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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.12.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,51
BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 (https://dejure.org/2001,51)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 (https://dejure.org/2001,51)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 (https://dejure.org/2001,51)
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Rundfunkübertragung aus dem Gerichtssaal

§ 169 S. 2 GVG verstößt nicht gegen die Informations- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG)

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5... Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 169 Satz 2; ; GVG § 169; ; GVG § 176; ; GVG § 169 Satz 1; ; VwGO § 55; ; VwGO § 55; ; FGO § 52 Abs. 1; ; SGG § 61 Abs. 1; ; ArbGG § 52; ; BVerfGG § 17 a

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5... Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 169 Satz 2; ; GVG § 169; ; GVG § 176; ; GVG § 169 Satz 1; ; VwGO § 55; ; VwGO § 55; ; FGO § 52 Abs. 1; ; SGG § 61 Abs. 1; ; ArbGG § 52; ; BVerfGG § 17 a

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung einer Informationsquelle - Informationsfreiheit - Rundfunkfreiheit - Zugänglichkeit einer Informationsquelle - Bestimmungsrecht - Grundrechtseingriff - Gerichtsverhandlung - Rundfunkaufnahmen in Gerichtsverhandlungen

  • sewoma.de

    Veröffentlichungen von Gerichtsverhandlungen im Fernsehen - ntv.de

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Fernsehaufnahmen in Gerichtsverhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. Abs. 1 S. 1, S. 2; GVG § 169 S. 2
    Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen in Gerichtsverhandlungen und bei der Verkündung von Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde zum Gerichtsfernsehen erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde zum Gerichtsfernsehen erfolglos - Urteil auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 7. November 2000

  • nomos.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    Keine Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Gerichtsfernsehen bleibt verboten

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Keine Fernsehaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden von n-tv gegen das Verbot von Fernsehaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung erfolglos - Gerichtsverfassungsgesetz begrenzt Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ausdrücklich und in zulässiger Weise auf Saalöffentlichkeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Prozessrecht; keine Fernsehaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 15 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fernsehberichterstattung aus dem Gerichtssaal? (RA Dr. Christian Kirchberg; BRAK-Mitteilungen 6/2002, S. 252-256)

  • ius-it.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kläger, Beklagte und Angeklagte - live im TV?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 44
  • NJW 2001, 1633
  • NVwZ 2001, 790 (Ls.)
  • StV 2001, 149
  • StV 2001, 661 (Ls.)
  • DVBl 2001, 456
  • DVBl 2001, 461
  • DÖV 2001, 596
  • ZUM 2001, 220
  • ZUM 2001, 228
  • afp 2001, 48
 
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Wird zitiert von ... (220)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Zudem hat die Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung, ob die angegriffenen Verfügungen verfassungsgemäß waren (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    Zu der Rundfunkfreiheit gehört ebenso wie zu der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG der Schutz der Berichterstattung von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 91, 125 ; stRspr).

    Zu den medienspezifischen Möglichkeiten gehört auch der Einsatz von Aufnahme- und Übertragungsgeräten (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    § 169 GVG regelt nämlich nur die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht, nicht auch die zeitlich davor oder danach gelegenen Phasen (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    § 176 GVG ist insofern ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, bei dessen Auslegung und Anwendung auch die Rundfunkfreiheit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

    Neben Korrespondentenberichten kommen Ton- und Bewegtbildaufnahmen vor Beginn und nach Ende der Verhandlung sowie aus den Sitzungspausen in Betracht (vgl. BVerfGE 91, 125 ).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Auch entspricht er dem allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie (vgl. BVerfGE 70, 324 ).

    Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit gilt aber nicht ausnahmslos (vgl. BVerfGE 4, 74 ); die Öffentlichkeit kann aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls auch dort ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wo sie nach der Verfassung grundsätzlich geboten ist (vgl. BVerfGE 70, 324 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Der Abwehr solcher Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (zu ihm vgl. BVerfGE 65, 1) dient der generelle Ausschluss von Aufnahmen und deren Verbreitung.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Die Verbreitung der Aufnahmen kann abgelöst von dem Verfahren erhebliche Folgen bewirken, etwa auf Grund der Prangerwirkung der öffentlichen Darstellung des Verhaltens vor Gericht oder wegen der nachhaltigen Erinnerung eines großen Teils der Öffentlichkeit an das Verfahren, die beispielsweise eine spätere Resozialisierung erschweren können (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Fehlt es an dieser Bestimmung, ist die Informationsbeschaffung nicht vom Grundrecht der Informationsfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 66, 116 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Zu den entgegenstehenden Belangen gehören das Persönlichkeitsrecht der am Verfahren Beteiligten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; zu ihm vgl. BVerfGE 57, 250 ; 89, 120 ) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (dazu vgl. BVerfGE 33, 367 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Zu den entgegenstehenden Belangen gehören das Persönlichkeitsrecht der am Verfahren Beteiligten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; zu ihm vgl. BVerfGE 57, 250 ; 89, 120 ) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (dazu vgl. BVerfGE 33, 367 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Zu den entgegenstehenden Belangen gehören das Persönlichkeitsrecht der am Verfahren Beteiligten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; zu ihm vgl. BVerfGE 57, 250 ; 89, 120 ) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (dazu vgl. BVerfGE 33, 367 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfGE 27, 71 ; 90, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfGE 27, 71 ; 90, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit …

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

  • BGH, 27.10.1969 - 2 StR 636/68

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes - Anfertigung von Tonaufnahmen, …

  • BVerfG, 16.04.1999 - 1 BvR 622/99

    Keine einstweilige Anordnung zugunsten von ntv

  • BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95

    Bildberichterstattung von Gerichtsverhandlungen - Egon Krenz

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

    Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG folgende Grundrecht der Informationsfreiheit schützt den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 145, 365 ) und zugleich die eigene Entscheidung darüber, sich aus solchen Quellen zu informieren (vgl. BVerfGE 15, 288 ).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

    Fehlt es hingegen an dieser Bestimmung, fällt die Informationsbeschaffung nicht in den Schutzbereich der Informationsfreiheit (BVerfGE 103, 44, 60 [juris Rn. 56] mwN).

    Soweit er bestimmungsberechtigt ist, kann er im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse Art und Umfang des Zugangs bestimmen (BVerfGE 103, 44, 60 f. [juris Rn. 57]).

    Durch die Festlegung der Zugänglichkeit und des Ausmaßes der Öffnung einer Informationsquelle wird in diesem Umfang zugleich der Schutzbereich der Informationsfreiheit eröffnet (BVerfGE 103, 44, 61 [juris Rn. 58];… kritisch hierzu Stieper aaO S. 423 f.).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine Erledigung nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 98, 169 ; 103, 44 ), die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 99, 129 ) oder ein Rehabilitationsinteresse des Beschwerdeführers besteht (…vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 183;… Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 269a ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,819
BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 (https://dejure.org/2000,819)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 (https://dejure.org/2000,819)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 (https://dejure.org/2000,819)
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Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten

Art. 103 GG, Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nahe, wenn ein Schriftsatz mit erheblichem Vortrag nicht in der Gerichtsakte ist, obwohl der Eingang bei Gericht feststeht;

§ 6 AsylVfG, zu beanstandende Praxis des Bundesbeauftragte, sich nur zulasten, nicht auch zugunsten der Asylbewerber zu beteiligen

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 51; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; GG Art. 16a; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Asylklage - Asylberechtigter - Rechtliches Gehör - Gehörsrüge - Anerkennung - Flüchtling - Ausländer - Bundesbeauftragter - Beanstandungsklage - Verwirkung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Beanstandungsklage, Klagefrist, Klagebefugnis, Verwirkung, Rechtliches Gehör, Anerkennungsbescheid, Bestandskraft

  • rechtsportal.de

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren; Rechtstellung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 28
  • NVwZ Beilage 2001, 28
  • DVBl 2001, 456
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 7.95

    Generalbeteiligungserklärung - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten - …

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Diese Institution soll nach ihrem Sinn und Zweck als Korrektiv gegenüber den weisungsungebundenen Entscheidungen des Bundesamtes dienen, auf eine einheitliche Entscheidungspraxis der Gerichte hinwirken sowie Fragen grundsätzlicher Bedeutung einer ober- oder höchstrichterlichen Klärung zuführen (…vgl. BTDrucks 12/2718, S. 55 f.; BVerwGE 99, 38 ).

