Rechtsprechung
| BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG VZ 2014, AO § 179 Abs 1, AO § 179 Abs 2 S 2, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, BGB § 1030 Abs 1, BGB § 1069 Abs 2
Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil Begünstigten
- rechtsinformationen.bund.de
Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil Begünstigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2014, § 179 Abs 1 AO, § 179 Abs 2 S 2 AO, § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO
Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil Begünstigten - IWW
§ 60 Abs. 3, § 123 Abs... . 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 15a Abs. 4 EStG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung (AO), § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 716 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 1069 Abs. 2 BGB, § 118 Abs. 2 FGO, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO, § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1990 (EStDV a.F.), § 7 Abs. 1 EStDV, § 6 Abs. 3 EStG, § 136 Abs. 1 Satz 1, § 139 Abs. 4 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil Begünstigten
- rechtsportal.de
Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil Begünstigten
- datenbank.nwb.de
Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil Begünstigten
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AO § 39 Abs 1 ; AO § 39 Abs 2 Nr 2 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2, AO § 39 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2
Mitunternehmer, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerinitiative, Nießbrauch, Zurechnung - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 41/21
- BFH, 20.12.2022 - IV B 26/22
- BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Papierfundstellen
- NZG 2026, 85
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (33)
- BFH, 19.07.2018 - IV R 10/17
Mitunternehmerinitiative eines atypisch still Beteiligten
Auszug aus BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Rn. 37 Mitunternehmerinitiative bedeutet vor allem Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie zum Beispiel Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Personen als Geschäftsführer, Prokuristen oder andere leitende Angestellte obliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19.07.2018 - IV R 10/17, Rz 29 ff., m.w.N.).Ausreichend ist allerdings schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch zustehen oder die den gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) a.F. entsprechen (z.B. BFH-Urteile vom 19.07.2018 - IV R 10/17, Rz 29; vom 04.04.2023 - IV R 19/20, Rz 39).
Ob dies zutrifft, ist unter Berücksichtigung aller die rechtliche und wirtschaftliche Stellung einer Person insgesamt bestimmenden Umstände zu würdigen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19.07.2018 - IV R 10/17, Rz 31; vom 04.04.2023 - IV R 19/20, Rz 41).
- BFH, 03.12.2015 - IV R 43/13
Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil - Einbringung eines durch die …
Auszug aus BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Rn. 41 aa) Wird ein Nießbrauch am Anteil an einer Personengesellschaft bestellt, ist auch der Begünstigte nur dann Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn er Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt (…z.B. BFH-Beschluss vom 30.05.2006 - IV B 168/04, BFH/NV 2006, 1828, unter 1.b aa; vgl. auch BFH-Urteil vom 03.12.2015 - IV R 43/13, Rz 32).Insoweit schließt das Fruchtziehungsrecht --nach der gesetzlichen Grundregel-- bereits begrifflich aus, dass der Nießbraucher die auf den Gesellschaftsanteil entfallenden Verluste des Unternehmens wirtschaftlich zu tragen hat (vgl. BFH-Urteile vom 01.03.1994 - VIII R 35/92, BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241, unter III.3.c aa aaa; vom 03.12.2015 - IV R 43/13, Rz 37, 42; vom 20.03.2025 - IV R 12/21, Rz 47 f.).
Denn auch insoweit trägt der Nießbrauchberechtigte keinen Verlust, sondern er verliert lediglich (künftige) entnahmefähige Gewinnanteile (vgl. BFH-Urteile vom 20.03.2025 - IV R 12/21, Rz 50; vom 03.12.2015 - IV R 43/13, Rz 42; anders noch BFH-Urteil vom 11.04.1973 - IV R 67/69, BFHE 109, 133, BStBl II 1973, 528, unter 3. [Rz 30]).
- BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93
Keine Vermutung eines niedrigeren Teilwerts von Einzel-Wirtschaftsgütern des …
Auszug aus BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Rn. 61 a) Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich nicht als Erwerb eines Gesellschaftsanteils als besonderes Wirtschaftsgut, vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, zu werten, sondern als entgeltliche Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (z.B. BFH-Urteil vom 06.07.1995 - IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, unter 1. [Rz 10], m.w.N.).Rn. 62 b) Aufwendungen des Erwerbers, die den Betrag des übergehenden Kapitalkontos in der Steuerbilanz der Personengesellschaft übersteigen, sind in einer Ergänzungsbilanz zu aktivieren, soweit sie als Anschaffungskosten für die Anteile an den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens anzusehen sind (z.B. BFH-Urteil vom 06.07.1995 - IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, unter 1. [Rz 11], m.w.N.).
Liegt der Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil unter dem Betrag des zugehörigen positiven Kapitalkontos, müssen die auf den Erwerber entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens in der Ergänzungsbilanz durch Korrekturen herabgesetzt werden, die in der Folge entsprechend dem Verbrauch der Wirtschaftsgüter gewinnerhöhend aufgelöst werden (z.B. BFH-Urteil vom 06.07.1995 - IV R 30/93, BFHE 178, 176, BStBl II 1995, 831, unter 1. [Rz 12], m.w.N.).
- BFH, 04.04.2023 - IV R 19/20
Angemessenheit der Gewinnbeteiligung eines typisch stillen Gesellschafters
Auszug aus BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Ausreichend ist allerdings schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch zustehen oder die den gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) a.F. entsprechen (z.B. BFH-Urteile vom 19.07.2018 - IV R 10/17, Rz 29; vom 04.04.2023 - IV R 19/20, Rz 39).Demgegenüber reicht der bloße Verzicht auf eine spätere Gewinnbeteiligung für die Annahme eines Mitunternehmerrisikos nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 13.07.2017 - IV R 41/14, BFHE 258, 459, BStBl II 2017, 1133, Rz 32; vom 04.04.2023 - IV R 19/20, Rz 40, jeweils zur stillen Gesellschaft).
Ob dies zutrifft, ist unter Berücksichtigung aller die rechtliche und wirtschaftliche Stellung einer Person insgesamt bestimmenden Umstände zu würdigen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19.07.2018 - IV R 10/17, Rz 31; vom 04.04.2023 - IV R 19/20, Rz 41).
- BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine …
Auszug aus BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 06.05.2010 - IV R 52/08 (BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261) folge, dass die Vorstellung, das vorbehaltene Nießbrauchrecht mindere von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens, jedenfalls dann nicht gelte, wenn es keine fortdauernde Mitunternehmerstellung des Übertragenden begründe und demgemäß die Einkünfte von den Vermögensübernehmern erzielt sowie aufgrund des vorbehaltenen Nutzungsrechts ganz oder teilweise als Gegenleistung für den Erhalt des Kommanditanteils an den Übergeber ausgekehrt würden.Rn. 83 (3) Aus dem BFH-Urteil vom 06.05.2010 - IV R 52/08 (BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261) ergibt sich --entgegen der Auffassung der Kläger-- nichts anderes (…so im Ergebnis auch Oenings/Lorenz in Hesselmann/Müller-Thuns, Handbuch GmbH & Co. KG, 23. Aufl., Rz 8.369; Krogoll, ErbStB 2014, 314, 317).
Rn. 86 Anders als die Kläger unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 06.05.2010 - IV R 52/08 (BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, Rz 29) in der mündlichen Verhandlung ausgeführt haben, ergibt sich eine Entgeltlichkeit der Anteilsübertragung auch nicht daraus, dass der Kläger zu 1. --im Unterschied zu den Fällen einer Grundstücksübertragung unter Nießbrauchvorbehalt-- die Einkunftsquelle "Betrieb" übertragen hat.
