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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05   

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OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05 (https://dejure.org/2006,5976)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2006 - 5 U 5/05 (https://dejure.org/2006,5976)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2006 - 5 U 5/05 (https://dejure.org/2006,5976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG
    Prismenpackung

  • aufrecht.de

    Keine herkunftsweisende Bedeutung von abgeschrägten Ecken einer Zigarettenschachtel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herkunftshinweisende Bedeutung der Formgestaltung einer Zigarettenpackung; Angebot einer Zigarettenmarke in verschiedenfarbigen Packungen; Klage auf Unterlassung der Verwendung von Zigarettenschachteln mit abgeschrägten Ecken - sog. Prismenpackungen; Eintragung und ...

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der herkunftsweisenden Bedeutung von abgeschrägten Ecken einer Zigarettenschachtel

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsverstoß bei Verwendung einer bestimmten Verpackungsform für Zigarettenschachteln (sog. Prismenpakkung)?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 321
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00

    "Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH und des EUGH sieht der Verkehr in der Verpackung einer Ware grundsätzlich keinen Herkunftshinweis, sondern nur ein Behältnis mit funktioneller und ästhetischer Funktion ( BGH WRP 00, 1290,1292 "Likörflasche"; WRP 03, 889,891 "Goldbarren"; EUGH GRUR 04, 428,431 "Henkel" ).

    Selbst wenn man einen Rückgriff auf das UWG für zulässig hielte, ist eine wettbewerbliche vermeidbare Herkunftstäuschung zu verneinen, solange keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr vorliegt ( BGH WRP 03, 889, 891 "Goldbarren" ).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH und des EUGH sieht der Verkehr in der Verpackung einer Ware grundsätzlich keinen Herkunftshinweis, sondern nur ein Behältnis mit funktioneller und ästhetischer Funktion ( BGH WRP 00, 1290,1292 "Likörflasche"; WRP 03, 889,891 "Goldbarren"; EUGH GRUR 04, 428,431 "Henkel" ).

    Hingegen habe eine Verpackungsform hinreichende Unterscheidungskraft, wenn sie erheblich von der Norm oder Branchenüblichkeit abweiche ( GRUR 04, 428,431; Hervorhebungen durch den Senat ).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
    Es ist anerkannt, dass bei Wortzeichen, die wegen stark beschreibender Anklänge nur eine sehr geringe Unterscheidungskraft besitzen, hohe Prozentsätze im Kennzeichnungs- und Zuordnungsgrad erreicht werden müssen, um eine gesteigerte Kennzeichnungskraft annehmen zu können ( BGH GRUR 03, 1040,1043 f. "Kinder"; GRUR 04, 514,516 "Telekom" ).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
    Eine Zeichenähnlichkeit könnte mit dem Landgericht in dieser Konstellation daher nur bejaht werden, wenn gerade der Verpackungsform eine eigenständige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen wäre ( BGH GRUR 2002, 171,174 "Marlboro-Dach").
  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
    dd) Schließlich kommt es für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft einer Marke auch nicht allein auf die Ermittlung eines bestimmten prozentualen Bekanntheitsgrades an, sondern es ist eine Beurteilung unter Heranziehung aller relevanten Umstände erforderlich, insbesondere der Eigenschaften, die die Marke von Haus aus besitzt, des Marktanteils der mit der Marke vertriebenen Waren, der Intensität, der geographischen Ausdehnung und der Dauer der Benutzung sowie des Werbeaufwandes ( EUGH GRURInt 2000, 73, 75 "Chevy"; BGH "Kinder" a.a.O., S.1044 ).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01

    "Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
    Es ist anerkannt, dass bei Wortzeichen, die wegen stark beschreibender Anklänge nur eine sehr geringe Unterscheidungskraft besitzen, hohe Prozentsätze im Kennzeichnungs- und Zuordnungsgrad erreicht werden müssen, um eine gesteigerte Kennzeichnungskraft annehmen zu können ( BGH GRUR 03, 1040,1043 f. "Kinder"; GRUR 04, 514,516 "Telekom" ).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95

