Rechtsprechung
| BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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- DFR
Steuerfreies Existenzminimum
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 14; ; EStG § ... 3 Nr. 57; ; EStG § 3 Nr. 62; ; EStG § 3 Nr. 62 Satz 1; ; EStG § 10; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a; ; EStG § 10 Abs. 2; ; EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 4; ; EStG § 10 Abs. 4; ; EStG § 10 Abs. 4a; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 31; ; EStG § 32 Abs. 6; ; EStG § 32a Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 32a Abs. 5; ; BSHG §§ 13 ff.; ; BSHG §§ 36 ff. oder; ; BSHG § 37; ; BSHG § 68; ; BSHG § 76 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB V § 10; ; SGB V §§ 44 ff.; ; SGB V § 264; ; SGB XI § 23 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 78; ; BVerfGG § 78 Satz 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1; ; AlterseinkunftG Art. 1 Nr. 7; ; JStG 2008 Art. 1 Nr. 5
- IWW
- Wolters Kluwer
Beiträge zu privaten Versicherungen für den Krankheitsfall und Pflegefall als Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums; Bemessung des existenznotwendigen Aufwands; Verfassungsmäßigkeit der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Krankenversicherungsbeiträge - einkommenssteuerrechtliche Anrechnung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Krankenversicherungsbeiträge - einkommenssteuerrechtliche Anrechnung
- Betriebs-Berater
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen
- Anwaltsblatt
§ 10 EStG
Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankenversicherung - Deutsche Rentenversicherung
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 10 Abs. 3
Besteuerung des Existenzminimums; Steuerfreiheit von Beiträgen zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen
- IWW (Kurzinformation)
Sonderausgaben - Höherer Abzug für KV-Beiträge gefordert
- IWW (Kurzinformation)
Sonderausgaben - BVerfG fordert höheren Abzug für Krankenversicherungsbeiträge
- IWW (Kurzinformation)
Einkommensteuer - Derzeit noch keine verbesserte Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen
- IWW (Kurzinformation)
Sonderausgaben - Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung künftig besser abzugsfähig
- IWW (Kurzinformation)
Krankenversicherung - PKV - Der Sonderausgabenabzug ist verfassungswidrig
- IWW (Kurzinformation)
Krankenversicherung - Der Sonderausgabenabzug ist verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 10 EStG
Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankenversicherung - wgk.eu (Kurzinformation)
Beschränkter Sonderausgabenabzug für private Kranken- und Pflegeversicherungen verfassungswidrig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Regelung Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen ist verfassungswidrig
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Verfassungsgericht: Steuerabzug für private Krankenversicherung ist zu niedrig
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Krankenversicherung
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Abzugsbeschränkung bei der privaten Krankenversicherung verfassungswidrig!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kassenbeiträge: Existenzminimum muss steuerfrei bleiben
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zum Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundesverfassungsgericht streicht Obergrenzen für steuerlichen Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen - Sonderausgabenabzug von Versicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen
- 123recht.net (Pressemeldung, 14.3.2008)
Begrenzter Steuerabzug für Krankenbeiträge gekippt
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen
Besprechungen u.ä. (2)
- gruner-siegel-partner.de (Entscheidungsbesprechung)
Abzug privater KV-Beiträge; verfassungswidrig, aber erst ab 2010 Neuregelung erforderlich
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Absetzbarkeit von Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitgeberzuschuss für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers
- Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 62 EStG
- Altersvorsorge
- Begrenztes Realsplitting
- Allgemeine Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG
- Scheidung
- Unterhaltsaufwendungen an den geschiedenen Ehegatten
- Vorsorgeaufwendungen/Altersvorsorgeaufwendungen
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b EStG
- Höchstbetragsberechnungen
- Höchstbetragsberechnung für sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgepauschale
- Neuregelung ab 2010 durch das Bürgerentlastungsgesetz
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 120, 125
- NJW 2008, 1868
- FamRZ 2008, 761 (Ls.)
- VersR 2008, 1241
- BB 2008, 639
- DB 2008, 789
- AnwBl 2008, 374
- AnwBl Online 2008, 42
Wird zitiert von ... (295) Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).Bei einem Vergleich der einkommensteuerrechtlichen Situation von Gruppen, die unterschiedlichen Vorsorgesystemen angehören, sind auch die spezifischen Funktionsbedingungen dieser Systeme und deren Verhältnis zu den Normen des Einkommensteuergesetzes im Auge zu behalten (vgl. auch BVerfGE 105, 73 ; 113, 167 ).
Rn. 84 bb) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, dass eine Aufspaltung anhand der Gesamtsozialversicherungsbeiträge - wie vom Bundesfinanzhof praktiziert - bei einer Würdigung der Entlastungswirkungen des Sonderausgabenabzugs die größere Plausibilität für sich beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 105, 73 ).
Ob diese Sichtweise verfassungsrechtlich zwingend ist, kann offen bleiben (ebenso BVerfGE 105, 73 ), denn sie lässt sich im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Finanzierungszusammenhänge jedenfalls nachvollziehbar begründen und fällt daher in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der einfachrechtlichen Konkretisierung des Einkommensbegriffs (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ).
In einem verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnis hierzu steht die Befugnis des Gesetzgebers, bei der Ordnung der steuerrechtlichen Massenverfahren die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen und auf dieser Grundlage typisierende Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 112, 268 ).
Ausnahmen hiervon bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; stRspr).
Rn. 121 Die Annahme, der dem Förderanteil des Kindergeldes entsprechende fiktive Freibetrag bezwecke eine Entlastung der Familie speziell im Hinblick auf kindbedingte Krankenversicherungsbeiträge, stünde auch nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Mindestmaß zweckgerechter Ausgestaltung steuerrechtlicher Vergünstigungstatbestände (vgl. BVerfGE 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 116, 164 ).
Eine bloße Unvereinbarkeitserklärung kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).
Eine befristete Fortgeltungsanordnung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hingegen aus Gesichtspunkten einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ) sowie dann in Frage, wenn die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (BVerfGE 84, 239 ; vgl. auch BVerfGE 110, 94 ).
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Was der Staat dem Einzelnen voraussetzungslos aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen hat, das darf er ihm nicht durch Besteuerung seines Einkommens entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 268 ; stRspr).In einem verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnis hierzu steht die Befugnis des Gesetzgebers, bei der Ordnung der steuerrechtlichen Massenverfahren die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen und auf dieser Grundlage typisierende Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 112, 268 ).
Im Bereich der Steuerfreiheit des Existenzminimums hat er dabei allerdings Sorge zu tragen, dass typisierende Regelungen in möglichst allen Fällen den entsprechenden Bedarf abdecken (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ).
Rn. 107 1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreiheit des Existenzminimums hat sich bisher nur mit dem sogenannten sächlichen Existenzminimum befasst, also im Wesentlichen mit den Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Hausrat, Wohnung und Heizung sowie den korrespondierenden Leistungstatbeständen des Sozialhilferechts (vgl. BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153; 99, 246; 99, 268; 99, 273).
Die Aussage, dass die Steuerfreiheit des Existenzminimums der "Befriedigung des gegenwärtigen Bedarfs" (BVerfGE 87, 153 ) dient, zielt nicht auf eine Unterscheidung von Sachaufwand und Versicherungsbeiträgen ab.
Dabei sind einer Orientierung an einem bundeseinheitlichen Mittelwert, der in einer größeren Anzahl von Fällen nicht ausreichen würde, Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ).
Dabei ist zu beachten, dass typisierende Regelungen im Bereich des Existenzminimums in möglichst allen Fällen den entsprechenden Bedarf abdecken (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ).
Rn. 146 2. Wird eine Norm mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, folgt daraus in der Regel, dass sie im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit von Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewendet werden darf und der Gesetzgeber rückwirkend eine verfassungskonforme Regelung für alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen zu treffen hat (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 107, 27 ; 117, 1 ).
Eine befristete Fortgeltungsanordnung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hingegen aus Gesichtspunkten einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ) sowie dann in Frage, wenn die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (BVerfGE 84, 239 ; vgl. auch BVerfGE 110, 94 ).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Was der Staat dem Einzelnen voraussetzungslos aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen hat, das darf er ihm nicht durch Besteuerung seines Einkommens entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 268 ; stRspr).Rn. 105 2. Die somit von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums sind vom Steuergesetzgeber nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ).
