Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06   

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OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06 (https://dejure.org/2006,5793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2006 - 15 W 53/06 (https://dejure.org/2006,5793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2006 - 15 W 53/06 (https://dejure.org/2006,5793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen die sofortige Unterbringung und die Zwangsmedikation des Betroffenen; Abgrenzung der Beschwerdebefugnis des Betroffenen von derjenigen des Verfahrenspflegers; Folgen des Verzichts des Betroffenen auf das ihm persönlich zustehende ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sofortige Beschwerde durch Verfahrenspfleger

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 70 b; ; FGG § 70 h

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1301 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Die Begründung der sofortigen weiteren Beschwerde des Beteiligten zu 2) gibt dem Senat lediglich Anlass zu dem Hinweis, dass seiner Auffassung nach die Entscheidung des BGH vom 11.10.2000 (NJW 2001, 888 f.) der Annahme, dass eine Zwangsbehandlung im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung zulässig sein kann, nicht entgegen steht.
  • OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05

    Betreuungsrecht als Grundlage für eine Zwangsbehandlung; Erkrankung an einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Ob der Betreuer hierfür, soweit die besonderen Voraussetzungen des § 1904 BGB nicht vorliegen, überhaupt einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, insbesondere die erforderliche gesetzliche Grundlage bereits aus § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB abzuleiten ist, der die Genehmigung einer gegen den Willen des Betroffenen erfolgenden geschlossenen Unterbringung zum Zweck der Heilbehandlung ausdrücklich zulässt, ist nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, vielmehr Gegenstand eines Vorlagebeschlusses an den BGH gem. § 28 Abs. 2 FGG (OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2005 - 17 W 132/05, zitiert nach juris).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Unabhängig von der materiell-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer solchen Maßnahme (siehe dazu die nachstehenden Hinweise), kommen als verfahrensrechtliche Grundlage insoweit nur die §§ 70 ff. FGG, als Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts also nur die sofortige Beschwerde in Betracht (OLG München NJW-RR 2005, 1530 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.1985 - 3 W 105/85

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Soweit die erstinstanzliche Entscheidung einem befristeten Rechtsmittel unterliegt, ist zur Anfechtung der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur derjenige befugt, der selbst die erstinstanzliche Entscheidung fristgerecht angefochten hatte (vgl. BGH NJW 1980, 1960f; OLG Düsseldorf OLGZ 1985, 437, 438; Keidel/Meyer-Holz, FG, 15.Aufl., § 27 FGG, Rdnr. 11).
  • OLG Frankfurt, 11.10.1999 - 20 W 474/99

    Beschwerderecht des Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Der gem. § 70 b FGG bestellte Verfahrenspfleger ist ein Pfleger eigener Art, der die Funktion eines gesetzlichen Vertreters des Betroffenen einnimmt, ohne dass hierdurch die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen (§ 66 FGG), insbesondere seine Fähigkeit selbstständig Rechtsmittel einzulegen, beeinträchtigt würde (vgl. etwa OLG Frankfurt/M. FGPrax 2000, 21).
  • BayObLG, 08.12.1999 - 3Z BR 353/99

    Zustellung an den Betroffenen im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Dementsprechend läuft für den Verfahrenspfleger eine eigene Beschwerdefrist, die den Beginn der Frist für den Betroffenen nicht berührt (BayObLGZ 1999, 374 f. = FamRZ 2000, 1445).
  • OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06

    Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung einer Unterbringung

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06 -, FamRZ 2006, 1301 LS; Volltext bei JURIS) war der Betroffene nicht verpflichtet, neben seinem Verfahrenspfleger auch noch selbst sofortige Beschwerde einzulegen, um sich die sofortige weitere Beschwerde offen zu halten.

    Denn - wie das Oberlandesgericht Hamm in der genannten Entscheidung selbst ausführt - hat der Verfahrenspfleger die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (OLG Hamm, Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06, JURIS Rn. 8; vgl. auch Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl. § 70 b Rn. 9).

  • OLG Hamm, 09.10.2006 - 15 W 141/06

    Vergütung mehrerer Berufbetreuer

    Die Beteiligte zu 5) kann als Verfahrenspflegerin im Interesse der Betroffenen unabhängig von dieser Rechtsmittel einlegen (Senat, BtPrax 2006, 190; Keidel/Kahl, FG, 15. Aufl., § 20 Rn. 21 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 14.03.2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04   

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https://dejure.org/2006,5070
KG, 14.03.2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,5070)
KG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,5070)
KG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 1 W 134/05, 1 W 298/04, 1 W 340/04 (https://dejure.org/2006,5070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten Unterbringungsmaßnahme; Anfechtung vormundschaftsgerichtlicher Entscheidungen; Tod eines Verfahrensbeteiligten; Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde; Beteiligte eines Unterbringungsverfahrens

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 1; ; FGG § ... 13a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 1; ; FGG § 13a Abs. 2 S. 3; ; FGG § 20a Abs. 2; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; PsychKG § 8 Abs. 1 S. 1; ; PsychKG § 1 Abs. 1 Nr. 2a; ; PsychKG § 1 Abs. 2; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1908d Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 546; ; KostO § 128b; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen im Unterbringungsverfahren - Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 182
  • FamRZ 2006, 1301 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).
  • OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95
    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung;

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die sofortige Beschwerde im Verfahren 1 W 134/05 wird zurückgewiesen.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FGG - 1 W 298/04 - waren nicht dem Land Berlin aufzuerlegen.

    Das im Verfahren 1 W 134/05 als sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 17. März 2005 auszulegende Rechtsmittel, §§ 20a Abs. 2, 27 Abs. 2 FGG ist zulässig, insbesondere beträgt die Beschwer mehr als 100, 00 EUR.

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Wegen seines höchstpersönliche Charakters ist dieses Beschwerderecht weder vererblich noch kann es durch dritte Personen wahrgenommen werden (Senat, Beschl. v. 17.3.2006 - 15 W 461/05; BayObLG FamRZ 2001, 1645; KG FGPrax 2006, 182).

    In diesem Punkt ist das Verfahren nicht durch den Tod des Betroffenen beendet, da es sich nicht um höchstpersönliche Ansprüche handelt (vgl. KG FGPrax 2006, 182).

    Überwiegend wird eine entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auf diese Konstellation abgelehnt und § 13a Abs. 1 FGG als Grundlage für die Kostenentscheidung herangezogen (vgl. BayObLGZ 1993, 381; FamRZ 2003, 1777; KG, FGPrax 2006, 182; Keidel/Zimmermann, FG, 15. Aufl., § 13a Rn. 51l; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Aufl., § 13a FGG, Rn. 22; Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 13a Rn. 27; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 13a Rn. 45; Knittel, Betreuungsgesetz, § 13a FGG, Rn. 28).

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Geschäftsnummer: 1 W 298/04 1 W 340/04 1 W 134/05.

    Die Unterbringungsverfahren 1 W 298/04 und 1 W 340/04 - sind beendet.

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen im Unterbringungsverfahren nach § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FGG - 1 W 298/04 - waren nicht dem Land Berlin aufzuerlegen.

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08

    Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

    Rechtlich zutreffend hat die Kammer zwar ausgeführt, dass eine Betreuung trotz bestehender wirksamer Vorsorgevollmacht dann eingerichtet werden muss, wenn der Bevollmächtigte zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht geeignet ist (BayObLG FamRZ 1997, 1358), der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219) oder die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dessen Wohl klar zuwiderläuft (BayObLG FamRZ 1997, 1358; KG FGPrax 2006, 182).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Das steht in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen des Senats im Verfahren 1 W 298/04, in dem es ebenfalls um die Tauglichkeit der hiesigen Beteiligten zu 3 und 4 ging.

    Hinzu kommt, dass der Senat in Bezug auf die Beteiligten zu 3 und 4 in dem bereits erwähnten weiteren Betreuungsverfahren entschieden hat, dass eine Vollmacht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen steht, wenn ein Bevollmächtigter den mit der Anordnung der Betreuung eventuell verbundenen Zwang gegen den - kranken - Betroffenen prinzipiell ablehnt, daher den Willen des Betroffenen unabhängig von seiner konkreten Hilfsbedürftigkeit in jedem Fall über die am Wohl des Betroffenen ausgerichteten Maßnahmen stellt und deswegen dann jegliche Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal, Behörden und Sachverständigen sabotiert (Senat, Beschluss vom14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05; OLG-Report 2006, 611 = FGPrax 2006, 182).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Wie dem Senat aus mehreren anderen Verfahren bekannt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05 - OLG-Report 2006, 611 = FGPrax 2006, 182; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448, 449/04, zur Veröffentlichung vorgesehen), bezwecken die Herrn Tnnn erteilten Vollmachten regelmäßig die Vertretung der Betroffenen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
  • LG Bochum, 19.01.2010 - 7 T 558/09

