Rechtsprechung
| FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10 K |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 66 Abs 5; AktG § 273 Abs 4; FGO § 62
Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus einem Grundstücksverkauf im Zusammenhang mit einer aufgelösten Gesellschaft in der Rechtsform einer "private company limited by shares" (Limited); Möglichkeit der Behandlung einer englischen Limited für Zwecke des deutschen ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Finanzgerichtsordnung: - Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2012, 533
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (33)
- BFH, 26.03.1980 - I R 111/79
Beiladung - GmbH - Löschung aus dem Handelsregister - Auflösung einer GmbH
Auszug aus FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH zu im Handelsregister gelöschten und damit beendeten Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht, diese solange als fortbestehend anzusehen, wie sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen haben und gegen sie gerichtete Bescheide angreifen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 26.3.1980 I R 111/79, BStBl II 1980, 587, unter 2.a;… BFH-Beschlüsse vom 23.1.1985 I B 36/83, BFH/NV 1986, 41, unter 1.;… vom 16.5.1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796, unter 1.).Diese Beurteilung entspricht zudem der Rechtslage, die für nach deutschem Recht gegründete Kapitalgesellschaften für den Fall einer Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gilt (vgl. etwa BFH-Urteil in BStBl II 1980, 587, unter 2.b;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1986, 41, unter 1.;… in BFH/NV 1990, 796, unter 1.;… anders für den Fall der Löschung einer GmbH wegen eines Satzungsmangels allerdings BFH-Beschluss vom 11.4.2001 I B 130/00, BFH/NV 2001, 1284, unter II.2.: fortbestehende Vertretung durch die früheren Geschäftsführer als Liquidatoren).
Für beendete Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht kann analog § 66 Abs. 5 Satz 2 GmbHG, § 273 Abs. 4 AktG vom Registergericht ein Nachtragsliquidator bestellt werden und für die als fortbestehend geltende Gesellschaft handeln (vgl. etwa BFH-Urteil in BStBl II 1980, 587, unter 2.c, mit Ausführungen zur Zulässigkeit der Bestellung eines Nachtragsliquidators auch ohne Vorliegen von Vermögen für Zwecke anderweitiger Abwicklungsmaßnahmen).
Für beendete Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht hat der BFH eine entsprechende Anwendung der Regelung im finanzgerichtlichen Verfahren jedoch auf solche Fälle beschränkt, in denen ein solcher Beteiligter beigeladen werden muss (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1980, 587, unter 2.d;… BFH-Beschluss vom 15.4.1992 IX B 164/91, BFH/NV 1993, 369).
- OLG Nürnberg, 10.08.2007 - 13 U 1097/07
Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited; Bestellung eines …
Auszug aus FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Rn. 24 Angesichts der vorgenannten Regelungen geht der Senat davon aus, dass die Auflösung ("dissolution") einer englischen Limited nach dem englischen Gesellschaftsrecht unmittelbar zur Beendigung der Gesellschaft führt, diese also nach dieser Rechtsordnung rechtlich nicht mehr existent ist (ebenso das Thüringische OLG, Beschluss vom 22.8.2007 6 W 244/07, GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.5.2010 I-24 U 160/09, 24 U 160/09, ZIP 2010, 1852, unter I.1.a; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.8.2007 13 U 1097/07, GmbHR 2008, 41, unter 1.a; KG Berlin, Beschlüsse vom 15.10.2009 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316 sowie vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497).Zwar wird dort offenbar - insoweit enger als für Zwecke des Steuerrechts - angenommen, dass eine aufgelöste englische Limited nach deutschem Recht nur dann noch als sog. "Restgesellschaft" fortbesteht, soweit sie in Deutschland noch Vermögen besitzt, das sonst keinem Rechtsträger zugeordnet werden kann (vgl. Thüringisches OLG, Beschluss in GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b; OLG Düsseldorf, Beschluss in ZIP 2010, 1852, unter I.1.a; OLG Nürnberg, Beschluss in GmbHR 2008, 41, unter 1.d; KG Berlin, Beschlüsse vom 15.10.2009 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316 sowie vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497; weitergehend allerdings wohl im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Sächsisches LAG, Urteil vom 15.1.2010 3 Sa 716/08, juris, unter II.B.2., für Zwecke einer Kündigungsschutzklage, Revision anhängig unter Az. 6 AZR 178/10).
Diesbezüglich wird zum Teil angenommen, dass - jedenfalls für den Fall einer Auflösung aufgrund von Versäumnissen der bisherigen gesetzlichen Vertreter (die insbesondere in der fehlenden Einreichung von Gewinnermittlungen beim Companies House denkbar seien) - analog § 66 Abs. 5 GmbHG, § 273 Abs. 4 AktG ein Nachtragsliquidator zu bestellen sei (so der Beschluss des Thüringischen OLG in GmbHR 2007, 1109 sowie des KG Berlin vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497; ebenso etwa auch Möhlenbrock in FS für Schaumburg, 2009, 913, 927 und 936), oder nach § 1913 BGB ein Pfleger bestellt werden könne (so der Beschluss des OLG Nürnberg in GmbHR 2008, 41).
