Rechtsprechung
| BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 30.03.1981 - 11 Sa 738/80
- BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1843
- NZA 1990, 535
- DB 1990, 1042
Wird zitiert von ... (23)
- BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag
Es handelt sich vielmehr - auch unter Berücksichtigung von § 10 KSchG - um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums iSv. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -).Ansprüche des Arbeitnehmers auf Verzugslohn werden bei Erklärung einer sozial ungerechtfertigten Kündigung erst dann zu grundrechtlich geschützten Vermögenspositionen, wenn ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers durch das Gericht zurückgewiesen wird (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 - BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - zu II 3 der Gründe, BAGE 46, 42).
Rn. 65 c) Auch ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip liegt nicht vor (BVerfG 13. August 1991 - 1 BvR 128/87 - zu II der Gründe; 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 - BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - zu II 4 der Gründe, BAGE 46, 42).
Für den Arbeitnehmer ist im Kündigungsschutzprozess von Anfang an erkennbar, dass ein Verzugslohnanspruch von der Möglichkeit eines Auflösungsantrags beschränkt ist und dass dieses Gestaltungsinstrument bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung in der Berufung gegeben ist (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -).
- BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz
Durch die rechtskräftige Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu dem von § 9 Abs. 2 KSchG bestimmten Zeitpunkt ist jedoch der Annahmeverzug, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt, kraft Gesetzes nachträglich entfallen (vgl. BAG 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 14, 31; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -). - LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 Sa 183/03
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne …
Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 -4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot
Der Arbeitgeber kann eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach der - verfassungsgemäßen (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 - EzA KSchG § 9 nF Nr. 37; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - BAGE 46, 42) - Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen, wenn der geltend gemachte Kündigungssachverhalt lediglich nach § 1 KSchG wegen Sozialwidrigkeit zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (BAG 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348). - LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis …
a) Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042). - LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei Annahmeverzug; Darlegungslast der …
Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042). - LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Umorganisation der Arbeitsabläufe; …
Rn. 52 a)Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrechterhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042). - LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher …
a) Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung die vereinbarte Vergütung sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042). - LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
Aufhebung des Arbeitsvertrages durch einen Umschulungsvertrag; Notwendigkeit …
Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 4 AZR 329/92 EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 8 AZR 702/01 EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Vorraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 1 BvR 42/82 DB 1990, 1042). - LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
Ausschluss des Annahmeverzugs des Arbeitgebers infolge Unmöglichkeit der …
Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042). - LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1356/00
Nachhaftung eines ehemaligen Gesellscahfters einer Personengesellschaft; Klage …
- OLG München, 17.09.2015 - 25 U 4601/14
Anspruch auf Zahlung einer höheren Zusatzrente und Feststellung über die …
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- LAG Düsseldorf, 28.09.2005 - 11 (8) Sa 912/05
Einwand des fehlenden Arbeitsverhältnisses im Verzugslohnrechtstreit nach …
- LAG München, 13.12.2000 - 5 Sa 429/00
Antrag auf Auflösung eines Arbietsverhältnisses durch Urteil bei Unwirksamkeit …
- LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
Einseitige Verkürzung der Arbeitszeit auf die tariflich festgelegte regelmäßige …
- LAG München, 01.08.2000 - 5 Sa 429/00
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht
- LAG Düsseldorf, 26.05.2011 - 11 Sa 181/11
Zurückweisung eines Aussetzungsantrags für die vom Ausgang des vorgreiflichen …
- OLG München, 22.05.2015 - 25 U 1031/14
Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
- LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
- BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 128/87
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung von nicht …
- BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 175/86
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Rechtsprechung
| BAG, 19.04.1989 - 7 AZR 217/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütung für Teilnahme an Personalversammlung - Anspruch auf Dienstbefreiung zur Teilnahme an Personalversammlung
- rechtsportal.de
BPersVG § 50; LPersVG NRW § 47
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 14.05.1987 - 4 Ca 606/87
- LAG Hamm, 29.01.1988 - 17 Sa 1487/87
- BAG, 19.04.1989 - 7 AZR 217/88
Papierfundstellen
- NZA 1990, 281 (Ls.)
- BB 1990, 142
- DB 1990, 1042
- DB 1990, 42
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wohlerworbenes Recht; Urlaub; Urlaubsanspruch; Tarifvertrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.01.1989 - 17 Ca 106/88
- LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Papierfundstellen
- NZA 1989, 735 (Ls.)
