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   EuG, 19.05.2010 - T-18/05   

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https://dejure.org/2010,4962
EuG, 19.05.2010 - T-18/05 (https://dejure.org/2010,4962)
EuG, Entscheidung vom 19.05.2010 - T-18/05 (https://dejure.org/2010,4962)
EuG, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - T-18/05 (https://dejure.org/2010,4962)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Fortgesetzte und vielgestaltige Zuwiderhandlung - Unterbrechung der Teilnahme - Geldbußen - Begrenzte Beteiligung am Kartell

  • Europäischer Gerichtshof

    IMI u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Fortgesetzte und vielgestaltige Zuwiderhandlung - Unterbrechung der Teilnahme - Geldbußen - Begrenzte Beteiligung am Kartell

  • EU-Kommission PDF

    IMI u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Fortgesetzte und vielgestaltige Zuwiderhandlung - Unterbrechung der Teilnahme - Geldbußen - Begrenzte Beteiligung am Kartell

  • EU-Kommission

    IMI u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Fortgesetzte und vielgestaltige Zuwiderhandlung - Unterbrechung der Teilnahme - Geldbußen - Begrenzte Beteiligung am Kartell“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerb; Kartelle der Kupfer-Installationsrohrbranche; Feststellung der Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG; Fortgesetzte und vielgestaltige Zuwiderhandlung; Unterbrechung der Teilnahme; Begrenzte Beteiligung am Kartell Verhängung von Geldbußen; Teilweise Nichtigerklärung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81
    Wettbewerb; Kartelle der Kupfer-Installationsrohrbranche; Feststellung der Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG; Fortgesetzte und vielgestaltige Zuwiderhandlung; Unterbrechung der Teilnahme; Begrenzte Beteiligung am Kartell Verhängung von Geldbußen; Teilweise Nichtigerklärung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    IMI u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Fortgesetzte und vielgestaltige Zuwiderhandlung - Unterbrechung der Teilnahme - Geldbußen - Begrenzte Beteiligung am Kartell

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der IMI plc, der IMI Kynoch Ltd und der Yorkshire Copper Tube gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 19. Januar 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission K(2004)2826 endg. korr. vom 3. September 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/38.069 - Kupfer-Installationsrohre) betreffend ein Zuteilungssystem für ...

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-18/05
    Was die Verantwortlichkeit für die Zuwiderhandlung als solche betrifft, kann nach der Rechtsprechung die Tatsache, dass ein Unternehmen nicht unmittelbar an allen Bestandteilen eines Gesamtkartells teilgenommen hat, dieses nicht von seiner Verantwortlichkeit für die Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG befreien, wenn nachgewiesen ist, dass es zwangsläufig wissen musste, dass die Absprache, an der es sich beteiligte, Teil eines Gesamtplans war und dass sich dieser Gesamtplan auf sämtliche Bestandteile des Kartells erstreckte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 87; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Buchmann/Kommission, T-295/94, Slg. 1998, II-813, Randnr. 121, und vom 8. Juli 2008, AC-Treuhand/Kommission, T-99/04, Slg. 2008, II-1501, Randnrn.

    Dies ergibt sich sowohl aus der Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, Randnrn.

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission nach dem Grundsatz der individuellen Strafzumessung und der persönlichen Verantwortlichkeit verpflichtet ist, bei der Beurteilung der relativen Schwere der Kartellbeteiligung jedes der Zuwiderhandelnden die Tatsache zu berücksichtigen, dass bestimmte Zuwiderhandelnde gegebenenfalls nicht für sämtliche Teile dieses Kartells im Sinne des Urteils Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 155 angeführt (Randnr. 87), verantwortlich gemacht wurden.

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-18/05
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich nämlich auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage für die Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, Slg. 2006, II-497, Randnr. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar hat die Mitteilung über Zusammenarbeit von 1996 berechtigte Erwartungen geweckt, auf die sich die Unternehmen, die der Kommission ein Kartell melden wollten, berufen können (vgl. Urteil BASF/Kommission, Randnrn.

