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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9114
VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11 (https://dejure.org/2012,9114)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 (https://dejure.org/2012,9114)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2012 - 10 S 2428/11 (https://dejure.org/2012,9114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwohneranspruch auf Einhaltung der Nutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen; Verantwortung für durch bestimmungsgemäßen Gebrauch hervorgerufene Geräuschimmissionen

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BImSchG §§ 3 Abs. 5 Nr. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 1a; GemO § 10 Abs. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Anwohners auf Einhaltung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen; Verantwortlichkeit eines Betreibers einer öffentlichen Einrichtung für die durch den bestimmungswidrigen Gebrauch verursachten erheblichen Belästigungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Spielplatzlärm auch außerhalb der Spielzeiten zu dulden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Anwohner müssen Spielplatzlärm auch außerhalb fester Spielzeit dulden; Abwehrrecht aber bei missbräuchlicher Benutzung

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Spielplatzlärm: Bedeutung von § 22 Abs. 1a BImschG; Verantwortlichkeit für bestimmungswidrigen Gebrauch

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Spielplatzlärm: Anwohner haben bei Missbrauch ein Abwehrrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Immissionsschutz - Anwohner müssen abendlichen Spielplatzlärm von Jugendlichen nicht dulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Kinderspielplatz für Erwachsene

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Spielplatzlärm außerhalb der Spielzeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Überschreitung der Benutzungszeiten eines Kinderspielplatzes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugendliche lärmen abends auf dem Spielplatz (2)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Spielplatz-Anwohner müssen Kinderlärm auch außerhalb fester Spielzeiten dulden

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anwohner müssen Spielplatzlärm dulden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwohner müssen Spielplatzlärm auch außerhalb fester Spielzeit dulden - Abwehrrecht aber bei missbräuchlicher Benutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Anwohners auf Einhaltung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen; Verantwortlichkeit eines Betreibers einer öffentlichen Einrichtung für die durch den bestimmungswidrigen Gebrauch verursachten erheblichen Belästigungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abwehranspruch nur bei missbräuchlicher Nutzung eines Kinderspielplatzes! (IMR 2012, 255)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 837
  • VBlBW 2012, 469
  • DVBl 2012, 776
  • DÖV 2012, 571
  • BauR 2012, 1147
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 125/11

    Verantwortlichkeit für Auswirkungen der missbräuchlichen Nutzung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Der - unvermeidbare - Lärm spielender Kinder stellt regelmäßig keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung dar, sodass auch und gerade ein in einem Wohngebiet oder in der Nähe eines Wohngebietes angelegter Kinderspielplatz im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Nutzung unter Anwendung eines großzügigen Maßstabs von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen ist (vgl. hierzu zuletzt etwa Hess.VGH, Urteil vom 25.07.2011 - 9 A 125/11 - NVwZ-RR 2012, 21).

    Er muss sich darüber hinaus aber bei Hinzutreten besonderer Umstände auch die durch zweckfremde Nutzungen verursachten Beeinträchtigungen zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.05.1989 - 4 B 26.89 - juris; Hess.VGH, Urteil vom 25.07.2011 - 9 A 125/11 - a.a.O.; VG Braunschweig, Urteil vom 12.03.2004 - 2 A 205/03 - juris).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Rn. 5 1. Jedenfalls bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage steht dem Antragsteller der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch, der sich aus einer analogen Anwendung der §§ 1004, 906 BGB oder aufgrund eines grundrechtlichen Anspruchs aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt, teilweise zu (vgl. grundlegend zu dem öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch BVerwG, Urteile vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254; sowie vom 19.01.1998 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197).

    Als Maßstab dafür, ob Geräuschimmissionen wesentlich und deshalb nicht zu dulden sind, ist § 22 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG heranzuziehen (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.1989 - 4 B 26.89

    Zulässigkeit von Kinderspielplätzen im reinen Wohngebiet; Lärmimmissionen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Er muss sich darüber hinaus aber bei Hinzutreten besonderer Umstände auch die durch zweckfremde Nutzungen verursachten Beeinträchtigungen zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.05.1989 - 4 B 26.89 - juris; Hess.VGH…, Urteil vom 25.07.2011 - 9 A 125/11 - a.a.O.; VG Braunschweig, Urteil vom 12.03.2004 - 2 A 205/03 - juris).

    Störungen solcher Art sind grundsätzlich polizeirechtlich oder ordnungsrechtlich zu beseitigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.05.1989 - 4 B 26.89 - a.a.O.; Nieders.OVG, Beschluss vom 29.06.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Rn. 5 1. Jedenfalls bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage steht dem Antragsteller der geltend gemachte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch, der sich aus einer analogen Anwendung der §§ 1004, 906 BGB oder aufgrund eines grundrechtlichen Anspruchs aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt, teilweise zu (vgl. grundlegend zu dem öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch BVerwG, Urteile vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254; sowie vom 19.01.1998 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Diese Umstände müssen im Sinne einer "Güterabwägung" in eine wertende Gesamtbetrachtung einfließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.04.1991 - 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143 sowie vom 30.04.1992 - 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163; Senatsurteil vom 16.04.2002 - 10 S 2443/00 - NVwZ-RR 2002, 643).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Mit Blick auf die Zumutbarkeit von von Kinderspielplätzen im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung ausgehenden Geräuschimmissionen ist in die vorzunehmende wertende Gesamtbetrachtung vor allem einzustellen, dass Kinderspielplätze in einem reinen und erst recht in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich bauplanungsrechtlich zulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1991 - 4 C 5.88 - NJW 1992, 1779).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Diese Umstände müssen im Sinne einer "Güterabwägung" in eine wertende Gesamtbetrachtung einfließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.04.1991 - 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143 sowie vom 30.04.1992 - 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163; Senatsurteil vom 16.04.2002 - 10 S 2443/00 - NVwZ-RR 2002, 643).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 9 LA 113/04