- DB 1990, 1042
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66
Bearbeiter-Urheberrechte
Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Wie jedoch Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zeigt, wonach Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden, sollen die Eigentumsgarantie und das konkrete Eigentun keine unüberwindliche Schranke für die gesetzgeberische Gewalt bilden, wenn sich Reformen als notwendig erweisen (BVerfG, Beschluß vom 8. Juli 1971 - 1 BvR 766/66 = BVerfGE 31, 275 = AP Art. 14 GG Nr. 23 zu C III der Gründe).Deshalb ist es für unbedenklich erachtet worden, anläßlich der Überleitung früherer Bearbeiter- Urheberrechte in Leistungsschutzrecht durch § 135 UrhG die Schutzfrist von 50 auf 25 Jahre zu verkürzen, weil darin lediglich die Zurücknahme eines erhöhten Schutzes unter Wahrung des durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Kerns der vermögensrechtlichen Stellung lag (BVerfG, Beschluß vom 8. Juli 1971 - 1 BvR 766/66 - a.a.O. zu C V 2 a der Gründe).
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Dabei geht die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG über den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz gegenüber einer sog. Rückanknüpfung sogar hinaus, und kann eine Regelung, die für die Zukunft allen verfassungsrechtlichen Erfordernissen des Art. 14 Abs. 1 GG entspricht, unter dem Gesichtspunkt desselben Grundrechts verfassungswidrig sein, soweit sie in Rechtspositionen eingreift, die in der Vergangenheit entstanden sind (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1981 - 1 BvR 874/77 = BVerfGE 58, 81 = AP Art. 14 GG Nr. 26 zu C 1 4 b der Gründe). - BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82
Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum
Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Da sich die Beklagte bei Ablauf des Übertragungszeitraums jedoch in Schuldnerverzug befand, steht der Klägerin wegen der eingetretenen Unmöglichkeit gemäß §§ 249 Satz 1, 280 Abs. 1, 287 Satz 2 BGB als Schadenersatz Urlaub im Umfang des Urlaubsanspruchs für 1986 zu (vgl. BAG Urt. vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 = BAGE 49, 299 = AP § 1 BUrlG Treueurlaub Nr. 1 zu 3 der Gründe).
- BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84
Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch
Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Seiner Geltendmachung stand auch nicht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegen (vgl. BAG, Urt. vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 = AP § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch Nr. 16 zu 2 der Gründe). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84
Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche …
Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Dieser Anspruch war wie der Urlaubsanspruch nach dem BUrlG von einer Arbeitsleistung der Klägerin im Urlaubsjahr unabhängig (vgl. BAG, Urt. vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 = BAGE 50, 112 = AP § 7 BUrlG Übertragung Nr. 8 zu 3 a und b der Gründe). - BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84
Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag
Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Tarifverträge dürfen nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen das Grundgesetz, verstoßen (BAG, Urt. vom 4. September 1985 - 5 AZR 655/84 = BAGE 49, 281 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 123 zu II 3 der Gründe). - BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80
Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung
Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Dabei gilt, wie § 4 Abs. 5 TVG zeigt, das sogenannte Ablösungsprinzip, wonach der spätere Tarifvertrag an die Stelle des vorhergehenden tritt, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die frühere tarifliche Ordnung günstiger war (vgl. BAG, Urt. von 14. Dezember 1982 - 3 AZR 251/80 = BAGE 41, 161 = AP § 1 BetrAVG Besitzstand Nr. 1 zu II 3 der Gründe). - BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82
Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG
Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Auch wenn man davon ausgeht, daß ein laufender Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen für die Zukunft einen "offenen" Sachverhalt darstellt (…so Klußmann, Zulässigkeit und Grenzen von nachträglichen Eingriffen des Gesetzgebers in laufende Verträge, 1970, S. 119), können daraus bereits erwachsene schuldrechtliche Ansprüche zum Eigentun im Sinne des i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gehören (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 20. Januar 1988 - 2 BvL 23/82 = BVerfGE 77, 370 zu B II 2 der Gründe). - BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60
Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses - …
Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Das für eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse der Klägerin an einer bloßen Feststellung des Fortbestands ihres Urlaubsanspruchs aus dem Jahre 1986 ergibt sich daraus, daß die Beklagte als juristische Person des öffentlichen Rechts kraft Amtspflicht zur Erfüllung des sich aus einer gerichtlichen Feststellung indirekt ergebenden Leistungsanspruchs verpflichtet ist (vgl. BAG, Urt. vom 12. Oktober 1961 - 5 AZR 294/60 = BAGE 11, 312 = AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 83 zu IV der Gründe), was durch Erklärung zu Protokoll sogar noch ausdrücklich bekräftigt worden ist. - BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 443/81
Urlaubsanspruch
Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1989 - 6 Sa 20/89
Denn zum Inhalt eines Rechts gehört auch die Dauer, innerhalb derer es ausgeübt werden kann (BAG, Urt. von 5. April 1984 - 6 AZR 443/81 = BAGE 45, 314 = AP § 13 BUrlG Nr. 16 zu 3 c der Gründe). - BAG, 20.12.1957 - 1 AZR 237/56
Abtretung des Lohnanspruchs - Ausschluß durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61
Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen …
- BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 313/82
Wohlerworbene Rechte - Rückwirkung von Tarifvertrag
- LAG Berlin, 24.05.1991 - 6 Sa 19/91
Urlaub: Urlaubsabgeltung - tarifliche Ausschlussfrist
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