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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3201
OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04 (https://dejure.org/2005,3201)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2005 - 9 UF 148/04 (https://dejure.org/2005,3201)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2005 - 9 UF 148/04 (https://dejure.org/2005,3201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    RegelbetragsVO § 2; ; BGB § 242; ; BGB § ... 362; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1603 Abs. 2 S. 3; ; BGB § 1612 a; ; BGB § 1612 b Abs. 5; ; ZPO § 139; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 4; ; ZPO § 533; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 9; ; UVG § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erhöhung eines Unterhaltstitels; Kriterien für die Berechnung des Regelunterhalts; Geltendmachung einer ganzen bzw. teilweisen Leistungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen; Nachweispflichten des Unterhaltspflichtigen bei Geltendmachung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits bei Entscheidungsreife ; Abänderungsklage gegen einen den Unterhalt regelnden Vergleich; Wesentliche Veränderungen auf Grund mehrfacher Veränderungen der Bedarfssätze, höheren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld II kein Schutz vor Unterhaltsverpflichtung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezug von Arbeitslosengeld II reicht allein nicht aus, um Zahlungsunfähigkeit beim Kindesunterhalt nachzuweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242 § 1603 Abs. 2 § 1612a
    Anforderungen an die Darlegung der Leistungsunfähigkeit durch den Unterhaltsschuldner; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen; Anrechnung von Zahlungen an mehrere Unterhaltsgläubiger in einem Gesamtbetrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 949
  • FamRZ 2005, 2089 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Da eine Verjährung von Kindesunterhaltsansprüchen bis zur Volljährigkeit wegen Hemmung (§ 204 BGB a. F., § 207 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB n. F.) nicht in Betracht kommt, sind an das Zeitmoment keine großen Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 1988, 370, 372; OLG Düsseldorf NJWE-FER 2001, 69).

    Das Umstandsmoment erfordert besondere Umstände, auf Grund derer sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten kann, dass der Berechtigte sein Recht nicht mehr geltend macht (BGH FamRZ 1988, 370, 372).

  • OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03

    Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Je nachdem kommt daher eine Verwirkung (frühestens) nach einem Jahr, spätestens aber nach drei Jahren in Betracht (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377).

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Rückständiger Unterhalt unterliegt der Verwirkung, sofern sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung (Verwirkung) als unzulässig darstellt, wenn also besondere Zeit- und Umstandsmomente erfüllt sind, § 242 BGB (BGHZ 84, 280, 282).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2003 - 9 UF 111/03

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsverpflichteten gegenüber …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (Brandenburgisches OLG FuR 2004, 38; FamRB 04, 216 [Götsche]; NJWE-FER 01, 8 und 70).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2002 - 9 UF 27/02

    Kein Versäumnisurteil gegen den Beklagten in Kindschaftssachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass für vergangene Unterhaltszeiträume eine Bezifferung des geschuldeten Unterhalts vorzunehmen ist; nur hinsichtlich zukünftiger Unterhaltszahlungen ist die Tenorierung eines Prozentsatzes zulässig (vgl. insgesamt Brandenburgisches OLG NJW-RR 03, 292).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98

    Ausschluss des Einwands der Verwirkung in einer Vollstreckungsabwehrklage; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.02.2005 - 14 UF 182/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7842
OLG Naumburg, 17.02.2005 - 14 UF 182/04 (https://dejure.org/2005,7842)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.02.2005 - 14 UF 182/04 (https://dejure.org/2005,7842)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 14 UF 182/04 (https://dejure.org/2005,7842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § ... 1602; ; BGB § 1603; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1612 a; ; ZPO § 78 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 118 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 520 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 3; ; Regelbetrag-VO § 2; ; GKG § 1 Nr. 1 lit. a

  • rechtsportal.de

    Zur Zumutbarkeit von monatlich 30 konkreten auf die entsprechenden Stellenangebote zugeschnittenen Bewerbungen eines unverschuldet arbeitslos gewordenen Unterhaltspflichtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterhaltspflicht auch nach Arbeitslosigkeit

  • 123recht.net (Kurzinformation, 2.1.2006)

    Unterhaltspflicht bei Arbeitslosigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme der Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei unervschuldeter Arbeitslosigkeit; Zumutbare Anstrengungen des Unterhaltspflichtigen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit; Darlegungslast und Beweislast für das behauptete Lesitungsunfähigkeit im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 2089 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2005 - 14 UF 182/04
    Dies gilt jedenfalls uneingeschränkt soweit und solange, als die Unterhaltsforderung - wie hier - nicht über den Regelunterhalt nach der Regelbetrag-VO zu § 1612 a BGB hinausgeht (so namentlich BGH, FamRZ 2002, S. 536 ff.).
  • OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02

