Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: BAG, 17.11.2005 | BAG, 24.11.2005 | LAG Berlin, 27.10.2005

Rechtsprechung
   BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,302
BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 (https://dejure.org/2005,302)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 (https://dejure.org/2005,302)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 (https://dejure.org/2005,302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; InsO § 113; ; InsO § 125; ; InsO § 128

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer von einem Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter; Endgültigkeit der Stilllegungsabsicht zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung; ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung durch den Insolvenzverwalter

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Kündigung des Insolvenzverwalters wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzverwalter verhandelt über Betriebsübernahme und kündigt zur gleichen Zeit Arbeitnehmern wegen Stilllegung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters wegen Betriebsstilllegung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1998 (Ls.)
  • NZA 2006, 720
  • NZI 2007, 47
  • DB 2006, 846
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (100)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände einer Betriebsstilllegung schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stilllegung durchgeführt sein wird (statt aller BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).

    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance biete, und gelingt dann später doch noch eine Betriebsveräußerung, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - aaO).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Es kommt allerdings ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01

    Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Da § 113 InsO keinen selbständigen Kündigungsgrund der Insolvenz oder Sanierung enthält, verbleibt es dabei, dass das Kündigungsschutzgesetz auch bei einer Kündigung nach § 113 InsO zu beachten ist, wenn es nach seinem persönlichen und betrieblichen Geltungsbereich Anwendung findet (BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 571/01 - BAGE 104, 131 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125; 16. Juni 2005 - 6 AZR 476/04 -BB 2005, 2357, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    a) Eine Betriebsstilllegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 -AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53).
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04

    Kündigung in der Arbeitsphase der Block-Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Da § 113 InsO keinen selbständigen Kündigungsgrund der Insolvenz oder Sanierung enthält, verbleibt es dabei, dass das Kündigungsschutzgesetz auch bei einer Kündigung nach § 113 InsO zu beachten ist, wenn es nach seinem persönlichen und betrieblichen Geltungsbereich Anwendung findet (BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 571/01 - BAGE 104, 131 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125; 16. Juni 2005 - 6 AZR 476/04 -BB 2005, 2357, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Hingegen fehlt es an einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht und gleichwohl wegen Betriebsstilllegung kündigt (BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87).
  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der …

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. November 2004 - 4 Sa 1120/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Rn. 77 (c) An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es allerdings, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht (…vgl. etwa BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52;… 13. Februar 2008 - 2 AZR 543/06 - Rn. 23 mwN), wenn dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung ein Konzept für die Übernahme des Betriebs(teils) vorliegt und er dieses nicht mit einer Absage wegen endgültiger Stilllegung beantwortet, sondern - womöglich auch erst nach Ausspruch der Kündigung - konkrete Verhandlungen aufnimmt, die zum Erfolg führen (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - zu II 2 a der Gründe), oder wenn eine Weiterveräußerung von Geschäftsanteilen und damit ein Gesellschafterwechsel in Betracht kommt, der mit der Aussicht auf Betriebsfortführung verbunden ist (vgl. BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - zu II 1 b (2) (b) der Gründe).

    Rn. 79 Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebs(teil)stilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebs(teil)veräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, und gelingt dann später doch noch eine Betriebs(teil)veräußerung, bleibt es nach dem Kündigungsschutzgesetz bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - zu II 2 a der Gründe mwN), es kommt jedoch ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - aaO mwN).

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum …

    Rn. 40 b) Die Stilllegung eines Betriebs setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben und die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (…vgl. BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Rn. 55, AP InsO § 125 Nr. 4; 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140; 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53).

    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände einer Betriebsstilllegung schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stilllegung durchgeführt sein wird (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - aaO).

    Ist bei Zugang der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, hat sich jedoch der Arbeitgeber eine Betriebsveräußerung vorbehalten, die dann später doch noch gelingt, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es aber, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140).

