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Rechtsprechung
   EuG, 08.03.2005 - T-32/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18243
EuG, 08.03.2005 - T-32/03 (https://dejure.org/2005,18243)
EuG, Entscheidung vom 08.03.2005 - T-32/03 (https://dejure.org/2005,18243)
EuG, Entscheidung vom 08. März 2005 - T-32/03 (https://dejure.org/2005,18243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Ältere nationale Wortmarke 'Schuhpark' - Anmeldung des Wortzeichens 'JELLO SCHUHPARK' als Gemeinschaftsmarke - Relatives Eintragungshindernis - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der ...

  • Judicialis

    MarkG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; Erste Richtlinie 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 4 Abs. 1 Buchst. b... ; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b

  • Europäischer Gerichtshof

    Leder & Schuh / OHMI - Schuhpark Fascies (JELLO SCHUHPARK)

  • EU-Kommission PDF

    Leder & Schuh AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke

  • EU-Kommission

    Leder & Schuh AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichnungskraft einer älteren Marke (hier: "Schuhpark"); Grundsätze für die Beurteilung der Ähnlichkeit streitiger Waren (hier: "Jello Schuhpark"und "Schuhpark"); Beurteilung einer Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebungsklage des Inhabers der Wortmarke "JELLO SCHUHPARK" für Waren der Klassen 18, 25 und 28 gegen die Entscheidung R 494/1999-3 der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 27. November 2002 in der ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2005, 583
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …

    Auszug aus EuG, 08.03.2005 - T-32/03
    33 Verwechslungsgefahr liegt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Auslegung des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 89/104, dessen Regelungsgehalt im Wesentlichen dem des Artikels 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 entspricht, dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 29, und vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 17; Urteil des Gerichts vom 25. November 2003 in der Rechtssache T-286/02, Oriental Kitchen/HABM - Mou Dybfrost [KIAP MOU], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).

    48 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der streitigen Waren alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, so insbesondere ihre Art, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihr Charakter als konkurrierende oder einander ergänzende Waren (Urteil Canon, Randnr. 23; Urteil des Gerichts vom 4. November 2003 in der Rechtssache T-85/02, Pedro Díaz/HABM - Granjas Castelló [CASTILLO], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32, und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

    Auszug aus EuG, 08.03.2005 - T-32/03
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke aber regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (Beschluss des Gerichtshofes vom 28. April 2004 in der Rechtssache C-3/03 P, Matratzen Concord/HABM, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29).

    Andererseits kann eine zusammengesetzte Marke im Allgemeinen nur dann als einer anderen Marke, die mit einem ihrer Bestandteile identisch oder diesem ähnlich ist, ähnlich angesehen werden, wenn dieser Bestandteil das dominierende Element in dem von der zusammengesetzten Marke hervorgerufenen Gesamteindruck ist (Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-6/01, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], Slg. 2002, II-4335, Randnr. 33, nicht in Frage gestellt durch den Beschluss in der Rechtssache C-3/03 P, Matratzen Concord/HABM).

  • EuG, 13.07.2004 - T-115/02

    AVEX / OHMI - Ahlers (a)

    Auszug aus EuG, 08.03.2005 - T-32/03
    Die Zusammenhänge zwischen den jeweiligen Verwendungszwecken und die geschäftliche Wirklichkeit, in der eine erhebliche Anzahl von den Durchschnittsverbrauchern wohlbekannten Marken sowohl Bekleidungsstücke als auch Schuhe kennzeichnen, sind jedoch geeignet, eine Ähnlichkeit zwischen den fraglichen Waren zu begründen, wenn auch diese Ähnlichkeit nur gering ist (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2004 in der Rechtssache T-115/02, AVEX/HABM - Ahlers [a], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuG, 04.11.2003 - T-85/02

    Díaz / OHMI - Granjas Castelló (CASTILLO)