Im Bereich der Steuerfreiheit des Existenzminimums hat er dabei allerdings Sorge zu tragen, dass typisierende Regelungen in möglichst allen Fällen den entsprechenden Bedarf abdecken (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ).
Rn. 107 1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreiheit des Existenzminimums hat sich bisher nur mit dem sogenannten sächlichen Existenzminimum befasst, also im Wesentlichen mit den Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Hausrat, Wohnung und Heizung sowie den korrespondierenden Leistungstatbeständen des Sozialhilferechts (vgl. BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153; 99, 246; 99, 268; 99, 273).
Dabei sind einer Orientierung an einem bundeseinheitlichen Mittelwert, der in einer größeren Anzahl von Fällen nicht ausreichen würde, Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ).
Ob die Entlastungswirkung von § 10 EStG den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird, lässt sich aufgrund einer Evidenzkontrolle (vgl. BVerfGE 82, 60 ) beantworten.
Wie dargelegt, müssen nur die zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Lebensstandards erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt werden, und zwar selbst dann, wenn der Steuerpflichtige faktisch oder rechtlich zu höheren Aufwendungen verpflichtet ist (so für Unterhaltsleistungen BVerfGE 82, 60 ).
Dabei ist zu beachten, dass typisierende Regelungen im Bereich des Existenzminimums in möglichst allen Fällen den entsprechenden Bedarf abdecken (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).Ob diese Sichtweise verfassungsrechtlich zwingend ist, kann offen bleiben (ebenso BVerfGE 105, 73 ), denn sie lässt sich im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Finanzierungszusammenhänge jedenfalls nachvollziehbar begründen und fällt daher in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der einfachrechtlichen Konkretisierung des Einkommensbegriffs (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ).
Was der Staat dem Einzelnen voraussetzungslos aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen hat, das darf er ihm nicht durch Besteuerung seines Einkommens entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 268 ; stRspr).
Ausnahmen hiervon bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; stRspr).
Eine bloße Unvereinbarkeitserklärung kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).
Rn. 146 2. Wird eine Norm mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, folgt daraus in der Regel, dass sie im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit von Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewendet werden darf und der Gesetzgeber rückwirkend eine verfassungskonforme Regelung für alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen zu treffen hat (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 107, 27 ; 117, 1 ).
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Was der Staat dem Einzelnen voraussetzungslos aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen hat, das darf er ihm nicht durch Besteuerung seines Einkommens entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 268 ; stRspr).Rn. 105 2. Die somit von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums sind vom Steuergesetzgeber nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ).
Rn. 107 1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreiheit des Existenzminimums hat sich bisher nur mit dem sogenannten sächlichen Existenzminimum befasst, also im Wesentlichen mit den Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Hausrat, Wohnung und Heizung sowie den korrespondierenden Leistungstatbeständen des Sozialhilferechts (vgl. BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153; 99, 246; 99, 268; 99, 273).
Rn. 110 3. Auch bei Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversorgung ist allerdings streng auf das sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau als eine das Existenzminimum quantifizierende Vergleichsebene abzustellen (vgl. BVerfGE 99, 246 ).
Dabei sind einer Orientierung an einem bundeseinheitlichen Mittelwert, der in einer größeren Anzahl von Fällen nicht ausreichen würde, Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ).
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Risikostrukturausgleich
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Diese Typisierung lasse sich dem Grunde nach vergleichen mit der - allerdings weit differenzierteren - Methode zur Berechnung eines bundesweiten Durchschnittswertes der Leistungsausgaben je Versichertem in den gesetzlichen Krankenversicherungen, die für die Ermittlung der Ausgleichsansprüche und -verpflichtungen der gesetzlichen Krankenversicherungen im Risikostrukturausgleich angewandt werde und die vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden sei (Verweis auf BVerfGE 113, 167).Bei einem Vergleich der einkommensteuerrechtlichen Situation von Gruppen, die unterschiedlichen Vorsorgesystemen angehören, sind auch die spezifischen Funktionsbedingungen dieser Systeme und deren Verhältnis zu den Normen des Einkommensteuergesetzes im Auge zu behalten (vgl. auch BVerfGE 105, 73 ; 113, 167 ).
Insbesondere haben Beitragspflichtige mit hohem Einkommen und niedrigem Krankheitsrisiko auf diese Weise Solidarlasten zu tragen, die den im Übrigen gleich leistungsfähigen Steuerpflichtigen, die nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherungen sind, nicht abverlangt werden (vgl. BVerfGE 113, 167 ).
Rn. 92 Diese Charakterisierung gilt nicht nur für die Arbeitnehmerbeiträge, sondern auch für die Arbeitgeberbeiträge, deren Steuerfreiheit beim Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG deklaratorisch klargestellt ist und die als fremdnützige Beiträge auch finanzverfassungsrechtlich differenziert zu beurteilen sind (vgl. hierzu BVerfGE 75, 108 ; 113, 167 ).
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Kinderbetreuungskosten
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).Was der Staat dem Einzelnen voraussetzungslos aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen hat, das darf er ihm nicht durch Besteuerung seines Einkommens entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 268 ; stRspr).
Rn. 105 2. Die somit von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden Aufwendungen zur Sicherung des Existenzminimums sind vom Steuergesetzgeber nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ).
In einem verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnis hierzu steht die Befugnis des Gesetzgebers, bei der Ordnung der steuerrechtlichen Massenverfahren die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen und auf dieser Grundlage typisierende Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 112, 268 ).
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
In einem verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnis hierzu steht die Befugnis des Gesetzgebers, bei der Ordnung der steuerrechtlichen Massenverfahren die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen und auf dieser Grundlage typisierende Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 112, 268 ).Ausnahmen hiervon bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; stRspr).
Eine bloße Unvereinbarkeitserklärung kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).
Rn. 146 2. Wird eine Norm mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, folgt daraus in der Regel, dass sie im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit von Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewendet werden darf und der Gesetzgeber rückwirkend eine verfassungskonforme Regelung für alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen zu treffen hat (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 107, 27 ; 117, 1 ).
- BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99
Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Es schloss sich dabei der Einschätzung des Bundesfinanzhofs vom 16. Oktober 2002 - XI R 41/99 - (BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529) an, wonach die Höchstbetragsregelung des § 10 Abs. 3 EStG verfassungsgemäß sei.Rn. 44 dd) In Abgrenzung zur Rechtsprechung des XI. Senats des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529;… BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437) betont der vorlegende X. Senat, dass die von Verfassungs wegen geforderte einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen nicht daran scheitere, dass diese "in die Zukunft gerichtet seien".
Wegen dieses fundamentalen Systemunterschieds kann für die Frage, ob die Beiträge der beiden Versichertengruppen in einer mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbaren Weise einkommensteuerrechtlich berücksichtigt werden, nicht lediglich auf einen Vergleich der nominalen Entlastungsbeträge in § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG einerseits und § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG andererseits abgestellt werden (vgl. auch BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529 ;… BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437 ;… ebenso Weber-Grellet, DStR 2003, S. 454 ).
Letztere sei ihrer Art nach als Rücklage oder Sparleistung zu qualifizieren und umfasse neben anderen Vorsorgeaufwendungen auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, die der Steuergesetzgeber nicht als existenznotwendigen Aufwand anerkennen müsse (vgl. BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529 ;… BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437 ).
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuer
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Eine bloße Unvereinbarkeitserklärung kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).Rn. 146 2. Wird eine Norm mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, folgt daraus in der Regel, dass sie im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit von Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewendet werden darf und der Gesetzgeber rückwirkend eine verfassungskonforme Regelung für alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen zu treffen hat (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 107, 27 ; 117, 1 ).
Eine befristete Fortgeltungsanordnung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hingegen aus Gesichtspunkten einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ) sowie dann in Frage, wenn die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (BVerfGE 84, 239 ; vgl. auch BVerfGE 110, 94 ).
- BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen …
- BFH, 14.12.2005 - X R 20/04
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …
- BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80
Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Kirchensteuer Arbeitslose
- BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1852/97
Kinderexistenzminimum III
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Kinderfreibeträge
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
Kinderexistenzminimum II
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80
Einkommensteuer Alleinerziehende
- FG Hessen, 06.03.2003 - 9 K 2173/00
Kind; Einkommensgrenze - Verfassungsmäßigkeit des § 10e Abs. 5a EStG
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
- BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …
Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 142, 353 ; siehe auch BVerfGE 120, 125 ). - BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 ), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; auch BVerwGE 87, 212 ).Rn. 137 Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ; 120, 125 ).
Rn. 139 e) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ; 120, 125 ).
Zudem stehen dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 , jeweils m.w.N.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft oder die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 120, 125 m.w.N.).
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Rn. 105 a) Ebenso wie der Staat nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet ist, dem mittellosen Bürger diese Mindestvoraussetzungen erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern, darf er dem Bürger das selbst erzielte Einkommen jedenfalls bis zu diesem Betrag nicht entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 120, 125 ).Rn. 145 Die Steuerfreiheit des Existenzminimums dient grundsätzlich der "Befriedigung des gegenwärtigen Bedarfs", das heißt des Bedarfs, der zur Bestreitung des Existenzminimums im jeweiligen Kalenderjahr anfällt (BVerfGE 120, 125 ).
Der Senat hat etwa eine Kranken- und Pflegeversicherung als reine Risikoversicherung mit kalenderjahrmäßig abgrenzbaren Beiträgen trotz ihrer Zukunftsgerichtetheit dem Existenzminimum zugeordnet (BVerfGE 120, 125 ).
Rn. 146 Vergleichsebene für die Quantifizierung des Existenzminimums ist aber das sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau (BVerfGE 99, 246 ; 120, 125 ).
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
Damit kommt eine Orientierung an einem Durchschnittswert jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Varianz so groß ist, dass er in einer größeren Anzahl von Fällen erkennbar nicht ausreichen würde (vgl. BVerfGE 120, 125 ).Die Aufwendungen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung sind daher auch Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums, soweit sie zur Erlangung eines von der Grundsicherung gewährleisteten Versorgungsniveaus erforderlich sind (vgl. BVerfGE 120, 125 ).
- BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines …
Rn. 58 (1) Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen ist nach Maßgabe von Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG so auszugestalten, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ; 120, 125 ; 125, 175 ; 137, 34 ). - BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Diese eigenständige selbstverantwortliche Existenzsicherung hat Vorrang vor staatlicher Fürsorge (BVerfG-Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125), so dass der Steuerpflichtige nicht auf das von staatlicher Seite sozialrechtlich gewährleistete Mindestmaß verwiesen werden kann.Denn es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BVerfG, dass existenznotwendiger Aufwand in angemessener, realitätsgerechter Höhe von der Einkommensteuer freizustellen ist (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 120, 125; vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268; vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174; zuvor schon BVerfG-Beschlüsse vom 22. Februar 1984 1 BvL 10/80, BVerfGE 66, 214, < 223>, BStBl II 1984, 357; vom 17. Oktober 1984 1 BvR 527/80, 1 BvR 528/81, 1 BvR 441/82, BVerfGE 68, 143, < 153>; in BVerfGE 82, 60, < 88>, BStBl II 1990, 653).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Ist eine Richtervorlage zumindest unter einem Gesichtspunkt zulässig, hat das Bundesverfassungsgericht die vorgelegte Norm unter allen in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. BVerfGE 26, 44 ; 90, 145 ; 120, 125 ; 126, 77 ; 133, 1 ), unabhängig davon, ob sie im Vorlagebeschluss angesprochen worden sind oder nicht (vgl. BVerfGE 90, 145 ). - BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
Rn. 155 Angedeutet ist in den jüngeren Entscheidungen aber, dass die Mindestbeiträge einer Krankheitskostenversicherung von den Nettobezügen abzuziehen sind (BVerfG, Beschluss vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 u.a. - BVerfGE 140, 240 Rn. 94 unter Hinweis auf den Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 - BVerfGE 120, 125 ). - BFH, 19.05.2021 - X R 33/19
Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen
Ebenso hat das BVerfG in seiner Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der früheren Beschränkungen der Höhe des Abzugs von Krankenversicherungsbeiträgen betont, dass für die verfassungsrechtliche Betrachtung insoweit nur der Umfang der Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs dieser Beiträge maßgebend ist und es in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt, inwieweit dem Gesetzgeber neben diesem Abzug von der Bemessungsgrundlage noch andere steuersystematische Lösungen zur Freistellung des Existenzminimums zur Verfügung gestanden hätten; den Grundfreibetrag hat es nicht in die Betrachtung einbezogen (BVerfG-Beschluss vom 13.02.2008 - 2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125, unter D.III.1.).Auch diese Abzugsmöglichkeit dient nicht etwa der Verwirklichung des objektiven Nettoprinzips oder der Abfederung eines doppelten Steuerzugriffs, sondern der verfassungsrechtlich gebotenen einkommensteuerrechtlichen Verschonung des Existenzminimums (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 125, unter D.II.1.) und muss daher im vorliegenden Zusammenhang außer Betracht bleiben (…ebenso Ruland, in Festschrift für Peter Selmer zum 70. Geburtstag, 2004, S. 889, 902 f.; Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2003, 465, 479 f.; Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2004, 409, 432; Hey, DRV 2004, 1, 10 f.; Intemann/Cöster, DStR 2005, 1921, 1925; Karrenbrock, DStR 2018, 844, 848; Rügamer, FR 2020, 399, 404;… Mues in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 22 Rz 164; Wernsmann/Neudenberger in KSM, EStG, § 22 Rz B 224; HHR/Kulosa, § 10 EStG Rz 344; Giesl in EStG eKommentar, § 22 Rz 57.1;… Lindberg, in Frotscher/Geurts, a.a.O., § 10 Rz 55a1; nur im Ergebnis auch Ermel, DStR 2020, 2171, 2178: mittelbare Ungleichbehandlung zu anderen Steuerpflichtigen; a.A. Schuster, BetrAV 2016, 475, 477; Schuster, jM 2017, 119, 122; Dommermuth, FR 2020, 385, 397; Dommermuth, FR 2020, 439, 451; Musil, DStR 2020, 1881, 1890;… Heß/Golombek in Lademann, a.a.O., § 22 EStG Rz 171d; für die Einbeziehung --ohne Begründung-- auch Abschlussbericht der Sachverständigenkommission, S. 52 oben).
Das BVerfG hat hierzu jedenfalls ausgeführt, dass eine solche Zuordnung "die größere Plausibilität beanspruchen kann" (zum Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 125, unter C.II.1.b bb).