    Vorab ist festzustellen, dass die Kommission bei der Ermittlung des Ausgangsbetrags der Geldbuße die Größe des betroffenen Marktes berücksichtigen kann, wie im vorliegenden Fall geschehen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein (Urteile BASF/Kommission, Randnr. 134, und vom 27. September 2006, Roquette Frères/Kommission, T-322/01, Slg. 2006, II-3137, Randnrn.

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-18/05
    Die Kommission darf somit in ihrer Endentscheidung nur die Beschwerdepunkte in Betracht zu ziehen, zu denen die beteiligten Unternehmen sich äußern konnten (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 86).

    Was erstens den behaupteten Verstoß gegen die Begründungspflicht betrifft, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass diese Pflicht im Rahmen der Festsetzung von Geldbußen wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht dann erfüllt ist, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungsgesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln (vgl. Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 463 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-18/05
    Die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte vorgenommene rechtliche Bewertung des Sachverhalts ist naturgemäß nur vorläufig, und eine spätere Entscheidung der Kommission kann nicht allein deshalb für nichtig erklärt werden, weil die darin enthaltene endgültige Beurteilung des Sachverhalts nicht genau mit dieser vorläufigen Bewertung übereinstimmt (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg. 2004, II-2223, Randnr. 100).

    Die Kommission, die, um die Verteidigungsrechte der Adressaten einer Mitteilung von Beschwerdepunkten zu wahren, diese anhören und ihre Stellungnahme zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen berücksichtigen muss (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 100), ist im vorliegenden Fall auf eben diese Art und Weise verfahren.

  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-18/05
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass diese Feststellung erst dann relevant werden kann, wenn die Kommission ihrer Beweispflicht nachgekommen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Januar 2004, BAI und Kommission/Bayer, C-2/01 P und C-3/01 P, Slg. 2004, I-23, Randnrn.
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-18/05
    Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof die Gültigkeit zum einen des Prinzips der Leitlinien selbst und zum anderen der darin angegebenen Methode bestätigt hat (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-18/05
    Nach der Rechtsprechung braucht jedoch die abschließende Entscheidung der Kommission nicht notwendig ein Abbild der Mitteilung der Beschwerdepunkte zu sein und werden die Verteidigungsrechte durch eine Abweichung der Mitteilung der Beschwerdepunkte von der abschließenden Entscheidung nur verletzt, wenn ein in dieser Entscheidung ausgesprochener Vorwurf in der Mitteilung der Beschwerdepunkte unzulänglich dargestellt worden war, so dass sich die Adressaten dagegen nicht verteidigen konnten (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Corus UK/Kommission, T-48/00, Slg. 2004, II-2325, Randnr. 100, und vom 15. September 2005, DaimlerChrysler/Kommission, T-325/01, Slg. 2005, II-3319, Randnr. 189).
  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-18/05
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Art. 81 Abs. 1 EG nur anwendbar ist, wenn eine Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Parteien vorliegt, deren Ausdrucksform unerheblich ist, sofern sie den Willen der Parteien getreu wiedergibt (Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000, Bayer/Kommission, T-41/96, Slg. 2000, II-3383, Randnrn.
  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-18/05
    Was die Verantwortlichkeit für die Zuwiderhandlung als solche betrifft, kann nach der Rechtsprechung die Tatsache, dass ein Unternehmen nicht unmittelbar an allen Bestandteilen eines Gesamtkartells teilgenommen hat, dieses nicht von seiner Verantwortlichkeit für die Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG befreien, wenn nachgewiesen ist, dass es zwangsläufig wissen musste, dass die Absprache, an der es sich beteiligte, Teil eines Gesamtplans war und dass sich dieser Gesamtplan auf sämtliche Bestandteile des Kartells erstreckte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 87; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Buchmann/Kommission, T-295/94, Slg. 1998, II-813, Randnr. 121, und vom 8. Juli 2008, AC-Treuhand/Kommission, T-99/04, Slg. 2008, II-1501, Randnrn.
  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

    Auszug aus EuG, 19.05.2010 - T-18/05
    Wie die Kommission zu Recht festgestellt hat, gibt es in allen Industriezweigen Kosten des Endprodukts, die der Hersteller nicht beherrschen kann, die aber gleichwohl einen wesentlichen Bestandteil seiner Tätigkeit insgesamt bilden und daher im Rahmen der Festsetzung des Ausgangsbetrags der Geldbuße nicht von seinem Umsatz ausgenommen werden dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Slg. 2000, II-491, Randnrn.
  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuG, 21.10.2003 - T-368/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