    Umschulung; Nebentätigkeit; fiktives Einkommen; Unterhaltsgeld

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2005 - 14 UF 182/04
    Selbst bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit muss der Unterhaltsverpflichtete, der gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB alle verfügbaren Mittel zu seinem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden hat, alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um durch sofortige Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und notfalls auch einer ergänzenden Nebenerwerbstätigkeit (s. dazu unlängst OLG Dresden, FamRZ 2003, S. 1206) seine Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. so schnell als möglich wiederherzustellen.
  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 3 UF 24/07

    Zurechnung einer fiktiven Lohnfortzahlung bei gesteigerter Unterhaltspflicht für …

    Zudem handelt es sich um undifferenzierte Bewerbungen - die ebenfalls nicht ausreichend sind (vgl. OLG Naumburg OLGR 2005, 138) - und denen nicht zu entnehmen ist, ob sie auf tatsächliche Stellenangebote erfolgt sind oder ob es sich um sog. Blindbewerbungen gehandelt hat.
  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 3 UF 23/07

    Zurechnung fiktiver Lohnfortzahlung und anschließend fiktiven Krankengeldbezugs …

    Zudem handelt es sich um undifferenzierte Bewerbungen - die ebenfalls nicht ausreichend sind (vgl. OLG Naumburg OLGR 2005, 138) - und denen nicht zu entnehmen ist, ob sie auf tatsächliche Stellenangebote erfolgt sind oder ob es sich um sog. Blindbewerbungen gehandelt hat.
  • AG Flensburg, 18.08.2009 - 92 F 116/09
    Hierbei sind bei 20 bis 30 Bewerbungen monatlich zu fordern und zumutbar (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2005, S. 2089 [OLG Naumburg 17.02.2005 - 14 UF 182/04] ).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 11.03.2005 - 1 UF 391/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8372
OLG Jena, 11.03.2005 - 1 UF 391/04 (https://dejure.org/2005,8372)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.03.2005 - 1 UF 391/04 (https://dejure.org/2005,8372)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. März 2005 - 1 UF 391/04 (https://dejure.org/2005,8372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2
    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners auf Grund einer Umschulungsmaßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage; Vorliegen einer Abänderungsklage; Geeignetheit einer Umschulungsmaßnahme

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 2089 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im …

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2005 - 1 UF 391/04
    Dazu gehört nicht nur die Stellensuche über das Arbeitsamt, sondern auch, dass er sich aus eigenem Antrieb laufend über Zeitungsannoncen, Vermittlungsagenturen und ähnliches um Arbeit bemüht (BGH…, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 374 = NJW 1994, 1002, 1003).

    Notfalls muss er auch andere Tätigkeiten bis hin zu Aushilfs- und Gelegenheitsarbeiten übernehmen (BGH…, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.12.1993, a.a.O.).

    In derartigen Fällen wird zu prüfen sein, ob es dem Unterhaltspflichtigen nicht zuzumuten ist, die nunmehr angestrebte Ausbildung zu verschieben und ihre Aufnahme solange zurückzustellen, bis die Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind oder mit einem etwaigen reduzierten Unterhalt, den der Unterhaltspflichtige auch während der Ausbildung zu leisten vermag, ihr Auskommen finden (BGH, Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 375 = NJW 1994, 1002, 1004; FA-FamR/ Gerhardt, 4. Auflage 2002, 6.

  • OLG Jena, 15.12.1998 - WF 87/98
    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2005 - 1 UF 391/04
    Von dem Arbeitssuchenden kann grundsätzlich der für eine vollschichtige Erwerbstätigkeit notwendige Zeitaufwand verlangt werden, d. h. 20 ernsthafte Erwerbsbemühungen im Monat sind vorauszusetzen (st. Rspr. vgl. Senatsbeschluss vom 15.12.1998 = FamRZ 1999, 1523, 1524;… Kalthoener/ Büttner/ Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Auflage 2004, Rdn. 617, 620).

    Davon kann auszugehen sein, wenn die Umschulungsmaßnahme vom Arbeitsamt bewilligt wurde (Senatsbeschluss vom 15.12.1998, FamRZ 1999, 1523, 1524).

