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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32476
BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20 (https://dejure.org/2020,32476)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2020 - IV ZR 69/20 (https://dejure.org/2020,32476)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - IV ZR 69/20 (https://dejure.org/2020,32476)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wer den gemeinschaftlichen Erbschein bestellt, muss ihn auch bezahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwaltung des Nachlasses und die Geschäftsführung ohne Auftrag

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf anteilige Kostenerstattung für Erbscheinserteilung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der GoA neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Wer die Musik bestellt, der bezahlt: Dies gilt auch bei der Beantragung eines Erbschein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung der Erbscheinskosten

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung beim verfrühten Erbscheinsantrag? - Der ungeduldige Miterbe

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch gegen Miterben für die Beantragung und Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Miterben auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB)

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wonach steht dem Erben gegenüber einem Miterben ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins zu?

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Wer zahlt beim gemeinschaftlichen Erbschein?

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Regress aus GoA gegen Miterben wegen Kosten der Beantragung eines Erbscheins

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Kostenerstattungsanspruch gegen die Miterben für die Erteilung eines Erbscheins

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 684, 812, 2038 BGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 157
  • MDR 2020, 1450
  • FamRZ 2020, 2033
  • WM 2022, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch …

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
    So stehe nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführe, auch dann kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17).

    Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 9-17 unter teilweiser Aufgabe von BGH…, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.).

  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 285/02

    Erstattung von Prozeßkosten innerhalb einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
    Entsprechend findet nach ständiger Rechtsprechung des Senats und einhelliger Auffassung im Schrifttum das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 2038 BGB Anwendung (vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2003 - IV ZR 285/02, ZEV 2003, 413 unter 2 b [juris Rn. 12];… vom 20. Mai 1987 - IVa ZR 42/86, NJW 1987, 3001 juris Rn. 7 f.;… OLG Düsseldorf ErbR 2014, 497 Rn. 27-29;… Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2038 Rn. 30;… MünchKomm-BGB/Gergen, 8. Aufl. § 2038 Rn. 62;… Palandt/Weidlich, BGB 79. Aufl. § 2038 Rn. 13;… Damrau/Rißmann, Erbrecht 4. Aufl. § 2038 Rn. 64;… Brox/Walker, Erbrecht 28. Aufl. § 30 Rn. 11).

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Miterbe, dem lediglich ein Minderheitsanteil zusteht, ein Geschäft für die Erbengemeinschaft außerhalb seiner Befugnis zur Notverwaltung gemäß § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB durchführt (Senatsurteil vom 25. Juni 2003 aaO).

  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 42/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erbengemeinschaft - Rechte und Pflichten …

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
    Entsprechend findet nach ständiger Rechtsprechung des Senats und einhelliger Auffassung im Schrifttum das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 2038 BGB Anwendung (…vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2003 - IV ZR 285/02, ZEV 2003, 413 unter 2 b [juris Rn. 12]; vom 20. Mai 1987 - IVa ZR 42/86, NJW 1987, 3001 juris Rn. 7 f.;… OLG Düsseldorf ErbR 2014, 497 Rn. 27-29;… Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2038 Rn. 30;… MünchKomm-BGB/Gergen, 8. Aufl. § 2038 Rn. 62;… Palandt/Weidlich, BGB 79. Aufl. § 2038 Rn. 13;… Damrau/Rißmann, Erbrecht 4. Aufl. § 2038 Rn. 64;… Brox/Walker, Erbrecht 28. Aufl. § 30 Rn. 11).

    Nicht vorgegeben wird durch § 2038 BGB demgegenüber, ob einem Miterben, der Maßnahmen auch für die Erbengemeinschaft trifft, ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen oder Herausgabe der bei den anderen Miterben eingetretenen Bereicherung zusteht (vgl. auch Senatsurteil vom 20. Mai 1987 - IVa ZR 42/86, NJW 1987, 3001 unter 2 [juris Rn. 8]: "... Das Oberlandesgericht hat es aber unterlassen, zu prüfen, ob dem Kläger ein Anspruch aus § 684 BGB zusteht. Nach Satz 1 dieser Vorschrift kommt nämlich, wenn die Voraussetzungen des § 683 BGB nicht erfüllt sind, ein Anspruch auf Herausgabe des Erlangten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung in Betracht. Einen solchen Ausgleich in den Fällen der vorliegenden Art von vornherein auszuschließen, besteht kein Grund.").