    Rn. 29 Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (…vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin…, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).

  • BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und …

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Rn. 29 Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (…vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin…, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
  • VG Berlin, 13.09.1988 - 20 A 280.85

    Anfechtung der Anerkennung als Asylberechtigte; Aufhebung des Ablehnungsbescheids …

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Rn. 29 Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten wird das Verwaltungsgericht zudem zu prüfen haben, ob der Bundesbeauftragte bereits vor seiner Klageerhebung im Dezember 1995 seine Beteiligung am Asylverfahren der Beschwerdeführer erklärt hat und - falls er zuvor nicht Beteiligter war - ob er noch zulässig Klage erheben und damit seine Beteiligung erklären konnte (vgl. dazu auch BVerwGE 99, 38 ), nachdem die im Bescheid vom 12. Dezember 1994 getroffenen Feststellungen zu den §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG gegenüber den Beteiligten, nämlich den Beschwerdeführern, bestandskräftig geworden waren (…vgl. dazu Schenk in: Hailbronner, AuslR, Stand: September 2000, § 6 AsylVfG Rn. 11;… Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, § 6 Rn. 11; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 13. September 1988 - VG 20 A 280.85 -, InfAuslR 1988, S. 342 ; BVerwGE 67, 64 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Rn. 26 c) Es ist auch nicht deutlich abzusehen, dass die Beschwerdeführer im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben könnten mit der Folge, dass ihnen durch eine Versagung der Entscheidung zur Sache im Verfassungsbeschwerde-Verfahren kein besonders schwerer Nachteil entstünde (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG, vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
    Hierbei handelt es sich um Fragen einfachen Rechts, über die das Bundesverfassungsgericht nicht abschließend zu entscheiden hat, so dass ein anderes Ergebnis jedenfalls nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 7, 275 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von …

    Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28; Beschl. v. 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2026 - 14 S 2415/25

    Anspruch auf Bewilligung und Widerruf der Bewilligung von Corona-Hilfen

    Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; Beschluss vom 19.12.2000 - 2 BvR 143/98 - NVwZ 2001, Beil. Nr. 3 S. 28).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2002 - 2 LA 2358/01

    Gruppenverfolgung; Syrien; Yezide

    Die Rüge des Beigeladenen, das Verwaltungsgericht habe sich in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils nicht mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2000 (- 2 BvR 143/98 -, DVBl. 2001, 456 = NVwZ 2001, Beilage Nr. 3, 28) auseinandergesetzt, auf die er sich zuletzt in seinem Schriftsatz vom 31. Mai 2001 berufen habe, führt nicht zur Zulassung der Berufung wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.

    Das Verwaltungsgericht hat den genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2000 (a.a.O.) in den Entscheidungsgründen des Urteils zwar nicht ausdrücklich angeführt, aus den auf den Seiten 7 und 8 des angefochtenen Urteils gemachten Ausführungen ergibt sich jedoch, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung die vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 19. Dezember 2000 (a.a.O.) entwickelten Grundsätze nicht aus den Augen verloren hat.

    Denn das Verwaltungsgericht hat - wie es das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19. Dezember 2000 (a.a.O.) bei einer vergleichbaren Fallkonstellation als erforderlich angesehen hat - im Einzelnen geprüft, ob der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten (Bundesbeauftragter) sein Klagerecht verwirkt hat.

    a) Soweit der Beigeladene rügt, das Verwaltungsgericht weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2000 (a.a.O.) ab, indem es zu der Einschätzung gelangt sei, er - der Beigeladene - habe aus dem Verhalten des Bundesamtes und der Ausländerbehörde nicht ohne weiteres schließen dürfen, dass der insoweit unabhängige Bundesbeauftragte seine Rechte nicht mehr geltend machen würde, muss er sich entgegenhalten lassen, dass er der Sache nach geltend macht, das Verwaltungsgericht habe die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze nicht richtig angewandt.

    Diese Befugnis schließt, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2000 (a.a.O.) ausdrücklich festgestellt hat, ein Tätigwerden sowohl zu Gunsten als auch - wie es im Falle des Beigeladenen geschehen ist - zu Lasten von Asylbewerbern ein.

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