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Rechtsprechung
   BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R   

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https://dejure.org/2008,146
BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R (https://dejure.org/2008,146)
BSG, Entscheidung vom 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R (https://dejure.org/2008,146)
BSG, Entscheidung vom 13. November 2008 - B 14 AS 2/08 R (https://dejure.org/2008,146)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des Einkommens des Partners in der Bedarfsgemeinschaft zugunsten der nicht leiblichen Kinder ab 1. 8. 2006 - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hilfebedürftigkeit; Berücksichtigung des Einkommens des Partners in der Bedarfsgemeinschaft zugunsten der nicht leiblichen Kinder ab 1.8.2006; Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit eines unverheirateten Kindes - Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen eines neuen Partners des Elternteils

  • Judicialis

    SGB II F: 20.07.2006 § 9 Abs 2 S 2; ; SGB II F: 24.12.2003 § 9 Abs 2 S 2; ; SGB II F: 20.07.2006 § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst c; ; SGB II F: 20.07.2006 § 7 Abs 3 Nr 4; ; GG Art ... 1 Abs 1; ; GG Art 2 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 6 Abs 1; ; GG Art 6 Abs 2 S 1; ; GG Art 20 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Prüfung der Hilfebedürftigkeit eines unverheirateten Kindes; Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen eines neuen Partners des Elternteils; Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch des Stiefkindes auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), bei ausreichendem Einkommen des neuen Partners der Mutter in einer Patchwork-Familie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartz IV in der Patchwork-Familie

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Hartz IV für Stiefkinder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vermögen des "Stiefkind"-Partners bedarfsmindernd zu berücksichtigen

  • 123recht.net (Pressebericht, 13.11.2008)

    Mann muss auch für "faktische Stiefkinder" aufkommen // Grundsatzurteil zu Hartz IV in "Patchworkfamilien"

  • 123recht.net (Pressebericht, 13.11.2008)

    BSG weist in Hartz-IV-Urteilen Patchwork-Kinder und Euro-Jobber ab // Klassenfahrten für Kinder werden dagegen voll bezahlt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 102, 76
  • NJW 2009, 3806
  • NVwZ-RR 2009, 1000
  • NZS 2009, 580 (Ls.)
  • NZS 2009, 634
  • FamRZ 2009, 1057
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (54)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R
    Nur wenn die Partner einer Gemeinschaft sich wechselseitig so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten bzw der eingetragenen Lebenspartnerschaften, in denen Unterhaltsansprüche tatsächlich bestehen, vergleichbar (BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

    Das gilt für die Beziehungen zwischen dem Kind und dem Partner und dem Kind und seinem leiblichen Elternteil ebenso wie für die Beziehungen der Partner untereinander, die insbesondere in ihrem Recht geschützt sind, in eheähnlicher Gemeinschaft zu leben (BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

    Mit den strengen Kriterien, die im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 17. November 1992 (BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) von der Rechtsprechung insoweit nachvollzogen worden sind und die in § 7 Abs. 3a SGB II in der seit dem 1. August 2006 geltenden Fassung unverändert ihren Niederschlag gefunden haben (vgl im Einzelnen Spellbrink aaO § 7 RdNr 44 ff; Hänlein aaO § 7 RdNr 43 ff; Brühl/Schoch in LPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 7 RdNr 67 ff; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB II, K § 7 RdNr 47 ff), wird den schützenswerten Bedürfnissen von Paaren Rechnung getragen, nicht ohne Weiteres bereits mit dem Zusammenziehen unübersehbare Pflichten übernehmen zu müssen.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R
    Ein Leistungsanspruch der Klägerin, die wegen § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II im Jahr 2006 selbst nicht Hauptleistungsberechtigte (erwerbsfähige Hilfebedürftige im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II) war, ergab sich aus § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 28 SGB II. Im Zeitpunkt der Bewilligungsentscheidung waren ihre erwerbsfähige Mutter, die nicht in der Lage war, mit ihrem Einkommen (auch) den Bedarf der Tochter zu decken (vgl § 9 Abs. 1 SGB II), und sie hilfebedürftig im Sinne des § 9 Abs. 1 und 2 SGB II. Ob dieser Anspruch unter Beachtung der in § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II vorgeschriebenen horizontalen Berechnungsmethode (dazu Urteile des Senats vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R und vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R; jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) der Höhe nach im Einzelnen zutreffend festgestellt worden ist, kann dahinstehen.

