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   EuGH, 04.06.1992 - C-157/90   

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https://dejure.org/1992,2898
EuGH, 04.06.1992 - C-157/90 (https://dejure.org/1992,2898)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.1992 - C-157/90 (https://dejure.org/1992,2898)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - C-157/90 (https://dejure.org/1992,2898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Infortec / Kommission

    Verordnung Nr. 2950/83 des Rates, Artikel 6 Absatz 1
    Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Zuschuß zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung - Entscheidung über die Kürzung eines zunächst gewährten Zuschusses - Möglichkeit für den betreffenden Mitgliedstaat, vor Erlaß der Entscheidung eine Stellungnahme ...

  • EU-Kommission

    Infortec / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Kürzung eines Europäischen Sozialfonds; Besondere Bedeutung des Mitgliedstaats bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung von Bildungsmaßnahmen ; Abgabe einer Stellungnahme vor der endgültigen Entscheidung der Kürzung des Fonds durch die Kommission

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; Beschluss 83/516 Art. 3 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 2950/83 vom 17.10.1983 Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Zuschuß zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung - Entscheidung über die Kürzung eines zunächst gewährten Zuschusses - Möglichkeit für den betreffenden Mitgliedstaat, vor Erlaß der Entscheidung eine Stellungnahme ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Infortec - Projectos e Consultadoria Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-157/90
    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt angesichts der zentralen Stellung des Mitgliedstaats und der Bedeutung seiner Verantwortung bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen die ihm eröffnete Möglichkeit, vor Erlaß einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der angefochtenen Entscheidung führt (Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 21).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-157/90
    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt angesichts der zentralen Stellung des Mitgliedstaats und der Bedeutung seiner Verantwortung bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen die ihm eröffnete Möglichkeit, vor Erlaß einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der angefochtenen Entscheidung führt (Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 21).
  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    46 Die Richtigkeit dieser Beurteilung wird zum einen durch die Tatsache bekräftigt, daß nach ständiger Rechtsprechung die Klagen der Unternehmen, denen vom ESF Zuschüsse bewilligt wurden, gegen die Entscheidungen, mit denen ihnen ein solcher Zuschuß aberkannt wird, zulässig sind (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17), was voraussetzt, daß sie von diesen Entscheidungen nicht nur individuell, sondern auch unmittelbar betroffen sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe für die Einführung des

    69 Vgl. im Zusammenhang mit einem Beschluss über die Kürzung eines Zuschusses des Europäischen Sozialfonds Urteile vom 7. Mai 1991, 1nterhotel/Kommission (C-291/89, EU:C:1991:189, Rn. 17), vom 4. Juni 1992, 1nfortec/Kommission (C-157/90, EU:C:1992:243, Rn. 20), und vom 25. Mai 1993, 1RI/Kommission (C-334/91, EU:C:1993:211, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

    47 - Vgl. Urteile Infortec/Kommission (C-157/90, EU:C:1992:243, Rn. 20), Foyer culturel du Sart-Tilman/Kommission (C-199/91, EU:C:1993:205, Rn. 34) und IRI/Kommission (C-334/91, EU:C:1993:211, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-10/98

    Le Canne / Kommission

    (28) - Zitiert in Fußnote 10. Vgl. auch die entsprechenden Urteile vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90 (Infotec/Kommission, Slg. 1992, I-3525) und in der Rechtssache C-181/90 (Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    65 Ausserdem stellt die dem betroffenen Mitgliedstaat eröffnete Möglichkeit, vor Erlaß einer endgültigen Kürzungsentscheidung sowohl zum Grunde als auch zur genauen Höhe der Kürzung Stellung zu nehmen, ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der betreffenden Entscheidungen führt (vgl. Urteil des Gerichtshofes Interhotel/Kommission, a. a. O., Randnr. 17, Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 20, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-199/91, Foyer culturel du Sart-Tilman/Kommission, Slg. 1993, I-2667, Randnr. 34, und zuletzt Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal u. a./Kommission, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.1993 - C-199/91

    Foyer culturel du Sart-Tilman / Kommission

    34 Angesichts der zentralen Stellung und der Bedeutung der Verantwortung, die der betreffende Mitgliedstaat bei der Vorlage und Kontrolle der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen übernimmt, stellt die ihm eröffnete Möglichkeit, vor Erlaß einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der angefochtenen Entscheidungen führt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 21, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 20).
  • EuG, 30.06.2005 - T-347/03

    Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe

    12 und 13, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortech/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnrn.
  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 25.05.1993 - C-334/91

    IRI / Kommission

  • EuG, 16.07.1998 - T-72/97

    Proderec / Kommission

  • EuG, 13.04.2000 - T-263/97

    GAL Penisola Sorrentina / Kommission

  • EuG, 13.12.1995 - T-85/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Eugénio Branco Ldª. -

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