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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.07.2013 - 2 Wx 41/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44492
OLG Naumburg, 24.07.2013 - 2 Wx 41/12 (https://dejure.org/2013,44492)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.07.2013 - 2 Wx 41/12 (https://dejure.org/2013,44492)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 2 Wx 41/12 (https://dejure.org/2013,44492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachweis des Erbrechts nach § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB durch Vorlage einer Testamentkopie und Zeugen

  • erbrechtsiegen.de

    Erbscheinerteilung: Nachweis des Erbrechts durch Vorlage einer Kopie des Testaments und Zeugenbeweis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2356 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Nachweis des Erbrechts durch Vorlage einer Kopie des Testaments und Zeugenbeweis möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kopie eines Testaments kann ausreichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kopie eines gemeinschaftlichen Testaments stellt wirksame letztwillige Verfügung dar - Nachweis der Wirksamkeit durch Zeugenbeweis möglich/ Vorlage der Originalurkunde nicht zwingend erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 2029
  • ErbR 2014, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 29.03.2012 - 2 Wx 60/11

    Erbscheinerteilungsverfahren: Nachweis des testamentarischen Erbrechts durch …

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.07.2013 - 2 Wx 41/12
    Nach § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB kommt jedoch für den Fall, dass die Originalurkunde nicht mehr beschafft werden kann, auch der Nachweis durch andere Beweismittel in Betracht (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 05.01.2012, 2 Wx 5/10, und v. 29.03.2012, 2 Wx 60/11 , FamRZ 2013, 246 ).

    Denn im Nachlassverfahren hat derjenige Beteiligte die Feststellungslast, d.h. die nachteiligen Folgen eines Scheiterns der positiven Feststellung, zu tragen, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments wegen Vernichtung ausdrücklich oder konkludent beruft (vgl. Beschlüsse des Senats v. 05.01.2012, 2 Wx 5/10, und v. 29.03.2012, 2 Wx 60/11 , a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 11 Wx 11/15

    Nachlasspflegschaft: Vergütung eines anwaltlichen Nachlasspflegers bei einer …

    Ob das zutreffend ist und insbesondere auf einer hinreichenden Aufklärung des Sachverhalts beruht, wie sie bei Vorlage (lediglich) einer Testamentskopie erforderlich ist (vgl. etwa OLG Naumburg BeckRS 2013, 14046; BayObLG NJWE-FER 2001, 128) muss der Senat nicht entscheiden.
  • KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18

    Nachweis der Echtheit einer Testamentskopie und des Widerrufs durch Vernichtung …

    Wenn in einem solchen Fall das Originaltestament nicht mehr vorgelegt werden kann und sich auch nicht bereits beim Nachlassgericht befindet, kann gemäß § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB die Errichtung und der Inhalt eines Testamentes auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden (OLG Naumburg, Beschluss vom 24.07.2013 zu 2 Wx 41/12, ErbR 2014, 193, zitiert nach juris, dort Rdz. 29 m.w.N.), wobei allerdings an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG München…, Beschluss vom 13.09.2011 zu 31 Wx 298/11, ZErb 2011, 285 - 288, zitiert nach juris, dort Rdz. 25.).
  • OLG München, 07.10.2025 - 33 Wx 25/25

    Erblasser, Nachlaßgericht, Testamentserrichtung, Privatschriftliche Testamente, …

    Allerdings sind sowohl an das Vorhandensein eines entsprechenden Originals als auch an die Übereinstimmung der Kopie mit dem verschwundenen Original angesichts der Formstrenge des Erbrechts strenge Anforderungen zu stellen (OLG Hamburg, 2 W 49/16, BeckRS 2016, 15994; OLG Naumburg, 2 Wx 41/12, FamRZ 2014, 2029; OLG Naumburg, 2 Wx 60/11, FamRZ 2013, 246; OLG Schleswig, 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73; OLG Köln, 2 Wx 550/16, ErbR 2017, 342; OLG Karlsruhe, 11 Wx 78/14, BeckRS 2015, 18616).
  • OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21