  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
    Insoweit ist nicht erkennbar und wird auch von der Klägerin nicht vorgetragen, dass trotz des entgegenstehenden Willens der Mehrheit der Erbengemeinschaft bereits im Jahr 2015 die Erteilung eines Erbscheins zwingend erforderlich gewesen wäre, zumal die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft einschließlich der Erbanteile unstreitig und auch im Rechtsverkehr, etwa gegenüber Kreditinstituten, nicht in jedem Fall ein Erbschein zum Nachweis der Rechtsnachfolge zwingend erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2013 - XI ZR 401/12, BGHZ 198, 250 Rn. 30).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger …

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
    Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 9-17 unter teilweiser Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.).
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11

    BGH erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers …

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
    Über die Revision der Klägerin ist, obwohl der Beklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht erschienen war, durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (Senatsurteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11, ZEV 2012, 478 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
    In diesen Fällen wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (…vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW 2007, 63 Rn. 15; vom 20. Juni 1963 - VII ZR 263/61, BGHZ 40, 28 juris Rn. 14).
  • BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05

    Ansprüche der Verkäufers bei Stellung von Sicherheiten für die …

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
    In diesen Fällen wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW 2007, 63 Rn. 15;… vom 20. Juni 1963 - VII ZR 263/61, BGHZ 40, 28 juris Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 7 U 296/12

    Erstattung der Kosten eines von einem der Miterben geführten finanzgerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20
    Entsprechend findet nach ständiger Rechtsprechung des Senats und einhelliger Auffassung im Schrifttum das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 2038 BGB Anwendung (…vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2003 - IV ZR 285/02, ZEV 2003, 413 unter 2 b [juris Rn. 12];… vom 20. Mai 1987 - IVa ZR 42/86, NJW 1987, 3001 juris Rn. 7 f.; OLG Düsseldorf ErbR 2014, 497 Rn. 27-29;… Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2038 Rn. 30;… MünchKomm-BGB/Gergen, 8. Aufl. § 2038 Rn. 62;… Palandt/Weidlich, BGB 79. Aufl. § 2038 Rn. 13;… Damrau/Rißmann, Erbrecht 4. Aufl. § 2038 Rn. 64;… Brox/Walker, Erbrecht 28. Aufl. § 30 Rn. 11).
  • BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21

    Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten …

    Jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen der Planung der Wohnungseigentümer entsprachen, sind dagegen ihre ersparten Aufwendungen maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - VII ZR 222/99, NJW 2001, 3184, 3186; Urteil vom 7. Oktober 2020 - IV ZR 69/20, NJW 2021, 157 Rn. 15).
  • BGH, 10.07.2024 - IV ZR 129/23

    Ausschlussklausel in einer Auslandsreisekrankenversicherung

    Während bei der Führung eines objektiv auch-fremden Geschäfts regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 2020 - IV ZR 69/20, ZEV 2021, 25 Rn. 8 m.w.N.), muss das Wissen um das Vorliegen eines auch-fremden Geschäfts zunächst festgestellt werden.
  • LG Münster, 23.11.2023 - 8 O 166/22

    Nutzungsersatzanspruch von Miterben bei Überschreitung des Nutzungsrechts

    Rn. 54 Liegen die Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch nach § 2038, § 743, § 745 BGB nicht vor, kommen daneben - auch unter Miterben - andere gesetzliche Ausgleichsansprüche, unter anderem aus Bereicherungsrecht, zur Anwendung (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2020 - IV ZR 69/20 - Rn 10).
  • OLG Naumburg, 22.07.2021 - 2 U 1/21

    Erbauseinandersetzung: Folgen des Wegfalls der Teilungsreife für den Nachlass …

    Denn die Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB Anwendung (…vgl. BGH, Urteil v. 25.06.2003, IV ZR 285/02, NJW 2003, 3268, in juris Rz. 12 m.w.N.; BGH, Urteil v. 07.10.2020, IV ZR 69/20, NJW 2021, 157, in juris Rz. 10 m.w.N.;… Schütte, a.a.O., § 2038 Rn. 49.1 m.w.N.;… ebenso OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.04.2014, I-7 U 296/12, FamRZ 2015, 285, in juris Rz. 27).
  • OLG München, 24.07.2023 - 11 W 768/23

    Kostenschuldnerhaftung des antragstellenden Miterben bei einem Teilerbschein

    In einem Fall, in dem sich die übrigen Miterben dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ausdrücklich widersetzt hatten, ging der BGH davon aus, dass ein derartiger Anspruch (aus Geschäftsführung ohne Auftrag) nicht besteht (s. Urteil vom 07.10.2020 - IV ZR 69/20 Tz 15 ff.).
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