Gleiches gilt für die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des OLG Nürnberg in GmbHR 2008, 41) des Weiteren aufgebrachte Möglichkeit zur Bestellung eines Pflegers nach § 1913 BGB.
- OLG Jena, 22.08.2007 - 6 W 244/07
Fortbestand einer englischen Limited nach Löschung im Handelsregister …
Auszug aus FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Rn. 24 Angesichts der vorgenannten Regelungen geht der Senat davon aus, dass die Auflösung ("dissolution") einer englischen Limited nach dem englischen Gesellschaftsrecht unmittelbar zur Beendigung der Gesellschaft führt, diese also nach dieser Rechtsordnung rechtlich nicht mehr existent ist (ebenso das Thüringische OLG, Beschluss vom 22.8.2007 6 W 244/07, GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.5.2010 I-24 U 160/09, 24 U 160/09, ZIP 2010, 1852, unter I.1.a; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.8.2007 13 U 1097/07, GmbHR 2008, 41, unter 1.a; KG Berlin, Beschlüsse vom 15.10.2009 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316 sowie vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497).Hieran ändert auch nichts, dass der "Vermögensanfall" bei der englischen Krone sich nicht auf im Ausland belegenes Vermögen erstreckt (so ausdrücklich das Thüringer OLG, Beschluss in GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b;… vgl. hierzu zudem Cranshaw, jurisPR-HaGesR 1/2011 Anm. 4, unter C.4., sowie Möhlenbrock in Festschrift für Schaumburg, 2009, S. 913, 926 f.).
Zwar wird dort offenbar - insoweit enger als für Zwecke des Steuerrechts - angenommen, dass eine aufgelöste englische Limited nach deutschem Recht nur dann noch als sog. "Restgesellschaft" fortbesteht, soweit sie in Deutschland noch Vermögen besitzt, das sonst keinem Rechtsträger zugeordnet werden kann (vgl. Thüringisches OLG, Beschluss in GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b; OLG Düsseldorf, Beschluss in ZIP 2010, 1852, unter I.1.a; OLG Nürnberg, Beschluss in GmbHR 2008, 41, unter 1.d; KG Berlin, Beschlüsse vom 15.10.2009 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316 sowie vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497; weitergehend allerdings wohl im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Sächsisches LAG, Urteil vom 15.1.2010 3 Sa 716/08, juris, unter II.B.2., für Zwecke einer Kündigungsschutzklage, Revision anhängig unter Az. 6 AZR 178/10).
Diesbezüglich wird zum Teil angenommen, dass - jedenfalls für den Fall einer Auflösung aufgrund von Versäumnissen der bisherigen gesetzlichen Vertreter (die insbesondere in der fehlenden Einreichung von Gewinnermittlungen beim Companies House denkbar seien) - analog § 66 Abs. 5 GmbHG, § 273 Abs. 4 AktG ein Nachtragsliquidator zu bestellen sei (so der Beschluss des Thüringischen OLG in GmbHR 2007, 1109 sowie des KG Berlin vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497; ebenso etwa auch Möhlenbrock in FS für Schaumburg, 2009, 913, 927 und 936), oder nach § 1913 BGB ein Pfleger bestellt werden könne (so der Beschluss des OLG Nürnberg in GmbHR 2008, 41).
- BFH, 22.07.2002 - V R 55/00
Gelöschte GmbH; Wirksamkeit der Prozessvollmacht
Auszug aus FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Insbesondere können in einem solchen Fall die Kosten auch dem vollmachtlosen Prozessvertreter auferlegt werden, wenn er den Rechtsstreit veranlasst hat (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1601, unter II.5.).Allerdings gilt dieser dann nicht als Veranlasser, wenn er gutgläubig im Besitz einer tatsächlich erteilten Vollmacht ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1601, unter II.5., unter Hinweis auf BGH-Beschluss vom 4.3.1993 V ZB 5/93, NJW 1993, 1865 zu einem geschäftsunfähigen Kläger; siehe auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.5.1996 24 W 18/96, NJW-RR 1996, 1213 zu einer tatsächlich nicht existenten ausländischen Gesellschaft).
Jedenfalls rechtskundige Vertreter müssten zudem die (prozess-)rechtlichen Folgen einer solchen Löschung kennen (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1601, unter II.5.).
- OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09
Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft
Auszug aus FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Rn. 24 Angesichts der vorgenannten Regelungen geht der Senat davon aus, dass die Auflösung ("dissolution") einer englischen Limited nach dem englischen Gesellschaftsrecht unmittelbar zur Beendigung der Gesellschaft führt, diese also nach dieser Rechtsordnung rechtlich nicht mehr existent ist (ebenso das Thüringische OLG, Beschluss vom 22.8.2007 6 W 244/07, GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.5.2010 I-24 U 160/09, 24 U 160/09, ZIP 2010, 1852, unter I.1.a; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.8.2007 13 U 1097/07, GmbHR 2008, 41, unter 1.a; KG Berlin, Beschlüsse vom 15.10.2009 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316 sowie vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497).Zwar wird dort offenbar - insoweit enger als für Zwecke des Steuerrechts - angenommen, dass eine aufgelöste englische Limited nach deutschem Recht nur dann noch als sog. "Restgesellschaft" fortbesteht, soweit sie in Deutschland noch Vermögen besitzt, das sonst keinem Rechtsträger zugeordnet werden kann (vgl. Thüringisches OLG, Beschluss in GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b; OLG Düsseldorf, Beschluss in ZIP 2010, 1852, unter I.1.a; OLG Nürnberg, Beschluss in GmbHR 2008, 41, unter 1.d; KG Berlin, Beschlüsse vom 15.10.2009 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316 sowie vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497; weitergehend allerdings wohl im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Sächsisches LAG, Urteil vom 15.1.2010 3 Sa 716/08, juris, unter II.B.2., für Zwecke einer Kündigungsschutzklage, Revision anhängig unter Az. 6 AZR 178/10).
Zum Teil wird jedoch offenbar auch von einer fortbestehenden Vertretung durch den bzw. die bisherigen Vertretungsorgane ausgegangen (so wohl - allerdings ohne hierauf ausdrücklich einzugehen - OLG Düsseldorf, Beschluss in ZIP 2010, 1852).
- FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10
Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der …
Auszug aus FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Rn. 7 Zugleich hat die vorgenannte GbR als Prozessvertreter im Namen der Klägerin einen gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Bescheids gestellt, der beim FG Münster unter dem Aktenzeichen 9 V 3872/10 geführt wurde.Der Berichterstatter hat in dem vorgenannten AdV-Verfahren auf die Frage hingewiesen, ob bei einer aufgelösten ("dissolved") englischen Limited der bisherige "director" weiterhin vertretungsbefugt und die Klägerin daher handlungs- und prozessfähig sowie die von X erteilte Prozessvollmacht wirksam sei (siehe gerichtliches Schreiben vom 4.3.2011, Bl. 63 f. der GA 9 V 3872/10).
Hierzu hat er eine weitere Vollmacht (in Kopie) mit dem vorgenannten Datum eingereicht, in der als Sache "X....." und als Gegenstand des Mandats "steuerliche Vertretung" bezeichnet war (Bl. 157 der GA 9 V 3872/10).
- KG, 12.03.2010 - 14 AktG 1/09
Freigabeverfahren: Frist für einen Freigabeantrag; Vorrangigkeit des Interesses …
Auszug aus FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Rn. 24 Angesichts der vorgenannten Regelungen geht der Senat davon aus, dass die Auflösung ("dissolution") einer englischen Limited nach dem englischen Gesellschaftsrecht unmittelbar zur Beendigung der Gesellschaft führt, diese also nach dieser Rechtsordnung rechtlich nicht mehr existent ist (ebenso das Thüringische OLG, Beschluss vom 22.8.2007 6 W 244/07, GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.5.2010 I-24 U 160/09, 24 U 160/09, ZIP 2010, 1852, unter I.1.a; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.8.2007 13 U 1097/07, GmbHR 2008, 41, unter 1.a; KG Berlin, Beschlüsse vom 15.10.2009 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316 sowie vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497).Zwar wird dort offenbar - insoweit enger als für Zwecke des Steuerrechts - angenommen, dass eine aufgelöste englische Limited nach deutschem Recht nur dann noch als sog. "Restgesellschaft" fortbesteht, soweit sie in Deutschland noch Vermögen besitzt, das sonst keinem Rechtsträger zugeordnet werden kann (vgl. Thüringisches OLG, Beschluss in GmbHR 2007, 1109, unter II.1.b; OLG Düsseldorf, Beschluss in ZIP 2010, 1852, unter I.1.a; OLG Nürnberg, Beschluss in GmbHR 2008, 41, unter 1.d; KG Berlin, Beschlüsse vom 15.10.2009 8 U 34/09, GmbHR 2010, 316 sowie vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497; weitergehend allerdings wohl im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Sächsisches LAG, Urteil vom 15.1.2010 3 Sa 716/08, juris, unter II.B.2., für Zwecke einer Kündigungsschutzklage, Revision anhängig unter Az. 6 AZR 178/10).
