Rechtsprechung
| EuGH, 12.02.2019 - C-8/19 PPU |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
RH
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie (EU) 2016/343 - Art. 4 - Öffentliche Bezugnahmen auf die Schuld - Anordnung der Untersuchungshaft - Rechtsbehelfe - Verfahren zur Überprüfung der ...
- Europäischer Gerichtshof
RH
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie (EU) 2016/343 - Art. 4 - Öffentliche Bezugnahmen auf die Schuld - Anordnung der Untersuchungshaft - Rechtsbehelfe - Verfahren zur Überprüfung der ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie (EU) 2016/343 - Art. 4 - Öffentliche Bezugnahmen auf die Schuld - Anordnung der Untersuchungshaft - Rechtsbehelfe - Verfahren zur Überprüfung der ...
- Wolters Kluwer
Beschluss des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 12. Februar 2019. Strafverfahren gegen RH. Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie (EU) 2016/343 - Art. 4 - Öffentliche Bezugnahmen auf die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie (EU) 2016/343 - Art. 4 - Öffentliche Bezugnahmen auf die Schuld - Anordnung der Untersuchungshaft - Rechtsbehelfe - Verfahren zur Überprüfung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 19.09.2018 - C-310/18
Milev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
Auszug aus EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
Rn. 18 In diesem Zusammenhang legt das vorlegende Gericht dar, dass die Auslegung der nationalen Rechtsvorschriften zur Anordnung von Untersuchungshaft bereits Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens in der Rechtssache war, die zum Urteil vom 19. September 2018, Milev (C-310/18 PPU, EU:C:2018:732), geführt hat.Rn. 20 Das vorlegende Gericht führt aus, dass das Gericht, das mit dem Verfahren befasst gewesen sei, in dem das Urteil vom 19. September 2018, Milev (C-310/18 PPU, EU:C:2018:732), ergangen sei, die Angelegenheit entgegen den Anweisungen der höheren Instanz zur Vorabentscheidung vorgelegt und das Verfahren ausgesetzt habe, was zu einem Disziplinarverfahren vor dem Visshia sadeben savet (Oberster Rat der Justiz, Bulgarien) wegen Verstoßes gegen die Pflicht, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu entscheiden, geführt habe.
c) Verstößt es gegen Art. 4 in Verbindung mit Art. 3 der Richtlinie 2016/343 in der Auslegung im Urteil vom 19. September 2018, Milev (C-310/18 PPU, EU:C:2018:732), wenn das nationale Gericht die Verlängerung der Untersuchungshaft im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erstens zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. c EMRK begründet, indem es das Vorliegen von Beweisen feststellt, die die Anschuldigung stützen und ihrer Natur nach "einen neutralen und objektiven Beobachter überzeugen können, dass die betreffende Person die Tat begangen haben kann", und zweitens zu Art. 5 Abs. 4 EMRK, indem es sich effektiv und tatsächlich zu den Einwänden der Verteidigung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft äußert?.
Rn. 50 Obwohl das vorlegende Gericht die Auslegung kennt, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. September 2018, Milev (C-310/18 PPU, EU:C:2018:732), vorgenommen hat, da es sich ausdrücklich darauf bezieht, ist es der Ansicht, die Erläuterungen des Gerichtshofs würden eine vollständige Beantwortung seiner Fragen nicht zulassen.
Rn. 58 Tatsächlich ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 Satz 2 dieser Richtlinie, dass diese Bestimmung unbeschadet der vorläufigen Entscheidungen verfahrensrechtlicher Art gilt, die von gerichtlichen Stellen getroffen werden, und der vierte Satz des 16. Erwägungsgrundes der genannten Richtlinie schließt Entscheidungen über Untersuchungshaft in diese vorläufigen Entscheidungen mit ein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2018, Milev, C-310/18 PPU, EU:C:2018:732, Rn. 44).
