EuGH, 12.07.1979 - 32/78

    BMW Belgium / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
    21 In Randnummer 56 des angefochtenen Urteils stellte das Gericht fest, dass der von der Kommission vertretenen Ansicht eindeutig die von Volkswagen angeführten Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78 (BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435) und vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87 (Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45) sowie das Urteil des Gerichts in der Rechtssache Bayer/Kommission entgegenstünden.

    46 Was die zweite Möglichkeit angeht, nämlich das Fehlen einschlägiger Vertragsbestimmungen, setzt das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung der Händler zu der Maßnahme des Kraftfahrzeugherstellers voraus (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil BMW Belgium u. a./Kommission, Randnrn. 28 bis 30).

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
    13 Das Gericht führte in Randnummer 33 des angefochtenen Urteils aus, dass nach der Rechtsprechung eine Entscheidung eines Herstellers, die ein einseitiges Verhalten des Unternehmens darstelle, nicht unter das Verbot in Artikel 81 Absatz 1 EG falle (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 38, und vom 17. September 1985 in den Rechtssachen 25/84 und 26/84, Ford/Kommission, Slg. 1985, 2725, Randnr. 21, sowie Urteil des Gerichts in der Rechtssache Bayer, Randnr. 66).

    29 Die Kommission trägt vor, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes die Aufnahme eines Händlers in ein selektives Vertriebssystem darauf gründe, dass er die Vertriebspolitik des Herstellers ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiere (Urteile AEG/Kommission, Randnr. 38, Ford/Kommission, Randnr. 21, und vom 6. Januar 2004 in den Rechtssachen C-2/01 P und C-3/01 P, BAI und Kommission/Bayer, Slg. 2004, I-23, Randnr. 144).

  • EuGH, 24.10.1995 - C-70/93

    Bayerische Motorenwerke / ALD

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
    20 In Randnummer 47 des angefochtenen Urteils erläuterte das Gericht, die Kommission habe die von ihr zur Stützung ihrer Ansicht angeführte Rechtsprechung missverstanden, wenn sie ausführe, dass nach den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen AEG und Ford sowie vom 24. Oktober 1995 in der Rechtssache C-70/93 (Bayerische Motorenwerke, Slg 1995, I-3439) und dem Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-62/98 (Volkswagen/Kommission, Slg. 2000, II-2707) jedenfalls im Fall selektiver Vertriebssysteme, wie im vorliegenden Fall, die Zustimmung des Händlers zu einer Aufforderung des Herstellers nicht in einem Verhalten gesucht zu werden brauche, das er im Zusammenhang mit der Aufforderung des Herstellers, z. B. im Anschluss an diese, an den Tag lege, und dass diese Zustimmung grundsätzlich schon in seinem Beitritt zu dem Vertriebsnetz des Herstellers zu sehen sei und also als im Voraus erteilt gelte.

    30 Zudem stelle ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung eine Aufforderung eines Kraftfahrzeugherstellers an seine Vertragshändler keine einseitige Handlung dar, die sich dem Anwendungsbereich des Artikels 81 Absatz 1 EG entziehe, sondern eine Vereinbarung im Sinne dieser Bestimmung, wenn sie im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen erfolge, die einer im Voraus getroffenen allgemeinen Vereinbarung unterlägen (vgl. Urteile Ford/Kommission, Randnr. 21, Bayerische Motorenwerke, Randnrn.

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
    Wenn das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt hat, ist der Gerichtshof gemäß Artikel 225 EG zu einer Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung und der rechtlichen Folgen befugt, die das Gericht aus ihnen abgeleitet hat (vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 23).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
    29 Die Kommission trägt vor, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes die Aufnahme eines Händlers in ein selektives Vertriebssystem darauf gründe, dass er die Vertriebspolitik des Herstellers ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiere (Urteile AEG/Kommission, Randnr. 38, Ford/Kommission, Randnr. 21, und vom 6. Januar 2004 in den Rechtssachen C-2/01 P und C-3/01 P, BAI und Kommission/Bayer, Slg. 2004, I-23, Randnr. 144).
  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
    12 In Randnummer 32 des angefochtenen Urteils stellte das Gericht unter Verweis auf Randnummer 69 seines Urteils vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96 (Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383) fest, dass der Begriff der Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG, wie er in der Rechtsprechung ausgelegt worden sei, durch das Vorliegen einer Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Parteien gekennzeichnet sei, deren Ausdrucksform unerheblich sei, sofern sie den Willen der Parteien getreu wiedergebe.
  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
    21 In Randnummer 56 des angefochtenen Urteils stellte das Gericht fest, dass der von der Kommission vertretenen Ansicht eindeutig die von Volkswagen angeführten Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78 (BMW Belgium u. a./Kommission, Slg. 1979, 2435) und vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87 (Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45) sowie das Urteil des Gerichts in der Rechtssache Bayer/Kommission entgegenstünden.
  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Vertrieb von …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
    15 und 16, sowie vom 18. September 2003 in der Rechtssache C-338/00 P, Volkswagen/Kommission, Slg. 2003, I-9189, Randnr. 60).
  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN …

  • BGH, 28.07.2026 - KZR 11/24

    Rundholz BW - Kartellrechtliche Beurteilung der gemeinsamen Rundholzvermarktung …

    Das gilt auch für einen scheinbar einseitigen Akt oder ein entsprechendes Verhalten, soweit dies Ausdruck des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien ist, so dass die Form, in der diese Übereinstimmung zum Ausdruck kommt, als solche nicht entscheidend ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-74/04 P, WuW 2006, 1082 Rn. 37 - Kommission/Volkswagen).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-194/14

    AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäische …

    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird eine "Vereinbarung" dadurch begründet, dass der übereinstimmende Wille mindestens zweier Parteien zum Ausdruck kommt, wobei die Form, in der dies geschieht, als solche nicht entscheidend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, EU:C:2006:460, Rn. 37).
  • BGH, 14.07.2026 - KRB 22/26

    Aluminiumschmieden

    Das gilt auch für einen scheinbar einseitigen Akt oder ein entsprechendes Verhalten, soweit dies Ausdruck des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien ist, so dass die Form, in der diese Übereinstimmung zum Ausdruck kommt, als solche nicht entscheidend ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-74/04 P, RIW 2006, 697 Rn. 37 - Kommission/Volkswagen;… Zimmer in Immenga/Mestmäcker, aaO, Art. 101 Abs. 1 AEUV Rn. 77 ff.;… Hengst in Bunte, Kartellrecht, 14. Aufl., Art. 101 AEUV Rn. 101, 109;… Achenbach in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Stand Mai 2022, § 81 GWB Rn. 10).
  • EuGH, 29.06.2023 - C-211/22

    Super Bock Bebidas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. …

    Rn. 49 Ein scheinbar einseitiger Akt oder ein entsprechendes Verhalten stellt allerdings eine Vereinbarung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV dar, soweit er bzw. es Ausdruck des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien ist, so dass die Form, in der diese Übereinstimmung zum Ausdruck kommt, als solche nicht entscheidend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, EU:C:2006:460, Rn. 37).

    Rn. 50 Diese Übereinstimmung des Willens der Parteien kann sich sowohl aus den Klauseln des in Rede stehenden Vertriebsvertrags ergeben, wenn dieser eine ausdrückliche Aufforderung enthält, Mindestpreise für den Weiterverkauf einzuhalten oder den Lieferanten zumindest autorisiert, solche Preise festzusetzen, als auch aus dem Verhalten der Parteien und insbesondere der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Vertriebshändler zu der Aufforderung, sich an Mindestpreise für den Weiterverkauf zu halten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Januar 2004, BAI und Kommission/Bayer, C-2/01 P und C-3/01 P, EU:C:2004:2, Rn. 100 und 102, sowie vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, EU:C:2006:460, Rn. 39, 40 und 46).

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN …

    Außerdem liegt eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG schon dann vor, wenn ein scheinbar einseitiger Akt oder ein entsprechendes Verhalten Ausdruck des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien ist, wobei die Form, in der diese Übereinstimmung zum Ausdruck kommt, als solche nicht entscheidend ist (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, Slg. 2006, I-6585, Randnrn.
  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17

    Porsche Tuning - Wettbewerbsbeschränkung: Vertriebs- und …

    Ein solches unterfällt in der Regel nicht Art. 101 Abs. 1 AEUV (und § 1 GWB) und von daher auch nicht der Vertikal-GVO (…Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen, ABl. EU 2010 Nr. C 130/1, Rn. 25), kann jedoch gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gemäß Art. 102 AEUV verstoßen (vgl. deren Art. 1 a) und Art. 2 Abs. 1; so auch Ellger, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 1, 6. Aufl., 2019, Rn. 7 zu Art. 2 Vertikal-GVO, u.H. auf EuGH, Urteile vom 24. Oktober 1995 - 70/93, Slg. 1995, I-3459, Rn. 16, 17 - BMW/ALD; vom 13. Juli 2006 - C-74/04 P, Slg. 2006, I-6585, Rn. 37 ff. - Volkswagen; Komm., Leitlinien für vertikale Beschränkungen, ABl.

    Rn. 242 Auch ein prima facie einseitiges Handeln eines Unternehmens im Wettbewerb ist jedoch ausnahmsweise dann als Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen zu qualifizieren, wenn ein Hersteller gegenüber seinen Vertriebshändlern wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen trifft, die ein Vertriebshändler mit Abschluss des Vertriebsvertrages ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiert oder hinnimmt (so auch Ellger, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 1, 6. Aufl., 2019, Rn. 7 zu Art. 2 Vertikal-GVO, u.H. auf EuGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 70/93, Slg. 1995, I-3459, Rn. 16 f. - BMW/ALD; EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-74/04 P, Slg. 2006, I-6585, Rn. 37 ff. Volkswagen; Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen, ABl.

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose …

    Die Beurteilung der Vereinbarkeit eines Verhaltens mit Art. 81 Abs. 1 EG ist zwar in seinem wirtschaftlichen Kontext vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 66, und vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 45).
  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit …

    Rn. 80 Eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG liegt folglich schon dann vor, wenn ein scheinbar einseitiger Akt oder ein entsprechendes Verhalten Ausdruck des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien ist; die Form, in der diese Übereinstimmung zum Ausdruck kommt, ist als solche nicht entscheidend (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, Slg. 2006, I-6585, Randnr. 37).
  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - …

    Rn. 158 Eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG liegt folglich schon dann vor, wenn ein scheinbar einseitiger Akt oder ein entsprechendes Verhalten Ausdruck des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Unternehmen ist; die Form, in der diese Übereinstimmung zum Ausdruck kommt, ist als solche nicht entscheidend (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, Slg. 2006, I-6585, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-194/14

    AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für …

    {FN:9} - Urteile Kommission/Anic Partecipazioni (…C-49/92 P, EU:C:1999:356, Rn. 79) und Kommission/Volkswagen (C-74/04 P, EU:C:2006:460, Rn. 37).

    Es reicht nämlich aus, dass die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen Ausdruck des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien ist, und die Form, in der diese Übereinstimmung zum Ausdruck kommt, ist als solche nicht entscheidend (vgl. u. a. Urteil Kommission/Volkswagen, C-74/04 P, EU:C:2006:460, Rn. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-418/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek hat das Gericht die Entscheidung der …

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von …

  • EuG, 30.04.2009 - T-18/03

    CD-Contact Data / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

  • LG Aachen, 25.03.2025 - 15 O 109/24

    Glücksspielstaatsvertrag 2012; Nichtigkeit; Verbotsgesetz; konzessionsfähig

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23

    Wettbewerbsrecht und Vertriebsvereinbarungen: Ein Alleinvertriebshändler muss vor …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-74/04 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20841
Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-74/04 P (https://dejure.org/2005,20841)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.11.2005 - C-74/04 P (https://dejure.org/2005,20841)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. November 2005 - C-74/04 P (https://dejure.org/2005,20841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Volkswagen

    Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Artikel 81 EG -Vereinbarung über Preise - Begriff der Vereinbarung - Nachweis für das Vorliegen einer Vereinbarung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Volkswagen

    Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Artikel 81 EG -Vereinbarung über Preise - Begriff der Vereinbarung - Nachweis für das Vorliegen einer Vereinbarung

  • EU-Kommission

    Kommission / Volkswagen

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.11.2005)

    Volkswagen muss Millionenbuße wohl endgültig nicht zahlen - EuGH-Rechtsgutachter bestätigt Urteil aus erster Instanz

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 24.10.1995 - C-70/93

    Bayerische Motorenwerke / ALD

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-74/04
    {FN:22} - Die Kommission beruft sich insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1995 in der Rechtssache C-70/93 (Bayerische Motorenwerke, Slg. 1995, I-3439) und vom 18. September 2003 in der Rechtssache C-338/00 P (Volkswagen, Slg. 2003, I-9189).

    38 und 39, und Bayerische Motorenwerke, Randnr. 17.

    {FN:27} - Urteile Ford, Randnr. 21, und AEG, Randnr. 38. Vgl. auch Urteil Bayerische Motorenwerke, Randnr. 17.

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Rechtsfrage - Tatfrage - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-74/04
    {FN:37} - Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P (Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnrn.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-74/04
    Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 21. Juni 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-280/99 P bis C-282/99 P (Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78), vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-122/01 P (T. Port/Kommission, Slg. 2003, I-4261, Randnr. 27) und vom 7. Januar 2004 in den verbundenen Rechtssachen C-204/00 P, C-205/00 P, C-212/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P (Aalborg Portland u. a./Kommission, Slg. 2004, I-123, Randnrn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht