Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 10.11.2016 - C-449/14 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38496
EuGH, 10.11.2016 - C-449/14 P (https://dejure.org/2016,38496)
EuGH, Entscheidung vom 10.11.2016 - C-449/14 P (https://dejure.org/2016,38496)
EuGH, Entscheidung vom 10. November 2016 - C-449/14 P (https://dejure.org/2016,38496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,38496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalt - Verpflichtungen aus einem öffentlichen Auftrag - Ausgleichszahlung - Art. 106 Abs. 2 AEUV - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt ...

  • Europäischer Gerichtshof

    DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalt - Verpflichtungen aus einem öffentlichen Auftrag - Ausgleichszahlung - Art. 106 Abs. 2 AEUV - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Geänderte Finanzierung der spanischen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt RTVE mit EU-Beihilferecht vereinbar

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Abgabe zur Finanzierung einer Beihilfe zulässig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalt - Verpflichtungen aus einem öffentlichen Auftrag - Ausgleichszahlung - Art. 106 Abs. 2 AEUV - Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 07.09.2006 - C-526/04

    Laboratoires Boiron - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 Absatz 3 EG - …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-449/14
    Sie mache vielmehr geltend, dass die Abgabe, da sie ihr in asymmetrischer Weise zur unmittelbaren Finanzierung der Beihilferegelung zugunsten von RTVE auferlegt worden sei, selbst eine Beihilfe darstelle, ebenso wie die Abgabe, um die es in der Rechtssache gegangen sei, die zum Urteil vom 7. September 2006, Laboratoires Boiron (C-526/04, im Folgenden: Urteil Laboratoires Boiron, EU:C:2006:528), geführt habe.

    Rn. 56 DTS trägt zunächst vor, die Abgabe der Betreiber von Bezahlfernsehangeboten sei Bestandteil der RTVE gewährten Beihilfe, da sie eine asymmetrische Abgabe darstelle, die derjenigen gleichzusetzen sei, um die es im Urteil Laboratoires Boiron gegangen sei.

    Rn. 57 Sodann macht DTS geltend, die vom Gericht angeführten Unterschiede zwischen der Abgabe der Betreiber von Bezahlfernsehangeboten und der im Urteil Laboratoires Boiron geprüften Abgabe seien irrelevant.

    Jedenfalls habe die Abgabe eine ganz ähnliche Zielsetzung wie die Abgabe, um die es in der Rechtssache gegangen sei, die zum Urteil Laboratoires Boiron geführt habe, denn sie solle zur Finanzierung der Kosten beitragen, die RTVE bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags entstünden.

    Rn. 59 Zweitens habe das Gericht in Rn. 101 des angefochtenen Urteils den Zusammenhang zwischen der Abgabe der Betreiber von Bezahlfernsehangeboten und der Beihilfe zu Unrecht als weniger eng angesehen als den Zusammenhang, der im Urteil Laboratoires Boiron bestanden habe.

    Rn. 60 Drittens habe das Gericht in den Rn. 102 bis 104 des angefochtenen Urteils zu Unrecht entschieden, dass der Umfang der Beihilfe für RTVE, anders als in der Rechtssache, in der das Urteil Laboratoires Boiron ergangen sei, nicht von der Höhe der Abgabe der Betreiber von Bezahlfernsehangeboten abhänge.

    Der Zusammenhang zwischen der Abgabe und der Beihilfe sei somit enger als im Urteil Laboratoires Boiron.

    Rn. 74 Das auf das Urteil Laboratoires Boiron gestützte Vorbringen von DTS vermag diese Erwägungen nicht in Frage zu stellen.

    Diese Situation ist daher nicht der einer Befreiung von einer allgemeinen Abgabe gleichzustellen, von der sich die Abgabe trennen ließe (vgl. in diesem Sinne Urteil Laboratoires Boiron, Rn. 30 bis 48).

