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Rechtsprechung
   BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36495
BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22 (https://dejure.org/2023,36495)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2023 - IX R 1/22 (https://dejure.org/2023,36495)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2023 - IX R 1/22 (https://dejure.org/2023,36495)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, AO § 39 Abs 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
    Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

  • rechtsinformationen.bund.de

    Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG 2009, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2009, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 39 der Abgabenordnung (AO), § 118 Abs. 2 FGO, § 39 AO, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 21 EStG, § 39, § 41 Abs. 2, § 42 AO, § 41 Abs. 2 AO, §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 7 Abs. 4 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zählen des Entgelts für die zeitlich begrenzte Bestellung eines Nießbrauchs an einem Grundstück zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Entgeltzahlung für Nießbrauch/Berechtigung zur AfA nach Anteilserwerb

  • Betriebs-Berater

    Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

  • rechtsportal.de

    Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

  • rechtsportal.de

    Umfang der AfA-Berechtigung des Erwerbers eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft; Rechtsfolgen des liquidationslosen Erlöschens der Gesellschaft aufgrund der Vereinigung sämtlicher Anteile in einer Hand; Aufteilung der anteiligen ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - und der zeitlich befristete Nießbrauch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltlicher Anteilserwerb an einer Grundstücks-GbR - und die AfA

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einordnung des Entgelts für die zeitlich begrenzte Bestellung eines Nießbrauchs als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, HGB § 255 Abs 1
    Anschaffungskosten, Erwerber, Gesellschafter, Personengesellschaft, Verbindlichkeiten

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 03.05.2022 - IX R 22/19

    AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer …

    Auszug aus BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22
    NV: Mit dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beginnen beim Erwerber in Bezug auf die anteilig mit- oder hinzuerworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens neue AfA-Reihen, die sich nach der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs und nach den anteilig auf das miterworbene Wirtschaftsgut entfallenden Anschaffungskosten des Erwerbers bemessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).

    Soweit dies der Fall war, erhöhen die im Zeitpunkt des Anteilserwerbs noch bestehenden Verbindlichkeiten verhältnismäßig die AfA-Bemessungsgrundlage des Erwerbers für das jeweilige Wirtschaftsgut (Bestätigung des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).

    NV: Beim anteiligen Miterwerb von bebauten Grundstücken des Gesamthandsvermögens ist, soweit es um die AfA des Anteilserwerbers geht, eine erneute Aufteilung der anteiligen Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits erforderlich (Bestätigung des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).

    Vielmehr gehörten die Schulden der Unternehmung zu der betrieblichen beziehungsweise vermögensverwaltenden Einheit (unter Bezugnahme auf FG Köln, Urteil vom 10.10.2018 - 9 K 3049/15, EFG 2019, 1976 [aufgehoben durch Senatsurteil vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186, s. hierzu nachfolgend]).

    Der erkennende Senat hat die vom FG für zutreffend erachtete Einheitsbetrachtung in seinem Urteil vom 03.05.2022 - IX R 22/19 (BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186) für vermögensverwaltende Personengesellschaften verworfen und Grundsätze für die Ermittlung der AfA-Berechtigung nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft aufgestellt (dort Rz 28 ff.).

    Rn. 46 b) Mit dem entgeltlichen Anteilserwerb beginnen beim Erwerber in Bezug auf die anteilig mit- oder hinzuerworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens neue AfA-Reihen, die sich nach der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs und nach den anteilig auf das miterworbene Wirtschaftsgut entfallenden Anschaffungskosten des Erwerbers bemessen (vgl. Senatsurteil vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186, Rz 18 ff.).

    Insofern unterscheiden sich der Sachverhalt des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19 (BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186) und der vorliegende Sachverhalt.

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, kommt eine Fortsetzung der bisherigen AfA-Reihe nach einem entgeltlichen Anteilserwerb in Bezug auf die anteilig miterworbenen Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens auch in diesem Sonderfall nicht in Betracht (Senatsurteil vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186, Rz 20).

  • FG Nürnberg, 03.03.2021 - 3 K 682/20

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem Nießbrauchsvertrag

    Auszug aus BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 03.02.2021 - 3 K 682/20 aufgehoben, soweit es die Veranlagungszeiträume 2012 und 2013 betrifft (Einkommensteuer 2012 und 2013 sowie gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2012 und 31.12.2013).

    Rn. 15 Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2022, 1092 veröffentlichtem Urteil ab.

  • BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile - …

    Auszug aus BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22
    Das FG hat zu berücksichtigen, dass der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums gemäß § 39 AO nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen ist und nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend ist (statt vieler Senatsurteil vom 24.01.2012 - IX R 51/10, BFHE 236, 356, BStBl II 2012, 308, Rz 21).
  • BFH, 23.02.2021 - II R 44/17

    Zurechnung eines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer

    Auszug aus BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22
    Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das FG die gesetzlichen Auslegungsregeln sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteil vom 23.02.2021 - II R 44/17, BFHE 272, 384, BStBl II 2022, 188, Rz 22).
  • BFH, 13.01.2015 - IX R 13/14

    Zurechnung von Einnahmen aus Finanztermingeschäften zu den Einkünften aus …

    Auszug aus BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22
    In diesem Fall handelt es sich um einen Veräußerungsvorgang, der als Verfügung auf den Bestand eines Rechts unmittelbar einwirkt und im Privatvermögen nur unter den in § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG genannten Bedingungen steuerbar ist (vgl. Senatsurteil vom 13.01.2015 - IX R 13/14, BFHE 248, 340, BStBl II 2015, 827, Rz 19).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche …

    Auszug aus BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22
    Auch die Feststellung wirtschaftlichen Eigentums im Sinne von § 39 AO ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung und daher wegen § 118 Abs. 2 FGO nur eingeschränkt revisibel (Senatsurteil vom 09.10.2008 - IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, unter II.3.; Drüen in Tipke/Kruse, § 39 AO Rz 29).
  • FG Köln, 10.10.2018 - 9 K 3049/15

    Streit über die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke; …

    Auszug aus BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22
    Vielmehr gehörten die Schulden der Unternehmung zu der betrieblichen beziehungsweise vermögensverwaltenden Einheit (unter Bezugnahme auf FG Köln, Urteil vom 10.10.2018 - 9 K 3049/15, EFG 2019, 1976 [aufgehoben durch Senatsurteil vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186, s. hierzu nachfolgend]).
  • BFH, 18.08.1977 - VIII R 7/74

    Belastung eines Privatgrundstücks - Dienstbarkeit - Steuerbare Nutzung - …

    Auszug aus BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22
    Keine im Sinne der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung tatbestandliche zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung liegt allerdings vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung das Nutzungsverhältnis bereits zu einem endgültigen Verlust der Herrschaftsgewalt über das überlassene Wirtschaftsgut führt und eine Rückübertragung dieser Herrschaftsgewalt praktisch unmöglich wird (BFH-Urteil vom 18.08.1977 - VIII R 7/74, BFHE 123, 176, BStBl II 1977, 796, unter 1.; HHR/Pfirrmann, § 21 EStG Rz 60).
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74

    Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung …

    Auszug aus BFH, 14.11.2023 - IX R 1/22
    Rn. 24 aa) Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt auch das Entgelt für die zeitlich begrenzte Bestellung eines Nießbrauchs an einem Grundstück (allgemeine Ansicht, vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.06.1978 - VIII R 54/74, BFHE 125, 535, BStBl II 1979, 332, unter 1.c;… Schmidt/Kulosa, EStG, 42. Aufl., § 21 Rz 7, 73; Pfirrmann in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 21 EStG Rz 51).
  • BFH, 12.11.2024 - IX R 20/22

    Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach …

    Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das FG die gesetzlichen Auslegungsregeln sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (vgl. BFH-Urteile vom 06.06.2013 - IV R 28/10, Rz 37; vom 17.05.2017 - II R 35/15, BFHE 258, 95, BStBl II 2017, 966; vom 29.11.2017 - I R 7/16, BFHE 260, 334, BStBl II 2019, 738, Rz 30 und Senatsurteil vom 14.11.2023 - IX R 1/22, Rz 25).
  • FG Nürnberg, 09.07.2025 - 3 K 682/20

    Klagebefugnis, Nullbescheid, Verlustvortrag, Absetzung für Abnutzung, Overrent, …

    Rn. 20 Das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 03.02.2021 hat der BFH mit Urteil vom 14.11.2023 IX R 1/22 aufgehoben, soweit es die Veranlagungszeiträume 2012 und 2013 betrifft, und die Sache insoweit an das Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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