Rn. 59 Jedenfalls ist daran zu erinnern, dass die Richtlinie 2016/343, da mit ihr nur ein Mindestmaß an Harmonisierung angestrebt wird, nicht so verstanden werden kann, dass sie ein vollständiges und abschließendes Instrument darstellt, das darauf abzielt, sämtliche Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft zu regeln, sei es in Bezug auf die Frage, auf welche Weise es die verschiedenen Beweise zu würdigen hat oder wie ausführlich es auf das vor ihm geltend gemachte Vorbringen eingehen muss (Urteil vom 19. September 2018, Milev, C-310/18 PPU, EU:C:2018:732, Rn. 47).
- EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls …
Auszug aus EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
Rn. 46 Was drittens die vom vorlegenden Gericht genannte Gefahr von Disziplinarmaßnahmen bei Nichtbefolgung der verbindlichen Anweisungen des höheren Gerichts und die Unabhängigkeit des vorlegenden Gerichts betrifft, hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass diese Unabhängigkeit insbesondere für das reibungslose Funktionieren des Systems der justiziellen Zusammenarbeit, das durch den in Art. 267 AEUV vorgesehenen Mechanismus des Vorabentscheidungsersuchens verkörpert wird, von grundlegender Bedeutung ist, da dieser Mechanismus nur von einer mit der Anwendung des Unionsrechts betrauten Einrichtung, die u. a. dieses Kriterium der Unabhängigkeit erfüllt, in Gang gesetzt werden kann (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], genannt "LM", C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 47 Ebenso wie die Unabsetzbarkeit der Mitglieder der betreffenden Einrichtung oder eine der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entsprechende Vergütung verlangt das Unabhängigkeitserfordernis insoweit, dass die Disziplinarregelung für diejenigen, die mit der Aufgabe des Richtens betraut sind, die erforderlichen Garantien aufweist, damit jegliche Gefahr vermieden wird, dass eine solche Regelung als System zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], genannt "LM", C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 64 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.12.2008 - C-210/06
Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem …
Auszug aus EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
Rn. 37 Die Vorlage zur Vorabentscheidung beruht nämlich auf einem Dialog des einen mit dem anderen Gericht, dessen Aufnahme ausschließlich von der Beurteilung der Erheblichkeit und Notwendigkeit der Vorlage durch das nationale Gericht abhängt (Urteile vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 40 Darüber hinaus hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die durch Art. 267 AEUV den nationalen Gerichten eingeräumte Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs nicht durch die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften in Frage gestellt werden darf, nach denen das Rechtsmittelgericht die Entscheidung, mit der die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof beschlossen wird, abändern, außer Kraft setzen und dem Gericht, das diese Entscheidung erlassen hat, aufgeben kann, das nationale Verfahren, das ausgesetzt worden war, fortzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 95 und 98).
- EuGH, 05.07.2016 - C-614/14
Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der …
Auszug aus EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
Es ist nämlich allein ihre Sache, den geeignetsten Zeitpunkt für ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu bestimmen (Urteil vom 5. Juli 2016, 0gnyanov, C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine wesentliche Garantie für die richterliche Unabhängigkeit besteht darin, dass die Richter keinen Disziplinarstrafen für die Ausübung einer Befugnis ausgesetzt sind, wie beispielsweise des Rechts, dem Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen zu übermitteln oder die Antwort auf ein solches Ersuchen abzuwarten, bevor sie über die Begründetheit der bei ihnen anhängigen Rechtssache, die in ihre ausschließliche Zuständigkeit fällt, entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2016, 0gnyanov, C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 17 und 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame
Auszug aus EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
Die praktische Wirksamkeit des mit Art. 267 AEUV geschaffenen Systems würde nämlich beeinträchtigt, wenn ein nationales Gericht, das das Verfahren bis zur Beantwortung seiner Vorlagefragen durch den Gerichtshof aussetzt, nicht so lange einstweiligen Rechtsschutz gewähren könnte, bis es auf der Grundlage der Antwort des Gerichtshofs seine eigene Entscheidung erlässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, EU:C:1990:257, Rn. 21 und 22). - EuGH, 05.06.2014 - C-350/13
Antonio Gramsci Shipping u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle …
Auszug aus EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung folgt nämlich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Systematik des Art. 267 AEUV, dass das Vorabentscheidungsverfahren voraussetzt, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der die Vorabentscheidung berücksichtigt werden kann (Beschluss vom 5. Juni 2014, Antonio Gramsci Shipping u. a., C-350/13, EU:C:2014:1516, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki und Abdeli - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der …
Auszug aus EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
Rn. 38 Die nationalen Gerichte haben somit ein unbeschränktes Recht zur Vorlage an den Gerichtshof, wenn sie der Auffassung sind, dass ein bei ihnen anhängiges Verfahren Fragen der Auslegung oder der Gültigkeit der unionsrechtlichen Bestimmungen aufwirft, über die diese Gerichte im konkreten Fall entscheiden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.06.2018 - C-612/15
Kolev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 325 AEUV - Betrügereien oder …
Auszug aus EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
Im Bereich des Strafrechts ist dieses Recht nicht nur während des gerichtlichen Verfahrens, sondern auch im Ermittlungsverfahren zu beachten, sobald die betreffende Person einer Beschuldigung ausgesetzt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a., C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 70 und 71 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Tolley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …
Auszug aus EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
Rn. 37 Die Vorlage zur Vorabentscheidung beruht nämlich auf einem Dialog des einen mit dem anderen Gericht, dessen Aufnahme ausschließlich von der Beurteilung der Erheblichkeit und Notwendigkeit der Vorlage durch das nationale Gericht abhängt (…Urteile vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.12.2018 - C-551/18
IK (Vollstreckung einer zusätzlichen Strafe) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 12.02.2019 - C-8/19
Rn. 24 Hinsichtlich des Kriteriums der Dringlichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Umstand zu berücksichtigen, dass dem Betroffenen des Ausgangsverfahrens derzeit seine Freiheit entzogen ist und dass seine weitere Inhaftierung von der Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits abhängt (Urteil vom 6. Dezember 2018, 1K [Vollstreckung einer zusätzlichen Strafe], C-551/18 PPU, EU:C:2018:991, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2019 - C-653/19
Spetsializirana prokuratura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
{FN:41} Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110).{FN:42} Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 49).
{FN:44} Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 52).
{FN:45} Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 57).
{FN:46} Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 59).
{FN:47} Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 60).
- EuGH, 04.07.2024 - C-288/24
Stegmon - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Strafverfahren - …
Rn. 34 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass das in Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und in Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - in Bezug auf das gerichtliche Verfahren - niedergelegte Recht der Beschuldigten darauf, dass ihre Sache innerhalb einer angemessenen Frist verhandelt wird, im Bereich des Strafrechts nicht nur während des gerichtlichen Verfahrens, sondern auch im Ermittlungsverfahren zu beachten ist, sobald die betreffende Person einer Beschuldigung ausgesetzt ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a., C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 71, sowie Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 32).Rn. 36 Gerade um die Wahrung dieses Rechts zu gewährleisten, können im Übrigen das beschleunigte und das Eilverfahren nach Art. 23a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingeleitet werden, wenn sich das Vorabentscheidungsersuchen, das eine inhaftierte Person betrifft, auf die Freilassung dieser Person auswirken kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 33 bis 35, …sowie Urteil vom 17. März 2021, JR [Haftbefehl - Verurteilung in einem EWR-Drittstaat], C-488/19, EU:C:2021:206, Rn. 36 bis 40).
Rn. 39 Folglich ist das nationale Gericht, das ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht hat, zwar verpflichtet, die Antwort des Gerichtshofs auf sein Vorabentscheidungsersuchen abzuwarten; es ist ihm jedoch unbenommen, anstelle der Inhaftierung eine andere Maßnahme zu treffen, die geeignet ist, die Wahrung der Grundrechte des Verdächtigen oder Beschuldigten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 41).
Rn. 46 Zudem darf die den nationalen Gerichten durch Art. 267 AEUV eingeräumte Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs nicht durch die Anwendung nationaler Vorschriften in Frage gestellt werden, nach denen das nationale Rechtsmittelgericht die Entscheidung, mit der die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof beschlossen wird, abändern, außer Kraft setzen und dem Gericht, das diese Entscheidung erlassen hat, aufgeben kann, das nationale Verfahren, das ausgesetzt worden war, fortzusetzen (…Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 98, und Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 40).
- EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
Rn. 59 Der Umstand, dass die Richter keinen Disziplinarverfahren oder -strafen für die Ausübung einer solchen in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallenden Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs ausgesetzt sind, stellt zudem eine wesentliche Garantie für ihre Unabhängigkeit dar (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 47), die insbesondere für das reibungslose Funktionieren des Systems der justiziellen Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung ist, das durch den in Art. 267 AEUV vorgesehenen Mechanismus des Vorabentscheidungsersuchens verkörpert wird (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.07.2026 - C-523/24
Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der …
Rn. 133 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass Art. 267 AEUV einer nationalen Regelung entgegensteht, die zur Folge hat, dass das nationale Gericht verpflichtet ist, zu entscheiden, ohne dass es die Möglichkeit hat, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen oder dessen Antwort abzuwarten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 48). - Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-585/18
Generalanwalt Tanchev kommt zu dem Ergebnis, dass die neu geschaffene …
{FN:75} Vgl. z. B. Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (…C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 67), und Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 47), Hervorhebung nur hier. - Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-357/19
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind Entscheidungen eines …
Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 5. Juli 2016, 0gnyanov (…C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 25), und Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 47). - EuGH, 28.11.2019 - C-653/19
Spetsializirana prokuratura - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 28 Da mit der Richtlinie nur ein Mindestmaß an Harmonisierung angestrebt wird, kann sie jedoch nicht so verstanden werden, dass sie ein vollständiges und abschließendes Instrument darstellt, das darauf abzielt, sämtliche Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft zu regeln (…Urteil vom 19. September 2018, Milev, C-310/18 PPU, EU:C:2018:732, Rn. 47, und Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 59).Rn. 29 Die Art. 3 und 4 der Richtlinie verlangen zwar, dass in einer Entscheidung einer Justizbehörde über die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht so auf die betreffende Person Bezug genommen wird, als sei sie schuldig (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2018, Milev, C-310/18 PPU, EU:C:2018:732, Rn. 43 und 44, sowie Beschluss vom 12. Februar 2019, RH, C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 51).
Rn. 39 Dieses Ergebnis kann durch Rn. 56 des Beschlusses vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110), nicht in Frage gestellt werden.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-824/18
Generalanwalt Tanchev: Das polnische Gesetz, das eingeführt wurde, um die …
{FN:16} Vgl. Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio (…C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 95 und 98), und Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-791/19
Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte urteilen, dass das polnische Gesetz …
Vgl. auch Urteil vom 5. Juli 2016, 0gnyanov (…C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 25); Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 47). - Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-748/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
{FN:39} Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 57 bis 60).{FN:47} Vgl. entsprechend - zu den Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft - Urteil vom 19. September 2018, Milev (…C-310/18 PPU, EU:C:2018:732, Rn. 47), und Beschluss vom 12. Februar 2019, RH (C-8/19 PPU, EU:C:2019:110, Rn. 59).
- LG Erfurt, 04.02.2025 - 8 O 211/24
Vorlage von Fragen an den EuGH zur Auslegung von Art. 267 AEUV mit Blick auf die …
- EGMR, 06.07.2023 - 21181/19
TULEYA v. POLAND
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20
Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-379/19
DNA- Serviciul Teritorial Oradea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Entscheidung …
- EuGH, 13.02.2020 - C-688/18
Spetsializirana prokuratura (Verhandlung in Abwesenheit der beschuldigten Person) …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-647/21
D. K. (Dessaisissement d'un juge) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2026 - C-230/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- EuGH, 10.03.2021 - C-648/20
Svishtov Regional Prosecutor's Office - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-492/22
CJ (Décision de remise différée en raison de poursuites pénales) - Vorlage zur …
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