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2005 - 1 UF 391/04
    Dabei obliegt ihm aufgrund seiner erweiterten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Ausnutzung seiner Arbeitskraft, die es ihm ermöglicht, nicht nur den Mindestbedarf, sondern auch den angemessenen Unterhalt der Kinder sicherzustellen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. FamRZ 2000, 1358, 1359 m.w.N.;… Wendl/ Scholz, Unterhaltsrecht, 6. Auflage, § 2 Rdn. 145).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2005 - 1 UF 391/04
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine wesentliche Veränderung der Umstände, die für die Festsetzung der Unterhaltsrente maßgebend waren, trägt grundsätzlich der Abänderungskläger (BGH, FamRZ 1987, 259, 260).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Jena, 11.03.2005 - 1 UF 391/04
    Um seiner Darlegungs- und Beweislast für hinreichende Bemühungen zu genügen, muss der Unterhaltspflichtige auch in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen unternommen hat, eine Arbeitsstelle zu finden (…BGH, a.a.O.; FamRZ 1996, 345, 346).
  • OLG Saarbrücken, 28.05.2009 - 9 WF 53/09

    Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners wegen Aus- oder Weiterbildung

    Das gilt vor allem dann, wenn der Unterhaltspflichtige bereits über eine Berufsausbildung verfügt und ihm die Erwerbsmöglichkeiten in dem erlernten Beruf - wenn auch möglicherweise nach einem zumutbaren Ortswechsel - eine ausreichende Lebensgrundlage bieten (BGH, FamRZ 1994, 372; OLG Jena, OLGR Jena 2005, 584).
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Rechtsprechung
   AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26288
AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04 (https://dejure.org/2005,26288)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 02.05.2005 - 5 F 508/04 (https://dejure.org/2005,26288)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 5 F 508/04 (https://dejure.org/2005,26288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Streit um die Abänderung eines auf die Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten Titels wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse; Anpassung von vollstreckbaren Urkunden nach den Grundsätzen über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 2089 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • KG, 08.01.2003 - 3 UF 213/02

    Kindesunterhalt: Voraussetzungen für die Zurechnung fiktiver Einkünfte im …

    Auszug aus AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
    So soll etwa bei tatsächlicher Arbeitslosigkeit dem Unterhaltsschuldner ein fiktives Einkommen immer nur dann angerechnet werden können, wenn positiv festzustellen sei, dass bei ausreichenden Bemühungen der Unterhaltsverpflichtete eine Stelle hätte finden können, mit der er ein Einkommen hätte erzielen können, mit dem ihm auch nur teilweise die Zahlung von Unterhalt möglich wäre (KG FamRZ 2003, 1208; vgl. zuletzt OLG Celle FamRZ 2005, 648 [OLG Celle 18.06.2004 - 18 UF 39/04] ).

    Soweit es in diesem Zusammenhang zum Teil darum geht, ob dem Unterhaltsschuldner ein besserer Verdienst als der bei seiner jetzigen Stelle erzielte zuzurechnen wäre, führt die dazu angestellte Überlegung, dass es jeder Lebenserfahrung widerspreche, dass ein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zu einem niedrigeren Entgelt zur Verfügung stelle, wenn eine besser bezahlte Anstellung für ihn tatsächlich erreichbar sei (so KG FamRZ 2003, 1208/1209), im Übrigen zu einem Zirkelschluss.

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 168/93

    Voraussetzungen der Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

    Auszug aus AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
    Diese Regelbetragsänderungen sind daher - zumindest, soweit sie den Unterhalt minderjähriger Kinder betreffen - grundsätzlich geeignet, eine Abänderungsklage zu begründen, ohne dass der Abänderungskläger darüber hinaus im Einzelnen darlegen muss, dass im Zuge der allgemeinwirtschaftlichen Veränderungen auch eine wesentliche Veränderung der individuellen Verhältnisse hinsichtlich des Bedarfes des Unterhaltsberechtigten und/oder des Einkommens des Verpflichteten eingetreten sei (BGH FamRZ 1995, 221 m.w.N. ).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03

    Trennungsunterhalt für eine Ehefrau in den neuen Bundesländern: Anrechenbares …

    Auszug aus AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
    Bereits bei ungelernten Arbeitnehmern kann in den neuen Bundesländern von einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von 920, 33 EUR für eine übliche vollschichtige Tätigkeit ausgegangen werden (OLG Brandenburg FamRZ 2005, 210 [OLG Brandenburg 25.03.2004 - 9 UF 139/03] ).
  • OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97

    Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung …

    Auszug aus AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
    Die geschilderten und zu fordernden Bemühungen an eine Arbeitssuche müssen vor der Annahme einer bestehenden Leistungsunfähigkeit dann aber auch überhaupt aufgenommen werden und für einen entsprechenden Zeitraum aufrechterhalten bleiben; anderenfalls ist die Annahme einer auch nur vorübergehenden Leistungsunfähigkeit wegen der Zubilligung einer angemessenen Frist für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz gemäß § 242 BGB nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht gerechtfertigt (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1104 [OLG Köln 12.02.1997 - 14 WF 14/97] ; AG Leverkusen FamRZ 1997, 1195; OLG Naumburg FamRZ 1997, 311).
  • OLG Koblenz, 24.06.1999 - 15 UF 203/99
    Auszug aus AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
    angesprochenen Vermutung für den Bedarf des minderjährigen Kindes in Höhe des Regelunterhaltes ebenso eine Vermutung für die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteiles in dieser Höhe, d. h. dahingehend, dass er bei entsprechenden Bemühungen einen für die Abdeckung des Mindestunterhaltes ausreichenden Verdienst erzielen könnte (OLG Köln FamRZ 2000, 310 [OLG Köln 17.06.1999 - 14 WF 72/99] ; Koblenz FamRZ 2000, 313; OLG Hamm FamRZ 1996, 629).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2004 - 9 UF 138/03

    Zur Frage der Herabsetzung der nachehelichen Unterhaltsverpflichtung wegen …

    Auszug aus AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
    Wenn aber feststeht, dass eine wesentliche Änderung der maßgebenden Verhältnisse eingetreten oder aus anderen Gründen eine Neuberechnung des Unterhalts erforderlich ist, gilt auch im Abänderungsprozess die allgemeine Beweislastverteilung wie im Erstprozess (OLG Brandenburg NJOZ 2005, 911 m.w.N. ).
  • OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98

    Zahlung von Kindesunterhalt; Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs; Grenzen …

    Auszug aus AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
    Dabei ist zunächst zu beachten, dass der Selbstbehalt des Beklagten im Hinblick auf seine unter dem hierfür vorgesehenen Anteil in Höhe von üblicherweise 360, 00 EUR liegenden Wohnkosten abgesenkt werden kann (OLG Dresden FamRZ 1999, 1015 [OLG Dresden 20.01.1999 - 20 UF 548/98] ;… Rebmann/Säcker/Rixecker-Born, Münchener Kommentar zum BGB , Band 8:Familienrecht II (§§ 1589-1921), 4. Aufl. , 2002, § 1610 Rn. 105), und dann nur noch bei (750, 00 EUR - 360, 00 EUR + 268, 95 EUR =) 658, 95 EUR liegt.
  • OLG Köln, 17.06.1999 - 14 WF 72/99

    Beweislast Leistungsfähigkeit Regelbetrag

    Auszug aus AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
    angesprochenen Vermutung für den Bedarf des minderjährigen Kindes in Höhe des Regelunterhaltes ebenso eine Vermutung für die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteiles in dieser Höhe, d. h. dahingehend, dass er bei entsprechenden Bemühungen einen für die Abdeckung des Mindestunterhaltes ausreichenden Verdienst erzielen könnte (OLG Köln FamRZ 2000, 310 [OLG Köln 17.06.1999 - 14 WF 72/99] ; Koblenz FamRZ 2000, 313; OLG Hamm FamRZ 1996, 629).
  • OLG Hamm, 08.07.2004 - 2 WF 307/04

    Zurechnung fiktiver Einkünfte neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit des …

    Auszug aus AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
    Im Ergebnis müsse sich der Unterhaltsschuldner daher nur bei entsprechendem gegnerischen Vortrag hierzu zur Zumutbarkeit einer Nebenbeschäftigung äußern (OLG Hamm FamRZ 2005, 649 [OLG Hamm 08.07.2004 - 2 WF 307/04] ).
  • OLG Celle, 18.06.2004 - 18 UF 39/04

    Anrechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus AG Ludwigslust, 02.05.2005 - 5 F 508/04
    So soll etwa bei tatsächlicher Arbeitslosigkeit dem Unterhaltsschuldner ein fiktives Einkommen immer nur dann angerechnet werden können, wenn positiv festzustellen sei, dass bei ausreichenden Bemühungen der Unterhaltsverpflichtete eine Stelle hätte finden können, mit der er ein Einkommen hätte erzielen können, mit dem ihm auch nur teilweise die Zahlung von Unterhalt möglich wäre (KG FamRZ 2003, 1208; vgl. zuletzt OLG Celle FamRZ 2005, 648 [OLG Celle 18.06.2004 - 18 UF 39/04] ).
  • AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09

    Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei …

    Soweit dabei auf die Verhältnisse in den alten Bundesländern abgestellt wird, ist aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus in den neuen Bundesländern demgegenüber ein Betrag in Höhe von 920, 00 EUR zugrundezulegen (vgl. AG Ludwigslust FamRZ 2005, 2089 m. w. N.).
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