    Streit über Lärmimmissionen eines Spielplatzes; Verstoß gegen das …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Störungen solcher Art sind grundsätzlich polizeirechtlich oder ordnungsrechtlich zu beseitigen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.05.1989 - 4 B 26.89 - a.a.O.; Nieders.OVG, Beschluss vom 29.06.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93

    Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen von einem gemeindlichen, öffentlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Rn. 9 Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920; sowie Beschluss vom 18.10.2005 - 1 S 1697/05 -), nach der dem Anwohner ein Anspruch auf Einhaltung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen zustehen kann, ist auf die hier in Rede stehende Abwehr von Geräuschimmissionen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Kinderspielplätzen verursacht werden, seit Inkrafttreten von § 22 Abs. 1a BImSchG mit Wirkung zum 28.07.2011 nicht mehr anwendbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 10 S 2443/00

    Lärmschutz - Wohngebiet - Bolzanlage und Skateanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11
    Diese Umstände müssen im Sinne einer "Güterabwägung" in eine wertende Gesamtbetrachtung einfließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.04.1991 - 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143 sowie vom 30.04.1992 - 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163; Senatsurteil vom 16.04.2002 - 10 S 2443/00 - NVwZ-RR 2002, 643).
  • VG Braunschweig, 12.03.2004 - 2 A 205/03

    Beseitigungsanspruch; Lärm; Missbrauch; Spielplatz; Unterlassungsanspruch; …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 10 S 249/14

    Klage wegen Lärm auf einem öffentlichen Bolzplatz

    Indes steht dem Kläger der der Sache nach geltend gemachte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch, der sich aus einer analogen Anwendung der §§ 1004, 906 BGB oder aufgrund eines grundrechtlichen Anspruchs aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt, nicht zu (…vgl. grundlegend zu dem öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch BVerwG, Urteile vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, a.a.O.; sowie vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 -NVwZ 2012, 837).

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass für die Beurteilung der Zumutbarkeit solcher Immissionen jeweils eine Entscheidung im Einzelfall zu treffen ist, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt und die widerstreitenden Interessen abgewogen werden (vgl. hierzu näher Senatsbeschluss vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - 10 S 2471/14

    Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von …

    Denn Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, hier durch Geräusche, ist nach § 22 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG nicht erst dann zu gewähren, wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr eintritt, sondern schon dann, wenn erhebliche Belästigungen auftreten (…vgl. Senatsurteil vom 04.11.2014 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 31.01.2012 - 10 S 2361/11 -, Senatsbeschluss vom 23.02.2012 - 2428/11 -VBlBW 2012, 469).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei …

    Insofern ist eine umfassende situationsbezogene Abwägung aller Umstände des Einzelfalls und ein Ausgleich widerstrebender Interessen vorzunehmen (…st. Rspr., BVwerG, Urt. v. 29.04.1988 - 7 C 33/87 - BVerwGE 79, 254, juris Rn. 15f.;… Senat, Urt. v. 11.04.1994 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920, juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - NVwZ 2012, 677, juris Rn. 7;… Urt. v. 23.05.2014 - 10 S 249/14 - VBlBW 2015, 81 , juris Rn. 24 ).

    Daher besteht im Hinblick auf solche nicht zurechenbaren Immissionen kein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch gegen den Betreiber der Einrichtung aus §§ 1004, 906 BGB analog, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG oder Art. 14 Abs. 1 GG (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O. Rn. 14;… Beschl. v. 19.04.2017 - 10 S 2264/16 - NVwZ-RR 2017, 653 , juris Rn. 7 ;… Bay. VGH, Urt. v. 30.11.1987 - 26 B 82 A.2088 - NVwZ 1989, 269, 272;… HessVGH, Urt. v. 25.07.2011 - 9 A 125/11 - NVwZ-RR 2012, 21, juris Rn. 48;… Urt. v. 10.04.2014, a.a.O. Rn. 37;… im Einzelfall strenger zur Zurechnung Senat, Urt. v. 11.04.1994, a.a.O. Rn. 24).

    Vielmehr ist allgemein anerkannt, dass solchen Missbräuchen grundsätzlich mit polizei- und ordnungsrechtlichen Mitteln zu begegnen ist (…st. Rspr., BVerwG, Beschl. v. 29.05.1989 - 4 B 26/89 - juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O. Rn. 14;… NdsOVG, Beschl. v. 29.06.2006 - 9 LA 113/04 -, NVwZ 2006, 1199, juris Rn. 11;… OVG NRW, Beschl. v. 18.05.2009 - 10 E 289/09 - juris Rn. 3;… HessVGH, Urt. v. 25.07.2011, a.a.O. Rn. 49).

  • VG Aachen, 30.10.2015 - 6 K 1111/15

    Immissionsschutzrecht; Lärm; Basketball; Streetball; Spielplatz; Grünanlage; …

    Rn. 56 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 -, a.a.O., und Urteile vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 -, a.a.O., vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143 ff., sowie vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 -, BVerwGE 90, 163, 165 f.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 16. November 2004 - 22 ZB 04.2269 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 6. März 2012 - 10 S 2428/11 -, und Urteil vom 16. April 2002 - 10 S 2443/00 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 30. November 1999 - 2 UE 263/97 -, alle juris.

    Rn. 92 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1989 - 4 B 26.89 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Januar 2001 - 7 B 6/01 -, NRWE Rn. 16, und vom 27. Juni 2000 - 21 A 3025/99 -, NRWE Rn. 13 ff.; BayVGH, Beschluss vom 3. August 2015 - 22 CE 15.1140 -, juris Rn. 22; VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012 - 10 S 2428/11 -, juris Rn. 14; NdsOVG, Urteil vom 26. März 1996 - 6 L 5539/94 -, OVGE 46, 371; VG Aachen, Urteil vom 7. September 2009 - 6 K 1755/08 -, juris Rn. 56.

