Rechtsprechung
| BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf Beständigkeit der Vermögenslage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 168 Abs 1 S 4 FamFG, § 292 Abs 1 FamFG, § 4 VBVG, § 20 Abs 1 GNotKG
Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf Beständigkeit der Vermögenslage - IWW
§§ 292 Abs. 1, ... 168 Abs. 1 FamFG, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG, § 20 Abs. 1 GNotKG, § 12 VBVG, § 292 Abs. 1 FamFG, § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 168 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 4 VBVG, 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
FamFG §§ 168 Abs. 1 S. 4, 292 Abs. 1; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
Rückforderung überzahlter Betreuervergütung - Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung; Berücksichtigung des Vertrauensschutzes
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Überzahlte Betreuervergütung, Rückforderung, Vertrauensgrundsatz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung; Berücksichtigung des Vertrauensschutzes
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückforderung überzahlter Betreuervergütung - und das Vertrauen des Betreuers in die Beständigkeit seiner Vermögenslage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuervergütung - und die Höhe des Stundensatzes
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rückforderung überzahlter Betreuervergütung
- famrz.de (Kurzinformation)
Rückzahlung überzahlter Betreuervergütung (Bank-Betriebswirtin)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Späte Rückforderung von Betreuer-Vergütung
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
FamFG § 168 Abs 1; VBVG § 4 Abs 1 S 2
Das Amtsgericht hatte in den zwei ersten Vergütungsfestsetzungen einen Stundensatz von 44 Euro für die Berufsbetreuerin gewährt. Danach wurde die Betreuervergütung nur noch unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von 33,50 Euro gewährt und festgesetzt. Zur Fage, ob auch ...
Verfahrensgang
- AG Geilenkirchen, 31.07.2018 - 8 XVII 371/15
- LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
- BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 323
- MDR 2020, 247
- FGPrax 2020, 131
- FamRZ 2020, 449
- Rpfleger 2020, 192
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13
Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
Rn. 19 aa) Zutreffend und von der Rechtsbeschwerde unbeanstandet ist das Landgericht davon ausgegangen, dass das Gericht im Festsetzungsverfahren nach § 292 Abs. 1 FamFG iVm § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG an eine Festsetzung und Auszahlung der Betreuervergütung im vereinfachten Justizverwaltungsverfahren nach § 292 Abs. 1 FamFG iVm § 168 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht gebunden ist, wenn sich - wie hier - das gerichtliche Festsetzungsverfahren an die Festsetzung durch den Kostenbeamten des Gerichts anschließt (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 14 mwN).Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (…Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 f.).
Es würde indessen der Stellung eines berufsmäßigen Betreuers nicht gerecht und entspricht auch nicht der erkennbaren Intention des Gesetzgebers, diese gerichtliche Aufwandsersparnis mit einer auf Jahre rückwirkenden erheblichen Rechtsunsicherheit der Betreuer in die Beständigkeit ihrer Vermögenslage zu erkaufen (Senatsbeschlüsse vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 31 f. …und vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 - FamRZ 2016, 293 Rn. 19 f.).
- BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13
Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13, FamRZ 2016, 293).Die in § 20 Abs. 1 GNotKG zum Ausdruck kommende Wertung, wonach das Kosteninteresse der Staatskasse zurücktreten kann, wenn es von der zuständigen Stelle nicht innerhalb angemessener Frist verfolgt wird und sich das Gegenüber auf die getroffene Regelung gutgläubig eingerichtet hat, kann bei der Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Betreuers in die Beständigkeit seiner Vermögenslage berücksichtigt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13, FamRZ 2016, 293).
Es würde indessen der Stellung eines berufsmäßigen Betreuers nicht gerecht und entspricht auch nicht der erkennbaren Intention des Gesetzgebers, diese gerichtliche Aufwandsersparnis mit einer auf Jahre rückwirkenden erheblichen Rechtsunsicherheit der Betreuer in die Beständigkeit ihrer Vermögenslage zu erkaufen (…Senatsbeschlüsse vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 31 f. und vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 - FamRZ 2016, 293 Rn. 19 f.).
- BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14
Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 …und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 f.).
- BGH, 31.05.2017 - XII ZB 590/16
Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit des Fernkurses …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
Da § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht ausschließlich an den Umfang vermittelter Kenntnisse, sondern auch an das Erreichen einer bestimmten beruflichen Qualifikation anknüpft, kann eine zeitlich unzureichende berufsbegleitende Fortbildung auch dann nicht mit einem Hochschulstudium vergleichbar sein, wenn sie im Übrigen Elemente eines solchen aufweist (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16 - NJW-RR 2017, 965 Rn. 17 f.). - BGH, 19.07.2017 - XII ZB 162/17
Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
Mit Blick auf den einem Hochschulstudium nicht ansatzweise vergleichbaren zeitlichen Umfang dieser Fortbildungsmaßnahmen fehlt es bereits deshalb an einer Vergleichbarkeit, ohne dass es auf weitere Umstände ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - MDR 2017, 1149 Rn. 6). - BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13
Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 8 mwN). - BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17
Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 243/17 - FamRZ 2018, 136 Rn. 13 mwN).
- BGH, 15.07.2026 - XII ZB 73/26
Vergütungsanspruch eines Betreuers nur bei dessen ordnungsgemäßer Bestellung; …
Wird der Erstattungsanspruch der Staatskasse binnen der in Anlehnung an § 20 Abs. 1 GNotKG zu bestimmenden Frist geltend gemacht, stehen Vertrauensschutzgesichtspunkte einer Rückforderung regelmäßig nicht entgegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19, FamRZ 2020, 449).Schließt sich das gerichtliche Festsetzungsverfahren - wie hier - an eine Festsetzung und Auszahlung der Betreuervergütung durch den Kostenbeamten des Gerichts im vereinfachten Justizverwaltungsverfahren nach § 292 Abs. 5 FamFG an, ist das Gericht nicht an die vorherige Festsetzung gebunden; es kann diese über- oder unterschreiten (vgl. zu § 292 Abs. 1 iVm § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG a.F.: Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19 - FamRZ 2020, 449 Rn. 19 …und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 14 mwN).
Rn. 11 Der entsprechende öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch kann allerdings entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19 - FamRZ 2020, 449 Rn. 20 …und vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 135/18 - FamRZ 2019, 199 Rn. 30 mwN).
Die in der Vorschrift zum Ausdruck kommende Wertung, dass das Kosteninteresse der Landeskasse zurücktreten kann, wenn es von der zuständigen Stelle nicht innerhalb angemessener Frist verfolgt wird und sich das Gegenüber auf die getroffene Regelung gutgläubig eingerichtet hat, kann jedoch auch bei der Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Betreuers in die Beständigkeit seiner Vermögenslage berücksichtigt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19 - FamRZ 2020, 449 Rn. 21 f.;… vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 - FamRZ 2016, 293 Rn. 19 f. …und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 31 f.).
Wird dagegen der Erstattungsanspruch der Staatskasse noch innerhalb dieses Zeitrahmens geltend gemacht, stehen Vertrauensschutzgesichtspunkte einer Rückforderung regelmäßig nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19 - FamRZ 2020, 449 Rn. 22).
Als Berufsbetreuer musste dieser jederzeit damit rechnen, dass die ihm auf seine Veranlassung im vereinfachten Justizverwaltungsverfahren gemäß § 292 Abs. 5 FamFG zugesprochene Vergütung im Fall eines gerichtlichen Festsetzungsverfahren korrigiert würde (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19 - FamRZ 2020, 449 Rn. 23).
- BGH, 11.12.2019 - XII ZB 129/19
Ausschluss der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung unter Gesichtspunkt …
Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19 und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13, FamRZ 2014, 113).In diesem Fall ist schon eine abweichende Festsetzung im gerichtlichen Festsetzungsverfahren ausgeschlossen (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19 - zur Veröffentlichung bestimmt …und vom 18. Februar 2015 - XII ZB 563/14 - FamRZ 2015, 845 Rn. 19 mwN).
