Rechtsprechung
| EuGH, 27.10.1992 - C-74/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EG Art. 226; ; EWG Art. 169; ; RL 77/388 Art. 26
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
EWG-Vertrag, Artikel 169, 170, 173 und 175
1. Vertragsverletzungsverfahren; Verstoß gegen die Verpflichtungen, die sich aus einer Richtlinie ergeben; Verteidigungsmittel; Infragestellung der Rechtmässigkeit der Richtlinie; Unzulässigkeit; Grenzen; Inexistenter Rechtsakt
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Handelspolitik; Margenbesteuerung bei Reiseleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 226; EWG Art. 169; RL 77/388 Art. 26
1. Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen die Verpflichtungen, die sich aus einer Richtlinie ergeben - Verteidigungsmittel - Infragestellung der Rechtmässigkeit der Richtlinie - Unzulässigkeit - Grenzen - Inexistenter Rechtsakt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Umsatzsteuer auf Marge bei Reisebüros
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Richtlinie 77/388/EWG - Sonderregelung für die Erhebung der Mehrwertsteuer bei Reisebüros.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-74/91
- EuGH, 27.10.1992 - C-74/91
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 08.07.1986 - 73/85
Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte
Auszug aus EuGH, 27.10.1992 - C-74/91
15 Die Übergangsbestimmung des Artikels 28 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie, nach der die Mitgliedstaaten "die in Anhang F aufgeführten Umsätze unter den in den Mitgliedstaaten bestehenden Bedingungen weiterhin befreien" können, steht schon ihrem Wortlaut nach der Einführung neuer Befreiungstatbestände oder der Ausweitung bereits bestehender Befreiungen entgegen (Urteil vom 8. Juli 1986 in der Rechtssache 73/85, Kerrutt, Slg. 1986, 2219, Randnr. 17). - EuGH, 30.06.1988 - 226/87
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 27.10.1992 - C-74/91
Ein Mitgliedstaat kann sich daher mangels einer Vorschrift des EWG-Vertrags, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigte, zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Entscheidung gestützten Vertragsverletzungsklage nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung berufen (Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 226/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14). - EuGH, 02.02.1988 - 213/85
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 27.10.1992 - C-74/91
12 Im übrigen hat der Gerichtshof zwar entschieden, daß ein Mitgliedstaat gegen eine Vertragsverletzungsklage geltend machen könne, daß es ihm völlig unmöglich gewesen sei, eine Entscheidung der Gemeinschaft richtig durchzuführen (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 213/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1988, 281, Randnr. 22). - EuGH, 17.10.1991 - C-35/90
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 27.10.1992 - C-74/91
Gleiches gilt für die Wiedereinführung von Befreiungen, die bestanden, bevor die fraglichen Leistungen gemäß der Sechsten Richtlinie der Mehrwertsteuer unterworfen wurden (Urteil vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-35/90, Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-5073, Randnrn.
- EuGH, 25.04.2002 - C-52/00
DIE HAFTUNG DES HERSTELLERS FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTE MUSS IN ALLEN …
Ebenso wenig kann er sich auf die Rechtswidrigkeit einer Richtlinie berufen, deren Verletzung die Kommission ihm vorwirft (Urteil vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10). - EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Kommission / Portugal - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …
Ein Mitgliedstaat kann sich daher mangels einer Vorschrift des EG-Vertrags, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigte, zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Entscheidung gestützten Vertragsverletzungsklage nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung berufen (Urteile vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 226/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14, und vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10).Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so daß er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteile vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland, Randnr. 16, und vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland, Randnr. 11).
In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz, daß den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich dem Artikel 5 EG-Vertrag zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung derBestimmungen des Vertrages, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. u. a. Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 9).
Zum Erfordernis, die Entscheidung des Supremo Tribunal Administrativo abzuwarten, durch die der genannte Beschluß Nr. 430/96-XIII für nichtig erklärt wird, während dieses Gericht selbst wiederum das Ergebnis der beim Gerichtshof anhängigen Nichtigkeitsklage gegen die streitige Entscheidung abwarte, ist darauf hinzuweisen, daß die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe zwar mangels Gemeinschaftsvorschriften über das Verfahren für die Rückforderung derartiger Beihilfen grundsätzlich nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften erfolgen muß, diese Vorschriften aber so anzuwenden sind, daß die nach dem Gemeinschaftsrecht verlangte Rückforderung nicht praktisch unmöglich gemacht wird und daß das Interesse der Gemeinschaft in vollem Umfang berücksichtigt wird (siehe u. a. Urteil vom 2. Februar 1989, Kommission/Deutschland, Randnr. 12).