    Nachweis eines unauffindbaren notariellen Testaments durch notarielle …

    Rn. 20 Schon nach der alten Rechtslage entsprach es jedoch allgemeiner Auffassung, dass die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nicht dadurch berührt wird, dass die Testamentsurkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (vgl. KG vom 03.08.2018, FGPrax 2018, 274; BayObLG vom 21.07.1992, NJW-RR 1992, 1358 m.w.N.; OLG Naumburg vom 26.07.2013, BeckRS 2013, 14046 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - I-3 Wx 164/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35055
OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - I-3 Wx 164/13 (https://dejure.org/2013,35055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2013 - I-3 Wx 164/13 (https://dejure.org/2013,35055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2013 - I-3 Wx 164/13 (https://dejure.org/2013,35055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 351
  • ErbR 2014, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2012 - 3 Wx 51/12

    Anforderungen an die Form einer Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13
    Rn. 12 Zur Begründung hat das Grundbuchamt unter Hinweis auf den Senatsbeschluss I-3 Wx 51/12 vom 08. Mai 2012 (BeckRS 2012, 19323) ausgeführt, da der Rückübertragungsanspruch nicht mit dem Tod erlösche, gehe er auf die Erben über, die die Löschung der Eigentumsvormerkung in der Form des § 29 GBO zu bewilligen hätten.

    Rn. 19 Ein Erlöschen des durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs wäre durch den Tod der Mutter des Beteiligten nur dann nachgewiesen, wenn der Rückübertragsanspruch nicht übertragbar und nicht vererblich war oder er nicht vererbt worden sein kann, weil die Voraussetzungen der Rückübertragung zu Lebzeiten der Erblasserin nicht vorlagen und eine Übertragung des Anspruchs von Seiten der Erblasserin zu ihren Lebzeiten nicht stattgefunden hat (Senat, Beschluss vom 08. Mai 2012 - I-3 Wx 51/12, BeckRS 2012, 19323).

    Rn. 25 In dem vom Senat (BeckRS 2012, 19323) entschiedenen Fall konnte das Grundbuchamt ohne Nachweis nicht selbst feststellen, ob die in der Bewilligung genannten Voraussetzungen der Rückübertragung zu Lebzeiten der Berechtigten erfüllt waren und geltend gemacht wurden.

  • OLG München, 26.03.2012 - 34 Wx 199/11

    Grundbuchverfahren: Selbstkontrahierungsverbot bei einer Löschungsbewilligung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13
    Die Löschung findet in diesem Falle statt, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs in der Form des § 29 GBO (OLG München FamRZ 2012, 1672) nachgewiesen ist.
  • OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Grundstücks aus der Nacherbfolge; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13
    Rn. 21 Die Vormerkung des § 883 BGB ist nicht auf die Lebensdauer der Berechtigten beschränkt und damit durch deren Tod auch nicht fortgefallen (vgl. OLG München MittBayNot 2012, 46 = ZEV 2012, 333; vgl. aber BayObLG DNotZ 1990, 295; Böttcher, NJW 2012, 822, 823).
  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13
    Rn. 21 Die Vormerkung des § 883 BGB ist nicht auf die Lebensdauer der Berechtigten beschränkt und damit durch deren Tod auch nicht fortgefallen (vgl. OLG München MittBayNot 2012, 46 = ZEV 2012, 333; vgl. aber BayObLG DNotZ 1990, 295; Böttcher, NJW 2012, 822, 823).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16

    Unrichtigkeitsnachweis gem. § 22 GBO

    Aus diesem Grund kann als nachgewiesen bzw. offenkundig gelten, dass solche Verfügungen zu Lebzeiten der Frau B X nicht stattgefunden haben (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2013, Az. I-3 Wx 164/13, 3 Wx 164/13, juris Leitsatz und Rz. 18, das hierfür bereits einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren für ausreichend hält).
  • OLG Schleswig, 19.05.2026 - 2x W 68/25

    Voraussetzungen für die Löschung einer Rückauflassungsvormerkung nach Tod des …

    Rn. 7 Im Rahmen eines Schriftwechsels zwischen dem bevollmächtigten Notar und dem Grundbuchamt führt der Notar für den Antragsteller unter anderem unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 04.11.2013 zum Az. l-3 Wx 164/13 aus, der Unrichtigkeitsnachweis sei bereits geführt.