    Rn. 76 Das Gericht hat keinen Rechtsfehler begangen, als es in den Rn. 98 bis 103 des angefochtenen Urteils zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die von DTS zu entrichtende Abgabe der Betreiber von Bezahlfernsehangeboten nicht mit der asymmetrischen Abgabe vergleichbar ist, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil Laboratoires Boiron ergangen ist.

    Rn. 77 Im vorliegenden Fall stellen die fraglichen steuerlichen Maßnahmen und die Beihilfe für RTVE, wie das Gericht in Rn. 101 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, nämlich nicht die beiden untrennbaren Bestandteile ein und derselben Maßnahme dar, denn anders als in der Rechtssache, in der das Urteil Laboratoires Boiron ergangen ist, würde die etwaige Unanwendbarkeit der fraglichen steuerlichen Maßnahmen infolge ihrer etwaigen Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht nicht unmittelbar dazu führen, dass die Beihilfe in Frage gestellt würde, weil der spanische Staat, wie aus den Rn. 48 und 70 des vorliegenden Urteils hervorgeht, verpflichtet ist, die Differenz zwischen den Finanzierungsquellen, über die RTVE verfügt, und ihren gesamten Kosten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem öffentlichen Auftrag auszugleichen.

    Rn. 78 Außerdem wurde, wie das Gericht in Rn. 102 des angefochtenen Urteils ebenfalls zu Recht ausgeführt hat, in der Rechtssache, in der das Urteil Laboratoires Boiron ergangen ist, die Höhe der Beihilfe ausschließlich durch die Höhe der Abgabe bestimmt, denn der Vorteil, den die Begünstigten daraus zogen, dass ihre Konkurrenten der Abgabe unterlagen, hing zwangsläufig von deren Höhe ab.

  • EuGH, 13.01.2005 - C-174/02

    Streekgewest

    Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-449/14
    Das Gericht habe somit das Urteil vom 13. Januar 2005, Streekgewest (C-174/02, EU:C:2005:10), irrig ausgelegt.

    Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs fallen Abgaben nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des Vertrags über staatliche Beihilfen, es sei denn, dass sie die Art der Finanzierung einer Beihilfemaßnahme darstellen, so dass sie Bestandteil dieser Maßnahme sind (Urteile vom 13. Januar 2005, Streekgewest, C-174/02, EU:C:2005:10, Rn. 25…, vom 13. Januar 2005, Pape, C-175/02, EU:C:2005:11, Rn. 14, …und vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 34).

    Rn. 73 Insoweit ist unerheblich, dass die fraglichen steuerlichen Maßnahmen eingeführt wurden, um den Verlust der kommerziellen Einnahmen, insbesondere aus der Werbung, auszugleichen, über die RTVE zuvor verfügte (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Januar 2005, Streekgewest, C-174/02, EU:C:2005:10, Rn. 27).

  • EuGH, 03.04.2014 - C-559/12

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die implizite unbeschränkte Bürgschaft des …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-449/14
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission, C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 78).

    Rn. 44 Somit ist der Gerichtshof, wenn er im Rahmen eines Rechtsmittels Beurteilungen des nationalen Rechts durch das Gericht prüft, nur befugt, nachzuprüfen, ob dieses Recht verfälscht wurde (vgl. Urteil vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission, C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 45 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission, C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 80).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten von lokalen …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-449/14
    Rn. 34 DTS und die Telefónica-Gesellschaften machen geltend, das Gericht habe keine umfassende Prüfung der Beurteilungen der Kommission in Bezug auf die in den Rn. 106 bis 111 des Urteils vom 22. Dezember 2008, Régie Networks (C-333/07, EU:C:2008:764), genannten Voraussetzungen vorgenommen.

    Rn. 68 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss, damit eine Abgabe als Bestandteil einer Beihilfemaßnahme angesehen werden kann, die einschlägige nationale Regelung einen zwingenden Verwendungszusammenhang zwischen der Abgabe und der Beihilfe in dem Sinne herstellen, dass das Aufkommen aus der Abgabe notwendig für die Finanzierung der Beihilfe verwendet wird und deren Umfang und folglich die Beurteilung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt unmittelbar beeinflusst (…vgl. u. a. Urteile vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, EU:C:2006:403, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, EU:C:2008:764, Rn. 99).