    Es ist nicht Aufgabe des SGB II, bis in jede Einzelheit für eine Verteilung der für das Existenzminimum der einzelnen Personen notwendigen Gelder zwischen allen Beteiligten zu sorgen (vgl bereits BSGE 97, 242, 253 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 29; BSG Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, juris RdNr 39).

    Aus dem das SGB II bestimmenden Grundsatz der Subsidiarität, § 3 Abs. 3 SGB II, folgt dementsprechend, dass zur Überwindung einer Notlage zunächst der Partner einer ehelichen oder vergleichbaren Lebensgemeinschaft in Anspruch genommen wird, bevor staatliche Hilfe gewährt wird (vgl BSG Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, juris RdNr 39).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2008 - L 6 AS 734/07

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form

    Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R
    Dagegen kann aus dem im Sozialhilferecht geltenden sog Faktizitätsprinzip (vgl Eichenhofer in Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil I Kap 1 RdNr 14, und Rothkegel, aaO, Teil II Kap 7 RdNr 17; dazu auch BSG Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R - SozR 4-3500 § 82 Nr. 3 RdNr 15, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) nicht abgeleitet werden, dass es innerhalb der Bedarfsgemeinschaft wegen der Hilfebedürftigkeit des einzelnen Mitglieds auf den tatsächlichen Zufluss der Mittel bei ihm, mithin auf die Weitergabe dieser Mittel ankommt (so aber LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 21. Januar 2008 - L 6 AS 734/07 ER - juris RdNr 17; Fahlbusch in Beck'scher Online-Kommentar, SGB II, Stand September 2008, § 9 RdNr 6b).

    Der Senat hält die in der Rechtsprechung (vgl etwa SG Berlin, Beschluss vom 8. Januar 2007 - S 103 AS 10869/06 - info also 2007, 121 = ZFSH/SGB 2007, 290; SG Duisburg Beschluss vom 7. März 2007 - S 17 AS 60/07 ER - juris RdNr 19; die Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung sehen ferner SG Berlin Beschluss vom 20. Dezember 2006 - S 37 AS 11401/06 ER - juris RdNr 15 ff; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 19. April 2007 aaO; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 21. Januar 2008 aaO; VG Bremen, Urteil vom 27. Februar 2008 - S3 K 3321/06 Juris RdNr 37 ff) und Literatur (Wenner, SozSich 2006, 146, 152; Stephan, Die Ansprüche zusammenlebender Personen nach dem SGB II und dem SGB XII, Berlin 2008, S 225 ff; Labrenz, ZfF 2008, 217) vorgebrachten beachtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II in der Fassung des Fortentwicklungsgesetzes im Ergebnis nicht für durchgreifend.

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    e) Auch aus dem das SGB II prägenden Grundsatz der Subsidiarität, § 3 Abs. 3 SGB II (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 39; BSG, Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R - BSGE 102, 76 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7) lässt sich nicht ableiten, dass der Begriff des "nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten" iS von § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst a SGB II abweichend von familienrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen ist.
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten gegenüber Minderjährigen hat der Senat unter Heranziehung des Zustellungsrechts des Bundes bereits entschieden, dass die Bekanntgabe gegenüber einem gesetzlichen Vertreter genügt (BSGE 102, 76 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7, RdNr 21 unter Berufung auf § 6 Abs. 3 VwZG; vgl auch Udsching/Link, SGb 2007, 513, 516) .
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZB 100/16

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei

    Dieser Bedarf aber war und ist - ebenfalls ausweislich der Berechnungen des Jobcenters - gedeckt, weil die aus vier Personen bestehende Bedarfsgemeinschaft Einnahmen (Kindergeld, Kindesunterhalt, Nettoeinkommen des Schuldners nach Abzug der Unterhaltszahlungen an seine Tochter und die an den Treuhänder abgeführten Beträge; vgl. zu Letzterem BSGE 102, 76 Rn. 44 iVm LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2008 - L 28 B 1452/07 AS ER nv) in Höhe von abgerundet mindestens 2.100 EUR hatte und hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06   

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https://dejure.org/2009,1972
BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06 (https://dejure.org/2009,1972)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2009 - VIII ZB 55/06 (https://dejure.org/2009,1972)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06 (https://dejure.org/2009,1972)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf der Berufungsbegründung im Anwaltsprozess; Vertrauendürfen auf das Stattgeben einer beantragten Fristverlängerung zur Einreichung eines Rechtsmittels

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 520 ZPO
    Anwalt darf auf erste Fristverlängerung bei Berufungsbegründung vertrauen

  • Judicialis

    ZPO § 130; ; ZPO § 233 Ff; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 520 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 5; ZPO § 130
    Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf der Berufungsbegründung im Anwaltsprozess; Vertrauendürfen auf das Stattgeben einer beantragten Fristverlängerung zur Einreichung eines Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterschriftserfordernis erfüllt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertrauen auf die Fristverlängerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung auch ohne eigene Unterschrift?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Berufungsrecht - Wenn der BGH bei den Formalien "Fünfe gerade" sein lässt ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 933
  • MDR 2009, 762
  • FamRZ 2009, 1057
  • AnwBl 2009, 550
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsbegründung von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, unter B II 1 a m.w.N.).

    Deshalb kann das Fehlen einer Unterschrift bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005, aaO, unter B II 1 d aa).

  • BGH, 11.09.2007 - VIII ZB 73/05

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Versäumung der

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
    Der Beklagten ist jedoch, wie von ihr vorsorglich beantragt, aus prozessökonomischen Gründen ohne vorherige Entscheidung über den Verlängerungsantrag (Senatsbeschluss vom 11. September 2007 - VIII ZB 73/05, [...], Tz. 7) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, falls sich ihre Behauptung als zutreffend erweisen sollte, ihr Prozessbevollmächtigter habe am 6. Februar 2006 - rechtzeitig vor Fristablauf - einen Antrag auf Fristverlängerung bei dem Berufungsgericht eingereicht und diesen damit begründet, er sei als einziger Sachbearbeiter wegen des derzeitigen Fristendrucks und häufiger berufs- und urlaubsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage, die Berufung fristgerecht zu begründen.

    Denn ein Anwalt kann bei einem ersten Verlängerungsantrag regelmäßig darauf vertrauen, dass die beantragte Fristverlängerung um drei Wochen erfolgt, wenn - wie hier - einer der Gründe des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO dargelegt wird (Senatsbeschluss vom 11. September 2007, aaO, Tz. 7 f.; BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - VI ZB 26/01, VersR 2001, 1579, unter 1).

  • BGH, 18.09.2001 - VI ZB 26/01

    Erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
    Denn ein Anwalt kann bei einem ersten Verlängerungsantrag regelmäßig darauf vertrauen, dass die beantragte Fristverlängerung um drei Wochen erfolgt, wenn - wie hier - einer der Gründe des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO dargelegt wird (Senatsbeschluss vom 11. September 2007, aaO, Tz. 7 f.; BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - VI ZB 26/01, VersR 2001, 1579, unter 1).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
    In einer anderen Entscheidung (BGHZ 97, 251, 254) hat der Bundesgerichtshof das Fehlen einer Unterschrift auf der Berufungsbegründung für unschädlich erachtet, wenn die nicht unterschriebene Berufungsbegründungsschrift fest mit einem von dem Rechtsanwalt unterzeichneten Begleitschreiben verbunden ist.
  • BGH, 28.03.2001 - XII ZB 100/00

    Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages per Telefax

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück ungeachtet eines solchen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht hat, ist so gering, dass sich dem Rechtsanwalt diese Möglichkeit auch dann nicht aufdrängen muss, wenn er innerhalb von drei Wochen noch keine Nachricht darüber erhalten hat, ob seinem Verlängerungsantrag stattgegeben wurde (BGH, Beschluss vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00, VersR 2002, 1045, unter 2).
  • BGH, 26.01.2017 - IX ZB 34/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtbescheidung des ersten Antrags auf

    Der erstmalige Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist war auf die als erheblich anerkannten Gründe der Arbeitsüberlastung (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1991 - XII ZB 48/91, NJW 1991, 2080, 2081; vom 13. Dezember 2005, aaO; vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933 Rn. 12) sowie der Urlaubsabwesenheit (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1991, aaO; vom 10. März 2009, aaO; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 7) gestützt worden.
  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die

    Zu den erheblichen Gründen im Sinne dieser Vorschrift zählt insbesondere die Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, NJW 2007, 3342; BGH, Beschlüsse vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933 Rn. 12; vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, aaO; jeweils mwN).
  • BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 70/20

    Wiedereinsetzungsverfahren: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Beide Umstände zählen zwar zu den als erheblich im Sinne von § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO anerkannten Gründen (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933 Rn. 12; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19

    Der Formmangel der fehlenden Unterzeichnung der Beschwerdeschrift kann bis zum

    Der Mangel der Unterschrift auf der Rechtsmittelschrift kann auch dann als geheilt gelten, wenn ein rechtzeitig eingereichter Begleitschriftsatz, der mit der Rechtsmittelschrift fest verbunden ist (vgl. BGHZ 97, 251, 254 = NJW 1986, 1760, 1761) oder ausdrücklich auf sie Bezug nimmt (vgl. BGH Beschluss vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06 - NJW-RR 2009, 933 Rn. 9), eine eigenhändige Unterschrift des Verfahrensbevollmächtigten trägt.
  • OLG Stuttgart, 01.09.2009 - 2 U 15/09
    Die Berufung ist aber unzulässig, weil ein Antrag auf Verlängerung der gem. § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit dem 2.4.2009 abgelaufenen Berufungsbegründungsfrist erst am 6.4.2009 eingegangen ist und dem Beklagten wegen der aufgrund dessen gegebenen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (wobei aus prozessökonomischen Gründen ohne vorherige Entscheidung über den Verlängerungsantrag Wiedereinsetzung zu bewilligen wäre - BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12; BGH BeckRS 2007 16928 Tz. 7) gewährt werden kann, da nicht ausreichend glaubhaft gemacht ist, dass die Versäumung der Frist unverschuldet war (§§ 233, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

    Der Prozessbevollmächtigte durfte dann darauf vertrauen, dass die so begründete Fristverlängerung gewährt werden würde (BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12 m.w.N.; BGH BeckRS 2007, 16928 Tz. 8).

    Dazu ist er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund des Umstands, dass er auf den rechtzeitigen Eingang eines - unterstellt - rechtzeitig abgesendeten Antrags und dessen Bewilligung vertrauen durfte, nicht verpflichtet (BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12 m.w.N.; BGH NJW 2008, 587 Tz. 10; BGH BeckRS 2007, 16928 Tz. 8).

  • OLG Stuttgart, 01.09.2009 - 2 U 14/09
    Dem Beklagten ist wegen der aufgrund dessen gegebenen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (die aus prozessökonomischen Gründen ohne vorherige Entscheidung über den Verlängerungsantrag Wiedereinsetzung zu bewilligen wäre - BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12; BGH BeckRS 2007 16928 Tz. 7) zu gewähren, da nicht ausreichend glaubhaft gemacht ist, dass die Versäumung der Frist unverschuldet war (§§ 233, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

    Der Prozessbevollmächtigte durfte dann darauf vertrauen, dass die so begründete Fristverlängerung gewährt werden wird (BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12 m.w.N.; BGH BeckRS 2007, 16928 Tz. 8).

