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Weitere Entscheidungen unten: EuGöD, 17.10.2006 | EuGöD

Rechtsprechung
   EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05   

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https://dejure.org/2007,19282
EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05 (https://dejure.org/2007,19282)
EuGöD, Entscheidung vom 02.05.2007 - F-23/05 (https://dejure.org/2007,19282)
EuGöD, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - F-23/05 (https://dejure.org/2007,19282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Giraudy / Kommission

    Beamte - Klage - Schadensersatzklage - Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Umsetzung - Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 - Beschluss 1999/396/EG, EGKS, Euratom - Fehler - Schaden - Berufskrankheit - Berücksichtigung von Leistungen nach Art. 73 ...

  • EU-Kommission

    Jean-Louis Giraudy gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (35)

  • EuG, 07.02.2007 - T-339/03

    Clotuche / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Rn. 140 Nach der Rechtsprechung kann eine besonnene und ordnungsgemäße Durchführung derartiger Untersuchungen vor deren Abschluss eine Umsetzungsverfügung rechtfertigen (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2007, Clotuche/Kommission, T-339/03, Slg. ÖD 2007, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, Randnr. 69, und Caló/Kommission, T-118/04 und T-134/04, Slg. ÖD 2007, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, Randnr. 113).

    Wenn jedoch das dienstliche Interesse die Umsetzung eines Beamten rechtfertigt, mit der die Beseitigung eines rein internen, dem reibungslosen Dienstbetrieb abträglichen Konflikts erreicht werden soll, und dies, selbst wenn eine Verantwortung des umgesetzten Beamten nicht nachgewiesen ist, rechtfertigt dieses Interesse auch den Erlass einer Maßnahme, die die besonnene Durchführung einer Untersuchung ermöglichen soll, und dies ebenfalls, ohne dass der umgesetzte Beamte für den Gegenstand der Untersuchung verantwortlich gemacht wird (Urteile Clotuche/Kommission, Randnr. 71, und Caló/Kommission, Randnr. 109).

    Als die Kommission feststellte, dass die bisherige Situation der ordnungsgemäßen Durchführung der vom OLAF eingeleiteten Ermittlungen abträglich sein könne, war sie folglich berechtigt, in Anwendung ihres weiten Ermessens die Auffassung zu vertreten, dass eine Umsetzung des Klägers durch das dienstliche Interesse gerechtfertigt sei (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. April 2002, Fronia/Kommission, T-51/01, Slg. ÖD 2002, I-A-43 und II-187, Randnr. 55, Clotuche/Kommission, Randnr. 76, und Caló/Kommission, Randnr. 114).

  • EuG, 14.05.1998 - T-165/95

    Schadensersatz: Nichtabstimmung der Verfahren nach Art. 73 EWG/EAGBeamtStat - …

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Rn. 79 In ihrer Klagebeantwortung macht die Kommission geltend, in Übereinstimmung mit der Begründung im Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998, Lucaccioni/Kommission (T-165/95, Slg. ÖD 1998, I-A-203 und II-627), müsse der Schaden des Klägers unter Berücksichtigung der gemäß Art. 73 des Statuts erhaltenen Leistungen bewertet werden.

    Insbesondere müsse nach dem Urteil Lucaccioni/Kommission der Schaden des Klägers unter Berücksichtigung der gemäß Art. 73 des Statuts erhaltenen Leistungen bewertet werden.

    Nach der Rechtsprechung kann der Beamte nur dann, wenn sich erweist, dass nach dem Statut keine angemessene Entschädigung des erlittenen Schadens gewährt werden kann, eine zusätzliche Entschädigung beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 8. Oktober 1986, Leussink u. a./Kommission, 169/83 und 136/84, Slg. 1986, 2801, Randnr. 13, und vom 9. September 1999, Lucaccioni/Kommission, C-257/98 P, Slg. 1999, I-5251, Randnr. 22, Urteile des Gerichts erster Instanz Lucaccioni/Kommission, Randnr. 74, und vom 15. Dezember 1999, Latino/Kommission, T-300/97, Slg. ÖD 1999, I-A-259 und II-1263, Randnr. 95).

  • EuGH, 09.09.1999 - C-257/98

    Lucaccioni / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Nach der Rechtsprechung kann der Beamte nur dann, wenn sich erweist, dass nach dem Statut keine angemessene Entschädigung des erlittenen Schadens gewährt werden kann, eine zusätzliche Entschädigung beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 8. Oktober 1986, Leussink u. a./Kommission, 169/83 und 136/84, Slg. 1986, 2801, Randnr. 13, und vom 9. September 1999, Lucaccioni/Kommission, C-257/98 P, Slg. 1999, I-5251, Randnr. 22, Urteile des Gerichts erster Instanz Lucaccioni/Kommission, Randnr. 74, und vom 15. Dezember 1999, Latino/Kommission, T-300/97, Slg. ÖD 1999, I-A-259 und II-1263, Randnr. 95).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Auch wenn daher das Statut, insbesondere Art. 7 des Statuts, nicht ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, einen Beamten "umzusetzen", verfügen die Organe der Gemeinschaft nach ständiger Rechtsprechung bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben über ein weites Ermessen, sofern diese Verwendung im dienstlichen Interesse und unter Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten erfolgt (Urteile des Gerichtshofs vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, Slg. 1988, 1681, und vom 12. November 1996, 0jha/Kommission, C-294/95 P, Slg. 1996, I-5863).
  • EuG, 24.11.2005 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Rn. 137 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung spiegelt die Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten zwar das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten wider, die das Statut in den Beziehungen zwischen der Behörde und den öffentlichen Bediensteten geschaffen hat, doch die Erfordernisse der Fürsorgepflicht können die Anstellungsbehörde nicht daran hindern, die Maßnahmen zu ergreifen, die sie im dienstlichen Interesse für erforderlich hält, da die Besetzung einer Planstelle in erster Linie auf dem dienstlichen Interesse beruhen muss (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. Dezember 1993, Turner/Kommission, T-80/92, Slg. 1993, II-1465, Randnr. 77, und vom 24. November 2005, Marcuccio/Kommission, T-236/02, Slg. ÖD 2005, I-A-365 und II-1621, Randnr. 129).
  • EuGH, 08.10.1986 - 169/83

    Leussink-Brummelhuis / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Nach der Rechtsprechung kann der Beamte nur dann, wenn sich erweist, dass nach dem Statut keine angemessene Entschädigung des erlittenen Schadens gewährt werden kann, eine zusätzliche Entschädigung beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 8. Oktober 1986, Leussink u. a./Kommission, 169/83 und 136/84, Slg. 1986, 2801, Randnr. 13, und vom 9. September 1999, Lucaccioni/Kommission, C-257/98 P, Slg. 1999, I-5251, Randnr. 22, Urteile des Gerichts erster Instanz Lucaccioni/Kommission, Randnr. 74, und vom 15. Dezember 1999, Latino/Kommission, T-300/97, Slg. ÖD 1999, I-A-259 und II-1263, Randnr. 95).
  • EuG, 28.09.1999 - T-140/97
    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Rn. 205 Ein Kausalzusammenhang liegt vor, wenn der Kläger den Beweis erbringt, dass zwischen der Pflichtverletzung des betreffenden Organs und dem geltend gemachten Schaden ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang besteht (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. September 1999, Hautem/BEI, T-140/97, Slg. ÖD 1999, I-A-171 und II-897, Randnr. 85).
  • EuG, 16.12.1993 - T-80/92

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Rn. 137 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung spiegelt die Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten zwar das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten wider, die das Statut in den Beziehungen zwischen der Behörde und den öffentlichen Bediensteten geschaffen hat, doch die Erfordernisse der Fürsorgepflicht können die Anstellungsbehörde nicht daran hindern, die Maßnahmen zu ergreifen, die sie im dienstlichen Interesse für erforderlich hält, da die Besetzung einer Planstelle in erster Linie auf dem dienstlichen Interesse beruhen muss (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 16. Dezember 1993, Turner/Kommission, T-80/92, Slg. 1993, II-1465, Randnr. 77, und vom 24. November 2005, Marcuccio/Kommission, T-236/02, Slg. ÖD 2005, I-A-365 und II-1621, Randnr. 129).
  • EuGH, 23.03.1988 - 19/87

    Hecq / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Auch wenn daher das Statut, insbesondere Art. 7 des Statuts, nicht ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, einen Beamten "umzusetzen", verfügen die Organe der Gemeinschaft nach ständiger Rechtsprechung bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben über ein weites Ermessen, sofern diese Verwendung im dienstlichen Interesse und unter Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten erfolgt (Urteile des Gerichtshofs vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, Slg. 1988, 1681, und vom 12. November 1996, 0jha/Kommission, C-294/95 P, Slg. 1996, I-5863).
  • EuG, 12.12.1995 - T-203/95

    Bernard Connolly gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Auszug aus EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
    Daraus ergibt sich, dass die Verwaltung grundsätzlich zum einen vermeiden muss, Informationen an die Presse zu geben, die dem betroffenen Beamten Schaden zufügen können, und zum anderen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um innerhalb des Organs jeder Verbreitung von Informationen vorzubeugen, durch die der Beamte verleumdet werden könnte (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 12. Dezember 1995, Connolly/Kommission, T-203/95 R, Slg. 1995, II-2919, Randnr. 35).
  • EuG, 07.02.2007 - T-118/04

    Caló / Kommission

  • EuG, 06.03.2001 - T-100/00

    Beamte - Versetzung/Umsetzung - Begründung - Ermessensmissbrauch - Dienstliches …

  • EuG, 04.06.2003 - T-124/01

    Del Vaglio / Kommission

  • EuGH, 11.07.1974 - 53/72

    Guillot / Kommission

  • EuG, 15.12.1999 - T-300/97

    Benito Latino gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuG, 12.12.2000 - T-223/99

    Öffentlicher Dienst

  • EuG, 03.03.2004 - T-48/01

    Vainker / Parlament - Beamte - Berufskrankheit - Artikel 73 des Statuts - …

  • EuG, 16.04.2002 - T-51/01

    Fronia / Kommission

  • EuG, 17.12.2003 - T-133/02

    Chawdhry / Kommission

  • EuG, 21.09.2004 - T-325/02

    Soubies / Kommission - Beamte - Umsetzung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 3 …

  • EuGH, 12.07.1979 - 124/78

    List / Kommission

  • EuGöD, 26.04.2006 - F-16/05

    Nicola Falcione gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuG, 23.11.1999 - T-129/98

    Öffentlicher Dienst

  • EuG, 06.04.2006 - T-309/03

    Camós Grau / Kommission - Untersuchung des Europäischen Amtes für …

  • EuG, 06.07.1995 - T-36/93

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuG, 20.03.1991 - T-1/90

    Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …

  • EuG, 06.07.2004 - T-281/01

    Huygens / Kommission

  • EuG, 09.02.1994 - T-82/91

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …

  • EuG, 12.12.2002 - T-135/00

    Morello / Kommission

  • EuG - T-506/93 (anhängig)
  • EuG, 25.09.1991 - T-5/90

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuG, 01.04.2004 - T-198/02

    N / Kommission - Beamte - Disziplinarordnung - Entfernung aus dem Dienst ohne …

  • EuG, 28.06.1996 - T-500/93
  • EuG, 15.12.2005 - T-169/05

    Giraudy / Kommission

  • EuGH, 17.12.1959 - 23/59

    Acciaieria Ferriera di Roma (F.E.R.A.M.) gegen Hohe Behörde der Europäischen …

  • EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - …

    Die Einleitung einer Untersuchung z. B., an deren Ende der betreffende Beamte von jedem Verdacht entlastet wird, ist nicht geeignet, die Haftung eines Organs zu begründen, wenn die Entscheidung über die Einleitung der Untersuchung auf einer Reihe hinreichender und relevanter Informationen beruht und deshalb nicht offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Randnrn.
  • EuG, 08.11.2012 - T-268/11

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub - …

    Erst die ausdrückliche oder stillschweigende Zurückweisung dieses Antrags ist eine beschwerende Entscheidung, gegen die Beschwerde eingelegt werden kann, und erst nach der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zurückweisung dieser Beschwerde kann eine Schadensersatzklage beim Gericht erhoben werden (vgl. Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-121 und II-A-1-657, Randnr. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.06.2011 - T-20/09

    Europäische Kommission gegen Luigi Marcuccio.

    Queste tre condizioni che impegnano la responsabilità della Comunità sono cumulative, il che significa che non può sussistere la responsabilità della Comunità quando anche una sola di esse non è soddisfatta (v. in particolare, sentenza del Tribunale di primo grado 12 settembre 2007, causa T-249/04, Combescot/Commissione, non ancora pubblicata nella Raccolta, punto 49, oggetto di impugnazione dinanzi alla Corte, causa C-525/07 P; sentenze del Tribunale 2 maggio 2007, causa F-23/05, Giraudy/Commissione, non ancora pubblicata nella Raccolta, punto 88, e 9 ottobre 2007, causa F-85/06, Bellantone/Corte dei conti, non ancora pubblicata nella Raccolta, punto 87 e la giurisprudenza ivi citata).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-460/09

    Inalca und Cremonini / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Sie berufen sich insoweit u. a. auf das Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission (T-48/05, Slg. 2008, II-1585, Randnrn. 400 bis 411), und auf das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission (F-23/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-121 und II-A-1-657, Randnr. 203).
  • EuGöD, 11.05.2010 - F-30/08

    Nanopoulos / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zuständigkeit des …

    Das Organ verfügt insoweit über ein weites Ermessen, und die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Frage, ob der Sachverhalt, von dem die Verwaltung bei der Einleitung des Disziplinarverfahrens ausgegangen ist, richtig festgestellt ist, ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung der zur Last gelegten Handlungen vorliegt und ob kein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. entsprechend im Bereich der Disziplinarstrafe u. a. Urteile des Gerichts erster Instanz vom 17. Mai 2000, Tzikis/Kommission, T-203/98, Slg. ÖD 2000, I-A-91 und II-393, Randnr. 50, und N/Kommission, Randnr. 125; im Bereich der Befassung des OLAF Urteil des Gerichts vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-121 und II-A-1-657, Randnrn.
  • EuGöD, 13.01.2010 - F-124/05

    A und G / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Anfechtungsklage - …

    Rn. 149 Was insbesondere den immateriellen Schaden angeht, der gegebenenfalls durch die überlange Dauer eines Disziplinarverfahrens verursacht wird, ist zu unterscheiden zwischen demjenigen, der jedem Beamten oder sonstigem Bediensteten entsteht, unabhängig davon, ob gegebenenfalls eine Krankheit auftritt, und demjenigen, der durch eine auf die überlange Dauer dieses Verfahrens zurückzuführende psychische Krankheit - oder Verschlimmerung einer solchen Krankheit - entsteht (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnrn.
  • EuGöD, 09.12.2008 - F-52/05

    Q / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Beistandspflicht der …

    Rn. 239 Insoweit ist darauf hinzuweisen, wie bereits entschieden wurde (Urteil des Gerichts vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnr. 193), dass das Gericht nicht befugt ist, über den Kausalzusammenhang zwischen den dienstlichen Bedingungen eines Beamten und der von ihm geltend gemachten Krankheit zu befinden.
  • EuG, 26.04.2016 - T-221/08

