Rechtsprechung
| BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorgehen bei konkludentem Fristverlängerungsantrag; Anforderungen an Darlegung fristbegründender Umstände
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78 Abs 1 S 1 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 520 Abs 2 S 3 ZPO
Vorgehen bei konkludentem Fristverlängerungsantrag; Anforderungen an Darlegung fristbegründender Umstände - IWW
§ 262 Abs. 1 AO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 233 ZPO, § 78 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Betriebs-Berater
"Konkludenter" Fristverlängerungs-antrag für Berufungsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Vorgehen bei konkludentem Fristverlängerungsantrag; Anforderungen an Darlegung fristbegründender Umstände
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fristverlängerungsantrag ist zu begründen!
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Begründung kommt in 6 Wochen": Reicht nicht als Hinweis auf Arbeitsüberlastung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine konkludent beantragte Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung ohne konkrete Umstände
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 28.11.2022 - 3 O 518/21
- OLG Rostock, 09.03.2023 - 3 U 115/22
- BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Papierfundstellen
- NJW 2025, 842
- WM 2025, 351
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 70/20
Wiedereinsetzungsverfahren: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Beantragt ein Prozessbevollmächtigter in der Berufungsschrift allenfalls konkludent eine Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung und führt er hierfür keine Umstände an, muss er mit einer Ablehnung des Fristverlängerungsantrags rechnen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, MDR 2022, 184 Rn. 18).Hierzu gehört auch die Darlegung eines erheblichen Grundes im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO für die Notwendigkeit der Fristverlängerung, an die bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH, Beschluss vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, MDR 2022, 184 Rn. 16).
Wird der Antrag auf Fristverlängerung nicht in diesem Sinne begründet, muss der Rechtsmittelführer hingegen damit rechnen, dass der Vorsitzende in einem solchen Antrag eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen werde (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12; vom 16. November 2021, aaO Rn. 18).
Denn eine solche ist nicht ohne weiteres als erheblicher Grund im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO zu vermuten (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 7; vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 19).
- BGH, 18.07.2007 - IV ZR 132/06
Pflicht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts zur Mitteilung der Ablehnung einer …
Auszug aus BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
In einem solchen Fall ist es Sache des Prozessbevollmächtigten, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden ist, so dass er andernfalls noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder einen begründeten Verlängerungsantrag einreichen kann (Fortführung von BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 14. November 2023 - XI ZB 10/23, juris Rn. 15).Dass es einer ständigen Übung des Berufungssenats entsprochen hätte, erstmaligen Gesuchen um Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist für eine Dauer von einem Monat auch ohne Darlegung von Gründen zu entsprechen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 9), trägt der Kläger nicht vor.
Denn eine solche ist nicht ohne weiteres als erheblicher Grund im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO zu vermuten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 7;… vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 19).
Daher war es Sache des Klägervertreters, den eine Ablehnung seines nicht ausdrücklich als solchen bezeichneten und nicht mit einer Begründung versehenen Verlängerungsantrags nicht hätte überraschen dürfen, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden war, so dass er im nicht fernliegenden Fall der Ablehnung noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder jedenfalls einen begründeten Verlängerungsantrag hätte einreichen können (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 8;… vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, MDR 2023, 1472 Rn. 21;… vom 14. November 2023 - XI ZB 10/23, juris Rn. 15).
- BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16
Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die …
Auszug aus BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Ohne Verschulden im Sinne von § 233 ZPO handelt der Rechtsanwalt daher nur dann, wenn er auf die Fristverlängerung vertrauen durfte, das heißt, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 11;… vom 10. Oktober 2023 - XI ZB 1/23, NJW 2023, 3799 Rn. 11).Rn. 8 aa) Zwar kann unter Umständen auch eine konkludente Darlegung der für eine Fristverlängerung erforderlichen Voraussetzungen genügen (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 15) und zählt zu den erheblichen Gründen im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO insbesondere die Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 aaO Rn. 11 ff;… vom 22. Juni 2021 - VIII ZB 56/20, NJW 2022, 400 Rn. 23).
- BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
Wiedereinsetzungsgesuch bei abgelehnter Fristverlängerung über den …
Auszug aus BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Rn. 11 a) Grundsätzlich ist es Sache der nach Maßgabe des § 78 ZPO anwaltlich vertretenen Prozessparteien, für die Wahrung der Rechtsmittelbegründungsfristen Sorge zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, MDR 2023, 1472 Rn. 20).Daher war es Sache des Klägervertreters, den eine Ablehnung seines nicht ausdrücklich als solchen bezeichneten und nicht mit einer Begründung versehenen Verlängerungsantrags nicht hätte überraschen dürfen, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden war, so dass er im nicht fernliegenden Fall der Ablehnung noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder jedenfalls einen begründeten Verlängerungsantrag hätte einreichen können (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 8; vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, MDR 2023, 1472 Rn. 21;… vom 14. November 2023 - XI ZB 10/23, juris Rn. 15).
- BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
Kausalität von Anwaltsverschulden bei Übermittlungsfehler des Gerichts
Auszug aus BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
In einem solchen Fall ist es Sache des Prozessbevollmächtigten, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden ist, so dass er andernfalls noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder einen begründeten Verlängerungsantrag einreichen kann (Fortführung von BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - XI ZB 10/23, juris Rn. 15).Daher war es Sache des Klägervertreters, den eine Ablehnung seines nicht ausdrücklich als solchen bezeichneten und nicht mit einer Begründung versehenen Verlängerungsantrags nicht hätte überraschen dürfen, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden war, so dass er im nicht fernliegenden Fall der Ablehnung noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder jedenfalls einen begründeten Verlängerungsantrag hätte einreichen können (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 8;… vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, MDR 2023, 1472 Rn. 21; vom 14. November 2023 - XI ZB 10/23, juris Rn. 15).
- BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23
Elektronischer Rechtsverkehr: Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen …
Auszug aus BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Ohne Verschulden im Sinne von § 233 ZPO handelt der Rechtsanwalt daher nur dann, wenn er auf die Fristverlängerung vertrauen durfte, das heißt, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8;… vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 11; vom 10. Oktober 2023 - XI ZB 1/23, NJW 2023, 3799 Rn. 11). - BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei …
Auszug aus BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Rn. 8 aa) Zwar kann unter Umständen auch eine konkludente Darlegung der für eine Fristverlängerung erforderlichen Voraussetzungen genügen (BGH…, Beschluss vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 15) und zählt zu den erheblichen Gründen im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO insbesondere die Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Mai 2017 aaO Rn. 11 ff; vom 22. Juni 2021 - VIII ZB 56/20, NJW 2022, 400 Rn. 23). - BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer …
Auszug aus BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Ohne Verschulden im Sinne von § 233 ZPO handelt der Rechtsanwalt daher nur dann, wenn er auf die Fristverlängerung vertrauen durfte, das heißt, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8;… vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 11;… vom 10. Oktober 2023 - XI ZB 1/23, NJW 2023, 3799 Rn. 11). - BGH, 20.08.2019 - X ZB 13/18
Antrag auf Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung; Erhebliche Gründe für …
Auszug aus BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Wird der Antrag auf Fristverlängerung nicht in diesem Sinne begründet, muss der Rechtsmittelführer hingegen damit rechnen, dass der Vorsitzende in einem solchen Antrag eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - X ZB 13/18, NJW-RR 2019, 1392 Rn. 12;… vom 16. November 2021, aaO Rn. 18). - BGH, 07.02.2023 - VIII ZB 55/21
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in einen …
Auszug aus BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung ablehnenden und die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - XI ZB 6/04, BGHZ 161, 86, 87; vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21, NJW 2023, 1812 Rn. 14), sind nicht erfüllt. - BGH, 09.11.2004 - XI ZB 6/04
Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der …
- BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21
Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die ehemalige Verwalterin auf …
- BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24
Fristverlängerung nur aus erheblichen Gründen!
Wird der Antrag auf Fristverlängerung nicht in diesem Sinne begründet, muss der Rechtsmittelführer damit rechnen, dass der Vorsitzende in einem solchen Antrag eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen wird (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - IX ZB 16/23, MDR 2025, 335 Rn. 5 mwN). - OLG Frankfurt, 07.02.2025 - 3 UF 115/24
Fristversäumnis wegen mangelnder Beschwerdebegründung
Grundsätzlich ist es Sache der nach Maßgabe des § 114 FamFG anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten, für die Wahrung der Rechtsmittelbegründungsfristen Sorge zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2024 - IX ZB 16/23 -, Rn. 11;… BGH MDR 2023, 1472 Rn. 20).Danach muss dem Beteiligten und seinem Verfahrensbevollmächtigten die Verantwortung für die ordnungsgemäße Anbringung eines Fristverlängerungsantrags nicht allgemein abgenommen und auf die Gerichte verlagert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2024 - IX ZB 16/23 -, Rn. 11;… BGH MDR 2022, 261 Rn. 6).
Daher war es Sache des Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin, den eine Ablehnung seines nicht ausdrücklich als solchen bezeichneten Verlängerungsantrags nicht hätte überraschen dürfen, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden war, so dass er im nicht fernliegenden Fall der Ablehnung noch vor Fristablauf die Beschwerdebegründung oder jedenfalls einen Verlängerungsantrag hätte einreichen können (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19.12.2024 - IX ZB 16/23 -, Rn. 12).
- OLG München, 02.03.2026 - 7 U 3795/25
Berufungsbegründungsfrist, Mandatsniederlegung, Anwaltsprozess, Unzulässigkeit …
Rn. 25 Obwohl es nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich Sache der nach Maßgabe des § 78 ZPO anwaltlich vertretenen Prozessparteien ist, für die Wahrung der Rechtsmittelbegründungsfristen Sorge zu tragen, und daher keine generelle Fürsorgepflicht des Rechtsmittelgerichts besteht, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2024 - IX ZB 16/23, Rdnr. 11), hat der Senat den vormaligen Klägervertreter mit Verfügung vom 19.01.2026, die dem vormaligen Klägervertreter im Laufe dieses Tages zugestellt wurde, und damit noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist um 24.00 Uhr dieses Tages, darauf hingewiesen, dass trotz der in dem auf den 17.12.2025 datierten Schriftsatz erklärten Niederlegung des Mandats mit sofortiger Wirkung und trotz der ausdrücklichen Erklärung, keine weiteren Prozesshandlungen vorzunehmen, diese Niederlegung im Verhältnis zum Gericht und dem Prozessgegner bis zur Vertretungsanzeige durch einen anderen Rechtsanwalt gemäß § 87 Abs. 1 ZPO keine Wirkung entfalte.
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