    Dazu ist er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund des Umstands, dass er auf den rechtzeitigen Eingang eines - unterstellt - rechtzeitig abgesendeten Antrags und dessen Bewilligung vertrauen durfte, nicht verpflichtet (BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12 m.w.N.; BGH NJW 2008, 587 Tz. 10; BGH BeckRS 2007, 16928 Tz. 8).

  • BGH, 17.11.2009 - XI ZB 6/09

    Entscheidung über die Identifizierbarkeit des Verfassers einer

    Sie soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen (BVerfG, NJW 2007, 3117) und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Beschluss vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933, Tz. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 130 Rn. 29, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig

    Denn dieser durfte darauf vertrauen, dass den - unter Darlegung eines erheblichen Grundes im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestellten und nicht von der Zustimmung des Gegners abhängigen - Verlängerungsanträgen stattgegeben wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 2009, VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933, Tz. 12; vom 11. September 2007 - VIII ZB 73/05, [...], Tz. 7; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, [...], Tz. 6; vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742, unter 2; jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 17.02.2022 - 2 UF 8/22

    Anforderungen an die elektronische Einreichung einer Beschwerdeschrift

    Zwar kann unter bestimmten Umständen auch eine Unterschrift am Anfang oder innerhalb eines Textes, ggfs. auch die Unterzeichnung eines Begleitschreibens (vgl. BGH, Beschluss v. 10.03.2009, Az. VIII ZB 55/06), die erforderliche Übernahme der inhaltlichen Verantwortung dokumentieren (Keidel-Sternal, FamFG, 20. Aufl. [2020], § 64 FamFG Rn. 30a m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2012 - VIII ZB 111/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Postulationsfähigkeit beim

    Ein Prozessbevollmächtigter einer Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass einem unter Darlegung eines erheblichen Grundes im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestellten ersten Verlängerungsantrag stattgegeben wird (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933 Rn. 12; vom 18. August 2009 - VIII ZB 62/08, juris Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 9/20

    Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Erheblicher Grund für

  • BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ingangsetzung der Wiedereinsetzungsfrist

  • OLG Dresden, 16.02.2012 - 10 U 394/11
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZB 35/17

    Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

  • LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21

    Unterbringung in Schleswig-Holstein: Unterschrift des Unterbringungsantrags bei

  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Braunschweig, 29.10.2021 - 3 W 59/21

    Unzulässige Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Formwirksame

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13

    Erforderlichkeit einer unterschriebenen Berufungsschrift bei Beifügung einer

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 12 U 10/16

    Insolvenzanfechtung des Materialeinkaufs durch einen Strohmann im Vorfeld der

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2011 - 4 U 148/10

    Berufungsbegründungsfrist: Versäumung der Frist wegen Unterschrift des

  • LSG Baden-Württemberg, 23.12.2010 - L 13 AS 1673/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

  • OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09

    Geeignetheit des Angebots nicht präsenter Zeugen als Mittel der Glaubhaftmachung

  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 9 U 248/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts

  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 5 WF 160/10

    Richterablehnung: Befangenheit wegen Vorbefassung als Rechtsanwalt für eine

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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3616
BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08 (https://dejure.org/2009,3616)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2009 - VIII ZB 94/08 (https://dejure.org/2009,3616)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2009 - VIII ZB 94/08 (https://dejure.org/2009,3616)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der Beschwer für ein Rechtsmittel gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung der beantragten unbeschränkten Verurteilung durch Wert des Klageanspruchs

  • Judicialis

    ZPO § 4 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 4 Abs. 1; ZPO § 511 Abs. 2
    Begrenzung der Beschwer für ein Rechtsmittel gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung der beantragten unbeschränkten Verurteilung durch Wert des Klageanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Beschwer bei Zug-um-Zug-Verurteilung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungssumme und die Beschwer des Klägers bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 492
  • MDR 2009, 759
  • FamRZ 2009, 1057
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1981 - VIII ZR 280/80

    Berufung - Befugnis zur Beschwer - Voraussetzungen - Verurteilung Zug um Zug

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08
    Die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessende Beschwer für ein Rechtsmittel des Klägers gegen eine Zug-um-Zug-Einschränkung der beantragten unbeschränkten Verurteilung ist durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Bestätigung Senatsurteil vom 9. Dezember 1981 - VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048).

    Jedoch ist der Wert der zu diesem Zweck vom Kläger zu erbringenden Gegenleistung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Senatsurteil vom 9. Dezember 1981 - VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048, unter 1 b; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - III ZR 131/07, [...] Tz. 1; Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, unter II).

  • BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08
    Jedoch ist der Wert der zu diesem Zweck vom Kläger zu erbringenden Gegenleistung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Senatsurteil vom 9. Dezember 1981 - VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048, unter 1 b; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - III ZR 131/07, [...] Tz. 1; Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, unter II).
  • BGH, 02.10.2007 - III ZR 131/07

    Streitwert bei Verurteilung Zug um Zug

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - VIII ZB 94/08
    Jedoch ist der Wert der zu diesem Zweck vom Kläger zu erbringenden Gegenleistung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt (Senatsurteil vom 9. Dezember 1981 - VIII ZR 280/80, NJW 1982, 1048, unter 1 b; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - III ZR 131/07, [...] Tz. 1; Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, unter II).
  • BGH, 02.02.2017 - V ZR 49/15

    Bemessung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit des

    Der Gebührenstreitwert ist aber durch den Wert des Klageantrages begrenzt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1990 - II ZR 89/90, NJW-RR 1991, 1083; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, NJW-RR 2010, 492).
  • BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 428/21

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer;

    Das Interesse einer Partei an der Beseitigung einer - mit einer Teilabweisung ihres Klageziels auf uneingeschränkte Verurteilung verbundenen - Zug-um-Zug-Verurteilung bemisst sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, weshalb es grundsätzlich auf den Wert der zu erbringenden Gegenleistung ankommt (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 133/06, WuM 2007, 395 unter 2 a; vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, NJW-RR 2010, 492 Rn. 2; siehe auch BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 8 ff. [zur Berufungsbeschwer]).

    Der Wert des Beschwerdegegenstands ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings stets durch den Wert des Klageanspruchs nach oben begrenzt ( vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, aaO; vom 2. Februar 2017 - V ZR 49/15, juris Rn. 2; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZR 243/16, juris Rn. 6).

  • BGH, 09.03.2017 - V ZR 243/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert für die Geltendmachung eines

    b) Die Beklagten lassen jedoch unberücksichtigt, dass der Wert des Beschwerdegegenstands bei einem Streit der Parteien, der sich ausschließlich auf ein von dem Gegner geltend gemachtes Gegenrecht bezieht, durch den Wert des klägerischen Anspruchs begrenzt wird (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654, 655; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1990 - II ZR 89/90, NJW-RR 1991, 1083 f.; Beschluss vom 7. April 2009 - VIII ZB 94/08, NJW-RR 2010, 492 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 13 U 86/07

    Gewährleistung im VOB-Vertrag: Vorteilsausgleichung im Rahmen einer

    Zwar ist der erstrebte Wegfall der Zug-um-Zug-Verurteilung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessen, jedoch ist der Wert der zu diesem Zweck vom Kläger zu erbringenden Gegenleistung nach dem Wert des in der Berufung verfolgten Anspruchs nach oben begrenzt (vgl. dazu BGH NJW-RR 2010, 492).
  • AG Solingen, 24.09.2021 - 12 C 300/20
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 713 ZPO (vgl. i.Ü. auch BGH, Beschluss vom 07.04.2009, Az. VIII ZB 94/08).
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