    Rn. 81 Zum einen hängt nämlich, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, die Frage, ob eine Abgabe Bestandteil einer durch eine Abgabe finanzierten Beihilfe ist, nicht davon ab, ob ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Schuldner der Abgabe und dem Empfänger der Beihilfe besteht, sondern allein davon, dass nach der einschlägigen nationalen Regelung zwischen der Abgabe und der betreffenden Beihilfe ein zwingender Verwendungszusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, EU:C:2008:764, Rn. 93 bis 99).

  • EuGH, 21.10.2003 - C-261/01

    van Calster und Cleeren - "Durch parafiskalische Abgaben finanzierte Beihilfen - …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-449/14
    Rn. 63 Schließlich führen sie aus, das Gericht habe die Urteile vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a. (C-261/01 und C-262/01, EU:C:2003:571), und vom 27. November 2003, Enirisorse (C-34/01 bis C-38/01, EU:C:2003:640), falsch ausgelegt.

    Zum anderen kann die Kommission, wenn sich herausstellt, dass eine Abgabe, die speziell zur Finanzierung einer Beihilfe dient, mit anderen Bestimmungen des Vertrags unvereinbar ist, die Beihilferegelung, deren Bestandteil die Abgabe ist, nicht für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a., C-261/01 und C-262/01, EU:C:2003:571, Rn. 47 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-390/98

    Banks - "EGKS-Vertrag - Lizenzen für den Abbau von Rohkohle - Diskriminierungen …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-449/14
    Rn. 51 DTS ist der Ansicht, das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, als es in den Rn. 92 und 93 des angefochtenen Urteils angenommen habe, dass sie mit ihrer Klage die auf das Urteil vom 20. September 2001, Banks (C-390/98, EU:C:2001:456), zurückgehende Rechtsprechung des Gerichtshofs in Frage stellen wolle.

    Rn. 53 In den Rn. 92 und 93 des angefochtenen Urteils hat das Gericht festgestellt, dass DTS mit ihrem Vorbringen, dass aufgrund des Verhältnisses zwischen den fraglichen steuerlichen Maßnahmen und dem Wettbewerbsvorteil, den RTVE genieße, Art. 107 Abs. 1 AEUV verletzt worden sei, den einer ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, die auf Rn. 80 des Urteils vom 20. September 2001, Banks (C-390/98, EU:C:2001:456), zurückgehe, zu entnehmenden Grundsatz in Frage stellen wolle, dass sich die Schuldner einer Zwangsabgabe deren Zahlung nicht unter Berufung darauf entziehen könnten, dass die Befreiung anderer Personen eine staatliche Beihilfe darstelle.

  • EuGH, 27.10.2005 - C-266/04

    Casino France u.a. - Begriff der Beihilfe - Abgabe auf die Verkaufsfläche - …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-449/14
    Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs fallen Abgaben nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des Vertrags über staatliche Beihilfen, es sei denn, dass sie die Art der Finanzierung einer Beihilfemaßnahme darstellen, so dass sie Bestandteil dieser Maßnahme sind (…Urteile vom 13. Januar 2005, Streekgewest, C-174/02, EU:C:2005:10, Rn. 25…, vom 13. Januar 2005, Pape, C-175/02, EU:C:2005:11, Rn. 14, und vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 34).

    So können sich die Schuldner einer Abgabe nicht darauf berufen, dass die Befreiung anderer Unternehmen eine staatliche Beihilfe darstelle, um sich der Zahlung dieser Abgabe zu entziehen oder ihre Rückerstattung zu erlangen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 41 und 42).

  • EuGH, 19.11.1998 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Handelspolitik - …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-449/14
    Rn. 105 Zunächst habe sich das Gericht in Rn. 216 des angefochtenen Urteils nicht auf das Urteil vom 19. November 1998, Vereinigtes Königreich/Rat (C-150/94, EU:C:1998:547), stützen dürfen, da sich die Telefónica-Gesellschaften nicht auf dieses Urteil berufen hätten.