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97
Kommission / Portugal
22: - Urteile vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10) und vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 226/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14).24: - Urteile Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 14), vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 8) und Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 10).
29: - Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12) und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 61).
30: - Urteile Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 12) und vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82 (Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633).
31: - Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 18).
- BFH, 26.09.2022 - XI B 9/22
Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
Rn. 38 aa) Der EuGH hat in dem Fall, dass ein Umsatz einer Sonderregelung unterliegt und ein anderer nicht, die steuerliche Behandlung beider Umsatzarten als nicht vergleichbar angesehen (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Deutschland vom 27.10.1992 - C-74/91, EU:C:1992:409, Rz 26; Jetair und BTWE Travel4you, EU:C:2014:144, Rz 55). - EuGH, 27.01.2026 - C-271/23
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats: Durch seine Abstimmung entgegen dem …
Diese Klagemöglichkeiten haben unterschiedliche Zwecke und unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen (…Urteile vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland, 226/87, EU:C:1988:354, Rn. 14, vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland, C-74/91, EU:C:1992:409, Rn. 10, …und vom 27. März 2019, Kommission/Deutschland, C-620/16, EU:C:2019:256, Rn. 89).Rn. 120 Der Gerichtshof hat daraus abgeleitet, dass sich ein Mitgliedstaat mangels einer Vorschrift dieses Vertrags, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigte, zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung eines an ihn gerichteten Beschlusses oder einer an ihn gerichteten Richtlinie gestützten Vertragsverletzungsklage nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieses Beschlusses oder dieser Richtlinie berufen kann und dass etwas anderes nur dann gelten könnte, wenn der fragliche Rechtsakt derart mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (…vgl. Urteile vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland, 226/87, EU:C:1988:354, Rn. 16, vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland, C-74/91, EU:C:1992:409, Rn. 11, …und vom 27. März 2019, Kommission/Deutschland, C-620/16, EU:C:2019:256, Rn. 89).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-291/03
MyTravel - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - …
{FN:26} - Vgl. Urteil vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 23), und, was speziell die Sonderregelung in Artikel 26 der Sechsten Richtlinie angeht, Urteil vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 17).{FN:32} - Urteil Gibbs (Randnr. 19) und Urteil vom 15. Oktober 2002 in der Rechtssache C-427/98 (Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-8315, Randnrn.
{FN:36} - Siehe zu den technischen Schwierigkeiten, die diese Aufteilung bei Luftverkehrsleistungen aufwerfen kann, das Urteil vom 27. Oktober 1990 (Kommission/Deutschland, Randnr. 12).
- EuGH, 07.12.2006 - C-240/05
Eurodental - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerbefreiungen - Artikel 13 …
Rn. 56 In dieser Hinsicht ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass das Beibehalten der in Rede stehende Ausnahme- und Übergangsregelung in einigen Mitgliedstaaten gegebenenfalls zu Wettbewerbsverzerrungen in Deutschland führen könnte, diesen Mitgliedstaat keinesfalls ermächtigen kann, seinerseits Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der Staaten zu schaffen, die die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie umgesetzt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 25). - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-552/17
Alpenchalets Resorts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
{FN:53} Siehe oben, Nr. 50. Vgl. auch Urteil vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland(C-74/91, EU:C:1992:409, Rn. 16).Vgl. Urteil vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland (C-74/91, EU:C:1992:409, Rn. 16 und 26).
- EuGH, 16.09.1999 - C-414/97
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr und …
Nach ständiger Rechtsprechung steht nämlich Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie schon seinem Wortlaut nach der Einführung neuer Befreiungstatbestände entgegen (vgl. Urteile vom 8. Juli 1986 in der Rechtssache 73/85, Kerrutt, Slg. 1986, 2219, Randnr. 17, und vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-36/99
Idéal tourisme
Er hat eindeutig festgestellt, daß der Ablauf der Frist des Artikels 28 Absatz 4 nicht ohne weiteres zum Wegfall der Befugnis zur Beibehaltung der bestehenden Befreiungen führte; siehe z. B. Urteile Kommission/Spanien vom 17. Oktober 1991 (angeführt in Fußnote 4, Randnr. 9), vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 3) und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-331/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675, Randnr. 14).19 und 20), wo der Gerichtshof jedoch festgestellt hat, daß diese Bestimmung im Interesse der einheitlichen Anwendung der Sechsten Richtlinie einer Einschränkung von im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bestehenden Befreiungen nicht entgegensteht (Randnr. 20), sowie Urteil Kommission/Deutschland (angeführt in Fußnote 4, Randnr. 15).