Diesbezüglich wird zum Teil angenommen, dass - jedenfalls für den Fall einer Auflösung aufgrund von Versäumnissen der bisherigen gesetzlichen Vertreter (die insbesondere in der fehlenden Einreichung von Gewinnermittlungen beim Companies House denkbar seien) - analog § 66 Abs. 5 GmbHG, § 273 Abs. 4 AktG ein Nachtragsliquidator zu bestellen sei (so der Beschluss des Thüringischen OLG in GmbHR 2007, 1109 sowie des KG Berlin vom 12.3.2010 14 AktG 1/09, AG 2010, 497; ebenso etwa auch Möhlenbrock in FS für Schaumburg, 2009, 913, 927 und 936), oder nach § 1913 BGB ein Pfleger bestellt werden könne (so der Beschluss des OLG Nürnberg in GmbHR 2008, 41).
- BFH, 12.07.1999 - IX S 8/99
Prozessunfähiger Kl., Prozessvertreter
Auszug aus FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Für den Fall, dass ein nicht prozessfähiger Beteiligter selbst klagen will, hat er sie dagegen abgelehnt (vgl. BFH-Beschluss vom 12.7.1999 IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631, unter 1.;… BFH, Entscheidung des Vorsitzenden vom 2.12.1986 VIII R 148/85, BFH/NV 1987, 379).Hiermit sei allein die Situation einer notwendigen Beiladung vergleichbar, da das Verfahren ohne eine solche nicht fortgeführt werden könne (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1631, unter 1.;… BFH, Entscheidung des Vorsitzenden in BFH/NV 1987, 379).
- BFH, 02.12.1986 - VIII R 148/85
Pflicht des Gerichts zur Bestellung eines Prozesspflegers auf Antrag einer nicht …
Auszug aus FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Für den Fall, dass ein nicht prozessfähiger Beteiligter selbst klagen will, hat er sie dagegen abgelehnt (…vgl. BFH-Beschluss vom 12.7.1999 IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631, unter 1.; BFH, Entscheidung des Vorsitzenden vom 2.12.1986 VIII R 148/85, BFH/NV 1987, 379).Hiermit sei allein die Situation einer notwendigen Beiladung vergleichbar, da das Verfahren ohne eine solche nicht fortgeführt werden könne (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1631, unter 1.; BFH, Entscheidung des Vorsitzenden in BFH/NV 1987, 379).
- OLG Karlsruhe, 01.02.1996 - 2 WF 155/95
Auszug aus FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10
Rn. 37 Die Kosten des Verfahrens können jedoch auch einem als Veranlasser anzusehenden Dritten auferlegt werden, etwa einem für den Beteiligten auftretenden vollmachtlosen Vertreter, der den gutgläubigen Prozessvertreter beauftragt hat (vgl. insb. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.1996 24 W 38/96, OLGR Frankfurt 1997, 291: die für eine nicht existierende ausländische Gesellschaft auftretende und den Prozessvertreter beauftragende Person;… siehe auch ohne Einschaltung eines Prozessvertreters etwa BFH-Beschlüsse vom 18.1.1988 I B 154/87, BFH/NV 1988, 514: bisheriger Geschäftsführer einer gelöschten GmbH;… vom 31.7.1991 I B 32/91, BFH/NV 1992, 397: in seiner Vertretungsmacht beschränkter Nachtragsliquidator; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.2.1996 2 WF 155/95, 2 WF 158/95, FamRZ 1996, 1335: Klageerhebung des nicht sorgeberechtigten Vaters im Namen des minderjährigen Kindes).Der Dritte ist in diesem Fall allerdings als weiterer Verfahrensbeteiligter ins Rubrum der Entscheidung aufzunehmen (so offenbar auch die Handhabung der Vorinstanz zu OLG Karlsruhe in FamRZ 1996, 1335; hierzu auch Vollkommer/Schwaiger, FamRZ 1996, 1336 f. m.w.N. zur zivilprozessualen Beurteilung).