    Rn. 122 Zu dem Vorwurf der Telefónica-Gesellschaften, das Gericht habe sich in Rn. 216 des angefochtenen Urteils auf das Urteil vom 19. November 1998, Vereinigtes Königreich/Rat (C-150/94, EU:C:1998:547), gestützt, genügt die Feststellung, dass er völlig ins Leere geht, da sich aus ihm nicht ergeben kann, dass das angefochtene Urteil mit einem Rechtsfehler behaftet ist, zumal die Telefónica-Gesellschaften nicht geltend machen, dass die vom Gericht in dieser Randnummer vorgenommene Würdigung rechtlich fehlerhaft sei.

  • EuGH, 08.07.2010 - C-334/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-449/14
    Rn. 106 Überdies habe das Gericht in Rn. 217 des angefochtenen Urteils nicht erläutert, inwieweit das Urteil vom 8. Juli 2010, Kommission/Italien (C-334/08, EU:C:2010:414), es rechtfertige, dass der Streithelfer für die Geltendmachung von Verteidigungsmitteln, die von der Hauptpartei nicht vorgebracht worden seien, in einem Vertragsverletzungsverfahren über mehr Spielraum verfüge als bei einer Klage auf Nichtigerklärung.

    Rn. 118 Insoweit hat das Gericht in Rn. 217 des angefochtenen Urteils zu Recht ausgeführt, dass die im Urteil vom 8. Juli 2010, Kommission/Italien (C-334/08, EU:C:2010:414), im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage nach Art. 260 AEUV gefundene Lösung nicht auf eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV übertragbar ist.

  • EuGH, 30.05.2013 - C-70/12

    Rechtsmittel; Kartelle; Europäischer Markt für Methacrylate; Dauer der …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2016 - C-449/14
    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels fällt (vgl. Urteil vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission, C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Könnte ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren nämlich einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. Urteil vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission, C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von …

  • EuGH, 07.10.2014 - C-399/12

    Deutschland / Rat - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen …

  • EuGH, 27.11.2003 - C-34/01

    Enirisorse - "Öffentliche Unternehmen - Zuweisung eines Teils einer an den Staat …

  • EuGH, 06.10.2009 - C-562/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

  • EuGH, 14.04.2005 - C-128/03

    DIE ERHÖHUNG DER GEBÜHR FÜR DEN ZUGANG ZUM ELEKTRIZITÄTSÜBERTRAGUNGSNETZ UND …

  • EuGH, 13.01.2005 - C-175/02

    Pape - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 …

  • EuGH, 27.11.2003 - C-38/01

    Enirisorse - Wettbewerb

  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …

  • EuGH, 30.04.2010 - C-113/09

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuG, 11.07.2014 - T-533/10

    DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 29.07.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - …

    Rn. 39 Die Entscheidung, mit der das Gericht einem Antrag auf Zulassung als Streithelfer stattgibt, hat aber keinen Einfluss auf die Zulässigkeit der Klage, da die Streithilfe im Verhältnis zur Klage akzessorisch ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 121, …sowie Beschluss vom 19. Juli 2017, Lysoform Dr. Hans Rosemann und Ecolab Deutschland/ECHA, C-663/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:568, Rn. 47).

    Folglich ist nur solches Vorbringen eines Streithelfers zulässig, das sich in dem durch diese Anträge und Gründe festgelegten Rahmen hält (vgl. etwa Urteile vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 114, …sowie vom 25. Oktober 2017, Kommission/Rat [WRC-15], C-687/15, EU:C:2017:803, Rn. 23).

    Ein Streithelfer verfügt nicht über das Recht, neue Gründe geltend zu machen, die sich von den vom Kläger geltend gemachten unterscheiden (Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 121).