- LG Lüneburg, 19.02.2025 - 8 T 4/25
Festsetzung einer niedrigeren Vergütung für den Betreuer
Das Gericht ist dabei an die formlose Festsetzung im Verwaltungsweg nicht gebunden (BGH XII ZB 106/19 m.w.N.).Einer (Neu-) Festsetzung der Betreuervergütung, die eine Rückforderung überzahlter Beträge zur Folge hätte, kann allerdings gleichwohl im Einzelfall der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn das Vertrauen des Betreuers auf die Beständigkeit einer ihm in der Vergangenheit rechtswidrig gewährten Vergütung schutzwürdig ist, wenn also eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (BGH XII ZB 106/19 m.w.N.).
- LG Arnsberg, 18.04.2024 - 5 T 38/24 Es kann diese über- oder unterschreiten (BGH, Beschl. v. 06.11.2013, Az.: XII ZB 86/13; Beschl. v. 13.11.2019, Az.: XII ZB 106/19).
Denn aus einer solchen vereinfachten Festsetzung kann ein weitergehender Vertrauensschutz nicht hergeleitet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 13.11.2019, Az.: XII ZB 106/19).
- OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 2 Ws 78/21
Besonders schwieriger Obduktionsfall kein Regelfall bei Vergütung nach JVEG ; …
In somit verjährungsrechtlich vergleichbarer Konstellation hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen kann, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BGH NJW 2014, 1007; NJW-RR 2020, 323; MDR 2020, 373). - LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20
Zur Rückforderung einer Betreuervergütung
Damit stand der Betreuerin nach ihrer Bestellung ein Verfahren zur Verfügung, mit dem sie jederzeit die Höhe ihrer Vergütung und damit auch die Frage, ob sie die für eine bestimmte Vergütungsstufe notwendigen Voraussetzungen im vorliegenden Betreuungsverfahren erfüllt, verbindlich, gegebenenfalls auch unter Erhebung von Rechtsmitteln, hätte klären lassen können (BGH, Beschluss vom 13.11.2019, XII ZB 106/19, NJW-RR 2020, 323). - LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19 Die Rechtsbeschwerde ist durch Beschluss des BGH Karlsruhe - AZ: XII ZB 106/19 - vom 13.11.2019 auf Kosten der Rechtsbeschwerdeführerin zurückgewiesen worden.
- LG Kassel, 26.01.2026 - 3 T301/25
Vertrauensschutz bei Rückforderung der Betreuervergütung für einen Zeitraum nach …
Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.11.2019 - XII ZB 106/19 -, juris, Rn. 20).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§§ 58 ff. FamFG; § 1960 Abs. 1 BGB
Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Umschichtung von Aktienvermögen im Rahmen einer Nachlasspflegschaft; Durch Corona-Krise verursachte Verwerfungen auf dem Kapitalmarkt - IWW
- erbrechtsiegen.de
Formwirksame Errichtung Testament bei vorhandenen 2 Exemplaren
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de
BGB § 1812 Abs. 1 ; BGB § 1915 ; BGB § 1960
Nachlasspflegschaft: Keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (hier: Aktien) - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Nachlasspflegschaft: Keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nachlasspflegschaft: Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen
- zbb-online.com (Leitsatz)
Keine Pflicht des Nachlasspflegers zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (hier: Aktien) trotz Corona-Krise
- Bt-Recht (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Pflicht eines Nachlasspflegers zur Auflösung eines Aktiendepots
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht der Auflösung des Aktiendepots durch den Nachlasspfleger
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zur Umschichtung von Aktien
Verfahrensgang
- AG Goslar, 12.09.2019 - 7 VI 299/19
- OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 710
- MDR 2020, 932
- FGPrax 2020, 131
- FamRZ 2020, 1415
- Rpfleger 2020, 465
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 3 Wx 8/19
Ermächtigung des Nachlasspflegers zur Auflösung nicht mündelsicherer …
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Der Nachlasspfleger hat vielmehr im Einzelfall unter Würdigung aller Vermögenspositionen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden, inwieweit im Hinblick auf die nach Kapitalanlagekriterien zu ermittelnden Risiken eine Fortführung des Aktieninvestments vertretbar erscheint (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 - OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17).Rn. 13 Wie der Regelungszusammenhang der Absätze 1 und 2 des § 1960 BGB zeigt, ist es Kernaufgabe eines Nachlasspflegers mit den im gegebenen Fall angeordneten Wirkungskreisen, die Vermögensinteressen der noch festzustellenden Erben auch dadurch wahrzunehmen, dass er den Nachlass erhält; denn das Nachlassgericht hat im Anwendungsbereich des § 1960 BGB "für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714).
Rn. 15 Es besteht keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (Kammergericht, Beschluss vom 20.05.1968 - 1 W 1274/68 -, NJW 1968, 1836 mit überzeugender Herleitung aus der Entstehungsgeschichte; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714;… Lafontaine, in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. (Stand: 15.10.2019), § 1806 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
Überschreitet der Umfang der Investitionen in vergleichsweise risikobehaftete Anlageformen insgesamt das noch hinnehmbare Risiko, führt dies jedoch nicht dazu, dass ein vollständiger Ausstieg aus diesem Investment gerechtfertigt ist; der Anteil der risikobehafteteren Anlageformen ist vielmehr auf ein vertretbares Maß zu reduzieren (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714).
Gegenstand der Prüfung des Nachlassgerichts bzw. des Beschwerdegerichts ist die Frage, ob eine beabsichtigte Umschichtung des Vermögens dem pflichtgemäßen Ermessen als Nachlasspfleger entspricht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714).
- OLG Hamm, 07.04.2017 - 15 W 136/17
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Der Nachlasspfleger hat vielmehr im Einzelfall unter Würdigung aller Vermögenspositionen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden, inwieweit im Hinblick auf die nach Kapitalanlagekriterien zu ermittelnden Risiken eine Fortführung des Aktieninvestments vertretbar erscheint (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - I-3 Wx 8/19 - OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17).Der Beschwerdeführer ist als bestellter Nachlasspfleger gegen den angegriffenen Beschluss nach § 59 FamFG auch beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 8).
Rn. 15 Es besteht keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (Kammergericht, Beschluss vom 20.05.1968 - 1 W 1274/68 -, NJW 1968, 1836 mit überzeugender Herleitung aus der Entstehungsgeschichte; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714;… Lafontaine, in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. (Stand: 15.10.2019), § 1806 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
Jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - der vom Nachlasspfleger bei Wahrnehmung dieses Interesses eingenommene Standpunkt sachlich gut vertretbar ist, widerspräche es billigem Ermessen, ihn mit den Gerichtskosten zu belasten, wenn er sich mit dieser Position im Ergebnis nicht durchzusetzen vermag (OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 14).
- BGH, 09.01.2013 - XII ZB 334/12
Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Überweisung eines Geldbetrages aus dem …
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Rn. 12 a) Die für eine Verfügung über Wertpapiere durch den Nachlasspfleger gemäß §§ 1812 Abs. 1, 1915 BGB erforderliche Genehmigung des Nachlassgerichts ist zu erteilen, wenn dies dem Interesse der unbekannten Erben entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - XII ZB 334/12 -, NJW-RR 2013, 323 zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung, für die aufgrund der Verweisungsnorm des 1908i BGB dieselben Maßstäbe gelten; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 135/17 -, NLPrax 2019, 30, juris-Rn. 12).
- BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 90/85
Angemessen Vergütung eines Testamentsvollstreckers - Pflichtverletzung eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Rn. 17 Insbesondere bei beträchtlichen Vermögen entspricht eine auch Aktien umfassende Streuung auf verschiedene Anlagearten vielfach einer ausgewogenen Vermögensverwaltung (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.06.2009 - 33 Wx 124/09 -, NZG 2010, 1230;… Fröschle, in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.12.2019, § 1811 Rn. 20;… Kroll-Ludwigs, in: MüKoBGB, 8. Auflage 2020, § 1811 Rn. 13;… Veit, in: Staudinger, Neubearbeitung 2014, § 1811 Rn. 23; auch der Bundesgerichtshof hat für das Vermögen eines Mündels oder Betreuten im Rahmen der Entscheidung nach § 1811 BGB eine teilweise Anlage in Aktien nicht für generell ausgeschlossen erachtet: BGH, Urteil vom 03.12.1986 - IV a ZR 90/85 -, NJW 1987, 1070 [1071]). - OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Verweigerung nachlassgerichtlicher Genehmigung für Grundstücksgeschäft
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Hieraus folgt, dass die Sicherung des Nachlasses Vorrang hat vor seiner Vermehrung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2019 - 21 W 142/19 -, juris-Rn. 11;… OLG Düsseldorf, a.a.O.). - OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09
Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Anlage von …
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Rn. 17 Insbesondere bei beträchtlichen Vermögen entspricht eine auch Aktien umfassende Streuung auf verschiedene Anlagearten vielfach einer ausgewogenen Vermögensverwaltung (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.06.2009 - 33 Wx 124/09 -, NZG 2010, 1230;… Fröschle, in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.12.2019, § 1811 Rn. 20;… Kroll-Ludwigs, in: MüKoBGB, 8. Auflage 2020, § 1811 Rn. 13;… Veit, in: Staudinger, Neubearbeitung 2014, § 1811 Rn. 23; auch der Bundesgerichtshof hat für das Vermögen eines Mündels oder Betreuten im Rahmen der Entscheidung nach § 1811 BGB eine teilweise Anlage in Aktien nicht für generell ausgeschlossen erachtet: BGH, Urteil vom 03.12.1986 - IV a ZR 90/85 -, NJW 1987, 1070 [1071]). - BayObLG, 04.07.1989 - BReg. 1a Z 7/89
Streit um die Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von …
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Das Gericht hat dabei eine Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile sowie der Risiken des zu prüfenden Geschäfts vorzunehmen; maßgebender Gesichtspunkt ist das Gesamtinteresse, wie es sich zur Zeit der tatrichterlichen Entscheidung darstellt (…BGH, a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 04.07.1989 - BReg. 1a Z 7/89 -, FamRZ 1990, 208). - OLG Hamm, 07.04.2017 - 15 W 135/17
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Rn. 12 a) Die für eine Verfügung über Wertpapiere durch den Nachlasspfleger gemäß §§ 1812 Abs. 1, 1915 BGB erforderliche Genehmigung des Nachlassgerichts ist zu erteilen, wenn dies dem Interesse der unbekannten Erben entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - XII ZB 334/12 -, NJW-RR 2013, 323 zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung, für die aufgrund der Verweisungsnorm des 1908i BGB dieselben Maßstäbe gelten; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 135/17 -, NLPrax 2019, 30, juris-Rn. 12). - KG, 20.05.1968 - 1 W 1274/68
Auszug aus OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Rn. 15 Es besteht keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (Kammergericht, Beschluss vom 20.05.1968 - 1 W 1274/68 -, NJW 1968, 1836 mit überzeugender Herleitung aus der Entstehungsgeschichte; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714;… Lafontaine, in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. (Stand: 15.10.2019), § 1806 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Schleswig, 16.07.2020 - 2 U 7/19
Zur den Pflichten des Betreuers bei der Vermögensverwaltung eines vermögenden …
Die Bestimmung begründet keine Pflicht, nicht mündelsichere Kapitalanlagen, die der Betreuer bei Amtsbeginn bereits vorfindet, umzuwandeln (RGZ 137, 320, 323; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2020 - 3 W 37/20 K-, juris;… OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 714, bei juris Rn. 15; OLG Hamm…, Beschluss vom 7. April 2017 - 15 W 136/17 - juris Rn. 12; KG NJW 1968, 1836;… Kroll-Ludwigs, a. a. O., § 1806 Rn. 7;… Schulte-Bunert, a. a. O. § 1806 Rn. 4;… Staudinger/Veith, a. a. O., § 1806 Rn. 10;… Zimmermann in: Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1806 BGB Rn. 6;… Fröschle, a. a. O., § 1806 Rn. 7). - OLG Karlsruhe, 16.01.2023 - 14 W 112/22
Anfechtung eines Rechtsgeschäfts des Nachlasspflegers
Die Erhaltung kann in der Regel aber nicht gegenständlich, sondern muss wertbezogen verstanden und beurteilt werden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.04.2020 - 3 W 37/20, FGPrax 2020, 131). - OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
Höhe der Vergütung eines zum Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalts Beurteilung …
Die Sicherung und der Erhalt des Nachlasses haben ausweislich des Regelungszusammenhanges der Absätze 1 und 2 des § 1960 BGB Vorrang vor seiner Vermehrung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. April 2020 - 3 W 37/20 -, Rn. 13, juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 12.02.2020 - XII ZB 347/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungssache: Beschwerdebefugnis eines Kann-Beteiligten trotz Wiederaufhebung der Hinzuziehung im Verfahren des ersten Rechtszugs
- IWW
§ 7 Abs. 5 Satz 2 FamFG, § ... 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 59 Abs. 1 FamFG, § 7 Abs. 5 FamFG, § 274 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 FamFG, § 38 FamFG, §§ 274 Abs. 4 Nr. 1, 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Beschwerdebefugnis eines am Verfahren im ersten Rechtszug Beteiligten auch bei nachfolgender Aufhebung seiner Hinzuziehung; Konkludente Beteiligung der Eltern des Betroffenen im Verfahren über die Bestellung eines Betreuers
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Beschwerdebefugnis eines am Verfahren im ersten Rechtszug Beteiligten auch bei nachfolgender Aufhebung seiner Hinzuziehung; Konkludente Beteiligung der Eltern des Betroffenen im Verfahren über die Bestellung eines Betreuers
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Beschwerdebefugnis eines Beteiligten im Betreuungsverfahren - trotz Aufhebung seiner Hinzuziehung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuungssache: Beschwerdebefugnis trotz Wiederaufhebung der Beteiligung am Verfahren ...
- famrz.de (Kurzinformation)
Beschwerdebefugnis nach Aufhebung der Hinzuziehung
Verfahrensgang
- AG Steinfurt, 12.06.2018 - 2 XVII 62/18
- LG Münster, 03.07.2019 - 5 T 200/19
- BGH, 12.02.2020 - XII ZB 347/19
Papierfundstellen
- NJW 2021, 1888
- NJW-RR 2020, 580
- MDR 2020, 950
- FGPrax 2020, 131
- FamRZ 2020, 782
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.04.2014 - XII ZB 595/13
Betreuungssache: Konkludente Verfahrensbeteiligung eines Abkömmlings des …
Auszug aus BGH, 12.02.2020 - XII ZB 347/19
Wer nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG tatsächlich am Verfahren im ersten Rechtszug beteiligt wurde, bleibt auch dann gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG beschwerdebefugt, wenn nachfolgend seine Hinzuziehung entsprechend § 7 Abs. 5 FamFG wieder aufgehoben wird (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13, FamRZ 2014, 1099).Eine der tatsächlichen Beteiligung nachfolgende, im Zwischenverfahren entsprechend § 7 Abs. 5 FamFG ergangene rechtskräftige Entscheidung, wonach die Beteiligung des Beteiligten zu 3 am Verfahren wieder aufgehoben wird, steht der einmal erlangten Beschwerdebefugnis nicht entgegen (zur nachträglichen Ablehnung der Hinzuziehung vgl. Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 8, 16).
Dabei kann die Hinzuziehung eines Beteiligten auch konkludent erfolgen, etwa durch das Übersenden von Schriftstücken oder die Ladung zu Terminen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 11 mwN).
Denn die zuvor tatsächlich bereits erfolgte Beteiligung und die damit einhergehende Beschwerdebefugnis nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG entfällt dadurch nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 19).
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