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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7802
BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21 (https://dejure.org/2022,7802)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2022 - I ZB 46/21 (https://dejure.org/2022,7802)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21 (https://dejure.org/2022,7802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 85 Abs. 2 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 233 Satz 1 ZPO, § 522 Abs. 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 320 ZPO, § 314 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung; Beruhen der verspäteten Berufungseinlegung auf einem dem Kläger zuzurechnenden Verschulden seines Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung; Beruhen der verspäteten Berufungseinlegung auf einem dem Kläger zuzurechnenden Verschulden seines Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.06.2020 - VI ZB 63/19

    Überprüfung der Fristvermerke in der Handakte durch Befassen eines Rechtsanwalts …

    Auszug aus BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
    Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört dabei die klare Anweisung, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor dies in der Handakte vermerkt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Februar 2018 - II ZB 14/17, NJOZ 2018, 828 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 23. Juni 2020 - VI ZB 63/19, NJW 2020, 2641 Rn. 10 mwN).

    Ist die Erledigung der Eintragung im Fristenkalender ordnungsgemäß in der Handakte vermerkt und drängen sich an der Richtigkeit insoweit keine Zweifel auf, braucht der Rechtsanwalt nicht noch zusätzlich zu überprüfen, ob das Fristende auch tatsächlich im Fristenkalender eingetragen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16, NJW-RR 2018, 58 Rn. 7 und 9 mwN; BGH, NJW 2020, 2641 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20

    Zur Frage ob die Kosten mehrerer Rechtsanwälte zu erstatten sind

    Auszug aus BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
    Diese Regelung ist auch auf Endentscheidungen (entsprechend) anzuwenden, die - wie im Streitfall - als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, NJW 2021, 2510 Rn. 22; Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11).

    Ob hieran mit Blick auf die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Zusammenhang zwischen der Beweiskraft des Tatbestands nach § 314 ZPO und dem Tatbestandsberichtigungsverfahren nach § 320 ZPO auch für Beschlüsse, die ohne mündliche Verhandlung ergangen sind, festgehalten werden kann (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11), bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 24.01.2019 - I ZB 47/18

    Anforderungen an eine Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro

    Auszug aus BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
    Fehler von Büropersonal hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 9 mwN).

    Rn. 11 Weicht der Rechtsanwalt von einer bestehenden Organisation ab und erteilt er für einen konkreten Fall genaue Anweisungen, die schon für sich genommen eine Fristwahrung gewährleisten, sind allein diese maßgeblich; auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen kommt es dann nicht mehr an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 15 mwN).

  • BGH, 29.01.2021 - V ZR 139/19

    Notarieller Grundstücksvertrag mit einer Gemeinde: Formwirksamkeit des Vertrages …

    Auszug aus BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
    Diese Regelung ist auch auf Endentscheidungen (entsprechend) anzuwenden, die - wie im Streitfall - als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, NJW 2021, 2510 Rn. 22;… Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19

    Unterzeichnen des Empfangsbekenntnisses für eine Urteilszustellung durch einen …

    Auszug aus BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
    Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung zudem nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19, NJW 2019, 3234 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZB 40/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
    Ist die Erledigung der Eintragung im Fristenkalender ordnungsgemäß in der Handakte vermerkt und drängen sich an der Richtigkeit insoweit keine Zweifel auf, braucht der Rechtsanwalt nicht noch zusätzlich zu überprüfen, ob das Fristende auch tatsächlich im Fristenkalender eingetragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16, NJW-RR 2018, 58 Rn. 7 und 9 mwN;… BGH, NJW 2020, 2641 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 15/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen einer nicht rechtzeitig …

    Auszug aus BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 09.01.2020 - I ZB 41/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
    Auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ablehnenden Beschluss muss ein Zulässigkeitsgrund vorliegen und ordnungsgemäß dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - I ZB 41/19, juris Rn. 8 und 13).
  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 446/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an Büroorganisation bei …

    Auszug aus BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
    Durch eine klare und präzise Anweisung im Einzelfall, die Rechtsmittelbegründungsfrist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender einzutragen, wird in diesen Fällen eine ausreichende Vorkehrung getroffen, insbesondere dann, wenn weiter eine allgemeine Büroanweisung besteht, einen solchen Auftrag stets vor allen anderen Aufgaben zu erledigen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - XII ZB 446/19, NJW-RR 2020, 940 Rn. 13 mwN;… Beschluss vom 5. Mai 2021 - XII ZB 552/20, NJW-RR 2021, 998 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 552/20

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer …

    Auszug aus BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
    Durch eine klare und präzise Anweisung im Einzelfall, die Rechtsmittelbegründungsfrist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender einzutragen, wird in diesen Fällen eine ausreichende Vorkehrung getroffen, insbesondere dann, wenn weiter eine allgemeine Büroanweisung besteht, einen solchen Auftrag stets vor allen anderen Aufgaben zu erledigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. März 2020 - XII ZB 446/19, NJW-RR 2020, 940 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 5. Mai 2021 - XII ZB 552/20, NJW-RR 2021, 998 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 06.02.2018 - II ZB 14/17

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumung wegen anwaltlichem Organisationsverschulden

  • BGH, 18.12.2025 - I ZR 115/25

    Auskunftsanspruch gegen Versicherer über den Versicherungsverlauf aus …

    Die darauf bezogene Verfahrensrüge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon deshalb ausgeschlossen, weil die Feststellung des Berufungsgerichts nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 [juris Rn. 11] mwN; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, NJOZ 2022, 1110 [juris Rn. 13];… Beschluss vom 21. März 2025 - V ZR 1/24, NJW-RR 2025, 586 [juris Rn. 13] mwN).
  • BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der …

    Auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ablehnenden Beschluss muss ein Zulässigkeitsgrund vorliegen und ordnungsgemäß dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 6).