- BFH, 20.03.2025 - IV R 12/21
Verlusttragung bei einem Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil
Auszug aus BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Dies gilt allerdings nicht, wenn die Änderung einer anderen --ausdrücklich angefochtenen-- Besteuerungsgrundlage zwangsläufig, im Sinne einer untrennbaren Verknüpfung, Auswirkungen auch auf die nicht angefochtene Besteuerungsgrundlage hat und dies von dem Rechtsbehelfsführer nicht gerade in Abrede gestellt wird (vgl. BFH-Urteile vom 17.04.2019 - IV R 12/16, BFHE 264, 306, BStBl II 2019, 745, Rz 21; vom 08.06.2000 - IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89, unter 2.b, zur alternativen Qualifizierung einer Entschädigung als Aufgabegewinn oder als laufender Gewinn; vom 23.02.2012 - IV R 32/09, Rz 31, zur Erforderlichkeit der zwangsläufigen Auswirkung im selben Jahr; vom 08.06.2017 - IV R 6/14, BFHE 258, 387, BStBl II 2017, 1053, Rz 21, zum tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder alternativ laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb; s.a. BFH-Beschluss vom 19.09.2017 - IV B 85/16, Rz 5; BFH-Urteile vom 20.03.2025 - IV R 12/21, Rz 33; vom 03.09.2020 - IV R 29/19, Rz 42).Insoweit schließt das Fruchtziehungsrecht --nach der gesetzlichen Grundregel-- bereits begrifflich aus, dass der Nießbraucher die auf den Gesellschaftsanteil entfallenden Verluste des Unternehmens wirtschaftlich zu tragen hat (vgl. BFH-Urteile vom 01.03.1994 - VIII R 35/92, BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241, unter III.3.c aa aaa; vom 03.12.2015 - IV R 43/13, Rz 37, 42; vom 20.03.2025 - IV R 12/21, Rz 47 f.).
Denn auch insoweit trägt der Nießbrauchberechtigte keinen Verlust, sondern er verliert lediglich (künftige) entnahmefähige Gewinnanteile (vgl. BFH-Urteile vom 20.03.2025 - IV R 12/21, Rz 50; vom 03.12.2015 - IV R 43/13, Rz 42; anders noch BFH-Urteil vom 11.04.1973 - IV R 67/69, BFHE 109, 133, BStBl II 1973, 528, unter 3. [Rz 30]).
- BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92
Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des …
Auszug aus BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Insoweit schließt das Fruchtziehungsrecht --nach der gesetzlichen Grundregel-- bereits begrifflich aus, dass der Nießbraucher die auf den Gesellschaftsanteil entfallenden Verluste des Unternehmens wirtschaftlich zu tragen hat (vgl. BFH-Urteile vom 01.03.1994 - VIII R 35/92, BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241, unter III.3.c aa aaa; vom 03.12.2015 - IV R 43/13, Rz 37, 42; vom 20.03.2025 - IV R 12/21, Rz 47 f.).Rn. 44 cc) Ein nach dem gesetzlichen Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgestalteter Nießbrauch lässt die Mitunternehmerinitiative und das Mitunternehmerrisiko des den Nießbrauch bestellenden Erwerbers einer Kommanditbeteiligung nicht entfallen (BFH-Urteil vom 01.03.1994 - VIII R 35/92, BFHE 175, 231, BStBl II 1995, 241, unter III.3.c aa).
- BFH, 01.03.2018 - IV R 15/15
Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil - Bestimmung des …
Auszug aus BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Rn. 72 Zwar kann die steuerrechtliche Zurechnung eines Gesellschaftsanteils nach den Maßstäben des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO von der zivilrechtlichen Gesellschafterstellung abweichen (z.B. BFH-Urteil vom 01.03.2018 - IV R 15/15, BFHE 261, 231, BStBl II 2018, 539, Rz 32).Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die ihm die Übernahme des Mitunternehmerrisikos sowie die Wahrnehmung der Mitunternehmerinitiative sichert (vgl. BFH-Urteile vom 22.06.2017 - IV R 42/13, BFHE 259, 258, Rz 35; vom 25.06.2009 - IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.3.a; vom 01.03.2018 - IV R 15/15, BFHE 261, 231, BStBl II 2018, 539, Rz 33, m.w.N.).