    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, und gelingt dann später noch eine Betriebsveräußerung, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (vgl. BAG 4. Mai 2006 - 8 AZR 299/05 - BAGE 118, 168 = AP BGB § 613a Nr. 304 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 51; 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2190
BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05 (https://dejure.org/2005,2190)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2005 - 6 AZR 118/05 (https://dejure.org/2005,2190)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 (https://dejure.org/2005,2190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz - Sozialauswahl

  • Judicialis

    InsO § 113 Abs. 1 Satz 2 aF; ; InsO § 125; ; KSchG § 1; ; KSchG § 15

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter; Maßgebliche Bedeutung des Entfallens des Beschäftigungsbedarfs bei einer Gruppe von vergleichbaren Arbeitnehmern; Rüge der fehlerhaften Sozialauswahl wegen grober Fehlerhaftigkeit; Interessenausgleich ...

  • rechtsportal.de

    Kündigung; Insolvenzrecht - ordentliche betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz nach Interessenausgleich mit Namensliste; Sozialauswahl und Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1837 (Ls.)
  • ZIP 2006, 918
  • NZA 2006, 370
  • DB 2006, 846
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    Gesetzliche Kündigungsverbote gehen dem allgemeinen Kündigungsschutz als spezialgesetzliche Regelungen vor (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - NZA 2005, 1307, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 4 der Gründe mwN).

    Sie können nach § 15 Abs. 1 KSchG nur fristlos mit Zustimmung des jeweiligen Betriebsrats als Gremium gekündigt werden (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - aaO, zu B I 5 der Gründe, betreffend § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    Hinsichtlich der Übernahme in eine andere Betriebsabteilung muss der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats für den Fall, dass alle vergleichbaren Arbeitsplätze besetzt sind, versuchen, einen Arbeitsplatz durch Umsetzung, notfalls durch Kündigung für den durch § 15 KSchG geschützten Arbeitnehmer freizumachen (BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - BAGE 101, 328, zu B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    Der Zweite Senat hat offen gelassen, ob hierbei die sozialen Belange des betreffenden Arbeitnehmers und die betrieblichen Interessen an seiner Weiterbeschäftigung gegen die Interessen der Belegschaft und des durch § 15 KSchG geschützten Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung gegeneinander abzuwägen sind (18. Oktober 2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78).
  • BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04

    Massenänderungskündigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    § 125 InsO stellt lediglich gegenüber § 1 KSchG eine "lex specialis" dar, nicht gegenüber § 15 KSchG (…KR-Weigand 7. Aufl. § 125 InsO Rn. 2;… ErfK/Ascheid 6. Aufl. § 125 InsO Rn. 1; BAG 7. Oktober 2004 - 2 AZR 81/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56 = EzA KschG § 15 nF Nr. 57, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, betreffend Massenänderungskündigung).
  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82

    Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebs oder eines Betriebsteils, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil des arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs bestehen können (KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 121 unter Hinweis auf BAG 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 - BAGE 45, 26).
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03

    Keine Einbeziehung von Betriebsratmitgliedern in die soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. September 2004 - 4 Sa 1600/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    Im Hinblick auf die "Fremdvergabe" bisher durch die Außendienstpartner verrichteter Aufgaben bedarf es aber einer sorgfältigen Prüfung, ob von einer Stilllegung oder nur von einer Verkleinerung dieses Bereichs auszugehen ist(zur Abgrenzung vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 60 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 64). Ersteres wiederum setzt - um die Gefahr einer Austauschkündigung auszuschließen - voraus, dass die "Fremdvergabe" tatsächlich zur Aufgabe der Arbeitgeberstellung der Beklagten bei der Erledigung der betreffenden Arbeiten geführt hat (…vgl. Senat 18. September 2008 - 2 AZR 560/07 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 89 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 162;… KR/Etzel 9. Aufl. § 15 KSchG Rn. 81).
  • BAG, 17.08.2023 - 6 AZR 56/23

    Vermutungswirkung - § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO

    Rn. 20 3. Beruft sich der Insolvenzverwalter zur Begründung seiner Kündigung auf das Eingreifen der Vermutungsregel des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO, hat er deren Tatbestandsvoraussetzungen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 - Rn. 13;… vgl. zu § 1 Abs. 5 KSchG BAG 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Rn. 26, BAGE 154, 303).
  • LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07