    Rn. 100 Vgl. VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012 - 10 S 2428/11 -, juris Rn. 14; VG Aachen, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 6 K 2346/09 -, juris Rn. 38 (zum Missbrauch von Altglascontainer-Standorten).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und …

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und anderer Gerichte geht auch für Anlagen, die ausdrücklich für jedermann ohne Zulassung unentgeltlich zur Verfügung stehen, davon aus, dass es sich um öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde i.S.v. § 10 Abs. 2 GemO handelt, so z.B. für einen Kinderspielplatz (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - VBlBW 2012, 468, juris Rn. 8), ein Kurhaus (…FG Bad.-Württ., Urt. v. 18.10.2018 - 1 K 1458/18 - juris Rn. 76 ), einen Grillplatz (…Senat, Urt. v. 11.04.1984 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920).

    Durch die Widmung kann die Gemeinde für eine öffentliche Einrichtung umfassend die Zulässigkeit ihrer Nutzung bestimmen, z.B. die Häufigkeit der Nutzung festlegen (Senat, Beschl. v. 11.10.1988 - 1 S 2768/88 - GewArch 1989, 311), bestimmte Nutzungsarten ausschließen (Senat, Beschl. v. 16.05.1988 - 1 S 1746/88 - VBlBW 1989, 26), Modalitäten der Benutzung regeln (Senat, Normenkontrollbeschl. v. 08.05.1978 - I 1383/75 - NJW 1979, 1900) und Nutzungszeiten regeln (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.04.2014 - 8 A 2421/11

    Kein Verbot öffentlicher Menschenansammlungen durch Allgemeinverfügung oder …

    Gleichwohl braucht sich der Anlagenbetreiber die Immissionen grundsätzlich jedoch nicht zurechnen zu lassen, die bei missbräuchlicher Nutzung der Anlage entstehen, es sei denn, er hat durch die konkrete Lage und Gestaltung der Einrichtung einen besonderen Anreiz zum Missbrauch geschaffen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. März 2012 - 10 S 2428/11 -, juris Rdnr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung; …

    Bei alldem sind auch die bei Erlass einer Regelungsanordnung potentiell betroffenen öffentlichen Interessen zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.12.2013 - 10 S 1644/13 -, juris; vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 -, VBlBW 2012, 469 m.w.N.).
  • VG Trier, 24.07.2023 - 9 K 1721/23

    Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben

    § 22 Abs. 1a S. 1 BImSchG normiert damit den in der Rechtsprechung seit langem anerkannten Grundsatz, dass der - unvermeidbare - Lärm spielender Kinder regelmäßig keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung darstellt, sodass auch und gerade ein in einem Wohngebiet oder in der Nähe eines Wohngebietes gelegener Kinderspielplatz im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Nutzung unter Anwendung eines großzügigen Maßstabs von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012 - 10 S 2428/11 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Insbesondere stünde es dem in Satz 2 zum Ausdruck kommenden Ziel, eine Einzelfallentscheidung ohne Heranziehung statischer Grenz- und Richtwerte sicherzustellen, entgegen, wenn ein Träger einer öffentlichen Einrichtung durch die Festlegung von Benutzungsregeln einen eigenen Zumutbarkeitsmaßstab begründen könnte (VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012, a.a.O., Rn. 9 f.).

    Die Auswirkungen zweckfremder Nutzungen sind dem Betreiber einer Anlage nur bei Hinzutreten besonderer Umstände zurechenbar, insbesondere dann, wenn er - etwa durch die Standortwahl oder die Gestaltung der Anlage - einen besonderen Anreiz zum Missbrauch geschaffen hat, d.h. wenn in dem bestimmungswidrigen Verhalten eine mit der Einrichtung geschaffene besondere Gefahrenlage zum Ausdruck kommt und der Fehlgebrauch sich damit bei einer wertenden Betrachtungsweise als Folge der konkreten Standortentscheidung erweist bzw. als Folge des Betriebs der Einrichtung anzusehen ist, wenn der Betreiber mithin eine Einrichtung geschaffen hat, bei der ein Missbrauch durch einen nicht zugelassenen Personenkreis wie auch in der Art der Benutzung wahrscheinlich ist (BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1989 - 4 B 26/89 -, juris; VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.).

    Denn öffentlichen Kinderspielplätzen ist die Gefahr nicht bestimmungsgemäßer Nutzung im Grundsatz stets immanent, sodass die Gefahr gelegentlicher Missbräuche unvermeidbar ist (VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch OVG NRW…, Urteil vom 6. März 2006 - 7 A 4591/04 -, juris Rn. 63 m.w. N.;… OVG Nds., Beschluss vom 29. Juni 2006 - 9 LA 113/04 -, juris Rn. 11).

    Störungen solcher Art sind vielmehr polizei- und ordnungsrechtlich zu beseitigen (BVerwG…, Beschluss vom 29. Mai 1989, a.a.O. Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 6. März 2012, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.; OVG NRW…, Urteil vom 6. März 2006, a.a.O., Rn. 63).

  • VG Stuttgart, 11.06.2019 - 2 K 6575/16

    Zweifamilienhaus als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge

    Nach diesen Bestimmungen kann ein Nachbar u. a. Geräusche, welche die Benutzung seines Grundstücks nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, abwehren, wenn sie dem Klagegegner zurechenbar sind, der Nachbar keiner Duldungspflicht unterliegt und die Gefahr der Wiederholung besteht (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 19.01.1989, a.a.O.;… Urt. v. 29.04.1988, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.05.2014, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - juris).

    Daher besteht nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich eine Verantwortlichkeit des öffentlichen Trägers für Störungen, die mit der Nutzung der von ihm betriebenen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen typischerweise einhergehen, mithin in einem funktionalen Zusammenhang stehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O., Rn. 14;… vgl. dazu allgemein: BVerwG, Urt. v. 29.04.1988, a.a.O.;… Urt. v. 19.01.1989, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ. Urt. v. 23.05.2014, a.a.O.).