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers; Bestellung eines

    Die Bestellung eines Berufsbetreuers trotz bestehender Vorsorgevollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (KG, FGPrax 2006, 182 ff.).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen steht, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch ihn eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 298, 340/04, 134/05 -, FGPrax 2006, 182; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 1 W 448 und 449/04 -, FGPrax 2007, 115).
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6814
OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06 (https://dejure.org/2006,6814)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.2006 - 33 Wx 30/06 (https://dejure.org/2006,6814)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 2006 - 33 Wx 30/06 (https://dejure.org/2006,6814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Aufhebung der Betreuung, Keine Beschwerdebefugnis des Betreues

  • Judicialis

    FGG § 20; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; FGG § 20
    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der gesamten Betreuung - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Recht auf Fortbestand der Betreuung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdebefugnis des Betreuers, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird; Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs eines ehemaligen Betreuers i.S. einer Beschwerdeberechtigung nach § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG); ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1301 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 25 Wx 80/97
    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
    Eine behauptete Verletzung seines rechtlichen Gehörs führt jedenfalls dann nicht zu einer Beschwerdeberechtigung, wenn die nicht auf eine Anregung des Betreuers zurückgehende Betreuung unangefochten seit längerer Zeit besteht, auf Antrag des Betroffenen aufgehoben wird und aus dem Aufhebungsbeschluss keine Anhaltspunkte für eine materielle Rechtsbeeinträchtigung - z.B. durch Vorwürfe bzgl. der Amtsführung des Betreuers - zu erkennen sind (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1244).

    Eine Fallkonstellation wie im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6.11.1997 (FamRZ 1998, 1244) sei hier nicht gegeben.

    Insoweit greift die Aufhebung der Betreuung nicht in die eigene Rechtssphäre des Betreuers ein (OLG Köln NJW-RR 1997, 708; OLG Düsseldorf BtPrax 1998, 80 = FamRZ 1998, 1244).

  • OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 202/96

    Beschwerderecht eines Betreuers gegen Beschluss zur Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
    Der Betreuer hat grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. OLG Köln NJW-RR 1997, 708).

    Insoweit greift die Aufhebung der Betreuung nicht in die eigene Rechtssphäre des Betreuers ein (OLG Köln NJW-RR 1997, 708; OLG Düsseldorf BtPrax 1998, 80 = FamRZ 1998, 1244).

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 29/88

    Gerichtsstand bei Klage; Befreiung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen eines

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
    Die Beschwerdeberechtigung folgt hier bereits daraus, dass die Erstbeschwerde verworfen wurde (vgl. BGH FamRZ 1989, 603; BayObLGZ 1986, 118/120, 1996, 192/194; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96

    Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
    Soweit er sich hierzu auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9.10.1996 (FamRZ 1997, 1358) beruft, ist festzustellen, dass diese Entscheidung sich nicht auf eine Aufhebung der Betreuung, sondern auf die Entlassung des Betreuers bezog.
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
    Die Beschwerdeberechtigung folgt hier bereits daraus, dass die Erstbeschwerde verworfen wurde (vgl. BGH FamRZ 1989, 603; BayObLGZ 1986, 118/120, 1996, 192/194; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05

    Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung wegen mangelnder

    Ein Betreuer - und bei einem Vereinsbetreuer auch ein Betreuungsverein - haben grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss OLG-Report 2006, 344; OLG Köln NJW-RR 1997, 708).
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Rechtsprechung
   AG Bremen, 26.04.2006 - 69 F 2464/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,43718
AG Bremen, 26.04.2006 - 69 F 2464/05 (https://dejure.org/2006,43718)
AG Bremen, Entscheidung vom 26.04.2006 - 69 F 2464/05 (https://dejure.org/2006,43718)
AG Bremen, Entscheidung vom 26. April 2006 - 69 F 2464/05 (https://dejure.org/2006,43718)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1301
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