- BFH, 23.07.1985 - VII B 29/85
Antrag auf Aufhebung der Anordnung der einstweiligen Verfügung zur Eröffnung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 3 Sa 716/08
Eingruppierung einer Altenpflegerin nach dem MTV Pro Seniore - Bewährungsaufstieg …
- BFH, 16.05.1989 - V B 5/89
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund Wegfalls der …
- KG, 15.10.2009 - 8 U 34/09
Prozessführung einer englischen Limited: Parteifähigkeit nach Löschung und …
- BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
- BFH, 27.04.2000 - I R 65/98
Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH
- BFH, 16.04.2007 - I B 115/06
NZB: GmbH, Löschung im HR
- BFH, 27.11.2002 - X R 37/01
Streitgenossen, Nachweis der Bevollmächtigung
- BFH, 11.04.2001 - I B 130/00
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Prozessfähigkeit einer wegen Satzungsmängel …
- BFH, 22.10.1986 - IX R 178/85
Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung
- OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 24 W 18/96
- BFH, 15.04.1992 - IX B 164/91
Anfechtbarkeit prozeßleitender Verfügungen im Rahmen einer Beschwerde
- BFH, 31.07.1991 - I R 32/91
- BFH, 18.01.1988 - I B 154/87
Vertreungszwang vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
- OLG Frankfurt, 28.10.1996 - 24 W 38/96
- EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit
- EuGH, 09.03.1999 - C-212/97
Centros - "Niederlassungsfreiheit - Errichtung einer Zweigniederlassung durch …
- EuGH, 30.09.2003 - C-167/01
Inspire Art - "Artikel 43 EG, 46 EG und 48 EG - Gesellschaft, die in einem …
- BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98
Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres …
- BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03
Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company
- BFH, 28.01.2004 - I B 210/03
Ausländische KapG - Fortbestehen trotz Löschung
- BFH, 11.11.2009 - I B 153/09
Fehlen einer Prozessvollmacht bei Vertretung durch Rechtsanwalt - …
- BFH, 23.01.1985 - I B 36/83
Auswirkungen einer Löschung aus dem Handelsregister auf die Beteiligungsfähigkeit …
- FG Köln, 08.10.2015 - 13 K 2932/14
Ergehen wirksamer Schätzungsbescheide gegenüber einer zwischenzeitlich …
Rn. 42 Demzufolge ist auch eine gelöschte britische Limited beteiligtenfähig (ebenso FG Münster, Gerichtsbescheid vom 26. Juli 2011 9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533, rkr.).Für die Beteiligtenfähigkeit ist nach Überzeugung des Senats insbesondere unerheblich, ob die Limited noch Vermögen in Deutschland hat und ob dadurch nach zivilrechtlicher Rechtsprechung eine sog. Rest- oder Spaltgesellschaft (vgl. hierzu FG Münster, Gerichtsbescheid vom 26. Juli 2011 9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533, rkr.; BMF-Schreiben vom 6. Januar 2014 IV C 2 - S 2701/10/10002, BStBl I 2014, 111; jeweils m.w.N.) entsteht.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Ausführungen in der Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 26. Juli 2011 (9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533).
Auch wenn man davon ausgeht, dass sich die Rechtsfolgen nach britischem Recht ("Vermögensanfall bei der englischen Krone") nicht auf im Ausland belegenes Vermögen erstrecken (so Gerichtsbescheid des FG Münster vom 26. Juli 2011, 9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533; Beschluss des Thüringer Oberlandesgericht vom 22. August 2007 6 W 244/07, NZG 2007, 877) und dies europarechtlich unbedenklich ist (vgl. Beschluss des EuGH vom 12. Januar 2012 C-497/08, Slg 2010, I-101-112), hat der Gesetzgeber bislang eine eigenständige Rechtsgrundlage zur (steuerrechtlichen) Vertretung einer gelöschten britischen Limited (oder anderer ausländischer Kapitalgesellschaften) nicht geschaffen.
Rn. 51 Soweit die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 6. Januar 2014 (…IV C 2 - S 2701/10/10002, BStBl I 2014, 111, Rn. 6; zuvor bereits Verfügung der OFD Hannover vom 3. Juli 2009, DStR 2009, 1585; kritisch hierzu bereits Gerichtsbescheid des FG Münster vom 26. Juli 2011 9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533) sowie Teile der zivilrechtlichen Rechtsprechung (so wohl Thüringer OLG vom 22. August 2007 6 W 244/07, NZI 2008, 260) hingegen eine grundsätzliche Vertretungsmacht durch die bisherigen Vertretungsorgane annehmen, überzeugt dies nicht, da eine Rechtsgrundlage nicht genannt wird und auch nicht ersichtlich ist.
Unabhängig von der Frage, ob die Vorschrift für Aktivprozesse, welche im Finanzgerichtsverfahren allerdings den Regelfall darstellen, anwendbar ist (vgl. hierzu Gerichtsbescheid des FG Münster vom 26. Juli 2011 9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533 m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 12. Juli 1999 IX S 8/99, BFH/NV 1999, 1631, wonach die Vorschrift im Finanzprozess über ihren wörtlichen Anwendungsbereich nur für Beiladungen angewendet wird, nicht aber, wenn eine prozessunfähige Person ihrerseits klagen will) und ob "Gefahr im Verzug" vorliegt, wurde im Streitfall kein Prozesspfleger bestellt und musste nach der vorgenannten Rechtsprechung (vgl. aus der Kommentarliteratur auch Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 58 FGO Tz. 23) auch nicht bestellt werden.
- FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 - 7 K 7108/13
Umsatzsteuerliche Zurechnung von Umsätzen einer gelöschten Limited
652 Abs. 5 Companies Act 1985 ihre Rechtsfähigkeit, und ihr Vermögen fällt an die englische Krone (so auch Finanzgericht - FG - Münster, Urteil vom 26.07.2011 9 K 3871/10 K, Entscheidungen der FG - EFG - 2012, 533, 2. Ls.).Leitsatz; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2010 I-24 U 160/09, BeckRS 2010, 22026; für den Fortbestand der Ltd nach ihrer Registerlöschung als Liquidationsgesellschaft für steuerliche Zwecke auch FG Münster, Urteil vom 26.07.2011 9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533, 2. Ls.; Bundesministerium der Finanzen - BMF -, Schreiben vom 06.01.2014 IV C 2 - S 2701/10/10002, Bundessteuerblatt - BStBl - I 2014, 111, Rn. 04).