  • EuG, 11.12.2003 - T-61/99

    Adriatica di Navigazione / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel

  • EuG, 13.12.2001 - T-48/98

    Acerinox / Kommission

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Corus UK / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre -

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-28/99

    Sigma Tecnologie / Kommission

  • EuG, 15.06.2022 - T-235/18

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für LTEChipsätze: Das

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich nämlich auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage für die Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, EU:T:2006:74, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteile vom 19. Mai 2010, 1MI u. a./Kommission, T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 109, und vom 9. März 2015, Deutsche Börse/Kommission, T-175/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:148, Rn. 344).
  • EuG, 28.03.2019 - T-433/16

    Pometon / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    Liegt kein Beweismaterial vor, das geeignet ist, die Dauer der Beteiligung eines Unternehmens an einer fortgesetzten Zuwiderhandlung unmittelbar nachzuweisen, dann hat die Kommission Fakten darzutun, die zeitlich so nahe beieinander liegen, dass vernünftigerweise der Schluss gezogen werden kann, dass diese Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung erfolgt ist (Urteil vom 19. Mai 2010, 1MI u. a./Kommission, T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 88).

    Die Frage, ob der Zeitraum zwischen zwei Ausdrucksformen einer Zuwiderhandlung so lang ist, dass darin eine Unterbrechung der Zuwiderhandlung gesehen werden kann, ist im Zusammenhang mit der Funktionsweise des betreffenden Kartells zu prüfen (Urteil vom 19. Mai 2010, 1MI u. a./Kommission, T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 89; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 24. März 2011, Tomkins/Kommission, T-382/06, EU:T:2011:112, Rn. 51).

  • EuG, 15.12.2016 - T-758/14

    Das Gericht der EU weist die Klagen von Philips und Infineon im Rahmen eines

    En effet, il y a lieu de rappeler que l'article 101, paragraphe 1, TFUE ne s'applique pas à moins qu'il y ait une concordance de volontés entre les parties concernées (voir arrêt du 19 mai 2010, 1MI e.a./Commission, T-18/05, EU:T:2010:202, point 88 et jurisprudence citée ; arrêt du 10 octobre 2014, Soliver/Commission, T-68/09, EU:T:2014:867, point 62).
  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

    Die Kommission stellt fest, die IMI-Gruppe und Chalkor hätten jeweils in ihren Klageschriften in den Rechtssachen T-18/05 und T-21/05 geltend gemacht, dass die Kommission bei der Festsetzung des Betrags der Geldbußen nicht berücksichtigt habe, dass sie an den SANCO-Vereinbarungen und den WICU- und Cuprotherm-Vereinbarungen nicht beteiligt gewesen seien und sie damit eine weniger schwere Zuwiderhandlung begangen hätten als die Klägerinnen, die Boliden-Gruppe und die KME-Gruppe.

    Es ist festzustellen, dass das Gericht in seinen heute erlassenen Urteilen IMI u. a./Kommission (T-18/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) und Chalkor/Kommission (T-21/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) entschieden hat, dass die IMI-Gruppe und Chalkor eine weniger schwere Zuwiderhandlung begangen haben als die Boliden-Gruppe, die KME-Gruppe und Wieland und dass die Kommission einen Fehler begangen hat, indem sie diesen Gesichtspunkt bei der Berechnung des Betrags der Geldbußen nicht berücksichtigt hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Im Urteil IMI u. a./Kommission (T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 157) wurde die Geldbuße ebenfalls um 10 % herabgesetzt, um den Umstand widerzuspiegeln, dass IMI an einer Reihe von wettbewerbswidrigen Praktiken nicht beteiligt war.

    In diesem Sinne auch Urteile Archer Daniels Midland/Kommission (T-59/02, EU:T:2006:272, Rn. 296), AC-Treuhand/Kommission (T-99/04, EU:T:2008:256, Rn. 131), IMI u. a./Kommission (T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 164) und Chalkor/Kommission (T-21/05, EU:T:2010:205, Rn. 92).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Im Übrigen habe es zu einer rechtswidrigen unterschiedlichen Behandlung der KME-Gruppe und ihrer Unternehmen geführt, dass das Gericht nicht anerkannt habe, dass die Lage der KME-Gruppe derjenigen der klagenden Unternehmen in der Rechtssache, in der das Urteil des Gerichts vom 19. Mai 2010, 1MI u. a./Kommission (T-18/05, Slg. 2010, II-1769), ergangen sei, sehr ähnlich sei, und es anders als dort abgelehnt habe, den Ausgangsbetrag der Geldbuße neu festzusetzen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Im Urteil IMI u. a./Kommission (T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 157) wurde die Geldbuße ebenfalls um 10 % herabgesetzt, um den Umstand widerzuspiegeln, dass IMI an einer Reihe von wettbewerbswidrigen Praktiken nicht beteiligt war.

    In diesem Sinne auch Urteile Archer Daniels Midland/Kommission (T-59/02, EU:T:2006:272, Rn. 296), AC-Treuhand/Kommission (T-99/04, EU:T:2008:256, Rn. 131), IMI u. a./Kommission (T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 164) und Chalkor/Kommission (T-21/05, EU:T:2010:205, Rn. 92).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Im Urteil IMI u. a./Kommission (T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 157) wurde die Geldbuße ebenfalls um 10 % herabgesetzt, um den Umstand widerzuspiegeln, dass IMI an einer Reihe von wettbewerbswidrigen Praktiken nicht beteiligt war.

    In diesem Sinne auch Urteile Archer Daniels Midland/Kommission (T-59/02, EU:T:2006:272, Rn. 296), AC-Treuhand/Kommission (T-99/04, EU:T:2008:256, Rn. 131), IMI u. a./Kommission (T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 164) und Chalkor/Kommission (T-21/05, EU:T:2010:205, Rn. 92).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Im Urteil IMI u. a./Kommission (T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 157) wurde die Geldbuße ebenfalls um 10 % herabgesetzt, um den Umstand widerzuspiegeln, dass IMI an einer Reihe von wettbewerbswidrigen Praktiken nicht beteiligt war.

    In diesem Sinne auch Urteile Archer Daniels Midland/Kommission (T-59/02, EU:T:2006:272, Rn. 296), AC-Treuhand/Kommission (T-99/04, EU:T:2008:256, Rn. 131), IMI u. a./Kommission (T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 164) und Chalkor/Kommission (T-21/05, EU:T:2010:205, Rn. 92).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Im Urteil IMI u. a./Kommission (T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 157) wurde die Geldbuße ebenfalls um 10 % herabgesetzt, um den Umstand widerzuspiegeln, dass IMI an einer Reihe von wettbewerbswidrigen Praktiken nicht beteiligt war.

    In diesem Sinne auch Urteile Archer Daniels Midland/Kommission (T-59/02, EU:T:2006:272, Rn. 296), AC-Treuhand/Kommission (T-99/04, EU:T:2008:256, Rn. 131), IMI u. a./Kommission (T-18/05, EU:T:2010:202, Rn. 164) und Chalkor/Kommission (T-21/05, EU:T:2010:205, Rn. 92).

  • EuG, 20.05.2015 - T-456/10

    Das Gericht der EU nimmt hinsichtlich der Kartellabsprache über Phosphate

  • EuG, 19.05.2010 - T-19/05

    Boliden u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 16.06.2011 - T-208/08

    Gosselin Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • EuG, 09.09.2011 - T-12/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer

  • EuG, 17.05.2013 - T-147/09

    Trelleborg Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

  • EuG, 18.10.2023 - T-590/20

    Clariant und Clariant International/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-92/10

    Ferriera Valsabbia und Valsabbia Investimenti / Kommission

  • EuG, 15.12.2016 - T-762/14

    Philips und Philips France / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 14.07.2021 - T-716/19

    Interpipe Niko Tube und Interpipe Nizhnedneprovsky Tube Rolling Plant/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-440/19

    Pometon / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • EuG, 09.12.2014 - T-85/10

    Alfa Acciai / Kommission

  • EuG, 10.10.2014 - T-68/09

    Soliver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

  • EuG, 13.09.2010 - T-40/06

    Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 05.06.2012 - T-214/06

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

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