    So hat etwa das OLG Düsseldorf angenommen, dass zweieinhalb Jahre nach Tod der berechtigten Person eine Veräußerung offenkundig zu Lebzeiten der berechtigten Person nicht stattgefunden hat, wenn eine solche nicht im Grundbuch verzeichnet worden sei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. November 2013 - I-3 Wx 164/13 -, Rn. 18, juris).

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 3 Wx 158/13
    Rn. 18 Stellt der Grundstückseigentümer einen nicht auf Bewilligung gestützten Antrag auf Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO, so findet die Löschung statt, wenn - abgesehen von dem Fall der Offenkundigkeit - die Unrichtigkeit des Grundbuchs in der Form des § 29 GBO nachgewiesen ist (vgl. Senat, MDR 2014, 351).

    Rn. 20 Ohne Nachweis kann das Grundbuchamt (anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall in MDR 2014, 351) nicht selbst feststellen, dass die Berechtigte den Rückübertragungsanspruch zu Lebzeiten nicht bereits ausgeübt hat.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.2013 - I-3 Wx 134/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23667
OLG Düsseldorf, 16.08.2013 - I-3 Wx 134/13 (https://dejure.org/2013,23667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2013 - I-3 Wx 134/13 (https://dejure.org/2013,23667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2013 - I-3 Wx 134/13 (https://dejure.org/2013,23667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 2231; BGB § 2355; BGB § 2356 Abs. 1 S. 1
    Nachweis der Erbenstellung aufgrund eines nicht auffindbaren handschriftlichen Testaments

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Erbenstellung aufgrund eines nicht auffindbaren handschriftlichen Testaments

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Erteilung eines Erbscheins aufgrund eines nach behaupteten Erblasserangaben angeblich errichteten Testaments

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Von der Oma als Mit-Erbin eingesetzt? - Hat niemand das angebliche Testament gesehen, erhält die Enkelin keinen Erbschein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Beweis für ein Testament bei bloßen mündlichen Äußerungen des Erblassers

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Für Erbeinsetzung muss ein Testament vorliegen - Nur mündliche Zusagen der Erblasserin reichen nicht aus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erteilung eines Erbscheins aufgrund eines nach behaupteten Erblasserangaben angeblich errichteten Testaments

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Erbenstellung bei nicht auffindbarem privatschriftlichem Testament

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beweis einer Testamentserrichtung nicht aufgrund von Behauptungen des Erblassers möglich - Erbrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mündliche Äußerungen des Erblassers genügen nicht als Beweis für die tatsächliche Errichtung eines Testaments - Behauptung eines angeblich errichteten Testaments oft unwahr

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Erteilung eines Erbscheins aufgrund eines nach behaupteten Erblasserangaben angeblich errichteten Testaments

Verfahrensgang

  • AG Duisburg-Hamborn - 5 VI 318/12
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2013 - I-3 Wx 134/13

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1420
  • FamRZ 2014, 1142
  • ErbR 2014, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2013 - 3 Wx 134/13
    Rn. 24 Gemäß §§ 2355, 2356 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der letztwilligen Verfügung vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird (OLG München, ZEV 2010, 572;… Siegmann/Höger in BeckOK- Bamberger/Roth, BGB Stand: 01.05.2012 § 2356 Rdz. 2;… Palandt-Weidlich BGB 71. Auflage 2012 § 2356 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2014 - 20 W 357/13

    Anforderungen an den Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei …

    Gemäß §§ 2355, 2356 Abs. 1 S. 1 BGB ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der letztwilligen Verfügung vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2013, Az.- 3 Wx 134/13, Rn. 16; OLG München…, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; beide zitiert nach juris;… Weidlich in Palandt 73. Aufl., § 2356 Rn. 9).
  • LG Köln, 06.05.2021 - 19 O 86/20
    Vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden (…Palandt/Weidlich, BGB, 80. Aufl. 2021, § 2255 Rn. 9), wobei an den Nachweis wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2013 - I-3 Wx 134/13, NJW-RR 2013, 1420 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 12. August 2013 - 3 Wx 27/13, NJW-RR 2014, 73 Rn. 43; OLG München…, Beschluss vom 16. April 2008 - 31 Wx 94/07, NJW-RR 2009, 305 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.11.2013 - I-10 U 100/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36721
OLG Hamm, 07.11.2013 - I-10 U 100/12 (https://dejure.org/2013,36721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2013 - I-10 U 100/12 (https://dejure.org/2013,36721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2013 - I-10 U 100/12 (https://dejure.org/2013,36721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • duetrust.de