Rn. 94 Im Bereich der Krankheitsvorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu privaten Krankenversicherungen den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung insoweit gleichgestellt --und daher im Rahmen der Vergleichsrechnung gleichrangig zu berücksichtigen--, als sie zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (vgl. auch BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 125, unter D.II.3.).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Pendlerpauschale
- BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt …
- BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
- BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
- BFH, 02.09.2015 - VI R 32/13
Außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Zuzahlungen
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17
Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von …
- BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R
Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - …
- BVerfG, 15.04.2026 - 1 BvL 5/21
Asylbewerbergrundleistungen - Grundleistungen nach dem …
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 32.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
- BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R
Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 - …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BFH, 26.11.2008 - X R 15/07
Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21
Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in …
- BFH, 21.06.2016 - X R 44/14
Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine …
- BFH, 01.06.2016 - X R 43/14
Steuerliche Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten …
- BFH, 21.02.2018 - VI R 11/16
Krankheits- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung - …
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
- BVerfG, 05.09.2024 - 2 BvL 3/17
Unzulässige Richtervorlage zu der in § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von …
- BFH, 24.07.2025 - X R 10/20
Zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten …
- FG Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 K 3195/16
Prüfung des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung einer Rente …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1058/15
Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes …
- LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 13.03.2018 - X R 25/15
Von Eltern getragene Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge eines …
- BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 5/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes …
- BFH, 18.11.2009 - X R 6/08
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen …
- BFH, 06.07.2016 - X R 6/14
Verrechnung der erstatteten lediglich begrenzt abziehbaren …
- BFH, 09.09.2015 - X R 5/13
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs der sonstigen …
- BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes …
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R
Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher - …
- BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates
- FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14
Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug für …
- BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3 …
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 34.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
- BFH, 25.04.2017 - VIII R 52/13
Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches …
- FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 02.09.2015 - VI R 33/13
Außergewöhnliche Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare …
- VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9
Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für …
- BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
- BFH, 18.11.2009 - X R 34/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von …
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- BFH, 09.12.2009 - X R 28/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine …
- BFH, 04.11.2021 - VI R 48/18
Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und des Abzugsverbots für …
- BFH, 19.01.2010 - X R 53/08
Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der …
- BFH, 18.11.2009 - X R 9/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen; …
- StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten
- FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 144/11
Einkommensteuerrecht: Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab …
- BFH, 16.11.2011 - X R 15/09
Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung; …
- BFH, 13.08.2020 - VI R 15/18
Prozesskosten in Zusammenhang mit einem Umgangsrechtsstreit als außergewöhnliche …
- BVerfG, 14.06.2011 - 1 BvR 429/11
Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der …
- BFH, 18.06.2015 - VI R 45/13
Außergewöhnliche Belastungen - keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um …
- BFH, 29.11.2017 - X R 5/17
Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 697/13
Versorgungsausgleichssache: Voraussetzung für die Beschwerdeberechtigung der …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
- BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvL 2/22
Die in § 37 Abs. 1 Nr. 5 Landesbeamtengesetz NRW geregelte Möglichkeit der …
- BFH, 29.11.2017 - X R 26/16
Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar
- FG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 V 237/15
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Kinderfreibeträge für das Jahr 2014; Ermittlung …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 18.11.2009 - X R 45/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Rückmeldegebühren iHv 100 DM bzw 51 Euro gem § 30 Abs 1a S 1 des …
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BFH, 06.04.2016 - X R 2/15
Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10
Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen …
- BFH, 13.08.2020 - VI R 27/18
Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als …
- BFH, 27.07.2017 - III R 1/09
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags, …
- BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 …
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- BFH, 06.05.2021 - II R 1/19
Keine Erbschaftsteuerpause
- BFH, 03.08.2016 - X R 35/15
Sonderausgabenabzug bei Verrechnung erstatteter nur begrenzt abziehbarer …
- BFH, 06.07.2016 - X R 22/14
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6.7.2016 X R 6/14 - Verrechnung der erstatteten …
- BFH, 26.11.2008 - X R 53/06
Krankengeld kann in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden
- LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12
SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 8.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 4.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- FG Köln, 26.04.2023 - 5 K 1403/21
Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von …
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen …
- FG Münster, 08.05.2009 - 1 K 2872/08
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Arbeitszimmer teilweise …
- SG Freiburg, 23.01.2018 - S 6 KR 448/18
Vorlagebeschluss zum BVerfG - Herabsetzung der Beiträge zur sozialen …
- BFH, 23.01.2025 - III R 33/24
Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung, Sonderausgabenabzug von …
- FG Nürnberg, 16.01.2013 - 3 K 974/11
Anrechnung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken- und …
- BFH, 21.07.2009 - X R 32/07
Verrechnung von Sonderausgaben - Gleichartigkeit der Sonderausgaben
- BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R
Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das …
- FG Niedersachsen, 03.03.2016 - 10 K 8/16
Einkommensteuerliche Absetzbarkeit weiterer Aufwendungen über die bereits …
- BFH, 22.09.2021 - X S 15/21
Anhörungsrüge gegen die Grundsatzentscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3020/08
Hundesteuer bei Sozialhilfeempfänger; Festsetzung von Hundesteuer im Voraus
- BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 7/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld des …
- FG Hessen, 08.04.2020 - 9 K 2170/17
Freiwillige Pflegeversicherung als Basisvorsorge?
- BFH, 16.02.2011 - X R 10/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 02. 2010 X R 10/08 - Kein …
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 274/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
- BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei …
- BVerwG, 31.01.2019 - 2 C 35.17
Basistarif; Energiekosten; Familienzuschlag drittes Kind; Kinder bis zur …
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 CN 1.18
Satzungsrechtliche Bestimmung von Ruhefristen bei Erd- und Urnenbestattung
- BFH, 18.06.2015 - VI R 66/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil VI R 45/13 - Außergewöhnliche …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - 7 K 4351/01
Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur …
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 663/13
Versorgungsausgleich: Berechnung des bei der Versorgungsanstalt des Bundes und …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 7.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- FG Niedersachsen, 28.03.2012 - 7 V 4/12
Ehegattensplitting oder Familiensplitting für Alleinerziehende; …
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 5.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- BFH, 15.06.2010 - X R 23/08
Keine Abziehbarkeit von Zahlungen für den Ausschluss eines schuldrechtlichen …
- BFH, 19.01.2023 - III R 44/20
Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden …
- BFH, 27.10.2021 - X R 11/20
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 6.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- FG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - 5 K 1075/13
Besteuerung einer gesetzlichen Rente eines Selbständigen - Höchstbeitrag zur …
- SG Dortmund, 26.02.2014 - S 40 KR 234/08
Sozialgericht bestätigt Wahltarife der AOK
- LSG Bayern, 21.10.2016 - L 8 SO 246/15
Sozialhilfe - Privat Krankenversicherte - Basistarif
- LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 119/11
Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt …
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 582/16
Versorgungsausgleich: Interne Teilung einer Zusatzversorgung des öffentlichen …
- FG Baden-Württemberg, 05.02.2018 - 10 K 1153/16
Keine Berücksichtigung beihilfefähiger Aufwendungen ohne Ansatz einer zumutbaren …
- LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 114/11
Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt …
- BFH, 26.11.2008 - X R 20/04
Kein weiterer Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungszeitraum 1997
- SG Wiesbaden, 11.10.2010 - S 23 AS 766/10
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs …
- FG Baden-Württemberg, 05.09.2008 - 8 V 1595/08