Auch für die Liquidation des deutschen Restvermögens sind nicht die bisherigen Directors, sondern nur noch vom Gericht in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 5 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG - zu bestellende Liquidatoren vertretungsbefugt (OLG Jena, Beschluss vom 22.08.2007 6 W 244/07, BeckRS 2007, 14365, 3. Ls.; FG Münster, Urteil vom 26.07.2011 9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533, 4. Ls.).
- BFH, 10.12.2019 - I B 11/19
Notwendige Beiladung einer aufgelösten englischen Limited
Rn. 16 d) Die vom FG festgestellte Auflösung der Ltd. führt zu keinem anderen Ergebnis, und zwar selbst dann nicht, wenn sie nach englischem Gesellschaftsrecht rechtlich nicht mehr existent gewesen sein sollte (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 26.07.2011 - 9 K 3871/10 K, GmbH-Rundschau 2011, 1225, m.w.N.).
- FG Köln, 19.07.2018 - 13 K 3142/13
Haftung: "Director" einer gelöschten britischen Limited haftet weiterhin für …
Dass die Einsprüche von ihm nach Einlegung nicht weiter begründet wurden und er gegen die Einspruchsentscheidungen vom 24.07.2009 nachfolgend keine Klage erhoben hat, ist insoweit unschädlich: Zwar konnten die Einspruchsentscheidungen trotz zwischenzeitlicher, nach britischem Recht konstitutiver Löschung der Ltd. aus dem britischen Unternehmensregister dem Kläger gegenüber mit Wirkung für die Ltd. bekannt geben werden (passive Vertretungsmacht;… zur konstitutiven Wirkung der Löschung einer britischen Limited aus dem Companies House vgl. Senatsurteil vom 08.10.2015 - 13 K 2932/14, EFG 2016, 388 Rn. 27 und FG Münster, Urteil vom 26.07.2011 - 9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533). - LG Bonn, 28.11.2017 - 33 T 944/15
Auflösung der englischen Limited
Ist eine Limited aufgelöst ("dissolved"), hat dies unmittelbar zur Folge, dass ihr gesamtes etwaig noch vorhandenes Vermögen im britischen Hoheitsgebiet als sog. "bona vacantia" (herrenloses Gut) gilt und der englischen Krone anfällt (siehe sec. 1012 M Act 2006; s. zum Ganzen auch FG Münster, Gerichtsbescheid v. 26.7.2011 - 9 K 3871/10 K, BeckRS 2011, 96596).Rn. 16 Hieraus folgt, dass die Auflösung ("dissolution") einer englischen Limited nach dem englischen Gesellschaftsrecht unmittelbar zur Beendigung der Gesellschaft führt, diese also nicht mehr existent ist (ebenso FG Münster, Gerichtsbescheid v. 26.7.2011 - 9 K 3871/10 K, BeckRS 2011, 96596; KG, Beschl. v. 15.10.2009 - 8 U 34/09; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.5.2010 - I-24 U 160/09; LG Duisburg, NZG 2007, 637, 638).
- FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15
Aussetzung des Verfahrens bis zur wirksamen Bestellung eines vertretungsbefugten …
Nach englischem Gesellschaftsrecht kann eine aufgelöste Limited offenbar nur durch eine Rückgängigmachung der Registerlöschung wieder handlungsfähig werden (vgl. FG Münster Gerichtsbescheid vom 26.07.2011 9 K 3871/10 K, juris, Rz. 26;… siehe auch BGH-Beschluss vom 19.01.2017 VII ZR 112/14, juris, Rz. 25 ff.). - FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10
Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der …
Klage, die beim FG Münster unter dem Aktenzeichen 9 K 3871/10 geführt wird. - FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12
Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten …
Rn. 33 a) Rechtsanwälte müssen die prozessrechtlichen Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH kennen, was ihre Gutgläubigkeit ausschließt, wenn sie wie A und B im Streitfall auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kennen müssen (vgl. FG Münster Gerichtsbescheid vom 26. Juli 2011 9 K 3871/10 K, EFG 2012, 533 ).
