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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3173
OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01 (https://dejure.org/2001,3173)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.05.2001 - 10 WF 1851/01 (https://dejure.org/2001,3173)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 10 WF 1851/01 (https://dejure.org/2001,3173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1629; ; BGB § 1601 ff.; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1629 §§ 1601 ff.; ZPO § 767
    Wechsel der elterlichen Sorge für unterhaltsberechtigtes Kind - keine Aktivlegitimation des früheren Sorgerechtsinhaber für Unterhaltsrückstände - Vollstreckungsgegenklage gegen weitere Vollstreckung aus früherem Titel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindesunterhalt; Wechsel des Sorgerechts; Vollstreckung des Unterhaltstitels; Vollstreckungsgegenklage

Verfahrensgang

  • AG Weiden/Oberpfalz - 2 F 295/00
  • OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1158
  • MDR 2001, 1299
  • FamRZ 2002, 407
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 28.08.1995 - 12 WF 1002/95

    Versagung der Prozeßkostenhilfe ; Einklagen des rückständigen Kindesunterhalts in …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01
    Die Mutter kann auch rückständigen Unterhalt für die Zeit, in welcher sie vertretungsberechtigt war, nicht mehr einklagen (vgl. für die Zeit nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes: OLG München, FamRZ 1996, Seite 422).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 198/15

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt aus einem auf den …

    Keinen Unterschied macht es hierbei, ob der nicht mehr legitimierte Elternteil wegen eines laufenden Unterhalts oder auch noch wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes die Zwangsvollstreckung betreibt, da maßgebend für den Erfolg des Vollstreckungsabwehrantrags allein auf den Wegfall der Vollstreckungsbefugnis abzustellen ist (vgl. zum Vorstehenden: OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2007, AZ: 11 WF 1211/06, bei juris Langtext Rn 4; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 407, 408; OLG München, FamRZ 1997, 1493, 1494: zum Obhutswechsel des Kindes;… B. Hamdan, in: jurisPK-BGB, Band 4, 7. Auflage 2014, Stand: 24.09.2015, § 1629 BGB Rn 80, 84;… Jaeger, in: Johannsen/Henrich, 6. Auflage 2015, § 1629 BGB Rn 12f;… Schmitz, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 10 Rn 52 m.w.N.).
  • OLG Jena, 07.01.2013 - 1 WF 410/12

    Vollstreckungsschutz: Klageart des Titelschuldners bei Einwand der weggefallenen …

    Sie ist nicht mehr legitimiert aus dem gerichtlichen Beschluss vom 01.07.2011 zu vollstrecken (OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1158).
  • OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde …

    Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122).
  • AG Duisburg, 11.10.2011 - 64 IN 16/11

    Insolvenzverwalter ist entscheidungsbefugt über aus dem Insolvenzverfahren …

    Der Vorgang betrifft den titulierten Anspruch selbst, obwohl sich an der Gläubigerstellung des Kindes nichts ändert (vgl. etwa OLG Hamm FamRZ 2000, 365; OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1158).
  • AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03

    Kindesunterhalt: Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen bei Praktizierung …

    Rn. 36 Zwar endet die Prozessstandschaft auch für rückständige Unterhaltsansprüche, sobald das Obhutsverhältnis auf den anderen Elternteil übergeht (OLG Hamm, FamRZ 1990, 890; OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1158), vorliegend ist ein Übergehen des Obhutsverhältnisses für A jedoch noch nicht festzustellen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.03.2002 - 11 U 229/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8534
OLG Naumburg, 28.03.2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8534)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.03.2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8534)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. März 2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 5; ; BGB § ... 125; ; BGB § 133; ; BGB § 2174; ; BGB § 2147; ; BGB § 1939; ; BGB § 2064; ; BGB § 2247; ; BGB § 2254; ; BGB § 2258; ; BGB § 2253; ; BGB § 2254; ; BGB § 2480; ; BGB § 2088; ; BGB § 2780; ; BGB § 2258 Abs. 2; ; BGB § 2258 Abs. 1; ; BGB § 2147 Satz 2; ; BGB § 2247 Abs. 2; ; BGB § 2087 Abs. 2; ; BGB § 2247 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 515 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Zur Wirksamkeit eines Vermächtnisses, bei dem ein unterzeichneter und mit der Jahreszahl versehener schriftlicher Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug, in dem er erklärt, jemandem Grundstückseigentum zuwenden zu wollen, vorliegt, bei Bestehen weiterer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug; Vermächtnis; Erbeinsetzung; Widerruf der Einsetzung eines Vermächtnisnehmers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtnis - Notiz auf Grundbuchauszug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 407
  • FamRZ 2003, 407
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.03.2002 - 11 U 229/01
    Dazu ist der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um feststellen zu können, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das verständlich wiedergab, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGHZ 86, 41, 45 f.).
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dejure.org Übersicht OLG Naumburg

Rechtsprechung
   LG Freiburg, 04.05.2001 - 13 T 75/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22461
LG Freiburg, 04.05.2001 - 13 T 75/01 (https://dejure.org/2001,22461)
LG Freiburg, Entscheidung vom 04.05.2001 - 13 T 75/01 (https://dejure.org/2001,22461)
LG Freiburg, Entscheidung vom 04. Mai 2001 - 13 T 75/01 (https://dejure.org/2001,22461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten auf Untersagung des Betretens der gemeinsamen Wohnung wegen tätlicher Übergriffe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 405
  • FamRZ 2002, 407
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • LG Braunschweig, 21.11.1990 - 3 T 44/90

    Einstweilige Verfügung auf Untersagung des Betretens der Wohnung; Einstweilige …

    Auszug aus LG Freiburg, 04.05.2001 - 13 T 75/01
    Bei derartigen massiven tätlichen Übergriffen, ernst zu nehmenden körperlichen Bedrohungen und solchen gegen das Leben steht entgegen der Auffassung des Amtsgerichts § 940 a ZPO dem Verbot zum Betreten von Wohnraum nicht entgegen (…vgl. u.a. Vollkommer in Zöller, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage, Rn. 2 zu § 940 a ZPO ;… Thomas/Putzo, Kommentar zur ZPO, 21. Auflage, Rn. 1 zu § 940 a ZPO ; LG Bochum NJW-RR 90, 896; LG Braunschweig NJW-RR 91, 832).
  • LG Bochum, 09.03.1990 - 5 S 22/90
    Auszug aus LG Freiburg, 04.05.2001 - 13 T 75/01
    Bei derartigen massiven tätlichen Übergriffen, ernst zu nehmenden körperlichen Bedrohungen und solchen gegen das Leben steht entgegen der Auffassung des Amtsgerichts § 940 a ZPO dem Verbot zum Betreten von Wohnraum nicht entgegen (…vgl. u.a. Vollkommer in Zöller, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage, Rn. 2 zu § 940 a ZPO ;… Thomas/Putzo, Kommentar zur ZPO, 21. Auflage, Rn. 1 zu § 940 a ZPO ; LG Bochum NJW-RR 90, 896; LG Braunschweig NJW-RR 91, 832).
  • AG Brandenburg, 21.04.2017 - 31 C 37/17

    Wer Flaschen vom Balkon wirft, muss (sofort) ausziehen!

    Zwar könnte ggf. durch das Herabwerfen von Wein-, Sekt-, Bier- und Schnapsflaschen aus dem Obergeschoß des Hauses die Gesundheit und/oder sogar das Leben der Mitarbeiter der Verfügungsklägerin bzw. der benachbarten Mieter oder von Passanten gefährdet werden, da wenn eine solche Flasche eine Personen trifft, sich diese Person nicht unerhebliche Verletzungen zuziehen kann insbesondere bei einem unglücklichen Aufprall einer solchen Flasche auf dem Kopf dieser Person (AG Hamburg, Beschluss vom 22.06.2010 [u.a. in: NZM 2010, Seiten 667 f.] und Urteil vom 16.09.2010 [u.a. in: ZMR 2011, Seiten 291 f.], jeweils zu dem Az.: 40A C 273/10; vgl. auch: LG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 04.05.2001, Az.: 13 T 75/01, u.a. in: FamRZ 2002, Seite 405; LG Braunschweig, Beschluss vom 21.11.1990, Az.: 3 T 44/90, u.a. in: NJW-RR 1991, Seite 832; LG Bochum, Urteil vom 09.03.1990, Az.: 5 S 22/90, u.a. in: NJW-RR 1990, Seite 896; AG Neukölln, Urteil vom 27. Februar 1995, Az.: 9 C 591/94, u.a. in: FPR Service 06.1995, Nr. 5).
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Rechtsprechung
   AG Münster, 17.08.2001 - 45 F 1050/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25598
AG Münster, 17.08.2001 - 45 F 1050/01 (https://dejure.org/2001,25598)
AG Münster, Entscheidung vom 17.08.2001 - 45 F 1050/01 (https://dejure.org/2001,25598)
AG Münster, Entscheidung vom 17. August 2001 - 45 F 1050/01 (https://dejure.org/2001,25598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betreiben einer Zwangsvollstreckung nach einer Ehescheidung; Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 407
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