- BFH, 22.06.2017 - IV R 42/13
Mitunternehmer bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung - Abgeltung des …
Auszug aus BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Rn. 36 b) Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist oder --in Ausnahmefällen-- eine diesem wirtschaftlich vergleichbare Stellung innehat, Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfaltet sowie die Absicht zur Gewinnerzielung hat (z.B. BFH-Urteil vom 22.06.2017 - IV R 42/13, BFHE 259, 258, Rz 32, m.w.N.).Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die ihm die Übernahme des Mitunternehmerrisikos sowie die Wahrnehmung der Mitunternehmerinitiative sichert (vgl. BFH-Urteile vom 22.06.2017 - IV R 42/13, BFHE 259, 258, Rz 35; vom 25.06.2009 - IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.3.a; vom 01.03.2018 - IV R 15/15, BFHE 261, 231, BStBl II 2018, 539, Rz 33, m.w.N.).
- BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16
Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des …
Auszug aus BFH, 02.07.2025 - IV R 36/22
Keine selbständige Feststellung ist hingegen der sich aus den einzelnen Feststellungen ergebende Gesamtgewinn, der lediglich eine Rechengröße darstellt (z.B. BFH-Urteil vom 17.04.2019 - IV R 12/16, BFHE 264, 306, BStBl II 2019, 745, Rz 19, m.w.N.).Dies gilt allerdings nicht, wenn die Änderung einer anderen --ausdrücklich angefochtenen-- Besteuerungsgrundlage zwangsläufig, im Sinne einer untrennbaren Verknüpfung, Auswirkungen auch auf die nicht angefochtene Besteuerungsgrundlage hat und dies von dem Rechtsbehelfsführer nicht gerade in Abrede gestellt wird (vgl. BFH-Urteile vom 17.04.2019 - IV R 12/16, BFHE 264, 306, BStBl II 2019, 745, Rz 21; vom 08.06.2000 - IV R 65/99, BFHE 192, 207, BStBl II 2001, 89, unter 2.b, zur alternativen Qualifizierung einer Entschädigung als Aufgabegewinn oder als laufender Gewinn; vom 23.02.2012 - IV R 32/09, Rz 31, zur Erforderlichkeit der zwangsläufigen Auswirkung im selben Jahr; vom 08.06.2017 - IV R 6/14, BFHE 258, 387, BStBl II 2017, 1053, Rz 21, zum tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder alternativ laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb; s.a. BFH-Beschluss vom 19.09.2017 - IV B 85/16, Rz 5; BFH-Urteile vom 20.03.2025 - IV R 12/21, Rz 33; vom 03.09.2020 - IV R 29/19, Rz 42).
- FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 41/21
Bestimmung der Mitunternehmereigenschaft - Gesamtbetrachtung aller vertraglichen …
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
- BFH, 25.01.2017 - X R 59/14
Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines …
- BFH, 03.09.2019 - IX R 8/18
Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne …
- BFH, 13.07.2017 - IV R 41/14
Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still
- BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums …
- BFH, 18.11.2014 - IX R 49/13
Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch
- BFH, 19.12.2019 - IV R 8/17
Wegfall der Unternehmensidentität kann zu abgekürztem Erhebungszeitraum führen; …
- BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76
Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs
- BFH, 22.10.2015 - IV R 37/13
Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust bei Formwechsel - …
- BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93
Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte …
- BFH, 24.04.1991 - XI R 9/84
Übernahme einer Versorgungsverpflichtung führt bei vorweggenommener Erbfolge …
- BFH, 11.04.1973 - IV R 67/69
Nießbrauch an Kommanditanteil - Bezeichnung des Rechtsverhältnisses - Dingliche …