  • EuGH, 24.10.2024 - C-240/22

    Der Gerichtshof bestätigt die vom Gericht ausgesprochene Nichtigerklärung der …

    Folglich ist nur Vorbringen eines Streithelfers zulässig, das sich in dem durch diese Anträge und Gründe festgelegten Rahmen hält, da der Streithelfer keine neuen Gründe geltend machen kann, die sich von den vom Rechtsmittelführer geltend gemachten unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 114 und 121).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-649/15

    TV2/ Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …

    Rn. 49 Somit ist der Gerichtshof, wenn er im Rahmen eines Rechtsmittels Beurteilungen des nationalen Rechts durch das Gericht prüft, nur befugt, nachzuprüfen, ob dieses Recht verfälscht wurde (…vgl. Urteile vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission, C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 79, und vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 44).

    Rn. 50 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (…vgl. Urteile vom 3. April 2014, Frankreich/Kommission, C-559/12 P, EU:C:2014:217, Rn. 80, und vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 45).

    Rn. 63 Im Übrigen kann dieser Antrag, den die Kommission in ihrem Schriftsatz zur Beantwortung des vorliegenden Rechtsmittels formuliert hat und der sich weder darauf richtet, dem Rechtsmittel ganz oder teilweise stattzugeben, noch es ganz oder teilweise zurückzuweisen, den Gegenstand dieses Rechtsmittels nicht erweitern (vgl. entsprechend Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 100 und 101).

  • EuGH, 16.01.2019 - C-265/17

    United Parcel Service/ Kommission - Rechtsmittel - Kontrolle von …

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels fällt (Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 28).

    Könnte ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren nämlich einen Teil seiner Bedeutung nehmen (Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 29).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-66/16

    Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung …

    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 98 Somit ist der Gerichtshof, wenn er im Rahmen eines Rechtsmittels Beurteilungen des nationalen Rechts durch das Gericht prüft, nur befugt, nachzuprüfen, ob dieses Recht verfälscht wurde (Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.09.2018 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche …

    In diesem Fall erstrecken sich die Folgen der Nichtbeachtung des in Art. 108 Abs. 3 letzter Satz AEUV vorgesehenen Durchführungsverbots durch die staatlichen Stellen auch auf diesen Aspekt der Beihilfemaßnahme, so dass die staatlichen Stellen grundsätzlich verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Abgaben zu erstatten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2005, Streekgewest, C-174/02, EU:C:2005:10, Rn. 16, 24 und 25…, vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 35…, vom 7. September 2006, Laboratoires Boiron, C-526/04, EU:C:2006:528, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss, damit eine Abgabe als Bestandteil einer Beihilfemaßnahme angesehen werden kann, die einschlägige nationale Regelung einen zwingenden Verwendungszusammenhang zwischen der Abgabe und der Beihilfe in dem Sinne herstellen, dass das Aufkommen der Abgabe notwendig für die Finanzierung der Beihilfe verwendet wird und den Umfang der Beihilfe und folglich die Beurteilung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt unmittelbar beeinflusst (…Urteile vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, EU:C:2008:764, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 68).

    Rn. 22 So hat der Gerichtshof u. a. angenommen, dass es an einem zwingenden Verwendungszusammenhang zwischen der Abgabe und der Beihilfe in einem Fall fehlte, in dem sich der Betrag der gewährten Beihilfen anhand von Kriterien bestimmte, die keinen Zusammenhang mit den zugewiesenen Steuereinnahmen aufwiesen, und nach den nationalen Rechtsvorschriften ein etwaiger Überschuss der Einnahmen im Verhältnis zu den Beihilfen einem Rücklagenfonds zuzuweisen waren bzw. in die Staatskasse flossen, wobei für diese Einnahmen zudem eine absolute Obergrenze galt und Überschüsse ebenfalls dem allgemeinen Staatshaushalt zugewiesen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 70 bis 72).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV - …

    {FN:11} Vgl. Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission (C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 65 und 68 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie, allgemeiner, die von Generalanwalt Geelhoed in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Streekgewest (C-174/02, EU:C:2004:124, Nr. 35) aufgeführten Faktoren.

    {FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2005, Streekgewest (…C-174/02, EU:C:2005:10, Rn. 27 und 28), und vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission (C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 73).