    Die Vergütung des Testamentsvollstreckers bei Entlassung und pflichtwidriger Untätigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 2221
    Vergütung des Testamentsvollstreckers bei pflichtwidriger Untätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Testamentsvollstreckkers bei Verzögerung der vom Erblasser letztwillig angetragenen Amtsannahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Testamentsvollstreckkers bei Verzögerung der vom Erblasser letztwillig angetragenen Amtsannahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung des Testamentsvollstreckers bei pflichtwidriger Untätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ErbR 2014, 193
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 243/03

    Grundsätze für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
    Rn. 57 Jedoch kann nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung der Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung aus § 2221 BGB zur Gänze verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflichten verstoßen hat (…BGH, WM 1979, 1116 ff - Juris - Rz. 11 m. w. N.; ZEV 2005, 22 ff., - Juris - Rz. 15;… WM 1976, 771 ff. - Juris - Rz. 39).

    Verwirkung des Vergütungsanspruches kommt auch etwa dann in Betracht, wenn der Testamentsvollstrecker seine Tätigkeit auf einem Gebiet entfaltet, das eindeutig nicht zu seinem Aufgabenkreis gehört (…vgl. zu Vorstehendem: BGH, WM 1976, 771 - Juris - Rz. 39; ZEV 2005, 22 ff. - Juris -Rz. 15).

  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 53/75

    Verwirkung des Anspruchs des Testamentsvollstreckers auf Vergütung - Anspruch des …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
    Rn. 57 Jedoch kann nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung der Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung aus § 2221 BGB zur Gänze verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflichten verstoßen hat (…BGH, WM 1979, 1116 ff - Juris - Rz. 11 m. w. N.;… ZEV 2005, 22 ff., - Juris - Rz. 15; WM 1976, 771 ff. - Juris - Rz. 39).

    Verwirkung des Vergütungsanspruches kommt auch etwa dann in Betracht, wenn der Testamentsvollstrecker seine Tätigkeit auf einem Gebiet entfaltet, das eindeutig nicht zu seinem Aufgabenkreis gehört (vgl. zu Vorstehendem: BGH, WM 1976, 771 - Juris - Rz. 39;… ZEV 2005, 22 ff. - Juris -Rz. 15).

  • OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 9 U 76/99

    Höhe und Verwirkung der Vergütungsansprüche des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
    Rn. 58 Dagegen verwirkt ein Testamentsvollstrecker seinen Vergütungsanspruch nicht schon dann, wenn er seine Amtshandlungen zu langsam und zu wenig effektiv durchführt (vgl. OLG Frankfurt, OLGReport 2000, 86 ff.).
  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 102/77

    Versagung des Anspruchs auf eine Testamentsvollstreckervergütung wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
    Rn. 57 Jedoch kann nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung der Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung aus § 2221 BGB zur Gänze verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflichten verstoßen hat (BGH, WM 1979, 1116 ff - Juris - Rz. 11 m. w. N.;… ZEV 2005, 22 ff., - Juris - Rz. 15;… WM 1976, 771 ff. - Juris - Rz. 39).
  • OLG Koblenz, 22.08.2011 - 10 U 1384/10

    Testamentsvollstreckung: Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Verwendung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12
    Auch reichen die Gründe, die zu einer Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt geführt haben, nicht stets für die Verwirkung seines Vergütungsanspruchs aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 22.08.2011 - 10 U 1384/10).
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22

    Vergütungsanspruch eines vorzeitig aus dem Amt entlassenen …

    Auch langsame und ineffektive Arbeit führt nicht zu einer Verwirkung (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884 = ZEV 2014, 116 Ls.; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762; OLG Frankfurt, MDR 2000, 788), anders aber ggf. vollständige Untätigkeit über einen längeren Zeitraum (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884).

    Gründe, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB geführt haben, können beachtlich sein, sie müssen jedoch nicht stets auch für die Verwirkung seines Vergütungsanspruchs ausreichen (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. August 2011 - 10 U 1384/10, juris).