    Auszug aus EuG, 08.03.2005 - T-32/03
    48 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der streitigen Waren alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, so insbesondere ihre Art, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihr Charakter als konkurrierende oder einander ergänzende Waren (Urteil Canon, Randnr. 23; Urteil des Gerichts vom 4. November 2003 in der Rechtssache T-85/02, Pedro Díaz/HABM - Granjas Castelló [CASTILLO], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …

    Auszug aus EuG, 08.03.2005 - T-32/03
    33 Verwechslungsgefahr liegt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Auslegung des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 89/104, dessen Regelungsgehalt im Wesentlichen dem des Artikels 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 entspricht, dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (Urteile des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 29, und vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 17; Urteil des Gerichts vom 25. November 2003 in der Rechtssache T-286/02, Oriental Kitchen/HABM - Mou Dybfrost [KIAP MOU], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 23).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …

    Auszug aus EuG, 08.03.2005 - T-32/03
    44 Selbst wenn man annimmt, dass keines der Elemente des Wortes "Schuhpark" für sich genommen Kennzeichnungskraft besitzt, weist doch ihre Kombination eine gewisse Originalität auf, die dieser Wortbildung Kennzeichnungskraft verleiht (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-329/02 P, SAT.1/HABM, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

    Auszug aus EuG, 08.03.2005 - T-32/03
    Andererseits kann eine zusammengesetzte Marke im Allgemeinen nur dann als einer anderen Marke, die mit einem ihrer Bestandteile identisch oder diesem ähnlich ist, ähnlich angesehen werden, wenn dieser Bestandteil das dominierende Element in dem von der zusammengesetzten Marke hervorgerufenen Gesamteindruck ist (Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-6/01, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], Slg. 2002, II-4335, Randnr. 33, nicht in Frage gestellt durch den Beschluss in der Rechtssache C-3/03 P, Matratzen Concord/HABM).
  • EuG, 14.10.2003 - T-292/01

    Phillips-Van Heusen / OHMI - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel (BASS)

    Auszug aus EuG, 08.03.2005 - T-32/03
    36 Ferner ist der Beurteilung, ob die einander gegenüberstehenden Zeichen nach Bild, Klang und Bedeutung ähnlich sind, der Gesamteindruck zugrunde zu legen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (Beschluss Matratzen Concord/HABM, Randnr. 29; Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-388/00, Institut für Lernsysteme/HABM - Educational Services [ELS], Slg. 2002, II-4301, Randnr. 62, vom 14. Oktober 2003 in der Rechtssache T-292/01, Phillips-Van Heusen/HABM - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel [BASS], Slg. 2003, II-4335, Randnr. 47, und vom 13. Juli 2004 in der Rechtssache T-115/03, Samar/HABM - Grotto [GAS STATION], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuG, 23.10.2002 - T-388/00

    Institut für Lernsysteme / OHMI - Educational Services (ELS)

    Auszug aus EuG, 08.03.2005 - T-32/03
    36 Ferner ist der Beurteilung, ob die einander gegenüberstehenden Zeichen nach Bild, Klang und Bedeutung ähnlich sind, der Gesamteindruck zugrunde zu legen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (Beschluss Matratzen Concord/HABM, Randnr. 29; Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-388/00, Institut für Lernsysteme/HABM - Educational Services [ELS], Slg. 2002, II-4301, Randnr. 62, vom 14. Oktober 2003 in der Rechtssache T-292/01, Phillips-Van Heusen/HABM - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel [BASS], Slg. 2003, II-4335, Randnr. 47, und vom 13. Juli 2004 in der Rechtssache T-115/03, Samar/HABM - Grotto [GAS STATION], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
  • EuG, 23.10.2002 - T-104/01

    Oberhauser / OHMI - Petit Liberto (Fifties)

    Auszug aus EuG, 08.03.2005 - T-32/03
    Denn im Rahmen der Gesamtwürdigung der Verwechslungsgefahr ist zu berücksichtigen, dass dem vorherrschenden Bestandteil der fraglichen Marke stärkere Bedeutung zukommt, da der Durchschnittsverbraucher von der Marke nur ein unvollkommenes Bild in Erinnerung behält (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002 in der Rechtssache T-104/01, Oberhauser/HABM - Petit Liberto [Fifties], Slg. 2002, II-4359, Randnr. 47).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

  • EuG, 26.11.2003 - T-222/02

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

  • EuG, 25.11.2003 - T-286/02

    Oriental Kitchen / OHMI - Mou Dybfrost (KIAP MOU)

  • EuG, 12.12.2002 - T-247/01

    eCopy / OHMI (ECOPY)

  • EuG, 13.07.2004 - T-115/03

    Samar / OHMI - Grotto (GAS STATION)

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    b) Allerdings hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften angenommen, dass die Klagemarke "Schuhpark" normal kennzeichnungskräftig ist (EuG, Urt. v. 8.3.2005 - T-32/03, GRUR Int. 2005, 583 Tz. 43 - JELLO SCHUHPARK).

    Von einem entsprechenden Verkehrsverständnis ist auch das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in dem Widerspruchsverfahren gegen die Anmeldung der Marke "JELLO SCHUHPARK" ausgegangen (EuG GRUR Int. 2005, 583 Tz. 46 - JELLO SCHUHPARK).

    Ein entsprechendes Verkehrsverständnis hatte die Klägerin in den Tatsacheninstanzen geltend gemacht (hierzu auch EuG GRUR Int. 2005, 583 Tz. 46 - JELLO SCHUHPARK).

  • KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15

    Tussi ATTACK - Markenschutz: Kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks "Tussi …

    Rn. 28 Wird einem älteren Kennzeichen mit einer normalen Kennzeichnungskraft ein Bestandteil mit einer deutlich geringeren Kennzeichnungskraft beigefügt, so dass er als Zusatz zum älteren Kennzeichen erscheint, können Verbraucher zwar Veranlassung haben, in dem hinzugefügten Bestandteil nur die Bezeichnung einer bestimmten Produktserie (besondere Ausstattungslinie) des älteren Kennzeichens oder die Bildung einer Untermarke der älteren Marke zu sehen (EUG, GRUR Int 2005, 583 TZ 46 - Jello Schuhpark; BGH, GRUR 2008, 1002 TZ 36 - Schuhpark).
  • EuG, 12.12.2018 - T-821/17

    Vitromed/ EUIPO - Vitromed Healthcare (VITROMED Germany) - Unionsmarke - …

    Rn. 75 Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch allein schon der Umstand, dass die ältere Marke vollständig in der angemeldeten Marke enthalten ist, geeignet, eine starke bildliche und klangliche Ähnlichkeit zwischen den einander gegenüberstehenden Marken zu erzeugen (Urteil vom 12. Dezember 2017, For Tune/EUIPO - Simplicity trade [opus AETERNATUM], T-815/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:888, Rn. 53, vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 8. März 2005, Leder & Schuh/HABM - Schuhpark Fascies [JELLO SCHUHPARK], T-32/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2005:82, Rn. 39, …und vom 29. Januar 2013, Fon Wireless/HABM - nfon [nfon], T-283/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:41, Rn. 48).
  • EuG, 27.02.2014 - T-509/12

    Advance Magazine Publishers / OHMI - Nanso Group (TEEN VOGUE) - …

    Obwohl mithin ein erster Bestandteil vorliegt, durch den sich die angemeldete Marke von der älteren Marke unterscheidet, können diese aufgrund des Vorhandenseins eines gemeinsamen Bestandteils eine gewisse bildliche Ähnlichkeit aufweisen (…Urteile des Gerichts vom 25. November 2003, 0riental Kitchen/HABM - Mou Dybfrost [KIAP MOU], T-286/02, Slg. 2003, II-4953, Rn. 39 bis 44, vom 8. März 2005, Leder & Schuh/HABM - Schuhpark Fascies [JELLO Schuhpark], T-32/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 38 bis 47, …und vom 14. April 2011, Lancôme/HABM - Focus Magazin Verlag [ACNO FOCUS], T-466/08, Slg. 2011, II-1831, Rn. 56 bis 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Zusammengesetzte …

    {FN:7} - Urteile des Gerichts vom 8. März 2005, Leder & Schuh/HABM - Schuhpark Fascies (JELLO SCHUHPARK) (T-32/03, Slg. 2005, II-1, Randnr. 39), vom 4. Mai 2005, Chum/HABM - Star TV (STAR TV) (T-359/02, Slg. 2005, II-1515, Randnr. 44), vom 11. Mai 2005, CM Capital Markets/HABM - Caja de Ahorros de Murcia (CM) (T-390/03, Slg. 2005, II-1699, Randnr. 46), und Grupo Sada/HABM [GRUPO SADA] (T-31/03, Slg. 2005, II-1667, Randnr. 49), vom 25. Mai 2005, Creative Technology/HABM - Vila Ortiz (PC WORKS) (T-352/02, Slg. 2005, II-1745, Randnr. 34), vom 7. Juli 2005, Miles International/HABM [BIKER MILES] (T-385/03, Slg. 2005, II-2665, Randnr. 39), vom 13. Juli 2005, Murúa Entrena/HABM - Bodegas Murúa (Julián Murúa Entrena) (T-40/03, Slg. 2005, II-2831, Randnr. 52), vom 24. November 2005, GfK/HABM - BUS (Online Bus) (T-135/04, Slg. 2005, II-4865, Randnr. 59), und Simonds Farsons Cisk/HABM - Spa Monopole (KINJI by SPA) (T-3/04, Slg. 2005, II-4837, Randnr. 46), vom 21. Februar 2006, Royal County of Berkshire Polo Club/HABM-Polo/Lauren (ROYAL COUNTY OF BERKSHIRE POLO CLUB) (T-214/04, Slg. 2006, II-239, Randnr. 39), vom 23. Februar 2006, 11 Ponte Finanziaria/HABM-Marine Enterprise Projects (BAINBRIDGE) (T-194/03, Slg. 2006, II-445, Randnr. 94), vom 15. März 2006, Athinaiki Oikogeniaki Artopoiia/HABM-Ferrero (FERRÓ) (T-35/04, Slg. 2006, II-785, Randnr. 48), und vom 13. Juni 2006, 1nex/HABM-Wiseman (Kuhhaut) (T-153/03, Slg. 2006, II-1677, Randnr. 27).
  • EuG, 17.11.2021 - T-504/20

    Soapland/ EUIPO - Norma (Manòu) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung …

    Rn. 54 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass "Bekleidungsstücke" zu "Schuhwaren" und "Kopfbedeckungen" ähnlich sind (vgl. Urteil vom 8. März 2005, Leder & Schuh/HABM - Schuhpark Fascies [JELLO SCHUHPARK], T-32/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2005:82, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09

    Markenrecht: Markenübertragung während des Verletzungsverfahrens; Zweck einer …

    Die Zusammenhänge zwischen den jeweiligen Verwendungszwecken und die Tatsache, dass den Durchschnittsverbrauchern dieselben Marken in erheblicher Zahl sowohl auf Bekleidungsstücken als auch auf Schuhen begegnen, sind jedoch zumindest geeignet, eine entfernte Ähnlichkeit zwischen den fraglichen Waren zu begründen (vgl. EuG GRUR Int 2005, 583 - Tz. 50 - JELLO SCHUHPARK).
  • LG Hamburg, 12.01.2018 - 315 O 89/17

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des angegriffenen Bildzeichens wegen …

    Der Durchschnittsverbraucher hat regelmäßig von der Marke nur ein unvollkommenes Bild der sich gegenüberstehenden Zeichen in Erinnerung, die ihm nicht zugleich vorliegen (EuGH GRUR Int 2005, 583 - JELLO SCHUHPARK, Tz. 40).
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