    Fehler von Büropersonal hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 9 mwN; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14];… Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).

  • BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23

    Beschwer des Unterlassungsgläubigers bei unbeziffertem Ordnungsgeldantrag

    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob an der zitierten Rechtsprechung zur Anwendbarkeit von § 320 ZPO auf Beschlüsse unter Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen § 314 Satz 1 ZPO, wonach der Tatbestand des Urteils Beweis für das mündliche Parteivorbringen liefert, und § 320 ZPO auch für Beschlüsse festgehalten werden kann, die ohne mündliche Verhandlung ergangen sind (vgl. dazu bereits BGH…, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NZM 2021, 724 [juris Rn. 11] mwN; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, NJOZ 2022, 1110 [juris Rn. 13]).
  • BGH, 05.12.2024 - I ZR 38/24

    Zulässigkeit des Sonntagsverkaufs von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck …

    Die darauf bezogene Verfahrensrüge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon deshalb ausgeschlossen, weil die Feststellung des Berufungsgerichts nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 [juris Rn. 11] mwN; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, NJOZ 2022, 1110 [juris Rn. 13];… Beschluss vom 21. März 2025 - V ZR 1/24, NJW-RR 2025, 586 [juris Rn. 13] mwN).
  • BGH, 23.06.2022 - I ZB 76/21

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Weiterführung des Names eines …

    Auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ablehnenden Beschluss muss ein Zulässigkeitsgrund vorliegen und ordnungsgemäß dargelegt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2020 - I ZB 41/19, juris Rn. 8 und 13; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 6).

    Fehler von Büropersonal hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 9 mwN; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7).

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14];… Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7).

    Durch eine klare und präzise Anweisung im Einzelfall, die Rechtsmittelbegründungsfrist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender einzutragen, wird in diesen Fällen eine ausreichende Vorkehrung getroffen, insbesondere dann, wenn weiter eine allgemeine Büroanweisung besteht, einen solchen Auftrag stets vor allen anderen Aufgaben zu erledigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. März 2020 - XII ZB 446/19, NJW-RR 2020, 940 [juris Rn. 13];… Beschluss vom 5. Mai 2021 - XII ZB 552/20, NJW-RR 2021, 998 [juris Rn. 15]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 11, jeweils mwN).

  • BGH, 12.11.2024 - VIII ZB 36/23

    Rechtswegzuständigkeit für die Klage einer Gemeinde auf Entgeltzahlung für die …

    Rn. 17 Unabhängig von der Frage, ob eine solche etwaige Fehlerhaftigkeit der tatbestandlichen Darstellung in dem angefochtenen Beschluss ausschließlich im Wege eines Tatbestandsberichtigungsverfahrens nach § 320 ZPO analog hätte korrigiert werden können oder einer Verfahrensrüge nach § 575 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO zugänglich wäre (…vgl. zu dieser in jüngerer Zeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf Beschlüsse, die - wie vorliegend - ohne mündliche Verhandlung ergangen sind, offengelassenen Frage: BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11; vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 13;… vom 23. November 2023 - I ZB 29/23, NJW-RR 2024, 675 Rn. 29), handelte es sich hierbei jedenfalls nicht um einen Mangel, der gegebenenfalls zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses von Amts wegen führte.

    Rn. 26 Es kann offenbleiben, ob die in diesem Beschwerdevorbringen enthaltene Verfahrensrüge nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die ihm entgegenstehende tatbestandliche Darstellung in dem angefochtenen Beschluss nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (…vgl. hierzu die bereits oben erwähnte jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die diese Frage in Bezug auf Beschlüsse, die - wie vorliegend - ohne mündliche Verhandlung ergangen sind, offenlässt: BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11; vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 13;… vom 23. November 2023 - I ZB 29/23, NJW-RR 2024, 675 Rn. 29).

  • BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Einreichung der Berufungsschrift beim …

    Verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, NJOZ 2022, 1110 [juris Rn. 7];… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, NJOZ 2022, 1465 [juris Rn. 16];… Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 13).
  • BGH, 18.04.2024 - I ZB 67/23

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Fehler von Büropersonal hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 9 mwN; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen, der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14];… Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16;… Beschluss vom 10. November 2022 - I ZB 16/22 und I ZB 17/22, juris Rn. 13).

  • BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …

    Fehler von Büropersonal hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 9 mwN; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14];… Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).

  • BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Ausräumung eines der …

    Auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ablehnenden Beschluss muss ein Zulässigkeitsgrund vorliegen und ordnungsgemäß dargelegt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2020 - I ZB 41/19, juris Rn. 8 und 13; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.11.2022 - I ZB 17/22
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 16 UF 42/24

    Verpflichtung eines Gerichts zur formwirksamen Weiterleitung eines …

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