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Zulässigkeit eines gegen den …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 4.22
Bremer Regelung zur Besoldung von Professoren verfassungswidrig
- LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 3 AS 676/17
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
- BFH, 08.06.2011 - X B 176/10
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf unbegrenzten Abzug von Schulgeld - …
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
- BFH, 15.05.2013 - X R 18/10
Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) - …
- VG Mainz, 29.04.2020 - 1 L 273/20
Eilantrag der Möbel Martin GmbH erfolgreich
- FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12
Die Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen zu privaten …
- FG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 11 K 3653/15
Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei Ermittlung des als außergewöhnliche …
- BFH, 23.01.2013 - X R 43/09
Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den …
- FG Hamburg, 07.04.2008 - 1 K 72/04
Einkommensteuer: Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen vor …
- BFH, 19.10.2010 - X R 43/05
Keine Verfassungswidrigkeit von EStG-Normen im VZ 2000
- VG Meiningen, 20.08.2019 - 2 K 449/17
Wohngeldrechtlicher Begriff des dauerhaft Getrenntlebens
- BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 14/09 R
Pflegeversicherung - Pflicht eines kinderlosen Beschäftigten in einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1060/15
Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes …
- BFH, 26.11.2008 - X R 59/06
Progressionsvorbehalt bei Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung
- BFH, 10.05.2012 - X B 183/11
Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung - …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2015 - 3 K 1087/14
Verrechnung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge der …
- FG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 6 K 1130/12
Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenabzugs für Arbeitnehmerbeiträge zur …
- BFH, 14.12.2022 - X R 25/21
Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem …
- FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 764/11
Rückwirkenden Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie …
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- BFH, 19.09.2012 - XI R 36/11
Ermittlung des Jahresgrenzbetrags i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a. F. - Keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3021/08
Vereinbarkeit einer erhöhten Besteuerung für Hunde der Rasse American …
- BFH, 28.05.2009 - III B 30/08
Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs - Berücksichtigung des …
- FG Münster, 17.11.2014 - 5 K 149/14
Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung der …
- FG Niedersachsen, 18.12.2013 - 4 K 139/13
Kürzung der als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zu Krankenversicherungen um …
- FG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - 12 K 4826/08
Unzulässigkeit des Antrags auf Nichtveröffentlichung des Urteils - Festsetzung …
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 140/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- FG Thüringen, 18.04.2012 - 3 K 257/11
Zweckmäßigkeit der Verfahrensruhe gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO - Keine …
- FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10
Verfassungswidrigkeit des Abzugs der zumutbaren Belastung
- FG Niedersachsen, 07.12.2011 - 2 K 19/11
Verfassungsgemäßheit des gemäß § 33 Abs. 3 EStG vorgesehenen Ansatzes einer …
- VG Gelsenkirchen, 16.10.2008 - 2 K 3211/08
Unverhältnismäßigkeit der Hundesteuer bei Sozialhilfeempfänger
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - 7 K 7099/15
Auswirkung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auf …
- FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 12 V 58/10
Verfassungsgemäßheit des Solidaritätszuschlags; Aussetzung der Vollziehung eines …
- BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 39/07 R
Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen ist rechtmäßig
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2025 - 2 K 827/23
Abweichende Festsetzung von Steuern aus sachlichen Billigkeitsgründen, …
- BFH, 27.10.2021 - X R 28/20
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2020 - 1 K 1272/18
Aufteilung des Arbeitslohns eines grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrers
- FG Hamburg, 03.09.2010 - 5 V 154/10
Einkommensteuergesetz: Fortgeltung der Vorschriften über den beschränkten …
- BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor - …
- BVerwG, 31.01.2019 - 2 C 28.17
Anspruch eines Beamten auf Zahlung höherer Familienzuschläge im Hinblick auf ein …
- BFH, 11.02.2014 - IX R 24/13
Grundsätzlich keine einkommensteuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Kosten für die …
- BFH, 10.11.2021 - X R 13/20
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 27.10.2021 - X R 11/20 und X R …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 2011/15
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 15.01.2020 1 K …
- BSG, 06.01.2011 - B 12 KR 50/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungserfordernis - Darlegung der …
- OVG Hamburg, 19.01.2009 - 1 Bf 69/05
Anrechnung des Einkommens aus Nebentätigkeit bei Rechtsreferendaren
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 1692/19
Steuerliche Berücksichtigung von in Luxemburg gezahlten …
- BFH, 19.03.2014 - III B 74/13
Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grund- und des Kinderfreibetrags im Jahr …
- OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07
Wirksamkeit einer Pfändung durch einen sog. Blankettbeschluss; Anforderungen an …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 3 A 1059/15
Landesbeamter hat Anspruch auf höhere familienbezogene Besoldung für sein drittes …
- LSG Bayern, 26.11.2008 - L 16 R 780/08
- FG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 8 K 1103/12
Unterhaltsleistungen § 33a Abs. 1 EStG n.F.: Berechnung der Einkünfte und Bezüge …
- FG Köln, 08.03.2017 - 14 K 2560/16
Einkommensteuer: Sonderausgabenabzug bei doppelter Absicherung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2014 - L 9 SO 329/12
Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Übernahme von Beiträgen für eine private …
- FG Niedersachsen, 28.08.2013 - 2 K 35/13
Steuermindernde Berücksichtigung der Zahlungen von Steuerpflichtigen i.R.d. sog. …
- FG Köln, 15.08.2013 - 15 K 1858/12
Selbstbehalt im Rahmen von Krankenversicherungsbeiträgen nicht abziehbar
- FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 781/11
Rückwirkende Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie …
- OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
Anforderungen an das Vorliegen einer verbotenen Zuwendungen an …
- FG Nürnberg, 20.07.2023 - 8 K 431/22
Steuerpflicht und Krankenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - 15 A 2318/07
Wirksamkeit der §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1, 21 Abs. 1 …
- FG Hamburg, 05.06.2015 - 6 K 32/15
Einkommensteuer: Zahlungen aufgrund schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an …
- BFH, 05.06.2014 - X B 102/13
Rentenbesteuerung und Nominalwertprinzip
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - L 9 SO 455/11
- FG Saarland, 17.07.2008 - 2 K 2194/05
Einkommensteuer; keine Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge …
- OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 2/07
Verbotene Zuwendungen an Landtagsabgeordnete; Vorliegen einer …
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 1852/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
- SG Dresden, 10.09.2013 - S 49 AS 8234/10
Angemessenheit der Heizkosten nach dem SGB II; Verfassungsnäßigkeit der …
- BFH, 02.09.2008 - X R 45/05
Kürzung des Vorwegabzugs - kein unbegrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen - …
- FG Nürnberg, 07.03.2012 - 3 K 1045/11
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung - …
- LSG Hessen, 22.03.2010 - L 9 AS 570/09
Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - verfassungskonforme …
- FG Köln, 09.11.2006 - 10 K 1997/02
Sozialversicherungspflichtige Lohnersatzleistungen
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - L 28 AS 847/08
Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - L 9 SO 619/11
- FG München, 25.10.2012 - 5 K 564/11
Rechtsschutzbedürfnis, vorläufig ergangener Steuerbescheid
- SG Chemnitz, 25.01.2017 - S 14 AS 3182/14
Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Zuschuss zu den …
- BFH, 27.04.2010 - X B 85/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- VG Schleswig, 07.03.2019 - 4 B 105/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Benutzungsgebühren für eine …
- BFH, 26.10.2011 - X B 4/11
Verfassungsmäßigkeit des für das Realsplitting geltenden Höchstbetrags - Fehlende …
- BFH, 11.12.2008 - X B 179/08
Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 11 B 16.08
Rundfunkgebührenrecht: Befreiungsanspruch bei nur geringfügiger Überschreitung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 2.08
Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit …
- FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 394/02
Keine Abzugsfähigkeit von Umrechnungskosten bei Fremdwährungseinnahmen - keine …
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 2 S 152/20
Erhöhung der Grundversicherungsbeiträge der Postbeamtenkrankenkasse zum …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 1476/19
DBA Luxemburg, EStG
- FG Hamburg, 31.10.2013 - 3 K 80/12
Zahlung zur Abfindung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichsanspruchs des …
- BFH, 03.02.2010 - VI B 119/09
Aussetzung des Klageverfahrens gemäß § 74 FGO
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 4/09
Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung …
- FG Niedersachsen, 16.11.2011 - 3 K 269/11
Anspruch auf Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren wegen eines anhängigen …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09
Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 11 B 20.08
Rundfunkgebühr: Befreiung eines Arbeitslosengeldempfängers mit einem monatlichen …
- VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20
Keine Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Leistungsklage; Deckelung der …
- FG Hessen, 16.12.2013 - 10 K 1041/08
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG
- FG Hamburg, 23.10.2009 - 6 K 123/09
Kinderbetreuungskosten
- BFH, 10.12.2008 - VI B 129/07
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 62 bereits geklärt - Steuerpflicht bestimmter …
- FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19
Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - L 9 SO 46/13
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - L 2 AS 99/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 1904/19
Steuerliche Berücksichtigung ausländischer (luxemburgischer) …
- BFH, 03.02.2010 - VI B 126/09
Aussetzung des Klageverfahrens - Erledigungserklärung
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 143/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- FG München, 16.12.2015 - 1 K 1812/14
Krankenversicherungsbeiträge, Bundesfinanzhof, Krankheitskostenversicherung, …
- SG Dortmund, 23.11.2015 - S 30 AS 3827/15
Hartz IV-Leistungsausschluss für EU-Bürger verfassungsgemäß
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 11.07
Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 1665/06
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 24/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 16 K 4273/07
Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 4.08
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für einen bestimmten Zeitraum bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 1479/19
Steuerliche Berücksichtigung von in einem EU-Mitgliedstaat gezahlten …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 1478/19
Steuerliche Berücksichtigung von in einem EU-Mitgliedstaat gezahlten …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 23/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Baden-Württemberg, 28.01.2009 - 2 K 582/07
Änderung des Einkommensteuer-Bescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 AO kann zum …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 11.08
Anspruch eines Empfängers von Arbeitslosengeld II mit einem unter der Höhe der …
- BFH, 22.04.2008 - X B 139/07
Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für …
- VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
Gleichheitssatz; Vergütung von Rechtsreferendaren und Studienreferendaren
- FG Hamburg, 14.06.2012 - 1 K 28/12
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei …
- FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 975/07
Kein Gutglaubensschutz für einen Steuerberater als Spender an einen von ihm …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 12.07
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen
- LSG Sachsen, 18.12.2018 - L 1 KR 19/14
Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung …
- LSG Thüringen, 17.04.2015 - L 4 AS 1578/13
- FG München, 10.02.2015 - 2 K 467/14
Rechtsschutzbedürfnis, Klage gegen hinsichtlich beschränkt abzugsfähiger …
- FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 11 K 1513/04
Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kinderfreibetrags in 2001 - Keine Bemessung des …
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 142/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 111/16
Amtsangemessene Alimentation
- FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08
Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bei abschließender …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 8/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG München, 08.04.2009 - 10 K 713/09
Keine Aufhebung eines Vorläufigkeitsvermerks gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO …
- VG Mainz, 22.05.2020 - 1 L 351/20
Sommerrodelbahn in Saarburg darf ab 26. Mai 2020 wieder öffnen
- FG Düsseldorf, 19.11.2013 - 13 K 3456/12
Sonderausgabenabzug, Kürzung der Vorsorgeaufwendungen um Beitragsrückerstattung - …
- FG Nürnberg, 26.02.2013 - 1 K 90/13
Existenzminimum von studienbedingt auswärtig untergebrachten Kindern
- VG Köln, 20.09.2012 - 26 K 1803/12
Kostenbeitrag Kindergeld Selbstbehalt
- FG Sachsen-Anhalt, 14.02.2023 - 5 K 547/21
Zum Abzug privat veranlasster Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- VG Halle, 11.07.2017 - 5 A 141/15
Bundesverfassungsgericht muss Beamten- und Richterbesoldung überprüfen
- LSG Baden-Württemberg, 08.07.2014 - L 11 KR 4124/12
- SG Berlin, 04.12.2012 - S 51 SO 2013/11
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Leistungen nach der …
- SG Aachen, 20.01.2012 - S 19 SO 108/11
Neue Regelsätze verfassungskonform
- FG München, 23.03.2009 - 1 K 2854/08
Aufwendungen Behinderter als außergewöhnliche Belastung
- VG Aachen, 26.05.2008 - 5 K 540/07
- OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
Private Krankenversicherung: Anspruch auf Bescheinigungen über die steuerlich …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2010 - L 20 AY 161/10
Sozialhilfe
- FG Niedersachsen, 30.11.2009 - 7 V 143/09
Verfassungsrechtliche Gebotenheit des Eintrags eines höheren als vom Gesetz …
- SG Berlin, 27.11.2009 - S 37 AS 31127/09
Arbeitslosengeld II - Übernahme von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung - …
- LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 2/18
Alterssicherung der Landwirte: Voraussetzungen für vorzeitige Altersrente der …
- FG Hamburg, 22.10.2007 - 2 V 194/07
Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; …
- FG Düsseldorf, 31.01.2024 - 7 K 356/20
Passivierung übertragener Pensionsverpflichtungen - Verfassungsmäßigkeit der …
- LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15
Kein Anspruch auf Bescheinigung der auf die Basisleistung entfallenden …
- VG Freiburg, 17.01.2019 - 1 K 8412/17
Anwendungsumfang des HSchulGebG BW § 20 Abs 1 S 1; Vereinbarkeit der Norm mit …
- FG Schleswig-Holstein, 20.02.2013 - 5 K 217/12
Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Berücksichtigung des Mehrbedarfs für ein zu …
- FG München, 04.02.2009 - 1 K 3988/06
Sonderausgaben: Kürzung des Vorwegabzugs bei einem …
- VG Arnsberg, 17.11.2008 - 20 L 697/08
Voraussetzungen zur Gewährung einer Teilfreistellung gem. § 42 Abs. 4 …
- SG Bremen, 17.01.2011 - S 22 AS 17/11
Anspruch auf weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) …
- FG Hessen, 14.06.2011 - 11 K 2515/10
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache: Sonderopfer hinsichtlich …
- BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 173/08 B
- VG Arnsberg, 17.11.2008 - 20 L 724/08
Verfassungsmäßigkeit des § 85 Abs. 5 S. 2 Personalvertretungsgesetz für das Land …
- VG Freiburg, 14.01.2019 - 1 K 8412/17
Zweitstudiengebühr; Übergangsregelung; Bereits aufgenommenes Zweitstudium; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - L 1 KN 7/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - L 3 RJ 22/04
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Rechtsprechung
| BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1375, 1378 Abs. 1
Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Vermögenswertes einer freiberuflichen Praxis i.R. eines Zugewinnausgleichs; Ermittlung des "good will" im Zugewinnausgleichsverfahren bei Berücksichtigung von Vermögenswerten aus einer freiberuflichen Praxis; Zulässigkeit der Außerachtlassung des ...
- Anwaltsblatt
§ 1375 BGB, § 1378 BGB
Wert der freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
BGB § 1375 § 1378 Abs. 1
Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim Zugewinnausgleich - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Zugewinnausgleich: Berücksichtigung einer freiberuflichen Praxis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Verhältnis zwischen Zugewinnausgleich und Unterhalt bei Selbstständigen. Geänderte Praxisbewertung.
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1375, 1378 Abs. 1
Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zugewinnausgleich und Freiberufler
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zugewinnausgleich bei Freiberufler
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 1375 BGB, § 1378 BGB
Wert der freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich - medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Ermittlung des ideellen Praxiswerts beim Zugewinnausgleich
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Bewertung freiberuflicher Praxis im Zugewinnausgleich
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Familienrecht - BGH korrigiert OLG Oldenburg: Goodwill der Praxis bleibt im Zugewinnausgleich
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Zugewinnausgleich - Freiberufliche Praxis: Doppelverwertungsverbot
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Verhältnis zwischen Zugewinnausgleich und Unterhalt bei Selbstständigen
Verfahrensgang
- AG Varel, 08.06.2005 - 2 F 30/99
- AG Varel, 08.02.2006 - 2 F 30/99
- OLG Oldenburg, 08.02.2006 - 4 UF 92/05
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Papierfundstellen
- BGHZ 175, 207
- NJW 2008, 1221
- MDR 2008, 508
- DNotZ 2008, 536
- FamRZ 2008, 761
- AnwBl 2008, 375
- AnwBl Online 2008, 60
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Soweit das Berufungsgericht dem unstreitigen aktiven Endvermögen des Antragsgegners von 258.961,31 DM (132.404,82 EUR) den hälftigen Forderungsbestand der Gemeinschaftspraxis, den hälftigen Anteil an dem Rücklagenkonto sowie den Wert des Pkw hinzugerechnet hat, begegnen seine Ausführungen allerdings keinen rechtlichen Bedenken (vgl. zur Berücksichtigung von Außenständen zum Nennwert: Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 45 f.).Die sachverhaltsspezifische Auswahl aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Methoden (…vgl. die Zusammenstellungen von Schröder Bewertungen im Zugewinnausgleich 4. Aufl. Rdn. 67 ff. und Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 4. Aufl. Rdn. 94 ff.) und deren Anwendung ist Aufgabe des - sachverständig beratenen - Tatrichters (vgl. etwa Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44 und vom 8. September 2004 - XII ZR 194/01 - FamRZ 2005, 99, 100).
Bewertungsobjekt können deshalb nur solche Ertragsmerkmale sein, die auf einen potentiellen Erwerber übertragbar sind (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44; BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40;… Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 4. Aufl. § 1376 Rdn. 19; Klingelhöffer FamRZ 1991, 882, 884).
Das Berufungsgericht hat bei seiner Argumentation bereits nicht beachtet, dass nicht der volle Betrag von 166.750 EUR (seine Richtigkeit unterstellt) in das Endvermögen einzustellen gewesen wäre, sondern nur der um die latente Steuerlast von (anteilig) 69.172 DM (35.367 EUR) geminderte Betrag (vgl. hierzu etwa Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 48).
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97
Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Künftige Erträge und Nutzungen sind allenfalls Grundlage der Bewertung des good will (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363; Hoppenz FamRZ 2006, 1242, 1244 und 1033; Borth FamRB 2002, 371, 374).Nur auf diese Weise wird der auf den derzeitigen Praxis(mit)inhaber bezogenen Wert eliminiert, der auf dessen Arbeit, persönlichen Fähigkeiten und Leistungen beruht und auf einen Übernehmer nicht übertragbar ist (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 364).
Auf diese Weise kann der Schuldner etwa in die Lage versetzt werden, den Zugewinnausgleich ratenweise aus seinem künftigen laufenden Einkommen zu leisten (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363).
- BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74
Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des …
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Bewertungsobjekt können deshalb nur solche Ertragsmerkmale sein, die auf einen potentiellen Erwerber übertragbar sind (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44; BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40;… Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 4. Aufl. § 1376 Rdn. 19; Klingelhöffer FamRZ 1991, 882, 884).Seine bestehende Nutzungsmöglichkeit bestimmt über den Stichtag für den Zugewinnausgleich hinaus ebenfalls den Vermögenswert der Praxis, vorausgesetzt, dass Praxen der entsprechenden Art in nennenswertem Umfang veräußert werden oder einen Partner aufnehmen (BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40).
- BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2002 (- XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432 ff.) ausgeführt, dass ein Unterhaltsberechtigter an einer Vermögensposition nicht in zweifacher Weise teilhaben dürfe, nämlich zum einen im Zugewinnausgleich an dem durch die Erwartung künftiger Gewinne geprägten Vermögenswert einer Beteiligung und zum anderen im Wege des Unterhalts an dem nunmehr als Einkommen zu berücksichtigenden Gewinnanteil.a) Nach der Rechtsprechung des Senats widerspricht zwar eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert - nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des Unterhalts - dem Grundsatz, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden hat, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise ausgeglichen worden ist (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432, 433; BGHZ 156, 105, 110 = FamRZ 2003, 1544, 1546 und vom 21. April 2004 - XII ZR 185/01 - FamRZ 2004, 1352, 1353).
- BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04
Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen nach endgültiger Trennung der Ehegatten; …
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Um eine doppelte Teilhabe - im Wege des Zugewinnausgleichs und des Unterhalts - zu vermeiden, ist bei der Ermittlung des good will deshalb nicht ein pauschal angesetzter kalkulatorischer Unternehmerlohn in Abzug zu bringen, sondern der im Einzelfall konkret gerechtfertigte Unternehmerlohn (Münch FamRZ 2006, 1164, 1170 und FamRB 2007, 375, 378; Klingelhöffer FamRZ 1991, 882, 884; so auch die Empfehlungen des Arbeitskreises 7 des 17. Deutschen Familiengerichtstags; a.A. bei Anwendung der Ertragswertmethode: Kleinmichel FuR 2007, 329, 332). - BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01
Berücksichtigung eines Bankguthabens auf dem laufenden Girokonto beim Endvermögen
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
a) Nach der Rechtsprechung des Senats widerspricht zwar eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert - nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des Unterhalts - dem Grundsatz, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden hat, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise ausgeglichen worden ist (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432, 433; BGHZ 156, 105, 110 = FamRZ 2003, 1544, 1546 und vom 21. April 2004 - XII ZR 185/01 - FamRZ 2004, 1352, 1353). - BGH, 21.04.2004 - XII ZR 185/01
Rechtsfolgen der Einbeziehung einer arbeitsrechtlichen Abfindung in die …
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
a) Nach der Rechtsprechung des Senats widerspricht zwar eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert - nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des Unterhalts - dem Grundsatz, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden hat, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise ausgeglichen worden ist (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432, 433; BGHZ 156, 105, 110 = FamRZ 2003, 1544, 1546 und vom 21. April 2004 - XII ZR 185/01 - FamRZ 2004, 1352, 1353). - BGH, 08.09.2004 - XII ZR 194/01
Berechnung des Zugewinnausgleichs; Bewertung eines Unternehmens
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Die sachverhaltsspezifische Auswahl aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Methoden (…vgl. die Zusammenstellungen von Schröder Bewertungen im Zugewinnausgleich 4. Aufl. Rdn. 67 ff. und Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 4. Aufl. Rdn. 94 ff.) und deren Anwendung ist Aufgabe des - sachverständig beratenen - Tatrichters (vgl. etwa Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44 und vom 8. September 2004 - XII ZR 194/01 - FamRZ 2005, 99, 100). - OLG Oldenburg, 08.02.2006 - 4 UF 92/05
Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung bei Selbstständigen zur …
Auszug aus BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1031 ff. (mit Anm. Hoppenz) veröffentlicht ist, hat ein aktives Endvermögen des Antragsgegners von 332.274,83 DM (169.889,42 EUR) zugrunde gelegt.
- BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei …
Dabei ist auf den objektiven (Verkehrs-) Wert des jeweiligen Vermögensgegenstandes abzustellen (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 18; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44; BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38).Rn. 20 Stattdessen hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung eine modifizierte Ertragswertmethode gebilligt, die sich an den durchschnittlichen Erträgen orientiert und davon einen individuellen Unternehmerlohn des Inhabers absetzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 19; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44).
Rn. 23 c) Diese Bewertungsgrundsätze hat der Senat im Ansatz auch auf die Inhaberschaft oder Beteiligung an freiberuflichen Praxen angewandt, die ebenfalls über einen über den Substanzwert hinausgehenden immateriellen Wert in Form eines Goodwills verfügen können (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 15 ff. und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362).
Mit dem Goodwill bezahlt der Käufer einer freiberuflichen Praxis die Chance, die Mandanten des bisherigen Praxisinhabers oder Teilhabers zu übernehmen und auf dem vorhandenen Bestand und der gegebenen Konkurrenzsituation aufbauen zu können (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 20 und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362).
Vielmehr ist auch insoweit nur der am Stichtag nachhaltig vorhandene Wert der Praxis oder des Praxisanteils zu erfassen, der sich in der bis dahin aufgebauten und zum maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenen Nutzungsmöglichkeit niederschlägt (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 21; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363; Hoppenz FamRZ 2006, 1242, 1244; Borth FamRB 2002, 371, 374).
Rn. 27 aa) Im Hinblick darauf bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn sich der sachverständig beratene Tatrichter bei der Bemessung des Goodwills einer inhabergeführten Praxis im Wege einer modifizierten Ertragswertmethode an den durchschnittlichen Erträgen orientiert und davon einen Unternehmerlohn absetzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 19; vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362 und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44;… Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 3. Aufl. Rn. 75;… Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. Kap. 1 Rn. 189, 222 ff.;… vgl. auch die Richtlinien zur Bewertung von Arztpraxen unter Ziff. D und die Hinweise für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis unter Ziff. III 1 jeweils abgedruckt in Schröder Bewertung im Zugewinnausgleich 4. Aufl. Rn. 175 f. und Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 3. Aufl. Anhang 2 und 4).
Nur auf diese Weise kann der auf den derzeitigen Praxis(mit)inhaber bezogene Wert ausgeschieden werden, der auf dessen persönlichem Einsatz beruht und nicht auf einen Übernehmer übertragbar ist (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 23 und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 364;… Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1376 BGB Rn. 23).
Insoweit handelt es sich um unvermeidbare Veräußerungskosten (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 32; vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 48 und vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276, 1279;… Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1376 BGB Rn. 23;… Büte aaO Rn. 194; Kogel FamRZ 2004, 1337; aA Hoppenz FamRZ 2006, 449, 450; vgl. auch Tiedtke FamRZ 1990, 1188 ff. und Gernhuber NJW 1991, 2238, 2242 f.).
Zu einer Konkurrenz zwischen Zugewinnausgleich und Unterhalt kann es somit lediglich dann kommen, wenn zum Unterhalt auch der Vermögensstamm herangezogen wird (Senatsurteil BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 17; Hoppenz FamRZ 2006, 1242, 1243 und FamRZ 2008, 765, 766; Münch NJW 2008, 1201 f.).
Auf diese Weise kann der Schuldner in die Lage versetzt werden, den Zugewinnausgleich ratenweise aus seinem künftigen laufenden Einkommen zu leisten (Senatsurteile BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 31 und vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363).
- BGH, 02.02.2011 - XII ZR 185/08
Zugewinnausgleich: Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei …
Die sachverhaltsspezifische Auswahl aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Methoden (…vgl. die Zusammenstellungen von Schröder Bewertungen im Zugewinnausgleich 4. Aufl. Rn. 67 ff. und Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. Rn. 116 ff.) und deren Anwendung ist Aufgabe des - sachverständig beratenen - Tatrichters (vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 18 mwN).Der Senat hat es für die Bewertung der Praxis eines Freiberuflers für sachgerecht erachtet, wenn eine Bewertungsmethode herangezogen worden ist, die von einer zuständigen Standesorganisation empfohlen und verbreitet angewendet wird (Senatsurteil BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 19 mwN).
Nur auf diese Weise wird der auf den derzeitigen Praxisinhaber bezogene Wert eliminiert, der auf dessen Arbeit, persönlichen Fähigkeiten und Leistungen beruht und auf einen Übernehmer nicht übertragbar ist (Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09 - FamRZ 2011, 622 Rn. 25, 28 und BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 23; vgl. auch Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 364).
Dazu gehört der auf die persönliche Leistung des Inhabers entfallende Teil des Ertragswerts nicht (vgl. BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 18).
Die Nutzungsmöglichkeit bestimmt aber auch den Vermögenswert, vorausgesetzt, Praxen der entsprechenden Art werden in nennenswertem Umfang veräußert (Senatsurteil BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 20; BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40).
- BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
Zugewinnausgleich: Gerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Wege …
Soweit die Rechtsbeschwerdeerwiderung auf einen vermeintlichen Widerspruch zum Senatsurteil vom 6. Februar 2008 (BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 23) verweist, verkennt sie, dass es dort um die Bestimmung des good will im Rahmen der modifizierten Ertragswertmethode ging.
- BGH, 04.12.2013 - XII ZB 534/12
Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit eines Goodwills einer durch einen …
Daher erscheint es auch zweifelhaft, ob es überhaupt einen nennenswerten Markt für den Verkauf von Geschäftsanteilen an solchen Gesellschaften geben würde, was freilich eine notwendige Voraussetzung dafür ist, die fortbestehende Nutzungsmöglichkeit des Inhabers an seinem Unternehmen als Vermögenswert in den Zugewinnausgleich einbeziehen zu können (vgl. Senatsurteil BGHZ 175, 207 = FamRZ 2008, 761 Rn. 20 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40). - OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - 1 UF 2/15
Bewertung von Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich
Wird dieser "subjektive Mehrwert" in die Bewertung einbezogen, wird der Sache nach künftiges Einkommen des Inhabers vorweg im Wege des Zugewinnausgleichs verteilt, obwohl insoweit nur das am Stichtag vorhandene Vermögen auszugleichen ist (BGH, FamRZ 2008, 761 ff., juris Tz. 18, 23).Wird dieser "subjektive Mehrwert" in die Bewertung einbezogen, wird der Sache nach künftiges Einkommen des Inhabers vorweg im Wege des Zugewinnausgleichs verteilt, obwohl insoweit nur das am Stichtag vorhandene Vermögen auszugleichen ist (BGH, FamRZ 2008, 761 ff., juris Tz. 18, 23).
- OLG Dresden, 25.06.2010 - 24 UF 800/09
Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen in den Zugewinnausgleich
Der vom Bundesgerichtshof in mittlerweile ständiger Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden hat, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise, sei es unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgleiches ausgeglichen wird (vgl. etwa BGH, FamRZ 2008, 761 = NJW 2008, 1221 m.w.N.), wird dadurch nicht berührt.Zum Zugewinnausgleich gehören die dem Ehegatten zum maßgeblichen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, also grundsätzlich alle bereits entstandenen objektiv bewertbaren Rechte (st. Rspr.).Die Erwartung künftigen Einkommens, die der individuellen Arbeitskraft des Inhabers zuzurechnen ist, kann im Zugewinnverfahren aber nicht maßgebend sein, weil es beim Zugewinnausgleich nur auf das am Stichtag vor-handene Vermögen ankommt (so BGH, FamRZ 1991, 43; NJW 2008, 1221).
Der Bundesgerichtshof billigt den Abzug einer latenten Steuerlast, sofern ein Unternehmen nach dem Substanzwertverfahren bewertet wurde (vgl. etwa BGH, FamRZ 2008, 761; 1999, 361; 1991, 43).
- OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten im Endvermögen
Die Tatsache, dass die Kreditrate für die Bank S. bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhaltsanspruchs berücksichtigt wurde, ändert hieran nichts, weil das Zugewinnausgleichsverfahren als streng formalisiertes auf Stichtage bezogenes Ausgleichsverfahren ausgestaltet ist (BGH, FamRZ 2008, 761 ff.; OLG Koblenz, 2. Senat für Familiensachen, NJW 2007, 2646). - OLG Hamm, 09.09.2019 - 8 U 7/17
Geschäftsführervergütung; unangemessen hoch; gesellschaftsrechtliche Treuepflicht
Dabei kann sich der Tatrichter - ggf. sachverständig unterstützt - als Hilfe für die Beurteilung ähnlich wie im Fall der Ermittlung des angemessenen Unternehmerlohns (BGH, Urteil vom 06.02.2008, XII ZR 45/06, juris) - auch geeigneter Studien wie etwa der jährlichen Veröffentlichungen der BBE media GmbH & Co. KG aus Neuwied zu GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen bedienen (…vgl. Knief, DB 2010, S. 289, 293, Beispiel Tabelle 1). - OLG Oldenburg, 16.12.2014 - 9 U 22/10
Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB-Gesellschafters
Der Bundesgerichtshof schreibt eine bestimmte Bewertungsmethode nicht vor, hält es aber für sachgerecht, wenn eine Bewertungsmethode herangezogen wird, die in Form einer Richtlinie von einem Gremium der zuständigen Standesorganisation empfohlen und verbreitet angewendet wird (BGH, Urteil vom 06.02.2008, Az.: XII ZR 45/06), Rdnr. 19, zitiert nach juris).Der Bundesgerichtshof führte dort vielmehr aus, dass bei der Berechnung mittels der IBT-Methode nicht erkennbar sei, ob und in welcher Weise der auf die Arbeitskraft entfallende Teil der Praxisinhaber und auf deren eventuell nicht übertragbaren besonderen Fähigkeiten entfallenden Teil des Ertrages erfasst und berücksichtigt worden ist (BGH, Urteil vom 06.02.2008, Az..XII ZR 45/06 Rdnr. 27, zitiert nach juris).
Der Bundesgerichtshof gibt insoweit vor, dass nicht ein pauschaler, sondern nur ein den individuellen Verhältnissen entsprechender Unternehmerlohn in Abzug gebracht werden dürfe (BGH, Urteil vom 06.02.2008, Az.XII ZR 45/06 Rdnr. 22, zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 17.10.2008 - 10 UF 162/07
Bemessung des Wertes einer Steuerberaterpraxis im modifizierten …
Sie sachverhaltsspezifisch auszuwählen und anzuwenden, ist Sache des - sachverständig beratenen - Tatrichters (BGH FamRZ 2008, 761 (762); FamRZ 1991, 43).Deshalb muss, um den good will zugewinnrechtlich zutreffend zu ermitteln, vom zunächst festgestellten Ausgangswert der Unternehmerlohn abgezogen werden (BGH FamRZ 2008, 761 (762 f.).
Rn. 90 Es entspricht ständiger Rechtsprechung (BGH FamRZ 1991, 43 (48); 2008, 761 (764), dass insoweit eine latente (fiktive) Steuerlast wertmindernd zu berücksichtigen ist, und zwar unabhängig davon, ob eine Veräußerung tatsächlich beabsichtigt ist, weil dies eine Konsequenz der Bewertungsmethode ist.
- OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07
Berücksichtigung des Wertes des Anteils eines Ehegatten an einer zahnärztlichen …
- OLG Hamm, 24.10.2023 - 13 UF 124/22
Notariat; offene Forderungen; Auskunft; Zugewinnausgleich; modifizierte …
- BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
Vollstreckbarerklärung einer Scheidungsfolgenentscheidung des High Court of …
- OLG Hamm, 08.01.2026 - 2 U 54/24
Praxisverkauf; Arztpraxis; Praxissubstrat; Good will
- OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Versagung der Vollstreckbarerklärung …
- OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 10 WF 119/08
Voraussetzungen der Erfüllung der Auskunftspflicht gem. § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB
- OLG Brandenburg, 05.05.2008 - 10 UF 239/07
Wirksamkeit eines entschädigungslosen Verzichts auf Versorgungsausgleich
- VG Bremen, 14.03.2019 - 5 K 2810/17
Gebührenbescheid der Zahnärztekammer - Gutachten Praxisbewertung - …
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