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Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 133a Abs 4 FGO, § 6 FGO, § 26 EStG 2002, Art 103 Abs 1 GG, § 79a Abs 1 FGO
Gegenstand der Anhörungsrüge - Zuständigkeit für die Entscheidung über die Anhörungsrüge - Einheitliche Anwendung des § 26 EStG - rechtsportal.de
Gerichtsbesetzung bei der Entscheidung über eine Anhörungsrüge Gehörsrüge Einheitliche Anwendung der Vorschrift über die Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im finanzgerichtlichen Verfahren im Hinblick auf die richterliche Überzeugungsbildung
- datenbank.nwb.de
Gerichtsbesetzung bei der Entscheidung über eine Anhörungsrüge - Gehörsrüge - Einheitliche Anwendung der Vorschrift über die Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2012, 533
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04
Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Konsequenz ist jedoch, dass für die Mitwirkung an der Entscheidung über die Anhörungsrüge nichts anderes gelten kann als etwa für einen Berichtigungsbeschluss oder eine Urteilsergänzung [BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, S. 1831].In diesen höchstrichterlichen Entscheidungen wird die Besetzung des Spruchkörpers lediglich mit Blick auf die urlaubsbedingte Abwesenheit eines Richters bzw. ein Ablehnungsgesuch erörtert und nicht im Hinblick auf die Frage, ob der Spruchkörper - in der Besetzung mit drei Richtern - oder der Einzelrichter bzw. Berichterstatter zur Entscheidung berufen ist [BFH, Beschluss vom 12. März 2009 - XI S 17-21, 22-26/08 - juris (Mitwirkung eines erfolglos wegen Befangenheit abgelehnten Richters); BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, S. 1831 (zur Besetzung des Spruchkörpers bei urlaubsbedingter Verhinderung)].
Außerdem findet sich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung teilweise der ausdrückliche Hinweis, dass für die Mitwirkung an der Entscheidung über die Anhörungsrüge nichts anderes gelte als etwa für einen Berichtigungsbeschluss oder eine Urteilsergänzung [BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, S. 1831].
- BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07
Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Es ist daher zulässig, dass nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans (auch) Richter mitwirken, die nicht an der angefochtenen Entscheidung beteiligt waren [so ausdrücklich: BFH, Beschluss vom 22. April 2009 - VI S 4/09 - juris; BVerwG, Beschluss vom 06. November 2007 - 8 C 17.07 - juris (zu § 152a VwGO); vgl. auch zur Änderung der Senatszuständigkeit aufgrund einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans nach Erlass der mit der Anhörungsrüge angegriffenen Entscheidung: BAG, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 3 AZN 584/08 (F) - NJW 2009, S. 541 = MDR 2009, S. 287].Rn. 7 Eine auf die gesetzliche Regelung beschränkte Betrachtung lässt jedoch unberücksichtigt, dass die Anhörungsrüge kein Rechtsmittel gegen eine (letztinstanzliche) gerichtliche Entscheidung ist, sondern lediglich ein auf dem Petitionsrecht beruhender Rechtsbehelf, der darauf ausgerichtet ist, das erkennende Gericht - den iudex a quo - zu veranlassen, seine Entscheidung von Amts wegen nach Selbstkontrolle zu korrigieren [vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 06. November 2007 - 8 C 17.07 - juris; Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Februar 2011, Vor § 115 FGO RdNr. 40; Regierungsentwurf des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz), Bundesrats-Drucksache 663/04 vom 03. September 2004, S. 30 f.].
- BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96
Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Gegenstand der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nicht allein die Behauptung sein, das Gericht habe aus dem Vortrag der Beteiligten die falschen Schlüsse gezogen [BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 - Buchholz 11 (Art. 103 Abs. 1 GG) Nr. 52].Rn. 20 Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen [BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 - Buchholz 11 (Art. 103 Abs. 1 GG) Nr. 52].
- FG Hamburg, 06.01.2006 - VI 161/03
Finanzgerichtsordnung: Besetzung des Senats bei Entscheidung über Anhörungsrüge
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Dafür spricht jedenfalls, dass § 133a FGO insbesondere nicht auf § 108 Abs. 2 Satz 3 FGO oder (in Verbindung mit § 94 FGO) auf § 164 Abs. 3 Satz 2 ZPO oder eine vergleichbare Regelung zur Besetzung des Gerichts Bezug nimmt [so: FG Hamburg, Beschluss vom 06. Januar 2006 - VI 161/03 - EFG 2006, S. 689].Gerade der Sinn und Zweck der Anhörungsrüge, dass diese der Selbstkorrektur dient [Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pitzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 152a RdNr. 28], d.h. der Selbstkontrolle durch das Gericht (selbst), macht deutlich, dass das Verfahren der Anhörungsrüge der Sache nach ein unselbständiges Annexverfahren zum Verfahren der Hauptsache ist [so ausdrücklich: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Auflage, Köln 2010, § 321a RdNr. 15 (zur entsprechenden Regelung des § 321a ZPO); a.A.: FG Hamburg, Beschluss vom 06. Januar 2006 - VI 161/03 - EFG 2006, S. 689].
- BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08
Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf den gesetzlichen Richter bei …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Rn. 9 Für den Fall einer nach § 6 FGO vorgenommenen Übertragung des Rechtsstreites auf den Berichterstatter als Einzelrichter ergibt sich hieraus, dass der Einzelrichter auch für eine später erhobene Anhörungsrüge (allein) zur Entscheidung berufen ist [BVerfG, Beschluss vom 02. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 - NJW-RR 2010, S. 268; FG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 3 K 165/09 - juris (RdNr. 13), Beschluss vom 12. November 2005 - III 55/05 - juris; Rüsken, in: Beermann/Gosch, AO/FGO, Stand: März 2011, § 133a RdNr. 58; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Auflage, München 2010, § 152a RdNr. 20]. - BAG, 22.07.2008 - 3 AZN 584/08
Besetzung des Gerichts bei Anhörungsrüge
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Es ist daher zulässig, dass nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans (auch) Richter mitwirken, die nicht an der angefochtenen Entscheidung beteiligt waren [so ausdrücklich: BFH, Beschluss vom 22. April 2009 - VI S 4/09 - juris; BVerwG, Beschluss vom 06. November 2007 - 8 C 17.07 - juris (zu § 152a VwGO); vgl. auch zur Änderung der Senatszuständigkeit aufgrund einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans nach Erlass der mit der Anhörungsrüge angegriffenen Entscheidung: BAG, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 3 AZN 584/08 (F) - NJW 2009, S. 541 = MDR 2009, S. 287]. - BFH, 22.04.2009 - VI S 4/09
Besetzung des Senats bei Anhörungsrügen - Zahlungen aus Spielbanktronc kein …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Es ist daher zulässig, dass nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans (auch) Richter mitwirken, die nicht an der angefochtenen Entscheidung beteiligt waren [so ausdrücklich: BFH, Beschluss vom 22. April 2009 - VI S 4/09 - juris; BVerwG, Beschluss vom 06. November 2007 - 8 C 17.07 - juris (zu § 152a VwGO); vgl. auch zur Änderung der Senatszuständigkeit aufgrund einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans nach Erlass der mit der Anhörungsrüge angegriffenen Entscheidung: BAG, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 3 AZN 584/08 (F) - NJW 2009, S. 541 = MDR 2009, S. 287]. - BFH, 28.04.1998 - VII R 102/97
Senatswechsel nach Übertragung auf Einzelrichter
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Er ist "gesetzlicher Richter" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes [BFH, Beschluss vom 28. April 1998 - VII R 102/97 - BStBl. II 1998, S. 544 (545), Beschluss vom 06. November 2006 - II B 45/05 - BFH/NV 2007, S. 466] und handelt unabhängig vom Senat [Brandis, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Februar 2011, § 6 FGO RdNr. 17]. - BFH, 06.11.2006 - II B 45/05
NZB: Übertragung auf den Einzelrichter, nicht ordnungsgemäße Besetzung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Er ist "gesetzlicher Richter" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes [BFH, Beschluss vom 28. April 1998 - VII R 102/97 - BStBl. II 1998, S. 544 (545), Beschluss vom 06. November 2006 - II B 45/05 - BFH/NV 2007, S. 466] und handelt unabhängig vom Senat [Brandis, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Februar 2011, § 6 FGO RdNr. 17]. - FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00
Anhörungsrüge i.S. des § 133a FGO gegen Kostenentscheidung nach beiderseitigen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11
Der Berichterstatter ist mithin (allein) dazu berufen, über die Anhörungsrüge zu befinden, wenn - wie hier - die angegriffene Entscheidung vom Berichterstatter getroffen wurde [im Ergebnis ebenso: FG Baden-Württemberg - Außensenate Karlsruhe - , Beschluss des Berichterstatters vom 28. Juli 2005 - 1 K 500/00 - EFG 2005, S. 1712]. - FG Hamburg, 30.06.2009 - 3 K 165/09
Möglichkeit eines Ausschlusses oder einer Ablehnung eines Richters bei …
- VG Gelsenkirchen, 16.04.2009 - 14 K 1725/09
Anhörungsrüge, Gehörsrüge, Stellungnahme, Frist, rechtliches Gehör, …
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16
Nichtannahmebeschluss: keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren bzw …
Es dient ausschließlich dem Zweck, das vorangegangene Verfahren auf den behaupteten Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu prüfen (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Mai 2014 - III ZR 355/13 -, NJW 2014, S. 2443 ; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. August 2011 - 5 K 425/11 -, juris, Rn. 7;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 321a Rn. 2, 15, 18). - BVerwG, 16.05.2023 - 5 KSt 1.23
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen den Richter wegen der Besorgnis der …
Das ist für § 6 VwGO allgemein anerkannt (…vgl. Happ, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Aufl. 2022, § 152a Rn. 20;… Kautz, in: Fehling/Kastner/Störmer, VerwR, 5. Aufl. 2021, § 152a VwGO Rn. 28 m. w. N.; ebenso zu § 6 FGO Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. August 2011 - 5 K 425/11 - juris Rn. 9) und gilt auch für den im Erinnerungsverfahren nach § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG originär zuständigen Einzelrichter.
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