    Darüber hinaus können im Ausnahmefall auch missbräuchliche, bestimmungswidrige Nutzungen der Einrichtung zurechenbar sein, wenn der Fehlgebrauch der Einrichtung sich bei wertender Betrachtungsweise als Folge der konkreten Standortentscheidung erweist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O., Leitsatz).

  • VG Osnabrück, 09.10.2020 - 6 B 73/20

    AStA; Corona-Leugner; Unterlassungsanspruch; Verschwörungstheorie

    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht dagegen nicht feststellbar, kann eine einstweilige Anordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andernfalls schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existenzielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 -, NVwZ 2012, 837, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2013 - 1 S 347/13

    Erlass und Verkündung gemeindlicher Polizeiverordnungen in Baden-Württemberg

  • VG Aachen, 09.05.2012 - 6 K 1937/09

    Rechte eines Grundstückseigentümers im Hinblick auf die von einem angrenzenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 10 S 81/13

    Zur Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 10 S 2264/16

    Unterlassungsanspruch wegen Lärmimmissionen von einem als öffentliche Einrichtung …

  • VG Stuttgart, 20.08.2013 - 13 K 2046/13

    Errichtung einer Kindertagesstätte im allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2026 - 6 S 242.26
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2020 - 10 S 2012/19

    Zurechnung von Immissionen durch den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 10 A 2559/16

    Sind missbräuchliche Nutzungen eines Spielplatzes dem Betreiber zurechenbar?

  • VG Freiburg, 21.08.2012 - 5 K 529/11

    Nachbarschutz; Bauplanungsrecht - Gebietserhaltungsanspruch; öffentliche …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2022 - 10 S 1870/21

    Untersagung des Betriebs des Kernkraftwerks Neckarwestheim II im Eilverfahren

  • VG Darmstadt, 02.08.2013 - 7 L 765/13

    Kleinspielfeld nach Konzept der offenen Schule verstößt gegen das Gebot der …

  • VG Karlsruhe, 31.05.2019 - 2 K 2532/19

    Vorbeugender Rechtsschutz; Qualifiziertes Rechtsschutzinteresse; Abwehranspruch; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 7 A 1404/12

    Voraussetzung für die Verantwortlichkeit des Betreibers einer öffentlichen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 10 S 30.20

    Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 10 S 1644/13

    Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO - Selbstbindung der Verwaltung - …

  • VG Karlsruhe, 15.09.2025 - 14 K 7766/25

    Rechtsschutzbedürfnis; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Zulässigkeit; …

  • VG München, 19.07.2023 - M 28 K 22.414

    Unterlassung von Nutzungen, Schulgelände, Öffentlich-rechtlicher …

  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 11.4993
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 10 S 28.20

    Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer …

  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4121
  • VG Stuttgart, 10.01.2022 - 4 K 4596/21

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis für …

  • VG München, 26.06.2013 - M 7 K 12.4122
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 10 A 2621/16
  • VGH Hessen, 05.12.2013 - 4 B 1860/13
  • VG Karlsruhe, 23.02.2026 - 14 K 1752/26

    Bindung an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien bei entgeltlicher …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 10 A 2558/16

    Erteilung einer Baugenehmigung für einen Spielplatz i.R.d. Gebots der …

  • VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 107.11

    Schädliche Umwelteinwirkung durch Sportplatznutzung

  • VG Stuttgart, 30.03.2020 - A 4 K 89/20

    Kein Rechtsanspruch und Klagerecht des Flüchtlings gegen den ersuchten …

  • VG Köln, 04.06.2012 - 23 L 538/12

    Verletzung von Nachbarrechten durch Genehmigung eines Kindergartens mit 2 Gruppen …

  • VG Stuttgart, 03.02.2017 - 11 K 8599/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einbürgerung von Ausländern; …

  • VG Stuttgart, 25.03.2020 - 4 K 1639/20

    Vorwegnahme der Hauptsache wegen frühzeitigem Bewerbungwunsch als Lehrkraft an …

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7834
VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175 (https://dejure.org/2012,7834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.2012 - 22 BV 11.2175 (https://dejure.org/2012,7834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 2012 - 22 BV 11.2175 (https://dejure.org/2012,7834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810; Abwehr- und Ausgleichsansprüche von Imkern gegen den "Anbauer"; Einhaltung der guten fachlichen Praxis; wesentliche Beeinträchtigung von Imkereiprodukten durch Pollen der Mais-Linie MON 810; hinreichende ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 43 VwGO, § 1, § 16 b, § 36 a GenTG, § 1004, § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
    Gentechnikrecht: Koexistenz von Bienenhaltung und Anbau von gentechnisch verändertem Mais | Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810; Abwehr- und Ausgleichsansprüche von Imkern gegen den "Anbauer"; Einhaltung der guten fachlichen Praxis; Wesentliche ...

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Kein Anspruch bayerischer Imker auf Schutzmaßnahmen gegen die Verunreinigung ihre Honigs durch den Anbau von Gen-Mais

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 43 VwGO, § 1, § 16 b, § 36 a GenTG, § 1004, § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
    Gentechnikrecht: Koexistenz von Bienenhaltung und Anbau von gentechnisch verändertem Mais | Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810; Abwehr- und Ausgleichsansprüche von Imkern gegen den "Anbauer"; Einhaltung der guten fachlichen Praxis; Wesentliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch bayerischer Imker auf Schutzmaßnahmen gegen die Verunreinigung ihre Honigs durch den Anbau von Gen-Mais

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Gen-Honig-Streit - Rückschlag für bayerische Imker

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Honig mit Gen-Mais-Pollen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 29.03.2012)

    Gen-Honig-Streit: Niederlage für Bienenzüchter

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schutz vor "Gen-Pflanzen" für Imker

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Imker haben keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen Honig-Verunreinigung durch Anbau von Gen-Mais - Anspruch auf Schutzmaßnahmen nicht aus Gentechnikgesetz in Verbindung mit Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung herleitbar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung der Rechtswidrigkeit schlicht hoheitlichen Handelns; Koexistenz des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais mit der Herstellung von Imkereiprodukten; Aufstellen von abstrakt-generellen Grundsätzen für ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 776
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 26.10.2009 - 22 BV 08.1968

    Gefährdung von Imkereiprodukten durch Pollen der genetisch veränderten Maislinie …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
    Das diesbezügliche Berufungsverfahren wurde durch Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Az. 22 BV 08.1968) eingestellt und die Kostenentscheidung wurde der Endentscheidung vorbehalten.