17: - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (angeführt in Fußnote 5, Randnrn. 25 und 26).
- EuGH, 26.06.2003 - C-404/00
Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-331/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- EuGH, 13.12.2001 - C-1/00
Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik
- EuGH, 29.04.1999 - C-136/97
Norbury Developments - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - …
- EuGH, 23.05.1996 - C-331/94
Kommission / Griechenland
- EuGH, 25.04.2002 - C-154/00
Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 19.06.2008 - C-39/06
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- EuGH, 29.04.2004 - C-194/01
Kommission / Österreich
- EuGH, 25.10.2012 - C-557/11
Kozak - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 306 bis 310 - …
- EuGH, 12.06.2008 - C-462/05
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …
- EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-261/99
Kommission / Frankreich
- EuGH, 29.07.2010 - C-189/09
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-280/00
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS PHILIPPE LÉGER SIND DIE ZUSCHÜSSE, DIE …
- EuGH, 15.06.2006 - C-494/04
Heintz van Landewijck - Steuerrecht - Harmonisierung - Richtlinie 92/12/EWG - …
- FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 10 K 310/98
Anwendung der Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Rahmen von High-School- …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2001 - C-52/00
Commission v France
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-422/17
Skarpa Travel - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Anzahlungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-382/02
Cimber Air
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2001 - C-183/00
González Sánchez
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-310/97
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen AssiDomän Kraft Products AB, …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-290/98
GENERALANWALT SAGGIO SCHLÄGT VOR, FESTZUSTELLEN, DASS ÖSTERREICH GEGEN DIE …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-22/20
Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2005 - C-415/03
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LEENDERT A. GEELHOED HAT GRIECHENLAND NICHT ALLE …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-194/01
Kommission / Österreich
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-177/99
Ampafrance
- EuGH, 15.07.2004 - C-118/03
Kommission / Deutschland
- EuGH, 15.07.2004 - C-139/03
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-206/98
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-289/93
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-336/93
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-181/99
Sanofi
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-74/91 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
Richtlinie 77/388/EWG - Sonderregelung für die Erhebung der Mehrwertsteuer bei Reisebüros
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-74/91
- EuGH, 27.10.1992 - C-74/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- EuGH, 30.06.1988 - 226/87
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-74/91
Die Kommission verweist unter anderem auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 226/87 (Kommission/Griechenland)(2), in dem der Gerichtshof in Übereinstimmung mit früheren Urteilen folgendes festgestellt habe:.(2) ° Urteil vom 30. Juni 1988 (Slg. 1988, 3611).
- EuGH, 05.05.1982 - 15/81
Schul
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-74/91
(5) ° Siehe Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Schul, Slg. 1982, 1409, insbesondere Randnr. 14). - EuGH, 08.07.1986 - 73/85
Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-74/91
Die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-35/90 (Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-5073) und vom 8. Juni 1986 in der Rechtssache 73/85 (Kerrutt, Slg. 1986, 2219), auf die sich die Kommission beruft, sind deshalb nicht unmittelbar einschlägig, da sie Fälle betrafen, in denen die Mitgliedstaaten früher geltende Befreiungen wieder eingeführt hatten.
- EuGH, 12.10.1978 - 156/77
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-74/91
Von den anderen Urteilen ist das Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77 (Kommission/Belgien, Slg. 1978, 1881) anzuführen. - EuGH, 22.02.1989 - 92/87
Kommission / Frankreich und Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-74/91
(9) ° Siehe z. B. das Urteil vom 22. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 92/87 und 93/87 (Kommission/Frankreich und Vereinigtes Königreich, Slg. 1989, 405) und das Urteil vom 13. März 1989 in der Rechtssache C-30/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691). - EuGH, 17.10.1991 - C-35/90
Kommission / Spanien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-74/91
Die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-35/90 (Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-5073) und vom 8. Juni 1986 in der Rechtssache 73/85 (Kerrutt, Slg. 1986, 2219), auf die sich die Kommission beruft, sind deshalb nicht unmittelbar einschlägig, da sie Fälle betrafen, in denen die Mitgliedstaaten früher geltende Befreiungen wieder eingeführt hatten.
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1992 - C-163/91
Van Ginkel Waddinxveen BV, Reis- en Passagebureau Van Ginkel BV und andere gegen …
(2) ° In meinen Schlussanträgen vom 15. September 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland (Urteil vom 27. Oktober 1992, Slg. 1992, I-5383, I-5404), ging es um Artikel 26 Absatz 3 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie.
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