    GS-Zeichen - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
    Selbst wenn man nur auf den engeren Verkehrskreis abstellen wollte, was bereits zweifelhaft ist, da sich das Angebot von Fertigzigaretten an die gesamte Bevölkerung richtet ( vgl .BGH GRUR 98, 1043, 1036 "Makalu" ), sind die erreichten Prozentwerte für eine gesteigerte Kennzeichnungskraft zu gering.
  • OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit des Begriffs "Kinderzeit"

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
    Der Marke Davidoff wurde die Packungsform von 9 % der Gesamtbevölkerung und 22 % des engeren Verkehrskreises zugeordnet ( sog. Zuordnungsgrad, s. zur Begrifflichkeit auch Senatsurteil "Kinderzeit" GRUR-RR 05, 76,79 ) .
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
    Entscheidend ist nach Auffassung des Senats, ob trotz der Hinzufügung der zusätzlichen Elemente die Verpackungsform hinreichend deutlich erkennbar ist oder ob sie in der Weise mit anderen Kennzeichnungsmitteln oder dekorativen Bildelementen versehen und damit zu einer Einheit "verschmolzen" ist , dass die Aufmerksamkeit von der äußeren Form der Verpackung abgelenkt wird ( vgl. dazu auch BGH GRUR 2002, 167, 168 "Bit/Bud"; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., § 26 Rn.67, 123 ff ).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05
    Auch für den ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung, wo sich ähnliche Fragen stellen wie bei der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr, hat der BGH in der Sache "Vienietta" ausgesprochen, dass sich der Verkehr bei Produkten des täglichen Bedarfs, die sich in ihrem äußeren Erscheinungsbild und insbesondere in der Verpackung von einer Fülle ähnlicher Produkte nur wenig unterscheiden, in erster Linie an der Produktbezeichnung und der Herstellerangabe orientiert ( GRUR 01, 443 ).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

  • BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98

    Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche)

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

  • OLG Hamburg, 27.03.2014 - 3 U 33/12

    Montblanc Meisterstück - Wettbewerbs- und Markenrecht: Herkunftstäuschung bei

    Diese Ausnahme greift vor allem in Fällen, in denen die Formmarke als Verpackungsform verwendet werden soll, denn in diesem Fall würde es dem Sinn und Zweck der Eintragungsmöglichkeit einer Formmarke widersprechen, wenn diese Form nicht durch weitere Kennzeichen ergänzt werden könnte (vgl. Hans. OLG, Urteil v. 3.3.2006 - 5 U 5/05, GRUR-RR 2006, 321, 322 - Prismenpackung).
  • LG Braunschweig, 20.12.2013 - 22 O 1917/13

    Unterlassung des Anbietens, Bewerbens u.a. der Standbeuteln sowie Umkartons von

    Eine Aussetzung kommt nur dann in Betracht, wenn mindestens überwiegende Erfolgsaussichten bestehen, die vom Verletzungsgericht selbständig zu prüfen sind (BGH GRUR 2009, 1040, 1042 - " Kinder I ", OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 321, 322 -" Prismenpackung ", Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rdnr. 26).
  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 55/14

    Schutzfähigkeit der Marke "Capri Sonne"

    Für die Frage, ob der Verkehr in der Verpackungsform ein selbstständig kennzeichnendes Element sieht, ist auf den situationsbedingt aufmerksamen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, GRUR-RR 2006, 321, juris Tz. 71).
  • LG Düsseldorf, 08.03.2017 - 2a O 311/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung der Wort-/Bildmarke "Flasche mit

    Dies gilt auch dann, wenn die zugrundeliegende Formmarke keinen überdurchschnittlich hohen Grad an Individualität bzw. Kennzeichnungskraft aufweist (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 321, - Prismenpackung; EuG, MarkenR 2015, 602, Rn. 35).

    Aus diesem Grund sind die Verbraucher daran gewöhnt, dass Formmarken nicht "nackt", sondern jeweils mit Etikett vertrieben werden, aus dem sich üblicherweise neben den Pflichtangaben auch weitere Wort- oder Bildkennzeichen oder zumindest beschreibende Angaben durch Wort und Bild ergeben (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 321, 322 - Prismenpackung ).

  • LG Düsseldorf, 09.01.2013 - 2a O 87/12

    Unterlassungsanspruch bei Nutzung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke

    Die Aussetzung eines Verletzungsprozesses aus einer eingetragenen Marke kommt nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn der gegen die Marke gerichtete Löschungsantrag eine mindestens überwiegend wahrscheinliche Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1042 - Kinder I; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 321, 322 - Prismenpackung, Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14, Rdn. 26 m.w.N.), da andernfalls der Beklagte in einem Markenverletzungsprozess auf diese Weise stets eine effektive Rechtsdurchsetzung des Markeninhabers verhindern könnte - und sei der Löschungsantrag noch so aussichtslos.
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Rechtsprechung
   EuG, 31.05.2006 - T-15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5386
EuG, 31.05.2006 - T-15/05 (https://dejure.org/2006,5386)
EuG, Entscheidung vom 31.05.2006 - T-15/05 (https://dejure.org/2006,5386)
EuG, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - T-15/05 (https://dejure.org/2006,5386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Wurst - Absolute Eintragungshindernisse - Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    'De Waele / HABM (Forme d''une saucisse)'

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Wurst - Absolute Eintragungshindernisse - Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission PDF

    De Waele / OHMI (Forme d'une saucisse)

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Wurst - Absolute Eintragungshindernisse - Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission

    De Waele / OHMI (Forme d'une saucisse)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke in der Form einer Wurst; Kriterien für die Beurteilung dreidimensionaler Marken in der Form der Ware selbst; Darm für Fleischwaren als Produkt des gängigen Verbrauchs; Angesprochene Verkehrskreise bei der Beurteilung ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    'De Waele / HABM (Forme d''une saucisse)'

    Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - Form einer Wurst - Absolute Eintragungshindernisse - Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage des Wim De Waele gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingereicht am 18. Januar 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigerklärung der Entscheidung R 820/2004-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 16. November 2004, durch die die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wird, der die Eintragung einer ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2006, 746
  • GRUR-RR 2006, 321 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus EuG, 31.05.2006 - T-15/05
    33 Speziell hinsichtlich dreidimensionaler Marken, die aus der Verpackung von Waren bestehen, die aus mit der Art der Ware selbst zusammenhängenden Gründen verpackt Gegenstand des Wirtschaftsverkehrs sind, hat der Gerichtshof entschieden, dass sie es dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren ermöglichen müssen, diese auch ohne analysierende und vergleichende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. analog Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-218/01, Henkel, Slg. 2004, I-1725, Randnr. 53).

    Dies setzt jedoch voraus, dass die fragliche Marke von den Regeln oder Gepflogenheiten der Branche erheblich abweicht (Urteile Henkel/HABM, Randnr. 39, und Mag Instrument/HABM, Randnr. 31).

    Wie die Beschwerdekammer zu Recht hervorgehoben hat, ist die gewundene Formgebung der Anmeldemarke dennoch nur leicht ausgeprägter als bei anderen Fleischwaren und genügt, da ihre übrigen Formmerkmale keineswegs ungewöhnlich sind, nicht, um der streitigen Form insgesamt die Eignung zu verleihen, dem Verbraucher eine eindeutige Identifizierung des Produktursprungs zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Henkel, Randnr. 49).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus EuG, 31.05.2006 - T-15/05
    Denn die Durchschnittsverbraucher schließen aus der Form der Waren oder der ihrer Verpackung, wenn grafische oder Wortelemente fehlen, gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke nachzuweisen als diejenige einer Wort- oder Bildmarke (Urteile des Gerichtshofes vom 29. April 2004 in den Rechtssachen C-456/01 P und C-457/01 P, Henkel/HABM, Slg. 2004, I-5089, Randnr. 38, und in der Rechtssache Mag Instrument/HABM, Randnr. 30).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 31.05.2006 - T-15/05
    Die Frage, ob ein Zeichen als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann, ist daher ausschließlich auf der Grundlage dieser Verordnung in der Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter zu beantworten und nicht auf der Grundlage einer früheren Praxis der Beschwerdekammern (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-106/00, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], Slg. 2002, II-723, Randnr. 66, und Form einer braunen Zigarre und Form eines Goldbarrens, Randnr. 51).
  • EuG, 24.11.2005 - T-346/04

    Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 31.05.2006 - T-15/05
    (Urteile vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache T-32/00, Messe München/HABM [electronica], Slg. 2000, II-3829, Randnr. 47, und vom 24. November 2005 in der Rechtssache T-346/04, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], Slg. 2005, II-0000, Randnr. 70).
  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

    Auszug aus EuG, 31.05.2006 - T-15/05
    (Urteile vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache T-32/00, Messe München/HABM [electronica], Slg. 2000, II-3829, Randnr. 47, und vom 24. November 2005 in der Rechtssache T-346/04, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], Slg. 2005, II-0000, Randnr. 70).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus EuG, 31.05.2006 - T-15/05
    Da sich die Form von den branchenüblichen Abpackungen von Fleischwaren stark abhebe, erlaube sie es dem durchschnittlich informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, die angemeldete Form - ohne eine Prüfung vorzunehmen und ohne besonders aufmerksam zu sein - von den bisher bestehenden Formen zu unterscheiden (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-136/02 P, Mag Instrument/HABM, Slg. 2004, I-9165, Randnrn.
  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

    Auszug aus EuG, 31.05.2006 - T-15/05
    Eine Gemeinschaftsmarke gehe nicht notwendig aus einem schöpferischen Akt hervor und verlange nicht Originalität oder einen Fantasieüberschuss, sondern entscheidend sei ihre Eignung, die in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt von gleichartigen Waren oder Dienstleistungen der Wettbewerber zu unterscheiden (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-135/99, Taurus-Film/HABM [Cine Action], Slg. 2001, II-379, Randnr. 31, vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-79/00, Rewe-Zentral/HABM [LITE], Slg. 2002, II-705, und in der Rechtssache Form einer Flasche, Randnr. 40).
  • EuG, 31.01.2001 - T-135/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Action)

    Auszug aus EuG, 31.05.2006 - T-15/05
    Eine Gemeinschaftsmarke gehe nicht notwendig aus einem schöpferischen Akt hervor und verlange nicht Originalität oder einen Fantasieüberschuss, sondern entscheidend sei ihre Eignung, die in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt von gleichartigen Waren oder Dienstleistungen der Wettbewerber zu unterscheiden (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-135/99, Taurus-Film/HABM [Cine Action], Slg. 2001, II-379, Randnr. 31, vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache T-79/00, Rewe-Zentral/HABM [LITE], Slg. 2002, II-705, und in der Rechtssache Form einer Flasche, Randnr. 40).
  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

    Auszug aus EuG, 31.05.2006 - T-15/05
    28 Die Verwendung einer Marke als Marke für die Verpackung oder als Marke für die Endprodukte ist jedoch Ausdruck eines bestimmten Vermarktungskonzepts des Markeninhabers, das sich ändern kann und für die Beurteilung, ob ein Zeichen als Marke eingetragen werden kann, ohne Bedeutung ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00, SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839, Randnr. 45, und in der Rechtssache Form einer braunen Zigarre und Form eines Goldbarrens, Randnrn.
  • EuG, 09.10.2002 - T-173/00

    'KWS Saat / OHMI (Nuance d''orange)'

    Auszug aus EuG, 31.05.2006 - T-15/05
    Nach der Rechtsprechung des Gerichts sei jedoch davon auszugehen, dass Fachkreise einen höheren Grad an Kenntnissen und Aufmerksamkeit mitbrächten als das allgemeine Publikum (Urteile des Gerichts vom 9. Oktober 2002 in der Rechtssache T-173/00, KWS Saat/HABM [Orangeton], Slg. 2002, II-3843, und vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], Slg. 2003, II-4995).
  • EuG, 29.04.2004 - T-399/02

    'Eurocermex / HABM (Forme d''une bouteille de bière)'

  • EuG, 26.11.2003 - T-222/02

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

  • EuG, 24.11.2005 - T-135/04

    GfK / OHMI - BUS (Online Bus) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01

    Unilever / HABM (Tablette ovoïde)

  • EuG, 03.12.2003 - T-305/02

    'Nestlé Waters France / HABM (Forme d''une bouteille)'

  • EuG, 30.04.2003 - T-324/01

    Axions und Belce / HABM (Forme de cigare de couleur brune)

  • EuG, 24.11.2004 - T-393/02

    Henkel / HABM () und transparent) - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13

    Mars unterliegt im Streit um Bounty

    Ebenso wenig hat die Klägerin konkret dargetan, dass die Form des angegriffenen "Wish"-Riegels der Beklagten vom Verkehr nicht nur als eine Variante der üblichen Form eines Schokoladenriegels angesehen wird, sondern erheblich von den bei Schokoladenriegeln üblichen Form abweicht und deshalb von dem Durchschnittsverbraucher ohne Vornahme einer Prüfung und ohne besondere Aufmerksamkeit als Herkunftshinweis aufgefasst werden kann (vgl. EuGH GRUR Int 2006, 746 Rn. 38, 40 - Form einer Wurst; GRUR Int 2006, 842 Rn. 26 ff. - Form eines Bonbons II; BGH GRUR 2005, 414 [416] - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2007, 780 Rn. 28 - Pralinenform I; GRUR 2010, 1103 Rn. 31 - Pralinenform II; Ströbele a.a.O. § 8 Rn. 224 f.).
  • EuG, 12.11.2008 - T-270/06

    Lego Juris / OHMI - Mega Brands (Brique de Lego rouge) - Gemeinschaftsmarke -

    42 bis 45, vom 17. Januar 2006, Henkel/HABM [Rot-weiße rechteckige Tablette mit einem blauen ovalen Kern], T-398/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25, und vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, Slg. 2006, II-1511, Randnr. 36).
  • EuG, 17.12.2010 - T-336/08

    Die Formen eines Hasen oder Rentiers aus Schokolade mit einem rotem Band können

    Außerdem sind die Neuheit oder die Originalität keine maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke, so dass es für die Eintragungsfähigkeit einer Marke nicht genügt, dass sie originell ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, Slg. 2006, II-1511, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.03.2020 - T-571/19

    Muratbey Gida/ EUIPO (Forme d'un fromage tressé) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    In der Tat schließen die Durchschnittsverbraucher der Gruppe der betroffenen Waren aus der Form der Waren, wenn grafische oder Wortelemente fehlen, gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke als diejenige einer Wort- oder Bildmarke nachzuweisen (Urteil vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, EU:C:2004:258, Rn. 38; vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, EU:T:2006:142, Rn. 32).

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung der Frage, ob die in Rede stehende Käseform von den Verkehrskreisen als Hinweis auf die Herkunft der Ware wahrgenommen werden kann, der Gesamteindruck zu prüfen ist, den das Erscheinungsbild des Käses hervorruft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2006, Form einer Wurst, T-15/05, EU:T:2006:142, Rn. 38).

  • EuG, 26.03.2020 - T-570/19

    Muratbey Gida/ EUIPO (Forme d'un fromage tressé) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    In der Tat schließen die Durchschnittsverbraucher der Gruppe der betroffenen Waren aus der Form der Waren, wenn grafische oder Wortelemente fehlen, gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke als diejenige einer Wort- oder Bildmarke nachzuweisen (Urteil vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, EU:C:2004:258, Rn. 38; vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, EU:T:2006:142, Rn. 32).

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung der Frage, ob die in Rede stehende Käseform von den Verkehrskreisen als Hinweis auf die Herkunft der Ware wahrgenommen werden kann, der Gesamteindruck zu prüfen ist, den das Erscheinungsbild des Käses hervorruft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2006, Form einer Wurst, T-15/05, EU:T:2006:142, Rn. 38).

  • EuG, 10.10.2007 - T-460/05

    'Bang & Olufsen / HABM (Forme d''un haut-parleur)' - Gemeinschaftsmarke -

    Eine bestimmte Vermarktungsweise, über die allein das betreffende Unternehmen entscheidet, kann nach der Eintragung der Gemeinschaftsmarke geändert werden und daher auf die Beurteilung der Eintragbarkeit des Zeichens keinerlei Einfluss haben (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, DaimlerChrysler/HABM [TELE AID], T-355/00, Slg. 2002, II-1939, Randnr. 42, und vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, Slg. 2006, II-1511, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2018 - C-26/17

    Birkenstock Sales / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Internationale

    42 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM (Form einer Wurst) (T-15/05, EU:T:2006:142, Rn. 28 und 29).
  • EuG, 17.12.2010 - T-13/09

    'Storck / HABM (Forme d''une souris en chocolat)' - Gemeinschaftsmarke -

    Außerdem sind die Neuheit oder die Originalität keine maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke, so dass es für die Eintragungsfähigkeit einer Marke nicht genügt, dass sie originell ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, Slg. 2006, II-1511, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.09.2007 - T-358/04

    'Neumann / HABM (Forme d''une tête de microphone)' - Gemeinschaftsmarke -

    Daraus folgt, dass die von der Beschwerdekammer vorgenommene Beschreibung für die Prüfung der Unterscheidungskraft der fraglichen Form keine Bedeutung hat, da allein die oben in Randnr. 2 wiedergegebene Form Gegenstand der Prüfung sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 30. November 2005, Almdudler-Limonade/HABM [Form einer Limonadenflasche], T-12/04, Slg. 2005, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42, und vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, Slg. 2006, II-1511, Randnr. 36).
  • EuG, 23.05.2007 - T-241/05

    Procter & Gamble / HABM (Tablette carrée blanche avec un dessin floral de

    Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass die fehlende Unterscheidungskraft einer Marke weder durch die mehr oder weniger große Zahl ähnlicher Tabletten beeinflusst wird, die es auf dem Markt bereits gibt (Urteil des Gerichts vom 19. September 2001, Henkel/HABM [Rechteckige, rot-weiße Tablette], T-335/99, Slg. 2001, II-2581, Randnr. 57, bestätigt durch Urteil des Gerichtshof vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Randnr. 62), noch durch das Fehlen identischer Formen wie der angemeldeten Form auf dem Markt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, Slg. 2006, II-1511, Randnr. 40).
  • EuG, 08.09.2010 - T-458/08

    'Wilfer / HABM (Représentation d''une tête de guitare)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 14.09.2009 - T-152/07

    'Lange Uhren / HABM (Champs géométriques sur le cadran d''une montre)' -

  • EuG, 25.09.2014 - T-474/12

    Giorgis / OHMI - Comigel (Forme de deux gobelets emballés) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 17.12.2010 - T-395/08

    'Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli / HABM (Forme d''un lapin en chocolat)' -

  • EuG, 17.12.2010 - T-346/08

    'Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli / HABM (Forme d''une clochette avec ruban

  • EuG, 17.12.2010 - T-337/08

    'Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli / HABM (Forme d''un renne en chocolat)' -

  • EuG, 23.05.2007 - T-263/05

    Procter & Gamble / HABM (Tablette carrée blanche avec un dessin floral de

  • EuG, 26.11.2015 - T-390/14

    Établissement Amra / HABM (KJ KANGOO JUMPS XR)

  • EuG, 16.03.2016 - T-363/15

    Työhönvalmennus Valma / HABM (Forme d'une boîte de jeu contenant des blocs en

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