    Mit Beschluss vom 26. Oktober 2009 (Az. 22 BV 08.1968) hat der Verwaltungsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel vorgelegt, über die dieser mit Urteil vom 6. September 2011 (Az. C-442/09) entschieden hat.

    Insoweit werde auf die richtigen Entscheidungsgründe im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. Mai 2008 und die diesbezüglich bestätigenden Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in RdNr. 46 des Vorlagebeschlusses an den Europäischen Gerichtshof vom 26. Oktober 2009 (vormaliges Az. 22 BV 08.1968) Bezug genommen.

    Der Kläger zu 1 hat gegen die im Vorlagebeschluss vom 26. Oktober 2009 (Az. 22 BV 08.1968 RdNrn. 2 und 46) vertretene Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Inverkehrbringensgenehmigung aufgrund eines im Jahr 2007 bei der Europäischen Kommission gestellten Verlängerungsantrags bis zur Entscheidung der Kommission oder des Rates der Europäischen Union fortgilt, nichts mehr eingewandt.

    Auch die im Berufungsverfahren vorgelegten weiteren Untersuchungsergebnisse (vgl. Bl. 241 bis 248 der Gerichtsakte im Verfahren 22 BV 08.1968) führen nicht zu dem Ergebnis, dass ein Eintrag von GVO in den Honig des Klägers zu 1 besonders naheliegend ist.

    Die Argumentation des Klägers zu 1 geht dahin, dass ein Entschädigungsanspruch schon im Vorfeld einer nachgewiesenen Beeinträchtigung anzuerkennen ist (vgl. S. 58 ff. des klägerischen Schriftsatzes vom 21.10.2008 im Verfahren 22 BV 08.1968, Bl. 232 ff. der Akte des VGH).

    Hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens haben der Beklagte und -gesamtschuldnerisch -die Beigeladenen zu 1 und 2 des Berufungsverfahrens sowie die Beigeladene zu 1 des erstinstanzlichen Verfahrens (M. ...) (vgl. BayVGH vom 15.10.2009 Az. 22 BV 08.1968) die Kosten ihrer zurückgenommenen Berufungen zu tragen.

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
    Eine derartige Ausbreitung von GVO, die nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung von Schutzgütern des § 1 Nrn. 1 und 2 GenTG führt, nimmt das Gesetz zugunsten des Einsatzes der "grünen" Gentechnik hin (vgl. BVerfG vom 24.11.2010 BVerfGE 128, 1 RdNr. 230).

    Es führt hierzu aus, bei den in § 16 b Abs. 3 GenTG genannten Grundsätzen der guten fachlichen Praxis handele es sich um normative Vorgaben, die ergänzt und konkretisiert werden durch die Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung, die Empfehlungen der Europäischen Union für Koexistenzmaßnahmen und die in der mitzuliefernden Produktinformation vorgegebenen Anwendungsbestimmungen nach § 16 b Abs. 5 GenTG (vgl. BVerfG vom 24.11.2010 BVerfGE 128, 1 RdNr. 230).

    Die Ausbreitung dieser Organismen soll vielmehr durch einen verantwortungsvollen Umgang nur so weit wie möglich vermieden und bei Unvermeidbarkeit auf ein Mindestmaß reduziert werden (BVerfG vom 24.11.2010 BVerfGE 128, 1 RdNrn. 235 f. unter Hinweis auf BT-Drs. 15/3088, S. 26 f.).

    Was das Ergreifen von sonstigen Vorsorgemaßnahmen betrifft, so ist festzuhalten, dass Vorsorgemaßnahmen umso eher erforderlich und unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zumutbar sind (vgl. BVerfG vom 24.11.2010 BVerfGE 128, 1 RdNr. 236), je geringer die Entfernungen zwischen den Anbauflächen von gentechnisch verändertem Mais und den Bienenständen von Imkern sind.

    § 36 a GenTG dient in verfassungskonformer Weise der Abwehr von (trotz Einhaltung der Vorsorgepflicht und der guten fachlichen Praxis auftretenden) Eigentumsbeeinträchtigungen und dem Ausgleich damit verbundener Vermögensschäden bei benachbarten Produzenten (vgl. BVerfG vom 24.11.2010 BVerfGE 128, 1 RdNr. 276 unter Hinweis auf BT-Drs. 15/3088, S. 30).

  • EuGH, 06.09.2011 - C-442/09

    Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die den Pollen eines GVO enthalten, sind aus …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
    Mit Beschluss vom 26. Oktober 2009 (Az. 22 BV 08.1968) hat der Verwaltungsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel vorgelegt, über die dieser mit Urteil vom 6. September 2011 (Az. C-442/09) entschieden hat.

    Soweit nunmehr aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2011 (Az. C-442/09) ein Normsetzungsprozess für Regelungen zur Koexistenz von "Anbauern" von gentechnisch verändertem Mais und Herstellern von Imkereiprodukten auf der Ebene des Bundes bzw. der Europäischen Union in Gang gekommen ist, ist derzeit offen, bis wann diese Bestrebungen umgesetzt werden können.

    Nach der im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2011 (Az. C-442/09) erfolgten Rücknahme der Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen zu 1 und 2 steht aufgrund des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. Mai 2008 rechtskräftig zwischen den Beteiligten dieses (erstinstanzlichen) Rechtsstreits fest, dass die Imkereiprodukte des Klägers zu 1, soweit sie nachweisbar Bestandteile von Pollen des Maises der Sorte MON 810 enthalten würden, wesentlich beeinträchtigt wären.

    Grund hierfür ist wohl, dass vor Ergehen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2011 (Az. C-442/09) die Europäische Kommission und der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit übereinstimmend der Auffassung waren, dass die Zulassungsvorschriften der Art. 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 nicht für solchen Honig gelten, der unbeabsichtigt Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält (vgl. hierzu BayVGH vom 21.6.2007 Az. 22 CE 07.1294, S. 7 f.).

    Hierzu benötigt der Normgeber eine angemessene Zeitspanne, die jedenfalls derzeit noch nicht überschritten ist, nachdem erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2011 (a.a.O.) die Rechtslage klargestellt hat.

  • VGH Bayern, 21.06.2007 - 22 CE 07.1294

    Imker hat keinen Anspruch auf Abernten von Gen-Maisfeld

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
    Dieser Antrag war letztlich erfolglos (vgl. BayVGH vom 21.6.2007 Az. 22 CE 07.1294).

    Grund hierfür ist wohl, dass vor Ergehen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2011 (Az. C-442/09) die Europäische Kommission und der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit übereinstimmend der Auffassung waren, dass die Zulassungsvorschriften der Art. 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 nicht für solchen Honig gelten, der unbeabsichtigt Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält (vgl. hierzu BayVGH vom 21.6.2007 Az. 22 CE 07.1294, S. 7 f.).

    Zwischen den Anbauflächen und diesem Bienenstand liegt keine freie Natur, sondern die Ortschaft Kaisheim; damit liegt eine Landschaftsstruktur vor, die im Hinblick auf die Bebauung und das Fehlen attraktiver und ergiebiger Trachtquellen im Ortsbereich einen Anflug zu den Anbauflächen in direkter Linie nicht begünstigt, sondern eher eine natürliche Barriere hierfür darstellt (vgl. schon BayVGH vom 21.6.2007 Az. 22 CE 07.1294, S. 10 f.).

    Nach dem Vortrag des Beklagten im Beschwerdeverfahren Az. 22 CE 07.1294 (vgl. S. 24 ff. des Schriftsatzes vom 8.6.2007, Bl. 98 ff. der Akte des VGH), auf den auch das Verwaltungsgericht auf S. 32 seines Urteils Bezug nimmt, erfolgte der bisherige Anbau von Mais der Sorte MON 810 auf den Versuchsflächen in drei separaten Versuchen mit unterschiedlicher Versuchsfrage.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-58/10

    Der Gerichtshof äußert sich zu den Voraussetzungen, unter denen die französischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
    Die Ruhensanordnung der Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 17. April 2009 gelte nur temporär; außerdem habe der Europäische Gerichtshof unter dem 8. September 2011 (Az. C 58/10 u.a.) ein mit dieser Ruhensanordnung vergleichbares französisches Anbauverbot als rechtswidrig eingestuft, weshalb damit gerechnet werden müsse, dass bereits vor der Erneuerung der Zulassung für MON 810 ein Anbau wieder erfolgen könne.

    Die Ruhensanordnung vom 17. April 2009 ist nur temporär gültig, und es kann insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum französischen Anbauverbot (EuGH vom 8.9.2011 Az. C-58/10 u.a.) nicht ausgeschlossen werden, dass sie in absehbarer Zeit wirkungslos wird.

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
    Demgegenüber ist es nicht Aufgabe der Gerichte, noch bestehende fachwissenschaftliche Wissenslücken im Wege einer Beweisaufnahme zu schließen bzw. eine unzureichende Erprobung von Maßnahmen auf diesem Weg auszugleichen; die Ergebnisse einer solchen Beweisaufnahme könnten nämlich die zur Herbeiführung eines neuen Erkenntnisstands nötigen weiteren wissenschaftlichen Studien und deren fachliche Diskussion nicht ersetzen (vgl. BayVGH vom 22.3.2012 Az. 22 ZB 12.149 u.a. RdNr. 18 m.w.N.; BVerfG vom 28.2.2002 NJW 2002, 1638).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
    Eine solche Abänderung bzw. Ergänzung ist auch zulässig, wenn ein Rechtsmittel in der Sache zurückgewiesen wird (vgl. BVerwG vom 23.5.1962 BVerwGE 14, 171).
  • VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 ZB 12.149

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Masthähnchenställe

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
    Demgegenüber ist es nicht Aufgabe der Gerichte, noch bestehende fachwissenschaftliche Wissenslücken im Wege einer Beweisaufnahme zu schließen bzw. eine unzureichende Erprobung von Maßnahmen auf diesem Weg auszugleichen; die Ergebnisse einer solchen Beweisaufnahme könnten nämlich die zur Herbeiführung eines neuen Erkenntnisstands nötigen weiteren wissenschaftlichen Studien und deren fachliche Diskussion nicht ersetzen (vgl. BayVGH vom 22.3.2012 Az. 22 ZB 12.149 u.a. RdNr. 18 m.w.N.; BVerfG vom 28.2.2002 NJW 2002, 1638).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
    Diese zur Wiederholungsgefahr bei erledigten Verwaltungsakten entwickelte Rechtsprechung ist grundsätzlich auch auf den vorliegenden Fall einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO anzuwenden, da hinsichtlich des berechtigten Interesses im Rahmen der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO jedenfalls nicht weniger strenge Anforderungen bestehen als bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwG vom 8.12.1995 BVerwGE 100, 83 m.w.N., vom 28.4.1999 BVerwGE 109, 74 und vom 14.7.1999 BVerwGE 109, 203 ;… Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNrn. 82 ff. zu § 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
    Insbesondere bei schlicht-hoheitlichem Handeln, das unmittelbar zu einer Rechtsverletzung führt, hat die Rechtsprechung nur geringe Anforderungen an die Darlegung einer Wiederholungsgefahr gestellt, weil eine Behörde ihr Handeln in der Regel für rechtmäßig halten und wiederholen wollen wird (vgl. BVerwG vom 15.12.2005 DVBl 2006, 387 und vom 25.1.2012 Az. 6 C 9/11 , jeweils zur Wiederholungsgefahr im Rahmen eines materiellrechtlichen Unterlassungsanspruchs).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04

    Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches …

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf …

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum; …

  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von …

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis; …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2014 - 1 S 1335/13

    Zusicherungsanspruch auf Änderung des Ehenamens bei Eheleuten einer …

    Der Parteibeitritt der Klägerin zu 2, der auch in der Berufungsinstanz nach § 91 VwGO zu beurteilen ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 27.03.2012 - 22 BV 11.2175 - juris Rn. 78;… OVG NRW, Urt. v. 19.11.2010 - 2 A 63/08 - juris Rn. 38 ff., m.w.N.), ist zulässig, da er sachdienlich ist und die Beklagte ihm nicht widersprochen hat.
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21

    Adressat; Baufreiheit; Baugenehmigung; Einvernehmen; Erhaltungssatzung; …

    Der als Klageänderung zu bewertende Parteibeitritt ist gemäß § 91 Abs. 1 i.V.m. § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch im Berufungsverfahren noch möglich, wenn die Beteiligten einwilligen oder das Gericht diesen für sachdienlich hält (…vgl. OVG Berl-Bbg, Urt. v. 27.11.2013 - OVG 6 B 3.12 -, juris Rn. 40; die Zulässigkeit nur für den konkreten Fall verneinend auch BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 7 C 13.12 -, juris Rn. 25, und die Vorinstanz BayVGH, Urt. v. 27.3.2012 - 22 BV 11.2175 -, juris Rn. 78 ff.).
  • OVG Saarland, 26.11.2013 - 3 A 106/12

    Nachträgliche Feststellung der Zulässigkeit einer gewerblichen …

    Rn. 66 BVerwG, Urteil vom 29.4.1997 - 1 C 2/95 -, juris; VGH München, Urteil vom 27.3.2012 - 22 BV 11.2175 -, juris; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 VwGO Rn. 25,.
  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 14 B 19.1279

    Zur Beihilfefähigkeit eines nicht als Arzneimittel zugelassenen Fertigpräparats …

    Rn. 88 Weil sich der Streitwert während des zweitinstanzlichen Verfahrens gegenüber der ersten Instanz verändert hat, sind gesonderte Kostengrundentscheidungen für die erste und die zweite Instanz auszusprechen (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2012 - 22 BV 11.2175 - juris Tenor und Rn. 85;… nachfolgend BVerwG, U.v. 24.10.2013 - 7 C 13.12 - BeckRS 2014, 46927 Tenor und Rn. 57).
  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527

    Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung

    Rn. 30 Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der (vorbeugenden) Feststellungsklage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2012 - 22 BV 11.2175 - juris Rn. 44;… VG München, U. v. 31.3.2009 - M 16 K 07.4837 - juris Rn. 36).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10   

Zitiervorschläge
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OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10 (https://dejure.org/2012,7790)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2012 - 10 N 34.10 (https://dejure.org/2012,7790)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2012 - 10 N 34.10 (https://dejure.org/2012,7790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 BauNVO, § 6 BauNVO, § 12 BauNVO, § 86 Abs 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO
    Zulässigkeit eines Autohauses im reinen Wohngebiet

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 34 Abs 2 BauGB, § 3 BauNVO, § 6 BauNVO, § 12 Abs 1 BauNVO, § 12 Abs 2 BauNVO, § 124 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 1 Nr 4 VwGO, § 124 Abs 1 Nr 5 VwGO
    Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb; Autohandelsbetrieb mit Ausstellungsflächen; Bestimmung der näheren Umgebung; Baugebiet; zur trennenden Wirkung von Straßen; reines Wohngebiet; Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 2 BauGB durch Entsprechen der Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung mit seinen darin vorgesehenen allgemein zulässigen Nutzungen

  • ibr-online

    Kein Autohaus im Wohngebiet!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 2 BauGB durch Entsprechen der Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung mit seinen darin vorgesehenen allgemein zulässigen Nutzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 776
  • BauR 2012, 1285
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB ; Begriff der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
    Ob eine Straße eine trennende oder eine verbindende Wirkung hat, kann nur Ergebnis einer wertenden Betrachtung des konkreten Sachverhalts sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, juris Rn. 18; Beschluss vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 50.94, juris Ls. 1).

    Hinsichtlich des an das Vorhaben angrenzenden Kreuzungsbereiches verkennt der Kläger bereits, dass Verkehrsflächen grundsätzlich nicht zur näheren Umgebung i.S.d. § 34 BauGB gehören, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und damit für die Art der Bebauung keine prägende Bedeutung haben (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000, a.a.O., juris Ls. 1).

    Dabei kommt es entscheidend auf die tatsächlich vorhandene städtebauliche Situation an (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 B 1.00 -, a.a.O., juris Rn. 14;… vgl. auch das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 -, BVerwGE 32, 131, juris Rn. 22).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die erkennbaren "Grundzüge der Planung" (vgl. § 31 Abs. 2 BauGB) nicht berührt werden (…Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 34 Rn. 79; vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000, - BVerwG 4 B 1/00, a.a.O., juris Rn. 34).

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
    Dabei kommt es entscheidend auf die tatsächlich vorhandene städtebauliche Situation an (BVerwG…, Beschluss vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 B 1.00 -, a.a.O., juris Rn. 14; vgl. auch das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 -, BVerwGE 32, 131, juris Rn. 22).

    Der Kläger führt die Passagen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1969 (BVerwG IV C 12.67, a.a.O., juris Rn. 22) zu dem nicht mehr geltenden § 34 BBauGB an und hält für klärungsbedürftig.

  • OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01

    Zulässigkeit eines Kraftfahrzeughandels mit einer Ausstellungsfläche für …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (vgl. Urteil vom 15. August 2003 - OVG 2 B 18.01 -, NVwZ-RR 2004, S. 556, juris) sei das Vorhaben als gewerbliche Gesamtanlage nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 BauNVO auf dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück unzulässig, weil die Eigenart der näheren Umgebung einem reinen Wohngebiet entspreche (vgl. näher EA S. 3 ff.).

    Bei einer kleinteiligen Bau- und Nutzungsstruktur kann auf eine Umgebung mit vergleichsweise geringerem Umkreis abzustellen sein (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 15. August 2003, a.a.O., Rn. 16;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. September 2011, § 34 Rn. 36).

  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
    Ob eine Straße eine trennende oder eine verbindende Wirkung hat, kann nur Ergebnis einer wertenden Betrachtung des konkreten Sachverhalts sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, juris Rn. 18; Beschluss vom 10. März 1994 - BVerwG 4 B 50.94, juris Ls. 1).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - BVerwG 4 B 74.03 -, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21. Februar 2012 - OVG 10 N 13.12 -).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
    Für den Bestandsschutz ist kennzeichnend, dass er die bauliche Anlage nur in der jeweiligen Funktion deckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG IV C 32.71 -, BVerwGE 47, 185, juris Rn. 13; siehe auch Decker, BayVBl. 2011, 517 [528]).
  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt hat (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2001 - BVerwG 6 B 6.01 -, NVwZ 2001, S. 922, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …

    Denn die Betrachtung ist auf das Wesentliche zurückzuführen und das relativ kleine eingeschossige remisenartige Gebäude mit Brandwand zum Grundstück der Beigeladenen prägt die Umgebung und den bodenrechtlichen Charakter des Vorhabengrundstücks nicht und kann daher hier außer Acht gelassen werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Juni 2009 - BVerwG 4 B 50.08 -, BauR 2009, 1564, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2023 - 10 N 88.20

    Öffentliches Baurecht: Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Schaffung …

    Allerdings geht es hier nicht - wie in der vom Verwaltungsgericht (EA S. 8) zitierten Entscheidung des erkennenden Senats (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 - juris Rn. 18) - um die vermeintliche Erweiterung einer wohngebietsunverträglichen Nutzung (Autohaus in einem faktischen reinen Wohngebiet, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2012, a.a.O., Rn. 1), worauf die Klägerin zurecht hinweist (…Zulassungsbegründung, a.a.O., S. 22 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2013 - 10 N 91.12

    Baurecht, Naturschutz: Bauverbot (im Außenbereich) im Abstand von 50 m von einer …

    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).
  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15

    Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig

    Rn. 63 2.5.1. Zwar ist § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB auf Vorhaben nicht anwendbar, wenn - wie hier - die nähere Umgebung, in dem das streitbefangene Grundstück belegen ist, einem faktischen Baugebiet im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung entspricht; § 34 Abs. 3a BauGB setzt vielmehr einen Fall des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB voraus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 LA 109/08 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, a.a.O., § 34 Rn 87b;… Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 12. Auflage 2014, § 34 Rn. 77;… Dürr, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand Februar 2015, § 34 Rn. 107a).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11

    Baugenehmigung; Erweiterung einer Gaststätte; Bestimmung der näheren Umgebung; …

    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).

    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2003 - BVerwG 4 B 74.03 -, juris Rn. 2; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012, a.a.O., juris Rn. 6).

    Es ist damit von dem zutreffenden Ansatz ausgegangen, dass bei der Bewertung nach § 34 Abs. 2 BauGB, ob die Eigenart der näheren Umgebung einem der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Baugebiet entspricht, die Betrachtung auf Wesentliches zurückgeführt werden muss, weshalb außer Acht gelassen werden kann, was die Umgebung nicht prägt oder gar als Fremdkörper erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012, a.a.O., juris Rn. 12).

  • VG Schleswig, 08.04.2015 - 8 B 6/15

    Nutzungsuntersagung für eine Hundepension; Variationsbreite einer Baugenehmigung …

    Des Weiteren ist § 34 Abs. 3a BauGB nicht anwendbar, wenn die nähere Umgebung, in dem das streitbefangene Grundstück belegen ist, einem faktischen Baugebiet im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der BauNVO entspricht; § 34 Abs. 3a setzt vielmehr einen Fall des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB voraus (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 08. Februar 2011 - 1 LA 109/08 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 - juris;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 114. EL 2014, § 34 Rn 87b m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10

    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der …

    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 1 A 279/18

    Kurierdienst; Gebietsverträglichkeit; allgemeines Wohngebiet; typisierende …

    Entsprechend dem Wortlaut der Norm bezieht sich der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB nur auf Vorhaben nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB , nicht also auf Vorhaben, deren Zulässigkeit - wie hier - sich nach § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt (…BVerwG, Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, juris Rn. 34;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Mai 2017, § 34 Rn. 87b; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 10 N 58.10

    Baurecht: Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans; Grundzüge der Planung; …

    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 10 N 21.10

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich - Außerbetrachtlassen eines Gebäudes, …

    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 10 N 6.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel, besondere tatsächliche und …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu dauerhaften …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17

    Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …

  • VG München, 18.08.2014 - M 8 SN 14.3226

    Unbeplanter Innenbereich; übergeleitete Baulinie; faktisches reines Wohngebiet; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - 10 N 1.13

    Straße als Abschluss des Bebauungszusammenhangs zum Außenbereich - Verwertbarkeit …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2013 - 10 N 39.13

    Baueinstellungsverfügung; Ausführung eines baugenehmigungspflichtigen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - 10 N 43.09

    Vorbescheid; Antrag; Vorbescheidsfrage; Bauvorhaben; Bestimmtheit; …

  • VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15

    Änderung der Nutzung eines Gebäudes; Bürogebäude statt Wohnnutzung

  • VG Cottbus, 20.09.2018 - 3 K 1273/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 10 N 42.15

    Gebot zur Wahrung des rechtlichen Gehörs; Anspruch auf Ablegung von …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11

    Evidenzkontrolle im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Werbeanlage

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