- BFH, 30.05.2006 - IV B 168/04
Keine Mitunternehmerstellung bei Rückübertragungsrecht des Schenkers
- BFH, 08.06.2017 - IV R 6/14
Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit …
- BFH, 16.12.2021 - IV R 7/19
Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b …
- BFH, 30.11.2017 - IV R 33/14
Zur Teilbestandskraft eines Gewinnfeststellungsbescheids
- BFH, 08.06.2000 - IV R 65/99
Änderung nach § 174 Abs. 4 AO
- BFH, 03.09.2020 - IV R 29/19
Quotale Auflösung von Wertkorrekturposten in Ergänzungsbilanz bei Veräußerung …
- BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch …
- BFH, 07.04.1987 - VIII R 259/84
Bekanntgabe eines kombinierten positiv-negativen Gewinnfeststellungsbescheids
- BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09
Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache. …
- BFH, 30.09.2003 - IV B 23/02
Nicht mit Gründen versehene Entscheidung; Mitunternehmerschaft; …
- BFH, 21.05.2026 - IV R 21/23
Übertragung stiller Reserven aus Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf …
Bezugsgrößen sind einerseits das anteilige Eigenkapital an der Mitunternehmerschaft und andererseits die Anschaffungskosten beziehungsweise die Tauschwerte der in die Mitunternehmerschaft eingebrachten Wirtschaftsgüter (z.B. BFH-Urteile vom 22.10.2015 - IV R 37/13, BFHE 252, 68, BStBl II 2016, 919, Rz 32; vom 02.07.2025 - IV R 36/22, Rz 63). - BFH, 13.11.2025 - IV R 24/23
Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters
Ausreichend ist allerdings schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zustehen oder die den gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 BGB a.F. entsprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Urteile vom 04.04.2023 - IV R 19/20, Rz 39, m.w.N.; vom 02.07.2025 - IV R 36/22, Rz 37).Erforderlich ist ein Gesellschafterbeitrag, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann; hierbei handelt es sich um die Mindestvoraussetzung für die Übernahme eines Mitunternehmerrisikos (BFH-Urteile vom 13.07.2017 - IV R 41/14, BFHE 258, 459, BStBl II 2017, 1133, Rz 31 f.; vom 04.04.2023 - IV R 19/20, Rz 40; vom 02.07.2025 - IV R 36/22, Rz 38;… s.a. Krumm in Kirchhof/Seer, EStG, 24. Aufl., § 15 Rz 208).
Demgegenüber reicht der bloße Verzicht auf eine spätere Gewinnbeteiligung hierfür nicht aus (BFH-Urteile vom 13.07.2017 - IV R 41/14, BFHE 258, 459, BStBl II 2017, 1133, Rz 32; vom 04.04.2023 - IV R 19/20, Rz 40; vom 02.07.2025 - IV R 36/22, Rz 38).
- FG Münster, 13.02.2026 - 4 K 1985/22
Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
Keine selbständige Feststellung ist hingegen der sich aus den einzelnen Feststellungen ergebende Gesamtgewinn, der lediglich eine Rechengröße darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 02.07.2025 - IV R 36/22, Rn. 27;… vom 20.03.2025 - IV R 12/21, Rn. 31, jeweils m. w. N.).Dies gilt allerdings nicht, wenn die Änderung einer anderen - ausdrücklich angefochtenen - Besteuerungsgrundlage zwangsläufig, im Sinne einer untrennbaren Verknüpfung, Auswirkungen auch auf die nicht angefochtene Besteuerungsgrundlage hat und dies von dem Rechtsbehelfsführer nicht gerade in Abrede gestellt wird (BFH-Urteil vom 02.07.2025 - IV R 36/22, Rn. 29, m. w. N.).
- FG Münster, 12.12.2025 - 4 K 1530/21
Betriebsausgaben - Zur Frage der Abzugsfähigkeit einer kartellrechtlichen …
Keine selbständige Feststellung ist hingegen der sich aus den einzelnen Feststellungen ergebende Gesamtgewinn, der lediglich eine Rechengröße darstellt (BFH-Urteil vom 02.07.2025 - IV R 36/22, Rz. 27 m. w. N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".