    "Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht

    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebs oder eines Betriebsteils, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil des arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs bestehen können (BAG, Urteil vom 17.11.2005, 6 AZR 118/05, NZA 2006, 370, Urteil vom 22.09.2005, 2 AZR 544/04, NZA 2006, 558, Urteil vom 21.06.1995, 2 AZR 693/94, EzA Nr. 14 zu § 23 KSchG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3996
BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 (https://dejure.org/2005,3996)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 (https://dejure.org/2005,3996)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 (https://dejure.org/2005,3996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

  • Judicialis

    BetrVG § 103; ; BGB § 626

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung; Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds vor der Ersetzung der Zustimmung; Fehlen des Rechtsschutzinteresses; Abgabe einer vorsätzlich falschen eidesstattlichen Versicherung in einem ...

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 103; BGB § 626
    Aaußerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG; Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung als wichtiger Grund; Rechtsschutzbedürfnis für ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche eidesstattliche Versicherung: Fristlose Kündigung gegen Betriebsrat gerechtfertigt?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 846
  • NZA-RR 2006, 392 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität - …

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    Um ein etwa nach § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 BGB bestehendes Kündigungsrecht ausüben zu können, bedarf die Arbeitgeberin der Zustimmung des Betriebsrats (Senat 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - BAGE 102, 190).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und …

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, die Abgabe einer vorsätzlich falschen eidesstattlichen Versicherung in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber sei an sich geeignet, eine fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds zu rechtfertigen (Senat 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    Dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmungsersetzung fehlt dann das Rechtsschutzinteresse (Senat 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 102, 30; zust. ua. Küfner-Schmitt SAE 2003, 247).
  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87

    Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in …

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, die Abgabe einer vorsätzlich falschen eidesstattlichen Versicherung in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber sei an sich geeignet, eine fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds zu rechtfertigen (Senat 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • BAG, 23.09.1958 - 3 AZR 33/56

    Einwand der Rechtshängigkeit - Sozialgerichtsbarkeit - Arbeitsgerichtsbarkeit - …

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    Ein Arbeitgeber kann eine Kündigung jedenfalls für den Fall vorsorglich aussprechen, dass das Arbeitsverhältnis nicht bereits aus anderem Grund aufgelöst sein sollte (…KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 169; BAG 23. September 1958 - 3 AZR 33/56 - BAGE 6, 257, 264).
  • LAG Bremen, 05.10.2004 - 1 TaBV 11/04
    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 5. Oktober 2004 - 1 TaBV 11/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Rn. 20 2. Gibt der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, kann dies die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - womöglich gar die außerordentliche - rechtfertigen (st. Rspr., BAG 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - Rn. 23; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Soweit der Senat angenommen hat, ein Zustimmungsersetzungsverfahren werde "gegenstandslos", wenn die Mitgliedschaft des betroffenen Arbeitnehmers im Betriebsrat erlösche (vgl. etwa BAG 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - Rn. 17; 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 102, 30), erledigt sich das Verfahren dadurch weder von Amts wegen noch wird ein bereits ergangener, die Zustimmung des Betriebsrats ersetzender, aber noch nicht formell rechtskräftiger Beschluss wirkungslos.
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

    Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24

    Teilnahme am Potsdamer Treffen reicht nicht für eine Kündigung

    Rn. 98 Gibt der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, kann dies die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - womöglich gar die außerordentliche - rechtfertigen (st. Rspr., BAG 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - Rn. 23; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - zu II 2 a der Gründe mwN).
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11

    Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers …

    Zulässig ist jedoch eine sog. vorsorgliche Kündigung, wie sie im Arbeitsleben gewöhnlich für den Fall ausgesprochen wird, dass die mit ihr erstrebte Rechtsfolge nicht schon zuvor oder zeitgleich durch einen anderen Auflösungstatbestand, z. B. durch eine außerordentliche fristlose Kündigung, bewirkt wird (BAG 11.03.1998 - 2 AZR 325/97 - n. v.; BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter …

    Dieses nach § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB bestehende Kündigungsrecht würde in unvertretbarem Maß beschränkt, wenn der Arbeitgeber die rechtskräftige Entscheidung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen, vorangegangenen Beendigungstatbestandes abwarten müsste (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - Rn.18 mwN., juris).
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23

    Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche …

    Rn. 63 (a) Richtig ist, dass das leichtfertige Behaupten falscher Tatsachen, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt, durch einen Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Verfahren mit dem Arbeitgeber an sich geeignet sein kann, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu begründen (…BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris, Rz. 20;… BAG vom 29.08.2013 - 2 AZR 419/12, juris, Rz. 37; BAG vom 24.11.2005 - 2 ABR 55/04, juris, Rz. 23;… LAG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2020 - 7 Sa 333/19, juris, Rz. 68).
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im …

    Rn. 68 II.Auch die zulässigerweise (BAG 11.03.1998 - 2 AZR 325/97 - n. v.; BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 5) am 13.08.2008 ausgesprochene hilfsweise ordentliche Kündigung konnte das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht zum 30.09.2008 auflösen (vgl. § 4 Satz 1 KSchG).
  • LAG Hessen, 15.07.2013 - 4 Ta 262/13

    Aussetzung - Zustimmungsersetzung; Aussetzung - Zustimmungsersetzung

    Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeiter kein Arbeitsverhältnis (mehr), fehlt ein Rechtsschutzinteresse des Arbeitsgebers an der Fortsetzung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens im Sinne von § 103 Abs. 2 BetrVG (BAG 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 120/30, zu II 1; 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55, zu B II 1 a).

    Das Kündigungsrecht des Arbeitgebers gemäß §§ 15 Abs. 1 KSchG, 626 BGB würde in unvertretbarem Maß eingeschränkt, wenn der Arbeitgeber die rechtskräftige Entscheidung über einen früheren Beendigungstatbestand abwarten müsste (BAG 24. November 2005 a. a. O., zu B II 1 b, c).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Die vorsätzlich erfolgte Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber stellt sogar einen wichtigen Grund an sich i.S.d. § 626 BGB für den Ausspruch einer (außerordentlichen) Kündigung dar (BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04; 31.07.2014 - 2 AZR 434/13).
  • LAG Niedersachsen, 29.04.2026 - 8 SLa 894/25

    Abmahnung; verhaltensbedingte Kündigung; Prozessbetrug; Darlegungs- und …

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 10 Sa 628/16

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen …

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - 18 TaBV 2/08

    Außerordentliche Kündigung - Entgegennahme von Hefegeld

  • ArbG Paderborn, 29.11.2023 - 2 Ca 570/23
  • ArbG Bocholt, 05.01.2023 - 1 Ca 1159/21

    Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen bewusst unwahren Prozessvortrags …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1103
LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 (https://dejure.org/2005,1103)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 (https://dejure.org/2005,1103)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 (https://dejure.org/2005,1103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; SGB IX § 84 Abs. 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement keine Wirksamkeitsvoraussetzung für krankheitsbedingte Kündigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2; SGB IX § 84 Abs. 2
    Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement - Konkretisierung des ultima-ratio-Grundsatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen der Nichtvornahme eines "betrieblichen Eingliederungsmanagements" i.S.d. § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) auf die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung; Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen der Prüfung ...

Besprechungen u.ä.

  • schwbv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 84 SGB IX
    Eingliederungsmanagement - Krankheitsbedingte Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 761
  • NZA 2006, 184
  • BB 2006, 560
  • DB 2006, 846
  • NZA-RR 2006, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05
    Die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit steht einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann (vgl. etwa BAG vom 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - NZA 2002, 1081 m.w.N.).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02

    Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05
    So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass - bei Unkündbarkeit eines Arbeitnehmers - von einer erheblichen betrieblichen Beeinträchtigung auszugehen ist, wenn auf Dauer ein Austausch von Leistung und Gegenleistung ausscheidet und eine weitere Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers auf einem anderen (leidensgerechten) Arbeitsplatz auch nicht mehr möglich ist; in diesem Fall könne sich die Unwirksamkeit der Kündigung nur noch aus einer Abwägung der wechselseitigen Interessen im Einzelfall ergeben (BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 601/02 - NZA 2004, 1118).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    (2) Das Erfordernis eines solchen betrieblichen BEM besteht für alle Arbeitnehmer und nicht nur für die behinderten Menschen (…v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 341;… Stahlhacke/Preis/Vossen-Vossen Rn. 1457; Braun ZTR 2005, 630; Löw MDR 2005, 608, 609; Düwell FA 2004, 200, 201; Schlewing ZfA 2005, 484, 490; Welti NZS 2006, 623, 624; LAG Berlin 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE KSchG § 1 Krankheit Nr. 37; LAG Niedersachsen 25. Oktober 2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719; aA Balders/Lepping NZA 2005, 854; Brose DB 2005, 390, 391; Namendorf/Natzel DB 2005, 1794;… ErfK/Rolfs 7. Aufl. § 84 SGB IX Rn. 1).

    Ein fehlendes BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt nicht per se zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung (vgl. LAG Berlin 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE KSchG § 1 Krankheit Nr. 37; v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn 343;… KR-Etzel 8. Aufl. Vor §§ 85-92 SGB IX Rn. 36; BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - NZA 2007, 1049; so auch Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56 = EzA SGB IX § 84 Nr. 1 zum Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX).

    Ein solches milderes Mittel ist zwar das BEM an sich nicht (…siehe auch v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 344; Düwell JbArbR Bd. 43 S. 91, 103; Schlewing ZfA 2005, 485, 495; LAG Berlin 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE KSchG § 1 Krankheit Nr. 37).

  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten …

    hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzip verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzip verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

    184) S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzip verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

  • LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05

    krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der …

    bb) Es ist schon äußerst umstritten (vgl. bejahend z.B. : LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005- 10 Sa 783/05 - BB 2006, 560; LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 36; Rehwald/Kossak, AiB 2004 604 f.; Gaul/Süßbrich/Kulejewski, ArbRB 2004, 308; Britschgi, AiB 2005, 284; Löw, MDR 2005, 609; Schlewing, ZfA 2005, 85; vgl. verneinend z.B.: Gagel, NZA 2004, 1359; Brose, DB 2005, 390; Namendorf/Natzel, DB 2005, 1794; Baldes/Lepping, NZA 2005, 854 f.), ob die Regelung in § 84 Abs. 2 SGB IX nur für schwerbehinderte Menschen oder auch für alle Arbeitnehmer eines Betriebes gilt.

    Auch wenn man davon ausgeht, dass die Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX auf alle Arbeitnehmer des Betriebes zur Anwendung kommt, so führt dies im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung dazu, dass das dem Kündigungsrecht innewohnende ultima-ratio-Prinzip konkretisiert wird (vgl. z.B. LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005, a.a.O.;… APS/Vossen, 2. Aufl., § 85 SGB IX Rz. 2 a;… ErfK-Rolfs, 6. Aufl., § 84 SGB IX Rz. 1; Düwell, BB 2000, 2570;… Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 84 Rdn. 16).

  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

    (2.) Zu genau dieser Rechtsentwicklung schlägt mittlerweile jene jüngere Judikatur des BAG konsequent den Bogen, die im Zeichen sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX 116 S. Text oben, S. 4 Fn. 25. S. Text oben, S. 4 Fn. 25. ) Konsequenzen aus der Organisationsverantwortung des Unternehmens für die Herstellung gesundheitlich gedeihlicher Arbeitsbedingungen zu ziehen und zu konkretisieren 117 S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende ]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

    S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende ]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

    117) S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende ]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