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zu …

    Rn. 300 Zum dritten Unzulässigkeitsgrund der Kommission ist darauf hinzuweisen, dass das Verfahren nach Art. 73 des Statuts sowohl den materiellen als auch den immateriellen Schaden infolge einer Berufskrankheit ersetzen soll und grundsätzlich den Ersatz eines Schadens ermöglicht, der durch eine aufgrund eines Unionsrechtsverstoßes der Kommission entstandene Situation des Stresses und der Angst verursacht oder verschlimmert wird und mit der Berufskrankheit verbunden ist, an der der Betroffene leidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, SlgÖD, EU:F:2007:75, Rn. 200).
  • EuGöD, 15.03.2011 - F-120/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung des …

    Das Gericht sei vorliegend daran gehindert, zu diesem Punkt zu entscheiden, da die Unionsgerichte nach ständiger Rechtsprechung nicht befugt seien, über das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen einer Berufstätigkeit und einem materiellen und immateriellen Schaden zu entscheiden, sofern dieser zugleich Gegenstand eines Verfahrens nach Art. 73 des Statuts sei oder grundsätzlich Gegenstand eines solchen Verfahrens sein könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, Randnr. 200).
  • EuGöD, 08.03.2011 - F-59/09

    De Nicola / EIB

    Les conditions posées par l'article 71, sous c), du règlement de procédure pour demander une suspension ne sont donc pas remplies (voir, en ce sens, arrêt du Tribunal du 2 mai 2007, Giraudy/Commission, F-23/05, point 87).
  • EuGöD, 17.02.2011 - F-119/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mediationsverfahren - …

  • EuGöD, 21.02.2008 - F-4/07

    Skoulidi / Kommission

  • EuG, 14.12.2018 - T-464/17

    TP/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Abzug vom Gehalt - …

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-11/10

    Palou Martínez / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Offensichtliche …

  • EuG, 03.07.2019 - T-573/16

    PT/ EIB - Öffentlicher Dienst - Bedienstete der EIB - Organisation der …

  • EuGöD, 13.01.2011 - F-77/09

    Nijs / Rechnungshof

  • EuG, 21.02.2008 - T-4/07

    Eleni-Eleftheria Skoulidi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuGöD, 02.12.2008 - F-15/07

    K / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Berufskrankheit - Mobbing - …

  • EuGöD, 19.07.2016 - F-130/14

    Öffentlicher Dienst - Beamter - Ehemaliger Beamter - Vom Ruhegehalt einbehaltene …

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Rechtsprechung
   EuGöD, 17.10.2006 - F-23/05   

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EuGöD, 17.10.2006 - F-23/05 (https://dejure.org/2006,40046)
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EuGöD, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - F-23/05 (https://dejure.org/2006,40046)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der diese es ablehnt, die Verantwortlichkeit ihrer Dienststellen und den Schaden, den der Kläger angeblich im Zusammenhang mit der vom OLAF bei der Vertretung der Kommission in Frankreich durchgeführten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 03.07.2019 - T-573/16

    PT/ EIB - Öffentlicher Dienst - Bedienstete der EIB - Organisation der …

    Vielmehr ist dieses Ermessen im Interesse der Dienststelle und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten (…vgl. Urteil vom 19. Juni 2015, Z/Gerichtshof, T-88/13 P, EU:T:2015:393, Rn. 105 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie der Fürsorgepflicht, der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts und der Grundrechte des Betreffenden auszuüben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2017, HQ/CPVO, T-592/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:897, Rn. 26 und 27, vom 2. Mai 2007, Giraudy/Kommission, F-23/05, EU:F:2007:75, Rn. 141, …und vom 9. Oktober 2007, Bellantone/Rechnungshof, F-85/06, EU:F:2007:171, Rn. 61).
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   EuGöD - F-23/05   

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