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Rechtsprechung
   OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32980
OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13 (https://dejure.org/2013,32980)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2013 - 34 Wx 189/13 (https://dejure.org/2013,32980)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2013 - 34 Wx 189/13 (https://dejure.org/2013,32980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker darf ohne entsprechende Legitimation durch Erblasserwillen keine Verfügung treffen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker darf ohne entsprechende Legitimation durch Erblasserwillen keine Verfügung treffen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1066
  • Rpfleger 2014, 207
  • ErbR 2014, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem …

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Erklärt ein Testamentsvollstrecker die Auflassung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 9/10, bei juris = RNotZ 2010, 397; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG …

    Unentgeltlich ist die Verfügung des Testamentsvollstreckers nicht, wenn sie in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen wird (§ 2203 BGB; siehe BGH NJW 1963, 1613; BayObLGZ 1986, 208/210).

    15 3. Aber auch unabhängig von der ausdrücklichen Umsetzung letztwilliger Verfügungen (vgl. § 2203 BGB) kann bei Überlassung von Nachlassgegenständen an einen Erben nach feststehender Rechtsprechung (BGH NJW 1963, 1613; BayObLGZ 1986, 208/210) von Entgeltlichkeit der vorgenommenen Verfügung auszugehen sein, nämlich dann, wenn der Testamentsvollstrecker dem Miterben im Zug der Erbauseinandersetzung einen Gegenstand überträgt und dieser hierbei nicht mehr erhält, als ihm wertmäßig zusteht (siehe Keim ZEV 2007, 470/473; Schaub ZEV 2001, 257; auch BGH NJW 1963, 1613/1615).

  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Unentgeltlich ist die Verfügung des Testamentsvollstreckers nicht, wenn sie in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen wird (§ 2203 BGB; siehe BGH NJW 1963, 1613; BayObLGZ 1986, 208/210).

    15 3. Aber auch unabhängig von der ausdrücklichen Umsetzung letztwilliger Verfügungen (vgl. § 2203 BGB) kann bei Überlassung von Nachlassgegenständen an einen Erben nach feststehender Rechtsprechung (BGH NJW 1963, 1613; BayObLGZ 1986, 208/210) von Entgeltlichkeit der vorgenommenen Verfügung auszugehen sein, nämlich dann, wenn der Testamentsvollstrecker dem Miterben im Zug der Erbauseinandersetzung einen Gegenstand überträgt und dieser hierbei nicht mehr erhält, als ihm wertmäßig zusteht (siehe Keim ZEV 2007, 470/473; Schaub ZEV 2001, 257; auch BGH NJW 1963, 1613/1615).

    Rn. 16 a) Als unentgeltlich ist die Verfügung dann zu bewerten, wenn der Testamentsvollstrecker objektiv ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und subjektiv entweder weiß, dass dem Opfer keine gleichwertige Leistung gegenübersteht, oder doch bei ordnungsgemäßer Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den bzw. die Erben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (BGH NJW 1963, 1613/1614).

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines …

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    13 1. Die Auflassung eines Grundstücks - Wohnungseigentum ist als Miteigentumsanteil dem gleichgestellt (vgl. BGH NJW 2007, 3204) - darf das Grundbuchamt nur eintragen, wenn ihm die Einigung über den Rechtsübergang nachgewiesen ist (§ 925 Abs. 1 BGB; § 20 GBO).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Zu unentgeltlichen Verfügungen - mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen - ist er indessen nicht befugt (§ 2205 Satz 3 BGB), es sei denn, alle Erben und Vermächtnisnehmer stimmen der Verfügung zu (BGHZ 57, 84/94; BayObLG …
  • BGH, 24.10.1990 - IV ZR 296/89

    Vergleich als unentgeltliche Verfügung

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Der Bundesgerichtshof sieht die Grenze zur Unentgeltlichkeit jedenfalls dann als überschritten an, wenn der Nachlass infolge der Verfügung nahezu zwei Drittel des Wertes der aufgegebenen Forderung eingebüßt hat (siehe BGH NJW 1991, 842/843).
  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Dabei wird nicht verkannt, dass die Größenverhältnisse zwischen Miteigentumsanteil und Sondereigentum beliebig sind (BGH NJW 1976, 1976).
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der …

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13
    Erklärt ein Testamentsvollstrecker die Auflassung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 9/10, bei juris = RNotZ 2010, 397; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG …
  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem …

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 03.02.2020 - 20 W 300/18

    Zur Frage der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker - wie hier der Beteiligte zu 5 - die Auflassung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (…vgl. Demharter, a.a.O., § 52 Rz. 19, 23; OLG München Rpfleger 2014, 207, zitiert nach juris und m. w. N.).

    Zu unentgeltlichen Verfügungen - mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen - ist er indessen nicht befugt, § 2205 Satz 3 BGB, es sei denn, alle Erben und Vermächtnisnehmer stimmen der Verfügung zu (OLG München Rpfleger 2014, 207, unter Hinweis auf BGHZ 57, 84, und m. w. N.).

    Unentgeltlich ist die Verfügung des Testamentsvollstreckers etwa dann nicht, wenn sie in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen wird, vgl. § 2203 BGB (OLG München Rpfleger 2014, 207; BGH NJW 1963, 1613;… Demharter, a.a.O., § 52 Rz. 21, 24).

    Unabhängig von der ausdrücklichen Umsetzung letztwilliger Verfügungen in Anwendung des § 2203 BGB, von der hier also nicht auszugehen ist, kann bei Überlassung von Nachlassgegenständen an einen Erben nach feststehender Rechtsprechung (vgl. OLG München Rpfleger 2014, 207; BGH NJW 1963, 1613) von Entgeltlichkeit der vorgenommenen Verfügung des Testamentsvollstreckers auch auszugehen sein, wenn dieser einem Miterben im Zuge der Erbauseinandersetzung einen Gegenstand überträgt und dieser hierbei nicht mehr erhält, als ihm wertmäßig zusteht (vgl. dazu bereits den oben unter I. zitierten Senatsbeschluss vom 14.10.2015 und die dort aufgeführten Nachweise; OLG München Rpfleger 2014, 207; BGH NJW 1963, 1613;… Demharter, a.a.O., § 52 Rz. 21, 25).

  • OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16

    Testamentsvollstreckerzeugnis als ausreichender Nachweis der Verfügungsbefugnis …

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15, zur Veröffentlichung vorgesehen in juris; vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG …
  • OLG München, 16.11.2017 - 34 Wx 266/17

    Eintragung einer Auflassung eines Grundstücks im Grundbuch

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker bzw. für diesen in Vollmacht der Notar Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers zu prüfen (Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15 = FamRZ 2017, 147/148; vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; …
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - I-3 Wx 72/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41074
OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - I-3 Wx 72/13 (https://dejure.org/2013,41074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2013 - I-3 Wx 72/13 (https://dejure.org/2013,41074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - I-3 Wx 72/13 (https://dejure.org/2013,41074)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 415
    Wirksamkeit der Beurkundung trotz nicht unterschriebener handschriftlicher Änderungen in der Urschrift (Erbvertrag)

  • erbrechtsiegen.de

    Beweiskraft eines notariellen Erbvertrages - Änderungen des Notars

  • notar-drkotz.de

    Notarielle Urkunde - Änderungen ohne Vermerk oder Unterschrift des Notars - Wirksamkeit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 415 Abs. 1
    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung von Änderungen in einer notariellen Urkunde

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung von Änderungen in einer notariellen Urkunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 242
  • DNotZ 2014, 270
  • FGPrax 2014, 86
  • FamRZ 2014, 880
  • ErbR 2014, 193
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 175/92

    Beweiskraft einer Notarurkunde bei fehlender Unterzeichnung handschriftlicher …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 3 Wx 72/13
    Denn weil diese Änderungen sich auf den Inhalt der beurkundeten Erklärung auswirken, erforderten sie entweder einen Randvermerk mit gesonderter Unterschrift des Notars oder einen Vermerk am Schluss der Niederschrift vor der Unterschrift des Notars (vgl. BGH NJW 1994, 2768, Rdnr. 7; Staudinger/Hertel, BGB, Neubearbeitung 2012, §§ 127a und 128 BeurkG, Anm. 379).
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