  • LAG Niedersachsen, 25.10.2006 - 6 Sa 974/05

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten oder …

    Es ist äußerst umstritten, ob die Regelung in § 84 Abs. 2 SGB IX nur für schwerbehinderte Menschen oder für alle Arbeitnehmer des Betriebes gilt (vgl.bejahend z. B.: LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - BB 2006, 560; LAG Niedersachsen, 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 36; Bitschgi, AiB 2005, 284; Löw, MDR 2005, 609; vgl. verneinend: Gagel, NZA 2004, 1359; Brose, DB 2005, 390; Namendorf/Natzel, DB 2005, 1794).
  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - betriebliches …

    hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

    75) S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

  • LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Da bereits die Einhaltung eines Präventionsverfahrens i.S. von § 84 Abs. 1 SGB IX keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern ist, wie das Bundesarbeitsgericht unlängst ausdrücklich entschieden hat (BAG, Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 182/06, Pressemitteilung Nr. 78/06), gilt dies erst recht für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX vor dem Ausspruch von arbeitgeberseitigen Kündigungen gegenüber nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005 - 10 Sa 783/05, NZA 2006, 184; Schleswing, Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX - Keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung wegen Krankheit, ZfA 2005, 485, 502 f.; Namendorf/Natzel, Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX und seine arbeitsrechtlichen Implikationen, DB 2005, 1794, 1798; a.A. Gaul/Süßbrich/Kulejewski, Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement, ArbRB 2004, 308, 311).
  • LAG Nürnberg, 21.06.2006 - 4 (9) Sa 933/05

    Kündigung - lang anhaltende Krankheit - Prognose - betriebliche Auswirkungen - …

    Diesem Zweck dient auch das vorgeschriebene Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt, §§ 85, 87 Abs. 2 SGB IX. Spätestens in diesem Verfahren wird unter Hinzuziehung des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung geprüft, ob geeignete Rehabilitationsmaßnahmen eine Entlassung des betroffenen schwerbehinderten Menschen vermeiden lassen (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein vom 17.11.2005 - 4 Sa 328/05 - n.v.; LAG Berlin vom 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE Nr. 37 zu § 1 KSchG Krankheit).
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim …

    Vereinzelt wird angenommen, eine krankheitsbedingte Kündigung ohne Durchführung einer solchen Maßnahme sei in der Regel unverhältnismäßig und damit sozialwidrig und unwirksam (Gaul/Süßbrich/Kulejewski in Arbeitsrechtsberater 2004, 308),in weiten Teilen von Rechtsprechung und Rechtslehre wird § 84 Abs. 2 SGB IX hingegen als Konkretisierung des dem Kündigungsrecht innewohnenden ultima-ratio-Prinzips verstanden (so: MG Berlin vom 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - NZA-RR 2006, 184 = LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37= BB 2006, 560; LAG Hamm vom 29. März 2006 - 18 Sa 2104/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 39;… LAG Niedersachsen vom 25. Oktober 2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719= EzA-SD 2006, Nr. 25, S. 3 [LS];… APS-Vossen, 2. Aufl., § 85 SGB IX, Rz. 2a; Brose in RdA 2006, 149, 154 f.; Düwell in BB 2000, 2570, 2573;… KR-Griebeling, 8. Aufl. § 1 KSchG, Rz. 215a u. 234a - e;… Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 84 SGB IX Rz.77).

    Dabei wird es aber als ausreichend angesehen, wenn der Arbeitgeber die in § 84 Abs. 2 SGB IX inhaltlich vorgesehenen Schritte und Maßnahmen prüft und durchführt; dass er dies unter dem ausdrücklichen Etikett der "betrieblichen Eingliederungsmaßnahme" tun müsste, sei nicht erforderlich (vgl. LAG Berlin vom 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - NZA-RR 2006, 184 = BB 2006, 560).

  • LAG Hamm, 24.01.2007 - 2 Sa 991/06

    Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement

  • LAG Köln, 11.06.2007 - 14 Sa 1391/06

    Negative Prognose bei krankheitsbedingter Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 665/07

    Kein Annahmeverzugslohn und betriebliches Eingliederungsmanagement bei …

  • ArbG Dortmund, 30.05.2006 - 5 Ca 625/06

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während einer vereinbarten Probezeit.

  • VG Gelsenkirchen, 22.09.2006 - 11 K 3597/05

    Betriebliclhes Eingliederungsmanagement, Zustimmung zur Kündigung

  • ArbG Berlin, 15.08.2006 - 93 Ca 27902/05

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung wegen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht