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   BGH, 18.06.2015 - I ZR 14/14   

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https://dejure.org/2015,13833
BGH, 18.06.2015 - I ZR 14/14 (https://dejure.org/2015,13833)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2015 - I ZR 14/14 (https://dejure.org/2015,13833)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - I ZR 14/14 (https://dejure.org/2015,13833)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 S 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 2 Nr 5 Alt 1 UrhG, § 15 Abs 3 UrhG, § 22 S 1 Alt 1 UrhG, § 78 Abs 2 Nr 3 Alt 1 UrhG
    Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller: Vergütungsansprüche wegen Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Zahnarztpraxen - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • IWW

    § 15 Abs. 3 UrhG, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG, § 313 Abs. 3 Satz 2 BGB, § ... 313 Abs. 1 BGB, § 313 Abs. 2 BGB, § 313 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 313 Abs. 1, 2 BGB, § 15 Abs. 3 Satz 1 UrhG, § 15 Abs. 3 Satz 2 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1, 2 Nr. 5 Fall 1, § 22 Satz 1 Fall 1 UrhG, § 78 Abs. 2 Nr. 3 Fall 1 UrhG, § 78 Abs. 2 UrhG, § 86 UrhG, § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG, § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 Fall 1, § 22 UrhG, Richtlinie 2001/29/EG, § 22 Satz 1 UrhG, Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2006/115/EG, Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG, Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG, Abs. 3, Richtlinie 2006/115/EG, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29, § 561 ZPO, § 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 247 BGB, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • JurPC

    Intergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedergabe von Hörfunksendungen als Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen; Öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG

  • kanzlei.biz

    Keine GEMA-Gebühren für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • debier datenbank

    Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

    Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Öffentliche Wiedergabe von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, Urheberrechtsentgelte, Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen, Vertragskündigung

  • rewis.io

    Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller: Vergütungsansprüche wegen Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Zahnarztpraxen - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedergabe von Hörfunksendungen als Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen; Öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (46)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen urheberrechtlich keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Hitparade? Jetzt bei Ihrem Zahnarzt!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    GEMA fliegt aus dem Wartezimmer

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik in Arztpraxen ist nicht GEMA-pflichtig, da nicht öffentlich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxis ist keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe im Sinne des UrhG

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Keine GEMA-Gebühr für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    (Zahn-)Ärzte müssen für Hintergrundmusik nicht an GEMA zahlen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen ist nicht öffentlich und damit nicht vergütungspflichtig

  • heise.de (Pressebericht, 19.06.2015)

    Radiomusik in Zahnarztpraxis nicht GEMA-pflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hintergrundmusik in der Zahnarztpraxis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsgrundlage - und die Kündigung wegen Rechtsprechungsänderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik in Wartezimmern - Keine GEMA-Gebühr für Zahnarzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen und das Urheberrecht

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütungspflicht für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütungspflicht für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik keine öffentliche Wiedergabe, GEMA verliert 113,57 EUR-Klage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hintergrundmusik in Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein urheberrechtlicher Vergütungsanspruch bei Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Zahnarztpraxen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Hörfunk in Zahnarztpraxen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein urheberrechtlicher Vergütungsanspruch bei Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Zahnarztpraxen

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen ist nicht vergütungspflichtig

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Zahnarzt muss für Hintergrundmusik in seiner Arztpraxis nichts an die GEMA zahlen

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    GEMA verliert

  • channelpartner.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Arztpraxen nicht betroffen - Hintergrundmusik und Vergütungspflicht

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    GEMA- Pflicht für Hintergrundmusik in Arztpraxen entfallen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Keine GEMA-Pflicht für Musik in Praxen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Niederlage der GEMA beim BGH

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Keine GEMA-Gebühr bei Wiedergabe von Hintergrundmusik in Arztpraxen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.06.2015)

    Ärzte müssen keine Gema-Gebühren zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 10.08.2015)

    GEMA: KBV rät Praxen Verträge zu kündigen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik beim Zahnarzt - GEMA geht leer aus

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik in Arztpraxen ist gebührenfrei

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Keine Gebührenpflicht für Musik in (Zahn-)Arztpraxen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik in Wartezimmern: Keine Gema-Gebühr für Zahnarzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Rock Around the Clock

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Zahnarzt-Praxen - Keine GEMA-Pflicht für Musik in Praxen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Keine GEMA-Pflicht fürs Wartezimmer

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Musik bis der Zahnarzt kommt -Musik in Praxis erlaubt

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 96 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | BGH: Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Zahnarztpraxen

  • verweyen.legal (Pressemitteilung)

    Hintergrundmusik keine öffentliche Wiedergabe, GEMA verliert 113,57-EUR-Klage

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
  • verweyen.legal (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    GEMA: wegen 113,57 EUR bis zum BGH

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Hintergrundmusik in Zahnarztpraxis vergütungsfrei!

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartebereich einer Zahnarztpraxis nicht vergütungspflichtig

  • channelpartner.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Arztpraxen nicht betroffen - Hintergrundmusik und Vergütungspflicht

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Hintergrundmusik in Arztpraxis und GEMA

Sonstiges

  • wbs-law.de (Sonstiges)

    Müssen Zahnarztpraxen GEMA Gebühren für das Abspielen von Hintergrundmusik zahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2273 (Ls.)
  • MDR 2016, 106
  • GRUR 2016, 278
  • MMR 2016, 199 (Ls.)
  • K&R 2016, 113
  • afp 2016, 54
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • LG Würzburg, 23.10.2020 - 1 HKO 1250/20

    Keine wettbewerbswidrige Täuschung bei Vertragsänderungen wegen behördlicher

    Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann nach § 313 Abs. 1 BGB Anpassung des Vertrages verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.6.2015 - I ZR 14/14 - juris).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 85/17

    Krankenhausradio

    Die Rechtsprechung zur Frage der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunksendungen in Wartezimmern von Arztpraxen ist nicht auf die Frage der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunksendungen in Patientenzimmern eines Krankenhauses anwendbar (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juni 2015, I ZR 14/14, GRUR 2016, 278 = WRP 2016, 218 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen).

    Diese begründete sie mit der Störung der Geschäftsgrundlage aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und berief sich darauf, dass die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. März 2012 (C-135/10, GRUR 2012, 593 = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso) und des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2015 (I ZR 14/14, GRUR 2016, 278 = WRP 2016, 218 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen) keine urheberrechtlich relevante öffentliche Wiedergabe darstelle.

    Die von der Beklagten vorgenommene Zurverfügungstellung von Radioprogrammen in ihren Patientenzimmern erfülle auch nach den Grundsätzen der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. März 2012 (GRUR 2012, 593 - SCF/Del Corso) und des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2015 (GRUR 2016, 278 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen) die Voraussetzungen einer öffentlichen Wiedergabe gemäß § 15 Abs. 2 und 3, § 20 UrhG.

    Es genügt nicht, dass ein weiteres Festhalten am Vereinbarten nur für eine Partei unzumutbar erscheint; vielmehr muss das Abgehen vom Vereinbarten der anderen Partei auch zumutbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2009 - XII ZR 8/08, NJW 2010, 440 Rn. 28; BGH, GRUR 2016, 278 Rn. 12 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen).

    Unter diesen Umständen kommt auch die fristlose Kündigung von urheberrechtlichen Lizenzverträgen in Betracht, sofern sich im Hinblick auf eine konkrete urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung eine gefestigte Rechtsprechung gebildet hat und sich diese - beispielsweise veranlasst durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union - ändert (vgl. BGH, GRUR 2016, 278 Rn. 13 ff. - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen).

    Im Hinblick auf diesen konkreten Sachverhalt hat es in der Tat eine Änderung der gefestigten Rechtsprechung gegeben (vgl. BGH, GRUR 2016, 278 Rn. 14, 17, 20 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen).

  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 119/20

    Lautsprecherfoto

    Dabei kommt es darauf an, wie viele Personen gleichzeitig und nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 38 - SGAE; EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11, GRUR 2013, 500 Rn. 32 und 33 - ITV Broadcasting u.a.; Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 Rn. 21 = WRP 2014, 414 - Svensson u.a.; Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12, GRUR 2014, 473 Rn. 27 und 28 = WRP 2014, 418 - OSA; Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, GRUR 2016, 684 Rn. 40 bis 44 - Reha Training; Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15, GRUR 2016, 1152 Rn. 36 = WRP 2016, 1347 - GS Media BV; BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 14/14, GRUR 2016, 278 Rn. 44 = WRP 2016, 218 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen; BGHZ 206, 365 Rn. 47 - Ramses; BGH, GRUR 2018, 608 Rn. 34 - Krankenhausradio; GRUR 2020, 1297 Rn. 23 - Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen).
  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

    Dabei kommt es darauf an, wie viele Personen gleichzeitig und nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (vgl. BGH GRUR 2016, 278 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen Tz. 44 m. w. N.).
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 171/19

    Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen

    Dabei kommt es darauf an, wie viele Personen gleichzeitig und nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 38 - SGAE/Rafael; EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11, GRUR 2013, 500 Rn. 32 und 33 - ITV Broadcasting/TVC; Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 Rn. 21 = WRP 2014, 414 - Svensson/Retriever Sverige; Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12, GRUR 2014, 473 Rn. 27 und 28 = WRP 2014, 418 - OSA/Lécebné lázne; Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, GRUR 2016, 684 Rn. 40 bis 44 - Reha Training/GEMA; Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15, GRUR 2016, 1152 Rn. 36 = WRP 2016, 1347 - GS Media BV/Sanoma u.a.; BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 14/14, GRUR 2016, 278 Rn. 44 = WRP 2016, 218 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen; BGHZ 206, 365 Rn. 47 - Ramses; BGH, GRUR 2018, 608 Rn. 34 - Krankenhausradio).

    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Voraussetzungen der Öffentlichkeit bei einer Wiedergabe von Funksendungen durch einen Zahnarzt an die Patienten seiner Praxis nicht erfüllt (EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 92 bis 100 - SCF/Del Corso; vgl. auch BGH, GRUR 2016, 278 Rn. 43 bis 46 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen).

  • OLG Zweibrücken, 26.01.2023 - 4 U 101/22

    Weitersendung eines per Satellit empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignals

    Nach den Ausführungen des EuGH (aaO) ist davon auszugehen, dass die Patienten eines Zahnarztes auch "bei erfahrungsgemäß vollen Wartezimmern" üblicherweise eine Gesamtheit von Personen bilden, deren Zusammensetzung weitgehend stabil ist, der Kreis der gleichzeitig in der Praxis eines Zahnarztes anwesenden Personen im Allgemeinen sehr begrenzt ist und die aufeinanderfolgenden Patienten sich in der Anwesenheit abwechseln (BGH GRUR 2016, 278 Rn. 46 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen , beck-online).
  • LG Bochum, 07.04.2017 - 5 S 124/16
    Sie berief sich auf Urteile des EuGH vom 15.3.2012 (Az. C 135/10) sowie des BGH vom 18.6.2015 (Az. I ZR 14/14), wonach die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen nicht öffentlich sei.

    Zu einer solchen Änderung der Rechtsprechung ist es jedoch nicht gekommen, da die Beklagte auch in Anbetracht der Urteile des EuGH vom 15.3.2012 (Az. C 135/10 - GRUR 2012, 593 - SCF/Del Corso) sowie des BGH vom 18.6.2015 (Az. I ZR 14/14 - GRUR 2016, 278) Werke durch ähnliche technische Mittel im Sinne von §§ 15 Abs. 2 Satz 3; 20 UrhG der Öffentlichkeit zugänglich macht, sodass keine Störung der Geschäftsgrundlage des Lizenzvertrages vorliegt.

    Der BGH ist diesen Ausführungen in einem Urteil vom 18.6.2015, in dem die Frage umstritten war, ob die Wiedergabe von Funksendungen durch einen Zahnarzt an die Patienten seiner Praxis ein öffentliches Wahrnehmbarmachen im Sinne von § 22 UrhG darstellt, gefolgt (BGH, GRUR 2016, 278, 283).

  • OLG Dresden, 04.01.2023 - 14 U 1307/22
    Diese Anzahl überschreitet unabhängig davon, wie viele Mitglieder den Zugang tatsächlich genutzt haben, die dem Begriff der Öffentlichkeit innewohnende Mindestschwelle (EuGH GRUR 2007, 225 Rn. 38 - SGAE/Rafael; EuGH GRUR 2013, 500 Rn. 32 f. - ITV Broadcasting/TVC; BGH WRP 2016, 218 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Voraussetzungen der Öffentlichkeit bei einer Wiedergabe von Funksendungen durch einen Zahnarzt an die Patienten seiner Praxis nicht erfüllt (EuGH GRUR 2012, 593 Rn. 92 bis 100 - SCF/Del Corso; vgl. auch BGH, GRUR 2016, 278 Rn. 43 bis 46 - Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen).

  • AG Bochum, 20.09.2016 - 39 C 113/16

    Jahresvergütungsanspruch durch Einräumung und tatsächliche Inanspruchnahme von

    Es genügt nicht, dass ein weiteres Festhalten am Vereinbarten nur für eine Partei unzumutbar erscheint; es muss vielmehr das Abgehen vom Vereinbarten der anderen Partei auf zumutbar sein (vgl. BGH, GRUR 2016, 278 - zitiert nach Beck-online).

    Darüber hinaus sind die aufeinanderfolgenden Patienten in aller Regel nicht Hörer derselben Tonträger (vgl. BGH, GRUR 2016, 278 - zitiert nach Beck-online).

  • AG Stuttgart, 05.02.2019 - 4 C 4895/18

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliche Wiedergabe von Musikwerken bei einem Abiball

    Danach müssen für die Annahme einer öffentlichen Wiedergabe zwei Tatbestandsmerkmale kumulativ vorliegen; nämlich zum einen eine Handlung der Wiedergabe und zum anderen die Öffentlichkeit der Wiedergabe (EuGH C-607/11; BGH I ZR 14/14).
  • LG Köln, 21.07.2016 - 14 O 255/15
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2016 - 218 C 165/16

    Urheberrechtswahrnehmung bei Kabelweitersendung von Rundfunk- und

  • LG Berlin, 21.08.2018 - 15 O 355/17

    Wohnungseigentum: Kündigung eines Lizenzvertrags einer

  • LG Köln, 01.12.2022 - 14 O 46/22
  • AG Augsburg, 22.03.2016 - 19 C 4226/15

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Radionutzung im Atelier eines Goldschmieds

  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.09.2016 - 218 C 176/16

    Urheberrecht: "Öffentliche Wiedergabe" von Rundfunksignalen durch

  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.02.2018 - 218 C 288/17

    Lizenzvertrag mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft über

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