    {FN:20} Vgl. insbesondere Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission (C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 70 und 71), wo der Gerichtshof feststellte, dass wenn Überschüsse an Steuereinnahmen, die eine Beihilferegelung für eine öffentliche Fernsehanstalt finanzieren, dem allgemeinen Staatshaushalt zufließen und umgekehrt der Staat zur Deckung der Kosten verpflichtet ist, wenn die Einnahmen nicht ausreichen, die betreffende steuerliche Maßnahme nicht Bestandteil der Beihilfe ist.

  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan/ Rat - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Gemeinsame Außen- …

    Aus einer Gesamtbetrachtung dieser Bestimmungen ergibt sich, dass die Rechtsmittelbeantwortung nicht auf die Aufhebung des angefochtenen Urteils aus anderen als den in der Rechtsmittelschrift geltend gemachten und von ihnen autonomen Gründen gerichtet sein kann, da solche Gründe nur im Rahmen eines Anschlussrechtsmittels geltend gemacht werden können (Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 99 bis 101).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-654/17

    Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - …

    {FN:70} Urteil vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission (C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 121).

    {FN:71} Urteile vom 7. Oktober 2014, Deutschland/Rat (…C-399/12, EU:C:2014:2258, Rn. 27), vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission (C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 121), und vom 25. Oktober 2017, Kommission/Rat (WRC-15) (…C-687/15, EU:C:2017:803, Rn. 23).

  • EuG, 02.02.2022 - T-616/18

    Das Gericht weist die Klage gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …

    Daher ist dieses Vorbringen nach Art. 40 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der nach Art. 53 Abs. 1 dieser Satzung auf das Verfahren vor dem Gericht anwendbar ist, und nach Art. 142 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts in der Auslegung durch die Rechtsprechung zulässig (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2016, DTS Distribuidora de Televisión Digital/Kommission, C-449/14 P, EU:C:2016:848, Rn. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 20. September 2019, Port autonome du Centre et de l'Ouest u. a./Kommission, T-673/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:643, Rn. 44 und 45, …sowie Beschluss vom 15. November 2019, Front Polisario/Rat, T-279/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:808, Rn. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-57/19

    Kommission/ Tempus energy und Tempus Energy Technology - Rechtsmittel - …

  • EuGH, 03.09.2020 - C-817/18

    Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u.a./ Vereniging …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - …

  • EuGH, 28.02.2019 - C-465/16

    Rat/ Growth Energy und Renewable Fuels Association - Rechtsmittel - Dumping - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-663/17

    EZB/ Trasta Komercbanka u. a. - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-66/16

    Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/ Kommission - Rechtsmittel - …

  • EuGH, 05.02.2026 - C-337/22

    Rechtsmittel - Anmeldung der Unionsbildmarke APE TEES - Nicht eingetragene ältere …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-81/16

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Digitalfernsehen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-465/16

    Rat/ Growth Energy und Renewable Fuels Association - Rechtsmittel - Dumping - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-70/16

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2019 - C-104/18

    Koton Mağazacilik Tekstil Sanayi ve Ticaret/ EUIPO - Rechtsmittel - …

  • EuG, 21.06.2023 - T-326/21

    Guangdong Haomei New Materials und Guangdong King Metal Light Alloy Technology/ …

  • EuG, 15.11.2019 - T-279/19

    Front Polisario/ Rat

  • EuGH, 03.07.2025 - C-114/24

    Rechtsmittel - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-387/22

    Nord Vest Pro Sani Pro - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten - …

  • EuGH, 14.10.2021 - C-683/19

    Viesgo Infraestructuras Energéticas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame …

  • OLG Jena, 28.02.2019 - 4 U 343/16

    Stromversorgungsvertrag mit einem mittelständischen Produktionsbetrieb: Erhebung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-61/16

    Giant (China)/ EBMA - Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EU) Nr. 502/2013 - …

  • EuG, 06.10.2021 - T-167/19

    Tempus Energy Germany und T Energy Sweden/ Kommission - Staatliche Beihilfen - …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht