Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialhilfe: Anrechnung der Sterbegeldversicherung als sozialhilferechtliches Schonvermögen; Einsatz der Sterbegeldversicherung als unzumutbare Härte; Selbstbestimmungsrecht über die eigene Bestattung als Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechtes
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Sterbegeldversicherung als Schonvermögen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betreuungsrecht: Rückkaufswerte und Überschussbeteiligungen aus Sterbegeldversicherungen gehören nicht zum einzusetzenden Vermögen gem. § 1836c BGB .
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sterbegeldversicherung muss nicht für Betreuer-Kosten aufkommen - Eigene Bestattung ist Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts
Verfahrensgang
- AG Linz am Rhein - 5 XVII 302/03
- LG Koblenz, 25.02.2005 - 2 T 15/05
- OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 398
- FGPrax 2006, 21
- FamRZ 2006, 65 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 666
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00
Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Zu Recht hat das Landgericht deshalb gefolgert, dass eine solch weitgehende Einschränkung der Lebensgestaltung, die auch die Vorsorge für ein angemessenes Begräbnis umfasst, in den Vorschriften des § 1836 c BGB i.V. mit den in Bezug genommenen Vorschriften des SGB XII keine Stütze findet (so auch OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115). - BVerwG, 29.04.1993 - 5 C 12.90
Versagung von Eingliederungshilfe: Vermögenseinsatz des Hilfesuchenden für Besuch …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Grundsätzlich setzt eine solche Härte eine Fallgestaltung voraus, die nach den Leitvorstellungen des § 90 Abs. 2 SGB XII vom Vermögenseinsatz frei bleiben soll, aber wegen ihrer Atypik nicht von der Aufzählung dieser Vorschrift erfasst werden konnte (BVerwGE 92, 254). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag, …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Daher erscheint es gerechtfertigt, die angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu verschonen (BVerwG NJW 2004, 2914 ff; Niedersächsisches OVG Urteil vom 23. Juli 2003 Az: 4 LC 523/02; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, Az: 12 A 10302/03). - OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 523/02
Übernahme ungedeckter Heimkosten; Bestattungsvorsorgevertrag; Einsatz des durch …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Daher erscheint es gerechtfertigt, die angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu verschonen (BVerwG NJW 2004, 2914 ff; Niedersächsisches OVG Urteil vom 23. Juli 2003 Az: 4 LC 523/02; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, Az: 12 A 10302/03). - OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 188/02
Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
Ihr Einsatz würde in vorliegendem Fall für die Betroffene eine unzumutbare Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 SGB XII bedeuten, wobei es im Ergebnis dahingestellt bleiben kann, ob man das Sterbegeld als Bestandteil der Alterssicherung im Sinne des § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII betrachtet (OLG Köln Beschluss vom 27.9.2002 Az: 16 Wx 188/02; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 19.12.2003) oder seine Verschonung unmittelbar aus Absatz 3 Satz 1 der Vorschrift herleitet (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915 für Leistungen auf einen Grabpflegevertrag).
- BGH, 30.04.2014 - XII ZB 632/13
Vermögenseinsatz für die Betreuervergütung: Unzumutbare Härte bei der Verwertung …
aa) Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur werden Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung und Grabpflege angespart wurden, durch die Härteregelung des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geschützt (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915; BSG ZEV 2008, 539, 541; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868, 869; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1188 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.;… Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1339 ff.;… HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert [Juli 2008] § 1836 c BGB Rn. 61 ff.;… Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2012] § 1836 c BGB Rn. 68;… Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13;… NK-BGB/Fritsche 2. Aufl. § 1836 c Rn. 9;… BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Februar 2014] § 1836 c Rn. 5;… Grube/Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe 4. Aufl. § 90 Rn. 80; Deinert FamRZ 1999, 1187, 1189 f.).Dazu gehört auch die Dispositionsfreiheit, bereits zu Lebzeiten in angemessenem Umfang für die Durchführung und Bezahlung der eigenen Bestattung Sorge zu tragen (OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868, 869;… Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2012] § 1836 c BGB Rn. 68;… HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert [Juli 2008] § 1836 c BGB Rn. 62).
Dies ist etwa der Fall, wenn der Betreute ein angespartes Guthaben an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, bei einem mit Sperrvermerk versehenen Sparkonto angelegten Guthaben (LG Stade BtPrax 2003, 233), einer Sterbegeldversicherung (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21), einem sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag (vgl. BSG ZEV 2008, 539 ff.; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.) oder einem Grabpflegevertrag (BVerwG NJW 2004, 2914 f.).
- AG Brandenburg, 05.07.2013 - 35 C 16/13
Totenfürsorgerecht - Recht eines Kindes zur Bestimmung der Modalitäten zu …
3 Z 20/90|OLG Karlsruhe; 28.12.1989; 4 W 111/85">FamRZ 1990, Seiten 1273 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 1993, Seiten 1482 f. = FamRZ 1993, Seiten 1493 f.; OLG Zweibrücken , Rpfleger 2005, Seiten 666 f. = MDR 2006, Seite 398 = FGPrax 2006, Seite 21; LG München II , Urteil vom 19.07.2012, Az.: 8 S 1752/12, u. a. in: ZErb 2013, Seiten 16 ff. = BeckRS 2013, Nr. 00836; LG Braunschweig , Urteil vom 01.10.2004, Az.: 4 O 905/04, u. a. in: juris; LG Gießen , NJW-RR 1995, Seite 264; AG Brandenburg an der Havel , FamRZ 2009, Seiten 1518 ff. = BeckRS 2009, Nr.: 08486; AG Wiesbaden , FamRZ 2007, Seiten 827 ff. ).Gemäß Artikel 2 Abs. 1 GG genießt nämlich jeder einzelne Menschen in Deutschland im Rahmen der Handlungsfreiheit das grundrechtlich geschützte Recht, Art und Ort seiner eigenen Bestattung zunächst selbst zu bestimmen und auch sein eigenes Grab - im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens - selbst zu gestalten ( BVerfG , BVerfGE 50, Seiten 256 ff. = MDR 1979, Seite 643 = NJW 1979, Seite 1493; BVerfG , NJW 1994, Seite 783; BVerwG , BVerwGE 45, Seiten 224 ff. = NJW 1974, Seite 2018; BVerwG , NVwZ 1990, Seite 866 = NJW 1990, Seiten 2079 f. ) sowie ggf. auch eine Person des Vertrauens postmortal mit der Totenfürsorge zu bevollmächtigten ( OLG Zweibrücken , Rpfleger 2005, Seiten 666 f. = MDR 2006, Seite 398 = FGPrax 2006, Seite 21 ).
Das Recht über die eigene Bestattung zu bestimmen ist nämlich Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) und umfasst die Dispositionsfreiheit des Menschen zu Lebzeiten selbst für seine eigene Bestattung zu sorgen ( BGH , NJW-RR 1992, Seiten 834 f. = FamRZ 1992, Seiten 657 ff.; OLG Zweibrücken , Rpfleger 2005, Seiten 666 f. = MDR 2006, Seite 398 = FGPrax 2006, Seite 21 ).
Erst nach seinem Tod kann die von ihm hierzu mittels (ausdrücklicher oder stillschweigender) postmortaler Vollmacht bestimmte Person darüber entscheiden ( BVerfG , BVerfGE 50, Seiten 256 ff. = MDR 1979, Seite 643 = NJW 1979, Seite 1493; BVerfG , NJW 1994, Seite 783; BVerwG , BVerwGE 45, Seite 224 = NJW 1974, Seite 2018; BVerwG , NVwZ 1990, Seite 866 = NJW 1990, Seiten 2079 f.; BGH , FamRZ 1978, Seite 15; BGH , NJW-RR 1992, Seiten 834 f. = FamRZ 1992, Seiten 657 ff.; OLG Zweibrücken , Rpfleger 2005, Seiten 666 f. = MDR 2006, Seite 398 = FGPrax 2006, Seite 21; OLG Karlsruhe , FamRZ 2002, Seite 134; LG Leipzig , FamRZ 2005, Seiten 1124 ff. ), so dass die Verfügungsklägerin derzeitig noch keine Aktivlegitimation hinsichtlich dieses Rechts der Totenfürsorge hinsichtlich ihrer Mutter besitzt und somit auch noch nicht die Prozessführungsbefugnis vorliegend hat, im eigenen Namen dieses Recht der Totenfürsorge hier gerichtlich geltend zu machen.
Demgemäß entscheidet jeder Mensch in erster Linie auch zunächst selbst über die Art und den Ort seiner eigenen Bestattung ( BVerfG , BVerfGE 50, Seiten 256 ff. = MDR 1979, Seite 643 = NJW 1979, Seite 1493; BVerfG , NJW 1994, Seite 783; BVerwG , BVerwGE 45, Seite 224 = NJW 1974, Seite 2018; BVerwG , NVwZ 1990, Seite 866 = NJW 1990, Seiten 2079 f.; BGH , FamRZ 1978, Seiten 15 f. = MDR 1978, Seite 299; BGH , NJW-RR 1992, Seiten 834 f. = FamRZ 1992, Seiten 657 ff.; OLG Zweibrücken , Rpfleger 2005, Seiten 666 f. = MDR 2006, Seite 398 = FGPrax 2006, Seite 21; OLG Karlsruhe , FamRZ 2002, Seite 134; LG Leipzig , FamRZ 2005, Seiten 1124 ff.; AG Brandenburg an der Havel , FamRZ 2009, Seiten 1518 ff. = BeckRS 2009, Nr.: 08486 ) und nicht seine Angehörigen bzw. dritte Personen.
- OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
Sterbegeld als Teil des Schonvermögens des Betreuten im Sinne des § 90 SGB XII
Die dem Betroffenen aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge sind dem Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII zuzurechnen (im Anschluss an OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21).Das Landgericht hat unter ausführlicher Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 10.08.2005 (FGPrax 2006, 21) ausgeführt, dass die Mittel, die dem Betroffenen aus seiner Sterbegeldversicherung im Falle einer Vertragsbeendigung zustünden, nicht dem einzusetzenden Vermögen zurechenbar seien.
Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).
- OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung
Mit entsprechender Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge angespartes Vermögen des Betroffenen ist nicht für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers einzusetzen (Anschluss an OLG Zweibrücken Rpfleger 2005, 666).c) Der Senat hält es jedenfalls bei der entsprechenden Anwendung des § 90 SGB XII auf die Prüfung der Mittellosigkeit bezüglich der Betreuervergütung für geboten, eine Härte nach Abs. 3 dieser Vorschrift im Fall der Heranziehung derartiger Vermögensbeträge zu bejahen und schließt sich damit der Auffassung des OLG Zweibrücken (Rpfleger 2005, 666 = FGPrax 2006, 21) und des OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115) an.
- OLG Zweibrücken, 27.04.2007 - 3 W 233/06
Betreuervergütung: Rückgriff bei Auszahlung vorenthaltener Rente in einem Betrag; …
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzumutbare Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII vorliegt, ist zum einen auf die in § 90 Abs. 2 SGB XII zum Ausdruck kommenden Leitgedanken der Bestimmungen über das Schonvermögen abzustellen; zum anderen sind die in anderen Bestimmungen des SGB XII zum Ausdruck kommenden Wertungen zu berücksichtigen (Senat FGPrax 2006, 21; OLG München, Beschluss vom 4. April 2007 - 3 Wx 228/06 -). - LG Verden, 06.03.2007 - 1 T 71/07 Das Recht der Bestimmung über die eigene Beerdigung ist als allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG anerkannt ( OLG Frankfurt vom 15.02.2001, 20 W 23/00; OLG Zweibrücken vom 10.08.2005, 3 W 79/05 ).
- VG Bremen, 03.04.2007 - S4 K 1858/06
Vermögen, Bestattungsvertrag, Keine Härte
Das Bedürfnis der Menschen nach einer würdigen Bestattung ist dahin zu respektieren, dass ihnen die Mittel erhalten bleiben, die sie für eine angemessene Bestattung oder Grabpflege zurückgelegt haben (…Nds. OVG, Urt. v. 23.07.2003, 4 LC 523/02;… BVerwG, Urt. v. 11.12.2003, 5 C 84.02;… ... 7 Wahrendorf, SGB CII, § 90 Rdnr. 44; OVG NRW, B. v. 19.12.2003, 16 B 2078/03;… OVG Berlin, Urt. v. 28.05.1998, FEVS 49, 218, 222; OLG Zweibrücken, B. v. 10.08.2005, 3 W 79/05). - LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06 Es ist daher gerechtfertigt, nicht nur die Altersvorsorge, sondern auch eine angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SG XII zu verschonen (vgl. OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2005, Az. 3 W 79/05 ).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Auflassung eines ursprünglich in das Volkseigentum überführten Eigentumsanteils an eine ungeteilte Erbengemeinschaft; Beweis der Unrichtigkeit eines im Grundbuch vorhandenen Eigentumseintrags durch Vorlage eines Testaments; Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 198; ; BGB § ... 198 Satz 1; ; BGB § 201; ; BGB § 202 a.F.; ; BGB § 203 a.F.; ; BGB § 271; ; BGB § 281 a.F.; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 873; ; BGB § 925; ; BGB § 2048; ; BGB § 2048 Satz 1; ; BGB § 2150; ; BGB § 2174 a.F.; ; BGB § 2176; ; BGB §§ 1922 ff.; ; ZGB § 477 Abs. 1 Nr. 1; ; EGZGB § 11 Abs. 1
- rechtsportal.de
Erfüllung eines Vorausvermächtnisses über in der ehemaligen DDR liegendes, in Volkseigentum überführtes Grundeigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 15.01.2003 - 1 O 118/02
- OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 65
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86
Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
Vor diesem Hintergrund hat der BGH bereits eine nach dem Lastenausgleichsgesetz gewährte Entschädigung für einen als Vermächtnis ausgesetzten Gegenstand als Surrogat dem Vermächtnisnehmer zugesprochen, und zwar auch für den Fall, dass der Ausgleichsanspruch erst in der Person des Erben entstanden ist (BGH WM 1972, 802 f. und FamRZ 1988, 612 f.).Das war der Zeitpunkt, zu welchem der Anspruch von dem Vater der Kläger frühestens geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden konnte (BGH NJW-RR 1988, 902, 904 m.w.N.).
- BGH, 09.06.1999 - IV ZR 278/98
Verjährung bei Ansprüchen auf Erfüllung eines Vermächtnisses betreffend ein …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
Wird, wie vorliegend, ein Grundstück in der DDR in Volkseigentum überführt und steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Restitution nach dem VermG zu, kann auch der Gläubiger eines hierdurch unmöglich gewordenen, schuldrechtlichen Anspruchs auf dieses Grundstück - hier der Vorausvermächtnisnehmer bzw. die Kläger als dessen Erben - einen Anspruch aus § 281 BGB a. F. erheben (vgl. BGHR BGB § 2174 Verjährung 1 sowie KG ZEV 1999, 494 ff.).Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH, wonach die für einen Anspruch aus § 281 BGB geltende 30jährige Verjährungsfrist erst mit Inkrafttreten des VermG (BGH DtZ 1996, 26, 29; ZEV 1999, 496) begann.
- KG, 04.09.1998 - 17 U 3053/97
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
Dies hat, wenngleich es sich - nachträglich betrachtet - um ein nur vorübergehendes Unvermögen gehandelt hat, welches nunmehr, nach dem der Grundbesitz zurückübertragen worden ist, behoben ist, zur endgültigen Leistungsfreiheit der damaligen Miterbinnen geführt (§ 275 Abs. 1 und 2 BGB a. F.; so auch KG ZEV 1999, 494 f.).Wird, wie vorliegend, ein Grundstück in der DDR in Volkseigentum überführt und steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Restitution nach dem VermG zu, kann auch der Gläubiger eines hierdurch unmöglich gewordenen, schuldrechtlichen Anspruchs auf dieses Grundstück - hier der Vorausvermächtnisnehmer bzw. die Kläger als dessen Erben - einen Anspruch aus § 281 BGB a. F. erheben (vgl. BGHR BGB § 2174 Verjährung 1 sowie KG ZEV 1999, 494 ff.).
- BGH, 19.09.1995 - VI ZR 377/94
Ansprüche eines in Westberlin ansässigen Eigentümers nach Übertragung auf den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH, wonach die für einen Anspruch aus § 281 BGB geltende 30jährige Verjährungsfrist erst mit Inkrafttreten des VermG (BGH DtZ 1996, 26, 29; ZEV 1999, 496) begann. - BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99
Rechtstellung des Grundstückskäufers bei Beschlagnahme eines zu Zeiten der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass das Institut der staatlichen Verwaltung, das in der früheren DDR neben den Enteignungen und sonstigen zu Eigentumsverlusten führenden Maßnahmen planmäßig als Mittel der "wirtschaftlichen Enteignung" eingesetzt wurde, im Unterschied zu den eigentlichen Enteignungsmaßnahmen zwar die formale Eigentümerstellung unangetastet ließ, jedoch mit einem - vollständigen - Entzug der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis der Grundstückseigentümer verbunden gewesen ist (vgl. BGH WM 2000, 2052 f.). - BGH, 20.03.1996 - IV ZR 366/94
Verjährung erbrechtlicher Ansprüche in der ehemaligen DDR; Berufung auf die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
Anders als in der Entscheidung des BGH (DtZ 1996, 207 f.), wonach der Lauf einer Verjährungsfrist grundsätzlich nicht dadurch gehemmt wird, dass der Berechtigte bei einer gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche erst mit einer staatlichen Treuhandverwaltung rechnen musste, lag vorliegend bereits eine staatliche Verwaltung dergestalt vor, die einer gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs durch den eigentlichen Berechtigten ausdrücklich entgegen stand. - RG, 04.04.1930 - VII 437/29
1. Wann beginnt die Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
Er bewahrt vielmehr seine selbständige Natur gerade auch im Hinblick auf die Zeit seiner Entstehung (RGZ 128, 76, 79). - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92
Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03
Insoweit ist die durch das VermG geschaffene Rechtslage ohne weiteres vergleichbar mit der Regelung des Lastenausgleichsgesetzes (vgl. BGH NJW 1993, 2176 f. sowie KG aaO.).
- VG Cottbus, 06.03.2020 - 1 K 221/17 Das Grundstück dürfte den vorliegenden Unterlagen nach gemäß § 6 der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 (GBl. DDR I S. 615) unter vorläufiger Verwaltung gestanden haben, ohne dass es einer Grundbucheintragung bedurfte hätte (vgl. Brandenburgisches OLG, Urt. v. 15. Oktober 2003 - 13 U 36/03 -, juris Rn. 33).
Rechtsprechung
OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht
Langjährige Erfahrung kein Erhöhungsgrund für die Vergütung
- Judicialis
BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836a; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 3; ; BVormVG § 2
- rechtsportal.de
Keine Erhöhung der Grundvergütung allein aufgrund langjähriger Erfahrung mit schwierigen Betreuungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Erhöhung der Grundvergütung bei mittellosen Betreuten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erhöhung der Grundvergütung eines Betreuers; Vorliegen von besonderen Kenntnissen eines Betreuers; Rechtfertigung der Erhöhung einer Betreuungsvergütung durch in der Berufspraxis erworbene Kenntnisse
Verfahrensgang
- AG Erlangen - 3 XVII 997/03
- LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2005 - 13 T 1598/05
- OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 65 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren …
Auszug aus OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05
Lediglich für den Fall, dass das Land, in dem der Berufsbetreuer tätig wird, weder eine eigene Nachqualifikation noch eine Anerkennung anderer Nachqualifikationen vorsieht, hat das Bundesverfassungsgericht eine verfassungskonforme Auslegung des § 1 Abs. 1 BVormVG im Einzelfall in dem Sinn für notwendig angesehen, die in einem anderen Land erworbenen Qualifikationen nach § 2 BVormVG als "vergleichbare abgeschlossene Ausbildung" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG zu bewerten (vgl. BVerfG - Kammerbeschluss - vom 6.7.2000, FamRZ 2000, 1277/1280). - BayObLG, 18.10.2000 - 3Z BR 195/00
Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind
Auszug aus OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05
Der Senat teilt auch die Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, dass die Ausbildung zum Diplomingenieur keine besonderen Kenntnisse vermittelt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind (vgl. Beschluss vom 29.12.1999, Az: 3Z BR 348/99 zum Diplomingenieur mit Schwerpunkt Mess- und Regeltechnik mit Pflichtfach "Bürgerliches Recht" und vom 18.10.2000, Az: 3Z BR 195/00 zur Fachrichtung Maschinenbau). - BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01
Härteausgleich für einen Berufsbetreuer
Auszug aus OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05
Sie sollte es dem Berufsbetreuer ermöglichen, sich auf die veränderte Vergütungssituation einzustellen, z.B. durch Erwerb der vergütungserhöhenden Nachqualifizierung oder indem er die Unkosten in einer Weise reduziert, dass ihm seine Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178/179 m.w.N. = BayObLGZ 2001, 37 ff.). - BayObLG, 29.12.1999 - 3Z BR 348/99
Auszug aus OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05
Der Senat teilt auch die Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, dass die Ausbildung zum Diplomingenieur keine besonderen Kenntnisse vermittelt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind (vgl. Beschluss vom 29.12.1999, Az: 3Z BR 348/99 zum Diplomingenieur mit Schwerpunkt Mess- und Regeltechnik mit Pflichtfach "Bürgerliches Recht" und vom 18.10.2000, Az: 3Z BR 195/00 zur Fachrichtung Maschinenbau).
- OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer …
Überdurchschnittliche berufliche Leistungen des Betreuers und in seiner beruflichen Praxis erworbene besondere Kenntnisse können gem. § 1 Abs. 1 BVormVG nicht zu einer Erhöhung seiner Vergütung führen (OLG München OLGR 2006, 141;… Staudinger/Bienwald § 1908i Rn. 314).